kuba-lib-2023-12-01-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 27
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Länderspezifische Anmerkungen
Keine
Hinweis:
COVID-19: 
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. 
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6 .
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 27
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. COVID-19..................................................................................................................................6
 3. Politische Lage..........................................................................................................................6
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7
 5. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 8
 6. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................9
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10
 8. Korruption................................................................................................................................ 11
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................12
 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................13
 11. Haftbedingungen.....................................................................................................................16
 12. Todesstrafe..............................................................................................................................16
 13. Religionsfreiheit.......................................................................................................................17
 14. Minderheiten........................................................................................................................... 18
 15. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 19
15.1. Frauen................................................................................................................................19
15.2. Kinder.................................................................................................................................20
15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................21
 16. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................21
 17. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................22
 18. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 25
 19. Rückkehr................................................................................................................................. 26
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
In Kuba wurden bislang 1.115.103 COVID-19 Infektionen erfasst, bei 8.530 Todesfällen an oder mit 
Corona (Stand: 23.11.2023). Dies entspricht einer Infektionsrate von 9,95 % sowie eine Todes- 
bzw. Letalitätsrate von 0,76 % (CIZ 23.11.2023). 
Es wurden bislang 10.768.788 COVID-19 Erstimpfungen durchgeführt (Stand: 08.09.2023). Dies 
entspricht einer Impfquote mindestens einmal geimpfter Personen von 96,0%. Grundimmunisiert 
sind  89,5%  der  Bevölkerung.  Eine  Auffrischungsimpfung  haben  78,2%  bekommen  (CIZ 
23.11.2023). 
Seit 6.4.2022 werden bei der Einreise keinerlei Nachweise über COVID-19-Impfungen und/oder 
negative  PCR-Tests  verlangt.  Nach  wie  vor  werden  allerdings  an  den  Flughäfen  und  Häfen 
Temperaturkontrollen vorgenommen und Schnelltests nach dem Zufallsprinzip gemacht. Nur bei 
positivem Testergebnis ist Quarantäne verpflichtend (BMEIA 29.8.2023).
Quellen:
- BMEIA  -  Bundesministerium  Europäische  und  Innere  Angelegenheiten  [Österreich] 
(29.8.2023):  Reiseinformationen  Kuba, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kuba, Zugriff 28.11.2023
- CIZ  -  Corona  in  Zahlen.de  (23.11.2023):  Corona-Zahlen  für  Kuba,  https://www.corona-in-
zahlen.de/weltweit/kuba/, Zugriff 28.11.2023
 3. Politische Lage
Kuba ist ein zentralistisch organisierter, sozialistischer Inselstaat (AA 18.9.2023); die führende 
Rolle der Kommunistischen Partei (PCC) ist per Verfassung festgeschrieben (AA 19.8.2023; vgl. 
BS 2022). Der Staat bezieht seine Legitimität aus der Revolution von 1959 unter Fidel Castro 
sowie der Abgrenzung zu den USA und deren harte Sanktionspolitik.  Die neue Verfassung von 
2019 enthält u.a. erstmals eine Garantie des Privateigentums (AA 18.9.2023).
Kuba  ist  ein  autoritärer  Staat.  In  der  Verfassung  von  2019  ist  festgelegt,  dass  Kuba  ein 
Einparteiensystem bleibt, in dem die Kommunistische Partei die einzige legale politische Partei ist. 
Bei  den  nationalen  Wahlen  im  Oktober  2019  wurde  Miguel  Díaz-Canel  zum  Sieger  der 
Präsidentenwahl  erklärt.  Er  übernahm  die  Präsidentschaft,  ein  Amt,  das  nach  einem 
Verfassungsreferendum im Februar 2019 neu geschaffen wurde, nachdem er Raul Castro als 
Ersten Sekretär der Kommunistischen Partei Kubas abgelöst hatte, die bis dahin per Gesetz die 
höchste  politische  Instanz  des  Staates  war.  Die  Wahlen  waren  weder  frei  noch  fair  noch 
wettbewerbsorientiert (USDOS 20.3.2023).
