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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Grenzgebiet zu Syrien Der Konflikt in Syrien wirkt sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze aus. In der Nähe der syrischen Grenze ereigneten sich in der Vergangenheit wiederholt Kämpfe zwischen extremistischen Gruppierungen und den libanesischen Streitkräften (EDA 14.2.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (24.1.2023): Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/libanon-node/ libanonsicherheit/204048, Zugriff 16.2.2023 -AlM - Al-Monitor (23.1.2023): Lebanon's army 'on alert' following border tension with Israel, https://www.al-monitor.com/originals/2023/01/lebanons-army-alert-following-border-tension-israel, Zugriff 16.2.2023 -Alma (16.6.2022): The Mapping of Hezbollah’s Military Areas in South Lebanon, https://israel- alma.org/2022/06/16/the-mapping-of-hezbollahs-military-areas-in-south-lebanon/, Zugriff 16.2.2023 -CIA - Central Intelligence Agency [USA] (14.2.2023): The World Factbook, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/lebanon/#people-and-society, Zugriff 16.2.2023 -CR - Control Risks (18.10.2022): Economic crisis to continue to negatively affect Lebanon's security environment, https://www.controlrisks.com/our-thinking/insights/big-picture-series- economic-crisis-to-continue-to-negatively-affect-security-environment, Zugriff 16.2.2023 -CRS - Congressional Research Service (11.1.2023): Lebanese Hezbollah, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF10703, Zugriff 16.2.2023 -EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (14.2.2023): Reisehinweise für Libanon, https://www.e da.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/libanon/reisehinweise- libanon.html#edafd977b, Zugriff 16.2.2023 -ITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Information Center (6.9.2022): Spotlight on Terrorism: Hezbollah, Lebanon and Spotlight on Terrorism: Hezbollah, Lebanon and Syria (August 21 – September 5, 2022), https://www.terrorism-info.org.il/en/spotlight-on-terrorism-hezbollah- lebanon-and-spotlight-on-terrorism-hezbollah-lebanon-and-syria-august-21-september-5-2022/, Zugriff 16.2.2023 -NL - Now Lebanon (27.9.2022): Security situation in Lebanon worsens as economic crisis continues, https://nowlebanon.com/security-situation-in-lebanon-worsens-as-economic-crisis- continues/, Zugriff 16.2.2023 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassungsinstitutionen, insbesondere Parlament, Regierung und Justizwesen, funktionieren im Prinzip nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sind aber in ihrer tatsächlichen Arbeit nicht- verfassungsgemäßen politischen Einflussnahmen ausgesetzt. Neben den in mehrere Instanzen gegliederten und strukturell dem französischen Justizwesen angeglichenen Zivilgerichten existieren in Libanon konfessionelle Gerichtsbarkeiten, in deren Zuständigkeit die familienrechtlichen, bei den islamischen Religionsgemeinschaften auch die erbrechtlichen Verfahren, fallen (AA 5.12.2022). Nach der libanesischen Verfassung werden die Personenstandsgesetze von jeder einzelnen Glaubensgemeinschaft erlassen, wobei das Gewohnheitsrecht mit religiösen Grundsätzen kombiniert wird (AN 26.8.2022). Frauen werden nach wie vor durch 15 verschiedene glaubensbasierte Personenstandsgesetze diskriminiert. Zu den Diskriminierungen gehört die Ungleichbehandlung beim Zugang zu Scheidung, Sorgerecht, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 68

