mold-lib-2022-02-16-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 42
PDF herunterladen
Menschenrechtsverletzungen, jedoch bestrafen sie selten Amtsträger, welche solcher Delikte
beschuldigt  werden  (USDOS  30.3.2021).  Es  existieren  folgende  staatliche
Menschenrechtsinstitutionen: die Ombudsstelle; Behörde für interethnische Beziehungen; und 
der Rat für Diskriminierungsprävention und Gleichberechtigung.  Die Ombudsstelle und der Rat
für Diskriminierungsprävention und Gleichberechtigung sind unabhängige Einrichtungen, welche
dem Parlament gegenüber berichtspflichtig sind. Die Behörde für interethnische Beziehungen ist 
ein Teil der Regierung (USDOS 30.3.2021). Der Nationale Menschenrechtsrat überwacht die 
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (2018-2022). Im Jahr 2020 stellte 
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in 32 Fällen Verstöße der Republik
Moldau gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) fest (EC 13.10.2021). 
Die Verfassung der Republik Moldau sowie gesetzliche Vorgaben sehen Versammlungs- und 
Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 
30.3.2021;  vgl.  FH  3.3.2021).  Versammlungen  müssen  lediglich  angemeldet  werden  (AA
31.1.2022). Während der vergangenen Jahre fanden einige öffentliche Demonstrationen statt (BS 
2020).  Friedliche Demonstrationen und Protestzüge werden häufig abgehalten, vor allem in der 
Hauptstadt Chisinau. Vereinzelt gibt es Berichte über unverhältnismäßigen Mitteleinsatz durch 
Polizei- und Sicherheitskräfte (BAMF 6.2021). Gesetzlich sind Organisationen verboten, welche
gegen politischen Pluralismus, gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit oder die Souveränität 
und  Unabhängigkeit  oder  gegen  die  territoriale  Integrität  des  Landes  auftreten  (USDOS 
30.3.2021). Die Tätigkeiten von Gewerkschaften werden in der Republik Moldau nicht wesentlich
behindert. Jedoch sind Gewerkschaften nicht aktiv, bleiben unsichtbar und spielen keine aktive
Rolle beim Schutz von Arbeitnehmern (FH 3.3.2021). 
 
Zwischen öffentlichen Behörden und der Zivilgesellschaft findet eine sporadische Kooperation
statt, welche größtenteils nicht institutionalisiert ist. Dies, obwohl für den Zeitraum 2018-2020 ein
Strategie- und Aktionsplan für die Entwicklung der Zivilgesellschaft existiert hat (EC 13.10.2021).
Trotz  einer  Verbesserung  der  rechtlichen  Grundlagen  bleibt  der  praktische  Einfluss  der 
Zivilgesellschaft auf politische Entscheidungsprozesse begrenzt (BS 2020). Verglichen mit dem
Jahr 2019 nahmen im Jahr 2020 die  Aktivitäten  regionaler und lokaler  zivilgesellschaftlicher
Organisationen  zu.  Im  Jahr  2020  entstanden  mehr  als  700  neue  zivilgesellschaftliche 
Organisationen. Insgesamt existieren nun ca. 14.000 Organisationen (FH 28.4.2021). 
Das  öffentliche  Vertrauen  in  NGOs  ist  begrenzt.  NGO-Mitglieder  beklagen  regelmäßig
mangelnden Zugang zu öffentlichen Informationen (BS 2020).  Der NGO-Sektor in Moldau ist
aktiv, wurde jedoch von legislativen Änderungen beeinflusst, welche in letzter Zeit erfolgten. Im 
Juni 2020 nahm das Parlament ein Gesetz an, welches die Registrierung von NGOs vereinfacht 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 42
20

und diesbezügliche Gebühren aufhebt (FH 3.3.2021). Nunmehr muss die Behörde für Öffentliche
Dienstleistungen innerhalb von 15 (anstatt früher 30) Tagen über die Registrierung einer NGO
entscheiden (FH 28.4.2021). Gemäß dem neuen Gesetz ist es NGOs verboten, Wahlkandidaten
zu unterstützen (FH 3.3.2021). Jede NGO muss jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen. 
