kong-lib-2024-09-20-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 22
PDF herunterladen
in den Händen von Sassou Nguesso und seinen Loyalisten (BS 20.3.2024). Die
Oppositionsgruppen, Union Panafricaine pour la Democratie Sociale (UPADS) und die Union des 
démocrates humanistes (UDH-YUKI) gewannen jeweils 7 Sitze (FH 15.52024). 
In  den  Verfassungen  von  2002  und  2015  wurden  formale  Kontrollmechanismen  und  eine 
Gewaltenteilung  zwischen  Präsidentschaft,  Legislative  und  Judikative  kodifiziert,  aber  diese 
Trennung existiert nur auf dem Papier. In der Realität werden die Justiz, die Nationalversammlung 
und der Senat sowie die Medien von Sassou Nguesso und seinem engsten Kreis kontrolliert, 
wodurch  eine  nahezu  vollständige  Zentralisierung  der  Macht  und  der  Entscheidungsfindung 
innerhalb der Exekutive gewährleistet ist. Mit der Verfassung von 2015 wurden die Alters- und 
Amtszeitbeschränkungen für den Präsidenten aufgehoben (BS 20.3.2024).
Quellen:
- BM  -  Banque  Mondiale  (8.4.2024):  République  du  Congo  -  Vue  d'ensemble, 
https://www.banquemondiale.org/fr/country/congo/overview, Zugriff 11.9.2024
- BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., 19. März 2024
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 4. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in der Republik Kongo ist weitgehend stabil (AA 8.8.2024; vgl. EDA 2.2.2024). 
Das österreichische Außenministerium ruft ein Sicherheitsrisiko für das ganze Land der Stufe 2 
aus  (BMEIA 4.9.2024).  Aufgrund  sozialer,  wirtschaftlicher  und  politischer  Spannungen  (EDA 
2.2.2024) kann es gelegentlich zu Demonstrationen, größeren Menschenansammlungen und
Unruhen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen 
nicht ausgeschlossen werden können  (AA 8.8.2024). Bei Reisen in die Region Pool und in die 
Grenzgebiete zur Zentralafrikanischen Republik, sowie der Grenze im Süden zu Angola (Cabinda) 
und der DR Kongo wird besondere Vorsicht angeraten. In gewissen  Stadtteilen im Norden und 
Süden von Brazzaville wie Ouenze, Talanga, Bakongo, Poto Poto und Makélékélé sowie in den 
Randbezirken  von  Pointe  Noire  kommt  es  zu  erhöhter  Kriminalität  (BMEIA 4.9.2024;  vgl.  AA 
8.8.2024).
Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen 
werden (EDA 2.2.2024).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Anmt  [Deutschland]  (8.8.2024):  Republik  Kongo:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kongorepubliksicherheit/
208542#content_0, Zugriff 11.9.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 22
7

- BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich]
(4.9.2024):  Reiseinformationen  -  Kongo  (Republik  Kongo),  https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/kongo, Zugriff 11.9.2024
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.2.2024): 
Reisehinweise  für  die  Republik  Kongo  (Brazzaville), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/republik-kongo/
reisehinweise-fuerdierepublikkongo.html#edad678d4, Zugriff 11.9.2024
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Auch  wenn  die  Verfassung und  die  Gesetze  eine  unabhängige  Justiz  vorsehen,  ist  diese 
politischer Einflussnahme und Korruption unterworfen (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024, FH 
15.5.2024). Somit verfügt das Land nicht über ein unabhängiges Justizsystem (EUC 24.5.2024).
Das Verfassungsgericht und andere hochrangige Gerichte wurden von Sassou Nguesso häufig als 
politisches Instrument eingesetzt, um Oppositionsführer ins Visier zu nehmen, zuletzt durch die 
anhaltende Inhaftierung von Andre Okombi Salissa (BS 20.3.2024).
