mali-lib-2023-11-10-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 66
PDF herunterladen
2023). Die erste Phase des Übergangsprozesses, zunächst auf 18 Monate bis Mai 2021 angelegt,
verlief schleppend (AA 3.6.2022; vgl. ICG 21.9.2021). Spannungen zwischen Zivilisten und Militärs 
innerhalb der Regierung sowie ihre schwache soziopolitische Basis führten zu einer Lähmung der 
Exekutive. Zwar löste sich das CNSP nach dem Putsch offiziell auf, blieb aber hinter den Kulissen 
aktiv (ICG 21.9.2021; vgl. JA 9.3.2021). Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung (BS) ist es sogar 
determiniert, Mali bis zur nächsten Wahl zu regieren (BS 23.2.2022). Trotz der Ausarbeitung eines 
ehrgeizigen Fahrplans - das CNSP versprach u. a. die nationale Einheit wiederherzustellen und die 
Korruption zu bekämpfen - gelang es der Regierung nicht, nennenswerte Reformen umzusetzen 
(ICG 21.9.2021). Der Übergang war überdies weder inklusiv noch einvernehmlich. Die wichtigsten 
Staatsämter, das Vizepräsidium und die Schlüsselressorts, wurden allesamt von Militärs geleitet. 
Gleichzeitig spielten die politische Klasse, zivilgesellschaftliche Organisationen und vor allem die 
M5-RFP in der ersten Übergangsphase keine Rolle (BS 23.2.2022).
Im Mai 2021 traten im Rahmen einer Kabinettsumbildung Spannungen zutage, die den Boden für 
einen zweiten Militärputsch bereiteten. Monatelang hatte die Regierung Ouane versucht, sich aus 
dem Einflussbereich des CNSP bzw. der Armee zu lösen (ICG 21.9.2021). Nach Bekanntgabe des 
neuen Kabinetts, aus dem zwei hochrangige Militärs ausgeschlossen waren, kam es zum zweiten 
Staatsstreich (FH 2023; vgl. ICG 21.9.2021), der erneut unblutig verlief (AA 3.6.2022). N’Daw und 
Ouane wurden beiden verhaftet, während sich Goïta selbst zum Übergangspräsidenten ernannte 
(FH 2023; vgl. C24 7.7.2022, ICG 21.9.2021). Die putschenden Offiziere des vormaligen CNSP 
waren aber nicht in der Lage, die volle Kontrolle im Land zu übernehmen. Deshalb haben sie den
M5-RFP-Sprecher, Choguel Maïga, bei der Bildung eines neuen Kabinetts miteinbezogenen (ICG 
21.9.2021); er wurde zum Premier ernannt (AA 3.6.2022; vgl. FH 2023). Das Verfassungsgericht 
bestätigte diese Entscheidungen bereits wenige Tage nach dem Coup d’État, und im August 2021 
wurden N’Daw wie Ouane aus dem Hausarrest entlassen (FH 2023). Dieses erneute Bündnis 
zwischen Zivilisten und Militärs ist aber brüchig, da die M5-RFP in puncto Regierungsbeteiligung 
gespalten ist und noch nach dem ersten Militärputsch in 2020 gegen die Militarisierung der Macht 
protestiert hat. Die Zusammensetzung der Regierung lässt zudem keine Zweifel aufkommen, dass 
zurzeit die Putschisten der CNSP an der Macht in Mali sind (ICG 21.9.2021).
Wegen des zweiten Putsches und der damit verbundenen Verzögerung der Machtrückgabe an 
gewählte Staatsorgane, verhängten die Mitgliedsländer der ECOWAS sowie der Westafrikanischen 
Wirtschafts- und Währungsunion (Union Économique et Monétaire Ouest-Africaine - UEMOA) am 
9.1.2022 vielfältige Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen Mali (AA 3.6.2022; vgl. AJ 9.1.2022, 
REU 10.1.2022). Überdies wurde das Land von der ECOWAS sowie der AU auf unabsehbare Zeit 
ausgeschlossen (HRW 12.1.2023). Im Feber 2022 verhängte die EU ein Reiseverbot gegen fünf 
Mitglieder der Interimsregierung (HRW 12.1.2023; vgl. AA 3.6.2022), welche zur Verzögerung der 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 66
8

Transition wesentlich beigetragen hatten (AA 3.6.2022). Außerdem wurden deren Vermögenswerte
eingefroren, während die USA im August 2022 ihre Militärhilfe für die malische Regierung bis zur 
Abhaltung freier und fairer Wahlen einfror (HRW 12.1.2023). Außerdem gab die US-Regierung am 
24.7.2023 bekannt, Sanktionen gegen mehrere ranghohe Politiker in Mali zu verhängen. Als Grund 
wird die Unterstützung der russischen Wagner-Gruppe genannt. Diese Sanktionen beinhalten u.a. 
das Einfrieren des Vermögens des Verteidigungsministers, Sadio Camara. Ihm sowie anderen wird 
vorgeworfen, den Aufstieg der Söldnertruppe in Mali erleichtert zu haben (BAMF 31.7.2023). Am 
30.8.2023 scheiterte im UN-Sicherheitsrat ein Versuch am Veto Russlands, Sanktionen gegen Mali 
auf UN-Ebene zu verhängen (SCR 19.10.2023).
