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Reformen konzentrieren; die Beziehungen zur NATO wurden 1992 aufgenommen, und Kasachstan trat 1995 dem NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ bei (CIA 13.6.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Kazakhstan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024 - CH – Chatham House (29.2.2024): Russia’s influence in Kazakhstan is increasing despite the war in Ukraine, https://www.chathamhouse.org/2024/02/russias-influence-kazakhstan-increasing- despite-war-ukraine, Zugriff 12.8.2024 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (13.6.2024): The World Factbook: Kazakhastan, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kazakhstan/#introduction, Zugriff 12.8.2024 - GNS KASA – Gesetz über die nationale Sicherheit [Kasachstan] (6.1.2012): On national security of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1200000527, Zugriff 12.8.2024 6. Folter und unmenschliche Behandlung Das Strafgesetzbuch Kasachstans unterschiedet Folter von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CAT 8.6.2023; vgl. StGB KASA 3.7.2014, Art. 146). Folter wird als die vorsätzliche Zufügung körperlicher und/oder psychischer Leiden zwecks Erlangens von Informationen, Bestrafung oder Einschüchterung oder basierend auf Diskriminierung definiert, während eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung als die vorsätzliche Zufügung körperlichen und/oder psychischen Leidens ohne Anzeichen von Folter beschrieben wird. Für beides sind Geldstrafen, Arbeit im Strafvollzug, gemeinnützige Arbeit oder Freiheitsstrafe u.a., und im Falle einer schweren Gesundheitsschädigung oder des Todes des Opfers, eine Freiheitsstrafe von sieben bis zwölf Jahren u.a. vorgesehen (StGB 3.7.2014, Art. 146). Human Rights Watch nach besteht ein gravierender Mangel an Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung (HRW 11.1.2024). Dem UN-Ausschuss gegen Folter liegen zahlreiche übereinstimmende Berichte über verschiedene Formen von Folter und Misshandlung vor, darunter übermäßige Gewaltanwendung mit Tod und Verletzung als Folge, Schläge, Elektroschocks und sexuelle Gewalt in der Haft, sowie Einschüchterungen, Bedrohungen und willkürliche Festnahmen von Menschenrechtsverteidigern im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, BS 19.3.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Kazakhstan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024 - CAT – UN Committee Against Torture (8.6.2023): Concluding observations on the fourth periodic report of Kazakhstan [CAT/C/KAZ/CO/4], https://www.ecoi.net/en/file/local/2093853/G2310421.pdf, Zugriff 12.8.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 28

- StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html, Zugriff 12.8.2024 7. Korruption Gemäß Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International wird Kasachstan mit 39 von 100 Punkten bewertet (0 = sehr korrupt, 100 = sehr wenig korrupt) (TI 2024). Der Missbrauch von Amtsgewalt, einschließlich der Annahme, Gewährung wie auch Vermittlung von Bestechung, etc., kann gesetzlich mit einer Geldstrafe oder Strafarbeit bzw. gemeinnütziger Arbeit oder Freiheitsbeschränkung oder mit Freiheitsentzug, mit Beschlagnahme des Vermögens oder mit lebenslänglichem Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, bestraft werden (StGB 3.7.2014, Art. 361, 366ff). Das Gesetz wird jedoch nicht wirksam umgesetzt. Die Korruption ist in der Exekutive, den Strafverfolgungsbehörden, den lokalen Verwaltungen, dem Bildungssystem und der Justiz verbreitet (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 19.3.2024, FH 2024). Der Kampf gegen die Korruption ist seit mehreren Jahrzehnten ein ständiger Slogan der kasachischen Behörden. Dennoch kommen politische Korruption und Vetternwirtschaft oft vor und untergraben die Bemühungen des Landes, die öffentlichen Ausgaben zu optimieren, verschwenderische Managementpraktiken auszumerzen und die öffentliche Verwaltung zu professionalisieren (BS 19.3.2024). Für die Korruptionsbekämpfung in Kasachstan ist die Anti-Korruptionsbehörde zuständig. Sie wurde im Juni 2019 als Nachfolgerin des Nationalen Antikorruptionsbüros (NAB) im Rahmen der Agentur für den öffentlichen Dienst und die Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Die Behörde ist dem Präsidenten unterstellt und berichtet direkt an ihn. Kasachstan hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen, darunter die Nutzung sozialer Medien, öffentliche Räte, ein Gesetz zum Informationszugang und E-Government. Das Land trat 2020 der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats bei und schuf eine neue unabhängige Finanzüberwachungsbehörde zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Schrittweise werden universelle Vermögens- und Einkommenserklärungen eingeführt, beginnend mit öffentlichen Amtsträgern und ihren Ehepartnern. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Herausforderungen, wie die begrenzte Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Notwendigkeit, die Maßnahmen in konkretere Ergebnisse umzusetzen (BS 19.3.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Kazakhstan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 28

- StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, Zugriff 12.8.2024 - TI – Transparency International (2024): Corruption Perceptions Index 2023, https://images.transparencycdn.org/images/CPI-2023-Report.pdf, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html, Zugriff 12.8.2024 8. Wehrdienst und Rekrutierungen Die Verteidigung der Republik Kasachstan ist gemäß der kasachischen Verfassung eine heilige Pflicht und Verantwortung eines jeden Bürgers (Verf KASA 30.8.1995, Art. 36). In Kasachstan werden Bürger im Alter von 18 bis 27 Jahren, die keine Befreiung oder Zurückstellung haben und die erforderlichen physischen und psychologischen Voraussetzungen erfüllen, zweimal jährlich per Präsidialdekret zum Militärdienst einberufen (GWSW KASA 16.2.2012, Art. 31). Die Wehrpflichtigen sind männliche Staatsbürger, die den Wehrdienststellen der örtlichen Militärverwaltungsorgane zugewiesen sind und der Einberufung zu den Streitkräften unterliegen (GWSW KASA 16.2.2012, Art. 1). Die Dienstdauer beträgt zwölf Monate für Wehrdienstleistende und 24 Monate für Offiziere, die Militärdienst auf Abruf leisten. Jene, die auf Vertragsbasis Militärdienst leisten, unterliegen den im Vertrag festgehaltenen Fristen (GWSW KASA 16.2.2012, Art. 24). Bürger, die in einem anderen Staat Wehr-(Ersatz-)Dienst geleistet haben, werden in Friedenszeiten von der Einberufung zum Wehrdienst befreit (GWSW KASA 16.2.2012, Art. 36). Die Möglichkeit einer Militärdienstverweigerung aus religiösen Gründen ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber Geistliche von registrierten religiösen Organisationen, einschließlich der Zeugen Jehovas, können vom Dienst befreit werden (USDOS 30.6.2024). Quellen: - GWSW KASA – Gesetz über den Wehrdienst und den Status der Wehrdienstleistenden [Kasachstan] (16.2.2012): On Military Service and Status of Military Servants (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1200000561, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111895.html, Zugriff 12.8.2024 - Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024 9. Allgemeine Menschenrechtslage Die Verfassung Kasachstans garantiert umfassende Menschenrechte und Freiheiten für alle Bürger, Fremde und Staatenlose, wobei diese Rechte als angeboren, absolut und unveräußerlich gelten. Grundlegende Rechte umfassen das Recht auf Leben, persönliche Freiheit, Würde, Gleichheit vor dem Gesetz sowie Meinungs-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit, wobei die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 28

