liby-lib-2022-05-30-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Länderspezifische Anmerkungen
Aufgrund der derzeitigen Lage in Libyen (staatliche Autorität eingeschränkt und von Unterstützung  
von Milizen abhängig, zumindest zwei in Konflikt stehende politische und militärische Machtzen-
tren, Aktivitäten des IS im Land) werden nur jene Abschnitte des LIB befüllt, welche sinnvollerwei-
se aktualisiert werden können.
Das  Länderinformationsblatt  geht  nur  eingeschränkt  auf  die  Auswirkungen  der  COVID-19-
Pandemie  sowie  auf  eventuelle  Maßnahmen  gegen  diese  ein  -  wie  etwa  Einstellungen  des  
Reiseverkehrs in oder aus einem Land oder Bewegungseinschränkungen im Land. Dies betrifft
insbesondere auch Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Möglichkeiten zur Selbst-
Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und andere Folgen, die derzeit nicht  
absehbar  sind.  Diesbezüglich  darf  jedoch  auf  die  regelmäßigen  Kurzinformationen  der  
Staatendokumentation zur aktuellen COVID-19 Lage in bestimmten Ländern hingewiesen werden.
Zur  aktuellen  Anzahl  der  Krankheits-  und  Todesfälle  in  den  einzelnen  Ländern  empfiehlt  die  
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites mit täglich aktualisierten Zahlen zu 
kontaktieren:
•WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports 
•Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd402994
23467b48e9ecf6   
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 24
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen...............................................................6
 2. COVID-19...............................................................................................................................7
3. Politische Lage........................................................................................................................7
 4. Sicherheitslage........................................................................................................................9
 5. Rechtsschutz / Justizwesen..................................................................................................10
 6. Sicherheitsbehörden..............................................................................................................11
 7. Folter und unmenschliche Behandlung.................................................................................12
8. Korruption.............................................................................................................................13
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................13
 10. Allgemeine Menschenrechtslage...........................................................................................14
 11. Haftbedingungen...................................................................................................................16
 12. Todesstrafe............................................................................................................................16
13. Relevante Bevölkerungsgruppen..........................................................................................17
13.1. Frauen..............................................................................................................................17
13.2. Kinder...............................................................................................................................18
 14. Bewegungsfreiheit.................................................................................................................19
 15. Grundversorgung und Wirtschaft...........................................................................................20
16. Medizinische Versorgung......................................................................................................22
 17. Rückkehr...............................................................................................................................23
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 24
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 24
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2. COVID-19
Mit Stand 18.5.2022 sind in Libyen 501.960 Covid-19-Fälle erfasst, die zu 6.485 Toten geführt 
haben (Africa CDC 18.5.2022).
Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise 
weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit 
einem der zugelassenen Impfstoffe erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal 
sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein (AA 30.5.2022; vgl. FD 25.2.2022).
Einreisende ohne oder ohne vollständige Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden 
alten  PCR-Test  vorlegen  und  sich  für  zehn  Tage  in  Quarantäne  begeben,  die  durch  einen 
negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf, 
verkürzt werden kann (AA 30.5.2022; vgl. FD 25.2.2022).
Der  nationale  Flugverkehr  sowie  der  Bahn-  und  Busverkehr  im  Land  wurden  wieder 
aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden. Für öffentlich 
zugängliche  Einrichtungen,  darunter  größere  Märkte,  ist  die  Vorlage  eines  Impfnachweises 
erforderlich. Es gibt nur an den Orten, an denen die Vorlage eines Impfnachweises erforderlich ist, 
eine Maskenpflicht; Abstandsregeln werden kaum eingehalten (AA 30.5.2022). 
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt der Bundesrepublik [Deutschland] (30.5.2022): Libyen: Reisewarnung,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/libyensicherheit/219624, Zugriff 
31.5.2022
-Africa CDC - Africa Centres for Disease Control and Prevention (18.5.2022): Coronavirus 
Disease 2019 (COVID-19) - Latest updates on the COVID-19 crisis from Africa CDC, 
https://africacdc.org/covid-19/, Zugriff 27.5.2022
-FD - France Diplomatie (25.2.2022): Conseils aux voyageurs - Libye, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-destination/libye/, 
Zugriff 27.5.2022
 3. Politische Lage
Der  Sturz  des  langjährigen  Staatschefs  Muammar  Gaddafi  im  Jahr  2011  führte  zu  einem 
Machtvakuum  und  zu  Instabilität.  Das  Land  ist  zersplittert  und  seit  2014  in  konkurrierende 
politische und militärische Fraktionen mit Sitz in Tripolis und im Osten des Landes geteilt (BBC 
15.3.2021).  Die  internationalen  Bemühungen,  die  rivalisierenden  Regierungen  in  einer 
Einheitsregierung zusammenzuführen, waren Anfang 2021 erfolgreich und schufen einen fragilen 
Frieden  (FH  28.2.2022).  Parallele,  nicht  anerkannte  Institutionen  im  Osten  des  Landes, 
insbesondere solche, die mit dem nichtstaatlichen Akteur, der Libyschen Nationalen Armee unter 
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der Führung von General Khalifa Haftar, verbunden sind, stellten allerdings ihre Autorität in Frage
(USDOS 12.4.2022).
