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Antiterrormaßnahmen  oder  das  Ausmaß  der  terroristischen  Bedrohung  schwer  eingeschätzt 
werden kann. Das Land bleibt anfällig für grenzüberschreitende Bedrohungen, insbesondere in 
den abgelegenen südlichen Regionen, wo schlecht definierte und durchlässige Grenzen einen 
relativ freien Personenverkehr und illegalen Warenhandel ermöglichen. Laut Regierungsstatistiken 
haben  seit  2014  schätzungsweise  850 kirgisische  Staatsbürger  das  Land  verlassen, um  sich 
terroristischen  Gruppen  anzuschließen.  Die  Fähigkeit  der  Regierung,  zurückkehrende 
ausländische Terroristen und ihre Familienangehörigen zu rehabilitieren, gegen sie zu ermitteln 
und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen, ist aufgrund mangelnden Fachwissens, fehlender 
Ressourcen und potenzieller Mängel im Rechtsrahmen begrenzt. Im Jahr 2023 hat die kirgisische 
Regierung 333 ihrer Staatsangehörigen, darunter auch Minderjährige, aus Flüchtlingslagern im
Nordosten  Syriens  repatriiert.  Die  kirgisische  Regierung  schätzt,  dass  sich  noch  etwa  150 
kirgisische Frauen und Kinder in den Lagern befinden, die für eine Rückführung bereit sind. Nach 
einer  anfänglichen  Unterbringung  in  Rehabilitationszentren,  in  denen  eine  medizinische  und 
psychologische  Betreuung,  sowie  Berufsausbildung  und  Rechtsberatung  erfolgt,  werden  die 
Rückkehrer ihren Verwandten und lokalen Behörden zur weiteren Betreuung, Schulanmeldung der 
Kinder sowie Wohnungs- und Arbeitssuche übergeben.  Lokale Polizeibeamte überwachen die 
Rückkehrer auf Anzeichen für mögliche extremistische Aktivitäten (USDOS 12.12.2024).
Es kann im Oblast [Gebiet] Batken, an der Grenze zu Tadschikistan, weiterhin sporadisch zu 
Demonstrationen,  zu  gewaltsamen  Zusammenstößen  zwischen  der  kirgisischen  und 
tadschikischen Bevölkerung, sowie zu Schusswechseln zwischen den Sicherheitskräften beider
Länder kommen. Dabei kommt es immer wieder auch zu Todesopfern oder Verletzten. Zeitweise 
werden  auch  die  Grenzübergänge  zwischen  Kirgisistan  und  Tadschikistan  geschlossen.  Im 
September  2022  wurden  bei  Kampfhandlungen  im  Grenzgebiet  zu  Tadschikistan  zahlreiche 
Menschen getötet und verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es zu 
weiteren Kampfhandlungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften. Die Lage 
bleibt  in  den  Grenzgebieten  angespannt.  Es  bestehen  latente  ethnische  Spannungen  in  den 
Städten Osch und Jalalabad und den umliegenden Gebieten. Einzelereignisse können kurzfristige 
lokale Eskalationen auslösen, besonders wenn die Spannungen im Zusammenhang mit Wahlen 
zunehmen (EDA 23.7.2024).
Das Land ist anfällig für häufige Naturkatastrophen und gilt als besonders anfällig gegenüber dem
Klimawandel, der sich auf die wachsende Zahl von Naturgefahren in Kirgisistan auswirkt. Fast das 
gesamte Land ist anfällig für häufige Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Schlammlawinen 
und  Erdrutsche.  Mehr  als  10.000  Häuser  liegen  in  erdrutschgefährdeten  Gebieten  im  Süden 
(UNICEF o.D.).
