kuwe-lib-2025-05-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
starken Kontrolle seiner Regierung durch das Parlament einher (AC 11.2.2025) – zumindest bis zu dessen Auflösung (CEIP 13.3.2025). Nachdem die Gründung von politischen Parteien in Kuwait nicht erlaubt ist, traten Parlamentskandidaten bei Wahlen bislang als Unabhängige an, die offiziell nur Blöcke und Koalitionen im Parlament bildeten. Dennoch existieren viele Gruppen, die Parteien ähnlich sind (BS 2024). Seit der Auflösung des Parlaments im Mai 2024 haben die Parlamentsblöcke nicht mehr die Mittel, um auf nationaler Ebene politische Macht zu erlangen (FH 2025). Der rechtliche Rahmen für die [bislang abgehaltenen] Wahlen in Kuwait entspricht weitgehend internationalen Verpflichtungen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR). Die Wahlen waren weitgehend frei und wettbewerbsorientiert (BS 2024), auch wenn sie entsprechend der Verfassungsordnung zu keinem demokratischen Wechsel der Regierung führen (FH 2025). Wahlberechtigt sind Männer und Frauen ab einem Alter von 21 Jahren, die mindestens seit 20 Jahren kuwaitische Staatsbürger sind und einen kuwaitischen Vater haben, mit Ausnahme der Bediensteten der meisten Sicherheitsbehörden (FH 2025; vgl. BS 2024). Bewohner ohne Staatsbürgerschaft haben kein Wahlrecht (BS 2024; vgl. FH 2025), wobei beinahe 70 % der Bewohner Kuwaits keine kuwaitischen Staatsbürger sind (FH 2025). Das passive und aktive Frauenwahlrecht wurde 2005 eingeführt (BS 2024). Die lebhafte öffentliche Debatte (BS 2024) – wie auch die relativ hohe Wahlbeteiligung von 62 % bei der letzten Parlamentswahl im April 2024 (Qantara 10.12.2024) – deuten auf eine allgemeine Unterstützung demokratischer Institutionen und den Wunsch nach einem schrittweisen, friedlichen Übergang zu einer konstitutionellen Monarchie hin (BS 2024). Die bürgerlichen Freiheiten werden in Kuwait deutlich besser gewahrt als in vielen Nachbarländern, wobei dies nicht für alle Bevölkerungsteile gilt (AC 11.2.2025). Der Mangel an Pluralismus (z.B. die Ausgrenzung der Bidun und die soziale und politische Marginalisierung von Frauen und schiitischen Muslimen) gibt weiterhin Anlass zur Sorge (BS 2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (18.11.2024): Kuwait: Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kuwait-node/steckbrief-204128, Zugriff 16.4.2025 - AC – Atlantic Council (11.2.2025): Monopolization is stifling Kuwait’s economy—it’s time to rethink top-down policies, https://www.atlanticcouncil.org/in-depth-research-reports/books/monopolization-is-stifling-kuwaits- economy/, Zugriff 23.4.2025 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CEIP – Carnegie Endowment for International Peace (13.3.2025): Will Kuwait’s Parliamentary Democracy Be Restored, Reformed, or Repudiated?, https://carnegieendowment.org/research/2025/03/kuwaits-parliament-suspension-emir- democracy?lang=en, Zugriff 16.4.2025 - CIA – Central Intelligence Agency (23.4.2025): World Factbook – Kuwait, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kuwait/, Zugriff 29.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 36

- FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - Qantara – Qantara.de (10.12.2024): Ist die „Halbdemokratie“ am Ende?, https://qantara.de/artikel/kuwait-unter-neuem-emir-ist-die-halbdemokratie-am-ende, Zugriff 16.4.2025 - WB – Weltbank (2023a): Population, total – Kuwait, https://data.worldbank.org/indicator/SP .POP .TOTL?locations=KW, Zugriff 29.4.2025 3. Sicherheitslage Die kuwaitischen Regierungsbehörden üben die vollständige Kontrolle und das Monopol über die Anwendung von Gewalt im Land aus. Die territoriale Integrität Kuwaits wurde seit der Invasion durch den Irak (1990-1991) nicht