Auslandsfinanzierung von NGOs bleibt weiterhin erlaubt (KAS 7.2020; vgl. JM 27.7.2020). 
Oppositionsparteien  berichten  über  weniger  Vorfälle  von  Einschüchterung  und  politisch
motivierten Straftaten gegen ihre Mitglieder durch Behörden (USDOS 30.3.2021).
Die Republik Moldau ist im Jahr 2001 dem Abkommen über die Rechtsstellung ausländischer
Flüchtlinge vom 28.7.1951 beigetreten. Das moldauische Asylrecht kennt folgende Schutzarten:
Flüchtlingsstatus,  humanitären  Schutz,  vorübergehenden  Schutz,  politisches  Asyl.  Für
Asylantragsteller gibt es in der Hauptstadt eine geschlossene Unterkunft. Den als Flüchtlinge
anerkannten Personen wird staatlicherseits keine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Vom Büro für
Migration  und  Flüchtlinge  (dem  moldauischen  Innenministerium  zugeordnet)  erhalten  sie 
theoretisch Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, welche aber in der Praxis kaum 
geleistet wird (AA 31.1.2022). Die Regierung kooperiert mit UNHCR (USDOS 30.3.2021; vgl. 
UNHCR  9.2021)  und  anderen  humanitären  Organisationen,  um  unter  anderem  Flüchtlingen,
Asylwerbern  und  Staatenlosen  Schutz  und  Unterstützung  anzubieten.  Das  Verfahren  zur
Erteilung  eines  formalen  Flüchtlingsstatus  ist  langsam,  jedoch  werden  internationale  und
europäische Standards eingehalten (USDOS 30.3.2021). UNHCR (United Nations High
Commissioner for Refugees) unterstützt Flüchtlinge finanziell (USDOS 30.3.2021; vgl. UNHCR
9.2021). Humanitärer Schutz wird Personen gewährt, welche nicht als Flüchtlinge zu qualifizieren
sind.  Mit  Stand  Juli  2020  verfügten  ca.  246  Personen  über  humanitären  Schutz  (USDOS
30.3.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht  _   %C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- ADA – Austrian  Development  Agency [Österreich]  (9.2021):  Moldau:  Länderinformation,
https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/
LI_Moldau_Sept2021.pdf, Zugriff 4.1.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage),
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 42
21

- BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House  (28.4.2021):  Nations  in  Transit  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2050450.html, Zugriff 28.12.2021
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- JM  –  Justizministerium  [Moldau]  (27.7.2020):  ЗАКОН № 86  от 11-06-2020  о
некоммерческих организациях [Gesetz (Nr. 86) vom 11.6.2020 über nicht-kommerzielle 
Organisationen],  https://www.legis.md/cautare/getResults?doc_id=122391&lang=ru,  Zugriff
19.1.2022
- KAS – Konrad Adenauer Stiftung / Stanislav Splavnic, Hartmut Rank (7.2020): Länderbericht:
Umstrittenes  NGO-Gesetz  in  der  Republik  Moldau  verabschiedet,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2033066/Umstrittenes+NGO-
Gesetz+in+der+Republik+Moldau+verabschiedet.pdf, Zugriff 19.1.2022
- UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees (9.2021): Moldova Fact Sheet,
https://www.unhcr.org/ceu/wp-content/uploads/sites/17/2021/03/Bi-annual-fact-sheet-2021-
09-Moldova.pdf, Zugriff 9.2.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Presse-  und  Meinungsfreiheit  sind  verfassungsmäßig  geschützt  und  werden  in  der  Praxis 
grundsätzlich  gewährleistet  (BAMF  6.2021).  Einzelpersonen  dürfen  die  Regierung  kritisieren 
(USDOS  30.3.2021).  Die  Pressefreiheit  verschlechtert  sich  seit  dem  Jahr  2016  stetig  (AA 
31.1.2022;  vgl.  FH  28.4.2021).  Journalisten  sind  unter  anderem  Belästigungen  und  häufig 
Gerichtsverfahren ausgesetzt (USDOS 30.3.2021). Sie äußern Besorgnis, dass ein Gesetz zum 
Schutz persönlicher Daten den Zugang von Journalisten zu Informationen einschränkt  (USDOS
30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Kritische Medienvertreter werden gelegentlich mit Gewalt bedroht. 
