kong-lib-2024-09-20-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
in den Händen von Sassou Nguesso und seinen Loyalisten (BS 20.3.2024). Die Oppositionsgruppen, Union Panafricaine pour la Democratie Sociale (UPADS) und die Union des démocrates humanistes (UDH-YUKI) gewannen jeweils 7 Sitze (FH 15.52024). In den Verfassungen von 2002 und 2015 wurden formale Kontrollmechanismen und eine Gewaltenteilung zwischen Präsidentschaft, Legislative und Judikative kodifiziert, aber diese Trennung existiert nur auf dem Papier. In der Realität werden die Justiz, die Nationalversammlung und der Senat sowie die Medien von Sassou Nguesso und seinem engsten Kreis kontrolliert, wodurch eine nahezu vollständige Zentralisierung der Macht und der Entscheidungsfindung innerhalb der Exekutive gewährleistet ist. Mit der Verfassung von 2015 wurden die Alters- und Amtszeitbeschränkungen für den Präsidenten aufgehoben (BS 20.3.2024). Quellen: - BM - Banque Mondiale (8.4.2024): République du Congo - Vue d'ensemble, https://www.banquemondiale.org/fr/country/congo/overview, Zugriff 11.9.2024 - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., 19. März 2024 https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 4. Sicherheitslage Die Sicherheitslage in der Republik Kongo ist weitgehend stabil (AA 8.8.2024; vgl. EDA 2.2.2024). Das österreichische Außenministerium ruft ein Sicherheitsrisiko für das ganze Land der Stufe 2 aus (BMEIA 4.9.2024). Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen (EDA 2.2.2024) kann es gelegentlich zu Demonstrationen, größeren Menschenansammlungen und Unruhen kommen, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können (AA 8.8.2024). Bei Reisen in die Region Pool und in die Grenzgebiete zur Zentralafrikanischen Republik, sowie der Grenze im Süden zu Angola (Cabinda) und der DR Kongo wird besondere Vorsicht angeraten. In gewissen Stadtteilen im Norden und Süden von Brazzaville wie Ouenze, Talanga, Bakongo, Poto Poto und Makélékélé sowie in den Randbezirken von Pointe Noire kommt es zu erhöhter Kriminalität (BMEIA 4.9.2024; vgl. AA 8.8.2024). Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen werden (EDA 2.2.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Anmt [Deutschland] (8.8.2024): Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kongorepubliksicherheit/ 208542#content_0, Zugriff 11.9.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 22

- BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (4.9.2024): Reiseinformationen - Kongo (Republik Kongo), https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/kongo, Zugriff 11.9.2024 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.2.2024): Reisehinweise für die Republik Kongo (Brazzaville), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/republik-kongo/ reisehinweise-fuerdierepublikkongo.html#edad678d4, Zugriff 11.9.2024 5. Rechtsschutz / Justizwesen Auch wenn die Verfassung und die Gesetze eine unabhängige Justiz vorsehen, ist diese politischer Einflussnahme und Korruption unterworfen (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024, FH 15.5.2024). Somit verfügt das Land nicht über ein unabhängiges Justizsystem (EUC 24.5.2024). Das Verfassungsgericht und andere hochrangige Gerichte wurden von Sassou Nguesso häufig als politisches Instrument eingesetzt, um Oppositionsführer ins Visier zu nehmen, zuletzt durch die anhaltende Inhaftierung von Andre Okombi Salissa (BS 20.3.2024). Die Behörden hielten sich im Allgemeinen an gerichtliche Anordnungen, doch erließen die Richter nicht immer direkte Gerichtsbeschlüsse gegen Regierungsbeamte, denen Straftaten vorgeworfen wurden (USDOS 23.4.2024). Die Gerichte auf unterer Ebene in der Republik Kongo weisen eine größere Autonomie gegenüber zentraler Kontrolle oder politischen Erwägungen auf, insbesondere in ländlichen Gebieten. Traditionelle Gerichte ergänzen zuweilen die begrenzte Reichweite der zentralen Regierungsinstitutionen (BS 20.3.2024). In der Verfassung ist das Recht auf ein faires Verfahren verankert, aber die Behörden hielten sich nicht immer an dieses Recht . Es gilt die Unschuldsvermutung. Angeklagten haben das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und einen Anwalt zu konsultieren, was jedoch nicht immer der Fall ist. Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, jedem mittellosen Angeklagten einen Rechtsbeistand zu gewähren, aber dieser Beistand steht nicht immer zur Verfügung. Weiters haben Angeklagte das Recht ihre Verteidigung vorzubereiten, Ankläger und Zeugen zu konfrontieren oder zu befragen und Zeugen und Beweise in ihrem eigenen Namen zu präsentieren. Angeklagte haben zudem das Recht, nicht zu einer Aussage oder einem Schuldeingeständnis gezwungen zu werden, und auch das Recht, Berufung einzulegen. In politisch motivierten Fällen verweigert die Regierung den Angeklagten oft die meisten oder alle diese Rechte (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 22

- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 6. Sicherheitsbehörden Zu den kongolesischen Streitkräften (Forces Armées Congolaises, FAC), zählen Heer, Marine, kongolesische Luftwaffe und nationale Gendarmerie. Die Nationale Gendarmerie ist eine paramilitärische Truppe, die für die Durchsetzung der Gesetze und die Sicherheit im Inland zuständig ist; sie untersteht dem Verteidigungsministerium, ist aber auch dem Innenministerium unterstellt; das Innenministerium kontrolliert auch die Nationale Polizei (CIA 30.8.2024). Es gibt auch Berichte über willkürliche Verhaftungen und körperliche Misshandlungen durch die Polizei, aber Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte werden von der Regierung im Allgemeinen nicht untersucht (FH 15.5.2024). Die Behörden unternehmen Schritte, um in bestimmten Fällen Mitglieder der Sicherheitskräfte strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen, aber die Durchsetzung ist nicht konsequent. Die Sicherheitskräfte handeln im Allgemeinen ungestraft (USDOS 23.4.2024). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency[USA] (30.8.2024): The World Factbook: Congo, Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-republic-of-the/#military-and-security, Zugriff 11.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 7. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung verbietet Folter, und das Gesetz enthält ein allgemeines Verbot von Körperverletzung, aber es gibt keinen Rechtsrahmen, der Folter ausdrücklich verbietet. Es gibt glaubwürdige Berichte von inländischen Menschenrechts-NGOs und in den sozialen Medien, dass die Regierung oder ihre Beamten Gefangene oder Verurteilte grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelten (USDOS 23.4.2024). Die Anwendung von Folter, insbesondere auf Polizeistationen und in Gefängnissen, bleibt weiterhin weit verbreitet (EUC 24.5.2024). Die Behörden unternehmen zwar vereinzelt Schritte, jedoch bleiben Sicherheitskräfte weitgehend ungestraft. Es gab allerdings einen bekannten Fall von einem Marineoffizier der wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch im August 2023 zu 15 Jahren Zwangsarbeit im Gefängnis verurteilt wurde (USDOS 23.4.2024). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 22

- EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 8. Korruption Die Korruption im Land ist endemisch (BS 20.3.2024; vgl. FH 15.5.2024), die Strafverfolgung von Korruptionsfällen ist häufig politisch motiviert (FH 15.5.2024) und Korruption bleibt nach wie vor ein großes Hindernis für eine verantwortungsvolle Staatsführung (EUC 24.5.2024). Es gibt zahlreiche Berichte über schwerwiegende Korruption innerhalb der Regierung (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor. Die Regierung wendet das Anti-Korruptionsgesetz jedoch nicht regelmäßig an, und viele Beamte bleiben Berichten zufolge ungestraft an korrupten Praktiken beteiligt. Ferner beschuldigen inländische und ausländische Organisationen regelmäßig Regierungsbeamte, darunter auch den Präsidenten, seine Familie und hochrangige Minister, der Korruption (USDOS 23.4.2024). Die Familie von Sassou Nguesso ist seit langem mit glaubwürdigen Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Die Familie des Präsidenten und seine Berater kontrollieren die staatliche National Petroleum Company of Congo (SNPC) und Offshore-Unternehmen werden angeblich dazu benutzt, SNPC-Gelder zu veruntreuen (FH 15.5.2024). Im Jänner 2023 berichtete die französische Zeitung Libération, dass die französischen Behörden seit 2012 gegen Orion Oil ermitteln. Die Zeitung berichtete, dass das Unternehmen angeblich Öl von