Quellen:
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•AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (1.10.2024):  Kirgisistan  –  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kirgisistan-
node/kirgisistansicherheit/206738, Zugriff 17.12.2024
•BAMF  -  Bundesamt  für  Migration  und  Flüchtlinge  [Deutschland]  (27.5.2024):  Briefing 
Notes,  Gruppe  62  –  Informationszentrum  Asyl  und  Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw22-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3,  Zugriff 
17.12.2024
•BMEIA  -  Bundesministerium  für  Europäische  und  Internationale  Angelegenheiten 
[Österreich] (19.12.2024): Kirgisistan (Kirgisische Republik), https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/kirgisistan/, Zugriff 20.1.2025
•GOV.UK – Government of the United Kingdom [Vereinigtes Königreich] (o.D.): Foreign 
travel  advice  Kyrgyzstan,  https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/kyrgyzstan/safety-and-
security, Zugriff 17.12.2024
•MDP  –  Migration  Data  Portal  (9.5.2024):  Migration  data  in  Central  Asia,  
https://www.migrationdataportal.org/regional-data-overview/central-asia, Zugriff 23.1.2025
•RFE/RL  -  Radio  Free  Europe/Radio  Liberty  (21.5.2024):  Why  Mass  Labor  Exporter 
Kyrgyzstan  Faces  Migrant  Worker  Fear  at  Home,  https://www.rferl.org/a/mass-labor-
kyrgyzstan-migrant-worker-fear/32957992.html, Zugriff 23.1.2025
•EDA  –  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  [Schweiz] 
(23.7.2024):  Reisehinweise  für  Kirgisistan, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/kirgisistan/
reisehinweise-kirgisistan.html, Zugriff 19.11.2024
•UNICEF  –  United  Nations  Children’s  Fund  (o.D.):  Children  in  Kyrgyzstan, 
https://www.unicef.org/kyrgyzstan/children-kyrgyzstan, Zugriff 15.11.2024
•USDOS - US State Department [USA] (12.12.2024): Country Report on Terrorism 2023 - 
Chapter  1 -  Kyrgyz  Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2118971.html,  Zugriff 
23.1.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Im Rule of Law Index (Rechtsstaatlichkeitsindex) 2024 des World Justice Project (WJP) rangiert 
Kirgisistan auf Platz 101 von 142 Ländern (WJP o.D.).
Die Justiz ist verfassungsrechtlich von den anderen Gewalten getrennt, in der Praxis jedoch der 
Exekutive untergeordnet und wird von ihr dominiert, insbesondere vom Amt des Präsidenten. Die
Justiz  wird  in  der  Öffentlichkeit  zudem  als  eine  der  korruptesten  Institutionen  des  Landes 
wahrgenommen (BS 19.3.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, FH 29.2.2024).
Verfassung und Gesetze sehen eine unabhängige Justiz vor, allerdings wird die Unabhängigkeit 
und Unparteilichkeit der Richter durch Einflussnahmen und Korruption beeinträchtigt. Verlauf und 
Ausgang  von  Gerichtsverfahren  scheinen  in  vielen  Fällen  vorbestimmt.  Zahlreiche  Quellen, 
darunter NGOs, Rechtsanwälte, Regierungsvertreter und Privatpersonen, berichten, dass einige 
Richter Bestechungsgelder zahlen, um ihr Amt zu behalten. Viele Anwälte behaupten, dass Richter 
überall  Bestechungsgelder  annehmen.  Die  Behörden  respektieren  im  Allgemeinen  die 
Entscheidungen der Gerichte (USDOS 23.4.2024).
Die Justiz besteht seit 2021 aus dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gerichtshof und den 
örtlichen Gerichten. Das Verfassungsgericht übt die Kontrolle über die Verfassung aus und der 
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Oberste  Gerichtshof  fungiert  als  höchstes  Organ  der  Judikative  und  prüft  Berufungen  gegen 
Gerichtsentscheidungen in Zivil-, Straf-, Wirtschafts- und Verwaltungssachen. Richter werden nach 
einem Vorschlag durch einen Justizrat vom Präsidenten ernannt und entlassen. Das Parlament 
bestätigt nur Ernennungen der obersten Richter des Verfassungs- und Obersten Gerichtshofes 
(LWL 2024).
2023 gab es mehrere wichtige Entwicklungen, welche die Unabhängigkeit der Justiz und das 
Gleichgewicht der Kräfte bedrohten. So unterzeichnete Präsident Dschaparow im September ein 
neues  Gesetz,  das  dem  Präsidenten  die  Befugnis  einräumt,  Urteile  des  Verfassungsgerichts 
aufzuheben.  Dem  Gesetz  zufolge  kann  der  Präsident  diese  Befugnis  ausüben,  wenn  „die 
Entscheidung des Verfassungsgerichts den moralischen Werten und dem sozialen Bewusstsein 
des  kirgisischen  Volkes  widerspricht“.  Das  Gesetz  sieht  auch  vor,  dass  Urteile  des 
Verfassungsgerichts  aufgehoben  werden  können,  wenn  sich  die  ihnen  zugrunde  liegenden 
Verfassungsnormen ändern oder neue Beweise auftauchen (FH 2024).