Diskriminierung wegen der Herkunft, sozialen Stellung, des Vermögens, Berufs, Geschlechts, der Rasse, Staatsangehörigkeit, Sprache, religiösen Einstellung, Überzeugungen, des Wohnsitzes oder sonstiger Umstände verboten ist (Verf KASA 30.8.1995, Art. 12-17, 20, 22f). Zu den von Kasachstan ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen zählen (OHCHR o.D.): 1) die Konvention gegen Folter (CAT) samt dem Fakultativprotokoll; 2) der Zivilpakt (ICCPR) samt den zwei Fakultativprotokollen; 3) die Konvention gegen Verschwindenlassen (ICED); 4) die Frauenrechtskonvention (CEDAW) samt dem Fakultativprotokoll; 5) die Konvention gegen Rassismus (ICERD); 6) der Sozialpakt (ICESCR); 7) die Kinderrechtskonvention (CRC) samt dem dritten Fakultativprotokoll, das ein Individualbeschwerde-, Staatenbeschwerde- und Untersuchungsverfahren beinhaltet (CRC-IC); 8) die Behindertenrechtskonvention (CRPD) samt dem Fakultativprotokoll. Die internationalen Verträge sind durch die Republik gewissenhaft zu erfüllen, wobei der Präsident, die Regierung und das Außenministerium die Einhaltung und Überwachung sicherstellen. Die Verträge haben Vorrang vor den Gesetzen des Landes und werden unmittelbar angewandt (GIV KASA 30.5.2005, Art. 20f). Die Menschenrechtslage in Kasachstan hat sich 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Wenngleich die Regierung einige Schritte unternommen hat, um Beamte zu ermitteln und zu bestrafen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben, sind Menschenrechtsverletzungen anhaltend (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024). Mehrere in- und ausländische Menschenrechtsgruppen können mit etwas Freiheit Menschenrechtsfälle untersuchen und veröffentlichen, obwohl die Regierung ihre Aktivitäten überwacht (USDOS 23.4.2024). Bei der Behandlung politisch sensibler Themen sehen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sich zunehmenden gesetzlichen Einschränkungen, finanziellen Auflagen und harten Strafen ausgesetzt (FH 2024). Andererseits kämpfen NGOs und gemeinnützige Vereine mit Problemen wie instabiler Finanzierung, mangelnden technischen Fähigkeiten und fehlender Anerkennung, während gleichzeitig eine neue Welle zivilgesellschaftlichen Engagements außerhalb traditioneller NGO-Strukturen entsteht (BS 19.3.2024). Die kasachische Regierung schränkt die Meinungs- und Pressefreiheit durch verschiedene Maßnahmen wie restriktive Gesetze, Verhaftungen, Zensur und Internetbeschränkungen ein, obwohl die Verfassung diese Freiheiten grundsätzlich garantiert. Journalisten, Aktivisten und Bürger sehen sich mit Schikanen konfrontiert, wenn sie die Regierung kritisieren oder über sensible Themen wie Korruption berichten, was zu Selbstzensur führt. Die Regierung übt auch Kontrolle über Online-Inhalte aus, blockiert oppositionelle Webseiten, reguliert Internetanbieter und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 28

schränkt die Anonymität von Internetnutzern ein (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2023 wurden etwa 23 Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten, Blogger und Journalisten aus politischen Gründen inhaftiert (AI 24.4.2024). Die Regierung schränkt die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 11.1.2024). Versammlungen bedürfen einer Voranmeldung bei der örtlichen Regierung, wobei viele Anträge im Zusammenhang mit politischen oder gesellschaftlich kontroversen Themen aus bürokratischen Formalitäten abgelehnt werden (USDOS 23.4.2024). Die Eintragung einer Oppositionspartei ist praktisch unmöglich, und eine Tätigkeit ohne Eintragung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (AI 24.4.2024). Für den Erhalt und die Verwendung ausländischer Gelder sind Meldepflichten gesetzlich vorgesehen. Für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen vorgesehen, einschließlich möglicher Einschränkungen bei der Durchführung von Versammlungen, Protesten und ähnlichen Aktivitäten, die mit ausländischen Geldern organisiert werden (USDOS 23.4.2024). Die Beteiligung an als „extremistisch“ eingestuften Organisationen wird mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft (AI 24.4.2024). Human Rights Watch nach werden friedliche Demonstranten festgenommen, mit Geldstrafen belegt oder mit kurzfristigen Freiheitsstrafen inhaftiert (HRW 