kirg-lib-2025-01-23-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 43
PDF herunterladen
könnte,  um  kritische  Uiguren  rückzuführen  (UHRP  1.2.2023;  vgl.  UHRP  24.6.2021,  GAM 
9.12.2024).
Im  Oktober  2023  verhafteten  die  kirgisischen  Behörden  den  Geschäftsmann,  ehemaligen 
Parlamentsabgeordneten (RA 9.10.2023) und im März 2023 gewählten Vorsitzenden von Ittipaq 
(TP  12.10.2023),  Tursuntai  Salimov,  wegen  angeblicher  Verbindungen  zur  organisierten 
Kriminalität (REX / Steenberg 2.4.2024). Die Verhaftung löste unter den einheimischen Uiguren 
Besorgnis  aus  und  viele  sehen  Salimov  als  Opfer  eines  Erpressungsversuches.  Vor  seiner 
Verhaftung hatten die kirgisischen Sicherheitskräfte ihn und andere, in uigurischen Organisationen 
engagierte Uiguren, davor gewarnt, nach Japan zu reisen, um an einer Konferenz teilzunehmen, 
die vom  Weltkongress  der  Uiguren und den  ihm angeschlossenen  Organisationen organisiert 
worden war. Der kirgisische Sicherheitsdienst hatte Ittipaq bereits seit einiger Zeit infiltriert, doch 
haben die direkten Eingriffe 2023 zugenommen (REX / Steenberg 2.4.2024). Im März 2024 wurde 
Salimov, nach Zahlung von 15 Millionen US Dollar (OCCRP 2.11.2024) und mit der Auflage, die 
Stadt  nicht  zu  verlassen,  aus  der  Gefangenschaft  entlassen  (24.kg  26.3.2024).  Salimovs 
Unternehmen und das Land, auf dem es steht, wechselten zwei Monate später zu einem Sohn von 
Khabibula  Abdukadyr,  welcher  wiederum  ein  mit  dem  Sohn  des  Präsidenten  Dschaparow 
befreundeter Geschäftspartner ist. Auch gegen Salimovs Söhne wird ermittelt (OCCRP 2.11.2024).
Neben der autochthonen uigurischen Bevölkerung Kirgisistans leben und arbeiten auch Uiguren 
aus XUAR (Xinjiang Uygur Autonomous Region) in Kirgisistan, mehrheitlich in Bischkek und um 
Karasuu in der Nähe von Osch. Die genaue Anzahl dieser XUAR-Uiguren ist nicht bekannt, wird 
aber  auf  500-1.000  Personen  geschätzt,  die  vorwiegend  als  Händler  von  Kleidung  und  im 
Dienstleistungssektor, in Restaurants, am Bazar oder in Bäckereien arbeiten. Jedes Jahr müssen 
XUAR-Uiguren  in  Kirgisistan  für  mehrere  hundert  Dollar  ihre  Visa  verlängern.  Einige  XUAR-
Uiguren heiraten deshalb einheimische Kirgisinnen, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung 
oder die kirgisische Staatsbürgerschaft zu erhalten (REX / Steenberg 2.4.2024).
Quellen:
•GAM - Global and Mail, The (9.12.2024): First Uyghur refugee arrives under Canadian ef-
fort  to  resettle  persecuted  minority  groups  from  China, 
https://www.theglobeandmail.com/politics/article-first-uyghur-refugee-arrives-under-
canadian-effort-to-resettle/, Zugriff 16.1.2025
•OCCRP - Organized Crime and Corruption Reporting Project (2.11.2024): Kyrgyz Elite Tar-
geted  as  Japarov  Allies  Gain  Key  Assets,  https://www.occrp.org/en/news/kyrgyz-elite-
targeted-as-japarov-allies-gain-key-assets, Zugriff 21.1.2025
•RA – Radio Azattyk (9.10.2023): В КР задержан экс-депутат парламента, сват убитого 
кримавторитета Турсунтай Салимов [Ehemaliger Parlamentsabgeordneter und Zeuge 
des ermordeten Gangsterbosses Tursuntai Salimov in Kirgisistan festgenommen],
https://rus.azathabar.com/a/v-kr-zaderzhan-eks-deputat-parlamenta-svat-ubitogo-
krimavtoriteta-tursuntay-salimov/32629187.html, Zugriff 23.1.2025
•REX / Steenberg - Remote Ethnography XUAR, Steenberg R. (2.4.2024): Remote Ethno-
graphic  Glances  Across  the  Chinese  Border:  Part  2, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 43
29

https://www.remote-xuar.com/post/remote-ethnographic-glances-across-the-chinese-
border-part-2, Zugriff 16.1.2025
•TP – Turkistan Press (12.10.2023): Uyghur businessman was detained in Kyrgysztan, 
https://turkistanpress.com/en/page/uyghur-businessman-was-detained-in-kyrgyzstan/833, 
Zugriff 23.1.2025
•UHRP - Uyghur Human Rights Project (1.2.2023): “On the Fringe of Society”: Humanitarian 