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Der kommunistische Einparteienstaat Kuba verbietet politischen Pluralismus, er verbietet
unabhängige  Medien,  unterdrückt  abweichende  Meinungen  und  schränkt  grundlegende 
bürgerliche  Freiheiten  stark  ein.  Trotz  der  jüngsten  Reformen,  die  einige  Aktivitäten  des 
Privatsektors zulassen, dominiert die Regierung weiterhin die Wirtschaft. Der undemokratische 
Charakter des Regimes hat sich trotz des zwischen 2018 und 2021 in der politischen Führung 
erfolgten Generationswechsels und der Einführung einer neuen Verfassung nicht geändert (FH 
2023).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (18.9.2023):  Kuba:  Politisches  Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kuba-node/politisches-portraet/212242, 
Zugriff 28.11.2023
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Country  Report  Cuba  2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 21.11.2023 
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Cuba, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088504.html, Zugriff  28.11.2023
- USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023
 4. Sicherheitslage
Die soziale und politische Lage ist angespannt (EDA 20.7.2023). In Kuba gibt es ein hohes Maß an 
sozialer Kontrolle und eine starke Polizeipräsenz. Im Juli 2021 fanden in Kuba Proteste statt, und 
weitere Proteste sind möglich (FCDO 20.11.2023).  Bei Demonstrationen kann es zu gewaltsamen 
Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen; Mitte Juli 
2021 sind ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gemeldet worden. Ende September 2022 kam 
es nach einer mehrtägigen Stromunterbrechung erneut zu größeren Demonstrationen. Streiks und 
Demonstrationen können zu Straßenblockaden führen. Die Kriminalitätsrate nimmt zwar zu (EDA
20.7.2023); die Gewaltverbrechensrate ist dennoch nach wie vor sehr niedrig. Kuba arbeitet mit 
den  Vereinigten  Staaten  und  anderen  Ländern  bei  der  Unterbindung  des  Drogenhandels 
zusammen und bestraft Drogenhändler hart (BS 2022).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Country  Report  Cuba  2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 20.11.2023 
- EDA  -  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  (20.7.2023): 
Reisehinweise  Kuba,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/
kuba/reisehinweise-fuerkuba.html#eda1f0d00, Zugriff 28.11.2023 
- FCDO  -  Foreign,  Commonweaelth  &  Development  Office  [Großbritannien]  (20.11.2023): 
Foreign  Travel  Advice  -  Cuba  -  Safety  and  security, 
https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/cuba/safety-and-security, Zugriff 28.11.2023
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5. Rechtsschutz / Justizwesen
Obwohl die Verfassung die Unabhängigkeit der Justiz anerkennt, ist die Justiz direkt der
Nationalversammlung  und  der  Kommunistischen  Partei  Kubas  (PCC)  unterstellt,  die  jederzeit 
Richter  absetzen  oder  ernennen  kann.  Politische  Erwägungen  beeinflussen  gerichtliche 
Entscheidungen, und die Gewaltenteilung zwischen der Justiz, der PCC und dem Staatsrat ist 
nicht wirksam (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 2022, FH 2023).
Zivilgerichte gibt es auf kommunaler, provinzieller und nationaler Ebene. Sondergerichte tagen 
hinter verschlossenen Türen für politische ("konterrevolutionäre") Fälle und andere Fälle, die als 
"sensibel für die Staatssicherheit" gelten. Militärgerichte können für Zivilisten zuständig sein, wenn 
einer der Angeklagten aktiver oder ehemaliger Angehöriger des Militärs, der Polizei oder anderer 
Strafverfolgungsbehörden ist oder wenn es sich um zivile Angestellte eines Militärunternehmens 
handelt, die den größten Teil der Wirtschaftstätigkeit des Landes ausmachen (USDOS 20.3.2023). 