mehr in Frage gestellt. Das Land weist ein relativ geringes Maß an krimineller Gewalt auf (BS 2024). Seit 2015 wurden keine größeren Terroranschläge gemeldet (BS 2024; vgl. USDOS 12.12.2024). Rund 13.500 US-amerikanische Soldaten sind in Kuwait stationiert. Nur in Deutschland, Japan und Südkorea gibt es mehr US-Truppen, als in Kuwait (USDOS 20.1.2025). Kuwait beherbergt die vorgelagerte Stabstelle des U.S. Army Central Command (USARCENT) und der Combined Joint Task Force Operation Inherent Resolve (CJTF-OIR), die irakische und syrische Partnerstreitkräfte bei Operationen gegen die Überreste der Organisation Islamischer Staat (IS) unterstützt (CRS 28.3.2025). Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen Osten kann auch in Kuwait eine latente Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an Erdölanlagen, Militäreinrichtungen, Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkten, Restaurants und Hotels nicht ausgeschlossen werden (AA 11.12.2024; vgl. BMEIA 19.2.2025). Die Erfahrungen Kuwaits mit der militärischen Besetzung und Befreiung in den Jahren 1990 und 1991 prägen seine Außenpolitik, die im Allgemeinen auf Neutralität, ausgewogene Beziehungen zu den Großmächten, die Achtung des Völkerrechts und die diplomatische Lösung von Konflikten ausgerichtet ist. Auf den Hamas-Angriff auf Israel im Oktober 2023 und den darauffolgenden Krieg zwischen Israel und der Hamas hat Kuwait reagiert, indem es seine Solidarität mit den Palästinensern bekräftigte, die israelischen Militäraktionen kritisierte und einen sofortigen Waffenstillstand forderte (CRS 28.3.2025). Nach der Eskalation zwischen Iran und Israel im Oktober 2024 riefen die Mitgliedsstaaten des Gulf Cooperation Councils (GCC), darunter Kuwait, zur Deeskalation auf. Die Golfstaaten versicherten Iran ihre Neutralität im Konflikt mit Israel (Reuters 3.10.2024). Auf freien Flächen und insbesondere in Wüstengebieten besteht als Folge des Golfkrieges 1991 nach wie vor eine Gefährdung durch Minen, Sprengkörper und sonstige Munition (BMEIA 19.2.2025). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 36

- AA – Auswärtiges Amt (11.12.2024): Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise Stand – 17.04.2025 (Unverändert gültig seit: 11.12.2024), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kuwait-node/kuwaitsicherheit-204130, Zugriff 17.4.2025 - BMEIA – Bundesministerium Europäische und Internationale Angelegenheiten (19.2.2025): Kuwait (Staat Kuwait) Stand 17.04.2025 (Unverändert gültig seit: 19.02.2025), https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kuwait, Zugriff 17.4.2025 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - Reuters (3.10.2024): Exclusive: Gulf states sought to reassure Iran of their neutrality in Iran- Israel conflict, sources say, https://www.reuters.com/world/middle-east/gulf-states-sought- reassure-iran-their-neutrality-iran-israel-conflict-sources-2024-10-03/, Zugriff 17.4.2025 - USDOS – United States Department of State (20.1.2025): U.S. Security Cooperation with Kuwait, https://www.state.gov/u-s-security-cooperation-with-kuwait-2/, Zugriff 17.4.2025 - USDOS – United States Department of State (12.12.2024): Country Report on Terrorism 2023 - Chapter 1 – Kuwait, https://www.ecoi.net/de/dokument/2118972.html, Zugriff 17.4.2025 4. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, geht allerdings wenig ins Detail, wie diese Unabhängigkeit erreicht werden sollte (BS 2024). Laut dem Menschenrechtsbericht des US- amerikanischen Außenministeriums für das Jahr 2023 respektiert die Regierung im Allgemeinen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024). Freedom House gibt dagegen an, dass Kuwait über kein unabhängiges Justizwesen verfügt. Der Emir hat das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern, die von einem Obersten Justizrat vorgeschlagen werden, der sich aus hochrangigen Richtern, dem Generalstaatsanwalt und dem stellvertretenden Justizminister zusammensetzt. Die Exekutive genehmigt Beförderungen im Justizwesen. Richter, die kuwaitische Staatsbürger sind, werden auf Lebenszeit ernannt, während Nichtstaatsbürger Verträge mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren erhalten. In politischen Fällen entscheiden die Gerichte häufig zugunsten der Regierung (FH 2025). Die Verfassung sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzt dieses Recht laut dem erwähnten Bericht des US-Außenministeriums im Allgemeinen durch. Das Justizministerium ist verpflichtet, den Angeklagten für die gesamte Dauer des Gerichtsverfahrens einen Dolmetscher zu bezahlen und zur Verfügung zu stellen. NGOs berichteten von Fällen, bei denen Angeklagte, die kein Arabisch sprachen oder verstanden, erst nach Beginn des Verfahrens von den gegen sie erhobenen Anklagen erfahren hätten, da die Behörden bei der Anklageerhebung keinen Dolmetscher zur Verfügung gestellt hätten. Wenn ausländische Arbeitskräfte keine rechtliche Vertretung haben, organisiert die Staatsanwaltschaft diese manchmal in ihrem Namen, jedoch ohne oder mit nur geringer Beteiligung der Arbeitskräfte oder ihrer Familien. Nichtstaatsangehörige Einwohner, die in Rechtsstreitigkeiten mit Staatsangehörigen verwickelt sind, behaupten häufig, die Gerichte würden Staatsangehörige bevorzugt behandeln (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 36

Trotz gesetzlicher Garantien kommt es manchmal zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Nichtstaatsangehörige, die wegen geringfügiger Vergehen festgenommen werden, können ohne ordentliches Verfahren und ohne Zugang zu Gerichten inhaftiert und abgeschoben werden (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Es gibt zahlreiche Berichte von NGOs über Festnahmen und Inhaftierungen von Nichtstaatsangehörigen ohne Haftbefehl durch die Polizei, angeblich im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur Abschiebung illegaler Einwohner. Es gibt jedoch auch Berichte über willkürliche Festnahmen von Staatsangehörigen. Die Behörden informieren die Inhaftierten in der Regel unverzüglich über die gegen sie erhobenen Vorwürfe und gewähren ihnen Zugang zu Familienangehörigen und einem Anwalt ihrer Wahl. Für Angeklagte ohne Anwalt stellt der Staat einen Pflichtverteidiger zur Verfügung (USDOS 23.4.2024). Es gibt zahlreiche Berichte über politische Gefangene oder Häftlinge. Diese Personen erhielten denselben Schutz wie andere Häftlinge, und die Regierung gestattet Menschenrechtsgruppen Besuche. Im Laufe des Jahres 2023 nahm die Regierung weiterhin Personen fest, denen unter anderem vorgeworfen worden war, den Emir, Staatschefs benachbarter Länder oder die Justiz beleidigt oder „Falschmeldungen verbreitet“ zu haben (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 5. Sicherheitsbehörden Die öffentlichen Sicherheitskräfte sind als nationale Polizei für den Gesetzesvollzug in Kuwait zuständig. Sie unterstehen dem Innenministerium (Interpol o.D.), ebenso wie die Staatssicherheit (KSS) und Küstenwache. Die kuwaitischen Streitkräfte (KAF), bestehend u.a. aus den Land-, See- und Luftstreitkräften, sind für die Außenverteidigung zuständig. Die unabhängige Nationalgarde ist für den Schutz kritischer Infrastruktur und die Unterstützung des Innen- und Verteidigungsministeriums bei Bedarf zuständig, einschließlich der Unterstützung der Landstreitkräfte der KAF im Falle eines Konflikts. Die Nationalgarde und das Innenministerium sind die führenden Organisationen der kuwaitischen Regierung im Bereich der Terrorismusbekämpfung (CIA 15.4.2025). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (15.4.2025): World Factbook – Kuwait, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 - Interpol (o.D.): Kuwait, https://www.interpol.int/Who-we-are/Member-countries/Asia-South- Pacific/KUWAIT, Zugriff 17.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 36

6. Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen Verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen gegen Folter und andere Formen grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung werden nicht immer eingehalten (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Medien und NGOs berichten über Folter und Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte. Mehrere ausländische Staatsangehörige gaben an, dass sie von Mitgliedern der Polizei oder Staatssicherheit an Checkpoints und in Haft geschlagen wurden (USDOS 23.4.2024). Besonders Personen, die des Terrorismus verdächtigt werden, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Minderheiten (UNCAT 6.12.2024), wie z.B. die Bidun (FH 2025), sind Folter und Misshandlungen durch Strafverfolgungsbeamte ausgesetzt, v.a. während Verhaftungen, Einvernahmen und Untersuchungsphasen (UNCAT 6.12.2024; vgl. FH 2025). Überbelegung und unhygienische Zustände sind erhebliche Probleme in Gefängnissen und Abschiebezentren (FH 2025; vgl. UNCAT 6.12.2024, USDOS 23.4.2024). Auch wurde von der Anwendung längerer Isolationshaft berichtet (UNCAT 6.12.2024). Die Regierung untersucht Beschwerden gegen die Polizei und ergreift Disziplinarmaßnahmen, wenn sie dies für gerechtfertigt hält. Das Innenministerium ergreift auch interne Disziplinarmaßnahmen (USDOS 23.4.2024). Gleichzeitig wird von einem Mangel an Rechenschaftspflicht berichtet, der zu einem Klima der Straffreiheit beiträgt (UNCAT 6.12.2024). Obwohl die Untersuchungen der Regierung nicht oft zu einer Entschädigung der Opfer führen, können die Opfer die Berichte der Regierung und die Ergebnisse der internen Disziplinarmaßnahmen nutzen, um vor Zivilgerichten Entschädigung zu verlangen. Gefängnisinsassen reichten im Jahr 2023 Beschwerden wegen sexueller und körperlicher Misshandlung durch andere Insassen und Gefängnispersonal ein. Die Behörden gingen eingereichten Beschwerden nach. In den meisten Fällen zogen die Insassen ihre Beschwerden zurück, bevor die Untersuchungen abgeschlossen waren (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - UNCAT – United Nations Committee Against Torture (6.12.2024): Concluding observations on the fourth periodic report of Kuwait*, https://www.ecoi.net/en/file/local/2119216/G2421724.pdf, Zugriff 18.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 7. Korruption Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (TI) nahm Kuwait 2024 den 65. Platz von 180 ein (je höher der Rang, desto korrupter) und erreichte eine Punktezahl von 46 auf einer Skala von 0 (höchst korrupt) bis 100 (weitgehend korruptionsfrei) (TI 2025). Korruption ist in Kuwait weit verbreitet (FH 2025; vgl. BS 2024) und behindert auch das Funktionieren der .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 36

grundlegenden Verwaltung (BS 2024). Die Opposition fordert seit Jahren Schritte gegen Nepotismus und die endemische Korruption (BS 2024). Vorwürfe der Amtsvergehen, die von Abgeordneten gegen Minister erhoben wurden, standen im Mittelpunkt der wiederkehrenden politischen Krisen des Landes (FH 2025). Seit 2015 gibt es eine Behörde zur Bekämpfung von Korruption (Nazaha) (FH 2025), die Korruptionsvorwürfe gegen Amtsträger untersucht. Während Kuwait Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption gemacht hat (BS 2024), scheinen die Aktivitäten der Behörde nicht auszureichen (FH 2025). In der Vergangenheit hat es eine große Anzahl an Korruptionsfällen gegeben, allerdings führten nur wenige zur Strafverfolgung (BS 2024). Im Mai 2024 wurde ein ehemaliger Minister festgenommen, nachdem er zuvor zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Korruption verurteilt worden war. Ähnliche Urteile erhielten auch ein Unterstaatssekretär und der Leiter einer Kooperative (FH 2025). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - TI – Transparency International (2025): Corruption Perceptions Index: Kuwait, https://www.transparency.org/en/cpi/2024/index/kwt, Zugriff 18.4.2025 8. Wehrdienst und Rekrutierungen Im Mai 2017 hat Kuwait einen 12-monatigen verpflichtenden Wehrdienst für Männer zwischen 18 und 35 Jahren wiedereingeführt (CIA 15.4.2025). Angestellte des Privatsektors sind von der Wehrpflicht ausgenommen (CEIP 25.4.2018) und es gibt Möglichkeiten zum Aufschub, z.B. um ein Studium abzuschließen, oder für Männer, welche die einzigen Söhne ihrer Familie sind, oder die von ihnen abhängige behinderte Angehörige versorgen müssen (MEI 25.1.2017). Wehrpflichtige, die sich nicht zum Wehrdienst melden, können mit Strafen belegt werden, darunter die Verlängerung des Wehrdienstes (ARI 22.6.2023; vgl. ATK 27.4.2017), Haft- und Geldstrafen (ARI 22.6.2023; vgl. KT 6.8.2019) sowie Reisebeschränkungen (ARI 22.6.2023). Die kuwaitische Regierung kündigte 2017 an, dass an Wehrdienstverweigerer keine offiziellen Dokumente ausgestellt würden. Sie sind somit von manchen staatlichen Leistungen, beispielsweise im Bereich der Gesundheitsversorgung und Bildung, ausgeschlossen und erhalten keine Reisedokumente oder Arbeitsgenehmigungen (TN 19.7.2017). Die Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen wird nicht anerkannt (ARI 22.6.2023). Es besteht die Möglichkeit zum freiwilligen Militärdienst (CIA 15.4.2025; vgl. KGO o.D.). Seit 2018 steht dies auch staatenlosen männlichen Bidun und fremden männlichen Staatsbürgern wieder offen (CIA 15.4.2025; vgl. TNA 6.3.2018, CMEC 5.2.2020), mit Ausnahme der Nationalgarde, die auf Staatsangehörige beschränkt ist (CIA 15.4.2025). Gemäß manchen Experten sind fast 80 % der einfachen Soldaten keine kuwaitischen Staatsbürger (CMEC .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 36

5.2.2020). Seit 2021 dürfen auch Frauen in den Militärdienst eintreten, allerdings nur mit zivilen Spezialisierungen, wie z.B. für medizinische und logistische Unterstützungsleistungen (MEMO 16.4.2025). Quellen: - ARI – Arab Reform Initiative (22.6.2023): (Re)introducing Conscription in the Gulf: From Soft Power to Nation-Building, https://www.arab-reform.net/publication/reintroducing-conscription-in- the-gulf-from-soft-power-to-nation-building/, Zugriff 18.4.2025 - Arab Times Kuwait (27.4.2017): Obligatory army service ‘comes back’ to Kuwait - Evaders face jail, fine: official, https://www.arabtimesonline.com/news/obligatory-army-service-comes-back- kuwait-evaders-face-jail-fine-official/, Zugriff 18.4.2025 - CIA – Central Intelligence Agency (15.4.2025): World Factbook – Kuwait, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 - CEIP – Carnegie Endowment for International Peace (25.4.2018): Building New Gulf States Through Conscription, https://carnegieendowment.org/sada/76178, Zugriff 18.4.2025 - CMEC – Malcolm H. Kerr Carnegie Middle East Center (5.2.2020): Foreign Contract Soldiers in the Gulf, https://carnegieendowment.org/research/2020/02/foreign-contract-soldiers-in-the-gulf? lang=en¢er=middle-east, Zugriff 17.4.2025 - KGO – Kuwait Government Online (o.D.): Applying for Voluntarily Military Service for Kuwaiti Citizens, https://e.gov.kw/sites/kgoenglish/Pages/Services/MOD/AskedVolunteeredMilitaryServiceKuwaitis. aspx, Zugriff 