Erbschaft und Eigentumsrechten (HRW 12.1.2023). Im Libanon gibt es außerdem keine zivile Ehe (HRW 7.2.2023). Jede der großen Glaubensgemeinschaften hat ein anderes gesetzliches Heiratsalter (AN 26.8.2022). Eine Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis, die nach Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Nationalität diskriminiert, ist in Libanon nicht zu erkennen. Allgemeine kriminelle Delikte werden im Rahmen feststehender straf- bzw. strafprozessrechtlicher Vorschriften nach insgesamt weitgehend rechtsstaatlichen Prinzipien verfolgt und geahndet (AA 5.12.2022). Die Rechtsprechung ist gemäß Verfassung unabhängig. Es kommt jedoch zu politischer Einflussnahme. Die Einhaltung der in der Verfassung garantierten richterlichen Unabhängigkeit ist in der praktischen Durchführung durch verbreitete Korruption, chronischen Richtermangel und politische Einflussnahme eingeschränkt.Auch die Gewaltenteilung wird in der Praxis nur eingeschränkt respektiert; insbesondere in politisch brisanten Ermittlungsverfahren kommt es zur Einflussnahme auf die Justiz (AA 5.12.2022). Diverse Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz haben die laufenden Ermittlungen in einigen hochkarätigen Strafsachen der letzten Zeit beeinträchtigt, wie z.B. die Untersuchung der Explosion im Hafen von Beirut und die Untersuchung der Rolle des Gouverneurs der libanesischen Zentralbank beim finanziellen Zusammenbruch des Landes. Diese Einmischung hat einmal mehr gezeigt, wie anfällig die libanesische Justiz für willkürliche, unzulässige oder ungerechtfertigte politische Einmischungen ist, was ihre anhaltenden Mängel und die insgesamt fehlende Unabhängigkeit des libanesischen Justizsystems widerspiegelt (ICJ 12.2022). Das Rechtssystem unterscheidet im Strafrechtsbereich zwischen ordentlichen und Militärgerichten. Delikte gegen die Staatssicherheit, gegen das Militär oder deren Angehörige unterliegen dem Militärstrafrecht (AA 5.12.2022). Das Militärgericht ist außerdem zuständig für Fälle, in denen Zivilpersonen des Waffenbesitzes und der Wehrdienstverweigerung beschuldigt werden (USDOS 12.4.2022). Dabei werden die Zuständigkeiten der Militärgerichtsbarkeit oft extensiv ausgelegt, vor allem beim Vorwurf des Terrorismus. Militärgerichte verurteilen auch zivile Angeklagte wegen terroristischer Delikte mit islamistischem Hintergrund in Schnellverfahren ohne ausreichenden Rechtsbeistand. Seit Jahren (allerdings ohne greifbare Fortschritte) wird erwogen, alle Militärverfahren, wenngleich unter Beibehaltung der prozeduralen Besonderheiten, ordentlichen Gerichten zu übertragen. Gegen Urteile des sogenannten Justizrates („Conseil de Justice“) kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Dieses mit fünf Richtern des Kassationsgerichtshofs besetzte Gericht urteilt auf Beschluss des Ministerrates in Strafverfahren, die die nationale Sicherheit betreffen (AA 5.12.2022). Andersrum können zwar auch zivile Gerichte gegen Militärangehörige vorgehen, doch werden diese Fälle häufig vom Militärgericht verhandelt, auch wenn es sich um Anklagen handelt, die nichts mit dem offiziellen Militärdienst zu tun haben. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 68

Menschenrechtsaktivisten äußern die Befürchtung, dass solche Verfahren zu Straffreiheit führen könnten (USDOS 12.4.2022). Verwaltung und Justiz in den palästinensischen Flüchtlingslagern sind sehr unterschiedlich, wobei die meisten Lager unter der Kontrolle gemeinsamer palästinensischer Sicherheitskräfte stehen, die mehrere Fraktionen repräsentieren. Die palästinensischen Gruppen in den Flüchtlingslagern verfügen über ein autonomes Justizsystem, das für Außenstehende meist nicht transparent ist und sich der Kontrolle des Staates entzieht. So versuchen beispielsweise lokale Volkskomitees in den Lagern, Streitigkeiten durch informelle Vermittlungsmethoden zu lösen, übergeben aber gelegentlich Personen, die schwerwiegenderer Vergehen (z. B. Mord und Terrorismus) beschuldigt werden, den staatlichen Behörden zur Verhandlung (USDOS 12.4.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.12.