Needs of the At-Risk Uyghur Diaspora, https://uhrp.org/report/on-the-fringe-of-society/, Zu-
griff 16.1.2025
•UHRP  -  Uyghur  Human  Rights  Project  (24.6.2021):  No  Space  Left  to  Run:  China’s 
Transnational  Repression  of  Uyghurs,  https://uhrp.org/report/no-space-left-to-run-chinas-
transnational-repression-of-uyghurs/, Zugriff 16.1.2025
•24.kg (26.3.2024): Founder of Madina market Tursuntai Salimov released under travel re-
strictions, 
https://24.kg/english/289828__Founder_of_Madina_market_Tursuntai_Salimov_released_u
nder_travel_restrictions/, Zugriff 20.1.2025
 15. Relevante Bevölkerungsgruppen
15.1. Frauen
Geschlechterspezifische  Gewalt  ist  ein  kritisches  Problem  und  es  wird  berichtet,  dass  die 
häusliche Gewalt zunimmt. Im Jahr 2024 kam es in Kirgisistan zu zahlreichen tödlichen Fällen 
geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt gegen Frauen (HRW 16.1.2025). Vergewaltigung, 
auch innerhalb der Ehe, sowie häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind im 
Gesetz ausdrücklich verboten. Die Strafen für eine Verurteilung wegen sexueller Übergriffe reichen 
von drei bis acht Jahren Haft und jene für häusliche Gewalt reichen von Geldstrafen bis hin zu 15 
Jahren Haft, bei Missbrauch mit Todesfolge (USDOS 23.4.2024). Im August 2024 unterzeichnete 
Präsident Sadir Dschaparow ein neues Gesetz zur Änderung mehrerer Gesetze, um den Schutz 
vor  familiärer,  sexueller  und  geschlechtsspezifischer  Gewalt  zu  verbessern.  Die  Änderungen 
schließen  die  Möglichkeit  einer  Versöhnung  in  Fällen  von  Vergewaltigung  und  sexuellem 
Missbrauch aus, erhöhen die Strafen für Körperverletzung und schaffen die Möglichkeit einer
Bewährungsstrafe für Personen ab, die wegen sexueller Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren, 
Brautraub und Zwangsheirat verurteilt wurden (HRW 16.1.2025).
Viele  Fälle  von  Gewalt  gegen  Frauen  und  Mädchen  werden  nicht  ausreichend  gemeldet. 
Überlebende  sehen  sich  beim  Zugang  zu  Dienstleistungen  und  zur  Justiz  mit  zahlreichen 
Hindernissen konfrontiert (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Dazu gehören unzureichende 
Unterbringungsmöglichkeiten und andere grundlegende Dienstleistungen, abweisende Reaktionen 
von  Behörden,  Stigmatisierung  und  Einstellungen,  die  schädliche  Stereotypen  und  Praktiken 
aufrechterhalten,  unter  anderem  von  Polizei,  Justizbeamten  sowie  Regierungs-  und 
Religionsführern (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). So werden Vergewaltigungsfälle selten 
vor Gericht gebracht. Stattdessen werden Fälle häuslicher Gewalt oftmals als
Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen eingestuft, die mit einer geringeren Strafe geahndet werden. 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 43
30

Die Polizei betrachtet eheliche Vergewaltigung im Allgemeinen als ein Verwaltungsvergehen und 
nicht als Straftat. Es gibt auch Berichte über Vergeltungsmaßnahmen von Ehepartnern gegen 
Frauen, die über Missbrauch berichten (USDOS 23.4.2024).  Die Regierung hat in Bischkek ein 
Hilfszentrum eröffnet, das Opfern und Überlebenden von häuslicher und geschlechterspezifischer 
Gewalt medizinische, psychologische und juristische Hilfe an einem Ort bietet (HRW 16.1.2025). 
Die  Regierung  stellte  der  Organisation  „Ayalzat“  Büros  für  eine  Unterkunft  für  Opfer  von 
häuslichem  Missbrauch  zur  Verfügung  und  übernahm  die  Kosten.  Im  ganzen  Land  gibt  es 
insgesamt 17 Krisenzentren, wovon acht begrenzte staatliche Mittel erhalten, der Großteil der 
Finanzmittel  stammt  von  internationalen  Organisationen  und  NGOs.  NGOs  stellen  das 
Engagement der Regierung zur Lösung des Problems in Frage. Experten berichten von
Unterfinanzierung und Unterbesetzung der Zentren (USDOS 23.4.2024).