11.1.2024). Die Verfassung gewährt jedem das Recht, seine Religionszugehörigkeit zu bestimmen und anzugeben oder nicht anzugeben (Verf KASA 30.8.1995, Art. 19; vgl. USDOS 30.6.2024). Der Staat sieht sich selbst getrennt von der Religion und den religiösen Vereinigungen (GRARV KASA 11.10.2011, Art. 3). Religiöse Vereinigungen dürfen Gottesdienste und religiöse Zeremonien in ihren Gebäuden und an bestimmten öffentlichen Orten abhalten, solange die Rechte der Anwohner respektiert werden, jedoch sind solche Aktivitäten in staatlichen Einrichtungen, militärischen Bereichen und Bildungseinrichtungen, außer religiösen Schulen, verboten (GRARV KASA 11.10.2011, Art. 7). Trotz rechtlicher Garantien finden Verfolgungen, Inhaftierung und Geldstrafen wegen religiöser Überzeugungen von Minderheiten oder Einzelpersonen durch staatliche Behörden statt (USDOS 30.6.2024). Die Aktivitäten nichtregistrierter religiöser Gruppen sind verboten, und registrierte Gruppen unterliegen einer strengen staatlichen Aufsicht (FH 2024; vgl. HRW 11.1.2024). Schließlich ist die Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft und Religion (in einem säkularen Staat) laut der Bertelsmann Stiftung selten und irrelevant (BS 19.3.2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Kazakhstan 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107941.html, Zugriff 12.8.2024 - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Kazakhstan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 28

- GIV KASA – Gesetz über internationale Verträge [Kasachstan] (30.5.2005): On International Treaties of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z050000054_, Zugriff 12.8.2024 - GRARV KASA – Gesetz über religiöse Aktivitäten und religiöse Vereinigungen [Kasachstan] (11.10.2011): On religious activities and religious associations (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1100000483, Zugriff 12.8.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024 - OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View the acceptance of procedures and the ratification status by country or by treaty, Status for Kazakhstan - Kazakhstan, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?CountryID=89, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111895.html, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html, Zugriff 12.8.2024 - Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024 10. Haftbedingungen Der Freiheitsentzug erfolgt durch Einweisung in eine Einrichtung des Strafvollzugs und kann zwischen sechs Monaten und lebenslang dauern, abhängig von der Schwere des Verbrechens. Die Verbüßung der Freiheitsstrafe wird in Strafvollzugsanstalten mit mittlerer Sicherheit, in Strafvollzugsanstalten mit höchster Sicherheit und in Strafvollzugsanstalten mit hoher Sicherheit für Personen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, angeordnet. Personen unter 18 Jahren werden in Strafvollzugsanstalten mit mittlerer Sicherheit untergebracht. Die lebenslange Freiheitsstrafe wird für besonders schwere Straftaten verhängt, jedoch nicht gegen Frauen, Minderjährige oder Männer über 63 Jahre (StGB KASA 3.7.2014, Art. 46). Zwangsmaßnahmen medizinischer Natur können vom Gericht gegen Personen verhängt werden, die in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit Straftaten begangen haben oder nach der Tat eine psychische Störung entwickelt haben, die eine Bestrafung unmöglich macht. Diese Maßnahmen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch bei Personen angewandt, die zwar schuldfähig sind, aber an psychischen Störungen leiden und eine Gefahr für sich oder andere darstellen (StGB KASA 3.7.2014, Art. 91). Die Maßnahmen umfassen laut Gesetz ambulante psychiatrische Beobachtung und Behandlung sowie stationäre Behandlung in allgemeinen oder spezialisierten psychiatrischen Krankenhäusern (StGB KASA 3.7.2014, Art. 93). Berichten zufolge sind die Haftbedingungen im Allgemeinen hart und lebensbedrohlich (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Human Rights Watch berichtet darüber, dass wenige Beamte für Folter und Misshandlung von Gefangenen zur Rechenschaft gezogen worden sind (HRW 11.1.2024). Weiters entsprechen die Einrichtungen nicht den internationalen Gesundheitsstandards. Weitere Probleme stellen Überbelegung, veraltete Einrichtungen, mangelnde Heizung oder Kühlung, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 28