17.4.2025 - KT – Kuwait Times (6.8.2019): 3,100 conscription evaders prosecuted, https://kuwaittimes.com/3100-conscription-evaders-prosecuted/, Zugriff 18.4.2025 - MEI – Middle East Institute (25.1.2017): Big News! Conscription in the Gulf, https://www.mei.edu/publications/big-news-conscription-gulf, Zugriff 18.4.2025 - MEMO – Middle East Monitor (16.4.2025): Kuwaiti army nears inclusion of women in military service, https://www.middleeastmonitor.com/20250416-kuwaiti-army-nears-inclusion-of-women-in- military-service/, Zugriff 17.4.2025 - TN – The National (19.7.2017): Half of eligible Kuwaitis have failed to register for compulsory military service, https://www.thenational.ae/world/half-of-eligible-kuwaitis-have-failed-to-register- for-compulsory-military-service-1.610489, Zugriff 18.4.2025 - TNA – The New Arab (6.3.2018): Kuwait allows stateless 'Bidoons' to serve in armed forces, https://www.newarab.com/news/kuwait-allows-stateless-bidoons-serve-armed-forces, Zugriff 17.4.2025 9. Allgemeine Menschenrechtslage Zwar sind die Bürgerrechte in Kuwait gesetzlich garantiert, doch werden diese gesetzlich garantierten Rechte in der Praxis unterschiedlich auf Staatsangehörige und Nichtstaatsangehörige sowie auf die verschiedenen Geschlechter und auf soziale Minderheiten angewendet. Einige Artikel der Verfassung, wie z.B. das Verbot der illegalen Ausweisung und die verpflichtende kostenlose Schulbildung, richten sich ausdrücklich an kuwaitische Staatsangehörige (BS 2024). Die Einwohner Kuwaits genießen im Allgemeinen Menschenrechte und Freiheiten (BS 2024), jedoch schränken die Behörden die bürgerlichen Freiheiten, darunter die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, teilweise ein. Die große Zahl an Arbeitsmigranten ist mit besonderen Nachteilen konfrontiert (FH 2025; vgl. AI 23.4.2024, HRW 11.1.2024), insbesondere durch das Kafala- oder Sponsorsystem (BS 2024). Die staatenlose Bevölkerung Kuwaits, die Bidun, ist .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 36

weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt (AI 23.4.2024; vgl. AI 29.4.2025, HRW 11.1.2024). Ihr Status befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, während ihr friedlicher Aktivismus unterdrückt und kriminalisiert wird. Die Behörden verfolgen öffentlich sichtbare Mitglieder der Bidun-Gemeinde auch weiterhin strafrechtlich (HRW 11.1.2024). Artikel 12 des Gesetzes über öffentliche Versammlungen von 1979 verbietet es Nichtstaatsangehörigen, an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen (HRW 11.1.2024). Staatsbürger, die an nicht genehmigten Protesten teilnehmen, müssen mit Haftstrafen rechnen, während Nichtstaatsangehörige abgeschoben werden können (FH 2025; vgl. BS 2024). Friedliche Proteste sind jedoch manchmal ohne Genehmigung erlaubt. Nach dem Ausbruch der Kämpfe im Gazastreifen im Oktober 2023 organisierten politische und zivilgesellschaftliche Aktivisten, darunter oppositionelle Abgeordnete, beispielsweise große pro-palästinensische Demonstrationen, die ohne Zwischenfälle verliefen. Im März 2024 wurden Aufrufe zu einer Solidaritätsdemonstration für die Palästinenser jedoch vom Innenministerium mit Straßensperren behindert (FH 2025). Während öffentliche Versammlungen in den letzten Jahren seltener geworden sind, finden traditionelle halböffentliche Versammlungen, die von Familien oder Stämmen abgehalten werden – so genannte Diwaniyas – weiterhin regelmäßig statt (BS 2024). Aktivisten und andere Personen werden gelegentlich wegen ihrer Online-Kommentare zu Verhören vorgeladen, und einige wurden strafrechtlich verfolgt. Aktivisten aus der Bidun-Gemeinschaft sind besonders häufig davon betroffen (FH 2025). Die Behörden nutzen