mold-lib-2022-02-16-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
https://www.ecoi.net/en/file/local/2055562/Parlamentswahl+in+der+Republik+Moldau.pdf, Zugriff 4.1.2022 - OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (22.12.2021): REPUBLIC OF MOLDOVA: EARLY PARLIAMENTARY ELECTIONS 11 July 2021 – ODIHR Election Observation Mission Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/0/5/508979.pdf, Zugriff 4.1.2022 - OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (26.2.2021): REPUBLIC OF MOLDOVA: PRESIDENTIAL ELECTION 1 and 15 November 2020 – ODIHR Limited Election Observation Mission Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/1/5/479972.pdf, Zugriff 4.1.2022 - Parlament.md – Parlament der Republik Moldau [Moldau] (o.D.): Парламентские фракции [Parlamentsfraktionen], https://www.parlament.md/StructuraParlamentului/Frac%C5%A3iuniparlamentare/tabid/83/ language/ru-RU/Default.aspx, Zugriff 4.1.2022 - Presedinte.md – Präsidentschaft der Republik Moldau [Moldau] (o.D.): Статус и полномочия президента [Status und Vollmachten des Präsidenten], https://www.presedinte.md/rus/statutul-si-atributiile, Zugriff 4.1.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 4. Sicherheitslage Die Lage in der Republik Moldau ist derzeit stabil. Es kann insbesondere in der Hauptstadt Chisinau vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen (AA 24.1.2022). Die Republik Moldau ist gemäß dem Artikel 11 der Verfassung ein neutraler Staat (BS 2020; vgl. ADA 9.2021, VFGH 29.7.1994), jedoch existieren beschränkte militärische Kooperationen mit mehreren Ländern in der Region, beispielsweise mit den Nachbarländern Rumänien und der Ukraine (BS 2020). 1994 trat die Republik Moldau dem Programm der NATO „Partnerschaft für den Frieden“ bei. Seit 2014 beteiligt sich das Land mit einer kleinen Anzahl an Truppen an der NATO-Mission im Kosovo (KFOR; Kosovo Force). Im Jahr 2017 eröffnete die NATO auf Ersuchen der moldauischen Regierung ein ziviles Verbindungsbüro in der Republik Moldau (CIA 14.1.2022). Die Republik Moldau ist einer der Teilnehmerstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE o.D.). Der abtrünnige Landesteil Transnistrien (die selbst ernannte „Pridnestrowische Moldauische Republik“) befindet sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung. Es gibt zahlreiche Kontrollpunkte entlang der Strecken, die nach oder aus Transnistrien führen (AA 24.1.2022). Eine Mission der Europäischen Union, die European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM), leistet Unterstützung in den Bereichen Grenzkontrollen, Zoll sowie Handel (EC o.D.). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 42

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (24.1.2022): Moldau, Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/moldausicherheit/ 201932, Zugriff 10.2.2022 - ADA – Austrian Development Agency [Österreich] (9.2021): Moldau: Länderinformation, https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/ LI_Moldau_Sept2021.pdf, Zugriff 4.1.2022 - BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (14.1.2022): The World Factbook: Moldova, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/moldova/#economy, Zugriff 21.1.2022 - EC – European Commission (o.D.): Moldova, https://ec.europa.eu/neighbourhood- enlargement/european-neighbourhood-policy/countries-region/moldova_en, Zugriff 10.2.2022 - OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (o.D.): Participating States, https://www.osce.org/participating-states, Zugriff 10.2.2022 - VFGH – Verfassungsgerichtshof [Moldau] (29.7.1994): КОНСТИТУЦИЯ РЕСПУБЛИКИ МОЛДОВА [Verfassung der Republik Moldau], https://www.constcourt.md/public/files/file/Baza%20legala/constitutia_ro_22.05.17_ru.pdf, Zugriff 24.1.2022 4.1. Transnistrien Der transnistrische Landesteil liegt östlich des Flusses Nistru/Dnjestr (AA 10.2.2021b). In Transnistrien leben ethnische Russen, Ukrainer und Moldauer (FH 4.3.2020). Bei Transnistrien handelt es sich um einen abtrünnigen Landesteil der Republik Moldau. Seit einem kurzen militärischen Konflikt im Jahr 1992 ist Transnistrien de