libe-lib-2022-06-09-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Wie bereits erwähnt, ist dieses Produkt als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 26

aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 26

Länderspezifische Anmerkungen Hinweis: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/ bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 26

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................6 2. COVID-19..................................................................................................................................7 3. Politische Lage..........................................................................................................................7 4. Sicherheitslage........................................................................................................................10 5. Rechtsschutz / Justizwesen....................................................................................................11 6. Sicherheitsbehörden............................................................................................................... 11 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................12 8. Korruption................................................................................................................................13 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................14 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................15 11. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................17 12. Haftbedingungen.....................................................................................................................18 13. Todesstrafe..............................................................................................................................19 14. Religionsfreiheit.......................................................................................................................19 15. Minderheiten........................................................................................................................... 20 16. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 21 16.1. Frauen................................................................................................................................21 16.2. Kinder.................................................................................................................................22 16.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................23 17. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................24 18. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................25 19. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 26 20. Rückkehr................................................................................................................................. 26 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 26

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 26

2. COVID-19 Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen auch für Liberia eine große Herausforderung dar (AA 9.5.2022). Seit 1.7.2021 gilt ein Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19). Mit Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben ist zu rechnen (BMEIA 9.5.2022). Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land. Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt (AA 9.5.2022; vgl. BMEIA 9.5.2022). Alle Personen über 18 Jahre müssen bei Einreise den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 vorlegen. Unabhängig vom Impfstatus muss bei Einreise ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Einreisenden mit Ausnahme von Diplomaten und deren Angehörigen werden bei Einreise auf COVID-19 getestet. Für diesen Test wird von allen Personen außerhalb der ECOWAS-Region eine Gebühr von USD 75,- erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich Betroffenen in der Regel in staatliche Quarantäne begeben. Vor Reiseantritt muss eine Registrierung durchgeführt werden. Am Flughafen werden obligatorische Temperaturmessungen durchgeführt (BMEIA 9.5.2022). Aus unbekannten Gründen hatte COVID-19 keine größeren Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Liberia zählte nur 84 Todesopfer, davon nur eines nach Mitte August 2020, und das öffentliche Leben des Landes kehrte bald nach Aufhebung des Ausnahmezustands weitgehend zur Normalität zurück (BS 23.2.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.5.2022): Liberia - Politisches Porträt https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/liberia-node/politisches-portait/222404, Zugriff 9.5.2022 - BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (9.5.2022): Liberia (Republik Liberia) – Sicherheit & Kriminalität, https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/liberia/, Zugriff 9.5.2022 - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Liberia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069606/country_report_2022_LBR.pdf,Zugriff 9.5.2022 3. Politische Lage Liberia ist die älteste Republik Afrikas und eine Präsidialrepublik nach amerikanischem Vorbild (AA 3.5.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die konstitutionelle Republik mit einer Zweikammer- Nationalversammlung und einer demokratisch gewählten Regierung befindet sich seit Jänner 2018 unter der Führung von Präsident George Manneh Oppong Weah und dem politischen Bündnis Coalition for Democratic Change, [dt. Koalition für den demokratischen Wandel] (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 3.5.2022). Der Präsident wird für jeweils sechs Jahre und höchstens zwei Amtsperioden direkt vom Volk gewählt. Die Zweikammer-Legislative Liberias, setzt sich aus einem .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 26

30-köpfigen Senat und einem 73-köpfigen Repräsentantenhaus zusammen; die Senatoren werden für neun Jahre und die Abgeordneten für sechs Jahre gewählt (FH 28.2.2022). Die Wahlen finden in einem neopatrimonialen Umfeld statt und werden durch klientelistische Praktiken beeinflusst. Die Verbindungen zwischen den Eliten und der Basis sind schwach und die Menschen fühlen sich oft von den Machthabern vernachlässigt (BS 23.2.2022). Weiters ist die Politik Liberias in weiten Teilen des Landes hierarchisch geprägt und weist erhebliche autoritäre Elemente auf. Das politische Parteiensystem ist nicht institutionalisiert und die Parteien sind stark personalisiert. Drei politische Parteien, die Unity Party (UP), die Partei Congress for Democratic Change (CDC) und die National Patriotic Party (NPP), traten bei den Wahlen 2005 an und haben seitdem an Bedeutung gewonnen. Allerdings hat die UP seit ihrem Machtverlust stark an Unterstützung verloren. Die CDC wird weiterhin von George Weah angeführt. Die NPP, die vom ehemaligen Präsidenten Charles Taylor gegründet wurde und nun von seiner Ex-Frau geleitet wird, ist trotz intensiver interner Rivalität weiterhin eine formale Struktur, die die Eliten seines Netzwerks verbindet. Die meisten Parteien sind persönliche Initiativen ihrer Führer und bringen keine erkennbaren gesellschaftlichen Interessen zum Ausdruck. Im Allgemeinen halten die Parteien Vorwahlen ab, aber die interne Demokratie ist schwach, und die Ergebnisse werden oft von den Parteiführern bestimmt. Die stärksten Oppositionsparteien, darunter der ANC, die LP, die UP und die ALP, bildeten die Koalition Collaborating Political Parties (CPP), während neun kleinere Parteien die Rainbow Alliance (RA) gründeten. Die CPP und die RA ließen sich jeweils als politische Formationen registriert und traten als Einzelpersonen an (BS 23.2.2022). Es gibt keine institutionalisierten Vetorechte, was zum Teil auf den fragmentierten Charakter der politischen Landschaft Liberias zurückzuführen ist. Haupthindernisse für eine effektive Regierungsführung sind die Korruption auf allen Ebenen der Verwaltung, der Mangel an qualifiziertem Personal und knappe materielle Ressourcen. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise haben sich diese Herausforderungen im Berichtszeitraum verschärft und wurden durch die wachsende Unterstützung für die politische Opposition noch akzentuiert. Geheimen Eliteorganisationen wird weithin ein starker Einfluss auf die Politik nachgesagt, auch wenn sie mit dem Verlust des Zusammenhalts der Elite in der Zeit des Umbruchs in Liberia an Wirksamkeit verloren haben. Die bekanntesten sind die Freimaurer und die United Brothers' Friendship (UBF). Präsident George Weah ist Mitglied der Freimaurer, denen auch andere hohe Regierungsbeamte angehören. Zudem dominiert die Exekutive die politische Sphäre und die Legistlative übt nur unzureichend ihre Kontrollfunktion aus. Das Parlament ist insofern effektiv, indem der Präsident sich der Unterstützung einer bedeutenden Elite zusichern muss, um Entscheidungen zu treffen. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 26