dafür Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch wie auch Gesetze der nationalen Sicherheit und gegen Cyberkriminalität (HRW 11.1.2024). Im Allgemeinen kontrolliert die Regierung die Aktivitäten von NGOs, indem sie deren Registrierung und Zulassung überwacht. Im Gegensatz zu seinen Nachbarländern hat Kuwait NGOs im Bereich der Menschenrechte eine Zulassung erteilt und gewährt Organisationen wie Human Rights Watch (HRW) Zugang zum Land und unterhält einen Dialog mit ihnen (BS 2024). Dennoch schränken die Behörden die Registrierung und Zulassung von NGOs ein, sodass viele Gruppen ohne Rechtsstatus arbeiten müssen. Vertreter zugelassener NGOs benötigen eine behördliche Genehmigung, um an Konferenzen im Ausland teilzunehmen, und kritische Gruppen können Schikanen ausgesetzt sein (FH 2025). Arbeitnehmer aus dem privaten Sektor, die kuwaitische Staatsbürger sind, haben das Recht, Gewerkschaften beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen, sowie ein eingeschränktes Streikrecht. Das Arbeitsrecht lässt jedoch nur einen einzigen nationalen Gewerkschaftsverband zu. Nichtstaatsangehörige Arbeitsmigranten genießen diese Rechte nicht und müssen bei Beteiligung an Gewerkschafts- oder Streikaktivitäten mit Entlassung und Ausweisung rechnen (FH 2025). Amnesty International berichtet allerdings, dass ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Privatsektor stellen, zwar keine Gewerkschaften gründen, nach fünf Jahren Aufenthalt allerdings bestehenden Gewerkschaften beitreten dürfen (AI 23.4.2024). Beamten und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 36

Hausangestellten werden Gewerkschaftsrechte verwehrt. Die meisten Arbeitnehmer sind Staatsbedienstete und haben kein Streikrecht. Migranten beteiligen sich manchmal an riskanten illegalen Arbeitskampfmaßnahmen wie Sitzstreiks und Arbeitsniederlegungen, um gegen Nichtzahlung von Löhnen und andere Missstände zu protestieren (FH 2025). Quellen: - AI – Amnesty International (29.4.2025): Kuwait 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124737.html, Zugriff 2.5.2025 - AI – Amnesty International (23.4.2024): Kuwait 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107946.html, Zugriff 22.4.2025 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025 10. Todesstrafe Gemäß kuwaitischer Rechtsprechung kann die Todesstrafe für eine Reihe von Vergehen verhängt werden, darunter auch für Vergehen, die nicht in die Kategorie der „schwersten Verbrechen“ fallen, wie z.B. Meineid und erzwungener Meineid sowie Drogenvergehen (UNCAT 6.12.2024). Kuwait hat gemäß den Aufzeichnungen von Amnesty International im Jahr 2024 sechs Todesurteile vollstreckt und mindestens sieben verhängt. Mit Stand Ende 2024 warteten in Kuwait zumindest 32 Personen auf die Vollstreckung ihres Todesurteils (AI 8.4.2025). 2024 hat Kuwait das dritte Jahr in Folge Hinrichtungen durchgeführt (AI 29.4.2025). Quellen: - AI – Amnesty International (8.4.2025): Death Sentences and Executions 2024, https://www.amnesty.org/en/documents/act50/8976/2025/en/, Zugriff 18.4.2025 - AI – Amnesty International (29.4.2025): Kuwait 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124737.html, Zugriff 2.5.2025 - UNCAT – United Nations Committee Against Torture (6.12.2024): Concluding observations on the fourth periodic report of Kuwait*, https://www.ecoi.net/en/file/local/2119216/G2421724.pdf, Zugriff 18.4.2025 11. Religionsfreiheit Das Zivilrecht Kuwaits ist eine Kombination aus britischem Common Law, französischem Recht und islamischem Recht. Artikel 2 der Verfassung legt fest, dass der Islam Staatsreligion ist und die islamische Scharia eine wichtige (aber nicht die einzige) Rechtsquelle darstellt. Der Staat ist weitgehend säkular und orientiert sich an modernen Prinzipien. Die herrschende Familie ist dafür bekannt, den Einfluss religiöser Dogmen auf die Rechtsordnung und die politischen Institutionen zu begrenzen (BS 2024). Der Islam ist Staatsreligion, und Blasphemie ist strafbar. Die Verunglimpfung des Islam, Christentums und Judentums ist verboten. Die Regierung ernennt .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 36