Die Beziehungen zwischen Bamako und Paris haben sich stark verschlechtert (HRW 12.1.2023). 
Mali wies den französischen Botschafter im Jänner 2022 aus, nachdem dessen Außenminister die 
Legitimität der Übergangsregierung  infrage gestellt hatte (HRW 12.1.2023; vgl. F24 31.1.2022). 
Frankreich beendete hingegen seine neunjährige Antiterrorkampagne und zog seine Truppen ab; 
Mitte August 2022 verließ der letzte Soldat das Land [siehe Kapitel 5. Sicherheitsbehörden, Anm.] 
(AJ 16.8.2022; vgl. HRW 12.1.2023). Zudem setzte Paris im November 2022 die Entwicklungshilfe 
für Mali bis auf Weiteres aus (MEAE 16.11.2022; vgl. HRW 12.1.2023). Mehrere islamistische und 
dschihadistische Gruppierungen, die im Land operieren, darunter die Al-Qaida-nahe „Gruppe zur 
Unterstützung des Islam und der Muslime“ (Jama'at Nasr al-Islam wal Muslimin -JNIM; Groupe de 
Soutien à l'Islam et aux Musulmans - GSIM), deren Mutterorganisation „Al-Qaida des Islamischen 
Maghreb“ (Al-Qaeda in the Lands of the Islamic Maghreb - AQIM; Al-Qaïda au Maghreb islamique
- AQMI), oder der „Islamische Staat in der Größeren Sahara“ (Islamic State in the Greater Sahara - 
ISGS; État islamique dans le Grand Sahara - EIGS), haben auch „Probleme“ mit Frankreich „vor 
Ort“, so Abu Ubaidah Youssef al-Annabi, der Anführer von AQIM, weshalb sie den französischen 
Rückzug begrüßen (JF 26.5.2023; vgl. F24 6.3.2023). 
Die malische Regierung hat nach Auseinandersetzungen mit der ECOWAS im Juni 2022 einen 
zwei  Jahre  laufenden  Übergangsfahrplan  vereinbart,  der  mehrere  Urnengänge  sowie  ein 
Verfassungsreferendum beinhaltet (BMZ 25.7.2023; vgl. AP 25.6.2022). Die ECOWAS akzeptierte 
den Fahrplan und hob die Sanktionen wieder auf (AJ 3.7.2022), sodass im Sommer 2022 einige 
ausgesetzte  Programme  der  Zusammenarbeit  mit  Mali  wieder  aufgenommen  wurden  (BMZ 
25.7.2023). Das Übergangsgesetz erlaubt es Goïta und den Militärs der CNSP aber auch, bei den 
nächsten Präsidentschaftswahlen zu kandidieren (AP 25.6.2022).
Gemäß dem Übergangsfahrplan war die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung zunächst für 
März 2024 geplant (F24 7.6.2022), später bereits für Feber 2024. Die Übergangsregierung hat am 
25.9.2023 jedoch  bekannt gegeben, dass auch dieser Wahltermin „aus technischen Gründen“ 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 66
9

leicht verschoben wird. Als technische Gründe nannten die Behörden die Verabschiedung einer
neuen  Verfassung,  eine  Überarbeitung  der  Wählerverzeichnisse  sowie  einen  Streit  mit  dem 
französischen Unternehmen Idemia, das an der Wahl beteiligt sein soll. Außerdem wurde erklärt, 
dass die neuen Termine der Präsidentschaftswahl zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden 
(AN 25.9.2023; vgl. AJ 25.9.2023, VOA 27.9.2023). Die M5-RFP verurteilte, so wie auch andere 
Parteien, diese Entscheidung und forderte die Regierung auf, „ihre Verpflichtungen einzuhalten“. 
Die ECOWAS hat Stand 6.11.2023 noch nicht offiziell auf diese jüngste Ankündigung reagiert (VOA 
27.9.2023). 
