keni-lib-2023-08-09-ke

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einer Kultur der Achtung der Bürgerrechte kommt es immer noch in erheblichem Umfang zu
willkürlichen Verhaftungen und außergerichtlichen Tötungen durch die Polizeikräfte, meist ohne
rechtliche Konsequenzen für die Täter, insbesondere wenn politische Interessen im Spiel sind. Bis
dato erweisen sich das politische System sowie die Justiz als zu schwach, um den Kreislauf der
Straflosigkeit bei außergerichtlichen Tötungen durch die Polizei zu durchbrechen (BS 2022). 
Es  gibt  Berichte  über  außergerichtliche  Tötungen  (HRW  12.1.2023;  vgl.  FH  2023)  und
Verschwindenlassen  durch  die  Sicherheitskräfte  (HRW  12.1.2023).  NGOs  erhielten  weiterhin
Berichte  über  Folter  und  andere  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  durch  die
Regierungstruppen. Die IMLU [Anm.: Independent Medico Legal Unit] meldete 109 Fälle von Folter
zwischen Januar und September 2022, verglichen mit 78 Fällen im gleichen Zeitraum des Jahres
2021. Berichten zufolge haben Polizei- und Gefängnisbeamte Folter und Gewalt bei Verhören
sowie zur Bestrafung von Untersuchungshäftlingen und verurteilten Gefangenen eingesetzt. Eine
Reihe von Menschenrechtsorganisationen und Medien berichteten, dass die Polizei wahllos und
ungestraft Gewalt gegen arme Menschen und ethnische Minderheiten ausübt (USDOS 20.3.2023).
Im Oktober 2022 ordnete Präsident Ruto die Auflösung der Special Services Unit (einer Einheit
innerhalb der DCI) an, die von vielen verdächtigt wird, Menschenrechtsverletzungen, einschließlich
gezielter außergerichtlicher Tötungen, begangen zu haben (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Kenya  Country  Report  2022,
https://bti-project.org/en/reports/country-report/KEN#pos5, Zugriff 31.7.2023 
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Kenya,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088520.html, Zugriff 31.7.2023 
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  –  Kenya,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085468.html, Zugriff 1.8.2023
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Kenya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089241.html, Zugriff 31.7.2023
 8. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für behördliche Korruption vor. Im Laufe des Jahres
2022 gab es zahlreiche Berichte über staatliche Korruption. Beamte verüben häufig ungestraft
mutmaßlich korrupte Praktiken. Trotz öffentlicher Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung stößt
die  Regierung  weiterhin  auf  Hindernisse  bei  der  wirksamen  Umsetzung  der  einschlägigen
Gesetze. Die Justiz beschleunigte die Bearbeitung von Korruptionsfällen durch die Einführung von
virtuellen Gerichtssitzungen (USDOS 20.3.2023).
Die Korruption ist nach wie vor eine Plage für die nationalen und regionalen Regierungen in Kenia
(FH  2023)  bzw.  ist  diese  weit  verbreitet.  Verwaltungsstrukturen  funktionieren  aufgrund  von
Korruption  nicht  wie  vorgesehen  (BS  2022).  Die  staatlichen  Institutionen,  die  mit  der
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Korruptionsbekämpfung beauftragt sind, sind ineffizient (FH 2023). Der Ethik- und
Antikorruptionskommission  (EACC)  fehlt  es  an  Strafverfolgungsbefugnissen  (FH  2023;  vgl.
USDOS 20.3.2023), und sie war bei der Verfolgung von Korruptionsfällen weitgehend erfolglos.
Die  Schwäche  der  EACC  wird  durch  Unzulänglichkeiten  im  Büro  des  Direktors  der
Staatsanwaltschaft (ODPP) und in der Justiz noch verstärkt (FH 2023). Die Institutionen und
Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowie das Justizwesen und das politische System haben
sich bisher als zu schwach erwiesen, um den Kreislauf der Straflosigkeit zu durchbrechen [BS
2022).