Zu  beobachten  sind  auch  Fälle  politisch  motivierter  Einschüchterungsversuche  gegen
unabhängige  Journalisten  (AA  31.1.2022).  Fast  alle  reichweitenstarken  Medien  (vor  allem
Fernsehen) dienen als Sprachrohr politischer Parteien (AA 31.1.2022; vgl.  FH 3.3.2021). Die
bedeutendsten  Medienunternehmen  des  Landes  sind  in  den  Händen  mehrerer  politischer
Persönlichkeiten, und  darüber  hinaus vermindern  Oligarchen  die  Unabhängigkeit  der  Presse
(USDOS  30.3.2021;  vgl.  FH  28.4.2021,  EC  13.10.2021,  UNGA  10.11.2021).  Oligarchen
überwachen strikt redaktionelle Inhalte derjenigen Medienunternehmen, welche sich in ihrem
Besitz  oder  unter  ihrer  Kontrolle  befinden.  Prominente  Journalisten  haben  -  von  Oligarchen
kontrollierte - Medienunternehmen verlassen. Einige Zeitungen praktizieren Selbstzensur und
vermeiden kontroversielle Themen, um Verleumdungsklagen seitens Regierungsbediensteter und
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 42
22

anderer Personen des öffentlichen Lebens zu entgehen (USDOS 30.3.2021). Soziale Medien, vor
allem  Facebook,  haben  große  Bedeutung  bei  Jugendlichen  und  jungen  Erwachsenen.  Sie 
unterliegen grundsätzlich keiner Zensur (AA 31.1.2022). 
Die Medienlandschaft ist vielfältig (FH 28.4.2021; vgl. AI 7.4.2021). Unabhängige Medien sind
aktiv  und  repräsentieren  eine  Vielzahl von  Meinungen,  jedoch  werden  sie  oft  von  größeren
Medienunternehmen  an  den  Rand  gedrängt.  Große  Medienunternehmen  setzen  kleinere
Medienunternehmen  unter  Druck,  wodurch  einige  dieser  Unternehmen  wirtschaftlich  ins 
Straucheln gerieten (USDOS 30.3.2021). Die Verbreitung russischsprachiger Medieninhalte ist 
aufgrund der niedrigeren Kosten und traditioneller Sehgewohnheiten weiterhin groß. Ein Mitte 
Februar  2018  in  Kraft  getretenes  Gesetz  verbot  die  Übertragung  von  Nachrichten  und
Programmen mit politischem, analytischem oder militärischem Charakter aus Ländern, welche
nicht die Europäische Konvention für grenzüberschreitendes Fernsehen unterzeichnet haben. 
Dies war in erster Linie gegen Russland gerichtet (sog. Anti-Propaganda-Gesetz). Das Gesetz
wurde von der Venedig-Kommission des Europarats und von der Europäischen Union kritisiert,
weil es das Grundrecht auf Information unverhältnismäßig einschränkte. Ein Änderungsgesetz
wurde  im  Dezember  2020  vom  Parlament  beschlossen,  am  22.12.2020  vom  damaligen 
Präsidenten Dodon unterzeichnet und trat am selben Tag in Kraft (AA 31.1.2022).
Auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2021 von Reporter ohne Grenzen rangiert  die
Republik Moldau gegenwärtig auf Platz 89 von insgesamt 180 Plätzen. Rangmäßig befindet sich
die Republik Moldau zwischen Lesotho und Nordmazedonien. Die Republik Moldau verbesserte
sich um zwei Plätze gegenüber der Reihung des Vorjahres (ROG o.D.).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21;  The State of
the World's Human Rights; Moldova  2020,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html,
Zugriff 28.12.2021 
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 42
23

https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House  (28.4.2021):  Nations  in  Transit  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2050450.html, Zugriff 28.12.2021
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- ROG  –  Reporter  ohne  Grenzen  (o.D.):  Rangliste  der  Pressefreiheit  2021,
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/
Rangliste_2021/Rangliste_der_Pressefreiheit_2021_-_RSF.pdf , Zugriff 19.1.2022 
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://   www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html  ,  Zugriff
27.12.2021
 12. Haftbedingungen
Die Bedingungen in den meisten Gefängnissen und Haftanstalten sind hart (USDOS 30.3.2021).
