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Sowohl  der  Senat  als  auch  das  Repräsentantenhaus  verfügten  über  aktive 
Menschenrechtsausschüsse,  die  als  Diskussionsforen  für  Menschenrechtsprobleme  dienten 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 3. Sicherheitslage
Bewaffnete  Gruppen  begehen  weiterhin  schwere  Übergriffe  gegen  Zivilisten  und  weiten  ihre 
Präsenz im ganzen Land aus (HRW 16.1.2025).
Die  Kriminalitätsrate und die  Gewaltbereitschaft sind hoch (EDA 10.2.2025; vgl. AA 10.2.2025). 
Das Land sieht sich mit organisierter Kriminalität und anderen Formen der Gewalt konfrontiert 
(EDA 10.2.2025). Spontane Streiks, Demonstrationen und Unruhen sind jederzeit möglich (EDA
10.2.2025; vgl. AA 10.2.2025). Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren 
insgesamt wieder verschlechtert (AA 10.2.2025).
Am 24.01.2025 rief der kolumbianische Präsident Gustavo Petro nach Angriffen der Guerillagruppe 
Ejército de Liberación Nacional (ELN) in der Region Catatumbo im Nordosten Kolumbiens den 
Ausnahmezustand „estado de conmoción interior“ aus. Diese Maßnahme, die seit 2008 nicht mehr 
angewendet wurde, gilt für 90 Tage und nur für die ländliche Region von Catatumbo. Laut des 
Dekrets  werden  dem  Präsidenten  Notstandsbefugnisse  zur  Wiederherstellung  der  Ordnung 
eingeräumt. Demnach kann Petro u.a. Ausgangssperren verhängen, den Verkehr einschränken 
und andere Schritte unternehmen, die normalerweise die Bürgerrechte der Kolumbianer verletzen 
oder der Zustimmung des Kongresses bedürfen würden. Zudem hatte die Regierung mit einer 
Militäroffensive gegen die ELN begonnen und mehr als 9.000 Streitkräfte in die betroffene Region 
entsandt.  Diese  Schritte  erfolgten  nach  Zusammenstößen  der  ELN  mit  Splittergruppen  der 
früheren  FARC-Rebellengruppe  in  der  Region,  bei denen  mindestens  80  Menschen  getötet 
wurden. Zudem wurden rd. 36.000 Menschen aus ihren Dörfern nahe der Grenze zu Venezuela 
vertrieben. Am 20.1.2025 wurden mindestens 20 weitere Tote bei Kämpfen im Amazonasgebiet im 
Süden des Landes gemeldet (BAMF 27.1.2025).
In vielen ländlichen  Gebieten,  in denen die gefährlichsten  Gruppen aktiv sind, ist die Polizei 
weitgehend abwesend (FH 2024).
Einige Teile des Landes, insbesondere rohstoffreiche Gebiete und Drogenhandelskorridore, sind 
nach wie vor sehr unsicher. Reste der Guerilla – darunter sowohl die ELN als auch abtrünnige 
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Fraktionen  der  FARC  –  und  paramilitärische  Nachfolgegruppen  missbrauchen  regelmäßig  die 
Zivilbevölkerung, insbesondere in Koka-Anbaugebieten (FH 2024).
Nichtstaatliche  bewaffnete  Gruppen,  darunter  von  den  USA als  terroristische  Organisationen 
eingestufte  Dissidenten  der  ehemaligen  Revolutionären  Streitkräfte  Kolumbiens  und  der 
Nationalen  Befreiungsarmee,  Drogenhandelsorganisationen  und  kleine  kriminelle  Banden, 
begingen Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, Entführungen,
Menschenhandel, Bombenanschläge, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, sexuelle Gewalt, 
rechtswidrige  Rekrutierung  und  Einsatz  von  Kindersoldaten  sowie  Gewaltandrohungen  gegen 
Journalisten, Frauen, Menschenrechtsverteidiger und religiöse Führer. Die Regierung untersuchte 
und verfolgte solche Handlungen in der Regel, wenn sie gemeldet wurden (USDOS 23.42024).