Am 23.6.2023 haben die Malier in einem Referendum Verfassungsänderungen gebilligt, die laut 
der Übergangsregierung sowie regionalen Mächten den Weg für eine zivile Regierung ebnen 
sollen. Die Wahlbehörde erklärte, dass sich 97 % der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 39,4 
% für die Änderungen aussprachen (AJ 23.6.2023; vgl. BBC 23.7.2023). Der Präsident soll fortan 
„die Politik der Nation bestimmen“, eine Rolle, welche gemäß der alten Verfassung von 1992 der 
Regierung zukommt. Zudem wird er das Recht innehaben, den Premierminister und die Minister zu 
ernennen und entlassen. Die Regierung wird ihm gegenüber rechenschaftspflichtig sein, nicht wie 
bisher dem Parlament. Weitere Bestimmungen sehen eine Amnestie für frühere Putschisten, eine 
öffentliche Finanzaufsichtsreform oder eine obligatorische Vermögensoffenlegung für Abgeordnete 
und Senatoren vor (AJ 23.6.2023) - der Senat wird erst durch diese neue Verfassung eingerichtet. 
Gleichwohl wird Französisch von einer Amts- zu einer Arbeitssprache degradiert (BBC 23.7.2023).
Wahlbeobachter berichten von Zwischenfällen während des Referendums (AJ 23.6.2023; vgl. BBC 
23.7.2023). Schon im Vorfeld ist davon ausgegangen worden, dass die überwiegende Mehrheit mit 
Ja stimmen wird, da die Kritiker der Übergangsregierung vor allem in Nord- und Zentral-Mali leben, 
in denen aus Sicherheitsgründen keine Wahl stattfand. Laut der Wahlbehörde konnte in 1.121 von 
landesweit 24.416 Wahllokalen die Abstimmung nicht durchgeführt werden (BAMF 30.6.2023). 
Mehrere der Klauseln der neuen Verfassung sind umstritten: Während die Befürworter sagen, die 
schwachen politischen Institutionen werden gestärkt, meinen die Gegner, der Präsident bekäme zu 
viel Macht (AJ 23.6.2023). Ismaël Sacko, der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, die im 
Juni 2023 von der Regierung aufgelöst wurde, bezeichnete das Referendum als einen „Anschlag 
auf die Demokratie“ (BBC 23.7.2023). Muslimische Religionsführer mobilisierten ebenfalls gegen 
den Verfassungsentwurf, besonders aufgrund des darin enthaltenden „Prinzip des Säkularismus“ 
(AN 8.3.2023). Im malischen Norden, welcher von bewaffneten Gruppen kontrolliert wird, fanden 
nur wenige Wahlen statt (AJ 23.6.2023).
Am 17.6.2023 forderte Bamako im UN-Sicherheitsrat, dass die MINUSMA so schnell wie möglich 
abziehen solle, vermutlich aufgrund ihrer Ermittlungen von Menschenrechtsverletzungen, so die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 66
10

Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), oder aufgrund populistischer Gründe, weil diese Forderung zwei
Tage vor dem Verfassungsreferendum publik wurde (KAS 6.2023; vgl. BAMF 3.7.2023). Der Abzug 
wurde indes am 30.6.2023 einstimmig vom Sicherheitsrat beschlossen (BAMF 3.7.2023). Laut der 
KAS unterstützten viele Menschen im Norden wie im Zentrum des Landes die MINUSMA, da sie 
den schwachen oder nicht existierenden Staat in vielen Bereichen ersetzt hatte (KAS 6.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 6.11.2023
-AJ - Al Jazeera (25.9.2023): Mali postpones February presidential election due to „technical 
issues“, https://www.aljazeera.com/news/2023/9/25/mali-postpones-february-presidential-
election-due-to-technical-issues, Zugriff 6.11.2023
-AJ - Al Jazeera (23.6.2023): Malians approve amendments to constitution in referendum, 
https://www.aljazeera.com/news/2023/6/23/mali-approves-constitutional-amendments-in-a-
referendum, Zugriff 6.11.2023
-AJ - Al Jazeera (16.8.2022): Last French troops leave Mali, ending nine-year deployment, 
https://www.aljazeera.com/news/2022/8/16/last-french-troops-leave-mali-ending-nine-year-
deployment, Zugriff 6.11.2023
-AJ - Al Jazeera (3.7.2022): West African leaders lift economic sanctions on Mali, 
https://www.aljazeera.com/news/2022/7/3/west-african-leaders-lift-economic-sanctions-on-mali, 
Zugriff 6.11.2023
-AJ - Al Jazeera (9.1.2022): West Africa bloc ECOWAS hits Mali with sanctions after poll delay, 
https://www.aljazeera.com/news/2022/1/9/west-africa-bloc-ecowas-hits-mali-with-sanctions-after-
poll-delay, Zugriff 6.11.2023
-AN - Africa News (25.9.2023): Mali: junta announces postponement of presidential election, 
https://www.africanews.com/2023/09/25/mali-junta-announces-postponement-of-presidential-
election/, Zugriff 6.11.2023 
-AN - Africa News (8.3.2023): Mali: muslim leaders call for vote against draft constitution over 
„principle of secularism“, https://www.africanews.com/2023/03/08/mali-muslim-leaders-call-for-
vote-against-draft-constitution-over-principle-of-secularism/, Zugriff 6.11.2023
-AP - Associated Press (25.6.2022): Leader of Mali’s junta signs election law letting him run, 
https://apnews.com/article/africa-elections-presidential-mali-west-
3bb6b8df5ccf273e50f7d2098d3e539c, Zugriff 6.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (31.7.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw31-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Zugriff 6.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.7.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw27-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=9, Zugriff 6.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung. Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration: Mali Januar - Juni 
2023, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2023-mali.pdf?