Im  Februar  2022  setzte  der  Oberste  Richter  einen  behördenübergreifenden
Antikorruptionsausschuss  ein.  Der  Ausschuss  hat  den  Auftrag,  die  Engpässe  und
Herausforderungen  bei  der  Korruptionsbekämpfung  zu  ermitteln  und  Empfehlungen  zu  deren
Behebung abzugeben. Da die Gerichte einen erheblichen Rückstand bei der Bearbeitung von
Fällen haben und sich stark auf Gerichtsverfahren (statt auf Vergleiche) verlassen, könnte es Jahre
dauern, bis Korruptionsfälle abgeschlossen werden (USDOS 20.3.2023).
Am  Corrupion  Perceptions  Index  von  Transparency  International  liegt  Kenia  mit  32  von  100
Punkten auf Rang 123 von 180 Ländern (TIK 31.1.2023).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Kenya  Country  Report  2022,
https://bti-project.org/en/reports/country-report/KEN#pos5, Zugriff 31.7.2023 
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Kenya,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088520.html, Zugriff 31.7.2023 
- TIK – Transparency International Kenya (31.1.2023): Corruption Perceptions Index 2022 Press
Release, https://tikenya.org/2023/01/31/corruption-perceptions-index-2022/, Zugriff 1.8.2023 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Kenya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089241.html, Zugriff 31.7.2023
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Der Wehrdienst in Kenia ist freiwillig. Freiwillige 18-26 jährige kenianische Staatsbürger beiderlei
Geschlechts  können  sich  rekrutieren  lassen.  Obergrenze  ist  ein  Alter  von  30  Jahren  für
Spezialisten, Handwerker oder Frauen mit Diplom; 39 Jahre für Kapläne/Imame); 9-jährige
Dienstverpflichtung  (7  Jahre  für  kenianische  Marine)  und  anschließende  3-jährige
Wiederverpflichtung;  Bewerber  müssen  kenianische  Staatsbürger  sein  (Stand  2022)  (CIA
25.7.2023).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (25.7.2023):  The  World  Factbook  -  Kenya,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kenya/#introduction, Zugriff 31.7.2023
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10. Allgemeine Menschenrechtslage
Heute zählt Kenia zu den politisch stabilsten Ländern Ostafrikas. Die kenianische Zivilgesellschaft
und der Großteil der Medien können weitgehend frei arbeiten. Unter dem Vorwand des Kampfes
gegen den Terrorismus kommt es jedoch immer wieder zu Versuchen, den Handlungsspielraum
der Zivilgesellschaft einzuschränken (AA 31.5.2023). Nach der Verfassung kann sich jede Gruppe
frei versammeln oder zusammenschließen. Die kenianische Regierung schränkt das Recht auf
friedliche  Versammlung  und  freie  Meinungsäußerung  jedoch  weiterhin  stark  ein,  indem  sie
unverhältnismäßige Gewalt anwendet, friedliche Demonstranten, Menschenrechtsverteidiger und
Journalisten festnimmt und inhaftiert (BS 2022).