Obwohl Kirgisistan ein säkularer Staat ist, befindet sich der religiöse Fundamentalismus auf dem 
Vormarsch und wird dazu benutzt, Druck auf Frauen auszuüben, damit diese ihre Autonomie 
aufgeben, gehorsamer und unterwürfiger werden.  Der zunehmende religiöse Fundamentalismus 
stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Bemühungen des Landes dar, die Gleichstellung der 
Geschlechter  voranzutreiben,  indem  er  diskriminierende  Normen  und  Praktiken  verstärkt,  die 
Frauen und Mädchen von der vollen Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und öffentlichen 
Leben abhalten. Der schrumpfende Spielraum für zivilgesellschaftliche Organisationen und die 
wiederholten Versuche, Gesetze einzuführen, die ihre Aktivitäten effektiv einschränken würden, 
sind ein großes Problem. Zahlreiche Gesprächspartner der UNO-Arbeitsgruppe zur
Diskriminierung von Frauen und Mädchen wiesen darauf hin, dass diskriminierende patriarchale 
Ansichten über die Geschlechterrollen in der kirgisischen Gesellschaft, im Namen von Religion und 
Kultur, weithin akzeptiert sind und sich negativ auf alle Bereiche des Lebens von Frauen und 
Mädchen auswirken (HRC 8.5.2023).
Obwohl  gesetzlich  verboten,  sind  Entführung  und  Zwangsehe  von  Frauen  und  Mädchen  in 
Kirgisistan  weit  verbreitet  (HRC  8.5.2023).  Entführte  Bräute  sind  eher  Opfer  von  häuslichem 
Missbrauch (USDOS 23.4.2024). Nach dem Familiengesetz von 2005 beträgt das gesetzliche 
Mindestalter zur Eheschließung 18 Jahre, kann aber mit Erlaubnis örtlicher Behörden für einzelne 
Personen auf 17 Jahre herabgesetzt werden. Schätzungsweise 13 Prozent der Frauen unter 24 
Jahren wurden durch irgendeine Form von Zwang verheiratet (HRC 8.5.2023). Beobachter
berichten,  dass  es  im  Zusammenhang  mit  nicht  eingetragenen  religiösen  Ehen  häufiger  zu 
Frühehen, Polygamie und Brautraub kommt (USDOS 23.4.2024). Frauen, die in einer religiösen 
Zeremonie  (Nikah)  ohne  standesamtliche  Trauung  verheiratet  sind,  sind  von  den  im 
Familiengesetz garantierten Schutzbestimmungen ausgeschlossen und haben bei einer Auflösung 
der Ehe keinerlei Rechte oder Schutz. Sie können die Vormundschaft für ihre Kinder ohne die 
Bestätigung  ihres  Ehemanns  nicht  nachweisen  und  haben  daher  kein  formelles  Recht,  das 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 43
31

Sorgerecht zu beanspruchen. Darüber hinaus haben sie einen ungleichen Zugang zu Eigentum 
und Erbschaft (HRC 8.5.2023), aber auch zu Bildung und Beschäftigung. Die negativen Effekte 
dieser  Praxis  erstrecken  sich  auch  auf  Kinder  entführter  Bräute.  Einige  Opfer  von 
Brautentführungen gehen zur örtlichen Polizei, um Schutz zu erhalten, aber die Behörden setzen 
Anweisungen  zum  Opferschutz  oft  mangelhaft  durch.  NGOs  berichten,  dass  Staatsanwälte 
Entführer wegen Brautraubs nur selten verfolgen. Das Gesetz sieht für Brautraub sieben Jahre 
Gefängnis und eine Geldstrafe vor, für den Brautraub eines Kindes bis zu zehn Jahre Gefängnis 
(USDOS 23.4.2024).
Für die von Entführung und Zwangsehe betroffenen Frauen und Mädchen erhöht sich das Risiko 
von Sexhandel und Zwangsarbeit. Die Zahl der gemeldeten Fälle von Gewalt gegen Frauen und 
Mädchen, darunter auch solche mit Behinderungen, hat in der Kirgisischen Republik erheblich 
zugenommen.  Dies  kann  die  Opfer  wiederum  dazu  veranlassen,  unsichere 
Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen und anzunehmen, sowie über inoffizielle Migrationskanäle 
auszuwandern,  die  wiederum  von  Menschenhändlern  ausgenutzt  werden  können. 
Menschenhändler beuten kirgisische Frauen und Mädchen im Sexhandel im Ausland und im Inland 
aus (USDOS 24.6.2024).