Die Behörden hielten sich im Allgemeinen an gerichtliche Anordnungen, doch erließen die Richter 
nicht immer direkte Gerichtsbeschlüsse gegen Regierungsbeamte, denen Straftaten vorgeworfen 
wurden (USDOS 23.4.2024). 
Die Gerichte auf unterer Ebene in der Republik Kongo weisen eine größere Autonomie gegenüber 
zentraler  Kontrolle  oder  politischen  Erwägungen  auf,  insbesondere  in  ländlichen  Gebieten. 
Traditionelle Gerichte ergänzen zuweilen die begrenzte Reichweite der zentralen
Regierungsinstitutionen (BS 20.3.2024).
In der Verfassung ist das Recht auf ein faires Verfahren verankert, aber die Behörden hielten sich 
nicht immer an dieses Recht . Es gilt die Unschuldsvermutung. Angeklagten haben das Recht, bei 
der Verhandlung anwesend zu sein und einen Anwalt zu konsultieren, was jedoch nicht immer der 
Fall  ist.  Die  Regierung  ist  gesetzlich  verpflichtet, jedem  mittellosen  Angeklagten  einen 
Rechtsbeistand zu gewähren, aber dieser Beistand steht nicht immer zur Verfügung. Weiters 
haben  Angeklagte  das  Recht  ihre  Verteidigung  vorzubereiten,  Ankläger  und  Zeugen  zu 
konfrontieren  oder  zu  befragen  und  Zeugen  und  Beweise  in  ihrem  eigenen  Namen  zu 
präsentieren.  Angeklagte  haben  zudem  das  Recht, nicht  zu  einer  Aussage  oder  einem 
Schuldeingeständnis  gezwungen  zu  werden,  und  auch  das  Recht,  Berufung  einzulegen.  In 
politisch motivierten Fällen verweigert die Regierung den Angeklagten oft die meisten oder alle 
diese Rechte (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- EUC  -  European  Commission  (24.5.2024):  EU  Annual  Report  on  Human  Rights  and 
Democracy  in  the  World;  2023  Country  Updates  [Ref.  Ares(2024)3743899],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023  EU  country  updates  on  human  rights  and  
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 22
8

- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 6. Sicherheitsbehörden
Zu den kongolesischen Streitkräften  (Forces Armées Congolaises, FAC), zählen Heer, Marine, 
kongolesische  Luftwaffe  und  nationale  Gendarmerie.  Die  Nationale  Gendarmerie  ist  eine 
paramilitärische  Truppe,  die  für  die  Durchsetzung  der  Gesetze  und  die  Sicherheit  im  Inland 
zuständig ist; sie untersteht dem Verteidigungsministerium, ist aber auch dem Innenministerium 
unterstellt; das Innenministerium kontrolliert auch die Nationale Polizei (CIA 30.8.2024).
Es gibt auch Berichte über willkürliche Verhaftungen und körperliche Misshandlungen durch die
Polizei, aber Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte werden von der Regierung im 
Allgemeinen nicht untersucht (FH 15.5.2024).
Die Behörden unternehmen Schritte, um in bestimmten Fällen Mitglieder der Sicherheitskräfte 
strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen, aber die Durchsetzung ist nicht konsequent. Die 
Sicherheitskräfte handeln im Allgemeinen ungestraft (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency[USA] (30.8.2024): The World Factbook: Congo, Republic of 
the,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-republic-of-the/#military-and-security, 
Zugriff 11.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  verbietet  Folter,  und  das  Gesetz  enthält  ein  allgemeines  Verbot  von 
Körperverletzung, aber es gibt keinen Rechtsrahmen, der Folter ausdrücklich verbietet. Es gibt 
glaubwürdige Berichte von inländischen Menschenrechts-NGOs und in den sozialen Medien, dass 
die  Regierung  oder  ihre  Beamten  Gefangene  oder  Verurteilte  grausam,  unmenschlich  oder 
erniedrigend behandelten (USDOS 23.4.2024).