Das  Gesetz  sieht  ein  faires  und  öffentliches  Gerichtsverfahren  vor,  verbietet  willkürliche 
Festnahmen  und  Inhaftierungen  und  gibt  jeder  Person  das  Recht,  die  Rechtmäßigkeit  ihrer 
Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Nach der Strafprozessordnung sind nur 
Gerichte befugt, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen zu erlassen. Berichte zeigen 
jedoch,  dass  es  zu  weit  verbreiteten  Verstößen  kommt.  Dazu  zählen  Inhaftierungen  ohne 
Haftbefehl  oder  unter  Verletzung  gesetzlicher  Bestimmungen,  erzwungene  Geständnisse, 
Erpressung von Bestechungsgeldern, Folter, Verweigerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand 
sowie Verurteilungen ohne ausreichende Beweise oder trotz entlastender Beweise. Internationale 
Beobachter berichten von Drohungen und Gewalt gegen Angeklagte und Verteidiger sowie von 
Einschüchterungsversuchen  seitens  Angehöriger  und  Freunden  der  Opfer  gegen  Richter.  Die 
Gerichtsverfahren  verstoßen  regelmäßig  gegen  die  in  der  Verfassung  verankerte 
Unschuldsvermutung. Strafverteidiger kritisieren, dass Richter Fälle routinemäßig an die Ermittler 
zurückverweisen, wenn die Staatsanwälte keine ausreichenden Beweise für eine Schuld vorlegen, 
während die Verdächtigen weiterhin in Haft verbleiben. Rechtsanwälten zufolge verhängen Richter 
in  der  Regel  Bewährungsstrafen,  unabhängig  von  der  Qualität  der  Beweise.  Die  Gerichte 
gewähren der Öffentlichkeit in der Regel Zugang zu den Gerichtsverhandlungen, es sei denn, es 
liegen Staatsgeheimnisse oder Datenschutzbedenken vor (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  stellt  mittellosen  Angeklagten  auf  Staatskosten  Anwälte  zur  Verfügung.  Die 
Angeklagten können einen Rechtsbeistand jedoch ablehnen und sich selbst verteidigen. Berichten 
zufolge arbeiten einige vom Staat gestellte Verteidiger mit den Staatsanwälten zusammen und 
verteidigen ihre Mandanten nicht angemessen. Beobachter, vor allem im Süden des Landes, 
beschreiben diese Anwälte als „Taschenanwälte“. Ihre Dienstleistung besteht in der Beschaffung 
von Bestechungsgeldern, welche an Polizei und Richter weitergeleitet werden, um die Freilassung 
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der  Mandanten  zu  erwirken.  Laut  Berichten  internationaler  Beobachter  ist  die  anwaltliche 
Vertretung in ländlichen Gebieten weniger gewährleistet als in  der Hauptstadt. In vielen Fällen 
haben Personen, die extremistischer Straftaten beschuldigt werden, Schwierigkeiten, einen Anwalt 
zu finden, der keine engen Verbindungen zur Polizei hat (USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  erlaubt  es  den  Angeklagten  und  ihren  Anwälten,  an  allen  Verhandlungen 
teilzunehmen, Zeugen aufzurufen und zu befragen, Beweise vorzulegen und vor der Verhandlung 
Zugang zu den Beweismitteln der Staatsanwaltschaft zu erhalten. In der Regel verlangen Gerichte, 
dass Zeugen persönlich aussagen. Unter bestimmten Umständen werden Zeugenaussagen per 
Audio-  oder  Videoaufzeichnung  zugelassen.  Angeklagte  und  Rechtsanwälte  haben  nach  dem 
Gesetz das Recht, frei und privat zu kommunizieren, ohne dass die Häufigkeit der Gespräche 
begrenzt wird. Angeklagte und Staatsanwälte haben das Recht, gegen Gerichtsentscheidungen 
Berufung einzulegen. Ein Berufungsgericht kann die von einem niedrigeren Gericht gegen einen 
Angeklagten verhängte Strafe erhöhen (USDOS 23.4.2024).
Die Behörden können einen Häftling 48 Stunden lang festhalten, bevor sie Anklage erheben. 