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_ %28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 3.2.2023 -AN - Arab News (26.8.2022): Early marriage blights lives of young girls in Lebanon’s marginalized communities, https://www.arabnews.com/node/2030696/middle-east, Zugriff 7.2.2023 -HRW - Human Rights Watch (7.2.2023): Lebanon Rejects Civil Marriages, Puts Children at Risk, https://www.hrw.org/news/2023/02/07/lebanon-rejects-civil-marriages-puts-children-risk, Zugriff 7.2.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 – Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085471.html, Zugriff 3.2.2023 -ICJ - International Commission of Jurists (12.2022): Lebanon: Upholding Judicial Independence Discussion and Recommendations on the Draft Law on the Independence of the Judiciary - An Advocacy Paper, https://icj2.wpenginepowered.com/wp-content/uploads/2022/12/LEBANON-Judicial-Independens- ENG-full.pdf, Zugriff 7.2.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html, Zugriff 3.2.2023 6. Sicherheitsbehörden Im Libanon gibt es drei große Sicherheitsbehörden: die Internal Security Forces (ISF), die General Security (GS) und die Generaldirektion für Staatssicherheit (GDSS). Diese Behörden haben unterschiedliche, sich jedoch manchmal überschneidende Aufgaben. Die ISF stellen die größte Sicherheitskraft (ISPI 2.8.2022). Sie sind die allgemein zuständige Polizei des Staates und gleichzeitig Hilfsorgan der Justiz (z.B. zum Führen des Kriminalregisters), sie werden durch einen sunnitischen General geleitet (AA 5.12.2022) und unterstehen dem (ebenfalls sunnitischen) Innenminister (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 5.12.2022). Sie sind für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Stabilität zuständig, einschließlich des Schutzes von Eigentum und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 68

Personen sowie der Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften (ISPI 2.8.2022). Die demgegenüber schiitisch geprägte GS hat neben Fragen der Ein- und Ausreisekontrollen auch eine nachrichtendienstliche Funktion inne (AA 5.12.2022; vgl. ISPI 2.8.2022). Die GS untersteht ebenfalls dem Innenministerium (USDOS 12.4.2022). Die GDSS ist die kleinste Sicherheitsbehörde (ISPI 2.8.2022). Sie ist über den Obersten Verteidigungsrat dem Premierminister unterstellt und ist für die Untersuchung von Spionage und anderen Angelegenheiten der nationalen Sicherheit zuständig. Die parlamentarische Polizeitruppe (PPF) ist dem Parlamentspräsidenten unterstellt und hat die Aufgabe, die Räumlichkeiten des Parlaments und die Residenz des Parlamentspräsidenten zu schützen. Sowohl die ISF als auch die libanesischen Streitkräfte (LAF) stellen Einheiten für die PPF bereit (USDOS 12.4.2022). Die LAF, die dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die äußere Sicherheit zuständig, dürfen aber aus Gründen der nationalen Sicherheit Verdächtige festnehmen und inhaftieren (USDOS 12.4.2022). Anders als die anderen Sicherheitsinstitutionen gilt die Armee als parteipolitisch und konfessionell weitgehend neutral (trotz eines stets christlichen Oberbefehlshabers und zahlreicher christlicher Generäle) und genießt grundsätzlich hohes Ansehen in allen Bevölkerungsteilen (AA 5.12.2022). Ein Polizeigesetz im engeren Sinne gibt es nicht. Dass die Institutionen einer bestimmten Konfession und ihrem politischen Lager zuzuordnen sind, beeinflusst teilweise spürbar die Zusammenarbeit untereinander (AA 5.12.2022). Berichten zufolge zwingt die anhaltende wirtschaftliche, politische und soziale Krise im Libanon die Bewohner dazu, ihre Sicherheit selbst in die Hand zu nehmen, und es bilden sich Nachbarschaftswachen, die dort einspringen, wo die staatliche Sicherheit versagt hat (AlM 17.12.2022; vgl. Haaretz 29.11.2022). Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Probleme des Landes auf die Sicherheitskräfte sind besonders besorgniserregend, da die grassierende Inflation die operativen Budgets der libanesischen Sicherheitsbehörden und die Gehälter ihrer Mitarbeiter entwertet hat. Die Moral hat sich verschlechtert, viele Mitarbeiter gehen einer Schwarzarbeit nach und eine wachsende Zahl desertiert. Die Fähigkeit des Staates, die Straßen zu kontrollieren, wird immer schwächer, vor allem in den Randgebieten, während die Kriminalitätsrate drastisch ansteigt. Immer mehr Bürger kaufen Schusswaffen auf dem Schwarzmarkt, um ihre Familien und ihr Eigentum zu schützen. Es bildet sich ein Mosaik lokaler Sicherheitsvorkehrungen, bei dem sich Gemeindepolizisten und Aktivisten politischer Parteien mit kommerziellen Anbietern und Freiwilligen aus der Bevölkerung zusammentun, um die Sicherheit in den Vierteln und Dörfern zu gewährleisten (ICG 27.1.2022). Dennoch erhalten die zivilen Behörden die Kontrolle über die Streitkräfte der Regierung und andere Sicherheitskräfte, obwohl palästinensische Sicherheits- und Milizkräfte, die Hizbollah und andere extremistische Elemente außerhalb der Leitung oder Kontrolle der Regierungsbeamten operieren. Die Sicherheitskräfte der Regierung sowie bewaffnete nichtstaatliche Akteure wie die Hizbollah setzen die Praxis der .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 68

außergerichtlichen Verhaftung und Inhaftierung fort, einschließlich der Inhaftierung in Isolationshaft. NGOs berichten, dass Straflosigkeit ein erhebliches Problem bei den Sicherheitskräften, einschließlich der ISF, der LAF und der PPF, darstellt. Straflosigkeit ist auch ein Problem in Bezug auf die Handlungen bewaffneter nichtstaatlicher Akteure wie der Hizbollah. Auf Fotos und Videos wurden Personen, die der PPF angehören sollen, dabei gefilmt, wie sie während der Proteste im August 2020 mit scharfer Munition auf Demonstranten schossen (USDOS 12.4.2022). Die staatlichen Institutionen haben in Teilen des Landes keinen uneingeschränkten Zugriff, bspw. in den palästinensischen Flüchtlingslagern (AA 5.12.2022). Die Flüchtlingslager waren für die libanesischen Behörden bekanntermaßen tabu (T961 19.1.2023). Auch in anderen Landesteilen schränkt die Existenz nicht-staatlicher Akteure die Zugriffsmöglichkeiten der Staatsorgane ein. Dies gilt insbesondere für die südlichen Vororte Beiruts und die schiitischen Siedlungsgebiete in der Bekaa-Ebene und im Süden des Landes, in denen die Hizbollah präsent ist und Druck auf staatliche Institutionen ausübt. So sind z.B. in diesen Gebieten polizeiliche Ermittlungen oder auch die Präsenz der libanesischen Armee nur eingeschränkt möglich (AA 5.12.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.12.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_ %28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 7.2.2023 -AlM - Al Monitor (17.12.2022): As Lebanon unravels, Beirut neighborhood takes security into its own hands, https://www.al-monitor.com/originals/2022/12/lebanon-unravels-beirut-neighborhood- takes-security-its-own-hands, Zugriff 7.2.2023 -Haaretz (29.11.2022): Beirut ‘Neighborhood Watch’ Echoes Lebanon’s Troubled Past, https://www.haaretz.com/middle-east-news/2022-11-27/ty-article/beirut-neighborhood-watch- echoes-lebanons-troubled-past/00000184-b86c-db6f-a9ac-feed96bf0000, Zugriff 7.2.2023 -ICG - International Crisis Group (27.1.2022): Lebanon: Fending Off Threats from Within and Without, https://www.crisisgroup.org/middle-east-north-africa/east-mediterranean-mena/lebanon/ lebanon-fending-threats-within-and-without, Zugriff 7.2.2023 -ISPI - Italian Institute for International Political Policy (2.8.2022): Lebanon: New Challenges to the Delivery of Security Assistance, http://www.ispionline.it/en/publication/lebanon-new- challenges-delivery-security-assistance-35928, Zugriff 7.2.2023 -T961 - The 961 (19.1.2023): Murderer Who Escaped From Sweden Was Just Caught In Palestinian Refugee Camp In Lebanon, https://www.the961.com/murderer-escaped-sweden- caught-palestinian-refugee-camp-lebanon/, Zugriff 9.2.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html, Zugriff 7.2.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 68

