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Kirgisistan  noch  Rang  124  von  180  Staaten  (TI  2021).  Die  Kirgisische  Republik  hat  das 
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet (USDOS 2024).
Korruption ist ein ernstes und hartnäckiges Problem in allen Wirtschaftsbereichen (USDOS 2024) 
und der Justiz (USDOS 23.4.2024). Viele Kirgisen halten die Zahlung von Bestechungsgeldern für 
den effizientesten Weg, staatliche Dienstleistungen zu erhalten. Es gibt Gesetze, die Bestechung 
und Bestechlichkeit unter Strafe stellen. Die Strafen reichen von geringen Geldbußen bis hin zu 
Gefängnisstrafen. Die Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze durch die Regierung gilt jedoch 
als uneinheitlich und oft politisch motiviert (USDOS 2024). Seit 2012 gibt es innerhalb des GKNB 
(Staatskomitee für Nationale Sicherheit) eine Antikorruptionsbehörde, die jedoch immer wieder von 
amtierenden  Präsidenten  genutzt  wird,  um  gegen  politische  Gegner  im  Parlament  und  der 
Kommunalverwaltung vorzugehen. Seit Dschaparows Amtsantritt im Jahr 2020 wurden wiederholt 
zahlreiche ehemalige Beamte, Wirtschaftsführer und Anführer der organisierten Kriminalität (FH 
29.2.2024) sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter ehemalige Minister sowie 
aktuelle und ehemalige Parlamentsabgeordnete, wegen Korruptionsverdachts festgenommen und 
inhaftiert (USDOS 2024). Die meisten von ihnen wurden allerdings nach Zahlung einer Geldstrafe 
wieder freigelassen (USDOS 2024), weshalb Kritiker diese Verhaftungen als politisches Instrument 
und als Möglichkeit der Regierung, Einnahmen zu generieren, bezeichnen (FH 29.2.2024). Die 
Praxis, Schadenersatz zu leisten, um einer Strafverfolgung wegen Korruption zu entgehen, wird in 
Kirgisistan „Kusturizatsiya“ genannt (FH 2024).
Am 9.6.2023 unterzeichnete Präsident Dschaparow ein Gesetz, das Personen die Abgabe von 
Sondererklärungen  zur  Legitimierung  illegal  erworbener  Vermögenswerte  ermöglicht, 
einschließlich  solcher,  die  aus  Korruption  stammen.  Ein  Antikorruptionsrat  der  Regierung  soll 
staatliche Strategien zur Korruptionsprävention entwickeln. Unter Dschaparows Regierung wurde 
jedoch  die  Zahl  der  Antikorruptionseinheiten  (ACUs),  die  ursprünglich  zur  Identifizierung  und 
Bekämpfung von Korruptionsrisiken eingerichtet worden waren, von 60 auf 23 reduziert (USDOS 
2024).
Quellen:
•FH  -  Freedom  House  (2024):  Nations  in  Transit  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2115571.html, Zugriff 19.12.2024
•FH  -  Freedom  House  (29.2.2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108023.html, Zugriff 18.11.2024
•TI  -  Transparency  International  (2024):  Corruption  Perceptions  Index  2023, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023/index/kgz, Zugriff 7.1.2025
•TI  -  Transparency  International  (2021):  Corruption  Perceptions  Index  2020, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/kgz, Zugriff 7.1.2025
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Kyrgyz Republic, https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zugriff 
12.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (2024): 2024 Investment Climate Statements: 
Kyrgyz  Republic, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 43
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https://www.state.gov/reports/2024-investment-climate-statements/kyrgyz-republic/,  Zugriff 
7.1.2025
 7. Ombudsperson
In  Kirgisistan  gibt  es  drei  nationale  Menschenrechtsinstitutionen:  das  Büro  der  kirgisischen 
Ombudsperson, das Nationale Zentrum zur Verhütung von Folter und das Büro des Beauftragten 
für Kinderrechte (HRC 8.5.2023).