Rechtsanwälte berichten, dass die Polizei häufig falsche Anschuldigungen vorbringt und mittels 
Verhörmethoden  sowie  Folter  Bestechungsgelder  für  die  Freilassung  erpresst.  Um  die 
Verfahrensvorschriften zur Begrenzung der Haftdauer zu umgehen, kommt es vor, dass Polizei 
und Sicherheitsdienste häufig keine Anklage erheben (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verpflichtet die Ermittler, die Familie eines Inhaftierten innerhalb von 12 Stunden über 
dessen Inhaftierung zu informieren. Die allgemeine gesetzliche Begrenzung der
Untersuchungsdauer beträgt 60 Tage. Das Gesetz gibt den Gerichten jedoch die Möglichkeit, je 
nach Schwere der Anklage eine Untersuchungshaft von bis zu einem Jahr anzuordnen. Je nach 
Schwere der Anklage können die Richter die Haft auch über ein Jahr hinaus verlängern. Sobald 
ein Fall vor Gericht gebracht wird, sind die Gerichte gesetzlich befugt, die Haft bis zum Abschluss 
des Verfahrens unbegrenzt zu verlängern. Das Justizsystem verfügt über ein funktionierendes 
Kautionssystem. Zudem können Gerichte alternative Maßnahmen zur Inhaftierung ergreifen, wie z. 
B. Reisebeschränkungen ins Ausland und Hausarrest (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
•BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105908/country_report_2024_KGZ.pdf,  Zugriff 
21.11.2024
•FH  -  Freedom  House  (2024):  Nations  in  Transit  2024  –  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2115571.html, Zugriff 19.12.2024
•FH  -  Freedom  House  (29.2.2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108023.html, Zugriff 18.11.2024
•LWL - Lempp J., Wolters A., Lehmann J. (2024): The Political System of Kyrgyzstan. In: 
Lempp J., Mayer S. (Hg.): Central Asia in a Multipolar World – Internal Change, External 
Actors, Regional Cooperation. Contributions to Political Science. Cham: Springer, S.75-89
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•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices  - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
griff 12.11.2024
•WJP  -  World  Justice  Project  (o.D.):  Rule  of  Law  Index  2024  –  Kyrgyz  Republic, 
https://worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/country/2024/Kyrgyz%20Republic/,  Zugriff 
18.12.2024
 5. Sicherheitsbehörden
Das Militär und die Sicherheitsbehörden der Kirgisischen Republik bestehen aus den Land- und 
Luftverteidigungsstreitkräften,  der  Nationalgarde  sowie  den  Internen  Truppen  und  dem 
Staatskomitee für Nationale Sicherheit (GKNB) inklusive  Staatsgrenzdienst (CIA 19.1.2025).
Das  Innenministerium  (MVD)  fungiert  als  zentrale  Strafverfolgungsbehörde  der  Republik 
Kirgisistan und ist zuständig für die Untersuchung aller Formen von Straftaten, einschließlich des 
Drogenhandels und der Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus. Die Polizei reagiert in der 
Regel auf die Meldung von Straftaten und die Generalstaatsanwaltschaft verfolgt alle Straftaten. 
Das  Staatskomitee  für  Nationale  Sicherheit  (GKNB)  ist  die  wichtigste  Sicherheitsbehörde 
Kirgisistans  und  nimmt  Aufgaben  wahr,  die  denen  einer  Geheimdienst-  und 
Strafverfolgungsbehörde  ähneln.  Es  ist  auf  Spionageabwehr  und  Terrorismusbekämpfung 
spezialisiert und kontrolliert auch den Sicherheitsdienst des Präsidenten. Vor kurzem wurde der 
kirgisische Grenzschutz in das GKNB integriert. Die zivilen Behörden sind zeitweise nicht in der 
Lage, die Sicherheitskräfte wirksam zu kontrollieren. Zudem gibt es glaubwürdige Berichte, dass 
Angehörige der Sicherheitskräfte einige Verstöße begehen. Das Personal der Polizei und der 
Sicherheitskräfte  sieht  sich  mit  unzureichenden  Gehältern  und  einer  schlechten  Ausrüstung 
konfrontiert.  Dadurch  besteht  bei  einigen  Beamten  die  Tendenz  zur  Forderung  von 
Bestechungsgeldern,  um  ihr  unzureichendes  Einkommen  aufzubessern.  Es  kommt  vor,  dass 
Bürger von falschen oder echten Polizisten sowie anderen Beamten belästigt und erpresst werden
(OSAC 6.8.2024).
Quellen:
•CIA - Central Intelligence Agency [USA] (19.1.2025): The World Factbook - Kyrgyzstan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kyrgyzstan/, Zugriff 23.1.2025
•OSAC – Overseas Security Advisory Council, US Department of State [USA] (6.8.2024): 
Kyrgyzstan Country Security Report, 
https://www.osac.gov/Content/Report/7e0c25ce-7afc-4747-b3dd-1c2f0a33de8b, Zugriff 
20.12.2024
 6. Korruption
Kirgisistan belegt im Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International für das 
Jahr 2023 Platz 141 von 180 Ländern (TI 2024). Im Jahr der Staatskrise  von  2020 belegte 
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Kirgisistan  noch  Rang  124  von  180  Staaten  (TI  2021).  Die  Kirgisische  Republik  hat  das 
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet (USDOS 2024).
