liba-lib-2023-03-01-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 68
PDF herunterladen
-MoPH - Ministry of Public Health [Libanon] (20.2.2023): Monitoring of COVID-19 Infection In
Lebanon  –  20/2/2023,  https://www.moph.gov.lb/en/Pages/127/43750/monitoring-of-covid-19-, 
Zugriff 21.2.2023
-MoPH  -  Ministry  of  Public  Health  [Libanon]  (2023):  Novel  Coronavirus  2019, 
https://www.moph.gov.lb/en/Pages/2/24870/novel-coronavirus-2019-, Zugriff 21.2.2023
-MoPH  -  Ministry  of  Public  Health  [Libanon]  (28.1.2021):  
COVID-19  Vaccine  Platform  (Presentation), 
https://www.moph.gov.lb/userfiles/files/Prevention/nCoV-%202019/Covid19_Vaccine_Process(20
20)-1-1.pdf, Zugriff 21.2.2023
-RAND (6.5.2022): Lebanon: Challenges and Successes in COVID-19 Pandemic Response, 
https://www.rand.org/blog/2022/05/lebanon-challenges-and-successes-in-covid-19-
pandemic.html, Zugriff 21.2.2023
-UNICEF - United Nations International Children's Emergency Fund (6.2022): Synthesis of the 
crisis impact on the Lebanese labour market and potential business, employment and training 
opportunities,  https://www.unicef.org/lebanon/media/8726/file/ILO%20UNICEF%20Synthesis
%20report%20EN%20.pdf, Zugriff 21.2.2023
 3. Politische Lage
Der Libanon ist eine parlamentarische Demokratie nach konfessionellem Proporzsystem. Das 
politische System basiert auf der Verfassung von 1926, dem ungeschriebenen Nationalpakt von 
1943 und dem im Gefolge der Ta’if-Verhandlungen am 30. September 1989 verabschiedeten 
„Dokument  der  Nationalen  Versöhnung“  (AA  5.12.2022).  Der  Nationalpakt  verteilt  die 
Regierungsgewalt auf einen maronitischen christlichen Präsidenten, einen schiitischen Sprecher 
der  Abgeordnetenkammer  (Parlament)  und  einen  sunnitischen  Premierminister  (USDOS 
12.4.2022; vgl. FH 28.2.2022, AA 5.12.2023).  Bei der im Abkommen von Ta’if vorgesehenen 
allmählichen  Entkonfessionalisierung  des  politischen  Systems  gibt  es  keine  Fortschritte  (AA 
5.12.2022). Die libanesische Elite ist nicht bereit, ein System abzuschaffen, das ihre Macht
garantiert, oder sich der Kontrolle durch ein neues, demokratischeres und rechenschaftspflichtiges 
Parlament zu stellen (CH 11.8.2021). 
Die 128 Abgeordnetensitze im Parlament werden nach einem detaillierten Schlüssel für die 18 
anerkannten Religionsgemeinschaften je zur Hälfte von Christen (zwölf anerkannte christliche
Konfessionen)  bzw.  Muslimen  (Sunniten,  Schiiten,  Drusen,  Alawiten  und  Ismailiten)  besetzt.
Das libanesische System wird von der Zusammenarbeit der verschiedenen religiösen Gruppen 
getragen; daneben spielen Familien- und regionale Interessen eine große Rolle (AA 5.12.2023). 
Das  komplizierte  konfessionelle  Proporzsystem,  das  Christen,  Schiiten  und  Sunniten 
gleichermaßen Zugang zu Macht und Ämtern sichern soll, hat in den vergangenen Jahren zu einer 
vollständigen Blockade des politischen Prozesses geführt (WZ 15.1.2023). In der libanesischen 
Politik bestehen formelle und informelle Allianzen, allerdings häufig auch über die religiöse Kluft 
hinweg. Die „Allianz des 8. März“ ist eine Koalition, deren zwei führende Parteien schiitische 
Muslime (Hizbollah) und Christen (Freie Patriotische Bewegung) sind, die durch eine pro-syrische 
Agenda vereint sind. Ihnen gegenüber steht die „Allianz des 14. März“, eine anti-syrische Gruppe, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 68
8

die von sunnitischen Muslimen und christlichen Maroniten dominiert wird. Die ungewöhnliche und
mangelhafte politische Struktur des Libanon ermöglicht es der Hizbollah, über die Allianz des 8. 