Zu  den  bedeutenden  Menschenrechtsproblemen  gehörten  glaubwürdige  Berichte  über:
rechtswidrige oder willkürliche Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen; gewaltsames
Verschwindenlassen; Folter und Fälle grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Bestrafung durch die Regierung; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche
Verhaftungen und Inhaftierungen; willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre; Einschränkungen der
freien Meinungsäußerung und der Medien, einschließlich Gewalt oder Gewaltandrohung gegen
Journalisten  und  Zensur;  erhebliche  Eingriffe  in  die  Versammlungs-  und  Vereinigungsfreiheit,
einschließlich  der  Schikanierung  von  Nichtregierungsorganisationen  und  Aktivisten;
schwerwiegende Korruption in der Regierung; fehlende Untersuchung und Rechenschaftspflicht für
geschlechtsspezifische  Gewalt;  und  die  Existenz  von  Gesetzen,  die  einvernehmliche
gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellen, obwohl es
keine Berichte über die Durchsetzung des Gesetzes gab (USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz sieht Meinungsfreiheit vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien, aber
die Regierung schränkt dieses Recht manchmal ein. Journalisten geben an, dass Sicherheitskräfte
oder Anhänger von Politikern auf nationaler und regionaler Ebene sie manchmal belästigen und
physisch einschüchtern oder angreifen (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Kenia verfügt über eine
der dynamischsten Medienlandschaften des afrikanischen Kontinents, in der Journalisten aktiv
daran  arbeiten,  Korruption  und  Fehlverhalten  der  Regierung  aufzudecken  (FH  2023).  Die
Mainstream-Medien sind im Allgemeinen unabhängig, aber es gibt Berichte von Journalisten, dass
sie  von  Regierungsbeamten  unter  Druck  gesetzt  werden  (USDOS  20.3.2023;  vgl.  FH  2023),
bestimmte Themen und Geschichten zu vermeiden, und dass sie eingeschüchtert werden, wenn
die Beamten der Meinung waren, dass die Journalisten bereits zu regierungskritische Geschichten
veröffentlicht oder gesendet haben. Die Journalisten üben sich daher in Selbstzensur, um Konflikte
mit der Regierung über sensible Themen zu vermeiden (USDOS 20.3.2023).
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Obwohl die Verfassung und das Gesetz die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vorsehen,
schränkte die Regierung diese Rechte manchmal ein. Das Versäumnis der Regierung, Angriffe auf
Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu
verfolgen,  führt  de  facto  zu  Einschränkungen  der  Versammlungs-  und  Vereinigungsfreiheit
(USDOS 20.3.2023). Die Verfassung garantiert das Recht auf Versammlungsfreiheit. Das Gesetz
schreibt jedoch vor, dass die Organisatoren öffentlicher Versammlungen die örtliche Polizei im
Voraus informieren müssen. In der Praxis verbietet die Polizei regelmäßig Versammlungen aus
Sicherheits- oder anderen Gründen und löst Versammlungen, die sie nicht ausdrücklich verboten
hatte, gewaltsam auf (FH 2023).
Den Bürgern steht es frei, sich in politischen Parteien zu organisieren. Kenianischen Parteien
vertreten  eine  Reihe  ideologischer,  regionaler  und  ethnischer  Interessen,  sind  aber  notorisch
schwach und werden oft zu Koalitionen zusammengeschlossen, die nur dazu dienen, an Wahlen
teilzunehmen (FH 2023; vgl. BS 2022). Zudem passen sie sich häufig an das jeweilige Regime an
und neigen dann entweder zur Auflösung oder zur Reformierung (BS 2022). Oppositionsparteien
und -kandidaten sind bei kenianischen Wahlen wettbewerbsfähig. Bei den Wahlen im August 2022
besiegte der damalige stellvertretende Präsident Ruto, der sich als Außenseiter gegenüber den
langjährigen politischen Dynastien Kenias darstellte, den fünfmaligen Präsidentschaftskandidaten
Odinga, der vom amtierenden Präsidenten Kenyatta unterstützt worden war. Die Wahlen im Jahr
2022  waren  hart  umkämpft  und  wurden  im  Gegensatz  zu  den  vorherigen  Wahlen  nicht  von
Oppositionsgruppen boykottiert (FH 2023).
Kenia  verfügt  über  eine  aktive  Zivilgesellschaft  (FH  2023).  Eine  Vielzahl  inländischer  und
internationaler Menschenrechtsgruppen arbeitet im Allgemeinen ohne staatliche Einschränkungen,
untersucht  Menschenrechtsfälle  und  veröffentlichte  ihre  Ergebnisse,  obwohl  einige  Gruppen
berichteten, dass sie von der Regierung schikaniert wurden. Beamte waren manchmal kooperativ
und gingen auf die Anfragen dieser Gruppen ein, aber die Regierung setzte Empfehlungen von
Menschenrechtsgruppen nicht um, wenn diese Empfehlungen ihrer Politik zuwiderliefen (USDOS
20.3.2023). NGOs sind in den letzten Jahren zunehmend auf Hindernisse gestoßen, darunter
wiederholte Versuche der Regierung, Hunderte von NGOs wegen angeblicher finanzieller Verstöße
die Registrierung abzuerkennen (FH 2023).