Korruption ist ein ernstes und hartnäckiges Problem in allen Wirtschaftsbereichen (USDOS 2024) 
und der Justiz (USDOS 23.4.2024). Viele Kirgisen halten die Zahlung von Bestechungsgeldern für 
den effizientesten Weg, staatliche Dienstleistungen zu erhalten. Es gibt Gesetze, die Bestechung 
und Bestechlichkeit unter Strafe stellen. Die Strafen reichen von geringen Geldbußen bis hin zu 
Gefängnisstrafen. Die Durchsetzung der Antikorruptionsgesetze durch die Regierung gilt jedoch 
als uneinheitlich und oft politisch motiviert (USDOS 2024). Seit 2012 gibt es innerhalb des GKNB 
(Staatskomitee für Nationale Sicherheit) eine Antikorruptionsbehörde, die jedoch immer wieder von 
amtierenden  Präsidenten  genutzt  wird,  um  gegen  politische  Gegner  im  Parlament  und  der 
Kommunalverwaltung vorzugehen. Seit Dschaparows Amtsantritt im Jahr 2020 wurden wiederholt 
zahlreiche ehemalige Beamte, Wirtschaftsführer und Anführer der organisierten Kriminalität (FH 
29.2.2024) sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter ehemalige Minister sowie 
aktuelle und ehemalige Parlamentsabgeordnete, wegen Korruptionsverdachts festgenommen und 
inhaftiert (USDOS 2024). Die meisten von ihnen wurden allerdings nach Zahlung einer Geldstrafe 
wieder freigelassen (USDOS 2024), weshalb Kritiker diese Verhaftungen als politisches Instrument 
und als Möglichkeit der Regierung, Einnahmen zu generieren, bezeichnen (FH 29.2.2024). Die 
Praxis, Schadenersatz zu leisten, um einer Strafverfolgung wegen Korruption zu entgehen, wird in 
Kirgisistan „Kusturizatsiya“ genannt (FH 2024).
Am 9.6.2023 unterzeichnete Präsident Dschaparow ein Gesetz, das Personen die Abgabe von 
Sondererklärungen  zur  Legitimierung  illegal  erworbener  Vermögenswerte  ermöglicht, 
einschließlich  solcher,  die  aus  Korruption  stammen.  Ein  Antikorruptionsrat  der  Regierung  soll 
staatliche Strategien zur Korruptionsprävention entwickeln. Unter Dschaparows Regierung wurde 
jedoch  die  Zahl  der  Antikorruptionseinheiten  (ACUs),  die  ursprünglich  zur  Identifizierung  und 
Bekämpfung von Korruptionsrisiken eingerichtet worden waren, von 60 auf 23 reduziert (USDOS 
2024).
Quellen:
•FH  -  Freedom  House  (2024):  Nations  in  Transit  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2115571.html, Zugriff 19.12.2024
•FH  -  Freedom  House  (29.2.2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/document/2108023.html, Zugriff 18.11.2024
•TI  -  Transparency  International  (2024):  Corruption  Perceptions  Index  2023, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023/index/kgz, Zugriff 7.1.2025
•TI  -  Transparency  International  (2021):  Corruption  Perceptions  Index  2020, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/kgz, Zugriff 7.1.2025
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Kyrgyz Republic, https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zugriff 
12.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (2024): 2024 Investment Climate Statements: 
Kyrgyz  Republic, 
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https://www.state.gov/reports/2024-investment-climate-statements/kyrgyz-republic/,  Zugriff 
7.1.2025
 7. Ombudsperson
In  Kirgisistan  gibt  es  drei  nationale  Menschenrechtsinstitutionen:  das  Büro  der  kirgisischen 
Ombudsperson, das Nationale Zentrum zur Verhütung von Folter und das Büro des Beauftragten 
für Kinderrechte (HRC 8.5.2023).