Libyen  ist  seit  2011  eine  parlamentarische  Republik,  vorher  war  es  unter  Gaddafi  ein 
„Volksmassenstaat“. Das  Libya Political Dialogue Forum (LPDF)  wählte am 5.2.2021 eine neue 
Übergangs-Einheitsregierung  unter  einem  Premierminister  sowie  einen  Präsidialrat  mit  drei 
Mitgliedern.  Staatsoberhaupt  ist Präsidialrat-Vorsitzender  Younes  Mnefi,  Regierungschef 
Premierminister Abdul Hamid Mohammed Dbaibah (AA 17.9.2021).
Die Fortschritte, die Libyen im Jahr 2021 auf dem Weg zur Stabilität gemacht hat, sind fast 
verschwunden. Damals führte ein Interimschef zwei konkurrierende Kabinette zusammen und die 
rivalisierenden  Fraktionen  einigten  sich  darauf,  Parlaments-  und  Präsidentschaftswahlen 
anzusetzen, die  schließlich  zur  Bildung  einer neuen  gewählten  Regierung  führen  sollten.  Die 
Wahlen wurden jedoch in letzter Minute abgesagt und nun befindet sich das Land erneut in einer
Pattsituation zwischen zwei rivalisierenden Exekutiven, von denen die eine in der westlichen Stadt
Tripolis und die andere derzeit in der Küstenstadt Sirt in Zentrallibyen operiert, ohne dass ein 
Konsens über das weitere Vorgehen besteht (ICG 25.5.2022).
Die Fehde hat sich nicht zu einem offenen Konflikt ausgeweitet, da beide Lager und ihre jeweiligen 
ausländischen Sponsoren (von denen einige in letzter Zeit ihre eigenen Annäherungen erreicht 
haben) offenbar nicht bereit sind, die Kämpfe wieder aufzunehmen. Doch der wieder aufgeflammte 
Streit  um  die  Führung  Libyens  untergräbt  die  Stabilität  auf  vielen  anderen  Ebenen.  In 
wirtschaftlicher Hinsicht hat er neue Streitigkeiten über die Öleinnahmen ausgelöst, die fast den 
gesamten Staatshaushalt ausmachen und vorerst in den Händen der von Abdelhamid Dabaiba 
geleiteten  Übergangsregierung  in  Tripolis  bleiben.  Die  Krise  hat  auch  Wählergruppen,  die 
Dabaibas Rivalen Fathi Bashagha in Tobruk unterstützen, dazu veranlasst, einen beträchtlichen 
Teil der libyschen Ölproduktion stillzulegen, um den Fluss der Einnahmen nach Tripolis zu stoppen. 
Auf politischer Ebene behindern die rivalisierenden Legitimitätsansprüche der Fraktionen und die 
widersprüchlichen  Pläne  für  einen  Ausweg  aus  der  Krise  die  von  den  Vereinten  Nationen 
unterstützten Vermittlungsbemühungen (ICG 25.5.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt der Bundesrepublik [Deutschland] (17.9.2021): Libyen: Steckbrief,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/libyen-node/steckbrief/219608, 
Zugriff 17.9.2021
-BBC News (15.3.2021): Libya country profile, https://www.bbc.com/news/world-africa-
13754897, Zugriff  31.5.2022
-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068755.html, Zugriff 16.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 24
8

-ICG - International Crisis Group (25.5.2022): Reuniting Libya, Divided Once More,
https://www.crisisgroup.org/middle-east-north-africa/north-africa/libya/reuniting-libya-divided-
once-more?utm_source=Sign+Up+to+Crisis+Group
%27s+Email+Updates&utm_campaign=0cb4d2e9bd-
EMAIL_CAMPAIGN_2019_01_28_08_41_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_1dab8
c11ea-0cb4d2e9bd-359282001, Zugriff 30.5.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Libya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071167.html, Zugriff 16.5.2022
 4. Sicherheitslage
Seit dem bewaffneten Volksaufstand im Jahr 2011, bei dem der langjährige Diktator Mu'ammar al-
Qaddafi gestürzt wurde, leidet Libyen unter internen Spaltungen und zeitweiligen Bürgerkriegen. 
