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Einführung einer Frauenquote in Höhe von 40% bei Regierung und politischen Parteien vor (AA
31.1.2022).  Bei  der  letzten  Parlamentswahl  wurden  40  Frauen  ins  Parlament  gewählt  (von
insgesamt 101 Parlamentssitzen) (OSZE 22.12.2021). Frauen verdienen im Durchschnitt 14,1%
weniger als Männer (AA 31.1.2022). Die Pensionsbezüge von Frauen sind beträchtlich geringer
als die Pensionsbezüge von Männern (BS 2020). Der Zugang zu Bildung ist für Frauen und
Mädchen im Allgemeinen gewährleistet (BS 2020; vgl. ADC 1.2020). 
Gewalt  gegen  Frauen  kommt  häufig  vor  (UNGA  10.11.2021;  vgl.  UNCEDAW  10.3.2020). 
Besonders  in  ländlichen  Gebieten  ist  häusliche  Gewalt  ein  weit  verbreitetes  Problem  (AA
31.1.2022). Gesetzliche Vorschriften definieren häusliche Gewalt als Straftat und bieten auch 
Mechanismen  zur  Erlangung  einstweiliger  Verfügungen  gegen  Täter.  Die  Höchststrafe  für
innerfamiliäre Gewalt beträgt 15 Jahre Haft (USDOS 30.3.2021). Gesetze im Bereich häuslicher
und geschlechtsspezifischer Gewalt werden inadäquat umgesetzt, und Delikte, welche zu keinen 
signifikanten Verletzungen führen, werden nur mit Verwaltungsstrafen abgehandelt (FH 3.3.2021).
Gesetzliche Vorgaben kriminalisieren Vergewaltigung, darunter auch Vergewaltigung in der Ehe.
Vergewaltigung  ist  weiterhin  ein  Problem,  und  es  gibt  keine  spezifischen  staatlichen 
Präventionsmaßnahmen (USDOS  30.3.2021). Sexuelle Belästigung ist ebenfalls ein Problem 
(USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für sexuelle
Belästigung vor, welche von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei
Jahren reichen. NGOs zufolge haben die Gesetzesvollzugsbehörden ihre Behandlung von Fällen 
sexueller Belästigung stetig verbessert. Zwischen Jänner und September 2020 erließen die
Gerichte 534 Schutzbefehle. 1.409 Fälle häuslicher Gewalt wurden innerhalb der ersten neun
Monate  des  Jahres  2020  polizeilich  registriert,  darunter  zehn  Fälle  mit  Todesfolge.  3.205
einstweilige Verfügungen wurden erlassen (USDOS 30.3.2021). 
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) wurde im Jahr 2017 von der Republik Moldau
unterzeichnet  (IWPR  14.12.2021;  vgl.  BAMF  6.2021)  und  im  Jahr  2021  ratifiziert  (IWPR
14.12.2021). Im Jahr 2018 hat die Regierung die Nationale Strategie für die Vorbeugung und
Bekämpfung  der Gewalt gegen  Frauen  und in  der  Familie  sowie  einen  Aktionsplan  für  den
Zeitraum 2018-2023 beschlossen. Es gibt mehrere Hilfszentren sowohl in Chisinau als auch in 
anderen Städten, wo Frauen und deren Kinder Zuflucht finden und sich rechtlich beraten lassen
können (AA 31.1.2022). Zehn Hilfszentren für Opfer häuslicher Gewalt und zwei zusätzliche
Zentren für Beratung und Resozialisierung von Tätern sind in Betrieb (USDOS 30.3.2021). Vor
allem  in  ländlichen  Gegenden  existieren  zu  wenige  Zufluchtsstätten  und 
Unterstützungsleistungen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt (UNCEDAW 10.3.2020). Die
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internationale NGO La Strada betreibt eine Hotline zur Meldung von Fällen häuslicher Gewalt und
bietet unter anderem psychologische und rechtliche Hilfe für Opfer an (USDOS 30.3.2021). 