Das Büro der Ombudsperson agiert als unabhängiger Anwalt für Menschenrechte im Namen von 
Privatpersonen und NGOs und ist befugt, Fälle zur gerichtlichen Überprüfung zu empfehlen. Zum 
wiederholten Male stellten Beobachter fest, dass sich die Sicherheitskräfte in einer Atmosphäre der
Straflosigkeit bewegen und unabhängig gegen Bürger vorgehen können. Faktoren, die die Anzahl 
und Art der beim Ombudsperson-Institut eingereichten Beschwerden einschränkten. Obwohl das 
Büro der Ombudsperson teilweise dazu dient, Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen 
entgegenzunehmen  und  die  Beschwerden  zur  Untersuchung  an  die  zuständigen  Stellen 
weiterzuleiten,  stellen  sowohl  nationale  als  auch  internationale  Beobachter  die  Effizienz  und 
politische Unabhängigkeit des Büros in Frage. Am 3. Mai 2023 stimmte das Parlament für die 
Absetzung der Ombudsperson Atyr Abdrakhamatova, nachdem sie in ihrem Bericht vom 19. April 
2023  über  die  Menschenrechtslage  im  Land  systemische  Rückschritte  „in  allen  Bereichen, 
einschließlich des Schutzes der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten“ festgestellt hatte. Am 
17. Mai 2023 ernannte das Parlament eine neue Ombudsperson, Jamiliya Jamanbaeva (USDOS 
23.4.2024).
Im Bericht vom Mai 2023 brachte eine Arbeitsgruppe des UNHRC ihre Besorgnis über die Pläne 
zum  Ausdruck,  das  Nationale  Zentrum  für  die  Verhütung  von  Folter  aufzulösen  und  dessen 
Aufgaben auf das Büro der Ombudsperson zu übertragen. Stattdessen wurde im Bericht gefordert, 
dass das Nationale Zentrum zur Verhütung von Folter sein unabhängiges Mandat behält sowie das 
Amt der Ombudsperson mit den international anerkannten Standards für Unabhängigkeit, Pluralität 
und  Rechenschaftspflicht  für  nationale  Menschenrechtsinstitutionen  in  Einklang  gebracht  wird. 
Zudem  empfiehlt  der  Bericht,  beiden  Institutionen  ausreichende  Mittel  zur  Umsetzung  ihrer 
Mandate zur Verfügung zu stellen (HRC 8.5.2023).
Quellen:
•HRC - UN Human Rights Council (8.5.2023): Visit to Kyrgyzstan – Report of the Working 
Group  on  discrimination  against  women  and  girls, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2093261/G2309690.pdf, Zugriff 12.11.2024
•USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices - Kyrgyz Republic,  https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu-
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8. Wehrdienst, Wehrersatzdienst und Wehrdienstverweigerung / Desertion
Für Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren bestehen eine Wehrpflicht oder die Möglichkeit 
eines Wehrersatzdienstes (WGE KIRG 7.8.2024). Die obligatorische Dienstzeit beträgt 12 Monate, 
verkürzt sich allerdings für Hochschulabsolventen auf 9 Monate (CIA 19.1.2025). Frauen zwischen 
19 und 40 Jahren können freiwillig bei der Armee dienen (WGE KIRG 7.8.2024). 16- bis 17-jährige 
Militärkadetten können nicht an militärischen Operationen teilnehmen (CIA 19.1.2025).
Männliche  Wehrpflichtige,  die  aus  religiösen,  gesundheitlichen  oder  familiären  Gründen  den 
verpflichtenden  Wehrdienst  nicht  leisten  können  oder  kein  Recht  auf  Zurückstellung  der 
Wehrpflicht  haben,  sind  laut  Artikel  32  des  Wehrgesetzes  zur  Leistung  eines  Ersatzdienstes 
verpflichtet. Eine Zurückstellung vom Wehrdienst kann bei gewissen familiären Gründen, für eine 
weitere  Ausbildung  und  aus  gesundheitlichen  Gründen  gewährt  werden.  Zum  Ersatzdienst 
einberufen wird, wer Mitglied einer eingetragenen religiösen Organisation ist, deren Überzeugung 
den Gebrauch von Waffen und den Dienst in den Streitkräften, anderen militärischen Formationen 
und staatlichen Einrichtungen der Kirgisischen Republik nicht zulässt, oder wer eine gewisse 
Einschränkung aus gesundheitlichen Gründen hat. Verschiedene familiäre Umstände, die keine 
Zurückstellung  der  Wehrpflicht  mit sich  bringen,  oder  wenn  ein  wehrdiensttauglicher  Bürger 
schriftlich  den  Wunsch  geäußert  hat,  Ersatzdienst  zu  leisten,  können  dazu  führen,  dass  ein 
Wehrpflichtiger  ein  Recht  auf  Ersatzleistung  des  Wehrdienstes  erhält.  Die  Dauer  des 
Ersatzdienstes beträgt 18 Monate und ist für den Wehrpflichtigen kostenpflichtig: aus familiären 
Gründen ist ein Geldbetrag von KGS 18.000 (Som) [ca. EUR 199] zu entrichten; bei Anerkennung 
einer gesundheitlichen Einschränkung sind es KGS 25.000 [ca. EUR 276]; aus religiösen Gründen 
sowie aufgrund des geäußerten Wunsches, eine sozial nützliche Arbeit zu leisten, fallen eine 
Leistung von 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit für die gesamte Dienstzeit und ein Geldbetrag in 
Höhe von KGS 25.000 an. Zudem kann bei medizinischer Feststellung einer Behinderung und
nach  Zahlung  des  entsprechenden  Geldbetrages  gänzlich  vom  Ersatzdienst  befreit  werden. 