__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 6.11.2023
-BBC- British Broadcasting Coperation (23.7.2023): Assimi Goïta: President gets sweeping 
powers in new Mali constitution, https://www.bbc.com/news/world-africa-66282417?
at_medium=RSS&at_campaign=KARANGA, Zugriff 6.11.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 66
11

-BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(25.7.2023): Mali: Westafrikanischer Binnenstaat in der Krise, 
https://www.bmz.de/de/laender/mali, Zugriff 6.11.2023
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 6.11.2023
-C24 - Crisis 24 (7.7.2022): Political. In Mali Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-
intelligence/intelligence/country-reports/mali?origin=de_riskalert, Zugriff 6.11.2023
-CIA - Central Intelligence Agency [USA] (19.10.2023): Mali, https://www.cia.gov/the-world-
factbook/countries/mali/, Zugriff 6.11.2023
-F24 - France 24 (6.3.2023): In context: FRANCE 24 analyses comments by al Qaeda’s North 
Africa leader, https://www.france24.com/en/middle-east/20230306-al-qaeda-leader-in-north-
africa-grants-exclusive-interview-to-france-24, Zugriff 6.11.2023
-F24 - France 24 (7.6.2022): Mali junta sets two-year delay until civilian rule, 
https://www.france24.com/en/live-news/20220606-mali-junta-sets-two-year-delay-until-civilian-
rule, Zugriff 6.11.2023
-F24 - France 24 (31.1.2022): Junta in Mali gives French ambassador 72 hours to leave the 
country, https://www.france24.com/en/live-news/20220131-mali-authorities-give-french-
ambassador-72-hours-to-leave-the-country, Zugriff 6.11.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Mali, 
https://www.ecoi.net/en/document/2097713.html, Zugriff 6.11.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Mali, 
https://www.ecoi.net/en/document/2085475.html, Zugriff 6.11.2023
-ICG - International Crisis Group (o.D.): Mali, https://www.crisisgroup.org/africa/sahel/mali, 
Zugriff 6.11.2023
-ICG - International Crisis Group (21.9.2021): Saving Momentum for Change in Mali’s 
Transition, https://www.crisisgroup.org/africa/sahel/mali/304-transition-au-mali-preserver-
laspiration-au-changement, Zugriff 6.11.2023
-JA - Jeune Afrique (9.3.2021): Bah N’Daw ou Assimi Goïta, qui dirige vraiment le Mali?, 
https://www.jeuneafrique.com/1131248/politique/bah-ndaw-ou-assimi-goita-qui-gouverne-
vraiment-le-mali/, Zugriff 6.11.2023
-JF - Jamestown Foundation (26.5.2023): Brief: JNIM Pursuing Localized Agenda in Mali; 
Terrorism Monitor Volume: 21 Issue: 11, https://www.ecoi.net/en/document/2098070.html, Zugriff 
6.11.2023
-KAS - Konrad-Adenauer-Stiftung (6.2023): Länderbericht Regionalprogramm Sahel: Die 
Blauhelm-Mission in Mali vor dem Aus, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093863/Die+Blauhelm-
Mission+in+Mali+vor+dem+Aus.pdf, Zugriff 6.11.2023
-MEAE - Ministère de l’Europe et des Affaires Étrangères [Frankreich] (16.11.2022): Mali – 
Suspension de l’aide publique au développement, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/dossiers-
pays/mali/evenements/article/mali-suspension-de-l-aide-publique-au-developpement-16-11-22, 
Zugriff 6.11.2023
-REU - Reuters (10.1.2022): West African nations sever links with Mali over election delay, 
https://www.reuters.com/world/africa/mali-eyes-elections-four-years-west-african-bloc-mulls-
sanctions-2022-01-09/, Zugriff 6.11.2023
-SCR - Security Council Report (19.10.2023): Mali: Meeting under „Any other Business“ on the 
Withdrawal of MINUSMA, https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2023/10/mali-
meeting-under-any-other-business-on-the-withdrawal-of-minusma.php, Zugriff 6.11.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 6.11.2023
-VOA - Voice of America (27.9.2023): Mali Parties Angry at Junta for Postponing Presidential 
Vote, https://www.voanews.com/a/mali-parties-angry-at-junta-for-postponing-presidential-vote-/
7288174.html, Zugriff 6.11.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 66
12

3. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage ist im Land nicht nur volatil (AA 3.6.2022), sondern verschlechtert sich weiter
(BMZ 25.7.2022; vgl. BAMF 30.6.2023, FH 2023), vor allem im Norden und im Zentrum, aber auch 