7. Folter und unmenschliche Behandlung Das Gesetz verbietet die Anwendung von Gewalt, um ein Geständnis oder Informationen über eine Straftat zu erlangen, aber die Justiz hat Foltervorwürfe nur selten untersucht oder verfolgt (USDOS 12.4.2022). Die Anwendung von Folter durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, des Militärs und der staatlichen Sicherheitskräfte hält trotz der Verabschiedung von Antifoltergesetzen und der Schaffung von institutionellen Mechanismen zur Unterbindung dieser Praxis an (FH 24.2.2022). Obwohl zivilgesellschaftliche Organisationen seit langem dokumentieren, dass es immer wieder zu Folterungen und einer verfestigten Praxis von Gewalt, Demütigung und Misshandlung in der Haft kommt, haben die Behörden keine nennenswerten Schritte unternommen, um gegen diese Verstöße vorzugehen (Alkamara 15.1.2023). Die Regierung bestreitet die systematische Anwendung von Folter (USDOS 12.4.2022; vgl. AA 5.12.2022), obwohl die Behörden einräumten, dass es während der Untersuchungshaft auf Polizeistationen oder in Militäreinrichtungen, wo Beamte Verdächtige ohne die Anwesenheit eines Anwalts verhörten, manchmal zu gewaltsamen Misshandlungen kam (USDOS 12.4.2022). Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Foltervorwürfen sind bisher nur in Einzelfällen bekannt geworden. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland berichtet, dass es sich laut libanesischer Regierung um „Exzesse Einzelner“ handelt, gegen die man noch stärker auf strafrechtlicher Grundlage vorgehen werde (AA 5.12.2022). Beschwerden über Folter, die von Demonstranten im Jahr 2020 eingereicht wurden, wurden von den Gerichten nicht weiterverfolgt (HRW 12.1.2023). Zwischen dem 25. und 31.1.2021 wurden 35 Personen im Zusammenhang mit Protesten in Isolationshaft genommen. Nach seiner Freilassung wies ein Festgenommener Anzeichen schwerer Schläge am ganzen Körper auf, mit erheblichen Verletzungen an Kopf, Schultern und Hals, und berichtete, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt worden sei (AI 29.3.2022). Obwohl das Parlament 2017 ein Anti-Folter-Gesetz verabschiedet hat, wird die Folter durch Sicherheitskräfte fortgesetzt, die Justizbehörden ignorieren weiterhin die Bestimmungen des Gesetzes, und die Rechenschaftspflicht für Foltervorwürfe bleibt schwer zu erreichen (HRW 12.1.2023). Die Untersuchungsabteilung der libanesischen Streitkräfte (LAF) leitete im Mai 2020 eine interne Untersuchung über die angebliche Folterung von Gefangenen in LAF-Gefängnissen in Sidon und Tripolis ein, nachdem es in diesen Städten zu Protesten gekommen war. Die Untersuchung wurde ausgesetzt, da keine formellen Anschuldigungen von den Opfern vorlagen und der ursprüngliche Untersuchungsrichter von seinem Posten zurücktrat (USDOS 12.4.2022). Im Jahr 2019 hat der libanesische Ministerrat die fünf Mitglieder des nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter ernannt, aber noch keine Mittel für den Mechanismus bereitgestellt (HRW 12.1.2023). Menschenrechtsorganisationen haben, anders als das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, seit 2007 keinen Zutritt zu den Militärgefängnissen und zum Verhörzentrum im Verteidigungsministerium (AA 5.12.2022). NGOs und ehemalige .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 68