Das Büro der Ombudsperson agiert als unabhängiger Anwalt für Menschenrechte im Namen von 
Privatpersonen und NGOs und ist befugt, Fälle zur gerichtlichen Überprüfung zu empfehlen. Zum 
wiederholten Male stellten Beobachter fest, dass sich die Sicherheitskräfte in einer Atmosphäre der
Straflosigkeit bewegen und unabhängig gegen Bürger vorgehen können. Faktoren, die die Anzahl 
und Art der beim Ombudsperson-Institut eingereichten Beschwerden einschränkten. Obwohl das 
Büro der Ombudsperson teilweise dazu dient, Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen 
entgegenzunehmen  und  die  Beschwerden  zur  Untersuchung  an  die  zuständigen  Stellen 
weiterzuleiten,  stellen  sowohl  nationale  als  auch  internationale  Beobachter  die  Effizienz  und 
politische Unabhängigkeit des Büros in Frage. Am 3. Mai 2023 stimmte das Parlament für die 
Absetzung der Ombudsperson Atyr Abdrakhamatova, nachdem sie in ihrem Bericht vom 19. April 
2023  über  die  Menschenrechtslage  im  Land  systemische  Rückschritte  „in  allen  Bereichen, 
einschließlich des Schutzes der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten“ festgestellt hatte. Am 
17. Mai 2023 ernannte das Parlament eine neue Ombudsperson, Jamiliya Jamanbaeva (USDOS 
23.4.2024).
Im Bericht vom Mai 2023 brachte eine Arbeitsgruppe des UNHRC ihre Besorgnis über die Pläne 
zum  Ausdruck,  das  Nationale  Zentrum  für  die  Verhütung  von  Folter  aufzulösen  und  dessen 
Aufgaben auf das Büro der Ombudsperson zu übertragen. Stattdessen wurde im Bericht gefordert, 
dass das Nationale Zentrum zur Verhütung von Folter sein unabhängiges Mandat behält sowie das 
Amt der Ombudsperson mit den international anerkannten Standards für Unabhängigkeit, Pluralität 
und  Rechenschaftspflicht  für  nationale  Menschenrechtsinstitutionen  in  Einklang  gebracht  wird. 
Zudem  empfiehlt  der  Bericht,  beiden  Institutionen  ausreichende  Mittel  zur  Umsetzung  ihrer 
Mandate zur Verfügung zu stellen (HRC 8.5.2023).
Quellen:
•HRC - UN Human Rights Council (8.5.2023): Visit to Kyrgyzstan – Report of the Working 
Group  on  discrimination  against  women  and  girls, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2093261/G2309690.pdf, Zugriff 12.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
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8. Wehrdienst, Wehrersatzdienst und Wehrdienstverweigerung / Desertion
Für Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren bestehen eine Wehrpflicht oder die Möglichkeit 
eines Wehrersatzdienstes (WGE KIRG 7.8.2024). Die obligatorische Dienstzeit beträgt 12 Monate, 
verkürzt sich allerdings für Hochschulabsolventen auf 9 Monate (CIA 19.1.2025). Frauen zwischen 
19 und 40 Jahren können freiwillig bei der Armee dienen (WGE KIRG 7.8.2024). 16- bis 17-jährige 
Militärkadetten können nicht an militärischen Operationen teilnehmen (CIA 19.1.2025).
Männliche  Wehrpflichtige,  die  aus  religiösen,  gesundheitlichen  oder  familiären  Gründen  den 
verpflichtenden  Wehrdienst  nicht  leisten  können  oder  kein  Recht  auf  Zurückstellung  der 
Wehrpflicht  haben,  sind  laut  Artikel  32  des  Wehrgesetzes  zur  Leistung  eines  Ersatzdienstes 
verpflichtet. Eine Zurückstellung vom Wehrdienst kann bei gewissen familiären Gründen, für eine 
weitere  Ausbildung  und  aus  gesundheitlichen  Gründen  gewährt  werden.  Zum  Ersatzdienst 
einberufen wird, wer Mitglied einer eingetragenen religiösen Organisation ist, deren Überzeugung 
den Gebrauch von Waffen und den Dienst in den Streitkräften, anderen militärischen Formationen 
und staatlichen Einrichtungen der Kirgisischen Republik nicht zulässt, oder wer eine gewisse 
Einschränkung aus gesundheitlichen Gründen hat. Verschiedene familiäre Umstände, die keine 
Zurückstellung  der  Wehrpflicht  mit sich  bringen,  oder  wenn  ein  wehrdiensttauglicher  Bürger 
schriftlich  den  Wunsch  geäußert  hat,  Ersatzdienst  zu  leisten,  können  dazu  führen,  dass  ein 
Wehrpflichtiger  ein  Recht  auf  Ersatzleistung  des  Wehrdienstes  erhält.  Die  Dauer  des 
Ersatzdienstes beträgt 18 Monate und ist für den Wehrpflichtigen kostenpflichtig: aus familiären 
Gründen ist ein Geldbetrag von KGS 18.000 (Som) [ca. EUR 199] zu entrichten; bei Anerkennung 
einer gesundheitlichen Einschränkung sind es KGS 25.000 [ca. EUR 276]; aus religiösen Gründen 
sowie aufgrund des geäußerten Wunsches, eine sozial nützliche Arbeit zu leisten, fallen eine 
Leistung von 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit für die gesamte Dienstzeit und ein Geldbetrag in 
Höhe von KGS 25.000 an. Zudem kann bei medizinischer Feststellung einer Behinderung und
nach  Zahlung  des  entsprechenden  Geldbetrages  gänzlich  vom  Ersatzdienst  befreit  werden. 