Quellen:
•HRC - UN Human Rights Council (8.5.2023): Visit to Kyrgyzstan – Report of the Working 
Group  on  discrimination  against  women  and  girls, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2093261/G2309690.pdf, Zugriff 12.11.2024
•HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2120094.html, Zugriff 17.1.2025
•HRW  -  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2103184.html, Zugriff 13.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: 
Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/document/2111699.html, Zugriff 13.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
15.2. Kinder
Kirgisistan ist ein junges Land und die rund 2,1 Millionen Kinder machen 36,5% der Bevölkerung 
aus. Kinderarmut ist ein ernstes Problem. Fast 900.000 Kinder in Kirgisistan leben in Armut. 
Kinder,  die  in  Armut  leben,  versäumen  die  Vorschul-  und  Schulbildung  sowie  die 
Gesundheitsversorgung  und  sind  von  Unterernährung  betroffen.  Die  ärmsten  Kinder  leben 
hauptsächlich in ländlichen Gebieten im Süden des Landes. Viele gehören Familien mit drei und 
mehr Kindern und Familien mit arbeitslosen Erwachsenen an. Fast 73% der Kinder berichten von 
Missbrauch oder Vernachlässigung in der Familie. Es gibt jedoch einige Verbesserungen, um 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 43
32

Kinder, die mit dem Gesetz in Berührung kommen, zu schützen. Mittlerweile wurde die Zahl der 
gegen Jugendliche verhängten Haftstrafen um 84% reduziert (UNICEF o.D.).
Nach  Berichten  von  NGOs  und  der  UNO  sind  Kindesmissbrauch,  einschließlich  Prügel, 
Kinderarbeit  und  kommerzielle  sexuelle  Ausbeutung  von  Jungen  und  Mädchen,  ein  Problem 
(USDOS 23.4.2024). Gemäß dem Familiengesetz von 2005 liegt das gesetzliche Mindestalter für 
die Eheschließung bei 18 Jahren, wobei mit Genehmigung der örtlichen Behörden eine Heirat 
bereits ab 17 Jahren möglich ist (HRC 8.5.2023).  Das Gesetz stellt religiöse Ehen mit Kindern 
unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft erhob jedoch in keinem Fall Anklage wegen religiöser Ehen 
mit Kindern (USDOS 23.4.2024).
34% der Kinder in der Altersgruppe von 5-14 Jahren gehen einer Arbeit nach. Die
Tätigkeitsbereiche sind Landwirtschaft, Industrie und Produktion, Dienstleistungssektor sowie die 
schlimmsten Formen von Kinderarbeit, die kommerzielle sexuelle Ausbeutung sowie der Einsatz 
bei illegalen Tätigkeiten wie zB Drogenhandel. Kinder von Eltern, die auf der Suche nach Arbeit ins 
Ausland ausgewandert sind, insbesondere Mädchen, sind besonders anfällig für kommerzielle 
sexuelle Ausbeutung sowie Kinderarbeit und können ins Visier von Menschenhändlern geraten. 
NGOs berichten, dass mehr als 85 Prozent der Kinder, die für kommerzielle sexuelle Ausbeutung 
gehandelt werden, Kinder von Migranten sind. Das Mindestalter für Beschäftigung beträgt 16 Jahre 
und  für  gefährliche  Arbeiten  18  Jahre.  Diese  Schutzbestimmungen  gelten  nicht  für  Kinder  in 
außervertraglichen  Beschäftigungsverhältnissen.  Kinder  aus  ländlichen  und 
einkommensschwachen Familien sowie solche, die im Kinderfürsorgesystem untergebracht sind, 
darunter  auch  Waisen,  sind  ebenfalls  einem  höheren  Risiko  ausgesetzt,  Opfer  von 
Menschenhandel  zu  werden.  Es  gibt  keine  speziellen  Unterkünfte  für  Kinder,  die  Opfer  von 
Menschenhandel  geworden  sind,  was  bedeutet,  dass  sie  manchmal  in  Waisenhäusern 
untergebracht  werden,  wo  sie  einem  höheren  Risiko  ausgesetzt  sind,  erneut  Opfer  von 
Menschenhandel  oder  Kinderarbeit  zu  werden.  Darüber  hinaus  setzt  die  Praxis  der 
Brautentführung [siehe Kapitel 15.1.] Mädchen einem höheren Risiko einer Zwangsheirat und einer 
möglichen anschließenden Zwangsarbeit oder des Menschenhandels zur kommerziellen sexuellen 
Ausbeutung aus (USDOL 5.9.2024).