Frauen in ländlichen Regionen, Frauen mit Beeinträchtigungen sowie weibliche Angehörige der 
Roma-Gemeinschaft  haben  eingeschränkten  Zugang  zu  hochwertigen  Gesundheitsleistungen 
und zu Krankenversicherungen (UNCEDAW 10.3.2020).
Gemäß dem  Global Gender Gap Index  2021 des Weltwirtschaftsforums nimmt die Republik 
Moldau Rang 28 von insgesamt 156 Ländern ein. Rangmäßig befindet sich die Republik Moldau
zwischen Barbados und Dänemark (WEF 3.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebu  ngsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2  
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- ADC  –  Anti-Discrimination  Center  (ADC  Memorial)  (1.2020):  Alternative  information  on
Moldova’s  implementation  of  the  UN  Convention  on  the  Elimination  of  All  Forms  of
Discrimination Against Women in connection with the review of the state report by the UN
Committee on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women – For the 75th
Session  of  the  CEDAW  10–28  February  2020:  “Exercise  of  the  right  to  labor”,
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CEDAW/Shared%20Documents/MDA/
INT_CEDAW_CSS_MDA_41084_E.docx, Zugriff 20.1.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- IWPR  –  Institute  for  War  and  Peace  Reporting  (14.12.2021):  Moldova  Ratifies  Istanbul
Convention  Amid  Disinformation  and  Opposition, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2065191.html, Zugriff 20.1.2022     
- OSZE  –  Organisation  für  Sicherheit  und  Zusammenarbeit  in  Europa  (22.12.2021):
REPUBLIC OF MOLDOVA: EARLY PARLIAMENTARY ELECTIONS 11 July 2021 – ODIHR 
Election  Observation  Mission  Final  Report, 
https://www.osce.org/files/f/documents/0/5/508979.pdf, Zugriff 4.1.2022 
- UNCEDAW – United Nations Committee on the Elimination of Discrimination against Women
(10.3.2020): Concluding observations on the sixth periodic report of the Republic of Moldova,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2026586/N2006263.pdf, Zugriff 4.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 42
31

https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- WEF  –  World  Economic  Forum  (3.2021):  Global  Gender  Gap  Report  2021, 
https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2021.pdf, Zugriff 20.1.2022 
16.2. Kinder
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von der Republik Moldau ratifiziert (USDOL 29.9.2021). Es 
existiert  eine  Ombudsperson  für  Kinderrechte  (BAMF  6.2021;  vgl.  USDOS  30.3.2021).  Die 
Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern scheitert meist an fehlenden
finanziellen Mitteln. Missbrauch von Kindern (sexueller Missbrauch, physische und psychische
Gewalt, Verwahrlosung und Kinderarbeit) stellt nach wie vor ein Problem dar. In der Republik
Moldau gibt es keine gegen Kinder gerichteten staatlichen Maßnahmen wie Zwangsarbeit etc.
Die  umfangreichen  gesetzlichen  Regelungen  zur  Kinderarbeit  werden  nicht  ausreichend
umgesetzt (AA 31.1.2022). 15- und 16-Jährige sollten nicht mehr als 24 Stunden pro Woche
arbeiten (USDOS 30.3.2021). Zwangsrekrutierungen von Kindern (Kindersoldaten) finden nicht 
statt. Die Lebensbedingungen in der Jugendhaftanstalt Goian wurden von der Ombudsperson für
Kinderrechte scharf kritisiert (Gesundheitsversorgungsmängel, fehlender Kontakt zu
Familienangehörigen der Inhaftierten usw.) (AA 31.1.2022). Im Jahr 2020 machte die Republik
Moldau minimale Fortschritte bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. 