In der Praxis sind die Gerichte der Exekutive untergeordnet (HRW 12.1.2023).
Die  Justiz  ist  institutionell  differenziert,  aber  nicht  unabhängig,  da  ihre  Entscheidungen  und 
Doktrinen der politischen Autorität untergeordnet sind, die letztlich bei der Kommunistischen Partei 
liegt. Sie ist Teil eines autoritären Einparteiensystems, in dem die politische Opposition bei Bedarf 
verfolgt wird. Die Gerichte können nur in nicht-politischen Fragen gerecht urteilen und die mittlere 
Verwaltungsebene und staatliche Unternehmen für Rechtsverstöße zur Verantwortung ziehen (BS 
2022).
Das  Gesetz  sieht  das  Recht  auf  ein  öffentliches  Verfahren  vor,  aber  politisch  motivierte 
"Schnellverfahren" werden zuweilen im Geheimen abgehalten, wobei die Behörden Ausnahmen für 
Verbrechen im Zusammenhang mit der "Staatssicherheit" oder "außergewöhnlichen Umständen" 
anführen  (USDOS  20.3.2023).  Dass  das  Regime  systematisch  gegen  ein  ordnungsgemäßes 
Verfahren verstößt, zeigt sich immer wieder an den erfundenen Strafverfahren gegen Dissidenten 
und  unabhängige  Journalisten.  Kubaner,  die  vor Gericht  stehen,  können  nicht  mit  zügigen 
Verfahren rechnen (FH 2023).
Bestimmte  Verfahren  können  von  Richtern  ohne  Staatsanwälte  oder  Verteidiger  durchgeführt 
werden, sofern die mögliche Strafe weniger als ein Jahr beträgt. Bei einer möglichen Strafe von 
mehr  als  einem  Jahr  wird  den  Angeklagten  ein  Anwalt  beigeordnet.  Das  Recht  auf  ein 
ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gilt für Staatsbürger und Ausländer gleichermaßen, aber die 
Gerichte versäumen regelmäßig, diese Rechte zu schützen oder zu beachten. Laut Gesetz gilt ein 
Angeklagter  als  unschuldig,  solange  seine  Schuld  nicht  bewiesen  ist,  doch  die  Behörden 
ignorieren dies häufig und legen den Angeklagten die Last auf, ihre Unschuld zu beweisen. In 
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summarischen Verfahren können Angeklagte den vom Staat vorgetragenen Sachverhalt nicht
anfechten, sondern nur begründen, warum sie die angebliche Straftat begangen haben (USDOS 
20.3.2023). 
Das  Gesetz  schreibt  vor,  dass  Angeklagte  durch  einen  Anwalt  vertreten  werden  müssen, 
gegebenenfalls  auf  Kosten  der  Allgemeinheit.  Private  Anwälte  sind  nicht  berechtigt,  vor 
Strafgerichten  aufzutreten.  Angeklagte  können  nur  von  Verteidigern  einer  Gruppe,  die  dem 
Justizministerium untersteht, Rechtsbeistand erhalten. Folglich müssen sich die Angeklagten auf 
Anwälte verlassen, die für die Regierung arbeiten, die sie verfolgt. Die Kriterien für die Zulassung 
von Beweismitteln sind willkürlich und diskriminierend. Im Allgemeinen ließ die Regierung die 
Aussagen von Zeugen der Verteidigung außer Acht, wenn sie Informationen lieferten, die für die 
Argumentation  der  Regierung  nicht  hilfreich  waren.  Verteidiger  haben  das  Recht,  die 
Ermittlungsakten  eines  Angeklagten  einzusehen, es  sei  denn,  es  handelt sich  um  "Straftaten 
gegen  die  Sicherheit  des  Staates".  In  Fällen,  die  die  "Staatssicherheit"  betreffen,  wird  den 
Verteidigern erst dann Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt, wenn Anklage erhoben wird. Das 
Gesetz erkennt das Recht auf Berufung an, beschränkt dieses Recht jedoch häufig auf Fälle, die 
mit langen Haftstrafen oder der Todesstrafe verbunden sind (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Country  Report  Cuba  2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 20.11.2023 
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Cuba, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088504.html, Zugriff  28.11.2023
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  -  Cuba, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085407.html, Zugriff 28.11.2023 
- USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023
 6. Sicherheitsbehörden
Seit  1965  hat  der  Staat  das  Gewaltmonopol  inne.  Seine  Verwaltungs-  und 
Sicherheitseinrichtungen  sind  im  ganzen  Land  präsent.  Es  gibt  keine  bewaffneten  Gruppen 
außerhalb der Kontrolle des Staates (BS 2022).