Ombudsorganisation:  Die  KNCHR  (Kenya  National  Commission  on  Human  Rights)  ist  eine
unabhängige Institution, die durch die Verfassung geschaffen und 2011 eingerichtet wurde. Ihr
Mandat ist die Förderung und der Schutz der Menschenrechte im Land. Die Kommission erklärte,
ihr Budget decke lediglich die Kosten für Gebäude Instandhaltung und Mitarbeitergehälter ab und
reiche nicht aus, um ihre Ausgaben zu decken und ihr Mandat zu erfüllen. Die Kommission verfügt
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über 115 Mitarbeiter, laut Mandat solle sie 400 Mitarbeiter haben. Ihr programmatisches Budget
wurde von der Regierung überhaupt nicht finanziert, so dass die Kommission gezwungen war,
Mittel von Entwicklungspartnern einzuwerben (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.5.2023):  Kenia:  Politisches  Porträt,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kenia-node/politisches-portraet/208078,
Zugriff 2.8.2023
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Kenya  Country  Report  2022,
https://bti-project.org/en/reports/country-report/KEN#pos5, Zugriff 31.7.2023 
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Kenya,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088520.html, Zugriff 31.7.2023 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Kenya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089241.html, Zugriff 31.7.2023
 11. Haftbedingungen
Gemäß Menschenrechtsorganisationen sind die Bedingungen in Gefängnissen, Haftanstalten und
Polizeistationen  aufgrund  von  Überbelegung,  Nahrungsmittel-  und  Wassermangel  sowie
unzureichenden sanitären Bedingungen und medizinischer Versorgung hart und lebensbedrohlich
(USDOS 20.3.2023).
Im März 2022 schätzte die Nichtregierungsorganisation World Prison Brief die Gesamtzahl der
Gefangenen im Land auf fast 53.000, einschließlich der Untersuchungshäftlinge, in einem System
mit einer Kapazität von 30.000 (USDOS 20.3.2023). Obwohl seit 2012 mehrere neue Gefängnisse
gebaut wurden (USDOS 20.3.2023), bleibt die durchschnittliche Gefangenenpopulation bei fast
200 Prozent der Kapazität (USDOS 20.3.2023; vgl. OHCHR 5.5.2022), einschließlich einer großen
Zahl von Untersuchungshäftlingen (USDOS 20.3.2023), im Jahr 2018 ca. 50 Prozent (OHCHR
5.5.2022).  Einige  Gefängnisse  sind  bis  zu  400  Prozent  ausgelastet  (USDOS  20.3.2023;  vgl.
OHCHR 5.5.2022).  Mit Stand 5.12.2022 befinden sich in Kenia insgesamt 58.887 Personen in
Haft, von denen 41 % in Untersuchungshaft, 5,1 % Frauen und 0,6 % Unmündige bzw. mündige
Minderjährige  sind.  Da  das  Gefängniswesen  auf  34.000  Häftlinge  ausgelegt  ist,  beträgt  der
Überbelegungsgrad 173,2 % (WPB o.D.) Im Laufe des Jahres 2022 bemühte sich die Justiz
weiterhin, der Überbelegung entgegenzuwirken, indem sie Alternativen zur Untersuchungshaft
einführte und eine Strafminderung förderte (USDOS 20.3.2023). 
Die Behörden trennen im Allgemeinen Kinder von Erwachsenen, außer während der ersten Zeit
der  Inhaftierung  auf  den  Polizeistationen,  wo  die  Behörden  häufig  männliche  und  weibliche
Erwachsene und Jugendliche in einer Zelle unterbringen. In mehreren Bezirken fehlen geeignete
Einrichtungen,  um Jugendliche  und  Frauen  getrennt  von  Männern  in  Gerichten  und
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Polizeistationen unterzubringen. Untersuchungshäftlinge werden zusammen mit verurteilten
Gefangenen untergebracht (USDOS 20.3.2023). 