Werden  die  im  Gesetz  festgelegten  Beträge  nicht  oder  nur  unvollständig  bis  zum  Ende  der 
Ersatzdienstzeit  geleistet,  wird  die  Einberufung  zum  Ersatzdienst  aufgehoben  und  der 
Ersatzdienstleistende wird in das Wehrpflichtregister übernommen. In diesem Fall wird der bereits 
gezahlte Anteil refundiert. Nach Ableistung des Ersatzdienstes und Zahlung des vollen Betrages 
wird ein Bürger, mit Ausnahme eines Mitglieds einer eingetragenen religiösen Organisation, in die 
Reserve aufgenommen (WGE KIRG 7.8.2024).
Wehrpflichtige  Männer,  die  sich  dem  Militärdienst  entziehen  und  nicht  unter  eine 
Ausnahmeregelung fallen, werden mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren 
belegt.  Die Weigerung, den Wehrdienst abzuleisten oder eine Gebühr zu zahlen, bringt nach 
Ansicht  von  Vertretern  religiöser  Gruppen  Wehrdienstverweigerer  in  Bedrängnis,  da  der 
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Wehrdienst eine Voraussetzung für den Staatsdienst, aber auch bei vielen privaten Arbeitgebern 
ist (USDOS 26.6.2024).
Quellen:
•CIA - Central Intelligence Agency [USA] (19.1.2025): The World Factbook - Kyrgyzstan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kyrgyzstan/, Zugriff 23.1.2025
•USDOS  -  US  Department  of  State  [USA]  (26.6.2024):  2023  Report  on  International 
Religious Freedom : Kyrgyzstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2111899.html, Zugriff 
11.11.2024
•WGE KIRG - Wehrgesetz [Kirgisistan] (9.2.2009, in der Fassung vom 7.8.2023): Gesetz 
der Kirgisischen Republik vom 9. Februar 2009 Nr. 43, Über die allgemeine Wehrpflicht der 
Bürger  der  Kirgisischen  Republik,  über  den  Wehr-  und  Ersatzdienst, 
https://cbd.minjust.gov.kg/202536/edition/4231/ru, Zugriff 11.11.2024
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Bürgerrechte sind in Kirgisistan weitgehend gesetzlich verankert. In der neuen Verfassung von 
2021 wurden die meisten Bestimmungen und Garantien zu den Bürgerrechten beibehalten, obwohl
einige neue Formulierungen potenziell negative Bestimmungen eingeführt haben. Insbesondere 
verbietet Artikel 10 Aktivitäten, die gegen die „moralischen und ethischen Werte und das öffentliche 
Gewissen des Volkes“ Kirgisistans verstoßen, was zu Zensur und Diskriminierung führen könnte. 
Insgesamt sieht die Verfassung jedoch die Gewährleistung und den Schutz aller international 
anerkannten  Menschen-  und  Bürgerrechte,  einschließlich  der  Meinungs-,  Versammlungs-  und 
Vereinigungsfreiheit vor und verpflichtet die Regierung zur Einhaltung. Diese Freiheiten werden 
jedoch  sowohl  in der Praxis, als auch durch  Gesetze eingeschränkt. Zahlreiche Blogger  und 
Aktivisten, die kritische Informationen über die Regierung und Führung des Landes veröffentlichen, 
werden strafrechtlich verfolgt oder in Untersuchungshaft genommen (BS 19.3.2024; vgl. IPHR 
5.11.2024).
Folter und unmenschliche Behandlung sind gesetzlich verboten. Dennoch wird allgemein von 
körperlichen Misshandlungen in Gefängnissen, einschließlich unmenschlicher und erniedrigender 
Behandlung, berichtet. Auch Polizeigewalt wird weiterhin als ein Problem eingestuft, insbesondere 
in Untersuchungshaft und in Haftanstalten, die dem Staatlichen Komitee für Nationale Sicherheit 
(GKNB) unterstehen (USDOS 23.4.2024).
Offizielle Statistiken der kirgisischen Strafverfolgungsbehörden sowie Forschungsergebnisse von 
lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen bestätigen das Vorkommen von Folter. 