Kinder in der Republik Moldau sind schlimmsten Formen von Kinderarbeit ausgesetzt, darunter
kommerzieller sexueller Ausbeutung. Kinderarbeit findet auch in der Landwirtschaft statt (USDOL 
29.9.2021;  vgl.  EC  13.10.2021).  In  ländlichen  Gebieten, wo  Kinder  häufig  zur  Feldarbeit 
herangezogen werden, ist es für die staatlichen Kontrollstellen schwierig, verbotene Kinderarbeit 
von  familiärer  Hilfeleistung  abzugrenzen.  2019  nahm  die  Zahl  der  illegal  außer  Landes
gebrachten Kinder gemäß dem Innenministerium von 53 auf 49 leicht ab, 2020 sank die Zahl
weiter auf 23. Die Kinder werden entweder zum Zweck der sexuellen Ausbeutung außer Landes 
geschafft, oder um zu betteln oder einer illegalen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Laut Polizei lag
die Anzahl der sexuellen Übergriffe gegen Kinder im Jahr 2020 bei 212 (AA 31.1.2022). Im Jahr
2020 identifizierten Behörden 23 Kinder als Opfer von Menschenhandel (USDOL 29.9.2021). 
Kinderarmut ist in der Republik Moldau weit verbreitet, insbesondere in ländlichen Gebieten
(BAMF 6.2021). 10,1% der Kinder leiden unter extremer Armut (IOM o.D.). Die Kindersterblichkeit
ist hoch. Sie betrug im Jahr 2021 1,4% bei Kindern unter fünf Jahren (UNGA 10.11.2021; vgl. 
WHI 2021).
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Geburtenregistrierung ist für alle Bürger kostenlos. Das Fehlen von
Registrierungsbescheinigungen ist insbesondere in ländlichen Gebieten und in Roma-Familien
ein Problem. Es herrscht kostenlose Schulpflicht bis zur neunten Schulstufe (USDOS 30.3.2021).
Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule, und nur jedes fünfte Roma-Kind besucht die
Vorschule (USDOS 30.3.2021; vgl. UNICEF o.D.a). Obwohl Vernachlässigung und Misshandlung
von Kindern gesetzlich verboten sind, stellt Kindesmisshandlung weiterhin ein Problem dar. Eine
Spezialeinheit  für  Minderjährige  innerhalb  der  Generalstaatsanwaltschaft  ist  für  solche  Fälle
zuständig.  Nach  Angaben  des  Bildungsministeriums  wurden  während  des  Wintersemesters 
2019/2020  4.738  Fälle  von  Gewalt  gegen  Kinder  registriert.  2.171  Kinder  berichteten  von 
physischer  Gewalt,  und  1.316  Kinder  berichteten  von  Vernachlässigung.  40  Fälle  betrafen 
Arbeitsausbeutung, und 17 Fälle betrafen sexuellen Missbrauch. Das gesetzliche Mindestalter für 
die Eheschließung beträgt 16 Jahre für Frauen und 18 Jahre für Männer. Es existieren keine
offiziellen  Statistiken  über  Kinderehen  (USDOS  30.3.2021).  Gemäß  Berichten  kommen 
Kinderehen innerhalb der Roma-Gemeinschaft vor (FH 3.3.2021).  
Kinder  in  Heimen  sind  in  ihrem  späteren  Leben  einem  höheren  Risiko  von  Arbeitslosigkeit,
sexueller  Ausbeutung,  Menschenhandel  und  Selbstmord  ausgesetzt  als  Kinder,  welche  in
Familien aufwachsen. Rechtliche Schutzmechanismen für Straßenkinder sind nicht funktionsfähig 
(USDOS 30.3.2021). Die in etwa 100.000 Kinder, welche von ihren ins Ausland abgewanderten 
Eltern  zurückgelassen  wurden,  sind  vielfach  Schulabbrecher  und  befinden  sich  in  einem 
schlechten Gesundheitszustand (UNGA 10.11.2021; vgl. Humanium o.D.). 