Die  Anwendung  von  Folter,  insbesondere  auf  Polizeistationen  und  in  Gefängnissen,  bleibt 
weiterhin weit verbreitet (EUC 24.5.2024). Die Behörden unternehmen zwar vereinzelt Schritte, 
jedoch bleiben Sicherheitskräfte weitgehend ungestraft. Es gab allerdings einen bekannten Fall 
von einem Marineoffizier der wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch im August 2023 zu 
15 Jahren Zwangsarbeit im Gefängnis verurteilt wurde (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 22
9

- EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and
Democracy  in  the  World;  2023  Country  Updates  [Ref.  Ares(2024)3743899],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023  EU  country  updates  on  human  rights  and  
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 8. Korruption
Die Korruption im Land ist endemisch (BS 20.3.2024; vgl. FH 15.5.2024), die Strafverfolgung von 
Korruptionsfällen ist häufig politisch motiviert (FH 15.5.2024) und Korruption bleibt nach wie vor ein 
großes Hindernis für eine verantwortungsvolle Staatsführung (EUC 24.5.2024). Es gibt zahlreiche 
Berichte über schwerwiegende Korruption innerhalb der Regierung (USDOS 23.4.2024). 
Das  Gesetz  sieht  strafrechtliche  Sanktionen  für  Korruption  durch  Beamte  vor.  Die  Regierung 
wendet  das  Anti-Korruptionsgesetz  jedoch  nicht  regelmäßig  an,  und  viele  Beamte  bleiben 
Berichten zufolge ungestraft an korrupten Praktiken beteiligt. Ferner beschuldigen inländische und 
ausländische  Organisationen  regelmäßig  Regierungsbeamte,  darunter  auch  den  Präsidenten, 
seine Familie und hochrangige Minister, der Korruption (USDOS 23.4.2024). Die Familie von 
Sassou Nguesso ist seit langem mit glaubwürdigen Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Die Familie 
des Präsidenten und seine Berater kontrollieren die staatliche National Petroleum Company of 
Congo (SNPC) und Offshore-Unternehmen werden angeblich dazu benutzt, SNPC-Gelder zu
veruntreuen (FH 15.5.2024). Im Jänner 2023 berichtete die französische Zeitung Libération, dass 
die französischen Behörden seit 2012 gegen Orion Oil ermitteln. Die Zeitung berichtete, dass das 
Unternehmen angeblich Öl von der SNPC zu Preisen unter dem Marktpreis gekauft, es mit einem 
Aufschlag  auf  dem  internationalen  Markt  verkauft  und  den  Erlös  an  Sassou  Nguesso 
zurückgegeben haben soll. Im Juli 2023 reichte eine Koalition kongolesischer NGOs Klage gegen 
Unbekannt  -  wahrscheinlich  die  Familie  Sassou  Nguesso  -  ein,  welche  für  den  Diebstahl 
öffentlicher  Einnahmen  in  Höhe  von  25  Milliarden  US-Dollar  verantwortlich  sein  soll  (FH 
15.5.2024).
Korruption untergräbt Berichten zufolge auch die Unabhängigkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024). 
Die kongolesische Justiz wird von Sassou Nguessos Verbündeten beherrscht, ist durch einen 
Mangel  an  Ressourcen  geschwächt  und  anfällig  für  Korruption  und  politischen  Einfluss  (FH 
15.5.2024).  Die  Regierung  hat  im  Laufe  des  Jahres  neun  Staatsanwälte  wegen  angeblichen 
Fehlverhaltens, einschließlich Korruption und Missbrauch von Geldern, suspendiert und abgesetzt 
(USDOS 23.4.2024). 