im Süden (AA 3.6.2022). Es gilt weiterhin ein landesweiter Ausnahmezustand, und terroristische 
Anschläge sind überall möglich (BMZ 25.7.2023; vgl. C24 11.9.2023). In Nord- sowie Zentral-Mali 
stehen sie nach wie vor an der Tagesordnung, während sich gelegentlich öffentlichkeitswirksame 
Anschläge gegen Bamako richten (C24 11.9.2023). Besonders im Norden und im Zentrum kommt 
es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen (BMZ 25.7.2023). Die Regierung nimmt 
zwar für sich in Anspruch, dschihadistische Kräfte in die Defensive gezwungen zu haben, der UN-
Sicherheitsrat spricht jedoch von einer zunehmenden Verschlechterung der Sicherheitslage, in der 
Sahelzone im Allgemeinen wie in Mali im Speziellen (BAMF 30.6.2023). Im Norden steht das Land 
zudem am Rand eines Bürgerkriegs (ACSS 10.7.2023), und in den Regionen Gao, Kidal, Ménaka 
sowie Taoudénit, ist die staatliche Ordnung weiterhin nicht vollständig wiederhergestellt. Auch in 
Zentral-Mali,  in  Mopti,  Timbuktu,  sowie  in  Teilen  von  Koulikoro  und  Ségou,  ist  sie  partiell 
zusammengebrochen (AA 3.6.2022; vgl. BS 23.2.2022). 
Eine Vielzahl bewaffneter Gruppen operiert in diesen Gebieten und verübt häufig Anschläge, wobei 
die Gewalt allmählich auch auf den Süden übergreift (C24 11.9.2023). Auch entlang der Grenze zu 
Burkina Faso, der Côte d’Ivoire und Mauretanien sind Terrorgruppierungen aktiv (BMZ 25.7.2023); 
ähnlich verhält es sich an der malisch-nigrischen Grenze (AA 3.6.2022). Die Gruppen stehen alle 
auch miteinander im Konflikt (BMZ 25.7.2023). Darüber hinaus kommt es in Mali zu intra- sowie 
interkommunitäre Auseinandersetzungen (AA 3.6.2022). Die Bedrohung durch Kriminalität ist im
Land allgegenwärtig (C24 27.4.2022). Die andauernde Instabilität trägt zudem dazu bei, dass sich 
die  Organisierte  Kriminalität  samt  damit  einhergehender  Gewalt  und  Entführungen  weiter 
ausbreitet  (FH  2023;  vgl.  AA 3.6.2022).  Proteste  aufgrund  sozioökonomischer  und  politischer 
Themen sind an der Tagesordnung und können in Gewalt ausarten (C24 27.4.2022).
Die instabile Sicherheitslage begrenzt den tatsächlichen Wirkungsbereich der Behörden im Norden 
und im Zentrum des Landes (FH 2023). Die Ausübung der Staatsgewalt sowie Durchsetzung der 
staatlichen Ordnung, einschließlich rudimentärer sozialer Staatsfunktionen außerhalb von Städten 
und größeren Gemeinden, werden durch mehrere Faktoren, u. a. durch die Aktivitäten bewaffneter 
Akteure, erschwert oder verhindert (AA 3.6.2022). Ungefähr zwei Drittel des Staatsgebiets werden 
nicht vom malischen Staat kontrolliert, der dort weder die Integrität des Territoriums gewährleisten 
noch das Gewaltmonopol halten kann (BS 23.2.2022). Bewaffnete Gruppen kontrollieren de facto 
weite Teile des Nordens (ACSS 10.7.2023), und in von islamistischen Gruppierungen gehaltenen 
Gebieten werden regelmäßig brutale Strafen verhängt, einschließlich Hinrichtungen, Amputationen 
und Steinigungen (FH 2023; vgl. LM 5.5.2021).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 66
13

Ausländische Streitkräfte haben stets eine wesentliche Rolle beim Kampf der jeweiligen Regierung 
gegen gewaltbereite extremistische Organisationen gespielt. Nach neun Jahren militärischer Hilfe 
kündigte Paris im Feber 2022 an, seine Truppen abzuziehen; der letzte französische Soldat verließ 
das Land im August 2022 (FH 2023). Am 30.6.2023 beschloss der UN-Sicherheitsrat des Weiteren 
den Abzug der MINUSMA, der am 1.7.2023 begonnen hat, derzeit läuft und schon am 31.12.2023 
abgeschlossen sein sollte (BAMF 3.7.2023; vgl. SCR 19.10.2023). Obwohl nie offiziell eingeräumt 
hat die Übergangsregierung im Dezember 2021 ein Abkommen mit Moskau verhandelt, das neben 
einer 10,9 Millionen USD pro Monat schweren Konzession für Goldminen in Mali die Entsendung 
von rund tausend Kämpfer der Gruppe Wagner vorsieht (ACSS 10.7.2023). Diese tausend Mann 
oder mehr sollen sich noch immer im Land befinden. Durch den Abzug der MINUSMA wird Mali 
außerdem stärker auf die Wagner-Gruppe angewiesen sein (BBC 30.6.2023). Die Sicherheitslage 
hat sich seit deren Entsendung nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums ausschließlich 
verschlechtert (ACSS 10.7.2023). 