Gemäß dem Index der Umsetzung von Kinderrechten erreicht die Republik Moldau 8,05 von
insgesamt  10  Punkten,  was  „wahrnehmbare  Probleme“  bedeutet  (orange  Stufe)  (Humanium
o.D.). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 42
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https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- Humanium (o.D.): Kinder in Moldawien: Die Verwirklichung der Kinderrechte in Moldawien, 
https://www.humanium.org/de/moldawien/, Zugriff 20.1.2022
- IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (o.D.):  REPUBLIK  MOLDAU:
LÄNDERINFORMATIONSBLATT  2021, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_Republik%20Moldau_DE.pdf,  Zugriff 
4.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- UNICEF  –  United  Nations  International  Children's  Emergency  Fund  (o.D.a):  Education
[Moldova], https://www.unicef.org/moldova/en/what-we-do/education, Zugriff 20.1.2022
- USDOL – US Department of Labor [USA] (29.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of 
Child Labor: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2061946.html, Zugriff 20.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff
27.12.2021
- WHI  –  Welthunger-Index  2021  (2021):  Moldau, 
https://www.globalhungerindex.org/  de/moldova.html   , Zugriff 21.1.2022
16.3. Sexuelle Minderheiten
Homosexualität  ist  in  der  Republik  Moldau  nicht  strafbar,  wird  im  Alltag  jedoch  weitgehend
tabuisiert.  Das  im  Jänner  2013  in  Kraft  getretene  Gleichstellungsgesetz  verbietet
Diskriminierungen verschiedenster Art, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist jedoch
nicht umfassend enthalten. Effektive Mechanismen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung gibt es nicht (AA 31.1.2022). Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung ist im Berufsleben gesetzlich verboten, jedoch gibt es in der Praxis gesellschaftliche
Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (USDOS 30.3.2021; vgl.
FH 3.3.2021, UNGA 10.11.2021). Aufgrund von Schikanen wird politisches Engagement von 
LGBT+-Personen erschwert (FH 3.3.2021). Die LGBTI-Gemeinschaft berichtet über verbale und
körperliche Angriffe. In den meisten Fällen ist die Polizei nicht gewillt, Ermittlungen gegen die
Täter einzuleiten (USDOS 30.3.2021). Hassreden gegen LGBT-Personen sind verbreitet und
gehen nicht nur von Religionsführern aus, sondern auch von einflussreichen Politikern (BS 2020;
vgl. EC 13.10.2021, ILGA o.D.). Hassverbrechen werden selten gemeldet und kaum untersucht
(BS 2020). In Einzelfällen klagen Homosexuelle darüber, von der Polizei mit der Drohung der
Enthüllung ihrer sexuellen Orientierung zu Geldzahlungen erpresst worden zu sein. Seit 2013
finden  jährlich  unter  Polizeischutz  „Gay  Pride  Marches“  statt  (AA 31.1.2022).  Die  orthodoxe
Kirche veranstaltet regelmäßig Gegendemonstrationen dazu, aus denen heraus die Teilnehmer
der Parade mit Eiern o.ä. beworfen werden (AA 31.1.2022; vgl. BS 2020). Gegendemonstrationen
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werden auch von konservativen politischen Parteien organisiert (BS 2020). Bei den letzten beiden
Paraden (2018 und 2019) sorgte ein massives Polizeiaufgebot für die Sicherheit der Teilnehmer, 
sodass die Parade nicht wie in den Vorjahren abgebrochen werden musste (AA 31.1.2022). 
Eingetragene  gleichgeschlechtliche  Partnerschaften  sowie  Ehen  sind  nicht  möglich  (BAMF
6.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtige  s_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb  
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage),
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (o.D.): Annual
Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People
in  Europe  and  Central  Asia  2022, 
http://www.ilga-europe.org/sites/default/files/2022/full_annual_review.pdf, Zugriff 16.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 17. Bewegungsfreiheit
Gesetzlich ist Reisefreiheit innerhalb und außerhalb des Landes garantiert, und die moldauischen
Behörden respektieren diese Rechte im Allgemeinen. Obwohl die Bürger prinzipiell frei reisen und 
in die Republik Moldau zurückkehren dürfen, existieren einige Einschränkungen in Bezug auf
Auswanderung. Gesetzliche Vorgaben fordern, dass vor einer Auswanderung alle ausstehenden
finanziellen Verpflichtungen beglichen werden. Die Regierung setzt diese Anforderung aber nicht 
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strikt um. Gesetzlich ist außerdem vorgesehen, dass nahe Verwandte, welche finanziell von
einem potenziellen Auswanderer abhängig sind, der Auswanderung zustimmen müssen. Dieses 
Gesetz wird von den Behörden nicht umgesetzt (USDOS 30.3.2021). Alle ausreisenden Personen 
werden  gründlichen  Kontrollen  zur  Person  unterzogen  (AA 31.1.2022).  Bürger  der  Republik 
Moldau profitieren seit 2014 von Visafreiheit bei Reisen in die EU und in den Schengenraum (EC
13.10.2021).