Die  Nationale  Befreiungsarmee  (ELN)  verübte  im  ganzen  Land  Verbrechen  und  Terrorakte, 
darunter  Bombenanschläge,  Gewalt  gegen  die  Zivilbevölkerung  und  gewalttätige  Angriffe  auf 
Militär- und Polizeieinrichtungen (USDOS 23.4.2024).
In einigen Regionen und Grenzgebieten sind weiterhin Guerillakämpfer des Ejército de Liberación 
Nacional (ELN) wie auch Splittergruppen der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia 
(FARC) und weitere bewaffnete illegale Gruppierungen aktiv (EDA 10.2.2025),  die von illegalen 
Wirtschaftszweigen wie dem Drogenhandel und dem illegalen Bergbau profitieren. Dazu gehören 
die Guerillagruppe „Nationale Befreiungsarmee“ (ELN), eine in den 1960er Jahren gegründete 
Gruppe, mehrere „Dissidentengruppen“, die aus der Demobilisierung der FARC im Jahr 2017 
hervorgegangen  sind,  und  der  „Golf-Clan“.  Die  letztgenannte  Gruppe  entstand  aus  der 
Demobilisierung paramilitärischer Gruppen Mitte der 2000er Jahre und ist auch als Gaitanist Self-
Defense Forces of Colombia (AGC) bekannt. Viele dieser Gruppen haben fließende und komplexe 
Verbindungen zueinander, und einige sind an nicht internationalen bewaffneten Konflikten beteiligt 
(HRW 16.1.2025).
Im Rahmen ihrer Friedenspolitik setzte die Regierung im Jahr 2024 ihre Verhandlungen mit der 
ELN-Guerilla, einer Koalition aus FARC-Dissidentengruppen, die sich selbst als „Estado Mayor 
Central  (EMC)“  und  „Segunda  Marquetalia“  bezeichnen,  und  anderen  bewaffneten  Gruppen, 
darunter  der  „Golf-Clan“,  fort.  Die  Regierung  kündigte  mehrere  Waffenstillstände  mit  diesen 
Gruppen an, aber die Vorbereitungen und die Überwachung waren unzureichend, und in vielen 
Fällen hielten sich die bewaffneten Gruppen nicht daran (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2024).
Das Verteidigungsministerium gab am 16.7.2024 bekannt, dass ein Waffenstillstand mit Einheiten 
der Guerillagruppe Estado Mayor Central (EMC), die unter der Führung des Kommandanten Iván 
Mordisco stehen, beendet wurde. Mordisco lehnt angeblich weiterhin Friedensgespräche mit der 
Regierung  ab  (BAMF  22.7.2024).  Am  3.8.2024  lief  der  vereinbarte  bilaterale  Waffenstillstand 
zwischen der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) und der Regierung, der im 
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August 2023 zunächst für sechs Monate beschlossen und im Februar 2024 um weitere sechs 
Monate verlängert worden war, aus. Während beide Parteien ihren Willen zum Friedensdialog 
bekunden, beschuldigen sie sich gegenseitig, getroffene Vereinbarungen nicht einzuhalten (BAMF 
5.8.2024).
Die Regierung und die FARC, die ehemals größte Guerilla-Aufstandsgruppe des Landes, setzten 
die Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 fort (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025).
Das Friedensabkommen von 2016 legte einen Plan zur Verringerung der ländlichen Armut, zur 
Stärkung  der  Bürgerbeteiligung,  zur  Entwaffnung  und  Wiedereingliederung  ehemaliger  FARC-
Kämpfer, zur Trennung der Verbindungen zwischen Drogenhandel und politischer Gewalt und zur 
Wahrung der Rechte der Opfer durch Maßnahmen der Übergangsjustiz fest. Obwohl Präsident 
Petro  das  Friedensabkommen  unterstützt,  ist  seine  Umsetzung  nach  wie  vor  unklar  (HRW 
16.1.2025).  Die  Regierung  bekundete  auch  ihr  Interesse  daran,  mit  diesen  Gruppen  neue 
Mechanismen der Übergangsjustiz auszuhandeln (HRW 16.1.2025).