Quellen:
- OHCHR - UN Office of the High Commissioner (5.5.2022): Experts of the Committee against
Torture Commend Kenya’s Efforts to Implement the Law on Prevention of Torture, Ask
about Prison Overcrowding and the Death Penalty,
https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/05/experts-committee-against-torture-commend-
kenyas-efforts-implement-law, Zugriff 3.8.2023
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Kenya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089241.html, Zugriff 31.7.2023
- WPB - World Prison Brief (o.D.): Kenya,  https://www.prisonstudies.org/country/kenya, Zugriff
30.5.2023
 12. Todesstrafe
Obwohl die Todesstrafe in den Gesetzen verankert ist, wurden seit 1987, als wegen Hochverrats
verurteilte  Personen  im  Zusammenhang  mit  einem  Putschversuch  hingerichtet  wurden,  keine
Hinrichtungen mehr vollzogen (NTV Kenya 3.2.2023).  Nach dem kenianischen Strafgesetzbuch
gibt es vier Straftatbestände, welche mit dem Tod bestraft werden können: Hochverrat, Mord,
schwerer Raub sowie versuchter schwerer Raub (DPP 14.6.2022). Im Jahr 2022 gab es in Kenia
79  verhängte  Todesurteile.  Ende  2022  saßen  656  Menschen  in  Kenia  in  der  Todeszelle  (AI
23.5.2023). 
Der Oberste Gerichtshof Kenias hat Mitte Dezember 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen:
Er erklärte die zwingende Verhängung der Todesstrafe für verfassungswidrig. Das bedeutet, dass
die Richterinnen und Richter nun nicht mehr automatisch Menschen, die wegen Mordes oder
bewaffneten Raubüberfalls verurteilt werden, zum Tode verurteilen müssen, sondern sie haben
zukünftig einen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung (AI 15.12.2017; vgl. NTV Kenya
3.2.2023). 
Quellen:
- AI  -  Amnesty  International  (23.5.2023):  Todesurteile  und  Hinrichtungen,
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2023-05/%20Amnesty-Bericht-Todesstrafe-2022-
weltweit-Auszuege-des-Berichts-auf-Deutsch.pdf, Zugriff 3.8.2023 
- AI  -  Amnesty  International  (15.12.2017):  Kenia:  Zwingende  Todesstrafe  abgeschafft,
https://amnesty-todesstrafe.de/2017/12/kenia-zwingende-todesstrafe-abgeschafft/,  Zugriff
3.8.2023
- DPP - Death Penalty Project, The [Hoyle, Carolyn] (14.6.2022): The Death Penalty in Kenya: A
Punishment that has Died Out in Practice, Part One - A Public Ready to Accept Abolition,
https://deathpenaltyproject.org/knowledge/kenya-part-one-a-public-ready-to-accept-abolition/,
Zugriff 24.5.2023
- NTV  Kenya  (3.2.2023):  Understanding  the  death  penalty  in  Kenya,
https://ntvkenya.co.ke/analysis/understanding-the-death-penalty-in-kenya/, Zugriff 3.8.2023
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13. Religionsfreiheit
Die Bevölkerung besteht zu 85,5 Prozent aus Christen (protestantisch 33,4 Prozent, katholisch
20,6 Prozent, evangelisch 20,4 Prozent, afrikanische Amtskirchen 7 Prozent, andere Christen 4,1
Prozent), 10,9 Prozent Muslimen, 1,8 Prozent andere Bekenntnisse, 1,6 Prozent kein Bekenntnis,
(Schätzung aus 2019) (CIA 25.7.2023).  Zu den Gruppen, die weniger als 2 % der Bevölkerung
ausmachen,  gehören  Hindus,  Sikhs,  Bahá’í  sowie  Anhänger  diverser  traditioneller
Glaubensgemeinschaften. Überdies identifizieren sich 755.000 Personen selbst als Atheisten oder
religionslos (USDOS 15.5.2023). 