März  enorme  Macht  und  parlamentarische  Kontrolle  auszuüben,  ohne  selbst  über  eine  hohe 
Anzahl von Sitzen im Parlament zu verfügen (CH 11.8.2021). Außerdem hat die Hizbollah im Laufe 
der Jahre eine mehrdimensionale Strategie verfolgt, die neben ihrem Militärapparat auch mehrere 
politische  Mittel  umfasst.  Neben  der  Bildung  eines  politischen  Gürtels  aus  nicht-schiitischen 
Verbündeten  (Christen,  Alawiten,  Drusen  und  Sunniten)  gehörte  auch  die  massive 
Unterwanderung  der  öffentlichen  Verwaltung  und  anderer  Einrichtungen  wie  der  allgemeinen 
Gewerkschaft  und  der  Verkehrsgewerkschaft  dazu  (USIP  8.6.2022).  Zumindest  in  ihren 
Hochburgen (Teile der Bekaa-Ebene, südliche Beiruter Vororte, Teilgebiete des Südens) stellt die 
Hizbollah  auch  weiterhin  eine  Art  Staat  im  Staat  dar  und  übernimmt  dort  die  sozialen  und 
politischen  Aufgaben  (AA 5.12.2022).  In  der  Europäischen  Union  wird  bislang  lediglich  der 
„militärische Arm“ der Hizbollah als Terrororganisation gelistet. Diese künstliche Unterscheidung 
zwischen einem militärischen und dem politischen Arm, die von der Hizbollah selbst negiert wird, 
ist international umstritten (ELNET 5.5.2021; vgl. ST 12.5.2021). Neben Deutschland, den USA, 
Kanada und den Niederlanden hat auch Großbritannien die Hizbollah als Ganzes verboten. In 
Österreich  gilt  für  die  Hizbollah  –  also  auch  für  den  politischen  Arm  –  ein  Symbole-
Verwendungsverbot (ST 12.5.2021). 
Die jüngsten Parlamentswahlen im Libanon fanden am 15.5.2022 statt (AA 5.12.2023). Die Wahlen 
waren die ersten seit einem landesweiten Aufstand im Jahr 2019 gegen eine politische Elite, die
weithin als korrupt und ineffektiv gilt. Die Hizbollah und ihre verbündete Allianz gewannen 62 der 
128 Sitze, und haben damit ihre Mehrheit im libanesischen Parlament verloren. Die Hizbollah 
behielt zwar ihre eigenen Sitze, aber die christliche Freie Patriotische Bewegung von Präsident 
Michel Aoun verlor an Unterstützung. Die „Lebanese Forces“, eine rivalisierende christliche Partei 
mit engen Beziehungen zu Saudi-Arabien, gewann 19 Sitze und damit 15 Sitze mehr als bei den 
letzten Wahlen im Jahr 2018 (BBC 17.5.2022). Kandidaten, die als Opposition zum Establishment 
gelten, haben 13 Sitze im Parlament gewonnen (OT 17.5.2022). Das zersplitterte Parlament war 
allerdings nicht in der Lage, einen neuen Präsidenten zu wählen, sodass nach dem Ende der 
Amtszeit  von  Michel  Aoun  im  Oktober  2022  ein  Vakuum  entsteht.  Michel  Moawad,  ein  Anti-
Hizbollah-Kandidat,  hat  in  mehreren  Wahlgängen  die  meisten  Stimmen  erhalten,  aber  keine 
Mehrheit. Die Abstimmung wird so lange fortgesetzt, bis jemand die Pattsituation durchbrechen 
kann. Da es keinen Präsidenten gibt, ist die Regierung von Premierminister Najib Mikati nur 
geschäftsführend tätig, was die anhaltende Wirtschaftskrise im Libanon noch verschärft, da die 
Währung einen neuen Rekordtiefstand erreicht hat (21Vote 21.2.2023). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 68
9

Die Hizbollah und ihr wichtigster Verbündeter, die Amal-Bewegung von Nabih Berri, setzen sich für
eine  ausschließliche  Vertretung  der  schiitischen  Gemeinschaft  ein,  indem  sie  alle  ihrer 
Gemeinschaft  zugewiesenen  Parlamentssitze  und  den  gesamten  Quotenanteil  der  Schiiten  in 
jeder Regierung kontrollieren. Im System der Machtteilung im Libanon bedeutet dies, dass sie 
gegen jede Entscheidung ein Veto einlegen oder jede Sitzung des Parlaments oder der Regierung 
für ungültig erklären können, indem sie alle schiitischen Mitglieder auffordern, nicht teilzunehmen 
oder dagegen zu stimmen. Letztlich kann die Partei außerdem immer noch auf Einschüchterung 
und  direkte  Aktionen  zurückgreifen  und  ihre  bewaffneten  Mitglieder  mobilisieren,  wenn  die 
politischen Mittel nicht ausreichen (USIP 8.6.2022).  Die wachsende wirtschaftliche Not und die 
Frustration über das politische System lösen im ganzen Land häufig weit verbreitete Proteste und 
zivile  Unruhen  aus,  bei  denen  konkrete  finanzielle  und  wirtschaftliche  Maßnahmen  zur 
Eindämmung der Krise gefordert werden (REACH 6.4.2022). Mehr als 200 Menschen protestierten 
Ende Januar 2023 vor dem libanesischen Justizpalast gegen die Versuche, die Ermittlungen im 
Zusammenhang mit der tödlichen Explosion im Beiruter Hafen im Jahr 2020 zu stoppen. Richter 
Tarek Bitar kündigte an, dass er die Ermittlungen zu der Explosion, bei der mehr als 220 Menschen 
ums  Leben  kamen,  wieder  aufnehmen  werde,  nachdem  sie  aufgrund  von  juristischen 
Auseinandersetzungen und politischem Druck auf höchster Ebene 13 Monate lang ausgesetzt 
worden waren (Reuters 26.1.2023). Im Oktober 2021 wurden bei einer Demonstration, zu der die 
Schiitische Amal und Hizbollah aufgerufen hatten, um die Absetzung des Richters Bitar zu fordern, 
sieben Menschen getötet und Dutzende verwundet (ToI 16.10.2021). 