Im Jahr 2017 schloss die FARC ihre Entwaffnung ab, und im Juli waren fast 13.000 ehemalige 
Mitglieder  in  Wiedereingliederungsmaßnahmen  eingebunden,  darunter  die  Teilnahme  an  einer 
politischen Partei. Schätzungsweise 800 bis 1.500 FARC-Dissidenten beteiligten sich von Anfang 
an nicht am Friedensprozess (USDOS 23.4.2024).
Die kolumbianische Regierung unterzeichnete 2016 ein Friedensabkommen mit der FARC, doch 
einige ehemalige Mitglieder (sogenannte Dissidenten) sind in den Kampf zurückgekehrt (zu diesen 
Dissidentengruppen gehören die von den USA als ausländische Terroristen eingestuften Gruppen 
Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens - Volksarmee oder FARC-EP und Segunda Marquetalia). 
Seit  2017  führt  die  kolumbianische  Regierung  regelmäßig  Waffenstillstands-  und 
Friedensgespräche  mit  der  ELN  und  den  Dissidenten  der  FARC,  einschließlich  eines 
sechsmonatigen Waffenstillstands mit der ELN in den Jahren 2023-2024 (CIA 16.1.2025).
In den westlichen und südwestlichen Bundesstaaten Chocó, Cauca und Nariño wurden zwischen
Januar und Juli mehr als 34.000 Menschen durch Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten 
Gruppen vertrieben (HRW 16.1.2025).
Illegale Gruppierungen (Guerilla und organisierte Kriminalität im Bereich Drogen) haben in weiten 
Landstrichen Landminen gelegt (AA 10.2.2025).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.2.2025): Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise, 
Sicherheit,   https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kolumbien-node/
kolumbiensicherheit-201516, Zugriff 10.2.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (27.1.2025): Briefing Notes, 
Kolumbien,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2025/briefingnotes-kw05-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 4.2.2025
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- BAMF  –  Bundesamt  für  Migration  und  Flüchtlinge  [Deutschland]  (5.8.2024):  Briefing  Notes, 
Kolumbien,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw32-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 4.2.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.7.2024): Briefing Notes, 
Kolumbien,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw30-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 4.2.2025
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 
4.2.2025
- EDA –  Eidgenösisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  [Schweiz]  (10.2.2025): 
Reisehinweise  für  Kolumbien,  Grundsätzliche  Einschätzung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/kolumbien/
reisehinweise-fuerkolumbien.html, Zugriff 10.2.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Gesetz verbot willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sah das Recht jeder Person 
vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Es gab jedoch 
Vorwürfe, dass die Behörden Bürger willkürlich festnahmen (USDOS 23.4.2024).
Beamte waren verpflichtet, inhaftierte Personen innerhalb von 36 Stunden nach der Festnahme 
einem Richter vorzuführen, innerhalb von 30 Tagen Anklage zu erheben und innerhalb von 90 
Tagen  nach  der  ersten  Inhaftierung  ein  Gerichtsverfahren  einzuleiten.  Vom  Büro  des 
Ombudsmanns beauftragte Pflichtverteidiger unterstützten mittellose Angeklagte, waren jedoch mit 
Fällen  überlastet.  Inhaftierte  erhielten,  wie  gesetzlich  vorgesehen  umgehend  Zugang  zu 
Rechtsbeistand  und  Familienangehörigen.  Eine  Kaution  war  in  der  Regel  möglich,  außer  bei 
schweren Straftaten wie Mord, Rebellion oder Drogenhandel. Die Behörden respektierten diese 
Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
Das zivile Justizsystem litt unter einem erheblichen Rückstau an Fällen, was zu einer großen Zahl 
von Untersuchungshäftlingen führte (USDOS 23.4.2024).