sunnitische Imame und überwacht deren Predigten. Schiitische Muslime haben ihre eigenen religiösen Institutionen, darunter Scharia-Gerichte, allerdings erlaubt die Regierung keine Ausbildung schiitischer Geistlicher im Land. Mehrere christliche Kirchen sind offiziell registriert. Angehörige anderer nichtmuslimischer Minderheiten dürfen ihren Glauben in der Regel privat ausüben, aber sie dürfen nicht missionieren (FH 2025; vgl. BS 2024) und ihre Gemeinschaften sind nicht offiziell registriert (USDOS 26.6.2024). Das Gesetz verbietet die Missionierung durch Nichtmuslime nicht ausdrücklich, aber Personen, die missionieren, können laut Gesetzen strafrechtlich verfolgt werden, die die Verunglimpfung von Religionen unter Strafe stellen. Personen, die sich der Apostasie [des Glaubensabfalls] schuldig gemacht haben, verlieren gemäß Gesetz bestimmte Rechte, darunter das Recht, Vermögen von muslimischen Verwandten oder Ehepartnern zu erben, allerdings sind keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen. Darüber hinaus stellen die Behörden keine neuen amtlichen Dokumente aus, die einen Religionswechsel vermerken, es sei denn, jemand konvertiert von einer anderen Religion zum Islam (USDOS 26.6.2024). Nach Behördenangaben sind knapp 75 % der Bewohner Kuwaits (d.h. von den 1,5 Mio. Staatsangehörigen und 3,3 Mio. Nichtstaatsangehörigen) Muslime, wobei der nationale Zensus nicht zwischen Sunniten und Schiiten unterscheidet. NGOs und Medien schätzen, dass rund 70 % der Muslime Sunniten und 30 % Schiiten sind, einschließlich Ahmadis und Ismailis. Rund 17 % der Bewohner sind nach Behördenangaben Christen, ca. 9 % nichtabrahamitischen Glaubens. Unter den im Land lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist der Anteil der Christen und Anhänger nichtabrahamitischer Religionen größer als unter den Staatsbürgern. Die größten nichtabrahamitischen Glaubensgruppen unter den Bewohnern ohne Staatsbürgerschaft stellen die Hindus und Buddhisten dar. Weiters gibt es in Kuwait auch eine Anzahl an Sikhs, Druzen, Baha’i und Bohra-Muslime (USDOS 26.6.2024), wobei Letztere auch zum schiitischen oder ismailitischen Zweig des Islams gezählt werden (EB 7.3.2025). Eine häufig erwähnte, religiöse Konfliktlinie in politischen Auseinandersetzungen verläuft zwischen sunnitischen und schiitischen Muslimen, obwohl Letztere im Vergleich zu ihrer Situation in anderen sunnitisch-arabischen Golfstaaten relativ gut integriert sind (BS 2024). Dennoch sind sie auf allen Regierungsebenen unterrepräsentiert (USDOS 26.6.2024) und das Potenzial für eine Eskalation der konfessionellen Spannungen im überwiegend sunnitischen Land gibt laut einem Bericht der Bertelsmann Stiftung zum Zustand der Demokratie in Kuwait Anlass zur Sorge. Vorfälle wie derjenige im Mai 2022, als kuwaitische Sicherheitskräfte die größte schiitische Moschee des Landes stürmten, schüren diese Wahrnehmung (BS 2024). Wie in den vergangenen Jahren waren auch 2024 Prozessionen im Freien anlässlich des schiitischen Ashura [Anm.: wichtiger religiöser Trauertag für Schiiten] verboten (AI 29.4.2025). Ein weiterer seit langem bestehender, ungelöster gesellschaftlicher Konflikt ist die soziale Ausgrenzung der Bidun (BS 2024), von denen schätzungsweise 60 % schiitische Muslime sind (USDOS 26.6.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 36