Die allgemein schlechten Lebensbedingungen in der Republik Moldau spiegeln sich auch in den
Haftbedingungen. Die Haftanstalten stoßen allesamt an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Verhältnisse
in den Haftanstalten sind weit entfernt von EU-Standards. Nur drei der siebzehn Haftanstalten
entsprechen  den  Minimalanforderungen  an  Haftbedingungen, nämlich die  Gefängnisse Nr.  7
(Rusca), Nr. 10 (Goian) und Nr. 1 (Taraclia). Gemessen an den allgemeinen Lebensverhältnissen
und -bedingungen, insbesondere auch auf dem Land, müssen die Haftbedingungen generell aber
als landestypisch bezeichnet werden. Im Gefängnis Nr. 13 in der Hauptstadt Chisinau, das auch 
als Untersuchungsgefängnis dient, ist die Anzahl der Insassen im Jahresverlauf 2019 von 926 bis
Mai 2021 auf 847 gesunken. Die auf 570 Häftlinge ausgelegte Anstalt ist damit überbelegt (AA
31.1.2022).
Haftinsassen sind Misshandlungen und Folter ausgesetzt, und die Täter werden selten belangt.
Weiters  problematisch  in  Haftanstalten  sind  Überbelegung,  unmenschliche  Bedingungen, 
mangelhafte Gesundheitsversorgung (FH 3.3.2021; vgl. USDOS 30.3.2021, AI 16.4.2020, UNGA
10.11.2021), schlechter Zustand der Sanitäranlagen (USDOS 30.3.2021; vgl. UNGA 10.11.2021),
fehlende Privatsphäre und fehlende Bewegungsmöglichkeiten an der frischen Luft. Das Komitee 
des Europarats für Prävention von Folter (CPT) weist auf Personalmangel in Gefängnissen hin.
Alternative Haftmaßnahmen (Hausarrest, Reisebeschränkungen) werden gemäß Berichten von
Richtern selten angeordnet. Temporären Hafteinrichtungen, welche sich meistens in Kellern von 
Polizeistationen befinden, fehlen im Allgemeinen Zugang zu natürlichem Licht, angemessene
Belüftung  und  Abwasserentsorgung.  Regierungsvorschriften  zur  Trennung  von
Tuberkulosekranken von den anderen Inhaftierten werden nicht immer eingehalten. Den meisten 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 42
24

Haftanstalten mangelt es an adäquaten Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen,
was  zu  unmenschlicher  und  erniedrigender  Behandlung  führt  (USDOS  30.3.2021).
Untersuchungshaft wird offenbar unverhältnismäßig oft angeordnet und ist unter anderem ein 
Grund  für  die  Überbelegung  der  Haftanstalten  (AA 31.1.2022).  Die  maximale  Dauer  einer
Untersuchungshaft beträgt jeweils 30 Tage (in Summe nicht länger als zwölf Monate) (USDOS
30.3.2021).  Lange  Untersuchungshaft  ist  üblich  (FH  3.3.2021).  Zwangsarbeit  gibt  es  im 
moldauischen Strafvollzug nicht. Die Inhaftierten haben ein Recht auf Arbeit im Strafvollzug, sind
zur Arbeitsleistung aber nicht verpflichtet (AA 31.1.2022).