Gesetzliche  Vorgaben  schützen  die  Personenfreizügigkeit  im  Inland  sowie  Ausland,  und  die 
Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Es gibt keine formellen Einschränkungen in
Bezug auf das Recht, den Arbeits- oder Ausbildungsort zu wechseln, jedoch ist Bestechung in
Bildungseinrichtungen verbreitet (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht  _%C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 18. Grundversorgung und Wirtschaft
Mit einem Bruttoinlandsprodukt von ca. 11,9 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 ist die Republik
Moldau eines der ärmsten Länder in Europa (BAMF 6.2021). Das reale Wirtschaftswachstum
sank im Jahr 2020 um 7%, und die Inflationsrate betrug 0,4% (WKO 10.2021). Die öffentliche
Verschuldung  stieg  2020  auf  32,9%  des  Bruttoinlandsprodukts  (EC  13.10.2021).  Das
Wirtschaftssystem  der  Republik  Moldau  ist  stark  vom  Agrarsektor  und  von  Energieimporten 
abhängig, vor allem von Erdgaslieferungen aus Russland (CIA 14.1.2022; vgl. HF o.D.a, WKO 
10.2021).  Die  Republik  Moldau  ist  durch  einen  hohen  Anteil  der  Schattenwirtschaft 
gekennzeichnet  (WKO  10.2021).  30,9%  der  Beschäftigten  sind  Schwarzarbeiter.  Im 
Landwirtschaftssektor beträgt der Anteil der Schwarzarbeiter ca. 63% (USDOS 30.3.2021). Die 
wirtschaftliche Lage wird von endemischer Korruption in allen Lebensbereichen beeinflusst (AA
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31.1.2022; vgl. EC 13.10.2021, HF o.D.a). Im Jahr 2014 verschwand mehr als eine Milliarde Euro
von  nationalen  Bankkonten  innerhalb  weniger  Monate.  Die  Vorgänge  und  die  Drahtzieher 
konnten bis dato nicht geklärt bzw. gefunden werden. Bis heute leidet die Republik Moldau unter
diesem Geldverlust, welcher vor allem die ärmsten Teile der Bevölkerung getroffen hat (ADA 
9.2021). Ein großer Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung hat das Land verlassen (BAMF 6.2021; 
vgl.  ADA  9.2021,  IOM  o.D.).  Als  Zielsektoren  zur  Arbeitsmigration  für  moldauische 
Staatsangehörige gelten insbesondere das Sozial- und Baugewerbe in EU-Ländern und in der
Russischen  Föderation  (BAMF  6.2021).  Die  Überweisungen  der  im  Ausland  lebenden  und 
arbeitenden  Moldauer  an  ihre  Familien  bilden  einen  wichtigen  und  in  vielen  Fällen
entscheidenden  Beitrag  zum  Haushaltseinkommen  (WKO  10.2021;  vgl.  HF  o.D.b).  Die
Europäische Union ist der größte Handelspartner der Republik Moldau (EC 13.10.2021; vgl. WKO 
10.2021).  Das  2014  zwischen  der  EU  und  Moldau  unterzeichnete  Assoziierungsabkommen
beinhaltet  auch  die  Errichtung  einer  Freihandelszone  und  zielt  u.a.  auf  eine  wirtschaftliche 
Annäherung der EU und der Republik Moldau ab (DEU 22.11.2021).  