Es  gibt  Berichte,  dass  die  Polizei  Überlebende  des  Kindersexhandels  bedroht,  erpresst  und 
vergewaltigt.   Nach  dem  Strafgesetzbuch  ist  es  für  Personen  ab  18  Jahren  illegal,  sexuelle 
Beziehungen  mit  jemandem  unter  16  Jahren  zu  haben  (USDOS  23.4.2024).  Verbote  der 
kommerziellen Ausbeutung von Kindern sind jedoch unzureichend, denn es fehlen Gesetze, die 
Nutzer (Kunden) von Kinderprostitution eindeutig kriminalisieren (USDOL 5.9.2024).
Menschenrechtsgruppen berichten von Vorfällen, bei denen die Behörden Anwälten den Zugang 
zu verhafteten Kindern verweigern, sie ohne Benachrichtigung der Eltern festhalten und sie in 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 43
33

Abwesenheit  der  Eltern  oder  Anwälte  verhören,  obwohl  dies  gesetzlich  verboten  ist  (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
•HRC - UN Human Rights Council (8.5.2023): Visit to Kyrgyzstan – Report of the Working 
Group  on  discrimination  against  women  and  girls, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2093261/G2309690.pdf, Zugriff 12.11.2024
•UNICEF  –  United  Nations  Children’s  Fund (o.D.):  Children  in  Kyrgyzstan, 
https://www.unicef.org/kyrgyzstan/children-kyrgyzstan, Zugriff 15.11.2024
•USDOL - US Department of Labor [USA] (5.9.2024): 2023 Findings on the Worst Forms of 
Child  Labor:  Kyrgyz  Republic, 
https://www.ecoi.net/en/document/2116199.html, Zugriff 18.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
15.3. Sexuelle Minderheiten
Obwohl  Kirgisistan  einvernehmlichen  gleichgeschlechtlichen  Sexualverkehr  zwischen 
Erwachsenen nicht unter Strafe gestellt hat (USDOS 23.4.2024), ist die soziale Stigmatisierung 
sexueller Minderheiten weit verbreitet (FH 29.2.2024). Sexuelle Minderheiten sind laut der LGBT+-
NGO Kyrgyz Indigo einem hohen Maß an Homophobie, Transphobie, sozialer Stigmatisierung und 
Gewalt ausgesetzt; zu 70 % ereignet sich die Gewalt im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus 
schikanieren Insassen und Beamte inhaftierte schwule Männer oftmals offen (USDOS 23.4.2024). 
Ein  „LGBT+-Propaganda“-Gesetz  vom  August  2023  verbietet  die  Verbreitung  sogenannter 
schädlicher  Informationen,  darunter  Informationen  über  LGBT+-Personen,  -Rechte  und 
-Identitäten.  LGBT+-Rechtsaktivisten  haben  das  Gesetz  scharf  kritisiert  und  es  als  Versuch 
bezeichnet,  sexuelle  Minderheiten  zu  stigmatisieren  und  sie  der  Gefahr  willkürlicher 
Strafverfolgung  auszusetzen  (FH  29.2.2024).  Zudem  wurde  die  Definition  „schädlicher 
Informationen“ erweitert, um „alle Informationen einzuschließen, die traditionelle Familienwerte 
leugnen  [oder]  nicht-traditionelle  sexuelle  Beziehungen  propagieren“  (USDOS  23.4.2024;  vgl. 
ECOM 2024).
Obwohl Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure aufgrund des Geschlechts 
verboten  ist,  gibt  es  jedoch  keine  Gesetze,  die  Diskriminierung  aufgrund  der  sexuellen 
Orientierung,  der  Geschlechtsidentität  oder  des  Geschlechtsausdrucks  untersagen  (USDOS 
23.4.2023).  Sexuelle  Minderheiten,  deren  sexuelle  Orientierung  oder  Geschlechtsidentität 
öffentlich bekannt ist, riskieren körperliche und verbale Misshandlungen, Diskriminierung am oder 
einen möglichen Verlust des Arbeitsplatzes und unerwünschte Aufmerksamkeit von Polizei und 
anderen Behörden. Die am stärksten gefährdete LGBT+-Gruppe in Bezug auf Diskriminierung am 
Arbeitsplatz  sind  Transgender-Frauen,  die  häufig  aus  Beschäftigungsmöglichkeiten  gedrängt 
werden (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 43
34

Strafverfolgungsbeamte  drohen  sexuellen  Minderheiten  mit  der  Offenlegung  ihrer  sexuellen 
Orientierung und Geschlechtsidentität und erpressen diese Personen. Es gibt auch Fälle illegaler 
Inhaftierung durch die Polizei. Die betroffenen Personen haben das Gefühl, dass es sinnlos ist, 
Gerechtigkeit zu suchen und Beschwerden bei höheren Behörden einzureichen, und haben Angst 
vor  den  negativen  Konsequenzen,  die  eintreten  können,  wenn  sie  Schritte  zum  Schutz  ihrer 
Rechte unternehmen. In anderen Fällen verweigern medizinische Fachkräfte entweder die weitere 
Behandlung,  schicken  Patienten  in  andere  Krankenhäuser  oder  verlangen  unangemessene 
zusätzliche Zahlungen für ihre Leistungen, nachdem sie von der sexuellen Orientierung oder einer 
HIV-Infektion  eines  Patienten  erfahren  haben.  Zudem  kam  es  in  einigen  Fällen  auch  zur 
unrechtmäßigen Weitergabe des HIV-Status an Dritte durch das Gesundheitspersonal.