unzureichende Ernährung, unzureichende Gesundheitsversorgung sowie Hygienebedingungen und Diskriminierung vulnerabler Gruppen dar (USDOS 23.4.2024; vgl. CRPD 2024). Es mangelt durchweg an Bedingungen für die Mobilität von Menschen mit Behinderungen (CRPD 2024). Quellen: - CRPD – United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities (2024): Alternative Report on the Implementation by the Republic of Kazakhstan of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities; Prepared by an Initiative Group of Non-Governmental Organizations and Independent Experts for Submission to the UN Committee on the Rights of Persons with Disabilities, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.aspx? key=1cJsGKycgclvjImzvk3XZCBMd6rsnOOGfjqt/ Cq7r89uaI7+46CYiKd2485jzghQJQKD2uAYR5oDmRVGsZroXA==, Zugriff 12.8.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024 - StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html, Zugriff 12.8.2024 11. Todesstrafe Die Verfassung Kasachstans verbietet die Todesstrafe (Verf KASA 30.8.1995, Art. 15). Im September 2020 ratifizierte Kasachstan das zweite Fakultativprotokoll zum Zivilpakt (ICCPR), das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt (CRPD 19.4.2024; vgl. OHCHR o.D.). Im Strafgesetzbuch wurde der Artikel 47 über die Todesstrafe am 29.12.2021 ausgeschlossen (StGB KASA Art. 47). Im Januar 2024 kündigte das Präsidentenamt die Abschaffung der Todesstrafe über die offizielle Website im Rahmen durchgesetzter Reformen im Menschenrechtsbereich an (PRK 12.1.2024). Seit 2003 wurden in Kasachstan sechs Todesurteile verhängt und alle in lebenslange Haftstrafen umgewandelt (SRT 20.9.2022). Quellen: - CRPD – United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities (19.4.2024): Concluding observations on the initial report of Kazakhstan [CRPD/C/KAZ/CO/1], https://www.ecoi.net/en/file/local/2109102/G2406085.pdf, Zugriff 12.8.2024 - OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View the acceptance of procedures and the ratification status by country or by treaty, Status for Kazakhstan - Kazakhstan, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?CountryID=89, Zugriff 12.8.2024 - PRK – President of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (12.1.2024): Factsheet on Human Rights in Kazakhstan, https://www.akorda.kz/en/factsheet-on-human-rights-in- kazakhstan-1201910, Zugriff 12.8.2024 - SRT – Sigrid Rausing Trust (20.9.2022): An end to the death penalty in Kazakhstan, https://www.sigrid-rausing-trust.org/story/an-end-to-the-death-penalty-in-kazakhstan/, Zugriff 12.8.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 28

- StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, Zugriff 12.8.2024 - Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024 12. Relevante Bevölkerungsgruppen 12.1. Frauen Präventiven gesetzlichen Maßnahmen gegen häusliche Gewalt in Kasachstan liegen die Verfassung, internationale Verträge und andere Rechtsakte zugrunde, wobei die Grundprinzipien wie der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger, die Unzulässigkeit von physischer und psychischer Gewalt eine grundsätzliche Bedeutung gewinnen. Überdies sieht das Gesetz die Bereitstellung spezieller sozialer Dienste von den lokalen Exekutivorganen für Opfer häuslicher Gewalt vor, die als Personen in schwierigen Lebenssituationen anerkannt werden. Die häusliche Gewalt umfasst im gesetzlichen Sinne die Formen von physischer (absichtliche körperliche Verletzungen), psychischer (gezielte psychische Einwirkung, Erniedrigung und Bedrohung), sexueller (rechtswidrige Handlungen gegen die sexuelle Integrität) und ökonomischer