Gefangene berichten weiterhin, dass Drogenkonsumenten, Prostituierte und LGBTI-Personen durch Beamte der Internal Security Force (ISF) - unter anderem durch Androhung längerer Haft und Preisgabe ihrer Identität gegenüber Familie oder Freunden - misshandelt wurden, insbesondere in Haftanstalten außerhalb Beiruts. Erzwungene Analuntersuchungen von Männern, die der gleichgeschlechtlichen sexuellen Aktivität verdächtigt werden, sind in den Polizeidienststellen Beiruts zwar verboten, werden aber in Tripoli und anderen Städten außerhalb der Hauptstadt weiterhin durchgeführt (USDOS 12.4.2022). Im September 2022 starb ein syrischer Flüchtling im Gewahrsam der Staatssicherheit an den Folgen von Folter. Mehrere Beamte wurden verhaftet und stehen vor Militärgerichten, denen es an Unabhängigkeit mangelt (HRW 12.1.2023). Das Access Center for Human Rights (ACHR) berichtete über Fälle von Folter, ungerechten Gerichtsverfahren und „unmenschlichen“ Bedingungen während der Inhaftierung von syrischen Flüchtlingen durch die libanesischen Behörden (OT 14.3.2022; vgl. AI 23.3.2021). Die LAF, die ISF und die Direktion für allgemeine Sicherheit (DGS) verfügen über neue Verhaltenskodizes, die sie mit Unterstützung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte entwickelt und 2020 umgesetzt haben, um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte zu fördern und Elemente der Rechenschaftspflicht einzuführen. Die Gendarmerieeinheit der ISF hat mit Unterstützung der Geberländer ein Schulungsprogramm eingeführt, das auch Menschenrechtsschulungen umfasst (USDOS 12.4.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.12.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_ %28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 3.2.2023 -AI - Amnesty International (29.3.2022): Lebanon 2021, https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/lebanon/report-lebanon/, Zugriff 3.2.2023 -AI - Amnesty International (23.3.2022): Lebanon: ‘I Wished I Would Die’ - Syrian refugees arbitrarily detained on terrorism-related charges and tortured in Lebanon, https://www.amnesty.org/en/documents/mde18/3671/2021/en/? utm_source=annual_report&utm_medium=epub&utm_campaign=2021&utm_term=english, Zugriff 3.2.2023 -Alkamara (15.1.2023): Lebanon : Alkarama joins lebanese civil society in a common call to adress the situation in Roumieh and other detention centers, https://www.alkarama.org/en/articles/lebanon-lack-means-no-excuse-lack-will, Zugriff 2.3.2023 -FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Lebanon, https://www.ecoi.net/en/document/2071882.html, Zugriff 3.2.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 – Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085471.html, Zugriff 3.2.2023 -OT - L’Orient Today (14.3.2022): Rights group alleges refugees arbitrarily detained, held in 'inhumane' conditions in Lebanon, https://today.lorientlejour.com/article/1293607/rights-group- alleges-refugees-arbitrarily-detained-held-in-inhumane-conditions-in-lebanon.html, Zugriff 3.2.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 68

-USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html, Zugriff 3.2.2023 8. Korruption Libanon leidet unter endemischer Korruption (USDOS 12.4.2022). Die politische und wirtschaftliche Elite betrachtet den Staat mehr oder weniger als Selbstbedienungsladen für sich und ihre Klientel (WZ 15.1.2023). Die Korruption durchdringt alle Ebenen und Zweige der Regierung, da die Auswahl für öffentliche Ämter auf ethnischen und parteilichen Loyalitäten und Klientelismus beruht, was zu einem aufgeblähten, ineffizienten und korrupten öffentlichen Dienst führt (U4 8.9.2022). Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hängt oft von Schmiergeldzahlungen oder persönlichen Beziehungen (wasta) ab (TI 19.9.2022; vgl. U4 8.9.2022). Gemäß Transparency International’s Corruption Perceptions Index liegt der Libanon im Jahr 2022 in Bezug auf Korruption auf Platz 150 von insgesamt 180 Staaten (TI o.D.). Die Korruption hat im Libanon einen historischen Höchststand erreicht und verschärft dadurch die Wirtschaftskrise weiter, die zu einer noch nie dagewesenen Armut und Ungleichheit geführt hat (TI 19.9.2022). Zu den häufigsten Korruptionsarten gehören im Allgemeinen politische Klientelwirtschaft, Versäumnisse der Justiz, insbesondere bei der Untersuchung von Amtsmissbrauch und Bestechung auf mehreren Ebenen innerhalb der nationalen und kommunalen Regierung. Am 7.4.2021 