Werden  die  im  Gesetz  festgelegten  Beträge  nicht  oder  nur  unvollständig  bis  zum  Ende  der 
Ersatzdienstzeit  geleistet,  wird  die  Einberufung  zum  Ersatzdienst  aufgehoben  und  der 
Ersatzdienstleistende wird in das Wehrpflichtregister übernommen. In diesem Fall wird der bereits 
gezahlte Anteil refundiert. Nach Ableistung des Ersatzdienstes und Zahlung des vollen Betrages 
wird ein Bürger, mit Ausnahme eines Mitglieds einer eingetragenen religiösen Organisation, in die 
Reserve aufgenommen (WGE KIRG 7.8.2024).
Wehrpflichtige  Männer,  die  sich  dem  Militärdienst  entziehen  und  nicht  unter  eine 
Ausnahmeregelung fallen, werden mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren 
belegt.  Die Weigerung, den Wehrdienst abzuleisten oder eine Gebühr zu zahlen, bringt nach 
Ansicht  von  Vertretern  religiöser  Gruppen  Wehrdienstverweigerer  in  Bedrängnis,  da  der 
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Wehrdienst eine Voraussetzung für den Staatsdienst, aber auch bei vielen privaten Arbeitgebern 
ist (USDOS 26.6.2024).
Quellen:
•CIA - Central Intelligence Agency [USA] (19.1.2025): The World Factbook - Kyrgyzstan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kyrgyzstan/, Zugriff 23.1.2025
•USDOS  -  US  Department  of  State  [USA]  (26.6.2024):  2023  Report  on  International 
Religious Freedom : Kyrgyzstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2111899.html, Zugriff 
11.11.2024
•WGE KIRG - Wehrgesetz [Kirgisistan] (9.2.2009, in der Fassung vom 7.8.2023): Gesetz 
der Kirgisischen Republik vom 9. Februar 2009 Nr. 43, Über die allgemeine Wehrpflicht der 
Bürger  der  Kirgisischen  Republik,  über  den  Wehr-  und  Ersatzdienst, 
https://cbd.minjust.gov.kg/202536/edition/4231/ru, Zugriff 11.11.2024
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Bürgerrechte sind in Kirgisistan weitgehend gesetzlich verankert. In der neuen Verfassung von 
2021 wurden die meisten Bestimmungen und Garantien zu den Bürgerrechten beibehalten, obwohl
einige neue Formulierungen potenziell negative Bestimmungen eingeführt haben. Insbesondere 
verbietet Artikel 10 Aktivitäten, die gegen die „moralischen und ethischen Werte und das öffentliche 
Gewissen des Volkes“ Kirgisistans verstoßen, was zu Zensur und Diskriminierung führen könnte. 
Insgesamt sieht die Verfassung jedoch die Gewährleistung und den Schutz aller international 
anerkannten  Menschen-  und  Bürgerrechte,  einschließlich  der  Meinungs-,  Versammlungs-  und 
Vereinigungsfreiheit vor und verpflichtet die Regierung zur Einhaltung. Diese Freiheiten werden 
jedoch  sowohl  in der Praxis, als auch durch  Gesetze eingeschränkt. Zahlreiche Blogger  und 
Aktivisten, die kritische Informationen über die Regierung und Führung des Landes veröffentlichen, 
werden strafrechtlich verfolgt oder in Untersuchungshaft genommen (BS 19.3.2024; vgl. IPHR 
5.11.2024).
Folter und unmenschliche Behandlung sind gesetzlich verboten. Dennoch wird allgemein von 
körperlichen Misshandlungen in Gefängnissen, einschließlich unmenschlicher und erniedrigender 
Behandlung, berichtet. Auch Polizeigewalt wird weiterhin als ein Problem eingestuft, insbesondere 
in Untersuchungshaft und in Haftanstalten, die dem Staatlichen Komitee für Nationale Sicherheit 
(GKNB) unterstehen (USDOS 23.4.2024).