Interne Untersuchungsverfahren im Strafvollzug sind schwach ausgeprägt, und Inhaftierte haben
eingeschränkten Zugang zu Beschwerdemechanismen. Während Gefangene im Allgemeinen das
Recht  haben,  bei  Justizbehörden  Beschwerden  einzureichen,  berichten  sie  von  Zensur  und 
Vergeltungsmaßnahmen  durch  Gefängnispersonal  oder  durch  andere  Insassen  im
Zusammenhang mit Beschwerden (USDOS 30.3.2021). Die Anzahl der Anzeigen wegen Folter 
und Misshandlung in Gefängnissen ist rückläufig. Diese richteten sich sowohl gegen andere
Inhaftierte als auch gegen Vollzugsbeamte (AA 31.1.2022). Inhaftierte haben ein Recht auf einen
Verteidiger.  Die  Regierung  erlaubt  einigermaßen  ein  unabhängiges  Monitoring  von
Haftbedingungen  durch  lokale  und  internationale  Menschenrechtsbeobachter,  und 
Gefängnispersonal  gestattet  Beobachtern  generell  private  Gespräche  mit  Insassen  (USDOS 
30.3.2021). 
Haftanstalten  fallen  unter  die  Zuständigkeit  des  Justizministeriums.  Nach  Informationen  der
nationalen Gefängnisverwaltung waren mit Stand 1.10.2021 insgesamt 6.429 Personen inhaftiert.
Davon waren 16,3% Untersuchungshäftlinge, 5,7% weibliche Personen und 0,9% minderjährig
(WPB o.D.).  
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI – Amnesty International (16.4.2020): Human Rights in Eastern Europe and Central Asia -
Review  of  2019  -  Moldova [EUR  01/1355/2020],
https://www.ecoi.net/de/dokument/2028169.html, Zugriff 28.12.2021  
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 42
25

https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- WPB  –  World  Prison Brief  (o.D.):  Moldova –  Overview,
https://www.prisonstudies.org/country/moldova-republic, Zugriff 19.1.2022 
 13. Todesstrafe
Die  Todesstrafe  ist  in  der  Republik  Moldau  laut  Verfassung  (Artikel  24)  abgeschafft  (AA
31.1.2022; vgl. AI 4.2021, WCADP o.D.).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI  –  Amnesty  International  (4.2021):  Death  Sentences  and  Executions  2020,
https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2021/05/ACT5037602021ENGLISH.pdf, 
Zugriff 10.11.2021
- WCADP  –  World  Coalition  Against  the  Death  Penalty  (o.D.):  Moldova, 
https://worldcoalition.org/pays/moldova/, Zugriff 19.1.2022
 14. Religionsfreiheit
Von den geschätzt 3,4 Mio. Einwohnern der Republik Moldau sind 90% orthodoxe Christen:
Davon gehören rund 90% der Moldauisch-Orthodoxen Kirche (MOK) an, die restlichen 10% der
Bessarabisch-Orthodoxen  Kirche  (BOK).  Erstere  ist  der  Russisch-Orthodoxen  Kirche
untergeordnet, letztere der Rumänisch-Orthodoxen Kirche (USDOS 12.5.2021). Gesetzlich wird 
die „besondere Bedeutung“ der Moldauisch-Orthodoxen Kirche (MOK) für Geschichte und Kultur 
des Landes hervorgehoben (USDOS 12.5.2021; vgl. FH  3.3.2021). 7% der Bevölkerung geben 
keine religiöse Bindung an. Die größten nicht-orthodoxen Gruppen sind mit jeweils 15.000-30.000
Anhängern Baptisten, Zeugen Jehovas und die Pfingstbewegung. Schätzungen hinsichtlich der
jüdischen Bevölkerung im Land klaffen weit auseinander und bewegen sich zwischen 1.600 und 
30.000 Personen. Zusammen weniger als 5% der Bevölkerung machen unter anderem folgende
religiöse  Gruppen  aus:  die  Siebenten-Tags-Adventisten,  evangelische  Christen,  römische
Katholiken,  Lutheraner,  Muslime  und  Atheisten. Zu  den kleineren religiösen  Gruppen zählen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 42
26

Bahais, Molokanen, Messianische Juden, Presbyterianer, Heilsarmee, Falun Gong, Internationale
Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein usw. (USDOS 12.5.2021). 