Quellen:
-21Vote (21.2.2023): Ongoing Middle East Elections - Lebanon Indirect Presidential Election (by 
parliament): Continuing, https://21votes.com/middle-east-110/, Zugriff 1.3.2023
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 1.2.2023
-BBC - British Broadcasting Corporation (17.5.2022): Lebanon election: Hezbollah and allies 
lose  parliamentary  majority,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-61463884,  Zugriff 
1.3.2023
-CH  -  Chatham  House  (11.8.2021):  Lebanon’s  politics  and  politicians, 
https://www.chathamhouse.org/2021/08/lebanons-politics, Zugriff 28.2.2023
-ELNET (5.5.2021): Gemeinsam gegen Hisbollah – eine Bestandsaufnahme für Deutschland, 
Österreich  und  die  Schweiz,  https://elnet-deutschland.de/themen/politik/gemeinsam-gegen-
hisbollah-eine-bestandsaufnahme-fuer-deutschland-oesterreich-und-die-schweiz/,  Zugriff 
1.3.2023
-FH  -  Freedom  House  (3.6.2022):  Freedom  on  the  Net  2022  –  Lebanon, 
https://freedomhouse.org/country/lebanon/freedom-net/2022, Zugriff 8.2.2023
-OT - L’Orient Today (17.5.2022): Lebanon elects a new Parliament: A breakdown of divisions, 
winners  and  losers,  https://today.lorientlejour.com/article/1299886/lebanon-elects-a-new-
parliament.html, Zugriff 1.3.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 68
10

-REACH - REACH Initiative (6.4.2022): Lebanon: 2021 Multi-Sector Needs Assessment - April
2022,  https://reliefweb.int/report/lebanon/lebanon-2021-multi-sector-needs-assessment-april-
2022, Zugriff 23.1.2023
-Reuters  (26.1.2023):  Lebanese  protest  as  fate  of  blast  probe  hangs  in  balance, 
https://www.reuters.com/world/middle-east/lebanese-protest-anger-over-efforts-hamstring-blast-
probe-2023-01-26/, Zugriff 1.3.2023
-ST  -  Der  Standard  (12.5.2021):  Österreich  verbietet  sämtliche  Hisbollah-Symbole, 
https://www.derstandard.at/story/2000126602629/oesterreich-verbietet-saemtliche-hisbollah-
symbole, Zugriff 1.3.2023
-ToI - The Times of Israel (16.10.2021): A who’s who of the groups involved in Beirut violence 
that left 7 dead, https://www.timesofisrael.com/the-groups-involved-in-deadly-beirut-violence-that-
left-7-dead/, Zugriff 1.3.2023
-USIP - United States Institute of Peace (8.6.2022): Lebanon’s Election Offers Lessons for Now 
and the Future,  https://www.usip.org/publications/2022/06/lebanons-election-offers-lessons-now-
and-future, Zugriff 1.3.2023
-WZ  -  Wiener  Zeitung  (15.1.2023):  Krisenstaat  ohne  Exit-Strategie, 
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/welt/2134289-Krisenstaat-ohne-Exit-
Strategie.html, Zugriff 23.1.2023
 4. Sicherheitslage
[Anm.:  Für  Informationen  bzgl.  der  Sicherheitslage  in  den  palästinensischen  Flüchtlingslagern 
siehe Kapitel 20.2 „Palästinensische Flüchtlinge“] 
Die  allgemeine  Sicherheitslage  ist  durch  die  Proteste  und  den  wirtschaftlichen  Abschwung 
unübersichtlicher geworden (AA 12.5.2022).  Es kommt zu Demonstrationen, Straßenblockaden, 
Streiks und gewaltsamen Zusammenstößen zwischen verschiedenen Gruppierungen sowie
zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Dabei werden vereinzelt auch Schusswaffen 
eingesetzt (EDA 14.2.2023). Diebstähle, Schießereien und Zusammenstöße nehmen zu, da immer 
mehr Menschen verzweifelt versuchen, über die Runden zu kommen, was manchmal zu tödlichen 
Auseinandersetzungen  führt.  Die  von  den  Banken  eingeführten  informellen 
Kapitalverkehrskontrollen  für  Einlagen  haben  dazu  geführt,  dass  einige  Menschen  in 
verschiedenen  Bankfilialen  im  ganzen  Land  Geiseln  genommen  haben,  um  an  ihr  Geld  zu 
kommen. Die sich verschlechternde Sicherheitslage stellt eine besondere Herausforderung für die 
libanesischen Sicherheitskräfte dar, die ohnehin schon mit der Wirtschaftskrise zu kämpfen haben, 
durch die ihre Ressourcen schrumpfen und die Gehälter ihrer Mitarbeiter gekürzt werden (NL 
27.9.2022). 