Das  Innenministerium  kontrolliert  die  Polizei,  die  internen  Sicherheitskräfte  und  das 
Gefängniswesen.  Die  Nationale  Revolutionspolizei  des  Ministeriums  ist  die  wichtigste 
Strafverfolgungsorganisation.  Spezialisierte  Einheiten  der  Abteilung  für  Staatssicherheit  des 
Innenministeriums sind für die Überwachung, Unterwanderung und Unterdrückung unabhängiger 
politischer Aktivitäten zuständig. Die nationale Führung, einschließlich der Mitglieder des Militärs, 
behält eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Es wird berichtet, dass Angehörige der 
Sicherheitskräfte zahlreiche Übergriffe begangen haben (USDOS 20.3.2023).
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Die Revolutionären Streitkräfte (FAR) sind ein zentraler Pfeiler des kubanischen Regimes und 
werden als Hüter der kubanischen Revolution angesehen; sie spielen eine große Rolle in der 
Politik und Wirtschaft des Landes; viele hochrangige Regierungsämter werden von Militäroffizieren 
bekleidet,  und  ein  von der  FAR  kontrolliertes  Dachunternehmen, die  Armed  Forces  Business 
Group (Grupo de Administración Empresarial oder GAESA), hat Beteiligungen in den Bereichen 
Banken  und  Finanzen, Bauwesen, Import/Export, Häfen,  Immobilien, Einzelhandel, Schifffahrt, 
Transport und Tourismus (CIA 14.11.2023).
Die FAR konzentriert sich weitgehend auf den Schutz der territorialen Integrität und des Staates 
und sieht die USA als ihre Hauptbedrohung an. Der Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 und 
das anschließende Ende der sowjetischen Militärhilfe hatten weitreichende Folgen für die FAR und 
verwandelten sie von einer der größten und fähigsten Streitkräfte in der Region, die während des 
Kalten  Krieges  stark  an  Auslandseinsätzen,  insbesondere  in  Afrika,  beteiligt  war,  in  eine  viel 
kleinere, im Inland stationierte und defensive Streitkraft mit begrenzten Fähigkeiten; die Armee, die 
einst über 200.000 Mann stark war, heute aber nur noch schätzungsweise 40.000 Mann umfasst, 
ist eine Wehrpflichtigenarmee, die mit Waffen und Ausrüstung aus der Sowjetzeit ausgerüstet ist 
(CIA 14.11.2023).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Country  Report  Cuba  2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 21.11.2023 
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (14.11.2023):  The  World  Factbook -  Cuba, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cuba/#military-and-security, Zugriff 28.11.2023
- USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Der  Schutz  der  Bürger  vor  willkürlicher  Verhaftung  ist  äußerst  mangelhaft.  Kurzfristige 
Verhaftungen sind zur Routine der Regierung geworden, um Dissidenten einzuschüchtern und 
langfristige Haftstrafen zu vermeiden, die in der Regel mehr Aufmerksamkeit der internationalen 
Medien auf sich ziehen. Wenn der Staat repressiv vorgeht, überschreitet er jedoch nicht das Gebot 
der Achtung des Lebens. Politische Gegner müssen nicht befürchten, ermordet zu werden oder zu 
"verschwinden". Die Haftbedingungen sind hart, aber es gibt keine Hinweise auf systematische 
Folter (BS 2022).