Der  Schutz  durch  ein  ordnungsgemäßes  Verfahren  ist  nach  wie  vor  schwach  und  die 
Gerichtsverfahren verlaufen sehr schleppend (FH 2024).
Das Gesetz sah eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektierte im Allgemeinen die 
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
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Ein  Großteil  des  Justizsystems  war  überlastet  und  ineffizient  (USDOS  23.4.2024).  Die 
Unabhängigkeit  der  Justiz  wurde  durch  Bestechung,  Korruption  und  Einschüchterung  von 
Richtern, Staatsanwälten und Zeugen behindert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Das Gesetz sah das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzte 
dieses Recht im Allgemeinen durch. Die Anwendung von Verzögerungstaktiken durch Verteidiger, 
die hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwälte und andere Probleme beeinträchtigten die Effizienz 
der Justiz (USDOS 23.4.2024).
Richter in Militärprozessen mussten innerhalb von acht Tagen nach einer Anhörung vor  dem 
Kriegsgericht ein Urteil fällen (USDOS 23.4.2024).
Der  Rahmen  für  die  Übergangsjustiz  des  Friedensabkommens  von  2016  richtete  die 
Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) als Rechenschaftsmechanismus ein, um schwere 
Verbrechen zu untersuchen, die während des 52-jährigen internen bewaffneten Konflikts zwischen 
der  Regierung  und  der  FARC  begangen  wurden.  JEP-Verfahren  umfassten  neben 
außergerichtlichen Tötungen auch Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen. Das JEP förderte 
die Versöhnung und unternahm Schritte, um die Gewalttäter während des bewaffneten Konflikts 
zur Rechenschaft zu ziehen (USDOS 23.4.2024). Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) 
hat  bei  der  Untersuchung  und  Verfolgung  von  Kriegsverbrechen  und  Verbrechen  gegen  die 
Menschlichkeit erhebliche Fortschritte erzielt und ehemalige FARC-Kommandeure und mehrere 
Armeeoffiziere angeklagt (HRW 16.1.2025).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die militärischen Streitkräfte Kolumbiens (Fuerzas Militares de Colombia) bestehen aus: Nationale 
Armee (Ejercito Nacional), Marine der Republik Kolumbien (Armada Republica de Colombia, ARC; 
einschließlich Küstenwache und Marineinfanterie), Kolumbianische Luftwaffe (Fuerza Aerea de 
Colombia, FAC); Kolumbianische Nationalpolizei (PNC). Die PNC ist eine zivile Streitkraft, die dem 
Verteidigungsministerium untersteht (CIA 16.1.2025).
Das kolumbianische Militär ist für die Verteidigung und Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit, der 
nationalen Souveränität und der territorialen Integrität des Landes verantwortlich, hat aber auch
eine bedeutende Rolle im Bereich der inneren Sicherheit, die den Schutz der Zivilbevölkerung 
sowie privater und staatlicher Vermögenswerte und die Gewährleistung eines sicheren Umfelds 
umfasst. Das Militär konzentriert sich in erster Linie auf die Durchführung von Operationen gegen 
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illegale  bewaffnete  Gruppen  im  Lande,  darunter  Drogenhändler,  mehrere  Fraktionen  der 
ehemaligen  Terrorgruppe  Revolutionäre  Streitkräfte  Kolumbiens  (FARC)  und  die 
aufständische/terroristische Gruppe Nationale Befreiungsarmee (ELN). Diese Operationen werden 
durch die schwierige Topographie und die langen und durchlässigen Landesgrenzen erschwert 
(CIA 16.1.2025).
Seit Präsident Petro im August 2022 sein Amt angetreten hat, ist die Zahl der gemeldeten Verstöße
durch  Sicherheitskräfte  in  Kolumbien  zurückgegangen.  Die  Verantwortlichkeit  für  vergangene 
Missbräuche und Reformen zur Sicherstellung, dass sich diese nicht wiederholen, sind jedoch 
nach wie vor begrenzt (HRW 16.1.2025).