Die libanesische schiitische Miliz Hizbollah kontrolliert den Zugang zu Teilen des Libanon und 
operiert innerhalb des Landes relativ ungestraft (CRS 11.1.2023). Ihr „militärischer Arm“ ist von der
EU seit 2013 als terroristische Vereinigung gelistet. Die Hizbollah übernimmt zumindest in ihren 
Hochburgen (Teile der Bekaa-Ebene, südliche Beiruter Vororte, Teilgebiete des Südens) faktisch 
auch die Funktion einer Sicherheitsbehörde (AA 5.12.2023). Im Libanon präsent sind neben der 
Hizbollah auch andere Terrorgruppen wie die Abdallah Azzam Brigades, al-Aqsa Martyrs Brigade, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 68
11

Asbat al-Ansar, Hamas, an-Nusrah Front (Hay'at Tahrir ash-Sham), Palestine Liberation Front,
Islamic Revolutionary Guard Corps/Qods Force, Islamic State of Iraq and ash-Sham (ISIS); PFLP-
General Command; Popular Front for the Liberation of Palestine (CIA 14.2.2023). 
Südlibanon 
Viele  Gebiete  (Zonen)  im  gesamten  Südlibanon  gelten  als  Militärgelände  der  Hizbollah.  Der 
Zugang zu diesen Gebieten ist untersagt. Die örtliche Zivilbevölkerung, die United Nations Interim 
Force in Lebanon (UNIFIL)-Truppen und sogar die libanesische Armee haben keinen Zugang zu 
diesen  Gebieten.  Einige  der  Gebiete  befinden  sich  in  unmittelbarer  Nähe  von  Dörfern  (Alma 
16.6.2022). Entlang der Blauen Linie im Südlibanon kommt es immer wieder zu Spannungen 
zwischen dem Libanon und Israel. Bei den grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen beiden 
Seiten  werfen  die  Libanesen  Israel  wiederholt  vor,  den  libanesischen  Luftraum  und  die 
Hoheitsgewässer zu verletzen. Im Oktober 2022 legten Libanon und Israel unter Vermittlung der 
USA nach zwei Jahren indirekter Verhandlungen ihre Seegrenze fest. Die beiden Länder befinden 
sich  technisch  gesehen  immer  noch  im  Kriegszustand  und  unterhalten  keine  diplomatischen 
Beziehungen, was jede Art von Kontakt zwischen libanesischen und israelischen Bürgern verbietet 
(AlM 23.1.2023).
Am 29.8.2022 nahmen Beamte des libanesischen Generaldirektorats für Sicherheit in Bint Jbeil 
mehrere Männer fest, die verdächtigt wurden, ISIS-Terroristen zu sein. Ihnen wurde vorgeworfen, 
in den Reihen von ISIS in Syrien zu kämpfen, illegal in den Libanon einzudringen und mit Drogen 
und Falschgeld zu handeln (ITIC 6.9.2022).