Gewalt (vorsätzlicher Entzug lebensnotwendiger Ressourcen), die alle darauf abzielen, einer Person Schaden zuzufügen oder sie zu kontrollieren (GPHG KASA 4.12.2009, Art. 2-5). Eine Bedeutung kommt Hilfsorganisationen zu, welchen vielfältige Aufgaben wie die Aufnahme von Opfern, die Bereitstellung von psychologischer, pädagogischer, medizinischer und juristischer Hilfe sowie vorübergehender Unterkunft, die Durchführung von verhaltenstherapeutischen Programmen für Täter und die Zusammenarbeit mit Behörden zugeschrieben werden. Diese Organisationen können von lokalen Exekutivorganen, juristischen oder natürlichen Personen gemäß der Gesetzgebung der Republik Kasachstan gegründet werden und finanzieren sich aus dem Staatshaushalt sowie anderen gesetzlich erlaubten Quellen (GPHG KASA 4.12.2009, Art. 15). Die gesellschaftliche Intoleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen und Kinder nimmt zu, was sich in der nationalen Ansprache des Präsidenten im September 2023 und der öffentlichen Debatte über die Kriminalisierung von häuslicher Gewalt zeigt. Im Jahr 2023 wurden die Gesetze zur Meldung und rechtlichen Verfolgung von häuslicher Gewalt geändert, was zu einem Anstieg der polizeilich registrierten familiären Straftaten um 67,5 Prozent im Vergleich zu 2022 führte, während kindliche Opfer aufgrund fehlender Daten und Schutzdienste weiterhin unsichtbar bleiben (UNICEF 4.2024). Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung werden unter Strafe gestellt (USDOS 23.4.2024), wofür gesetzlich Freiheitsstrafen von mehreren Jahren vorgesehen sind (StGB KASA 3.7.2014, Art. 120f). Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten kommen weniger als 1 Prozent der Vergewaltigungsanzeigen vor Gericht (USDOS 23.4.2024). Frauen haben Zugang zu Notfallverhütung nach einer Vergewaltigung. Obwohl es Protokolle für die Postexpositionsprophylaxe gibt, behindern verschiedene Faktoren wie Stigmatisierung durch .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 28

medizinisches Personal und eingeschränkter Zugang für bestimmte Gruppen die effektive Versorgung von Vergewaltigungsopfern. In ländlichen Gebieten und traditionellen Gemeinschaften sind Frauen oft weniger über Verhütungsmethoden informiert und haben eingeschränkte Wahlmöglichkeiten, wobei die hohen Kosten für viele Verhütungsmittel ein zusätzliches Hindernis darstellen (USDOS 23.4.2024). Amnesty International zufolge ist die Gewalt gegen Frauen und Mädchen im ganzen Land verbreitet. Von den 64 offiziell registrierten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich zwischen Januar und August 2023 betrafen die meisten davon Frauen (AI 24.4.2024). Die Regierung unterhält in jeder Region Schutzräume für häusliche Gewalt. Nach Angaben des Innenministeriums gibt es 49 Krisenzentren, von denen 39 über Schutzräume verfügen (USDOS 23.4.2024). Sexuelle Belästigung bleibt ein Problem. Kein Gesetz schützt Frauen vor sexueller Belästigung, und nur die Anwendung von Gewalt oder das Ausnutzen der körperlichen Hilflosigkeit eines Opfers bei sexuellen Übergriffen ist strafbar. Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zögern aus Scham oder Angst vor Arbeitsplatzverlust, Anzeige zu erstatten (USDOS 23.4.2024). Wenngleich es gesetzlich verboten ist, werden in einigen abgelegenen Gebieten weiterhin Frauen und Mädchen entführt und zwangsverheiratet. Möglicherweise aufgrund des sozialen Drucks, der mit dem Scheitern einer potenziellen Ehe verbunden ist, weigern die Frauen sich, ihre Entführer anzuzeigen (USDOS 23.4.2024). Auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bleibt ein Problem. Es bestehen weiterhin erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. In ländlichen Gebieten werden Frauen stärker diskriminiert als in städtischen Gebieten, und sie leiden da häufiger unter häuslicher Gewalt, eingeschränkten Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, begrenztem Zugang zu Informationen und Diskriminierung bei Land- und Eigentumsrechten. In einigen Gemeinden bestimmen kulturelle