Die  Verbreitung  von  Waffen  und  autonomen  Milizen,  florierende  kriminelle  Netzwerke,  die 
Einmischung  regionaler  Mächte  und  die  Präsenz  extremistischer  Gruppen  haben  dazu 
beigetragen, dass es dem Land nach wie vor an physischer Sicherheit mangelt. Mehr als ein 
Jahrzehnt der Gewalt hat Hunderttausende von Menschen vertrieben und die Menschenrechtslage 
hat sich stetig verschlechtert (FH 28.2.2022).
Die innenpolitische Lage in Libyen ist weiterhin fragil. Eine erneute militärische Eskalation ist 
vorstellbar. Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, von denen auch Ausländer 
betroffen sein können. In den vergangenen Monaten kam es zu Kampfhandlungen im Süden 
Libyens in der Region Sabha. Es besteht vielerorts auch nach Ende von Kampfhandlungen eine 
Gefahr von Landminen (AA 30.5.2022).
Militärisch hat die wieder aufgeflammte Auseinandersetzung zwischen den beiden Machtblöcken 
die  bereits  ins  Stocken  geratenen  Bemühungen  um  eine  Einigung  der  parallelen 
Sicherheitsstrukturen untergraben und in Tripolis zu gelegentlichen Kämpfen zwischen Loyalisten 
der rivalisierenden Regierung geführt (ICG 25.5.2022).
Die  Einsetzung  einer  neuen  rivalisierenden  Regierung  wird  wahrscheinlich  lokale  Kämpfe 
auslösen, aber das Risiko groß angelegter Kämpfe zwischen östlichen und westlichen Kräften 
bleibt gering. Loyale Milizen der GNU und des HoR werden wahrscheinlich in Tripolis mobilisiert 
werden, um ihre Stärke zu demonstrieren, was die Wahrscheinlichkeit lokaler Kämpfe um wichtige 
Ministerien, den Flughafen Mitiga und wichtige Zugangsstraßen zur Hauptstadt erhöht (Crisis24 
o.D.).
Der Islamische Staat hat die durch den anhaltenden Bürgerkrieg geschaffene Gelegenheit genutzt, 
um in der südlichen Region Fezzan fest Fuß zu fassen und im Norden Tripolitaniens wieder Fuß zu 
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fassen. Die Gruppe wird nun wahrscheinlich ihre Schläferzellen aktivieren, um ihre aufständische
Kampagne gegen die GNA-treuen Kräfte wieder aufzunehmen und die laufenden Bemühungen um
einen dauerhaften Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien zu stören (Crisis24 o.D.).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (30.5.2022): Libyen: Reisewarnung, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/libyensicherheit/219624, Zugriff 
31.5.2022
-Crisis24 (o.D.): Libya Country Report, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/libya?origin=gwc24, 
Zugriff 31.5.2022
-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 – Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068755.html, Zugriff 16.5.2022
-ICG - International Crisis Group (25.5.2022): Reuniting Libya, Divided Once More, 
https://www.crisisgroup.org/middle-east-north-africa/north-africa/libya/reuniting-libya-divided-
once-more?utm_source=Sign+Up+to+Crisis+Group
%27s+Email+Updates&utm_campaign=0cb4d2e9bd-
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c11ea-0cb4d2e9bd-359282001, Zugriff 30.5.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassungserklärung sieht ein unabhängiges Justizwesen vor und legt fest, dass jede Person 
das  Recht  hat,  sich  an  das  Justizsystem  zu  wenden.  Die  Verfassungserklärung  sieht  die 
Unschuldsvermutung und das Recht auf einen Rechtsbeistand vor, der dem  Beschuldigten auf 
öffentliche Kosten zur Verfügung gestellt wird. Diese Standards werden weder von der Regierung 
noch von nichtstaatlichen Akteuren erfüllt (USDOS 12.4.2022).