Transfrauen  wiederum  sind  aufgrund  ihrer  Geschlechtsidentität  Menschenrechtsverletzungen 
ausgesetzt (ECOM 2024).
LGBT+-NGOs berichten von Schikanen und anhaltender Überwachung ihrer Mitarbeiter und Büros 
durch  Sicherheitsdienste.  Sexuelle  Minderheiten  berichten,  dass  die  Behörden  regelmäßig 
Chatrooms und Dating-Sites überwachen, um diejenigen zu bestrafen und zu erpressen, die über 
Online-Foren nach gleichgeschlechtlichen Partnern suchen (USDOS 23.4.2024).
Seit 2020 das Gesetz der Kirgisischen Republik „Über Personenstandsgesetze“ geändert wurde, 
ist die rechtliche Anerkennung des Geschlechts von Transgender-Personen unmöglich geworden. 
Die Gerichte in Kirgisistan haben keine einheitliche Praxis, was dazu führt, dass bei ähnlichen 
Anträgen unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden (ECOM 2024; vgl. ILGA 2.2024).
Aktivisten der LGBT+-Bewegung berichten, dass einige LGBT+-Personen „Konversionstherapien“ 
unterzogen werden. Diese werden in der Regel von religiösen Persönlichkeiten durchgeführt, die 
versuchen, durch Zwang und Missbrauch die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer 
Person zu ändern. Dazu gehört auch die Praxis, durch Schläge oder Strangulation „übernatürliche 
Geister“ aus den Personen auszutreiben. Lesbische und bisexuelle Frauen sind wiederum von 
Zwangsheirat  sowie  von  der  Praxis  der  „korrigierenden  Vergewaltigung“,  einer  Art 
„Konversionstherapie“ zur „Heilung“ ihres LGBTQI+-Status, betroffen (USDOS 23.4.2024).
Zwar gibt es keine Gesetze, die die Existenz oder Meinungsäußerung sexueller Minderheiten 
direkt verbieten, doch Artikel 10 der Verfassung zensiert LGBT+-Aktivitäten und -Veranstaltungen 
indirekt, da diese als im Widerspruch zu den „moralischen Werten und dem öffentlichen
Bewusstsein des kirgisischen Volkes“ stehend betrachtet werden können (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
•ECOM – Eurasian Coalition on Health, Rights, Gender and Sexual Diversity (2024): Na-
tional report on violations of the rights of LGBT people and MSM in Kyrgyzstan 2023, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 43
35

https://ecom.ngo/resource/files/2024/03/ecom_national_report_kyrg_2023_eng.pdf,  Zugriff 
18.11.2024
•FH  -  Freedom  House  (29.2.2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108023.html, Zugriff 18.11.2024
•ILGA - Europe, Europaorganisation der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and In-
tersex Association (2.2024): Annual Review of the Human Rights Situation of LGBTI Peo-
ple  covering  the  Period  of  January  to  December  2023, 
https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2024/02/2024_kyrgystan.pdf, Zugriff 18.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
 16. Bewegungsfreiheit
Gemäß  dem  Gesetz  zur  internen  Migration  wird  Bewegungsfreiheit  garantiert.  Die  Regierung 
respektiert das Gesetz gemeinhin, und die Bürger können sich innerhalb des Landes frei bewegen 
(USDOS 23.4.2024) und die Niederlassungsfreiheit ist grundsätzlich gegeben. Der Hauptwohnsitz 
ist  zu  melden  (ÖB  1.2023). Jedoch  beschränken  bestimmte  Richtlinien  die  interne  Migration, 
Wiederansiedlung und Auslandsreisen. Bürger, die Zugang zu Staatsgeheimnissen hatten, dürfen 
nicht ins Ausland reisen, solange die Informationen nicht freigegeben werden. Das Gesetz zur 
Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus ermöglicht es der Regierung, Personen, die wegen 
terroristischer  oder  extremistischer  Aktivitäten  verurteilt  wurden,  die  Staatsbürgerschaft  zu 
entziehen.  Im  Jahr  2023  hat  die  Regierung  das  Gesetz  jedoch  nicht  angewandt  (USDOS 
23.4.2024).