Das Verteidigungsministerium hat zwar die Protokolle für den Einsatz von Gewalt reformiert und 
einige  Polizeibeamte,  die  für  Missbräuche  verantwortlich  sind,  suspendiert,  hat  es  jedoch 
versäumt, umfassendere Reformen einzuführen (HRW 16.1.2025; vgl. AI 24.4.2024), darunter die 
Einschränkung  der  Zuständigkeit  des  Militärjustizsystems  bei  Ermittlungen  zu 
Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte und die Herauslösung der Polizei aus dem 
Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, um die Trennung zwischen den Rollen von 
Polizei und Militär zu gewährleisten (HRW 16.1.2025).
Es gab Berichte, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe des Jahres 2023 willkürliche und 
rechtswidrige  Tötungen,  einschließlich außergerichtlicher Tötungen, begangen  haben  (USDOS 
23.4.2024).
Menschenrechtsorganisationen, Opfer und Ermittler der Regierung beschuldigten einige Mitglieder 
der  staatlichen  Sicherheitskräfte,  mit  kriminellen  Banden  zusammenzuarbeiten  oder  deren 
Aktivitäten zu tolerieren, darunter auch einige ehemalige Mitglieder paramilitärischer Einheiten 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024):  Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage  der  Menschenrechte;  Kolumbien  2023,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107864.html, 
Zugriff 3.2.2025
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 
4.2.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
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6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gesetzlich 
verboten waren, gab es glaubwürdige Berichte, dass Regierungsbeamte sie anwandten (USDOS 
23.4.2024).
Die Regierung verbesserte die Untersuchung und Verfolgung von Missbrauchsfällen, aber es gab 
weiterhin Vorwürfe der Straflosigkeit für Angehörige der Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024).
Die NGO CINEP (Center for Research and Popular Education) berichtet über drei dokumentierte 
Fälle von Folter durch bewaffnete Gruppen bis zum 30. Juni 2023 (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 7. Korruption
Das Gesetz sah strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung 
setzte diese Gesetze im Allgemeinen wirksam um (USDOS 23.4.2024). Im Laufe des Jahres gab
es zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung, insbesondere auf lokaler Ebene (USDOS 
23.4.2024; vgl. FH 2024).
Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Kolumbien auf Rang 
92 von 180 Staaten (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2024, Colombia,
https://www.transparency.org/en/cpi/2024, Zugriff 10.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten, Ombudsperson
Eine  Vielzahl  von  nationalen  und  internationalen  Menschenrechtsgruppen  arbeitete  im 
Allgemeinen  ohne  staatliche  Einschränkungen,  um  die  Menschenrechtslage  oder  -fälle  zu 
überwachen  oder  zu  untersuchen  und  ihre  Ergebnisse  zu  veröffentlichen.  Regierungsbeamte 
waren oft kooperativ und gingen auf die Ansichten dieser Gruppen ein (USDOS 23.4.2024).
Kolumbien verfügt über ein breites Spektrum an Richtlinien, Mechanismen und Gesetzen, um 
Menschenrechtsverletzungen an Menschenrechtsverteidigern und anderen gefährdeten Personen, 
darunter auch demobilisierte FARC-Kämpfer, zu verhindern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen 
war jedoch oft unzureichend (HRW 16.1.2025).
Mehrere  Menschenrechts-NGOs  berichteten,  dass sie  Drohungen  in  Form  von  E-Mails,  Post, 
Telefonanrufen, falschen Todesanzeigen und Gegenständen im Zusammenhang mit dem Tod, wie 
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Särge  und  Trauergestecke,  erhalten  haben.  Die  Regierung  verurteilte  die  Drohungen  oft  und 
forderte die Generalstaatsanwaltschaft auf, sie zu untersuchen (USDOS 23.4.2024). Im Laufe des 
Jahres  2023  wurde  über  Dutzende  von  Morden  an  Menschenrechtsaktivisten,  führenden 
Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, Gewerkschaftsführern berichtet (FH 2024).