Die  unvollständige  Definition  des  Straftatbestandes  „Folter“  im  kirgisischen  Strafgesetzbuch 
ermöglicht einer großen Zahl potenzieller folternder Personen, auch Personen, die in amtlicher 
Funktion handeln, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Aufgrund von Verzögerungen bei den
Ermittlungen und Gerichtsverfahren wurde in den letzten 10 Jahren kein Beamter wegen der 
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Anwendung  von  Folter  verurteilt.  Im  Jahr  2023  wurden  nach  vorläufiger  Prüfung  von  126 
Foltervorwürfen 18 Strafverfahren eingeleitet. Alle diese Fälle wurden jedoch nicht unter dem 
Tatbestand  Folter,  sondern  unter  verwandten  („Beinahe-Folter“)  Tatbeständen  wie 
Amtsmissbrauch, Amtsüberschreitung etc. eröffnet. Dies ermöglicht es folternden Personen häufig, 
einer tatsächlichen Bestrafung zu entgehen, da die Straftatbestände der „Beinahe-Folter“ mildere 
Strafen vorsehen und die für ihre Taten Verurteilten in den Genuss von Amnestien oder bedingter 
Strafnachsicht kommen können. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 66 Beschwerden registriert; 
davon blieben 60 Fälle ohne Eröffnung eines Strafverfahrens (OMCT 10.2024).
Mit Ende Dezember 2023 wird die Anzahl der Gefängnisinsassen mit 7.728 beziffert, bei einer 
offiziellen Kapazität des Gefängnissystems von 17.134 Haftplätzen (WPB 12.2023).
Die  Haftbedingungen gelten  als  hart  und  manchmal  lebensbedrohlich,  aufgrund  von 
Nahrungsmittel-  und  Medikamentenmangel,  unzureichender  Gesundheitsversorgung,  fehlender 
Heizung  und  Misshandlungen.  Die  Einrichtungen  für  Untersuchungshaft  und  vorübergehende 
Inhaftierungen sind besonders überfüllt. Die dortigen Bedingungen sind im Allgemeinen schlechter 
als in den Gefängnissen und Misshandlungen sind häufiger. Die Behörden halten Jugendliche in 
der  Regel  getrennt  von  Erwachsenen,  transferieren  die  Jugendlichen  aber  in  überfüllte 
provisorische Haftanstalten, wenn andere Einrichtungen nicht verfügbar sind. NGOs berichten, 
dass in einigen Fällen Gefängnisbanden die Gefängnisverwaltung und -disziplin kontrollieren, da 
es den Gefängnisbeamten an Kapazitäten und Fachwissen für den Betrieb einer Einrichtung fehlt. 
In einigen Fällen kontrollieren die Banden z.B. Essen und Kleidung, die ins Gefängnis gebracht 
werden. Nach Angaben von NGOs versuchen die Behörden nicht, diese Gruppen zu zerschlagen, 
weil sie zu mächtig sind. NGOs berichten, dass Wachbeamte mehr Offenheit für Besuche von 
Beobachtern in Gefängnissen und Haftanstalten zeigen. Die meisten, darunter das Internationale 
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), berichten, dass sie ungehinderten Zugang erhalten. Einige 
NGOs  haben  das  Recht,  Gefängnisse  im  Rahmen  ihrer  technischen  Hilfe,  wie  etwa  der 
medizinischen  und  psychologischen  Betreuung,  zu  besuchen.  Das  Nationale  Zentrum  zur 
Prävention von Folter, eine unabhängige und unparteiische Einrichtung, ist befugt, Haftanstalten zu 
überwachen (USDOS 23.4.2024).
Obwohl  seitens  der  Behörden  Maßnahmen  zur  Verbesserung  der  Haftbedingungen  getroffen 
werden, werden dennoch die minimalen internationalen und nationalen Standards oft nicht erreicht 
(OMCT 10.2024).