Das Stadt-Land-Gefälle in Hinblick auf finanzielle Armut, Zugang zu Gesundheitsversorgung,
Bildung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist beträchtlich. Es gibt große Defizite im 
Bereich der Trinkwasserversorgung: Mehr als 40% der ländlichen Bevölkerung haben keinen 
Zugang zu fließendem Wasser. In den meisten Kommunen gibt es auch keine funktionierende
Abwasserbehandlung.  Die  Grundversorgung  der  Bevölkerung  mit  Nahrungsmitteln  ist  unter 
normalen Umständen auch ohne humanitäre Hilfe aus dem Ausland auch in ländlichen Gebieten
sichergestellt (AA 31.1.2022). Die Mietpreise sind in den Städten verhältnismäßig höher als auf
dem Land. Eine durchschnittliche Ein-Zimmer-Wohnung in der Hauptstadt Chisinau kostet etwa 
EUR 150-300. Die Kosten für eine Zwei- oder Drei-Zimmer-Wohnung variieren zwischen EUR
220-400,  je nach  Lage  des  Hauses  und  Ausstattung.  Die  Regierung  führt  einige
Wohnungsbauprogramme  durch,  aber  die  Mehrzahl  ist  auf  den  benachteiligten  Teil  der 
Bevölkerung ausgerichtet (IOM o.D.). Staatliche Unterstützung bei der Wohnungssuche existiert
in begrenztem Ausmaß. Berechtigte, beispielsweise alleinerziehende Mütter oder Familien mit
mindestens drei Kindern, können sich in Wartelisten einschreiben, warten aber meist vergeblich
auf die Wohnungsvermittlung. Bedürftige können sehr geringe Zuschüsse zu den Heizkosten 
beantragen (AA 31.1.2022).
Der gesetzlich vorgesehene Mindestlohn liegt unter der Armutsgrenze (USDOS 30.3.2021) und 
beträgt seit Jänner 2021 MDL 2.935 [ca. EUR 140]. Deutliche Steigerungen verzeichnete das 
tatsächliche durchschnittliche Einkommen der arbeitenden Bevölkerung, welches mit Ende Juni
2021  auf  MDL 9.045  [ca.  EUR  435]  anstieg  (WKO  10.2021).  Arbeitslose  können  sich  bei 
Arbeitsbörsen anmelden und erhalten für die Dauer von bis zu maximal 9 Monaten geringe
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 37 von 42
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Unterstützung (AA 31.1.2022; vgl. IOM o.D.). Die Arbeitslosenrate betrug im Jahr 2020 3,8%
(WKO 10.2021), und die Jugendarbeitslosigkeit unter den 15- bis 24-Jährigen betrug 17,6% (EC
13.10.2021). 2017 wurde eine Pensionsreform eingeleitet, welche das Ziel der Anhebung des 
Pensionsalters auf 63 Jahre für Frauen und Männer verfolgt (BS 2020). Im Dezember 2020
erfolgte  eine  Senkung  des  Pensionsalters  auf  57  (Frauen)  bzw.  62  Jahre (Männer)  (EC
13.10.2021). Die Durchschnittspension liegt unter dem Existenzminimum (UNGA 10.11.2021; vgl.
IOM o.D.). Die durchschnittliche Alterspension beträgt umgerechnet ca. EUR 54 (IOM o.D.). 
Die Republik Moldau verfügt über ein Sozialsystem, für das alle Beschäftigten Beiträge einzahlen.
Zusätzlich  gibt  es  eine  vom  Staat  gewährte  Komponente  an  Sozialhilfen.  Es  gibt
Unterstützungsleistungen für beeinträchtige Personen, Hinterbliebene, Leistungen für Krankheit 
o.Ä., Mutterschaft, Pflegeleistungen, Leistungen bei Arbeitsunfällen, Familienbeihilfen usw. Der
Zugang zu den Leistungen richtet sich beispielsweise nach dem Alter, Anzahl der Arbeitsjahre
oder  dem  Grad  der  Behinderung  (SSA 9.2018).  In  der  Republik  Moldau  zeichnet  sich  die
Sozialhilfe durch eine breite Palette von Zulagen und Ausgleichszahlungen aus, die an bedürftige
Bevölkerungsgruppen vergeben werden. Ajutorul social ist das wichtigste Sozialhilfeprogramm in
der Republik Moldau. Das Programm wurde entwickelt, um ein minimales Lebenseinkommen für
bedürftige Familien zu garantieren (IOM o.D.). Alleinerziehende (zumeist Mütter) können sehr 
geringe  Zuschüsse  zum  Kindesunterhalt  beantragen  (AA  31.1.2022).  Die  Effizienz  des
moldauischen Sozialhilfesystems ist aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Landes sehr 
eingeschränkt (BS 2020; vgl. UNGA 10.11.2021). 