der SNPC zu Preisen unter dem Marktpreis gekauft, es mit einem Aufschlag auf dem internationalen Markt verkauft und den Erlös an Sassou Nguesso zurückgegeben haben soll. Im Juli 2023 reichte eine Koalition kongolesischer NGOs Klage gegen Unbekannt - wahrscheinlich die Familie Sassou Nguesso - ein, welche für den Diebstahl öffentlicher Einnahmen in Höhe von 25 Milliarden US-Dollar verantwortlich sein soll (FH 15.5.2024). Korruption untergräbt Berichten zufolge auch die Unabhängigkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024). Die kongolesische Justiz wird von Sassou Nguessos Verbündeten beherrscht, ist durch einen Mangel an Ressourcen geschwächt und anfällig für Korruption und politischen Einfluss (FH 15.5.2024). Die Regierung hat im Laufe des Jahres neun Staatsanwälte wegen angeblichen Fehlverhaltens, einschließlich Korruption und Missbrauch von Geldern, suspendiert und abgesetzt (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 22

https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Das Mindestalter für den freiwilligen Militärdienst ist 18 Jahre, auch Frauen können Militärdienst leisten (CIA 30.8.2024). Quellen: - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (30.8.2024): The World Factbook: Congo, Republic of the, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/congo-republic-of-the/#military-and-security, Zugriff 11.9.2024 10. Allgemeine Menschenrechtslage Die Menschenrechtslage in der Republik Kongo hat sich nicht wesentlich verändert (USDOS 23.4.2024), bzw. bleibt diese problematisch (EUC 24.5.2024). Es kommt zu willkürlichen oder rechtswidrigen Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen; Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung (USDOS 23.4.2024). Die Anwendung von Folter, insbesondere auf Polizeistationen und in Gefängnissen, bleibt weiterhin weit verbreitet (EUC 24.5.2024). Zudem kommt es zu weit verbreiteter geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegenüber indigenen Völkern; Menschenhandel, einschließlich Zwangsarbeit; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegenüber sexuellen Minderheiten; und das Vorhandensein der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (USDOS 23.4.2024). Es wird von schweren Menschenrechtsverletzungen und eingeschränktem Spielraum für die Opposition sowie von gewaltsamem Verschwindenlassen, willkürlichen Verhaftungen und Festnahmen berichtet (EUC 24.5.2024). Die Republik Kongo ist mehreren wichtigen Menschenrechtsverträgen beigetreten, allerdings weisen alternative Berichte der Zivilgesellschaft auf die geringe Umsetzung der Empfehlungen dieser hin (EUC 24.5.2024). Wie in den vorangegangenen Überprüfungszeiträumen entspricht das faktische Handeln der Regierung in der Republik Kongo nicht ihrer rechtlichen Verpflichtung, die Bürger- und Menschenrechte ihrer Bürger zu achten (BS 20.3.2024). Die Prioritäten des Landes im Bereich der Menschenrechte in den UN-Gremien stimmen nicht mit denen der EU überein (EUC 24.5.2024). Die kongolesische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (OCDH) ist vielleicht die bedeutendste Gruppe, die den Staat herausfordert und sich für mehr Transparenz und den Schutz der .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 22

Menschenrechte der Bürger einsetzt (BS 20.3.2024). Die von der Regierung geförderte Menschenrechtskommission ist die staatliche Menschenrechtsbehörde, die für die Behandlung von Menschenrechtsbelangen in der Öffentlichkeit zuständig ist - diese ist wenig effizient, noch unabhängig und unternimmt nur wenige Aktivitäten in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsbelangen (USDOS 23.4.2024). Im Juni 2021 wurde die kongolesische Beobachtungsstelle für Menschenrechte von der Regierung gezwungen, ihren Exekutivdirektor Tresor Nzila Kendet zu entlassen, nachdem dieser eine Reihe von Berichten veröffentlicht hatte, in denen die Menschenrechtslage im Land kritisiert wurde. Nzila wurde durch einen regierungstreuen Mitarbeiter ersetzt (BS 20.3.2024). Gruppen wie die OCDH leisten wichtige Arbeit, indem sie das Regime wegen seiner langsamen Fortschritte bei der Demokratisierung und den Menschenrechten herausfordern, aber diese Gruppen bleiben weiterhin willkürlichen Schikanen oder der Verhaftung von Schlüsselpersonen ausgesetzt (FH 15.5.2024). Während des aktuellen Berichtszeitraums wurden mehrere einflussreiche Vertreter einheimischer zivilgesellschaftlicher Organisationen willkürlich verhaftet oder auf andere Weise von der Justiz schikaniert (BS 20.3.2024). In den letzten Jahren kam es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen von Vertretern der Zivilgesellschaft, was zu einem Rückgang ihrer Aktivitäten beitrug (FH 15.5.2024). Die Verfassung und das Gesetz sehen die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in allen Kommunikationsformen einschließlich der Online-Medien vor (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024) für alle Bürger, politische und zivile Organisationen (BS 20.3.2024) und verbieten Zensur, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien, aber die Regierung respektiert diese Rechte nicht immer (USDOS 23.4.2024), bzw. ignoriert diese routinemäßig, wenn es um Kritik am Regime, der Regierung oder dem inneren Kreis des Präsidenten geht (BS 20.3.2024). Schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Journalisten und Zensur kommen vor (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024). Die Massenmedien befinden sich weitgehend unter der Kontrolle des Regimes (BS 20.3.2024). Berichten zufolge übten viele Journalisten und Redakteure von Medien mit hoher Auflage Selbstzensur (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024). Zeitungen hingegen veröffentlichten offene Briefe von Regierungsgegnern (USDOS 23.4.2024). Es kam zu Verhaftungen von Journalisten, zu Verurteilungen wegen Verleumdung (BS 20.3.2024). Das Gesetz sah Geldstrafen und den Entzug der Druckgenehmigung für Publikationen wegen Verleumdung und Aufstachelung zur Gewalt vor und erstatteten gelegentlich Anzeige nach diesem Gesetz. Ferner gab es Berichte über direkte und indirekte Einschüchterungen von Journalisten durch die Regierung, darunter Telefonanrufe von Beamten und anonymen Personen, die Journalisten und Nachrichtenagenturen davor warnten, Videos von politisch sensiblen Ereignissen zu verwenden oder bestimmte Berichte zu veröffentlichen (USDOS 23.4.2024). Während der Wahlen im März 2021 war die Telekommunikation eingeschränkt, und es gab eine Internetzensur .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 22

und andere Beschränkungen für digitale Medien sowie deren Überwachung. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußern, befürchten Repressalien oder willkürliche Verhaftungen, vor allem angesichts der zunehmenden Überwachung von Privatpersonen durch die Geheimpolizei, lokale Informanten und andere Instrumente eines umfangreichen Überwachungsapparats (BS 20.3.2024). Die Verfassung und das Gesetz sehen die Freiheit vor, sich friedlich zu versammeln, jedoch kommt es zu erheblichen Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024); die Vereinigungsfreiheit wird aber im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024). In der Praxis werden diese Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit von der Regierung häufig ignoriert, wenn sie auf Widerstand oder Kritik stößt (BS 20.3.2024); und die Regierung verlangt für Versammlungen und Demonstrationen eine Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Dezentralisierung und der zuständigen örtlichen Behörden (USDOS 23.4.2024). Es gibt politische Gruppierungen, aber die Regierung unterdrückt diejenigen, die nicht mit der PCT verbündet sind, unter anderem durch die Verfolgung ihrer Anführer. Die beiden prominentesten Gegner von Sassou Nguesso bei den Präsidentschaftswahlen 2016, der pensionierte General Jean-Marie Michel Mokoko und André Okombi Salissa, wurden nach der Wahl zu Haftstrafen verurteilt. Mokoko wurde 2018 wegen Bedrohung der Staatssicherheit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2019 wurde Okombi Salissa, der die Oppositionskoalition Initiative für Demokratie im Kongo angeführt hatte, wegen desselben Vorwurfs zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt (FH 15.5.2024). Das Verfassungsgericht und andere hochrangige Gerichte wurden von Sassou Nguesso häufig als politisches Instrument eingesetzt, so waren Oppositionelle häufig Zielscheibe von Misshandlungen durch die Regierung im Zusammenhang mit Wahlen, insbesondere die anhaltende Inhaftierung von Jean-Marie Michel Mokoko