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- EUC  -  European  Commission  (24.5.2024):  EU  Annual  Report  on  Human  Rights  and 
Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899],
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 22
10

https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Das Mindestalter für den freiwilligen Militärdienst ist 18 Jahre, auch Frauen können Militärdienst 
leisten (CIA 30.8.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (30.8.2024): The World Factbook: Congo, Republic of 
the,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-republic-of-the/#military-and-security, 
Zugriff 11.9.2024
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Menschenrechtslage in der Republik Kongo hat sich nicht wesentlich verändert (USDOS 
23.4.2024), bzw. bleibt diese problematisch (EUC 24.5.2024). Es kommt zu willkürlichen oder 
rechtswidrigen  Tötungen,  einschließlich  außergerichtlicher  Tötungen;  Folter  oder  grausame, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung (USDOS 
23.4.2024). Die Anwendung von Folter, insbesondere auf Polizeistationen und in Gefängnissen,
bleibt  weiterhin  weit  verbreitet  (EUC  24.5.2024).  Zudem  kommt  es  zu  weit  verbreiteter 
geschlechtsspezifischer  und  sexueller  Gewalt;  Gewaltverbrechen  oder  Gewaltandrohungen 
gegenüber indigenen Völkern; Menschenhandel, einschließlich Zwangsarbeit; Gewaltverbrechen 
oder  Gewaltandrohungen  gegenüber  sexuellen  Minderheiten;  und  das  Vorhandensein  der 
schlimmsten  Formen  von  Kinderarbeit  (USDOS  23.4.2024).  Es  wird  von  schweren 
Menschenrechtsverletzungen  und  eingeschränktem  Spielraum  für  die  Opposition  sowie  von 
gewaltsamem Verschwindenlassen, willkürlichen Verhaftungen und Festnahmen berichtet (EUC 
24.5.2024).
Die  Republik  Kongo  ist  mehreren  wichtigen  Menschenrechtsverträgen  beigetreten,  allerdings 
weisen alternative Berichte der Zivilgesellschaft auf die geringe Umsetzung der Empfehlungen 
dieser hin (EUC 24.5.2024). Wie in den vorangegangenen Überprüfungszeiträumen entspricht das 
faktische Handeln der Regierung in der Republik Kongo nicht ihrer rechtlichen Verpflichtung, die 
Bürger- und Menschenrechte ihrer Bürger zu achten (BS 20.3.2024). Die Prioritäten des Landes im
Bereich der Menschenrechte in den UN-Gremien stimmen nicht mit denen der EU überein (EUC 
24.5.2024). 
Die kongolesische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (OCDH) ist vielleicht die bedeutendste 
Gruppe,  die  den  Staat  herausfordert  und  sich  für  mehr  Transparenz  und  den  Schutz  der 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 22
11

Menschenrechte der Bürger einsetzt (BS 20.3.2024). Die von der Regierung geförderte
Menschenrechtskommission ist die staatliche Menschenrechtsbehörde, die für die Behandlung von 
Menschenrechtsbelangen  in  der  Öffentlichkeit  zuständig  ist  -  diese  ist  wenig  effizient,  noch 
unabhängig  und  unternimmt  nur  wenige  Aktivitäten  in  direktem  Zusammenhang  mit 
Menschenrechtsbelangen  (USDOS  23.4.2024).  Im  Juni  2021  wurde  die  kongolesische 
Beobachtungsstelle für Menschenrechte von der Regierung gezwungen, ihren Exekutivdirektor 
Tresor Nzila Kendet zu entlassen, nachdem dieser eine Reihe von Berichten veröffentlicht hatte, in 
denen die Menschenrechtslage im Land kritisiert wurde. Nzila wurde durch einen regierungstreuen 
Mitarbeiter ersetzt (BS 20.3.2024). Gruppen wie die OCDH leisten wichtige Arbeit, indem sie das 
Regime wegen seiner langsamen Fortschritte bei der Demokratisierung und den Menschenrechten 
herausfordern, aber diese Gruppen bleiben weiterhin willkürlichen Schikanen oder der Verhaftung 
von  Schlüsselpersonen  ausgesetzt  (FH  15.5.2024).  Während  des  aktuellen  Berichtszeitraums 
wurden  mehrere  einflussreiche  Vertreter  einheimischer  zivilgesellschaftlicher  Organisationen 
willkürlich verhaftet oder auf andere Weise von der Justiz schikaniert (BS 20.3.2024). In den 
letzten  Jahren  kam  es  immer  wieder  zu  willkürlichen  Verhaftungen  von  Vertretern  der 
Zivilgesellschaft, was zu einem Rückgang ihrer Aktivitäten beitrug (FH 15.5.2024).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in 
allen Kommunikationsformen einschließlich der Online-Medien vor (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 
20.3.2024) für alle Bürger, politische und zivile Organisationen (BS 20.3.2024) und verbieten 
Zensur, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien, aber die Regierung respektiert diese 
Rechte nicht immer (USDOS 23.4.2024), bzw. ignoriert diese routinemäßig, wenn es um Kritik am 
Regime,  der  Regierung  oder  dem  inneren  Kreis  des  Präsidenten  geht  (BS  20.3.2024). 
Schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewalt oder 
Gewaltandrohung  gegen  Journalisten  und  Zensur  kommen  vor  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  BS 
20.3.2024). Die Massenmedien befinden sich weitgehend unter der Kontrolle des Regimes (BS 
20.3.2024). Berichten zufolge übten viele Journalisten und Redakteure von Medien mit hoher 
Auflage  Selbstzensur (USDOS  23.4.2024;  vgl.  BS  20.3.2024).  Zeitungen  hingegen 
veröffentlichten  offene  Briefe  von  Regierungsgegnern  (USDOS  23.4.2024).  Es  kam  zu 
Verhaftungen  von  Journalisten,  zu  Verurteilungen  wegen  Verleumdung  (BS  20.3.2024).  Das 
Gesetz  sah  Geldstrafen  und  den  Entzug  der  Druckgenehmigung  für  Publikationen  wegen 
Verleumdung und Aufstachelung zur Gewalt vor und erstatteten gelegentlich Anzeige nach diesem 
Gesetz. Ferner gab es Berichte über direkte und indirekte Einschüchterungen von Journalisten 
durch  die  Regierung,  darunter  Telefonanrufe  von  Beamten  und  anonymen  Personen,  die 
Journalisten und Nachrichtenagenturen davor warnten, Videos von politisch sensiblen Ereignissen
zu  verwenden  oder  bestimmte  Berichte  zu  veröffentlichen  (USDOS  23.4.2024).  Während  der 
Wahlen im März 2021 war die Telekommunikation eingeschränkt, und es gab eine Internetzensur 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 22
12

und andere Beschränkungen für digitale Medien sowie deren Überwachung. Personen, die sich
kritisch über die Regierung äußern, befürchten Repressalien oder willkürliche Verhaftungen, vor 
allem angesichts der zunehmenden Überwachung von Privatpersonen durch die Geheimpolizei, 
lokale  Informanten  und  andere  Instrumente  eines  umfangreichen  Überwachungsapparats  (BS 
20.3.2024).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Freiheit vor, sich friedlich zu versammeln, jedoch kommt 
es zu erheblichen Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024); 
die Vereinigungsfreiheit wird aber im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024). In der Praxis 
werden diese Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit von der Regierung 
häufig ignoriert, wenn sie auf Widerstand oder Kritik stößt (BS 20.3.2024); und die Regierung 
verlangt  für  Versammlungen  und  Demonstrationen  eine  Genehmigung  des  Ministeriums  für 
Inneres und Dezentralisierung und der zuständigen örtlichen Behörden (USDOS 23.4.2024).