Die schwache Judikative kann die Defizite der anderen Gewalten nicht ausgleichen (BS 23.2.2022). Das Land hielt 2017 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ab, die von in- und ausländischen Beobachtern im Allgemeinen als frei und fair angesehen wurden. Der damalige Senator des Bezirks Montserrado, George Weah, gewann die Stichwahl um das Präsidentenamt im Dezember 2017 in einer Wahl, die allgemein als frei und fair angesehen wurde. Im Dezember 2020 fanden Zwischenwahlen zu den Senatoren statt, die Beobachter als weitgehend friedlich einstuften, auch wenn einige Fälle von Wahlmanipulationen, Einschüchterung, Belästigung weiblicher Kandidaten und Gewalt bei den Wahlen gemeldet wurden (USDOS 12.4.2022; vgl. BS 23.2.2022). Den von der Nationalen Wahlkommission (National Elections Commission NEC) bekannt gegebenen Wahlergebnissen zufolge gewannen Oppositionskandidaten und unabhängige Kandidaten 12 der 15 angefochtenen Senatssitze (USDOS 12.4.2022). Ferner kam es auch zu politisch motivierter Gewalt gegen Oppositionsführer und -kandidaten und nach den Zwischenwahlen zum Senat im Dezember 2020 kam es zu parteipolitischen Auseinandersetzungen im Hauptquartier der regierenden Koalition des Demokratischen Wandels (USDOS 12.4.2022). Die nationale Wahlkommission (National Elections Commission NEC) leitete im Dezember 2020 ein Verfassungsreferendum, das zeitgleich mit den Senatswahlen stattfand und Änderungen vorsah, um die Amtszeit des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Abgeordneten des Unterhauses von sechs auf fünf Jahre zu verkürzen, die Amtszeit der Senatoren von neun auf sieben Jahre zu verkürzen und das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft aufzuheben (FH 28.2.2022; vgl. BS 23.2.2022). Obwohl die Vorschläge von den meisten Liberianern unterstützt wurden, erhielten sie nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Teile der Opposition hatten gegen die Verfassungsänderungen mobil gemacht, weil sie dem derzeitigen Präsidenten eine weitere Amtszeit ermöglichen könnten (BS 23.2.2022). Im April 2021, vier Monate nach der Stimmabgabe, bestätigte die NEC, dass keiner der Änderungsanträge die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhielt, um Gesetz zu werden. Kritiker wiesen auf Mängel in dem Verfahren hin, mit dem das Referendum zur Abstimmung gebracht wurde (FH 28.2.2022). Am 16.11.2021 wurden in den Bezirken Bong, Bomi, Nimba und Grand Gedeh Nachwahlen für das Repräsentantenhaus abgehalten, um die nach den Senatswahlen im Dezember 2020 frei gewordenen Posten zu besetzen. Auch hier bewerteten die Wahlbeobachter den Verlauf als weitgehend friedlich, auch wenn einige Fälle von Wahlfälschung, Einschüchterung, Belästigung .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 26