Verfassung  und  gesetzliche  Vorgaben  schützen  die  Rechte  des  Einzelnen  auf  freie 
Religionsausübung.  Religiöse  Gruppen  sind  autonom  und  unabhängig  vom  Staat  (USDOS 
12.5.2021; vgl. FH 3.3.2021). Verboten ist die Verbreitung von Hass und Diskriminierung aus 
religiösen Gründen. Der Antidiskriminierungsrat, eine unabhängige und vom Parlament besetzte
Institution, ist mit der Prüfung von Beschwerden wegen Diskriminierung (einschließlich religiöser 
Diskriminierung) befasst und kann entsprechende Fälle an die Staatsanwaltschaft weiterleiten
(USDOS 12.5.2021). 
Moldauische  Steuerzahler  dürfen  2%  ihrer  Einkommenssteuer  NGOs  oder
Religionsgemeinschaften zukommen lassen. Es herrscht keine Registrierungspflicht für religiöse
Gruppen. Jedoch ist eine Registrierung erforderlich, damit religiöse Gruppen einen Rechtsstatus 
und folgende Privilegien erhalten können: beispielsweise Bau von Andachtsstätten, Besitz von 
Grundstücken  (für  Errichtung  von  Friedhöfen  etc.),  Veröffentlichung  oder  Import  religiöser
Literatur,  Eröffnung  von  Bankkonten,  Einstellung  von  Mitarbeitern  und  Befreiung  von  der 
Grundsteuer. Auf Antrag des Justizministeriums dürfen Gerichte die Registrierung einer religiösen 
Gruppe  suspendieren,  beispielsweise  wenn  deren  Aktivitäten  die  Verfassung  oder  Gesetze
verletzen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder wenn sich die Gruppe politisch 
betätigt. 2020 wurden 29 religiöse Organisationen registriert (neue Unterorganisationen
existierender Gruppen), und keine Registrierungsanträge wurden abgelehnt (USDOS 12.5.2021). 
In der Republik Moldau sind über 2.600 religiöse Organisationen registriert. Die Angehörigen
religiöser Minderheiten (insbesondere des Judentums und des Islams) beklagen Schwierigkeiten
mit  kommunalen  öffentlichen  Behörden  (beispielsweise  Probleme  bei  der  Durchführung  von
Veranstaltungen  oder  Schaffung  von  Hindernissen  durch  die  Bürgermeister  beim  Bau  von 
Gotteshäusern)  (AA 31.1.2022;  vgl.  UNGA 10.11.2021).  Es  gibt  Fälle  von  Vandalismus  und
Online-Hassreden gegen religiöse Minderheiten (USDOS 12.5.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021),
https://www.ecoi.net/en/file/l  ocal/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 42
27

- UNGA – United Nations General Assembly / Human Rights Council (10.11.2021):
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious 
Freedom: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051667.html, Zugriff 28.12.2021
 15. Ethnische Minderheiten 
Die  Republik  Moldau  ist  ein  Vielvölkerstaat,  in  welchem  zahlreiche  Volksgruppen  friedlich 
zusammenleben. Die nationalen Minderheiten sind durch die Verfassung geschützt und haben 
das Recht auf Aufrechterhaltung und Pflege ihrer Sprache und Kultur. Eine nach Hautfarbe,
Herkunft  oder  Zugehörigkeit  zu  einer  ethnischen  Gruppe  unterscheidende  diskriminierende 
Gesetzgebung gibt es in der Republik Moldau nicht. Das im Jänner 2013 in Kraft getretene
Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen verschiedenster Art, unter anderem aufgrund
von  Religion  (AA 31.1.2022).  Kein  Gesetz  beschränkt  die  Teilnahme  von  Minderheiten  am
politischen Prozess, und Minderheiten nehmen in der Praxis daran teil. Gesetzliche Vorgaben
sehen Sanktionen gegen politische Parteien vor, welche diskriminierende Botschaften öffentlich