Die  Verfassung  legt  fest,  dass  es  keine  Staatsreligion  geben  darf  und  verbietet  religiöse
Diskriminierung. Die Verfassung sieht Religions- und Weltanschauungsfreiheit für den Einzelnen
und  für  Gemeinschaften  vor,  einschließlich  der  Freiheit,  eine  Religion  durch  Gottesdienst,
Ausübung,  Lehre  oder  Befolgung  zu  bekunden  und  religiöse  Fragen  zu  erörtern  (USDOS
15.5.2023).  Die  Regierung  respektiert  im  Allgemeinen  die  verfassungsmäßige  Garantie  der
Religionsfreiheit (FH 2023). 
Die Verfassung sieht spezielle Kadhi-Gerichte vor, die bestimmte Arten von Zivilprozessen auf der
Grundlage des islamischen Rechts entscheiden (USDOS 15.5.2023).  Die verfassungsrechtliche
Anerkennung von auf islamischem Recht basierenden Kadhi-Gerichten wird von Christen und
anderen religiösen Gruppen als Diskriminierung zugunsten einer bestimmen Religion abgelehnt
und hat in der Vergangenheit zu Kampagnen gegen die Verfassung geführt (BS 2022).
Menschenrechtsorganisationen  und  religiöse  muslimische  Organisationen  erklärten,  dass
bestimmte muslimische Gemeinschaften, insbesondere ethnische Somalier, weiterhin Opfer von
außergerichtlichen  Hinrichtungen,  gewaltsamem  Verschwindenlassen,  Folter,  willkürlichen
Verhaftungen und Inhaftierungen waren. Viele der Opfer stammten aus der Küstenregion und
Nairobi. Die vorherige Regierung bestritt, derartige Handlungen angeordnet zu haben. Die im
August 2022 gewählte neue Regierung räumte jedoch ein, dass bestimmte Sicherheitskräfte in der
Vergangenheit außergerichtliche Tötungen vorgenommen haben, und versprach Reformen. Im Juli
2022 gab der Registrar of Societies strenge neue Richtlinien für die Registrierung neuer religiöser
Gesellschaften heraus, einschließlich der Anforderung, dass die Antragsteller ein Diplom oder
einen  Abschluss  einer  anerkannten  theologischen  Einrichtung  besitzen  müssen  (USDOS
15.5.2023).
Laut interreligiösen NGOs und politischen Verantwortungsträgern sind die Spannungen zwischen
den Religionen jedoch nicht mehr so groß wie in vergangenen Jahren. Hierbei verweisen sie auf
die umfangreichen religionsübergreifenden Bemühungen, Frieden zwischen den Gemeinschaften
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zu schaffen. So treffen sich z.B. religiöse Vertreter auf Gemeindeebene, um über den Glauben der
anderen  zu  lernen  (BS  2022).ent  aus  Christen (protestantisch  33,4  Prozent,  katholisch  20,6
Prozent, evangelisch 20,4 Prozen
Die in Somalia ansässige Terrorgruppe Harakat al-Shabaab al-Mujahideen (al-Shabaab) verübte
Anschläge im Nordosten des Landes und in der Küstenregion, und einige Anschläge richteten sich
möglicherweise  gegen  Nicht-Muslime  aufgrund  ihres  Glaubens.  Muslime,  die  ethnischen
Minderheiten  angehören,  insbesondere  solche  somalischer  Abstammung,  berichteten  über
anhaltende Belästigungen durch Nicht-Muslime (USDOS 15.5.2023). Die Terrorismusbekämpfung
gegen die in Somalia ansässige militante Gruppe al-Shabaab hat dazu geführt, dass Muslime
staatlicher  Gewalt  und  Einschüchterung  ausgesetzt  sind.  Die  al-Shabaab-Kämpfer  haben
zeitweise gezielt Christen in Kenia angegriffen (FH 2023). 