Die gegen Zivilpersonen gerichtete Gewalt hat in Mali im Jahr 2023 bisher um 38 % zugenommen. 
Hauptverantwortlich für den Anstieg sind die JNIM (180 Ereignisse; d. h. 33 %), die malische 
Armee bzw. die Gruppe Wagner (160; 29 %), und der ISGS (90; 15 %). Die Kämpfe sowie Angriffe 
haben sich angesichts gemeinsamer Militäroperationen der malischen Streitkräfte mit der Wagner-
Gruppe und des Wiederaufflammens der Feindseligkeiten im Norden auf weitere Orte ausgeweitet 
(ACLED 21.9.2023). Laut der US-Regierung sind viele der zivilen Todesfälle - seit Ankunft der
Söldner Ende 2021 ist die Anzahl um 278 % gestiegen - das Ergebnis dieser gemeinsamen 
Operationen (BAMF 31.7.2023), da sowohl das malische Heer als auch die Gruppe Wagner laut 
Experten  organisierte  Menschenrechtsverletzungen  begehen,  um  die  Bevölkerung 
einzuschüchtern.  Deswegen  ziele  ihre  Gewalt  gerade  gegen  Frauen  und  Mädchen  (BAMF 
4.9.2023).  Andererseits kann das Aufflackern extremistischer Gewalt u.a. durch den Rückzug 
einiger bewaffneter Gruppen aus dem Abkommen von Algier, das im Dezember 2022 geschah, 
erklärt werden (FH 2023; vgl. ICG 13.10.2023). Auch die JNIM hat eine Neuoffensive gestartet, in 
deren  Rahmen  sie  militärische  Stellungen  großflächig  angreift  und  Städte  sowie  wichtige 
Verkehrswege blockiert. Insgesamt hat die politische Gewalt in Mali, genauso wie in Burkina Faso 
und Niger, im Vergleich zum Vorjahr um 5 % und zu 2012 um 46 % zugenommen  (ACLED 
21.9.2023).
Diese Verschlechterung der Sicherheitslage verläuft in den nördlichen, zentralen sowie südlichen 
Regionen unterschiedlich (ACSS 10.7.2023).
Nord-Mali (Gao, Kidal, Ménaka, Timbuktu und Taoudénit):
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 66
14

[Es gibt keine einheitliche Aufteilung des Landes in Nord-, Zentral- bzw. Süd-Mali. Je nach Quelle 
werden bestimmte Regionen zu dem einen oder anderen Teil gezählt - insbesondere bei Koulikoro 
und Timbuktu scheiden sich die Geister. Die Gliederung dieses Kapitels übernimmt die Auffassung 
des Africa Center for Strategic Studies - ACSS 10.7.2023, Anm.]
Der Schritt der Übergangsregierung, einen Abzug der MINUSMA-Truppen zu erwirken, hat Mali an 
den Rand eines neuen Bürgerkriegs im Norden gebracht, da die UN-Mission das Abkommen von 
Algier zwischen der Regierung und den Separatisten im Norden garantierte (ACSS 10.7.2023). Ein 
Abzug wurde z. B. von führenden Vertretern der nördlichen Gemeinschaften als „Todesstoß“ für 
das  Friedensabkommen  bezeichnet  (AJ  22.6.2023;  vgl.  ACSS  10.7.2023).  Es  wird  eine 
Wiederholung der Ereignisse von 2012 befürchtet, als Dschihadisten einige Städte im Norden 
unter  ihre  Kontrolle  brachten  (BAMF  4.9.2023).  Derzeit  nehmen  Angriffe  von  bewaffneten 
Islamlistengruppierungen sowie Tuareg-Rebellen weiter zu (BAMF 16.10.2023), welche bereits 
bedeutende Gebiete faktisch kontrollieren (ACSS 10.7.2023). Die malische Armee hat dem bisher 
wenig  entgegenzusetzen  (BAMF  16.10.2023)  und  führt  nur  vereinzelt  Luftschläge  oder 
Aufklärungsmissionen durch (ACSS 10.7.2023) - die Luftwaffe soll z. B. am 28. bzw. 29.8.2023 
Positionen von Rebellen in Anéfis (Kidal) bombardiert haben (BAMF 4.9.2023).