Es gibt politische Gruppierungen, aber die Regierung unterdrückt diejenigen, die nicht mit der PCT 
verbündet sind, unter anderem durch die Verfolgung ihrer Anführer. Die beiden prominentesten 
Gegner von Sassou Nguesso bei den Präsidentschaftswahlen 2016, der pensionierte General 
Jean-Marie Michel Mokoko und André Okombi Salissa, wurden nach der Wahl zu Haftstrafen 
verurteilt. Mokoko wurde 2018 wegen Bedrohung der Staatssicherheit zu 20 Jahren Haft verurteilt. 
Im Jahr 2019 wurde Okombi Salissa, der die Oppositionskoalition Initiative für Demokratie im 
Kongo  angeführt  hatte,  wegen  desselben  Vorwurfs  zu  20  Jahren  Zwangsarbeit  verurteilt  (FH 
15.5.2024).  Das  Verfassungsgericht  und  andere  hochrangige  Gerichte  wurden  von  Sassou 
Nguesso häufig als politisches Instrument eingesetzt, so waren Oppositionelle häufig Zielscheibe 
von  Misshandlungen  durch  die  Regierung  im  Zusammenhang  mit  Wahlen,  insbesondere  die 
anhaltende  Inhaftierung  von  Jean-Marie  Michel  Mokoko  und  Andre  Okombi  Salissa  (BS 
20.3.2024). Die Opposition hat kaum Möglichkeiten, durch Wahlen an die Macht zu kommen, und 
Oppositionsführer sind häufig Schikanen, Einschüchterungen und Verhaftungen ausgesetzt (FH 
15.5.2024).  Die  Regierung  sieht  sich  nach  wie  vor  mit  dem  Vorwurf  konfrontiert,  politische 
Gefangene, Aktivisten und Journalisten zu foltern, und es gibt Berichte über den Tod wichtiger
Kritiker  in  amtlichem  Gewahrsam.  Trotz  der  Versuche  in-  und  ausländischer  Gruppen, 
Rechenschaft abzulegen, lehnt die politische Führung des Landes generell eine Konsultation der 
Zivilgesellschaft ab, insbesondere in Bereichen, in denen sie die Regierung und ihre wichtigsten 
Vertreter kritisiert (BS 20.3.2024). Die Regierung hat in begrenztem jedoch nicht konsequenten 
Umfang glaubwürdige Schritte unternommen, um gegen Beamte zu ermitteln und sie zu bestrafen 
(USDOS 23.4.2024). 
In der Republik Kongo gibt es eine große und funktionierende Zivilgesellschaft (FH 15.5.2024). 
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessengruppen und NGO sind in der Republik Kongo 
rechtlich geschützt und funktionieren bis zu einem gewissen Grad (BS 20.3.2024). Allerdings 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 22
13

werden ihre Aktionen und ihr Einfluss und damit auch ihre Zusammenarbeit durch erhebliche
staatliche Eingriffe und Verfolgung behindert (BS 20.3.2024; vgl. FH 15.5.2024), und sie schränken 
in der Regel ihre Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ein oder formulieren Kritik 
an den Behörden vorsichtig, um Repressalien oder Schikanen zu vermeiden (FH 15.5.2024). 
Mehrere  nationale  und  internationale  Menschenrechtsgruppen  sahen  sich  während  ihrer 
Aktivitäten und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit Regierungsbeschränkungen konfrontiert. 
Regierungsbeamte sind nicht kooperativ oder reagieren ebensowenig auf ihre Ansichten. Laut 
Freedom  House  berichten  einige  inländische  Menschenrechtsgruppen  nicht  über  spezifische 
Menschenrechtsverletzungen  aus  Angst  vor  Repressalien  durch  die  Regierung  (USDOS 
23.4.2024).