facto unabhängig, obwohl Transnistrien von der internationalen Gemeinschaft als ein Teil der Republik Moldau betrachtet wird (FH 4.3.2020; vgl. RFE/RL 12.12.2021). Die „Regierung“ und die Wirtschaft Transnistriens sind stark abhängig von russischen Hilfsgeldern (FH 4.3.2020). Die Russische Föderation ist in Transnistrien militärisch präsent (FH 4.3.2020; vgl. RFE/RL 12.12.2021) und unterhält dort eine Friedenssicherungsmission (FH 4.3.2020). Die seit der Unabhängigkeit der Republik Moldau ungelöste Transnistrien-Frage beeinflusst weiterhin die Entwicklung des Landes. Die Verhandlungen im 5+2-Format (Moldau, Transnistrien; als Mediatoren OSZE, Russland und Ukraine; als Beobachter USA und EU) haben 2016 zur Unterzeichnung des „Berliner Protokolls“ geführt, welches für konkrete Fortschritte vier Bereiche der praktischen Zusammenarbeit ausmacht. 2020 gab es hier, nicht zuletzt wegen der Covid-Pandemie, keine Fortschritte (AA 10.2.2021b). Zu den Zielen der im Jahr 2005 geschaffenen European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM) gehört die aktive Unterstützung von Maßnahmen zur Lösung des Transnistrien-Konflikts (DEU 22.11.2021). Zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen im von Separatisten kontrollierten Transnistrien zählen: erzwungenes Verschwindenlassen sowie Folter und Misshandlungen durch „Behörden“; lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Verhaftungen; politische Gefangene; gravierende Probleme mit der Unabhängigkeit der „Justiz“; Unterdrückung von .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 42

Meinungs- und Pressefreiheit; beträchtliche Eingriffe in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Einschränkungen der Bewegungsfreiheit; Verletzung des Rechts auf freie und faire Wahlen; Korruption; Straflosigkeit bei Gewalt gegen Frauen; Gewalt gegen LGBTI- Personen und Existenz schlimmster Formen von Kinderarbeit. Angeklagten wird das Recht auf ein faires Verfahren verweigert. Es gibt in Transnistrien keinen Mechanismus zur Untersuchung mutmaßlicher Folterungen. Die transnistrischen De-facto-Behörden setzen Mittel unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ein, um Geständnisse zu erzwingen. Es gibt keine öffentlichen Berichte zu etwaigen Ermittlungen oder Strafverfolgung in Bezug auf Folter oder unmenschliche Behandlung durch „Sicherheitskräfte“. Misshandlungen von Häftlingen stellen weiterhin ein großes Problem dar. Laut transnistrischen Eigenangaben waren mit Stand 1.1.2021 1.824 Personen inhaftiert. Die transnistrische „Ombudsperson“ erhielt 53 Beschwerden von Inhaftierten und berichtete einen leichten Rückgang der Beschwerden von Häftlingen im Jahr 2020. Die transnistrischen „Behörden“ lehnen ein unabhängiges Monitoring der Hafteinrichtungen weiterhin ab. Zwei Organisationen kontrollieren den transnistrischen Massenmedienmarkt: die „Öffentliche Behörde für Telekommunikation“, welche die Nachrichtenagenturen, Zeitungen und einen der zwei populärsten Fernsehkanäle kontrolliert; und die Sheriff Holding, ein Unternehmenskonglomerat mit beträchtlichem Einfluss im transnistrischen „Obersten Sowjet“. Journalisten praktizieren Selbstzensur, um so Vergeltungsmaßnahmen von „offizieller“ Seite zu vermeiden. Vereinigungsfreiheit wird nur denjenigen Personen zugestanden, welche als „Bürger“ von Transnistrien anerkannt sind. Alle Aktivitäten müssen mit lokalen „Behörden“ koordiniert werden. Organisationen, welche für eine Wiedereingliederung mit Moldawien eintreten, sind strikt verboten. Die Aktivitäten von NGOs im Menschenrechtsbereich werden eingeschränkt und überwacht (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.2.2021b): Republik Moldau: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/politisches-portrait/ 202838, Zugriff 27.12.2021 - DEU – Delegation of the European Union to the Republic of Moldova (22.11.2021): The Republic of Moldova and the EU, https://eeas.europa.eu/delegations/moldova/1538/republic- moldova-and-eu_en, Zugriff 4.1.2022 - FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 – Transnistria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2030947.html, Zugriff 27.12.2021 - RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (12.12.2021): Breakaway Authorities Stage Vote In Moldova's Transdniester Region, https://www.ecoi.net/de/dokument/2065108.html, Zugriff 11.2.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 42