Während Kirgisistan und Uskekistan ihre Grenzstreitigkeiten beigelegt haben, gibt es zwischen 
Kirgisistan  und  Tadschikistan  weiterhin  Differenzen  über  den  genauen  Grenzverlauf.  In  den 
Grenzgebieten der Region (Oblast) Batken ist es deshalb wiederholt zu Demonstrationen, zu 
gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der kirgisischen und tadschikischen Bevölkerung, sowie 
zu Schusswechseln zwischen kirgisischen und tadschikischen  Sicherheitskräften gekommen. Die 
Grenzübergänge  zwischen  Kirgisistan  und  Tadschikistan  sind  zeitweise  geschlossen  (EDA 
23.7.2024). In manchen Grenzgebieten herrscht Minengefahr (AA 1.10.2024).
Quellen:
•AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (1.10.2024):  Kirgisistan  –  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kirgisistan-
node/kirgisistansicherheit/206738, Zugriff 25.11.2024
•EDA  -  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  [Schweiz] 
(23.7.2024): Reisehinweise für Kirgisistan, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-
reise-information/kirgisistan/reisehinweise-kirgisistan.html, Zugriff 19.11.2024
•ÖB  -  Österreichische  Botschaft  in  Astana  [Österreich]  (1.2023):  Asylländerbericht 
Kirgisistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2085308/KIRG_%C3%96B-
Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 13.1.2025
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 43
36

17. Binnenflüchtlinge (IDPs) und Flüchtlinge
Die  Regierung  arbeitet  mit  dem  UN-Flüchtlingshochkommissariat  und  anderen  humanitären 
Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Asylsuchenden, staatenlosen Personen und anderen 
hilfsbedürftigen Menschen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 23.4.2024). Das Ministerium für
Arbeit, soziale Sicherheit und Migration ist die für Flüchtlingsfragen und Asylverfahren zuständige 
staatliche  Behörde  (IOM  1.2024).  Laut   UNHCR  befinden  sich  25.746  Flüchtlinge,  2.477 
Asylsuchende und 59 Staatenlose im Land (UNHCR o.D.). 2023 gab es 4.000 Binnenflüchtlinge 
aufgrund gewaltsamer Konflikte (IDMC 2024).
Zugang zu Asyl: Das kirgisische Flüchtlingsgesetz definiert die Rahmenbedingungen und Gründe 
für die Gewährung, den Verlust und die Aberkennung des Flüchtlingsstatus sowie die Rechte und 
Pflichten  von  Flüchtlingen  in  Kirgisistan.  Es  legt  zudem  die  rechtlichen,  wirtschaftlichen  und 
sozialen Garantien für den Schutz der Rechte von Flüchtlingen fest und enthält eine Definition des 
Flüchtlingsbegriffes (IOM 1.2024).  Trotz lokaler Gesetze ignoriert die Regierung Asylanträge von 
Personen, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Folter droht (USDOS 23.4.2024).
Beschäftigungsmöglichkeiten: Die  Regierung  erteilt  Personen,  die  sich  in  der  Obhut  des 
UNHCR befinden und denen die Regierung einen offiziellen Aufenthaltsstatus im Land gewährte, 
eine  Arbeitserlaubnis.  Laut  Angaben  der  Regierung  erfüllen  jedoch  nicht  alle  Flüchtlinge  die 
Voraussetzungen  für  einen  Aufenthaltstitel.  Personen,  die  gemäß  UNHCR  als  Flüchtlinge 
einzustufen  sind,  denen  seitens  der  Regierung  jedoch  kein  legaler  Aufenthaltsstatus  gewährt 
wurde,  sind  von der Arbeitsaufnahme,  Inanspruchnahme medizinischer Versorgung sowie der 
Ausstellung von Ausweispapieren ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass sie in besonderem Maße 
der Ausbeutung durch Arbeitgeber ausgesetzt sind, welche ihnen unterdurchschnittliche Löhne 
zahlen, keine Sozialleistungen gewähren und sich nicht an die Arbeitsvorschriften halten. Diese 
Personen können keine Beschwerden bei den Behörden einreichen (USDOS 23.4.2024).