Nordlibanon
Es bestehen große Spannungen in der Region, die sich durch den Konflikt in Syrien und die 
Anwesenheit zahlreicher Flüchtlinge verschärft haben. Es sind bewaffnete Gruppierungen aktiv, 
und Grenzüberschreitungen durch Kämpfer sind häufig. Es kommt immer wieder zu bewaffneten 
Zusammenstößen  zwischen  der  Armee  und  militanten  Gruppierungen  oder  zwischen 
verschiedenen politisch-religiösen Gruppierungen, vor allem in und um Ersal, Ra’s Baalbek und 
Qaa. Die Gefahr von weiteren Anschlägen und einer Eskalation ist groß (EDA 14.2.2023). Die 
Schwächung  der  Streitkräfte  hat  ihre  Fähigkeit  eingeschränkt,  schnell  auf  Notsituationen  zu 
reagieren, einschließlich Zusammenstößen zwischen bewaffneten Gruppen im Nordlibanon. Einige 
Gemeinden und politische Parteien in Gebieten wie Keserwane und Matn (Gouvernement Berg-
Libanon),  die  nördlich  der  Hauptstadt  Beirut  (Gouvernement  Beirut)  liegen,  führen  lokale 
Maßnahmen durch, um die steigende Kriminalität zu bekämpfen, wobei die Einwohner als Wächter 
fungieren und abwechselnde Schichten übernehmen. Ähnliche Maßnahmen gibt es bereits in den 
von der schiitischen Bewegung Hizbollah kontrollierten Gebieten in den Vororten der Hauptstadt 
(CR 18.10.2022). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 68
12

Grenzgebiet zu Syrien
Der Konflikt in Syrien wirkt sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze aus. In der Nähe der 
syrischen  Grenze  ereigneten  sich  in  der  Vergangenheit  wiederholt  Kämpfe  zwischen 
extremistischen Gruppierungen und den libanesischen Streitkräften (EDA 14.2.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (24.1.2023): Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung),  https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/libanon-node/
libanonsicherheit/204048, Zugriff 16.2.2023
-AlM - Al-Monitor (23.1.2023): Lebanon's army 'on alert' following border tension with Israel, 
https://www.al-monitor.com/originals/2023/01/lebanons-army-alert-following-border-tension-israel, 
Zugriff 16.2.2023
-Alma (16.6.2022): The Mapping of Hezbollah’s Military Areas in South Lebanon, https://israel-
alma.org/2022/06/16/the-mapping-of-hezbollahs-military-areas-in-south-lebanon/,  Zugriff 
16.2.2023
-CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (14.2.2023):  The  World  Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/lebanon/#people-and-society, Zugriff 16.2.2023
-CR - Control Risks (18.10.2022):  Economic crisis to continue to negatively affect Lebanon's 
security  environment,  https://www.controlrisks.com/our-thinking/insights/big-picture-series-
economic-crisis-to-continue-to-negatively-affect-security-environment, Zugriff 16.2.2023
-CRS  -  Congressional  Research  Service  (11.1.2023):  Lebanese  Hezbollah, 
https://crsreports.congress.gov/product/pdf/IF/IF10703, Zugriff 16.2.2023
-EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (14.2.2023):
Reisehinweise  für  Libanon, 
https://www.e   da.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/libanon/reisehinweise-  
libanon.html#edafd977b, Zugriff 16.2.2023
-ITIC  -  Meir  Amit  Intelligence  and  Terrorism  Information  Center  (6.9.2022):  Spotlight  on 
Terrorism: Hezbollah, Lebanon and Spotlight on Terrorism: Hezbollah, Lebanon and Syria (August 
21  –  September  5,  2022),  https://www.terrorism-info.org.il/en/spotlight-on-terrorism-hezbollah-
lebanon-and-spotlight-on-terrorism-hezbollah-lebanon-and-syria-august-21-september-5-2022/, 
Zugriff 16.2.2023
-NL - Now Lebanon (27.9.2022):  Security situation in Lebanon worsens as economic crisis 
continues,  https://nowlebanon.com/security-situation-in-lebanon-worsens-as-economic-crisis-
continues/, Zugriff 16.2.2023
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassungsinstitutionen, insbesondere Parlament, Regierung und Justizwesen, funktionieren 
im  Prinzip  nach  rechtsstaatlichen  Grundsätzen,  sind  aber  in  ihrer  tatsächlichen  Arbeit  nicht- 
verfassungsgemäßen politischen Einflussnahmen ausgesetzt. Neben den in mehrere Instanzen 
gegliederten und  strukturell  dem  französischen  Justizwesen  angeglichenen  Zivilgerichten 
existieren  in  Libanon  konfessionelle  Gerichtsbarkeiten,  in  deren  Zuständigkeit  die 
familienrechtlichen,  bei  den  islamischen  Religionsgemeinschaften  auch  die  erbrechtlichen 
Verfahren,  fallen  (AA  5.12.2022).  Nach  der  libanesischen  Verfassung  werden  die 
Personenstandsgesetze  von  jeder  einzelnen  Glaubensgemeinschaft  erlassen,  wobei  das 
Gewohnheitsrecht mit religiösen Grundsätzen kombiniert wird (AN 26.8.2022). Frauen werden 
nach wie vor durch 15 verschiedene glaubensbasierte Personenstandsgesetze diskriminiert. Zu 
den Diskriminierungen gehört die Ungleichbehandlung beim Zugang zu Scheidung, Sorgerecht, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 68
13

Erbschaft und Eigentumsrechten (HRW 12.1.2023). Im Libanon gibt es außerdem keine zivile Ehe
(HRW  7.2.2023).  Jede  der  großen  Glaubensgemeinschaften  hat  ein  anderes  gesetzliches 
Heiratsalter  (AN  26.8.2022).  Eine  Strafverfolgungs-  und  Strafzumessungspraxis,  die  nach 
Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Nationalität diskriminiert, ist in Libanon 
nicht zu erkennen. Allgemeine kriminelle Delikte werden im Rahmen feststehender straf- bzw. 
strafprozessrechtlicher  Vorschriften  nach  insgesamt  weitgehend  rechtsstaatlichen  Prinzipien 
verfolgt und geahndet (AA 5.12.2022).