Die Ombudsperson ist unabhängig, legt dem Repräsentantenhaus einen Jahresbericht vor und ist 
für  die  Förderung  und  Umsetzung  der  Menschenrechte  verantwortlich.  Das  Büro  der 
Ombudsperson gibt regelmäßig Warnmeldungen für Gebiete heraus, die es als konfliktgefährdet
einstuft (USDOS 23.4.2024).
Das  Büro  der  staatlichen  Ombudsperson  sowie  Mitglieder  der  regionalen  Büros  der 
Ombudsperson  wurden  von  bewaffneten  Gruppen  durch  Flugblätter,  E-Mails  und  gewalttätige 
Aktionen bedroht (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage  der  Menschenrechte;  Kolumbien  2023,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107864.html, 
Zugriff 3.2.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
18-24 Jahre für den obligatorischen (Männer) und freiwilligen (Männer und Frauen) Militärdienst; 
die Wehrpflicht beträgt 18 Monate bzw. 12 Monate für diejenigen mit Hochschulabschluss; zu den 
wehrpflichtigen  Soldaten  gehören  Berichten  zufolge  reguläre  Soldaten  (Wehrpflichtige  ohne 
Schulabschluss), eingezogene Schulabgänger (bachilleres) und Soldaten aus ländlichen Gebieten 
(campesino), die in ihren Heimatregionen dienen (CIA 16.1.2025).
Transgender-Personen, die in ihrem Personalausweis als männlich eingetragen sind, müssen
nachweisen,  dass  sie  den  obligatorischen  Militärdienst  geleistet  oder  die  erforderlichen 
Freistellungen von diesem Dienst erhalten haben (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 
4.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
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10. Allgemeine Menschenrechtslage
Im  Laufe  des  Jahres  2023  gab  es  keine  wesentlichen  Veränderungen  in  der 
Menschenrechtssituation in Kolumbien (USDOS 23.4.2024).
Zu  den  schwerwiegenden  Menschenrechtsverletzungen  gehören  glaubwürdige  Berichte  über: 
willkürliche und rechtswidrige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen; Folter und 
grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  oder  Bestrafung  durch  staatliche 
Sicherheitskräfte  und  bewaffnete  Gruppen;  willkürliche  Verhaftung  oder  Inhaftierung;  schwere 
Misshandlungen in einem Konflikt; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und
Medienfreiheit, einschließlich der Durchsetzung oder Androhung der Durchsetzung von Gesetzen 
gegen  Verleumdung,  um  die  Meinungsfreiheit  einzuschränken;  schwere  Korruption  in  der 
Regierung;  Verbrechen,  die  Gewalt  oder  Gewaltandrohungen  gegen  Angehörige   ethnischer 
Gruppen beinhalten, einschließlich afrokolumbianischer, kolumbianischer und indigener Völker; 
Verbrechen, die Gewalt oder Gewaltandrohungen gegen sexuelle Minderheiten beinhalten; und 
erhebliche oder systematische Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern, wie 
z. B. Gewalt gegen Gewerkschaftsaktivisten (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  hat  glaubwürdige  Schritte  unternommen,  um  Beamte  zu  identifizieren  und  zu 
bestrafen,  die  möglicherweise  Menschenrechtsverletzungen  begangen  haben  (USDOS 
23.4.2024).
Laut der Generalstaatsanwaltschaft gab es vom 1. Januar bis zum 1. August 2023 keine formellen 
Beschwerden über erzwungenes Verschwinden. Andere Stellen meldeten unterschiedliche Zahlen, 
die je nach Rolle der jeweiligen Stelle und ihrer jeweiligen Definition von Verschwindenlassen stark 
variierten (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung erklärte, dass sie keine politischen Gefangenen in Gewahrsam hat; dennoch hielten 
die Behörden einige Mitglieder von Menschenrechtsgruppen unter dem Vorwurf der Verschwörung, 
Rebellion oder des Terrorismus fest (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßigen 
Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung und auf der Grundlage eines nahezu universellen 
Wahlrechts abgehalten werden. Mitglieder der Streitkräfte und der Polizei im aktiven Dienst dürfen
weder wählen noch sich am politischen Prozess beteiligen. Zivile Angestellte im öffentlichen Dienst 
sind wahlberechtigt und dürfen sich parteipolitisch betätigen, allerdings nur in den vier Monaten 
unmittelbar vor einer nationalen Wahl (USDOS 23.4.2024).