Da alle Versuche, eine neue Verfassung auszuarbeiten und darüber abzustimmen, gescheitert 
sind, mangelt es der Gewaltenteilung in Libyen nach wie vor an rechtlicher Klarheit. Der Oberste 
Justizrat organisiert die Justiz nach dem Gesetz 4 von 2011, aber der genaue Aufbau und die 
Zuständigkeiten der Justiz werden jedoch unklar bleiben, bis eine richtige Verfassung in Kraft 
getreten ist. Da die politischen Entscheidungsträger zudem auf Milizen zurückgreifen, um ihre 
Verhandlungsmacht zu stärken, machen Gerichtsurteile heute keinen wirklichen Unterschied (BS 
23.2.2022).
Das Justizsystem ist im Wesentlichen zusammengebrochen; die Gerichte sind in weiten Teilen des 
Landes  nicht  mehr  funktionsfähig  (FH  28.2.2022;  vgl.  HRW  13.1.2022).  Libyens  wichtigste 
Institutionen sind extrem schwach und der mangelnde Schutz der Justiz hat das Justizsystem 
sowohl im Osten als auch im Westen des Landes beschädigt (BS 23.2.2022). Richter, Anwälte und 
Staatsanwälte sehen sich häufigen Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt (FH 28.2.2022; vgl.
USDOS 12.4.2022, BS 23.2.2022, HRW 13.1.2022). Seit der Revolution von 2011 wird das Recht
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der Bürger auf einen fairen Prozess und ein ordnungsgemäßes Verfahren durch die anhaltende
Einmischung bewaffneter Gruppen und die Unfähigkeit, Zugang zu Anwälten und
Gerichtsdokumenten zu erhalten, infrage gestellt (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). In den 
Fällen, in denen Strafverfolgungen und Gerichtsverfahren stattfinden, gibt es ernsthafte Bedenken 
hinsichtlich  eines  ordnungsgemäßen  Verfahrens,  und  die  Militärgerichte  verurteilen  weiterhin 
Zivilisten (HRW 13.1.2022).
Milizen und halboffizielle Sicherheitskräfte führen regelmäßig ungestraft willkürliche Verhaftungen, 
Inhaftierungen und Einschüchterungen  durch (FH  28.2.2022; vgl.  USDOS 12.4.2022). Tausende 
Gefangene haben keinen Zugang zu Anwälten und Informationen über die gegen sie erhobenen 
Anklagen  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  FH  28.2.2022).  Die insgesamt  mangelnde  Sicherheitslage 
behindert die  Rechtsstaatlichkeit  weiter.  Zivil-  und  Militärgerichte  arbeiteten,  je  nach  örtlicher 
Sicherheitslage, sporadisch; insbesondere in den von anhaltenden Feindseligkeiten betroffenen 
Gebieten und im Süden des Landes (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report: Libya, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069673/country_report_2022_LBY.pdf, Zugriff 16.5.2022
-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068755.html, Zugriff 16.5.2022
-HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066557.html, Zugriff 16.5.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Libya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071167.html, Zugriff 16.5.2022
 6. Sicherheitsbehörden
Der von den Vereinten Nationen vermittelte Prozess führte im März 2021 zur Vereidigung der 
Regierung  der Nationalen  Einheit  (GNU),  die  mit der  Vorbereitung  von  Präsidentschafts- und 
Parlamentswahlen  beauftragt  wurde.  Die  politischen  Spaltungen  blieben  bestehen  und  die 
Libyschen Arabischen Streitkräfte (LAAF), eine bewaffnete Gruppe [Anm.: die Khalifa Haftar
untersteht], behielten die Kontrolle über große Teile des Ostens und des Südens Libyens (AI
28.3.2022).
Die Regierung hat nur begrenzte Kontrolle über die Sicherheitskräfte, die sich aus einer Mischung 
aus  halbstaatlichen  Einheiten,  bewaffneten  Stammesgruppen  und  zivilen  Freiwilligen 
zusammensetzen. Die  dem  Innenministerium  unterstellte  nationale  Polizei  ist für  die  innere 
Sicherheit zuständig und  wird von den Streitkräften des Verteidigungsministeriums unterstützt. 
Sicherheitsrelevante polizeiliche Aufgaben  werden im Allgemeinen von informellen bewaffneten 
Gruppen übernommen,  die  zwar  von  der  Regierung  bezahlt  werden,  aber  keine  formelle 
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Ausbildung, keine Aufsicht und keine konsequente Rechenschaftspflicht besitzen. Es gibt
glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte zahlreiche Übergriffe begehen
(USDOS 12.4.2022).