Quellen:
•BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105908/country_report_2024_KGZ.pdf,  Zugriff 
21.11.2024
•IPHR – International Partnership for Human Rights (5.11.2024): The Protection Of Funda-
mental Freedoms and Civic Space in Kyrgyzstan: Key Concerns And Recommendations, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 43
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Briefing  paper  for  the  EU,  November  2024, 
https://iphronline.org/wp-content/uploads/2024/11/iphr-briefing-on-civic-space-in-
kyrgyzstan-november-2024.pdf, Zugriff 5.12.2024
•OMCT – World Organisation Against Torture (10.2024): Submission for the universal peri-
odic  review  on  the  situation  with  torture  and  in-human  treatment  in  Kyrgyzstan, 
https://www.omct.org/site-resources/images/2024_Submission-for-UPR.pdf,  Zugriff 
10.12.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
•WPB  -  World Prison  Brief  (12.2023):  Kyrgyzstan  -  Overview, 
http://www.prisonstudies.org/country/kyrgyzstan, Zugriff 23.1.2025
 10. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Behörden gehen hart gegen unabhängige Journalisten und investigative Medien vor, indem sie 
politisch motivierte Inhaftierungen und Strafverfolgungen durchführen (HRW 16.1.2025). Aktuell 
belegt Kirgisistan im Pressefreiheitsindex 2024 von Reporter ohne Grenzen Platz 120 von 180 
Ländern (RsF 2024). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag Kirgisistan im Index noch auf Platz 72 von 
180 (RsF 2022).
Die Regierung kontrolliert alle traditionellen Medien und versucht, ihren Einfluss auf private Medien
auszudehnen. Radio und Fernsehen sind für den Großteil der Bevölkerung nach wie vor die 
wichtigsten Nachrichtenquellen. Die kirgisischen Medien sind zunehmend unter Druck. Große Teile 
der Gesellschaft werden von der Regierungspropaganda beeinflusst, die unabhängige Medien als 
„Feinde des Volkes“ und „Sklaven des Westens“ darstellt (RsF 2024). Journalisten berichten über 
Schikanen durch die Polizei, Einschüchterungen und Druck durch lokale und nationale Behörden 
(USDOS  23.4.2024),  sowie  Verurteilungen  wegen  Verleumdung  (RsF  2024),  um  sie  davon 
abzuhalten, über heikle Themen wie ethnische Konflikte und Nationalismus, Korruption, Gewalt an 
der Grenze zu Tadschikistan, die russische Invasion in der Ukraine und Politiker zu berichten 
(USDOS 23.4.2024; vgl. RsF 2024).
Am 15. und 16.1.2024 kam es zu Durchsuchungen verschiedenster Büros von
regierungskritischen Medienunternehmen, wie 24.kg, Temirow Live, Politklinika, Ayt Ayt Dese, Alga 
Media und Archa Media. Insgesamt verhaftete die Polizei 11 Journalisten und beschlagnahmte im 
Fall von 24.kg Computer und Telefone. Am 9.2.2024 wurde das unabhängige Medienunternehmen 
Kloop Media, welches immer wieder kritisch über die kirgisische Regierung und einzelne Beamte 
berichtet  hatte,  auf  Anordnung  eines  Gerichtes  geschlossen  (FPRI  12.4.2024).  Die  Behörden 
kritisierten eine zu negative Berichterstattung durch Kloop, die angeblich darauf abgezielt hat, 
Regierungsbeamte zu diskreditieren (FH 29.2.2024) sowie Angst und Panik in der Gesellschaft zu 
verbreiten (FPRI 12.4.2024).
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Im September 2024 bestätigte der Oberste Gerichtshof Kirgisistans den Liquidationsbeschluss von 
Kloop Media mit der Begründung, das Unternehmen habe sich nicht als Medienunternehmen 
registriert und „öffentlich zur gewaltsamen Machtübernahme aufgerufen“. Im Oktober 2024 wurden 
vier von elf aktuellen und ehemaligen Journalisten, die mit Temirow Live in Verbindung stehen, für 
schuldig befunden, zu Ungehorsam und Aufständen aufgerufen zu haben. Zwei wurden zu sechs 
bzw. fünf Jahren Gefängnis verurteilt, zwei erhielten Bewährungsstrafen (HRW 16.1.2025).
Medienvertreter  berichten,  dass  sie  von  nichtstaatlichen  Akteuren,  insbesondere  politisch 
vernetzten und wohlhabenden Personen, bedrängt wurden, weil sie über angebliche Korruption 
und anderes Fehlverhalten dieser Personen berichteten. Journalisten berichten auch über eine 
Zunahme  von  Online-Belästigungen  und  über  Versuche,  in  ihre  privaten  Online-Konten 
einzudringen.  Daher  üben  Journalisten  gelegentlich  Selbstzensur  aus,  um 
Vergeltungsmaßnahmen für ihre Berichterstattung zu vermeiden. Zudem gibt es Berichte, wonach 
einige Nachrichtenagenturen Anweisungen erteilt haben, nicht kritisch über bestimmte Politiker 
oder Regierungsvertreter zu berichten. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Anweisungen von 
Regierungsstellen, dass Nachrichtenagenturen auf eine bestimmte Art und Weise berichten oder 
bestimmte Nachrichten ignorieren sollen (USDOS 23.4.2024).