Die  Rechtsprechung  ist  gemäß  Verfassung  unabhängig.  Es  kommt  jedoch  zu  politischer
Einflussnahme. Die Einhaltung der in der Verfassung garantierten richterlichen Unabhängigkeit ist 
in der praktischen Durchführung durch verbreitete Korruption, chronischen Richtermangel und 
politische  Einflussnahme  eingeschränkt.Auch  die  Gewaltenteilung  wird  in  der  Praxis  nur 
eingeschränkt respektiert; insbesondere in politisch brisanten Ermittlungsverfahren kommt es zur 
Einflussnahme auf die Justiz (AA 5.12.2022). Diverse Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz 
haben  die  laufenden  Ermittlungen  in  einigen  hochkarätigen  Strafsachen  der  letzten  Zeit 
beeinträchtigt, wie z.B. die Untersuchung der Explosion im Hafen von Beirut und die Untersuchung 
der Rolle des Gouverneurs der libanesischen Zentralbank beim finanziellen Zusammenbruch des 
Landes.  Diese  Einmischung  hat  einmal  mehr  gezeigt,  wie  anfällig  die  libanesische  Justiz  für 
willkürliche, unzulässige oder ungerechtfertigte politische Einmischungen ist, was ihre anhaltenden 
Mängel  und  die  insgesamt  fehlende  Unabhängigkeit  des  libanesischen  Justizsystems 
widerspiegelt (ICJ 12.2022). 
Das  Rechtssystem  unterscheidet  im  Strafrechtsbereich  zwischen  ordentlichen  und
Militärgerichten.  Delikte  gegen  die  Staatssicherheit,  gegen  das  Militär  oder  deren  Angehörige 
unterliegen dem Militärstrafrecht (AA 5.12.2022). Das Militärgericht ist außerdem zuständig für 
Fälle, in denen Zivilpersonen des Waffenbesitzes und der Wehrdienstverweigerung beschuldigt 
werden  (USDOS  12.4.2022).  Dabei  werden  die  Zuständigkeiten  der  Militärgerichtsbarkeit  oft 
extensiv ausgelegt, vor allem beim Vorwurf des Terrorismus. Militärgerichte verurteilen auch zivile 
Angeklagte wegen terroristischer Delikte mit islamistischem Hintergrund in Schnellverfahren ohne 
ausreichenden Rechtsbeistand. Seit Jahren (allerdings ohne greifbare Fortschritte) wird erwogen, 
alle  Militärverfahren,  wenngleich  unter  Beibehaltung  der  prozeduralen  Besonderheiten, 
ordentlichen Gerichten zu übertragen. Gegen Urteile des sogenannten Justizrates („Conseil de 
Justice“)  kann  kein  Rechtsmittel  eingelegt  werden.  Dieses  mit  fünf  Richtern  des 
Kassationsgerichtshofs besetzte Gericht urteilt auf Beschluss des Ministerrates in Strafverfahren, 
die die nationale Sicherheit betreffen (AA 5.12.2022). Andersrum können zwar auch zivile Gerichte 
gegen Militärangehörige vorgehen, doch werden diese Fälle häufig vom Militärgericht verhandelt, 
auch wenn es sich um Anklagen handelt, die nichts mit dem offiziellen Militärdienst zu tun haben. 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 68
14

Menschenrechtsaktivisten äußern die Befürchtung, dass solche Verfahren zu Straffreiheit führen
könnten (USDOS 12.4.2022). 
Verwaltung und Justiz in den palästinensischen Flüchtlingslagern sind sehr unterschiedlich, wobei 
die meisten Lager unter der Kontrolle gemeinsamer palästinensischer Sicherheitskräfte stehen, die 
mehrere  Fraktionen  repräsentieren.  Die  palästinensischen  Gruppen  in  den  Flüchtlingslagern 
verfügen über ein autonomes Justizsystem, das für Außenstehende meist nicht transparent ist und 
sich der Kontrolle des Staates entzieht. So versuchen beispielsweise lokale Volkskomitees in den 
Lagern,  Streitigkeiten  durch  informelle  Vermittlungsmethoden  zu  lösen,  übergeben  aber 
gelegentlich Personen, die schwerwiegenderer Vergehen (z. B. Mord und Terrorismus) beschuldigt 
werden, den staatlichen Behörden zur Verhandlung (USDOS 12.4.2022). 