Offizielle Statistiken der kirgisischen Strafverfolgungsbehörden sowie Forschungsergebnisse von 
lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen bestätigen das Vorkommen von Folter. 
Die  unvollständige  Definition  des  Straftatbestandes  „Folter“  im  kirgisischen  Strafgesetzbuch 
ermöglicht einer großen Zahl potenzieller folternder Personen, auch Personen, die in amtlicher 
Funktion handeln, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Aufgrund von Verzögerungen bei den
Ermittlungen und Gerichtsverfahren wurde in den letzten 10 Jahren kein Beamter wegen der 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 43
17

Anwendung  von  Folter  verurteilt.  Im  Jahr  2023  wurden  nach  vorläufiger  Prüfung  von  126 
Foltervorwürfen 18 Strafverfahren eingeleitet. Alle diese Fälle wurden jedoch nicht unter dem 
Tatbestand  Folter,  sondern  unter  verwandten  („Beinahe-Folter“)  Tatbeständen  wie 
Amtsmissbrauch, Amtsüberschreitung etc. eröffnet. Dies ermöglicht es folternden Personen häufig, 
einer tatsächlichen Bestrafung zu entgehen, da die Straftatbestände der „Beinahe-Folter“ mildere 
Strafen vorsehen und die für ihre Taten Verurteilten in den Genuss von Amnestien oder bedingter 
Strafnachsicht kommen können. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 66 Beschwerden registriert; 
davon blieben 60 Fälle ohne Eröffnung eines Strafverfahrens (OMCT 10.2024).
Mit Ende Dezember 2023 wird die Anzahl der Gefängnisinsassen mit 7.728 beziffert, bei einer 
offiziellen Kapazität des Gefängnissystems von 17.134 Haftplätzen (WPB 12.2023).
Die  Haftbedingungen gelten  als  hart  und  manchmal  lebensbedrohlich,  aufgrund  von 
Nahrungsmittel-  und  Medikamentenmangel,  unzureichender  Gesundheitsversorgung,  fehlender 
Heizung  und  Misshandlungen.  Die  Einrichtungen  für  Untersuchungshaft  und  vorübergehende 
Inhaftierungen sind besonders überfüllt. Die dortigen Bedingungen sind im Allgemeinen schlechter 
als in den Gefängnissen und Misshandlungen sind häufiger. Die Behörden halten Jugendliche in 
der  Regel  getrennt  von  Erwachsenen,  transferieren  die  Jugendlichen  aber  in  überfüllte 
provisorische Haftanstalten, wenn andere Einrichtungen nicht verfügbar sind. NGOs berichten, 
dass in einigen Fällen Gefängnisbanden die Gefängnisverwaltung und -disziplin kontrollieren, da 
es den Gefängnisbeamten an Kapazitäten und Fachwissen für den Betrieb einer Einrichtung fehlt. 
In einigen Fällen kontrollieren die Banden z.B. Essen und Kleidung, die ins Gefängnis gebracht 
werden. Nach Angaben von NGOs versuchen die Behörden nicht, diese Gruppen zu zerschlagen, 
weil sie zu mächtig sind. NGOs berichten, dass Wachbeamte mehr Offenheit für Besuche von 
Beobachtern in Gefängnissen und Haftanstalten zeigen. Die meisten, darunter das Internationale 
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), berichten, dass sie ungehinderten Zugang erhalten. Einige 
NGOs  haben  das  Recht,  Gefängnisse  im  Rahmen  ihrer  technischen  Hilfe,  wie  etwa  der 
medizinischen  und  psychologischen  Betreuung,  zu  besuchen.  Das  Nationale  Zentrum  zur 
Prävention von Folter, eine unabhängige und unparteiische Einrichtung, ist befugt, Haftanstalten zu 
überwachen (USDOS 23.4.2024).
Obwohl  seitens  der  Behörden  Maßnahmen  zur  Verbesserung  der  Haftbedingungen  getroffen 
werden, werden dennoch die minimalen internationalen und nationalen Standards oft nicht erreicht 
(OMCT 10.2024).
Quellen:
•BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kyrgyzstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105908/country_report_2024_KGZ.pdf,  Zugriff 
21.11.2024
•IPHR – International Partnership for Human Rights (5.11.2024): The Protection Of Funda-
mental Freedoms and Civic Space in Kyrgyzstan: Key Concerns And Recommendations, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 43
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