weiblicher Kandidaten und Gewalt bei den Wahlen gemeldet wurden (USDOS 12.4.2022).Die nächste Präsidentschaftswahl ist für 2023 geplant (CIA 20.5.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.5.2021): Liberia - Politisches Porträt https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/liberia-node/politisches-portait/222404, Zugriff 9.5.2022 - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Liberia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069606/country_report_2022_LBR.pdf,Zugriff 9.5.2022 - CIA - Central Itelligence Agency (20.5.2022) [USA]: The World Factbook: Liberia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/liberia/, Zugriff 30.5.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Liberia, 28 February 2022 https://www.ecoi.net/en/document/2071883.html, Zugriff 9.5.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Liberia, https://www.ecoi.net/en/document/2071209.html, Zugriff 9.5.2022 4. Sicherheitslage Die soziale und wirtschaftliche Lage ist schwierig. Sporadisch kommt es zu Streiks und Demonstrationen. Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen sowie zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch vorübergehende Verkehrsbehinderungen und Blockaden einzelner Straßen sind möglich (EDA 9.5.2022). Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land hoch und nimmt vor allem in der Hauptstadt Monrovia noch zu (EDA 9.5.2022; vgl. BMEIA 9.5.2022, AA 9.5.2022). Terrorismus spielt bislang in Liberia keine Rolle (AA 9.5.2022). Aufgrund von terroristischen Vorkommnissen in der Region kann eine Gefährdung Liberias in Zukunft nicht ausgeschlossen werden (AA 9.5.2022; vgl. EDA 9.5.2022). Im Grenzgebiet zur Elfenbeinküste kommt es zu Zusammenstößen zwischen bewaffneten Gruppierungen (EDA 9.5.2022). Auch 14 Jahre nach Ende des Bürgerkriegs und seit dem Übergang der Sicherheitsverantwortung an die nationalen Behörden im Juli 2016 ist die Sicherheitslage in Liberia zwar unter Kontrolle, aber weiterhin fragil. Die Friedenstruppe UNMIL ist noch bis Ende März 2018 vor Ort, der Abzug wurde Anfang Juli 2018 abgeschlossen (AA 9.5.2022). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.5.2022): Reise- und Sicherheitshinweise – Liberia, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/liberia-node/liberiasicherheit/222378, Zugriff 9.5.2022 - BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (9.5.2022): Liberia (Republik Liberia) – Sicherheit & Kriminalität, https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/liberia/, Zugriff 9.5.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (9.5.2022): Reisehinweise für Liberia, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/liberia/reisehinweise-fuerliberia.html, Zugriff 9.5.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 26

5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor (BS 23.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022, FH 28.2.2022), die jedoch durch Korruption, Rückstände und finanzielle Engpässe behindert wird (FH 28.2.2022). Die Regierung der Ex-Präsidentin Ellen Johnson Sirleaf hat die Bürgerrechte in Liberia gestärkt. Das Justizsystem ist jedoch dysfunktional und Rechtsmittel gegen Handlungen des Staates oder seiner Beamten einzulegen, hat oft keine Wirkung. Die Korruption von Richtern und Geschworenen, auch in Gerichtsverfahren, stellt ein großes Hindernis für faire und transparente Verfahren dar (BS 23.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Richter bleiben weiterhin bestechlich und trotz Bemühungen seitens der Regierung ist Korruption immer noch ein verbreitetes Problem (BS 23.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022, FH 28.2.2022). Die ungleiche Anwendung des Rechts und die ungleiche Verteilung von Personal und Ressourcen bleiben Probleme im gesamten Rechtssystem (BS 23.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Es gibt nur wenige Sitzungstage und die Abwesenheit des Justizpersonals führt häufig zu Verzögerungen bei Gerichtsverhandlungen. Die Kosten für den Zugang zur Justiz sind hoch, vor allem für die Landbevölkerung. Nur wenige Anwälte sind außerhalb von Monrovia ansässig und eine rechtliche Vertretung ist für die meisten Liberianer unerschwinglich (BS 23.2.2022). Einige Justizbeamte und Staatsanwälte scheinen unter Druck zu stehen und der Ausgang mancher Verfahren war vorherbestimmt, insbesondere wenn die Angeklagten politische Verbindungen haben oder gesellschaftlich prominent sind. Berichten zufolge gab es auch weit verbreitete Korruption im Justizwesen in Form von Bestechung und Erpressung, wenn günstige Entscheidungen erkauft wurden, oder in Form von direkter Einflussnahme der Regierung auf gerichtliche Entscheidungen (USDOS 12.4.2022). Die Justiz und die Sicherheitsbehörden sind nach wie vor nicht in der Lage, Straftäter festzunehmen, zu inhaftieren und vor Gericht zu stellen. Der Mangel an Sicherheit ist einerseits besorgniserregend, andererseits ist die Kriminalitätsrate im regionalen Vergleich nicht hoch (BS 23.2.2022). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Liberia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069606/country_report_2022_LBR.pdf,Zugriff 9.5.2022 - FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Liberia, 28 February 2022 https://www.ecoi.net/en/document/2071883.html, Zugriff 9.5.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Liberia, https://www.ecoi.net/en/document/2071209.html, Zugriff 9.5.2022 6. Sicherheitsbehörden Die liberianische Nationalpolizei (LNP - Liberia National Police) sorgt für die innere Sicherheit und wird dabei von der Liberia Drug Enforcement Agency und anderen zivilen Sicherheitskräften .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 26