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Kenya  Country  Report  2022,
https://bti-project.org/en/reports/country-report/KEN#pos5, Zugriff 31.7.2023 
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (25.7.2023):  The  World  Factbook  -  Kenya,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kenya/#introduction, Zugriff 31.7.2023
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Kenya,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088520.html, Zugriff 31.7.2023 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious
Freedom: Kenya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091948.html, Zugriff 3.8.2023
 14. Minderheiten
Bei der Volkszählung 2019 wurden 45 ethnische Gruppen im Land gezählt, von denen keine die
Mehrheit bildete (USDOS 20.3.2023). Ethnische Gruppen im Land sind die Kikuyu 17.1 Prozent,
Luhya 14.3 Prozent, Kalenjin 13.4 Prozent, Luo 10.7 Prozent, Kamba 9.8 Prozent, Somali 5.8
Prozent, Kisii 5.7 Prozent, Mijikenda 5.2 Prozent, Meru 4.2 Prozent, Maasai 2.5 Prozent, Turkana
2.1  Prozent,  nicht-Kenianisch  1  Prozent,  andere  8.2  Prozent  (Schätzung  aus  2019)  (CIA
25.7.2023).
Sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor diskriminieren Angehörige fast aller
ethnischen Gruppen in der Regel zugunsten ihrer ethnischen Gruppe (USDOS 20.3.2023).
Politisch  motivierte  Ernennungen  gibt  es  weiterhin  in  allen  Ministerien  und  Spitzenpositionen
werden nach wie vor anhand von persönlichen und ethnischen Loyalitäten besetzt (BS 2022).
Die ethnische Zugehörigkeit ist nach wie vor das wichtigste Ordnungsprinzip in der kenianischen
Politik, und zwei ethnische Gruppen - die Kikuyu und die Kalenjin - haben seit der Unabhängigkeit
die  Präsidentschaft  dominiert.  Mit  der  Verfassung  von  2010  sollte  die  Rolle  der  ethnischen
Zugehörigkeit bei Wahlen verringert werden, und die 2013 umgesetzte Dezentralisierung von
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Steuern und Politik hat zu einem stärkeren innerethnischen Wettbewerb auf Bezirksebene geführt.
Dennoch behindert die Politisierung der ethnischen Zugehörigkeit auf nationaler Ebene nach wie
vor eine wirksame Vertretung der verschiedenen Teile der vielfältigen kenianischen Bevölkerung,
schränkt die Wahlmöglichkeiten der Wähler ein und verhindert sinnvolle politische Debatten (FH
2023).
Die Kikuyu und verwandte Gruppen dominieren einen Großteil des privaten Handels und der
Industrie und erwerben häufig Land außerhalb ihrer traditionellen Heimatgebiete, was manchmal
zu  heftigen  Ressentiments  seitens  anderer  ethnischer  Gruppen  führt,  insbesondere  in  den
Küstengebieten und im Rift Valley. Der Wettbewerb um Wasser und Weideland ist im Norden und
Nordosten besonders groß (USDOS 20.3.2023).
Zwischen den ethnischen Gruppen der Somali, Turkana, Gabbra, Borana, Samburu, Rendille und
Pokot  in  den  trockenen  Gebieten  im  Norden,  Osten  und  im  Rift  Valley  kommt  es  häufig  zu
Konflikten,  darunter  Banditentum,  Kämpfe  um  Land  und  Viehdiebstahl,  die  bisweilen  auch
Todesopfer fordern. Streitigkeiten über Bezirksgrenzen sind ebenfalls eine Ursache für ethnische
Spannungen. Die mit Banditentum verbundene Gewalt in Teilen des Rift Valley, insbesondere im
Kerio Valley, nahm im Laufe des Jahres 2022 zu (USDOS 20.3.2023).
Die International Crisis Group berichtete, dass im westlichen Laikipia County zwischen September
2021 und Juli bei gewaltsamen Zusammenstößen zwischen bewaffneten Viehhirten und Bauern,
Viehzüchtern  und  Naturschutzgebieten  mindestens  35  Menschen  starben  und  Dutzende  von
Häusern niedergebrannt wurden. Eine zweijährige Dürre zwang die Viehhirten, auf der Suche nach
Wasser  und  Weideland  für  ihr  Vieh  in  privat  geführte  Naturschutzgebiete  einzudringen.