Die  Medienlandschaft  ist  relativ  vielfältig,  aber  entlang  ethnischer  Grenzen  gespalten  (FH 
29.2.2024). Regierungsbehörden wenden verstärkt Gesetze über „Anstiftung zu interethnischem, 
religiösem und interregionalem Hass“, „öffentliche Aufrufe zur gewaltsamen Machtübernahme“ und 
„versuchte  Massenunruhen“  an,  um  das  Recht  auf  freie  Meinungsäußerung  einzuschränken 
(USDOS 23.4.2024).
Ein Gesetz von 2014 stellt falsche Informationen zu Verbrechen oder Vergehen in den Medien 
unter Strafe. Internationale Beobachter sehen darin einen Widerspruch zur Entkriminalisierung der 
Diffamierung im Jahr 2011. Das Strafmaß beträgt hierfür bis zu drei Jahre oder bis zu fünf Jahre 
Haft,  wenn  die  Behauptung  den  Interessen  der  organisierten  Kriminalität  dient  oder  mit  der 
Fälschung von Beweisen verbunden ist (FH 29.2.2024).
Im Jahr 2021 verabschiedete das Parlament unter direkter Leitung von Dschaparow ein neues 
Gesetz  über  „Falschinformationen“.  Das  umstrittene  Gesetz  gibt  der  Regierung  die  Befugnis, 
Diensteanbieter anzuweisen, Informationen zu sperren, die von den Behörden als falsch eingestuft 
werden, und eine Datenbank über Personen zu erstellen, die mit Online-Aktivitäten in Verbindung
gebracht werden (einschließlich angeblicher Verleumdungen), die von den Behörden gemeldet 
werden. Menschenrechtsaktivisten behaupten, dass das Gesetz eine legale Zensur außerhalb der 
Gerichte vorsieht (FH 29.2.2024).
Am 14. August 2023 unterzeichnete Präsident Dschaparow das Gesetz „Über Maßnahmen zur 
Verhinderung von Schäden an der Gesundheit von Kindern sowie ihrer körperlichen, geistigen, 
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seelischen,  spirituellen  und  moralischen  Entwicklung  in  der  Kirgisischen  Republik  und  über 
Massenmedien“,  das  es  der  Regierung  erlaubt,  den  Zugang  zu  Informationen,  auch  online, 
einzuschränken,  die  sie  als  schädlich  für  Kinder  erachtet.  Medienaktivisten  sagen,  dass  das 
Gesetz  zensiert  und  willkürliche  Beschränkungen  des  Zugangs  der  Bürger  zu  Informationen 
verhängt (USDOS 23.4.2024). Im April 2024 sperrten die meisten Internetanbieter in Kirgisistan 
den Zugang zur Social-Media-Plattform TikTok, angeblich um „Gesundheitsschäden für Kinder zu 
vermeiden“.  Seit Mai 2024 ist TikTok von keinem mobilen Netzbetreiber aus mehr erreichbar, aber 
bei einigen Festnetzbetreibern kann weiterhin zugegriffen werden (FH 16.10.2024).
Quellen:
•FH - Freedom House (16.10.2024): Freedom on the Net 2024 - Kyrgyzstan,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2116563.html, Zugriff 4.12.2024
•FH  -  Freedom  House  (29.2.2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108023.html, Zugriff 18.11.2024
•FPRI - Foreign Policy Research Institute (12.4.2024): Kyrgyzstan: Central Asia’s Island of 
Democracy  Sinks  Into  Authoritarianism,  https://www.fpri.org/article/2024/04/kyrgyzstan-
central-asias-island-of-democracy-sinks-into-authoritarianism/, Zugriff 4.12.2024
•HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120094.html, Zugriff 17.1.2025
•RsF – Reporter ohne Grenzen (2024): Kyrgyzstan,  https://rsf.org/en/country/kyrgyzstan, 
Zugriff 4.12.2024
•RsF  -  Reporter  ohne  Grenzen  (2022):  Rangliste  der  Pressefreiheit  2022, 
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/
Rangliste_2022/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2022.pdf, Zugriff 4.12.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
 11. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Der zivilgesellschaftliche Sektor in Kirgisistan gilt als einer der am stärksten ausgeprägten in 
Zentralasien. Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSO) wirken durch zahlreiche 
öffentliche Beratungsgremien in Ministerien und Behörden auf nationaler und lokaler Ebene mit. 