Die Verfassung legt fest, dass die Republik Kongo ein säkulares Land ist, verbietet religiöse 
Diskriminierung und sieht die Glaubensfreiheit vor. Ferner enthält die Verfassung weiterhin die 
Verbote,  Religion  für  politische  Zwecke  anzuwenden  und  politische  Parteien,  die  sich  einer 
bestimmten religiösen Gruppe zuordnen (USDOS 30.6.2024). Der Rat der Kirchen Kongo und der
Holistische  Rat  des  Kongo  organisierten  weiterhin  mehrere  Diskussionssitzungen  zur 
interreligiösen Zusammenarbeit. In bedeutenden Teilen der Bevölkerung beeinflussen traditionelle 
Überzeugungen  religiöse  Praktiken,  einschließlich  Ahnenverehren  und  einen  weit  verbreiteten 
Glauben an Hexerei oder Ki ndoki. Es gibt eine sehr kleine jüdische Gemeinde, vor allem in Pointe 
Noire (USDOS 30.6.2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- EUC  -  European  Commission  (24.5.2024):  EU  Annual  Report  on  Human  Rights  and 
Democracy  in  the  World;  2023  Country  Updates  [Ref.  Ares(2024)3743899],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023  EU  country  updates  on  human  rights  and  
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom:  Republic  of  the  Congo,   https://www.ecoi.net/en/document/2111945.html,  Zugriff 
12.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 11. Haftbedingungen
Die Haftbedingungen in den Gefängnissen sind hart und lebensbedrohlich (USDOS 23.4.2024) 
und  entsprechen  weiterhin  nicht  den  internationalen  Standards.  Die  Anwendung  von  Folter, 
insbesondere  auf  Polizeistationen  und  in  Gefängnissen,  sind  weiterhin  weit  verbreitet.  Die 
Bedingungen, unter denen Personen festgehalten werden, bevor sie einem Richter vorgeführt 
werden, entsprechen weiterhin nicht den internationalen Standards (EUC 24.5.2024). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 22
14

Es mangelt an Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die Gefängnisse sind stark überfüllt und die
sanitären Bedingungen sind unzureichend (USDOS 23.4.2024). Ferner entspricht die Verpflegung 
der  Insassen  nicht  den  Mindestanforderungen  an  Kaloriengehalt  und  Nährwert,  aber  die 
Gefängnisbehörden  erlaubten  den  Familien  der  Insassen  in  der  Regel,  sie  mit  zusätzlichen 
Nahrungsmitteln zu versorgen. Es kommt häufig zu Krankheitsausbrüchen, und es herrscht ein 
großer  Mangel  an  medizinischer  und  psychologischer  Betreuung.  Eine  einheimische  NGO 
behauptete, dass Gefangene aufgrund von Misshandlung, Vernachlässigung und Überbelegung 
starben (USDOS 23.4.2024).
Laut Gefängnisvorschriften dürfen Gefangene und Häftlinge ohne Zensur Beschwerden bei den 
Justizbehörden einreichen, aber die Beamten halten sich nicht an dieses Recht. Berichten zufolge 
gehen  die  Behörden  glaubwürdigen  Vorwürfen  über  Missstände,  die  von  NGOs  und 
Familienangehörigen von Gefangenen erhoben werden, nicht nach (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  gewährt  inländischen  Menschenrechtsgruppen  nur  begrenzten  Zugang  zu 
Gefängnissen und Haftanstalten. Die Behörden verweigerten beispielsweise einer einheimischen 
NGO  wiederholt  den  Zugang  zu  den  Innenräumen  mehrerer  Gefängnisse  und  andere 
Menschenrechtsorganisationen,  die  die  Haftbedingungen  beobachteten,  baten  das 
Justizministerium  um  eine  schriftliche  Genehmigung  für  den  Besuch  von  Gefängnissen.  Ihre 
wiederholten Anfragen blieben unbeantwortet (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- EUC  -  European  Commission  (24.5.2024):  EU  Annual  Report  on  Human  Rights  and 
Democracy  in  the  World;  2023  Country  Updates  [Ref.  Ares(2024)3743899],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023  EU  country  updates  on  human  rights  and  
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 12. Todesstrafe
Die Todesstrafe wurde 2015 abgeschafft (LI 9.2024b) und ist gesetzlich seit dem Jahr 2015 
verboten (Stand: 2023) (AI o.D.)