Quellen:
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 3.2.2023
-AN  -  Arab  News  (26.8.2022):  Early  marriage  blights  lives  of  young  girls  in  Lebanon’s 
marginalized  communities,  https://www.arabnews.com/node/2030696/middle-east,  Zugriff 
7.2.2023
-HRW - Human Rights Watch (7.2.2023): Lebanon Rejects Civil Marriages, Puts Children at 
Risk,  https://www.hrw.org/news/2023/02/07/lebanon-rejects-civil-marriages-puts-children-risk, 
Zugriff 7.2.2023
-HRW  -  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  –  Lebanon, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085471.html, Zugriff 3.2.2023
-ICJ  -  International  Commission  of  Jurists  (12.2022):  Lebanon:  Upholding  Judicial 
Independence Discussion and Recommendations on the Draft Law on the Independence of the 
Judiciary - An Advocacy Paper,
https://icj2.wpenginepowered.com/wp-content/uploads/2022/12/LEBANON-Judicial-Independens-
ENG-full.pdf, Zugriff 7.2.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Lebanon,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html,  Zugriff 
3.2.2023
 6. Sicherheitsbehörden
Im Libanon gibt es drei große Sicherheitsbehörden: die Internal Security Forces (ISF), die General 
Security  (GS)  und  die  Generaldirektion  für  Staatssicherheit  (GDSS).  Diese  Behörden  haben 
unterschiedliche, sich jedoch manchmal überschneidende Aufgaben. Die ISF stellen die größte 
Sicherheitskraft  (ISPI  2.8.2022).  Sie  sind  die  allgemein  zuständige  Polizei  des  Staates  und 
gleichzeitig Hilfsorgan der Justiz (z.B. zum Führen des Kriminalregisters), sie werden durch einen 
sunnitischen  General  geleitet  (AA  5.12.2022)  und  unterstehen  dem  (ebenfalls  sunnitischen) 
Innenminister  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  AA 5.12.2022).  Sie  sind  für  die  Aufrechterhaltung  der 
inneren  Sicherheit  und  Stabilität  zuständig,  einschließlich  des  Schutzes  von  Eigentum  und 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 68
15

Personen sowie der Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften (ISPI 2.8.2022). Die
demgegenüber schiitisch geprägte GS hat neben Fragen der Ein- und Ausreisekontrollen auch 
eine nachrichtendienstliche Funktion inne (AA 5.12.2022; vgl. ISPI 2.8.2022). Die GS untersteht 
ebenfalls  dem  Innenministerium  (USDOS  12.4.2022).  Die  GDSS  ist  die  kleinste 
Sicherheitsbehörde  (ISPI 2.8.2022).  Sie  ist  über  den  Obersten  Verteidigungsrat  dem 
Premierminister  unterstellt  und  ist  für  die  Untersuchung  von  Spionage  und  anderen 
Angelegenheiten der nationalen Sicherheit zuständig. Die parlamentarische Polizeitruppe (PPF) ist 
dem Parlamentspräsidenten unterstellt und hat die Aufgabe, die Räumlichkeiten des Parlaments 
und  die  Residenz  des  Parlamentspräsidenten  zu  schützen.  Sowohl  die  ISF  als  auch  die 
libanesischen Streitkräfte (LAF) stellen Einheiten für die PPF bereit (USDOS 12.4.2022). Die LAF, 
die dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die äußere Sicherheit zuständig, dürfen 
aber aus Gründen der nationalen Sicherheit Verdächtige festnehmen und inhaftieren (USDOS 
12.4.2022). Anders als die anderen Sicherheitsinstitutionen gilt die Armee als parteipolitisch und 
konfessionell weitgehend neutral (trotz eines stets christlichen Oberbefehlshabers und zahlreicher 
christlicher Generäle) und genießt grundsätzlich hohes Ansehen in allen Bevölkerungsteilen (AA 
5.12.2022). 