Zugang  zu  Leistungen  der  Grundversorgung: Laut  Regierung  sind  Personen,  die  keinen 
Flüchtlingsstatus durch den UNHCR erhielten, beziehungsweise Asylwerber ohne offiziellen Status 
von  staatlichen  Sozialleistungen  ausgeschlossen.  Im  Juni  2023  erfolgte  eine  Änderung  des 
Flüchtlingsgesetzes. Seitdem gelten Flüchtlinge und Staatenlose als Ausländer mit dauerhaftem 
Wohnsitz und erhalten Zugang zur Grundversorgung. Die Regierung ermöglicht Flüchtlingskindern 
den  Zugang  zu  Bildung,  kann  sie  jedoch  nicht  mit  den  nötigen  Schulmaterialian  versorgen. 
Deshalb  stellt  das  UN-Flüchtlingshilfswerk  Schulmaterialien  und  einmalige  Geldhilfen  zur 
Verfügung, um die Schulbildung von Flüchtlingskindern zu ermöglichen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 43
37

•IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (2024): GRID 2024, Global Report on In-
ternal  Displacement,  https://api.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/
documents/IDMC-GRID-2024-Global-Report-on-Internal-Displacement.pdf,  Zugriff 
19.11.2024
•IOM – International Organization for Migration (1.2024): Migration Data Gap Analysis Janu-
ary  2024,  https://kyrgyzstan.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1321/files/documents/2024-07/mtm-
data-mapping_eng_final_0.pdf, Zugriff 20.11.2024
•UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Refugee Data Finder –
Kyrgyzstan,  https://www.unhcr.org/refugee-statistics/download/?v2url=f8376d,  Zugriff 
19.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
 18. Wirtschaft/ Grundversorgung
Kirgisistan ist ein gebirgiger Binnenstaat mit bedeutenden Vorkommen an Gold, Erdöl, Erdgas, 
Kohle und seltenen Erden. Der Bergbau spielt für das Land eine besonders wichtige Rolle, danach 
folgen Industrie, Landwirtschaft und der Dienstleistungssektor. Die Wirtschaft hängt stark vom 
Goldexport und von Rücküberweisungen (Remissen) der vielen Arbeitsmigranten ab (Beitrag zum 
BIP > 30 %). Mehr als 90 % der Rücküberweisungen stammen von kirgisischen Arbeitsmigranten 
in Russland. Anders als noch bei der COVID-19-Pandemie, die einen Einbruch der Remissen zur 
Folge hatte, führte der russische Krieg in der Ukraine bislang zu keinem Rückgang der wichtigen 
Geldtransfers  aus  Russland.  Nach  einem  Einbruch  des  Wirtschaftswachstums  aufgrund  der 
COVID-19-Pandemie hat sich die Wirtschaft in den Folgejahren wieder erholt und erreichte in den 
Jahren 2022 und 2023 ein Wachstum von 6,3 % bzw. 6,2 %. Die Inflation, Importabhängigkeit, 
offizielle  und  verdeckte  Arbeitslosigkeit  sowie  geringe  Staatseinnahmen  bergen  allerdings 
weiterhin  Risiken.  Kirgisistan  ist  anfällig  für  externe  Schocks  und  von  seinen  wichtigsten 
Wirtschaftspartnern Russland, China, Türkei und Kasachstan abhängig (WKO 9.2024).
Kirgisistan  sieht  sich  mit  beträchtlichen  Herausforderungen  in  Bezug  auf  Armut  und 
sozioökonomische  Ungleichheit,  einerseits  zwischen  den  Geschlechtern  und  andererseits 
zwischen  Stadt  und  Land,  konfrontiert.  Der  Rückgang  der  Wirtschaftstätigkeit  aufgrund  der 
COVID-19-Pandemie führte zu einem erheblichen Anstieg der Armut (BS 19.3.2024). Im Jahr 2022 
lebten 33,2 % der Bevölkerung unterhalb der nationalen Armutsgrenze (ADB 2024). Im Vergleich 
zu  städtischen  Gebieten  sind  ländliche  Gemeinden,  wie  z.B.  Batken  und  Naryn,  von  der 
zunehmenden Armut stärker betroffen. Die Hauptgründe für diese Ungleichheiten sind u.a. die 
mangelnde  Erreichbarkeit,  die  Entfernung  zu  den  Märkten  sowie  die  Abhängigkeit  von 
Rücküberweisungen kirgisischer Arbeitsmigranten aus dem Ausland (BS 19.3.2024).
Mit Anfang 2021 legte die neue Regierung ihren wirtschaftspolitischen Fokus vorrangig auf die 
Förderung  eines  raschen  Wirtschaftswachstums  und  auf  die  Erhöhung  der  Staatseinnahmen. 
Damit sollte unter anderem der immense informelle und unbesteuerte Sektor eingedämmt werden 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 43
38

Go to next pages