Derzeit sind mehr als 23.700 zivilgesellschaftliche Organisationen registriert, wobei jedoch nur ca. 
ein  Drittel  aktiv  sind  und  in  vielen  Bereichen  wie  etwa  Menschenrechten,  einschließlich  der 
Unterstützung gefährdeter Gruppen, Kultur, Kunst, Gesundheit, Umweltschutz etc. agieren. CSOs, 
darunter  fallen  auch  NGOs  (EUR-Lex  8.11.2023),  sind  in  Kirgisistan  als  Non-Commercial 
Organisationen  (NCO)  registriert.  Die  Mehrheit  der  CSOs  in  Kirgisistan  ist  auf  ausländische 
Finanzierung  angewiesen.  Allerdings  gibt  es  Bestrebungen,  diese  einzuschränken  (ICNL 
7.11.2024).
Die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist durch die Verfassung und die entsprechenden 
Gesetze gewährleistet, darunter das Gesetz über nichtkommerzielle Organisationen, das Gesetz 
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über politische Parteien und das Gesetz über friedliche Versammlungen (BS 19.3.2024). Obwohl 
die  Vereinigungsfreiheit  im  Gesetz  verankert  ist,  kommt  es  dennoch  verstärkt  zu 
Beeinträchtigungen  durch  die  Regierung.  So  ist  es  politischen  Parteien  und  NGOs,  die  vom 
Ausland Geldmittel erhalten, per Gesetz verboten, politische Ziele zu verfolgen. NGOs berichten 
von Belästigungen durch Sicherheitsbehörden, darunter unangekündigte Besuche der NGO-Büros, 
Veröffentlichungen von Informationen über Mitarbeiter und Drohungen (USDOS 23.4.2024).
Am 2. April 2024 unterzeichnete der Präsident das Gesetz über Änderungen des Gesetzes über 
NCOs, auch bekannt als Gesetz über ausländische Vertreter. Damit sind NCOs, die Gelder aus 
ausländischen Quellen erhalten, verpflichtet, sich als „ausländische Vertreter“ zu registrieren und 
auch  öffentlich  zu  deklarieren  sowie  jährlich  unabhängige  Prüfberichte  an  die  Behörden  zu 
übermitteln.  Das  Justizministerium  kann  wiederum  Inspektionen  durchführen,  sich  in  interne 
Angelegenheiten  einmischen,  die  Geschäftstätigkeit  nach  eigenem  Ermessen  bis  zu  sechs 
Monaten  aussetzen  und  hat  anschließend  die  Möglichkeit  der  gerichtlichen  Liquidation  (ICNL 
4.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025). Bislang haben sich lediglich drei NGOs registriert, einige von 
ihnen haben sich aufgelöst, andere haben sich als kommerzielle Organisationen neu registriert 
(HRW 16.1.2025). Bestimmungen, wie die Verpflichtung für alle derartigen Organisationen, sich 
immer wieder neu zu registrieren, können die Vereinigungsfreiheit untergraben (BS 19.3.2024).
Organisatoren und Teilnehmer von Versammlungen sind für die Benachrichtigung der Behörden 
über geplante Versammlungen verantwortlich, aber die Verfassung verbietet es den Behörden, 
friedliche Versammlungen auch ohne vorherige Ankündigung zu verbieten oder einzuschränken. 
Die lokalen Behörden haben jedoch das Recht, das Ende einer öffentlichen Aktion zu fordern, und 
können  bei  Nichtbefolgung  auch  Versammlungen  auflösen,  gegebenenfalls  auch  durch 
Verhaftungen (USDOS 23.4.2024).
Im  Zuge  des  Konflikts  zwischen  Russland  und  Ukraine  hatten  im  März  2022  alle  vier 
Bezirksgerichte  Bischkeks  öffentliche  Versammlungen  und  Kundgebungen  verboten,  mit 
Ausnahme des Gorky Parks in Bischkek, wo weiterhin friedliche Versammlungen erlaubt waren 
(USDOS  23.4.2024;  vgl.  BS  19.3.2024).  Das  Verbot  erfolgte  auf  Betreiben  der  russischen 
Botschaft  in  Bischkek,  die  damit  Versammlungen  vor  ihrem  Gebäude  verhindert  wollte.  Das 
Versammlungsverbot  betraf  schließlich  das  Gebiet  um  die  russische  Botschaft,  die 
Präsidialadministration, das Parlament, den Obersten Gerichtshof, das Innenministerium und das 
Hauptquartier des GKNB (Staatskomitee für Nationale Sicherheit). Von dem Verbot ausgenommen 
waren  Staats-  und  Kommunalveranstaltungen (IPHR  26.4.2024).  Dieses  Verbot  wurde  immer 
wieder verlängert und lief schließlich am 30.9.2024 ohne weitere Verlängerung aus. Auch in der 
Stadt Osch wurden jegliche Versammlungen vor dem Amtsgebäude des Bürgermeisters und auf 
dem zentralen Platz von 27. Juni bis 31. Dezember 2024 verboten, lediglich im Ataturk Park 
durften  weiterhin  Versammlungen  stattfinden.  Neben  den  pauschalen  Beschränkungen  von 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 43
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friedlichen Versammlungen kommt es auch häufig zu Verhaftungen und Anklagen von Aktivisten, 
die von ihrem Versammlungsrecht und Recht auf freie Meinung Gebrauch machen möchten (IPHR 
5.11.2024).