verbreiten  (USDOS  30.3.2021).  Im  November  2017  hat  die  Regierung  den  Aktionsplan  zur
Strategie  zur  Konsolidierung  der  interethnischen  Beziehungen  für  die  Jahre  2017-2027
verabschiedet.  Bei  der  Umsetzung  stellt  sich  neben  mangelndem  politischen  Willen  vieler 
Ministerien  die  unzureichende  Finanzierung  als  problematisch  dar.  Gemäß  der  letzten
Volkszählung aus dem Jahr 2014 bezeichnen sich 75,1% der Einwohner als Moldauer, 7% als 
ethnische  Rumänen,  6,6%  als  Ukrainer,  4,6%  als  Gagausen,  4,1%  als  Russen,  1,9%  als
Bulgaren  und  0,3%  als  Roma.  Die  Minderheit  der  Gagausen  (126.010  Personen  laut
Volkszählung 2014) genießt weitgehende Autonomierechte. Die Sprache der Minderheiten ist in 
der Regel Russisch. In den Siedlungsgebieten der Minderheiten mangelt es häufig an
muttersprachlichem Unterricht, sodass Schüler, welche Ukrainisch, Gagausisch oder Bulgarisch 
lernen  möchten,  russischsprachige  Schulen  besuchen  müssen,  die  wiederum  Kindern  aus
Minderheiten  unzureichende  Möglichkeiten  bieten,  die  Staatssprache  (Rumänisch  bzw.
„Moldauisch“) zu erlernen (AA 31.1.2022). Öffentliche  Dokumente und Gesetze werden nicht
regelmäßig in Minderheitensprachen übersetzt (UNGA 10.11.2021; vgl. BS 2020).
Teile der  moldauischen  Gruppe  der  Roma (9.323  Personen  gemäß  der  Volkszählung 2014)
zählen zu der am meisten marginalisierten gesellschaftlichen Gruppe (geringer Bildungsstand,
begrenzter Zugang zu Gesundheitsversorgung, höhere offizielle Arbeitslosenrate), wobei eine
gezielte Benachteiligung durch andere Bevölkerungsgruppen nicht vorliegt (AA 31.1.2022; vgl. 
USDOS 30.3.2021, FH 3.3.2021). 45% der Roma sind arbeitslos. Nur die Hälfte der Roma-Kinder
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 42
28

besucht die Schule, und nur jedes fünfte Roma-Kind besucht die Vorschule. Behörden verfügen
über keine effektiven Mechanismen, um an vulnerable Familien heranzutreten, deren Kinder nicht
die  Schule  besuchen.  Roma-Frauen  sind  besonders  anfällig  für  soziale  Ausgrenzung  und 
Diskriminierung  (USDOS  30.3.2021).  Ungefähr  60%  der  Roma-Familien  leben  in  ländlichen
Gebieten. Einige Roma-Gemeinschaften haben weder fließendes Wasser, noch sanitäre Anlagen
und Heizungen (USDOS 30.3.2021; vgl. BAMF 6.2021). Weitere Probleme, mit welchen Roma
konfrontiert sind, sind ein Mangel an medizinischen Notfalldiensten in entlegenen Gegenden, 
ungerechte  oder  willkürliche  Behandlung  durch  Gesundheitsdienstleister  und  geringere
Krankenversicherungsraten (USDOS 30.3.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C  _Bericht_%C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021 
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 16. Relevante Bevölkerungsgruppen
16.1. Frauen
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist zwar durch die Verfassung garantiert, aber nicht
gesellschaftliche  Realität  (AA  31.1.2022).  Trotz  rechtlicher  Gleichstellung  sind  Frauen  im
öffentlichen  Leben  unterrepräsentiert,  und  die  politische  Kultur  ist  unter  anderem  durch  den
Einfluss der orthodoxen Kirche patriarchalisch geprägt (BAMF 6.2021). Kein Gesetz beschränkt 
die Teilnahme von Frauen am politischen Prozess, und Frauen nehmen in der Praxis daran teil
(USDOS  30.3.2021).  Ein  im  April  2016  verabschiedetes  Gleichstellungsgesetz  sieht  die
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 42
29

Go to next pages