Regierungstruppen wurden in die Region entsandt, um die Gewalt einzudämmen, doch die Lage
bleibt weiterhin angespannt (USDOS 20.3.2023).
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- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Kenya  Country  Report  2022,
https://bti-project.org/en/reports/country-report/KEN#pos5, Zugriff 31.7.2023
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (25.7.2023):  The  World  Factbook  -  Kenya,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kenya/#introduction, Zugriff 31.7.2023
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Kenya,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088520.html, Zugriff 31.7.2023 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Kenya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089241.html, Zugriff 31.7.2023
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15. Relevante Bevölkerungsgruppen
15.1. Frauen
Die Verfassung sieht die Gleichberechtigung von Männern und Frauen vor. Dennoch wendet die
Justiz in weiten Teilen Gewohnheitsrecht an, das Frauen diskriminiert und ihre politischen und
wirtschaftlichen  Rechte  einschränkt  (USDOS  20.3.2023).  Frauen  sind  in  allen  Bereichen  des
öffentlichen und zivilen Lebens immer noch unverhältnismäßig stark benachteiligt. In ländlichen
Gebieten haben Frauen nur eingeschränkten Zugang zur Justiz, und diskriminierende traditionelle
Praktiken sind nach wie vor gang und gäbe. Kenia hat den Internationalen Pakt über bürgerliche
und  politische  Rechte  und  mehrere  andere  internationale  und  regionale  Übereinkommen
unterzeichnet, die die Menschen- und Bürgerrechte seiner Bürger schützen sollen (BS 2022).
Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf Grundbesitz
und Eigentum und räumt Frauen gleiche Rechte in Bezug auf das Erbe und den Zugang zu Land
ein. Die Verfassung sieht auch den Erlass von Gesetzen zum Schutz der Rechte von Ehefrauen
auf eheliches Eigentum während und nach Beendigung einer Ehe vor und bestätigt, dass die
Parteien einer Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung
Anspruch auf gleiche Rechte haben. Im September 2021 entschied ein Richter, der in einer
güterrechtlichen  Auseinandersetzung  den  Vorsitz  führte,  dass  die  Tätigkeit  als  Hausfrau  als
Vollzeitbeschäftigung  angesehen  werden  sollte.  Der  Richter  befand,  es  sei  ungerecht,  wenn
Gerichte entschieden, dass Hausfrauen nicht zum finanziellen Wohlstand des Haushalts beitrügen
(USDOS 20.3.2023). Nach Angaben von Gruppen der Zivilgesellschaft sehen sich Frauen jedoch
weiterhin mit institutionellen und rechtlichen Hindernissen konfrontiert, die ihren Zugang zur Justiz
und zu einem gerechten Anteil am ehelichen Vermögen bei der Auflösung der Ehe behindern.
Darüber hinaus waren die gesetzlichen Bestimmungen für die Beantragung von Erbschaften nicht
ausreichend bekannt, so dass viele Erbschaften weiterhin nur von den Vätern auf die Söhne
übergehen (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 2022). Obwohl dies nach kenianischem Recht illegal ist,
werden Witwen immer noch enterbt, unter anderem durch Vertreibung aus dem Haus und vom
Land der Familie (BS 2022).
Die Regierung setzt bestehende Gesetze nicht immer wirksam durch. NGOs berichten, dass
Frauen in traditionellen, ländlichen und armen Gebieten häufig auf Hindernisse beim Zugang zu
gleichen Rechten stoßen. Aktivisten berichten, dass Frauen, die bestimmten Gruppen angehören,
darunter Menschen mit Behinderungen, LGBTQI+-Personen und Muslime, aufgrund von männlich
dominierten sozialen Normen diskriminiert werden (USDOS 20.3.2023).
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