Das Justizministerium zählt derzeit 226 registrierte politische Parteien. Viele davon sind inaktiv, 
aber einige Dutzend sind weiterhin aktiv und nehmen an Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 
teil (FPRI 12.4.2024). Bei oppositioneller Tätigkeit außerhalb des Parlaments bzw. nicht durch 
Abgeordnete  ist  die  Schutzfähigkeit  nur  eingeschränkt  gegeben.  Der  Spielraum  der 
Zivilgesellschaft  wurde  in  den  letzten  Jahren  schrittweise  stark  eingeschränkt.  Mit  der 
Machtübernahme  durch  Dschaparow  steht  nunmehr  auch  in  Kirgistan  analog  zu  anderen 
zentralasiatischen Staaten ein starker Mann an der Spitze des Staates (ÖB 1.2023).
Wie bereits bei den vorherigen, 2011 und 2017 gewählten, Regierungen verfolgt auch die aktuelle 
Regierung politische Gegner unter dem Vorwand, Amtsmissbrauch zu bekämpfen. Im Visier der 
aktuellen Regierung stehen u. a. die Spitzenpolitiker früherer Regierungen und offen auftretende 
Mitglieder der Opposition (BS 19.3.2024). Oppositionsparteien in Kirgisistan sind stark auf einzelne 
Personen zugeschnitten und von diesen abhängig. In einer solchen Situation kann das juristische 
Vorgehen und eine Verurteilung der Parteiführung schnell dazu führen, dass die gesamte Partei 
zum Schweigen gebracht wird. Seit 2022 wurden jährlich mehrere Oppositionspolitiker verhaftet 
und strafrechtlich verfolgt, darunter Mitglieder der Oppositionsparteien Butun Kyrgyzstan oder Eldik 
Kenesh (FPRI 12.4.2024). Eldik Kenesh wird von Freedom House und in den Medien als obskure 
Partei bezeichnet. 2023 wurden die Parteivorsitzende Rosa Nurmatova und 30 weitere Personen 
wegen Verschwörung und Umsturzplänen verhaftet (FH 29.2.2024; vgl. Eurasianet 6.6.2023). Am 
26.3.2024  wurde  Adakhan  Madumarov,  Vorsitzender  von  Butun  Kyrgyzstan,  der  bis  dahin 
wichtigsten Oppositionspartei im kirgisischen Parlament, und ehemaliger Präsidentschaftskandidat 
bei den Wahlen 2021 (FPRI 12.4.2024), wegen Hochverrats für schuldig befunden, nachdem er 
2009,  als  Vorsitzender  des  kirgisischen  Sicherheitsrates,  ein  Grenzprotokoll  mit  Tadschikistan 
unterzeichnet hatte (CPC 22.11.2024). Aufgrund der bereits abgelaufenen Verjährungsfrist blieb 
die  Verurteilung  ohne  rechtliche  Bestrafung,  sein  Parlamentsmandat  wurde  ihm  allerdings 
entzogen  (CPC  22.11.2024).  Derzeit  laufen  Ermittlungen  wegen  Stimmenkaufs  gegen  die 
Sozialdemokratische Partei Kirgisistans (SDPK), im Zuge derer es auch bereits zu zahlreichen 
Verhaftungen gekommen ist. Aufgrund dieser Anschuldigungen wurde die SDPK von den Wahlen
zum Stadtrat von Bischkek am 17.11.2024 ausgeschlossen. Der inhaftierte Anführer der Partei 
Temirlan Sultanbekov befindet sich  im Hungerstreik (DIP 14.1.2025; vgl. HRW 10.12.2024).
Quellen:
•BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105908/country_report_2024_KGZ.pdf,  Zugriff 
21.11.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 43
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