Nord-Mali hat sich in der Folge zu einem Schlachtfeld zwischen rivalisierenden Islamistengruppen 
entwickelt, die sich um Gebiete streiten, die zuvor von UN-Friedenstruppen gehalten wurden. Vor
allem der 2021 von der französischen Armee und der MINUSMA stark geschwächte ISGS konnte 
wiedererstarken (ACSS 10.7.2023; vgl. BAMF 4.9.2023) - in weniger als einem Jahr hat er die von 
ihm kontrollierten Gebiete nahezu verdoppelt, insbesondere im Osten von Ménaka und im Norden 
von Gao. Gleichzeitig profitiert auch die JNIM von der Schwäche der anderen Akteure, weil sie sich 
als Beschützer der Zivilbevölkerung positionieren kann (BAMF 4.9.2023). Diese Islamistengruppen 
bekämpfen sich aber auch untereinander, wie beispielsweise ISGS und JNIM in Gao wie Timbuktu 
(ACSS 10.7.2023).
Wie in den UN-Vorschriften vorgesehen leitete die MINUSMA im Juli 2023 den Übergabeprozess 
ihrer zwölf Militärbasen an den malischen Staat ein (ICG 13.10.2023), der auch plant, diese Basen 
zu übernehmen (BAMF 16.10.2023). Zwischen ihm und dem „Ständigen Strategischen Rahmen“ 
(Cadre Stratégique Permanent - CSP) herrschen in dieser Frage aber Meinungsverschiedenheiten 
- der CSP umfasst die separatistische „Koordination der Azawad-Bewegungen“ (Coordination des 
mouvements de l'Azawad - CMA) und einen Teil der bewaffneten Gruppen von der ursprünglich 
regierungsnahen „Plattform“ (Plateforme), die allesamt das Abkommen von Algier unterzeichneten. 
Einige der UN-Stützpunkte, insbesondere die in Ber (Timbuktu), Adjelhoc, Tessalit und Kidal (alle in 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 66
15

Kidal), befinden sich in Gebieten, die von Separatisten beansprucht werden. Sie weigern sich, eine
Rückeroberung durch die malischen Streitkräfte, ohne Vorabverhandlungen zu akzeptieren. Für 
die Übergangsregierung ist die Kontrolle über diese Militärbasen Teil ihres größeren Ziels, nämlich 
die Wiederherstellung der Souveränität über das gesamte Staatsgebiet. Diese Position bildet den 
Kern der Unterstützung, welche sie in der Bevölkerung genießt (ICG 13.10.2023; vgl. BAMF 
4.9.2023). Sie bezeichnete die Rückeroberung bzw. Okkupation aller Gebiete von Mali im Oktober 
2023 als einen „unumkehrbaren Prozess“ (MW 9.10.2023; vgl. ICG 13.10.2023). Im Allgemeinen 
lässt sich laut Medienberichten ein zunehmender Konflikt zwischen der malischen Regierung und 
der CMA feststellen (BAMF 4.9.2023).
Weil die malischen Behörden davon ausgehen, dass die JNIM und die CSP ihre Operationen 
koordinieren, werden Angriffe der CSP in offiziellen Verlautbarungen als „terroristisch“ bezeichnet 
(ICG 13.10.2023) - z. B. habe der Luftangriff auf Anéfis Ende August 2023 terroristischen Gruppen 
und nicht der CMA gegolten, so die malischen Streitkräfte (BAMF 4.9.2023). Die CSP dementierte 
jedoch vor Kurzem, dass sie gemeinsame Sache mit dem Al-Qaida-Ableger mache und betonte, 
dass ihre Agenda eine andere als die der JNIM sei (ICG 13.10.2023). Nichtsdestoweniger sollen 
Kombattanten aller Parteien des Friedensabkommens bereits zu dschihadistischen Gruppierungen 
oder Schmugglernetzwerken übergelaufen sein (BAMF 4.9.2023).
Am 11.8.2023 lieferte sich die malische Armee inklusive der Gruppe Wagner ein heftiges Gefecht 
mit CSP-Kämpfern um die Kontrolle des Stützpunkts Ber nahe Timbuktu (ICG 13.10.2023; vgl.
SCR 19.10.2023). Dank ihrer Schlagkraft kontrolliert sie seit dem 13.8.2023 die Militärbasis (ICG 
13.10.2023). Am 2.10.2023 verließ ein malischer Militärkonvoi aus über hundert Militärfahrzeugen, 
begleitet von russischen Söldnern, die Stadt Gao in Richtung der Stadt Kidal (BAMF 16.10.2023; 
vgl. ICG 13.10.2023), die Hochburg des CSP (ICG 13.10.2023). Auf dem Weg dorthin kam es 
immer wieder zu Kämpfen mit Tuareg-Rebellen und am 7.10.2023 sollen malische Truppen Anéfis 
erobert haben (BAMF 16.10.2023; vgl. ICG 13.10.2023). Da dieser Ort als Tor nach Kidal gilt, 
drohen die Kämpfe das Friedensabkommen aus 2015 endgültig zu untergraben (ICG 13.10.2023). 