Ein  Polizeigesetz  im  engeren  Sinne  gibt  es  nicht.  Dass  die  Institutionen  einer  bestimmten 
Konfession  und  ihrem  politischen  Lager  zuzuordnen  sind,  beeinflusst  teilweise  spürbar  die 
Zusammenarbeit  untereinander  (AA  5.12.2022).  Berichten  zufolge  zwingt  die  anhaltende 
wirtschaftliche, politische und soziale Krise im Libanon die Bewohner dazu, ihre Sicherheit selbst in
die Hand zu nehmen, und es bilden sich Nachbarschaftswachen, die dort einspringen, wo die 
staatliche Sicherheit versagt hat (AlM 17.12.2022; vgl. Haaretz 29.11.2022). Die Auswirkungen der 
wirtschaftlichen Probleme des Landes auf die Sicherheitskräfte sind besonders besorgniserregend, 
da die grassierende Inflation die operativen Budgets der libanesischen Sicherheitsbehörden und 
die Gehälter ihrer Mitarbeiter entwertet hat. Die Moral hat sich verschlechtert, viele Mitarbeiter 
gehen einer Schwarzarbeit nach und eine wachsende Zahl desertiert. Die Fähigkeit des Staates, 
die Straßen zu kontrollieren, wird immer schwächer, vor allem in den Randgebieten, während die 
Kriminalitätsrate  drastisch  ansteigt.  Immer  mehr  Bürger  kaufen  Schusswaffen  auf  dem 
Schwarzmarkt, um ihre Familien und ihr Eigentum zu schützen. Es bildet sich ein Mosaik lokaler 
Sicherheitsvorkehrungen, bei dem sich Gemeindepolizisten und Aktivisten politischer Parteien mit 
kommerziellen Anbietern und Freiwilligen aus der Bevölkerung zusammentun, um die Sicherheit in 
den  Vierteln  und Dörfern  zu  gewährleisten  (ICG  27.1.2022).  Dennoch  erhalten  die  zivilen 
Behörden die Kontrolle über die Streitkräfte der Regierung und andere Sicherheitskräfte, obwohl 
palästinensische Sicherheits- und Milizkräfte, die Hizbollah und andere extremistische Elemente 
außerhalb der Leitung oder Kontrolle der Regierungsbeamten operieren. Die Sicherheitskräfte der 
Regierung  sowie  bewaffnete  nichtstaatliche  Akteure  wie  die  Hizbollah  setzen  die  Praxis  der 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 68
16

außergerichtlichen Verhaftung und Inhaftierung fort, einschließlich der Inhaftierung in
Isolationshaft.  NGOs  berichten,  dass  Straflosigkeit  ein  erhebliches  Problem  bei  den 
Sicherheitskräften, einschließlich der ISF, der LAF und der PPF, darstellt. Straflosigkeit ist auch ein 
Problem in Bezug auf die Handlungen bewaffneter nichtstaatlicher Akteure wie der Hizbollah. Auf 
Fotos und Videos wurden Personen, die der PPF angehören sollen, dabei gefilmt, wie sie während 
der  Proteste  im  August  2020  mit  scharfer  Munition  auf  Demonstranten  schossen  (USDOS 
12.4.2022). 
Die staatlichen Institutionen haben in Teilen des Landes keinen uneingeschränkten Zugriff, bspw. 
in den palästinensischen Flüchtlingslagern (AA 5.12.2022). Die Flüchtlingslager waren für die 
libanesischen Behörden bekanntermaßen tabu (T961 19.1.2023). Auch in anderen Landesteilen 
schränkt die Existenz nicht-staatlicher Akteure die Zugriffsmöglichkeiten der Staatsorgane ein. 
Dies gilt insbesondere für die südlichen Vororte Beiruts und die schiitischen Siedlungsgebiete in 
der Bekaa-Ebene und im Süden des Landes, in denen die Hizbollah präsent ist und Druck auf 
staatliche Institutionen ausübt. So sind z.B. in diesen Gebieten polizeiliche Ermittlungen oder auch 
die Präsenz der libanesischen Armee nur eingeschränkt möglich (AA 5.12.2022). 
Quellen:
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 7.2.2023
-AlM - Al Monitor (17.12.2022): As Lebanon unravels, Beirut neighborhood takes security into its 
own hands,  https://www.al-monitor.com/originals/2022/12/lebanon-unravels-beirut-neighborhood-
takes-security-its-own-hands, Zugriff 7.2.2023
-Haaretz  (29.11.2022):  Beirut  ‘Neighborhood  Watch’  Echoes  Lebanon’s  Troubled  Past, 
https://www.haaretz.com/middle-east-news/2022-11-27/ty-article/beirut-neighborhood-watch-
echoes-lebanons-troubled-past/00000184-b86c-db6f-a9ac-feed96bf0000, Zugriff 7.2.2023
-ICG - International Crisis Group (27.1.2022):  Lebanon: Fending Off Threats from Within and 
Without,  https://www.crisisgroup.org/middle-east-north-africa/east-mediterranean-mena/lebanon/
lebanon-fending-threats-within-and-without, Zugriff 7.2.2023
-ISPI - Italian Institute for International Political Policy (2.8.2022): Lebanon: New Challenges to 
the  Delivery  of  Security  Assistance,  http://www.ispionline.it/en/publication/lebanon-new-
challenges-delivery-security-assistance-35928, Zugriff 7.2.2023
-T961 - The 961 (19.1.2023): Murderer Who Escaped From Sweden Was Just Caught In
Palestinian  Refugee  Camp  In  Lebanon,  https://www.the961.com/murderer-escaped-sweden-
caught-palestinian-refugee-camp-lebanon/, Zugriff 9.2.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Lebanon,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html,  Zugriff 
7.2.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 68
17

Go to next pages