erhob ein Staatsanwalt Anklage gegen den Gouverneur der Zentralbank, Riad Salameh, den Vorsitzenden der Societe General Banque du Liban, Antoun Sehnaoui, Michel Mecattaf von der Firma Mecattaf und die Vorsitzende der Bankenkontrollkommission der Zentralbank, Maya Dabbagh wegen des Verdachts, dass die Bank große Summen überwiesen hat, was zu einer Abwertung des Pfunds führte. Der Fall wurde an einen Ermittlungsrichter verwiesen (USDOS 12.4.2022). Darüber hinaus ermitteln derzeit fünf europäische Länder gegen Riad Salameh wegen des Vorwurfs, öffentliche Gelder in Europa gewaschen zu haben (AP 11.1.2023). Seit der Explosion im Beiruter Hafen im August 2020 fordern die Angehörigen eine transparente Untersuchung der Ursachen dieser verheerenden Tragödie (OT 9.12.2022). Die Richter, die für die Untersuchung der Explosion verantwortlich waren, haben die Ermittlungen mehrfach unter politischem Druck unterbrochen, nachdem Anklage gegen mehrere derzeitige und frühere hochrangige Beamte erhoben wurde (USDOS 12.4.2022). Libanons oberster Staatsanwalt hat im Januar 2023 Anklage gegen Richter Tarek Bitar erhoben, der die tödliche Explosion im Hafen von Beirut untersuchte, und die Freilassung aller im Zusammenhang mit dem Fall inhaftierten Verdächtigen angeordnet, wie aus Justizkreisen verlautete. Diese Entscheidung spiegelt den zunehmenden Widerstand der libanesischen Regierungsklasse gegen die Bemühungen von Richter Bitar wider, seine Ermittlungen zu der verheerenden Explosion wieder aufzunehmen (AJ .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 68

25.1.2023). Die jüngsten Korruptionsskandale, in die hochrangige Beamte verwickelt waren, haben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Institutionen des Landes erschüttert und zu zivilen Unruhen geführt (TI 19.9.2022; vgl. U4 8.9.2022). Die libanesische Regierung hat Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung eingeleitet. Der Libanon hat das UN-Übereinkommen gegen Korruption ratifiziert, und die Regierung hat den Prioritäten des Rahmens für Reform, Erholung und Wiederaufbau (3RF) zugestimmt. Darüber hinaus wird in der 2020 verabschiedeten Nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie des Libanon der Fahrplan der Regierung zur Korruptionsbekämpfung beschrieben. Die Nationale Antikorruptionskommission, die mit der Umsetzung dieser Strategie betraut ist, verfügt jedoch nach wie vor nicht über die für die Erfüllung ihres Mandats erforderlichen Statuten und Ressourcen (OT 6.12.2022). Die Zentrale Aufsichtsbehörde (Central Inspection Board - CIB), ein Aufsichtsgremium innerhalb des Amtes des Premierministers, ist für die Überwachung von Verwaltungsabteilungen, einschließlich Beschaffungs- und Finanzmaßnahmen zuständig und ist weitgehend unabhängig von politischer Einflussnahme. Die CIB kann Bedienstete der nationalen und kommunalen Verwaltung inspizieren und ist befugt, ihre Entlassung zu beantragen oder Fälle zur Strafverfolgung weiterzuleiten. Die Befugnisse der CIB erstrecken sich nicht auf Kabinettsminister oder Kommunalbeamte. Auch der Sozialversicherungsfond, der Rat für Entwicklung und Wiederaufbau, und öffentliche Einrichtungen, die umfangreiche Finanzströme verwalten, fallen nicht in die Zuständigkeit der CIB. Berichten zufolge haben Beamte im Jahr 2021 in großem Umfang ungestraft korrupte Praktiken angewandt. Regierungs- und Sicherheitsbeamte, Zollbeamte und Mitglieder der Justiz unterliegen den Gesetzen gegen Bestechung und Erpressung, aber das Fehlen einer strengen Durchsetzung schränkt die Wirksamkeit der Gesetze ein (USDOS 12.4.2022). In den letzten fünf Jahren wurden mehrere Gesetze zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet, doch ihre Umsetzung bleibt problematisch (TI 19.9.2022), was zum Teil auf einen Mangel an politischem Willen zurückzuführen ist (U4 8.9.2022). Unter anderem verabschiedete das Parlament