Die Regierung der Nationalen Einheit und nichtstaatliche Akteure halten sich weitgehend an das 
Waffenstillstandsabkommen  von  2020,  obwohl  beide  Seiten  weiterhin  Unterstützung  von 
ausländischen  Streitkräften,  ausländischen  Kämpfern  und  Söldnern  erhalten.  Informelle 
nichtstaatliche  bewaffnete  Gruppen  füllen  Sicherheitslücken  im  ganzen  Land.  ISIS-Libyen 
versucht,  eine  begrenzte  Präsenz  in  der  südwestlichen  Wüste  aufrechtzuerhalten  (USDOS 
12.4.2022).
Das  Waffenstillstandsabkommen  vom  Oktober  2020  zwischen  der  ehemaligen  Regierung  der 
Nationalen Eintracht und Haftars LAAF sah den Abzug aller ausländischen Kämpfer aus dem Land 
vor.  Nach  Angaben  der  UN-Mission  in  Libyen  hielten  sich  im  September  2021  Tausende 
ausländischer  Kämpfer  aus  Syrien,  Russland,  dem  Tschad  und  dem  Sudan,  darunter  auch 
Mitglieder privater Militärfirmen, in Libyen auf (HRW 13.1.2022; vgl. AI 29.3.2022).
Die staatlichen Sicherheitsorgane können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren. 
Bewaffnete Gruppen mit zum Teil unklarer Zugehörigkeit treten häufig als Vertreter der öffentlichen 
Ordnung auf, sind jedoch nicht ausgebildet und wenig berechenbar (AA 30.5.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt der Bundesrepublik [Deutschland] (30.5.2022): Libyen: Reisewarnung, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/libyensicherheit/219624, Zugriff 
31.5.2022
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Libya 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070278.html, Zugriff 
16.5.2022
-HRW - Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 - Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066557.html, Zugriff 16.5.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Libya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071167.html, Zugriff 16.5.2022
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassungserklärung  und  nach-revolutionäre  Gesetzgebung  verbietet  Folter.  Folter  und 
andere Misshandlungen sind in Gefängnissen, Haftanstalten und inoffiziellen Haftanstalten jedoch 
verbreitet  (USDOS  12.4.2022)  bzw.  wird  diese  systematisch  angewendet  (AI  29.3.2022). 
Bewaffnete  Gruppen,  Milizen  und  Sicherheitskräfte  führen  außergerichtliche  Hinrichtungen, 
erzwungenes Verschwindenlassen und Folter sowie sexuelle Gewalt und willkürliche Verhaftungen 
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durch (FH 28.2.2022). Es gibt Berichte über grausame und erniedrigende Behandlung in
staatlichen und extralegalen Haftanstalten, darunter Schläge, Verabreichung von Elektroschocks,
Verbrennungen und Vergewaltigungen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Libya 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070278.html, Zugriff 
16.5.2022
-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068755.html, Zugriff 16.5.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Libya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071167.html, Zugriff 16.5.2022
 8. Korruption
Das  Gesetz  sieht  strafrechtliche  Sanktionen  für  Beamte  wegen  Korruption  vor  (USDOS 
12.4.2022).  Der Inlandskonflikt und die Schwäche der öffentlichen Institutionen  untergraben die 
Umsetzung des Gesetzes (USDOS  12.4.2022; vgl. FH  28.2.2022).  Korruption ist weit verbreitet 
(FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). 
Berichten  des libyschen Rechnungsprüfungsamtes  zufolge  verübten  Beamte häufig  ungestraft 
korrupte  Praktiken  wie  Bestechung,  Schmiergeldzahlungen  und  Vetternwirtschaft.  Es  gab 
zahlreiche  Berichte  über  Korruption  in  der  Regierung,  einschließlich  Fällen  von  angeblicher 
Geldwäsche, Menschenschmuggel und anderen kriminellen Aktivitäten (USDOS 12.4.2022).
Im Index der Korruptionswahrnehmung (CPI, Corruptions Perception Index) von Transparency 
International für das Jahr 2021 liegt Libyen auf Rang 171 von 180 untersuchten Staaten (TI 2022). 
Quellen:
-FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - Libya, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068755.html, Zugriff 16.5.2022
-TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2021, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2021, Zugriff 17.5.2022
-USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Libya, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071167.html, Zugriff 16.5.2022
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Libyen verfügt über kein landesweites Militär und die Übergangsregierung, die Regierung der 
Nationalen Einheit (GNU), ist für ihre Sicherheit auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen Milizen 
angewiesen, die sie nicht vollständig kontrollieren kann; die GNU hat Zugang zu verschiedenen 
Boden-,  Luft-  und  Seestreitkräften/Küstenwache,  die  sich  aus  einer  Mischung  aus  halb-
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