Die Regierung setzt weiterhin willkürliche Verhaftungen ein, um Kritiker, unabhängige Aktivisten, 
politische Gegner und andere Personen zu schikanieren und einzuschüchtern. Sicherheitsbeamte 
legen bei der Festnahme von Kritikern nur selten einen Haftbefehl vor. Die Beamten hindern 
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Menschen daran, an Protesten teilzunehmen, und verhaften Kritiker und Journalisten auf dem Weg
dorthin - oder halten sie davon ab, ihr Haus zu verlassen (HRW 12.1.2023).
Es gibt immer wieder Berichte darüber, dass Angehörige der Sicherheitskräfte und ihre Agenten 
Menschenrechts- und Demokratieverteidiger, politische Dissidenten und friedliche Demonstranten 
schikanieren, einschüchtern und körperlich angreifen, und dass sie dies ungestraft tun. Einige 
Häftlinge  und  Gefangene  müssen  körperliche  Misshandlungen  und  Drohungen  mit  sexuellem 
Missbrauch  durch  Gefängnisbeamte  oder  andere  Insassen  erdulden,  die  von  den  Wärtern 
angestiftet werden. Obwohl das Gesetz Nötigung bei Ermittlungsverhören verbietet, greifen Polizei 
und  andere  Sicherheitskräfte  während  der  Verhöre  zuweilen  auf  aggressive  und  körperlich 
missbräuchliche Taktiken, Drohungen und Schikanen zurück. Häftlinge berichten, dass Beamte sie 
mit der Androhung einer langfristigen Inhaftierung, dem Verlust des Sorgerechts für ihre Kinder, der 
Verweigerung der Ausreiseerlaubnis und anderen Strafen einschüchtern (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2022):  BTI  Country  Report  Cuba  2022, 
https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 21.11.2023 
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  -  Cuba, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085407.html, Zugriff 28.11.2023 
- USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023
 8. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption vor; es gibt jedoch zahlreiche Berichte 
über Korruption in der Regierung, die durch einen schlecht regulierten und undurchsichtigen
Bankensektor gefördert wird. Die Regierung reagiert sehr empfindlich auf Korruptionsvorwürfe und 
geht häufig hart gegen Korruption vor (USDOS 20.3.2023). Korruption ist nach wie vor ein ernstes 
Problem in Kuba, und die weit verbreitete Illegalität durchdringt das tägliche Leben. Der Staat hat 
ein  Monopol  auf  die  meisten  großen  Geschäftsvorgänge  und  es  gibt  keine  unabhängigen 
Mechanismen, um Beamte für Fehlverhalten zur Rechenschaft zu ziehen (FH 2023). 
Auch  wenn  Korruption  in  Kuba  ein  geringeres  Problem  als  in  anderen  lateinamerikanischen, 
karibischen  und  ehemals  kommunistischen  Ländern  war,  ist  die  Korruption  in  der  Regierung 
zunehmend  zu  einem  Problem  geworden,  was  auf  das  Zusammenwirken  dreier  Kräfte 
zurückzuführen ist: die Öffnung eines Hartwährungssektors und einer begrenzten Marktwirtschaft 
mit einem erheblichen Maß an staatlichen Eingriffen und einer schwachen Rechtsgrundlage; die 
weit  verbreitete  Kleinkorruption  im  Alltag,  die  eine  Mentalität  schafft,  dass  Regeln  gebrochen 
werden müssen; und das Fehlen unabhängiger Institutionen oder Medien, die als Kontrollorgan 
fungieren und Transparenz gewährleisten könnten (BS 2022).
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