Über nationale und regionale Wahlen wurde weithin berichtet, dass sie fair und frei von Missbrauch 
und Unregelmäßigkeiten waren (USDOS 23.4.2024).
Das Nationale System für Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht – unter der Leitung einer 
Kommission  aus  21  hochrangigen  Regierungsbeamten,  darunter  der  Vizepräsident  –  entwarf, 
setzte  um  und  bewertete  die  Politik  der  Regierung  in  Bezug  auf  Menschenrechte  und  die 
Einhaltung  des  humanitären  Völkerrechts.  Das  Nationale  System  war  eine  große  und  aktive 
Einrichtung (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 30
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Die  Regierung  von  Kolumbien  erfüllt  die  Mindeststandards  für  die  Beseitigung  des 
Menschenhandels. Die Regierung hat im Berichtszeitraum April 2023 bis März 2024 weiterhin 
ernsthafte und nachhaltige Anstrengungen unternommen, unter anderem durch die Verbesserung 
der Zusammenarbeit mit Akteuren der Zivilgesellschaft und die Erweiterung des Verständnisses 
der  Beamten  für  den  Menschenhandel  in  all  seinen  Formen.  Obwohl  die  Regierung  die 
Mindeststandards erfüllt, haben die Justizbehörden Fälle von Menschenhandel nicht strafrechtlich 
verfolgt oder verurteilt (USDOS 24.6.2024).
Kolumbien wurde für die Amtszeit 2025-2027 zum Mitglied des UN-Menschenrechtsrats gewählt 
(HRW 16.1.2025).
Quellen:
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (24.6.2024):  2024  Trafficking  in  Persons  Report: 
Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111646.html, Zugriff 5.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024):  2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Das Gesetz sah die Freiheit der Meinungsäußerung vor, auch für Angehörige der Presse und 
anderer  Medien,  und  die  Regierung  respektierte  dieses  Recht  im  Allgemeinen.  NRO  und 
Journalisten berichteten jedoch von zunehmenden Schikanen und Drohungen durch
Staatsbeamte, einschließlich der Polizei (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Die freie Meinungsäußerung ist in den großen städtischen Zentren im Allgemeinen geschützt, in 
abgelegeneren  Gebieten,  in  denen  der  Staat,  Aufständische  und  Kriminelle  um  die  Kontrolle 
kämpfen, ist sie jedoch weiterhin eingeschränkt (FH 2024).
Das  Innenministerium  unterhält  eine  Nationale  Schutzeinheit  (NPU)  zum  Schutz  bedrohter 
Journalisten (USDOS 23.4.2024).
Verleumdung und üble Nachrede sind Straftaten (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Die NRO FLIP 
(Fundación  para  la  Libertad  de  Prensa)  behauptete,  dass  einige  Journalisten  aus  Angst  vor 
Verleumdungsklagen  oder  körperlichen  Angriffen,  meist  durch  nichtstaatliche  Akteure, 
Selbstzensur  üben.  FLIP  behauptete,  dass  die  weitgehende  Straflosigkeit  für  diejenigen,  die 
Angriffe gegen Journalisten verübten, ein Faktor für Selbstzensur ist (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 
2024).
Mitglieder  bewaffneter  Gruppen  schränkten  die  Meinungsfreiheit  ein,  indem  sie  Journalisten 
einschüchterten,  bedrohten,  entführten  und  töteten.  Nationale  und  internationale 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 30
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