  
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- ADA – Austrian  Development  Agency [Österreich]  (9.2021):  Moldau:  Länderinformation,
https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/
LI_Moldau_Sept2021.pdf, Zugriff 4.1.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- CIA  –  Central  Intelligence  Agency [USA]  (14.1.2022):  The  World  Factbook:  Moldova, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/moldova/#economy, Zugriff 21.1.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 38 von 42
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- DEU – Delegation of the European Union to the Republic of Moldova (22.11.2021): The
Republic of Moldova and the EU, https://eeas.europa.eu/delegations/moldova/1538/republic-
moldova-and-eu_en, Zugriff 4.1.2022 
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- HF  –  Heritage  Foundation  (o.D.a):  2021 Index  of  Economic  Freedom:  Moldova, 
https://www.heritage.org/index/country/moldova, Zugriff 21.1.2022 
- HF  –  Heritage  Foundation  (o.D.b):  2022 Index  of  Economic  Freedom:  Moldova, 
https://www.heritage.org/index/country/moldova, Zugriff 16.2.2022 
- IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (o.D.):  REPUBLIK  MOLDAU:
LÄNDERINFORMATIONSBLATT  2021, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_Republik%20Moldau_DE.pdf,  Zugriff 
4.2.2022
- SSA – Social Security Administration [USA] (9.2018): Social Security Programs Throughout 
the  World:  Europe,  2018  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1447001/1788_1539767421_moldova.pdf, Zugriff 21.1.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner for Human Rights (A/HRC/WG.6/40/MDA/2),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich [Österreich] (10.2021): Wirtschaftsbericht Republik
Moldau,  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/moldau-wirtschaftsbericht.pdf,  Zugriff 
21.1.2022
 19. Medizinische Versorgung
Die Verfassung von 1994 garantiert in Artikel 36 das Recht auf Gesundheit und eine kostenlose
Basisbehandlung durch den Staat (VFGH 29.7.1994). Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist
stark  unterfinanziert  (BS  2020).  Es  gibt  eine  staatliche  beitragsfinanzierte  Pflicht-
Krankenversicherung, welche auch (gegen Zahlung einer jährlichen Versicherungsgebühr) die 
Behandlung  nicht  erwerbstätiger  Personen  übernimmt.  Die  Dienstleistungen  im  staatlichen
Gesundheitswesen sind grundsätzlich für moldauische Staatsangehörige kostenfrei, und jegliche
Form der Bestechung ist unter Strafe gestellt (AA 31.1.2022). Im Bereich Gesundheitsversorgung
sind Bestechungen weitverbreitet (UNGA 10.11.2021). In der Praxis sind Extrazahlungen die 
Regel, um beispielsweise Zugang zu bestimmten Untersuchungen/Eingriffen zu erhalten oder
diesen  Zugang  zu  beschleunigen.  Ebenso  ist  die  freie  Arztwahl  tatsächlich  nur  gegen
entsprechende Zahlung möglich. Für derartige Zahlungen sind Quittungen natürlich nicht
erhältlich.  Sie  sind  somit  auch  nicht  erstattungsfähig.  Andere  Leistungen  wie  z.B. 
zahnmedizinische  Prophylaxen  bzw.  Behandlungen  werden  durch  die  staatliche
Pflichtversicherung  nicht  abgedeckt.  Behandlungsmöglichkeiten in  den  staatlichen 
Krankenhäusern  sind  nicht  mit  dem  westeuropäischen  Standard  vergleichbar.  Private 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 42
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