Quellen:
- AI – Amnesty International (o.D.): Map of death penalties and executions around the world, 
https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en, Zugriff 20.9.2024
- LI - Laenderdaten.info (9.2024b): Republik Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-
Brazzaville/index.php, Zugriff 19.9.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 22
15

13. Minderheiten
Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, aber die
Regierung unternimmt wenig, um es durchzusetzen (USDOS 23.4.2024). Ethnische Minderheiten 
(vor  allem  indigene  Völker/Pygmäen)  sind  besonders  gefährdet,  von  den  Regierungstruppen 
unverhältnismäßig behandelt zu werden (BS 20.3.2024).
Die meisten indigenen Gemeinschaften leben in ländlichen oder abgelegenen Teilen des Landes 
und haben nur begrenzten Zugang zur Regierung oder ihren Vertretern. Nach einer gemeinsamen 
Erhebung  der  Regierung  und  der  Vereinten  Nationen  aus  dem  Jahr  2017,  den  jüngsten 
verfügbaren  Daten,  machten  indigene  Völker  10  %  der  Gesamtbevölkerung  des  Landes  aus 
(USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sah einen besonderen Status und eine besondere Anerkennung für die indigenen 
Völker vor. Außerdem wurde in der Verfassung festgelegt, dass der Staat die Rechte der indigenen 
Völker fördern und schützen soll (USDOS 23.4.2024).
Im Jahr 2019 richtete die Regierung einen interministeriellen Ausschuss für die Überwachung und 
Bewertung der Rechte indigener Völker, den Schutz von Kulturgütern, den Status bestimmter 
ziviler Maßnahmen und die Förderung von Bildung, Alphabetisierung und grundlegenden sozialen 
Dienstleistungen  ein  (USDOS  23.4.2024).  Dennoch  werden  ethnische  Minderheiten  in  den 
Bereichen Beschäftigung, Wohnen und Bildung stark diskriminiert. Einige Gemeinschaften leben 
oft in Substandard-Unterkünften am Rande der Dörfer und werden gelegentlich zur Zielscheibe 
von  Gewalttaten,  die  von  Mitgliedern  der  Bantu-Mehrheitsbevölkerung  verübt  werden  (FH 
15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Ethnische Minderheiten, insbesondere indigene Völker (Pygmäen) 
und Menschen aus dem Süden, werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert, wobei Menschen
aus dem Norden bevorzugt werden. In einigen Fällen werden diese Gruppen sogar von der Bantu-
Mehrheit zur Arbeit gezwungen. Die Regierung fördert weiterhin die Interessen der nördlichen 
Regionen gegenüber denen der südlichen Gebiete, so dass letztere nicht über die notwendige 
Gesundheits-, Infrastruktur-, Bildungs- und andere wichtige Dienstleistungen zur Deckung ihrer 
Grundbedürfnisse verfügen (BS 20.3.2024).
Laut  einheimischen  NGO's,  marginalisierten  die  geografische  Isolation,  die  kulturellen 
Unterschiede und die fehlende politische Einbindung die indigenen Völker im ganzen Land und 
berichten  von  episodischer  Diskriminierung,  Zwangsarbeit  und  Gewalt  gegenüber  Mitglieder 
indigener Gemeinschaften. Laut UNICEF ist das Armutsniveau in den indigenen Gemeinschaften 
nach  wie  vor  hoch  und  der  fehlende  Zugang  zu  sozialen  Diensten  bleibt  das  größte 
sozioökonomische Hindernis für diese Bevölkerungsgruppen (USDOS 23.4.2024). 
Die kongolesische Politik ist stark von ethnischer Bevorzugung geprägt, wodurch die Spaltung des 
Landes  fortgesetzt  wird.  Die  Belange  von  Minderheiten,  indigenen  (Pygmäen)  und  südlichen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 22
16

Go to next pages