und Andre Okombi Salissa (BS 20.3.2024). Die Opposition hat kaum Möglichkeiten, durch Wahlen an die Macht zu kommen, und Oppositionsführer sind häufig Schikanen, Einschüchterungen und Verhaftungen ausgesetzt (FH 15.5.2024). Die Regierung sieht sich nach wie vor mit dem Vorwurf konfrontiert, politische Gefangene, Aktivisten und Journalisten zu foltern, und es gibt Berichte über den Tod wichtiger Kritiker in amtlichem Gewahrsam. Trotz der Versuche in- und ausländischer Gruppen, Rechenschaft abzulegen, lehnt die politische Führung des Landes generell eine Konsultation der Zivilgesellschaft ab, insbesondere in Bereichen, in denen sie die Regierung und ihre wichtigsten Vertreter kritisiert (BS 20.3.2024). Die Regierung hat in begrenztem jedoch nicht konsequenten Umfang glaubwürdige Schritte unternommen, um gegen Beamte zu ermitteln und sie zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). In der Republik Kongo gibt es eine große und funktionierende Zivilgesellschaft (FH 15.5.2024). Zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessengruppen und NGO sind in der Republik Kongo rechtlich geschützt und funktionieren bis zu einem gewissen Grad (BS 20.3.2024). Allerdings .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 22

werden ihre Aktionen und ihr Einfluss und damit auch ihre Zusammenarbeit durch erhebliche staatliche Eingriffe und Verfolgung behindert (BS 20.3.2024; vgl. FH 15.5.2024), und sie schränken in der Regel ihre Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ein oder formulieren Kritik an den Behörden vorsichtig, um Repressalien oder Schikanen zu vermeiden (FH 15.5.2024). Mehrere nationale und internationale Menschenrechtsgruppen sahen sich während ihrer Aktivitäten und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit Regierungsbeschränkungen konfrontiert. Regierungsbeamte sind nicht kooperativ oder reagieren ebensowenig auf ihre Ansichten. Laut Freedom House berichten einige inländische Menschenrechtsgruppen nicht über spezifische Menschenrechtsverletzungen aus Angst vor Repressalien durch die Regierung (USDOS 23.4.2024). Die Verfassung legt fest, dass die Republik Kongo ein säkulares Land ist, verbietet religiöse Diskriminierung und sieht die Glaubensfreiheit vor. Ferner enthält die Verfassung weiterhin die Verbote, Religion für politische Zwecke anzuwenden und politische Parteien, die sich einer bestimmten religiösen Gruppe zuordnen (USDOS 30.6.2024). Der Rat der Kirchen Kongo und der Holistische Rat des Kongo organisierten weiterhin mehrere Diskussionssitzungen zur interreligiösen Zusammenarbeit. In bedeutenden Teilen der Bevölkerung beeinflussen traditionelle Überzeugungen religiöse Praktiken, einschließlich Ahnenverehren und einen weit verbreiteten Glauben an Hexerei oder Ki ndoki. Es gibt eine sehr kleine jüdische Gemeinde, vor allem in Pointe Noire (USDOS 30.6.2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2111945.html, Zugriff 12.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 11. Haftbedingungen Die Haftbedingungen in den Gefängnissen sind hart und lebensbedrohlich (USDOS 23.4.2024) und entsprechen weiterhin nicht den internationalen Standards. Die Anwendung von Folter, insbesondere auf Polizeistationen und in Gefängnissen, sind weiterhin weit verbreitet. Die Bedingungen, unter denen Personen festgehalten werden, bevor sie einem Richter vorgeführt werden, entsprechen weiterhin nicht den internationalen Standards (EUC 24.5.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 22

Es mangelt an Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die Gefängnisse sind stark überfüllt und die sanitären Bedingungen sind unzureichend (USDOS 23.4.2024). Ferner entspricht die Verpflegung der Insassen nicht den Mindestanforderungen an Kaloriengehalt und Nährwert, aber die Gefängnisbehörden erlaubten den Familien der Insassen in der Regel, sie mit zusätzlichen Nahrungsmitteln zu versorgen. Es kommt häufig zu Krankheitsausbrüchen, und es herrscht ein großer Mangel an medizinischer und psychologischer Betreuung. Eine einheimische NGO behauptete, dass Gefangene aufgrund von Misshandlung, Vernachlässigung und Überbelegung starben (USDOS 23.4.2024). Laut Gefängnisvorschriften dürfen Gefangene und Häftlinge ohne Zensur Beschwerden bei den Justizbehörden einreichen, aber die