ein Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen und ein Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das darauf abzielt, Schlupflöcher zu schließen, die Veruntreuungen im öffentlichen Sektor ermöglichen. Im Oktober 2022 verabschiedete das Parlament außerdem ein Gesetz über das Bankgeheimnis, das Teil der zwischen Libanon und dem IWF vereinbarten Maßnahmen ist. Ebenso wird an der Fertigstellung eines Gesetzentwurfs über die Unabhängigkeit der Justiz gearbeitet (OT 6.12.2022). Quellen: -AJ - Al Jazeera (25.1.2023): Lebanon’s top prosecutor charges Beirut blast Judge Tarek Bitar, https://www.aljazeera.com/news/2023/1/25/lebanon-top-prosecutor-files-charges-against-judge- tarek-bitar, Zugriff 3.2.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 68

-AP - Associated Press, The (11.1.2023): European legal team arriving in Lebanon in corruption probe, https://apnews.com/article/lebanon-france-germany-riad-salameh-business- 35980e85bb487c3aaf681a10ee3fb7cd, Zugriff 3.2.2023 -OT - L’Orient Today (6.12.2022): Anti-corruption: Lebanon stands at a crossroads, https://today.lorientlejour.com/article/1321009/anti-corruption-lebanon-stands-at-a- crossroads.html, Zugriff 3.2.2023 -TI - Transparency International (19.9.2022): Lebanon: Overview of corruption and anti- corruption, https://knowledgehub.transparency.org/helpdesk/lebanon-overview-of-corruption-and- anti-corruption, Zugriff 19.9.2022 -TI - Transparency International (o.D.): Our Work in Lebanon – Country Data, https://www.transparency.org/en/countries/lebanon, Zugriff 3.2.2023 -U4 - U4 Anti-Corruption Resource Centre (8.9.2022): Lebanon: Overview of corruption and anti-corruption, https://www.u4.no/publications/lebanon-overview-of-corruption-and-anti- corruption.pdf, Zugriff 3.2.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html, Zugriff 3.2.2023 -WZ - Wiener Zeitung (15.1.2023): Krisenstaat ohne Exit-Strategie, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/welt/2134289-Krisenstaat-ohne-Exit- Strategie.html, Zugriff 23.1.2023 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Im Libanon sind zahlreiche lokale und internationale, im öffentlichen Leben deutlich wahrnehmbare Menschenrechtsorganisationen tätig. Die große Mehrheit von ihnen kann grundsätzlich frei arbeiten. Allerdings beklagen auch sie, wie viele zivilgesellschaftliche Organisationen, einen abnehmenden Handlungsspielraum und mitunter ein Klima der Bedrohung seitens nicht-staatlicher Akteure (z.B. durch die Hizbollah) (AA 5.12.2022). NGOs müssen das in Grundzügen seit 1909 bestehende Vereinsgesetz und andere anwendbare Gesetze in Bezug auf Arbeit, Finanzen und Einwanderung einhalten. Auch ist eine Registrierung beim Innenministerium erforderlich, womit unter Umständen ein Genehmigungsverfahren verbunden ist. NGOs sehen sich manchmal bürokratischen Behinderungen oder Einschüchterungen durch die Sicherheitsdienste ausgesetzt, je nachdem, in welchem Bereich sie tätig sind oder welche Initiativen sie ergreifen (FH 24.2.2022). Rechtlich erschwert bleibt die Gründung von Organisationen für Ausländer; dies macht es palästinensischen und syrischen Flüchtlingen de facto unmöglich, unabhängig von libanesischen Partnern NGOs zur Verfolgung ihrer Interessen zu gründen. In der Praxis treten libanesische Staatsangehörige für palästinensische und syrische Flüchtlinge als Gründer und Organe auf (AA 12.5.2022). Organisationen der Zivilgesellschaft und NGOs spielten unter anderem bei der Katastrophenbewältigung im Zusammenhang mit der Explosion im Hafen von Beirut im Jahr 2020 eine entscheidende Rolle, da sie kurzfristige Soforthilfe und humanitäre Hilfe leisten konnten. Sie leisten auch langfristige Hilfe, um die Menschen bei der Bewältigung der multidimensionalen Krise im Libanon zu unterstützen (ICNL 14.11.2022). Die libanesische Zivilgesellschaft hat demnach eine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 68