und religiöse Normen die sozialen Rollen von Frauen und Mädchen sowie die Art der zulässigen Interaktionen zwischen Männern und Frauen, wodurch die Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen eingeschränkt werden (USDOS 23.4.2024). Human Rights Watch nach muss eine alleinerziehende Mutter, wenn ihr Kind 3 Jahre alt wird, eine formelle Arbeit finden, um bedingte staatliche Bargeldunterstützung zu erhalten. Aktivisten zufolge hat die Regierung die Voraussetzungen nicht geschaffen, um diese Frauen zu unterstützen. Einer alleinerziehenden Mutter von mehreren Kindern reichen staatliche Leistungen für die Deckung der Grundbedürfnisse der Kinder nicht (HRW 5.10.2022). Laut Freedom House werden Frauen jedoch ermutigt, große Familien zu unterstützen. Wer mindestens sechs Kinder großzieht, erhält von der Regierung eine Medaille, Steuererleichterungen und bescheidene monatliche Leistungen (FH 2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Kazakhstan 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107941.html, Zugriff 12.8.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 28

- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024 - HRW – Human Rights Watch (5.10.2022): Kazakhstan: Families Struggle to Enjoy Basic Rights, https://www.hrw.org/news/2022/10/05/kazakhstan-families-struggle-enjoy-basic-rights, Zugriff 12.8.2024 - GPHG KASA – Gesetz zur Prävention von häuslicher Gewalt [Kasachstan] (4.12.2009): Concerning Prevention of domestic violence (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z090000214_, Zugriff 12.8.2024 - StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, Zugriff 12.8.2024 - UNICEF – United Nations International Children’s Emergency Fund (4.2024): Country Office Annual Report 2023, Kazakhstan, December 2023, https://www.unicef.org/kazakhstan/en/media/11836/file/Annual %20Report_2023_Final_ENG.pdf.pdf, Zugriff 2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html, Zugriff 12.8.2024 12.2. Kinder Im Jahr 2023 verabschiedete Kasachstan das Sozialgesetzbuch, das das Anspruchsalter für Kindergeldzahlungen von zwölf auf achtzehn Monate anhebt (UNICEF 4.2024; vgl. SozGB KASA 20.4.2023). Durch diese Maßnahme erhöht sich die Zahl der Kinder, die Anspruch auf die sogenannte gezielte Sozialhilfe („Targeted Social Assistance“, TSA) haben (UNICEF 4.2024). Im Jahr 2023 integrierte das Bildungsministerium Instrumente zur Bewertung der frühkindlichen Bildung in sein Qualitätssicherungssystem und unterstützte die Schulung von 300 Fachkräften zur Verbesserung der frühkindlichen Entwicklungsüberwachung und der Kommunikation mit Eltern. Bei einer Bewertung der inklusiven Bildungsprogramme in der primären und sekundären Bildung zeigten sich 2023 Fortschritte für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, jedoch ergab sich dabei wenig Augenmerk auf Kinder mit Migrationshintergrund sowie auf jene, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, und nicht zuletzt auf die Förderung der Geschlechtergleichheit (UNICEF 4.2024). Eine obligatorische medizinische Untersuchung und andere Barrieren behindern weiterhin den Zugang von Kindern zu inklusiver Bildung. Kinder mit Behinderungen sind in getrennten Sonderschulen oder Heimen mit Isolation, Gewalt, Vernachlässigung, körperlicher Fixierung und Übermedikation konfrontiert (HRW 11.1.2024). Ab August 2023 erhalten alle Neugeborenen eine individuelle Identifikationsnummer (IIN), die mit dem medizinischen Geburtsregistrierungssystem zusammenfällt. Das System sammelt auch proaktiv zusätzliche Informationen von den Müttern, um Geburtsurkunden auszustellen (UNICEF 4.2024). Seit 2019 erhalten die meisten Kinder, die von Müttern ohne legalen Status oder Ausweis geboren wurden, Geburtsurkunden. Laut dem US-amerikanischen Außenministerium können einige Kinder aus Migrantenfamilien, insbesondere Migranten ohne Dokumente und Staatenlose, aufgrund ihres fehlenden Rechtsstatus nicht in der Schule eingeschrieben werden (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 28