Beamten halten sich nicht an dieses Recht. Berichten zufolge gehen die Behörden glaubwürdigen Vorwürfen über Missstände, die von NGOs und Familienangehörigen von Gefangenen erhoben werden, nicht nach (USDOS 23.4.2024). Die Regierung gewährt inländischen Menschenrechtsgruppen nur begrenzten Zugang zu Gefängnissen und Haftanstalten. Die Behörden verweigerten beispielsweise einer einheimischen NGO wiederholt den Zugang zu den Innenräumen mehrerer Gefängnisse und andere Menschenrechtsorganisationen, die die Haftbedingungen beobachteten, baten das Justizministerium um eine schriftliche Genehmigung für den Besuch von Gefängnissen. Ihre wiederholten Anfragen blieben unbeantwortet (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 12. Todesstrafe Die Todesstrafe wurde 2015 abgeschafft (LI 9.2024b) und ist gesetzlich seit dem Jahr 2015 verboten (Stand: 2023) (AI o.D.) Quellen: - AI – Amnesty International (o.D.): Map of death penalties and executions around the world, https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en, Zugriff 20.9.2024 - LI - Laenderdaten.info (9.2024b): Republik Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo- Brazzaville/index.php, Zugriff 19.9.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 22

13. Minderheiten Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, aber die Regierung unternimmt wenig, um es durchzusetzen (USDOS 23.4.2024). Ethnische Minderheiten (vor allem indigene Völker/Pygmäen) sind besonders gefährdet, von den Regierungstruppen unverhältnismäßig behandelt zu werden (BS 20.3.2024). Die meisten indigenen Gemeinschaften leben in ländlichen oder abgelegenen Teilen des Landes und haben nur begrenzten Zugang zur Regierung oder ihren Vertretern. Nach einer gemeinsamen Erhebung der Regierung und der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2017, den jüngsten verfügbaren Daten, machten indigene Völker 10 % der Gesamtbevölkerung des Landes aus (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sah einen besonderen Status und eine besondere Anerkennung für die indigenen Völker vor. Außerdem wurde in der Verfassung festgelegt, dass der Staat die Rechte der indigenen Völker fördern und schützen soll (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2019 richtete die Regierung einen interministeriellen Ausschuss für die Überwachung und Bewertung der Rechte indigener Völker, den Schutz von Kulturgütern, den Status bestimmter ziviler Maßnahmen und die Förderung von Bildung, Alphabetisierung und grundlegenden sozialen Dienstleistungen ein (USDOS 23.4.2024). Dennoch werden ethnische Minderheiten in den Bereichen Beschäftigung, Wohnen und Bildung stark diskriminiert. Einige Gemeinschaften leben oft in Substandard-Unterkünften am Rande der Dörfer und werden gelegentlich zur Zielscheibe von Gewalttaten, die von Mitgliedern der Bantu-Mehrheitsbevölkerung verübt werden (FH 15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Ethnische Minderheiten, insbesondere indigene Völker (Pygmäen) und Menschen aus dem Süden, werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert, wobei Menschen aus dem Norden bevorzugt werden. In einigen Fällen werden diese Gruppen sogar von der Bantu- Mehrheit zur Arbeit gezwungen. Die Regierung fördert weiterhin die Interessen der nördlichen Regionen gegenüber denen der südlichen Gebiete, so dass letztere nicht über die notwendige Gesundheits-, Infrastruktur-, Bildungs- und andere wichtige Dienstleistungen zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse verfügen (BS 20.3.2024). Laut einheimischen NGO's, marginalisierten die geografische Isolation, die kulturellen Unterschiede und die fehlende politische Einbindung die indigenen Völker im ganzen Land und berichten von episodischer Diskriminierung, Zwangsarbeit und Gewalt gegenüber Mitglieder indigener Gemeinschaften. Laut UNICEF ist das Armutsniveau in den indigenen Gemeinschaften nach wie vor hoch und der fehlende Zugang zu sozialen Diensten bleibt das größte sozioökonomische Hindernis für diese Bevölkerungsgruppen (USDOS 23.4.2024). Die kongolesische Politik ist stark von ethnischer Bevorzugung geprägt, wodurch die Spaltung des Landes fortgesetzt wird. Die Belange von Minderheiten, indigenen (Pygmäen) und südlichen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 22