Im September 2023 führte das CSP mehrere tödliche Angriffe auf vorgeschobene Stellungen der 
malischen Armee in Nord- und Zentral-Mali durch, vornehmlich in Léré (Timbuktu), Dioura (Mopti), 
Bamba, Bourem (beide in Gao) (ICG 13.10.2023; vgl. SCR 19.10.2023) und Taoussa (Gao) (SCR 
19.10.2023). Als Reaktion wurden Luftangriffe auf Stellungen der Rebellen geflogen und Truppen 
samt Kampfjets in den Norden verlegt (ICG 13.10.2023). Auch ein Passagierschiff auf dem Niger 
wurde attackiert, das von Gao nach Mopti unterwegs war. Nach Angaben der Übergangsregierung 
starben 49 Zivilisten (BBC 8.9.2023; vgl. BAMF 11.9.2023), eine weitere Quelle spricht von über 60 
Getöteten insgesamt. Jedenfalls handelt es sich um einen der bisher tödlichsten Vorfälle im Zuge 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 66
16

der zunehmenden, auf Zivilisten abzielenden Gewalt (ACLED 21.9.2023). Am 8.9.2023 wurde des
Weiteren ein Selbstmordattentat auf einen Militärstützpunkt in Gao verübt, wobei die Opferzahlen 
hier unbekannt sind (BAMF 11.9.2023).
Anfang Oktorber 2023 gaben Tuareg-Rebellen der CMA bekannt, die Stadt Bamba (Gao) von der 
Armee erobert zu haben; die Regierung bestätigte das. Gleichzeitig konstatierten Erstere, mehr als 
80 Soldaten im Zentrum getötet zu haben (BBC 1.10.2023). Gemäß einer Erklärung des Militärs 
sollen am 10.10.2023 bei einem weiteren Anschlag in Bourem (ebenfalls Gao) mindestens zehn 
Soldaten getötet und 13 verletzt worden sein, während 46 „Terroristen“ ebenfalls ums Leben 
gekommen sein sollen (BAMF 16.10.2023). Bereits im Vormonat gab es ebenda einen Anschlag 
auf ein Militärlager, bei welchem 15 Soldaten (BAMF 11.9.2023; vgl. BBC 8.9.2023) und wohl 50 
Militante getötet worden sind; die JNIM bekannte sich zu diesem Angriff. Die Behörden hingegen 
riefen eine dreitägige Staatstrauer aus (BBC 8.9.2023).
Die Stadt Timbuktu ist seit Wochen fast komplett von der Außenwelt abgeriegelt, mutmaßlich von 
der JNIM. Straßen und Wasserwege, die in die Stadt führen, sind blockiert (BAMF 16.10.2023; vgl. 
ACLED 21.9.2023, ICG 13.10.2023, SCR 19.10.2023). Hierbei kommt es häufiger zu Abgriffen auf 
Transportmittel (BBC 8.9.2023; vgl. ACLED 21.9.2023). Die Bewohner von Timbuktu leiden unter 
akuter Lebensmittelknappheit, und es kommt zu starken Preisanstiegen bei Lebensmitteln sowie 
Benzin (BAMF 16.10.2023). Der häufige Granatbeschuss der Stadt - es gab z.B. sechs Vorfälle 
zwischen Mitte August und Mitte September 2023 -, darunter des Flughafens, gehört ebenfalls zum
Repertoire der JNIM. Die Kanonade vom 11.9.2023 führte zu einer vorübergehenden Einstellung 
des Flugverkehrs von und nach Timbuktu, u. a. durch den Humanitären Flugdienst der UN (United 
Nations Humanitarian Air Service - UNHAS) (ACLED 21.9.2023).
Die Opferzahlen der letzten Monate sind hoch. Infolge der erneuten Feindseligkeiten in Nord-Mali 
wurden seit August 2023 ca. 400 Todesopfer (Stand Mitte Oktober 2023) registriert, davon fast die 
Hälfte Zivilisten. Die CSP beschuldigt die Armee sowie die Wagner-Gruppe, Gräueltaten an der 
Zivilbevölkerung begangen zu haben, insbesondere in Ersane, ein Dorf zwischen Gao und Kidal. 
Dort wurden angeblich 17 Personen hingerichtet und deren Leichen mit Sprengstoff präpariert. Die 
malischen Behörden wiesen diese Anschuldigungen jedoch zurück und beteuern, dass die Armee 
die Menschenrechte in vollem Umfang achtet (ICG 13.10.2023).
Zentral-Mali (Mopti und Ségou):
Der Konflikt zwischen der malischen Regierung und den dschihadistischen Gruppen ist im Zentrum 
noch intensiver als im dünn besiedelten Norden (KAS 6.2023). 55 % der verübten Gewaltakte, die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 66
17

Go to next pages