5. Rechtsschutz / Justizwesen Gesetzlich ist eine unabhängige Justiz vorgesehen (USDOS 30.3.2021). Ein großes Problem stellt in der Praxis die oftmals mangelnde Unabhängigkeit des Justiz- und Strafverfolgungswesens dar (AA 31.1.2022; vgl. AI 16.4.2020, FH 3.3.2021). Die Justiz ist Unternehmerkreisen und regierenden politischen Gruppen gegenüber dienstbar (BS 2020). Der Justizsektor ist korruptionsanfällig (AA 31.1.2022; vgl. USDOS 30.3.2021, BS 2020). Selektive Justiz stellt ebenfalls ein Problem dar (USDOS 30.3.2021). Die Reform des Justizwesens der letzten Jahre wird allgemein als Misserfolg angesehen, da weder die Transparenz noch die Effizienz erhöht werden konnten (AA 31.1.2022; vgl. FH 28.4.2021). Das Auswahlverfahren und die derzeitige Zusammensetzung des Obersten Richterrats entsprechen nicht europäischen Standards. Intransparent sind Entscheidungen des Obersten Richterrats hinsichtlich Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen, Evaluierungen von Richtern sowie hinsichtlich Disziplinarverfahren gegen Richter (EC 13.10.2021; vgl. FH 3.3.2021). Rechtsanwälte beklagen Verletzungen des Rechts auf ein faires öffentliches Verfahren (USDOS 30.3.2021; vgl. AI 7.4.2021), welches von der Verfassung eigentlich garantiert ist (USDOS 30.3.2021). Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem durch Befangenheit von Richtern und durch Korruption in der Justiz geschmälert (BS 2020; vgl. FH 3.3.2021). Trotz der von der Regierung erklärten Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Folter haben Folteropfer häufig keinen Zugang zu Rechtsmitteln, vor allem in Fällen von Misshandlungen in Strafanstalten. Gesetzliche Vorgaben garantieren die Unschuldsvermutung, in der Praxis wird diese aber gelegentlich nicht respektiert, wie Kommentare von Richtern zeigen (USDOS 30.3.2021). Es existiert die gesetzliche Möglichkeit, gegen Menschenrechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen. Die Urteile in solchen Fällen fallen aber oft bescheiden aus und werden mangelhaft umgesetzt. Mit Stand Juli 2020 betrug die Anzahl der Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), welche sich gegen den Staat Moldau richteten, 1.096 (USDOS 30.3.2021). Unter früheren Regierungen ereigneten sich politisch motivierte Strafverfolgungen, die folgende Gruppen ins Visier nahmen: Oppositionelle und Rechtsanwälte, welche Gegner der Elite verteidigten. Im Februar 2020 versprach das Büro der Generalstaatsanwaltschaft, Dutzende politisch motivierte Fälle zu untersuchen, und mehrere Fälle wurden im Oktober 2020 abgeschlossen (FH 3.3.2021). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 42

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Moldova 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html, Zugriff 28.12.2021 - AI – Amnesty International (16.4.2020): Human Rights in Eastern Europe and Central Asia - Review of 2019 - Moldova [EUR 01/1355/2020], https://www.ecoi.net/de/dokument/2028169.html, Zugriff 28.12.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - EC – European Commission (13.10.2021): Joint Staff Working Document: Association Implementation Report on the Republic of Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2 _p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022 - FH – Freedom House (28.4.2021): Nations in Transit 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2050450.html, Zugriff 28.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 6. Sicherheitsbehörden Die Nationalpolizei ist die primäre Gesetzesvollzugsbehörde und unter anderem für innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, Verkehr, kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Migrations- und Asylthemen sowie den Grenzschutz verantwortlich. Die Nationalpolizei untersteht dem Innenministerium. Die Sicherheitskräfte werden effektiv von den zivilen Behörden kontrolliert. Mitglieder der Sicherheitskräfte haben mehrere missbräuchliche Handlungen begangen. Obwohl die Behörden Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachgehen, werden selten Beamte wegen Menschenrechtsverletzungen oder Korruption angeklagt und bestraft (USDOS 30.3.2021). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 7. Folter und unmenschliche Behandlung Die Republik Moldau hat die Europäische Konvention zur Bekämpfung von Folter ratifiziert (AA 31.1.2022). Die Verfassung (Artikel 24) untersagt die Anwendung von Folter und unmenschlicher Behandlung. Das Strafgesetzbuch sieht bis zu 15 Jahre Haft bei Folter vor (BAMF 6.2021; vgl. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 42

BS 2020). Es existiert ein Nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter (USDOS 30.3.2021). Die Anzahl der Anzeigen wegen Folter und Misshandlung in Gefängnissen ist rückläufig. Diese richteten sich sowohl gegen andere Inhaftierte als auch gegen Vollzugsbeamte. Im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts „Zusammen sagen wir NEIN zu Folter in Moldau: Zivilgesellschaft gegen Folter“ wurden drei Zentren in Chisinau, Comrat und Tiraspol eröffnet, welche Folteropfern rechtliche und psychologische Unterstützung sowie Rehabilitierungsmaßnahmen anbieten (AA 31.1.2022). Obwohl gesetzliche Vorschriften Folter sowie Misshandlungen verbieten, gibt es Berichte über Misshandlungen und Folter, vor allem in Haftanstalten. Fälle von Misshandlungen ereigneten sich beispielsweise in Polizeistationen in Untersuchungshaftanstalten (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021, UNGA 10.11.2021). Weiterhin gehen Täter straflos aus (USDOS 30.3.2021; vgl. AI 7.4.2021, FH 3.3.2021), und die Anzahl der Strafverfolgungen wegen Foltervorwürfen ist weitaus geringer als die Anzahl der eingereichten Beschwerden. Es existieren Ermittlungs- und Strafverfolgungsdefizite bzgl. Gewaltanwendung und Folter in psychiatrischen Einrichtungen. Auch mangelt es Behörden an einem Rechtsrahmen für psychologische Bewertungsmechanismen in Bezug auf Gewalt- und Misshandlungsopfer in psychiatrischen Institutionen (USDOS 30.3.2021). In der ersten Jahreshälfte 2020 gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft 262 Vorwürfe wegen Folter und Misshandlung ein, wovon 241 Fälle Misshandlungen, acht Fälle Folter und neun Fälle Gesetzesvollzugsorgane betrafen, welche Verdächtige oder Zeugen durch Gewalt, (Gewalt-)Drohungen oder Einschüchterungen zu bestimmten Aussagen zwangen. Im Vergleich hierzu berichteten Behörden von 456 Vorwürfen wegen Misshandlungen und Folter während des ersten Halbjahres 2019. Gemäß einem Bericht des Komitees des Europarats für Prävention von Folter (CPT), welches im Jänner und Februar 2020 die Republik Moldau besuchte, bestehen in Haftanstalten weiterhin Probleme wie Gewalt unter Häftlingen, ein Klima der Angst und Einschüchterungen sowie mangelndes Vertrauen in die Fähigkeiten des Gefängnispersonals, für die Sicherheit der Gefängnisinsassen zu sorgen. Das Komitee des Europarats für Prävention von Folter berichtet über mehrere Vorwürfe körperlicher Misshandlungen durch Gefängnispersonal in der Haftanstalt Nr. 13 in Chisinau, übermäßige Gewaltanwendung durch Gefängnispersonal beim Versuch, aufgewühlte Häftlinge zu beruhigen (Nr. 13/Chisinau, Nr. 5/Cahul, Nr. 1/Taraclia), und zu festes Anlegen von Handschellen in den Hafteinrichtungen in Chisinau und Taraclia (USDOS 30.3.2021). Folteropfer und Familien der Opfer werden nicht voll und effektiv für den erlittenen Schaden entschädigt (AI 7.4.2021). Trotz der von der Regierung erklärten Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Folter haben Folteropfer häufig keinen Zugang zu Rechtsmitteln, vor allem in Fällen von Misshandlungen in Strafanstalten (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 42

Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Moldova 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html, Zugriff 28.12.2021 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 - UNGA – United Nations General Assembly / Human Rights Council (10.11.2021): Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff 19.1.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 8. Korruption Korruption stellt ein ernstes Problem in der Republik Moldau dar. Innerhalb der Justiz und anderer staatlicher Strukturen ist Korruption weit verbreitet (USDOS 30.3.2021). Die Bereiche Gesundheitsversorgung und Bildung sind stark betroffen von Bestechungen (UNGA 10.11.2021). Die weit verbreitete Korruption beeinträchtigt den fairen Wettbewerb und Geschäftstätigkeiten (FH 3.3.2021). Als Beispiel systemischer Korruption der jüngeren Vergangenheit gilt vor allem das Verschwinden von insgesamt rund einer Milliarde US-Dollar, was auf zweifelhafte Kredite an ausländische Firmen von drei moldauischen Banken im Jahr 2014 zurückzuführen war (BAMF 6.2021; vgl. FH 3.3.2021). Es herrscht ein Mangel an Transparenz (BS 2020), so bei der Einstellung öffentlich Bediensteter (FH 3.3.2021). Während der vergangenen Jahre wurde die Antikorruptionsgesetzgebung verbessert (BS 2020). Geltende Antikorruptionsgesetze werden unzureichend umgesetzt (FH 3.3.2021). Gesetzliche Vorschriften sehen strafrechtliche Sanktionen für Behördenkorruption vor, in der Praxis wird dies von der Regierung jedoch nicht effektiv umgesetzt. Beamte wenden häufig ungestraft korrupte Praktiken an. Es gibt Berichte über .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 42

Regierungsbeamte, welche Medienunternehmen verklagen, die über Korruptionsvorwürfe berichten (USDOS 30.3.2021). Es existiert eine eigene Staatsanwaltschaft im Bereich Korruptionsbekämpfung (EC 13.10.2021). Die zwei zentralen Antikorruptionsinstitutionen – die Nationale Behörde für Integrität (NIA) und die Behörde für Aufdeckung kriminellen Vermögens – machen geringe Fortschritte bei Ermittlungen hinsichtlich illegaler Bereicherung und der Beschlagnahmung von Vermögenswerten (USDOS 30.3.2021). Die Antikorruptionsinstitutionen sind hoch politisiert und zu ineffektiv, um Korruption auf oberen Ebenen erfolgreich eindämmen zu können. Antikorruptionsinstitutionen werden von Behörden oft dazu verwendet, um Konkurrenten im Politik- und Wirtschaftsbereich zu schwächen. Der Kampf gegen Korruption wird durch eine selektive Justiz diskreditiert (BS 2020). Die in der Republik Moldau überall anzutreffende große Korruptionsanfälligkeit wurde in der Vergangenheit immer wieder dazu genutzt, missliebigen Personen zu drohen, diese einzuschüchtern oder sogar strafrechtlich zu verfolgen (AA 31.1.2022). Gesetzliche Vorschriften fordern von öffentlich Bediensteten, deren Vermögen offenzulegen. Die Nationale Behörde für Integrität (NIA) hat die rechtliche Befugnis, Strafmaßnahmen zu verhängen. Öffentlich Bedienstete können entlassen oder von der Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Vermögensoffenlegungspflichten nicht erfüllen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen Leiter staatlicher Unternehmen sowie Gemeinderäte Einkommenserklärungen einreichen (USDOS 30.3.2021). Gemäß dem Corruption Perceptions Index 2021 von Transparency International wird die Republik Moldau mit 36 von 100 Punkten bewertet (0=sehr korrupt, 100=sehr wenig korrupt). Die Republik Moldau liegt gleichauf mit Peru, Panama, Ecuador und Cote d'Ivoire. (Der Corruption Perceptions Index misst das von Experten und Geschäftsleuten wahrgenommene Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor) (TI 2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 42

- BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - EC – European Commission (13.10.2021): Joint Staff Working Document: Association Implementation Report on the Republic of Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2 _p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 - TI – Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2021, https://images.transparencycdn.org/images/CPI2021_Report_EN-web.pdf, Zugriff 2.2.2022 - UNGA – United Nations General Assembly / Human Rights Council (10.11.2021): Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff 19.1.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 9. Wehrdienst und Rekrutierungen In der Republik Moldau existiert eine allgemeine zwölfmonatige Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger zwischen 18 und 27 Jahren. Bei einer Hochschulausbildung gilt eine verkürzte Wehrdauer von drei Monaten (BAMF 6.2021). Merkmale für die Heranziehung zum Wehrdienst sind das Alter (18 bis 27 Jahre) sowie die Zulassung zur Eignungsprüfung für den Militärdienst (AA 31.1.2022). Seit mehreren Jahren wird seitens der Republik Moldau eine Umwandlung der Armee angestrebt. Die Regierung hat im Juni 2018 das Programm „Professional Army 2018- 2021“ gebilligt, um den Verteidigungssektor zu reformieren. Ziel ist es, die Anzahl der Wehrdienstleistenden schrittweise bis hin zur vollständigen Aufgabe des Pflichtwehrdienstes zu senken (AA 31.1.2022; vgl. BAMF 6.2021, GS o.D.). Laut Gesetz besteht das Recht auf Ableistung eines zwölfmonatigen Ersatzdienstes, wenn Wehrdienstpflichtige aus religiöser Überzeugung oder wegen pazifistischer, ethischer, moralischer bzw. humanitärer Anschauung den Militärdienst nicht ableisten wollen. Für Staatsangehörige mit Hochschulausbildung beträgt die Dauer des Ersatzdienstes laut Gesetz sechs Monate (BAMF 6.2021). Wer sich für den Zivildienst entscheidet, kann diesen bei öffentlichen Institutionen oder Unternehmen ableisten, welche auf Bereiche wie Sozialdienste, Gesundheitswesen, Gewerbetechnik, Stadtplanung, Straßenbau, Umweltschutz, Landwirtschaft, Stadtmanagement und Feuerwehr spezialisiert sind. Religiöse Gruppen sind nicht pauschal vom zivilen Ersatzdienst ausgenommen, jedoch sind höhere Geistliche, Mönche und Studierende der Theologie vom Zivildienst befreit. Die Verweigerung der Zivildienstableistung zieht eine Geldstrafe von bis zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 42

32.500 LEI [ca. EUR 1.606] oder zwischen 100 und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach sich. Abgestrafte müssen dennoch Zivildienst leisten (USDOS 12.5.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_absch iebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 - GS – Global Security (o.D.): Military: Moldova, https://www.globalsecurity.org/military/world/europe/md.htm, Zugriff 3.2.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051667.html, Zugriff 28.12.2021 10. Allgemeine Menschenrechtslage Gemäß der NGO Freedom House wird die Republik Moldau als „teilweise frei“ (partly free) eingestuft (FH 3.3.2021). Es gibt keine gezielten staatlichen Repressionsmaßnahmen, welche sich gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung richten (AA 31.1.2022). Auf offizieller Ebene ist die Republik Moldau verpflichtet, Bürgerrechte zu respektieren. Diese sind gesetzlich kodifiziert. Doch trotz positiver Entwicklungen in dieser Hinsicht während der vergangenen Jahre werden Grundfreiheiten noch sehr oft verletzt (BS 2020). Die Menschenrechtssituation ist problematisch (ADA 9.2021). Zu den gravierendsten Menschenrechtsproblemen zählen: Folter; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; ernste Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz; willkürliche oder gesetzwidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Korruption; Ermittlungsdefizite und Straflosigkeit hinsichtlich Gewalt gegen Frauen; Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen Menschen mit Beeinträchtigungen, gegen nationale und ethnische Minderheiten sowie gegen LGBTI-Personen; schlimmste Formen von Kinderarbeit (USDOS 30.3.2021); Fehlen fairer Verfahren; Hassreden; und Verletzung der Rechte der Roma-Gemeinschaft (BS 2020). Menschenhandel stellt ebenfalls ein Problem dar (FH 3.3.2021; vgl. ADA 9.2021). Die Medienfreiheit wird eingeschränkt (ADA 9.2021). Eine Vielzahl moldauischer und internationaler Menschenrechtsgruppen ist im Allgemeinen ohne staatliche Einschränkungen tätig, untersucht Menschenrechtsfälle und veröffentlicht ihre Ergebnisse. Regierungsbedienstete sind einigermaßen kooperativ und empfänglich für die Ansichten der Menschenrechtsgruppen. Behörden untersuchen zwar Fälle von .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 42
