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Abgeordneten trotz eines sehr kompetitiven Verfahrens mit 35 Bewerbern keinen Konsens erzielen 
konnten. Die Ernennung des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs stand am Jahresende noch 
aus, während der Präsident des Verwaltungsgerichts Ende Oktober 2022 ernannt wurde, nachdem 
dieser Posten mehr als ein Jahr lang unbesetzt gewesen war. Der Verfahrensstau der Justiz 
vergrößerte sich auf insgesamt 5.448 Fälle, die älter als drei Jahre waren. Im Laufe des Jahres 
2022 wurden mehrere hochkarätige Verfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität 
eingeleitet (FH 24.5.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- EK - Europäische Kommission (8.11.2023): Montenegro 2023 Report [SWD(2023) 694 final],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2101213/SWD_2023_694+Montenegro+report.pdf,  Zugriff 
30.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092904.html, Zugriff 31.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 5. Sicherheitsbehörden
Eine Vermischung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben findet nicht statt. Das 
montenegrinische Militär nimmt keine Aufgaben der inneren Sicherheit wahr und bleibt getrennt 
von der Politik. Der montenegrinische Nachrichtendienst ANB ist organisatorisch von den übrigen 
Sicherheitsbehörden klar getrennt (AA 26.5.2023).
In Fällen von polizeilichem Fehlverhalten können sich Bürger an den Rat für die zivile Kontrolle von 
Polizeieinsätzen wenden, der dann Empfehlungen für Maßnahmen an den Polizeichef oder den 
Innenminister aussprechen kann. Straflosigkeit ist ein Problem bei den Sicherheitskräften, 
insbesondere bei Polizei- und Gefängnisbeamten. Einheimische NGOs führen Korruption, 
mangelnde Transparenz, fehlende Kapazitäten der Aufsichtsorgane, sowie politischen Einfluss auf 
Staatsanwälte und Beamte der Polizeiverwaltung und des Innenministeriums als Faktoren an, die 
zur Straflosigkeit beitragen, trotz der Existenz mehrerer unabhängiger Aufsichtsgremien. Im Laufe
des Jahres 2022 boten die Behörden zwar zahlreiche Schulungen an, häufig in Zusammenarbeit 
mit internationalen Partnern, und hielten Arbeitsgruppen ab, die sich mit der Förderung und dem 
Schutz der Menschenrechte im Lande befassten. Einheimische NGOs berichten, dass die 
Regierungsbehörden kaum Fortschritte bei der Lösung des Problems der Misshandlungen durch 
die Polizei und anderer Unzulänglichkeiten in der Abteilung für interne Kontrolle des 
Innenministeriums gemacht hätten. Sie verwiesen auf das Fehlen strenger Einstellungskriterien 
und die mangelnde Ausbildung von Polizeibeamten, das Fehlen einer wirksamen Aufsicht und die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 35
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Notwendigkeit, dass die Staatsanwälte gründlichere und zügigere Ermittlungen in Fällen 
angeblicher Misshandlungen durch Polizeibeamte durchführen (USDOS 20.3.2023).
In zahlreichen Fällen wurde der Polizei exzessive Gewaltausübung nachgewiesen, insbesondere 
gegen Inhaftierte. Diese Fälle wurden von den Gerichten sehr schleppend behandelt, die 
Strafmaße bei Verurteilungen fielen milde aus und auch verurteilte Polizisten durften weiter im 
Dienst bleiben. Korruption, mangelnde Transparenz und politischer Einfluss tragen dazu bei, dass 
es nach Auffassung von NGOs eine Kultur der Straflosigkeit gibt, wenn es um Gewalt seitens der 
Polizei oder des Vollzugsdienstes geht (KSW 12.2022).
Montenegro muss nach Ansicht der Europäischen Kommission seine Bemühungen zur 
Durchführung effizienter, wirksamer und unabhängiger Untersuchungen zur Aufdeckung von Folter 
durch die Polizei verstärken (EK 8.11.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- EK - Europäische Kommission (8.11.2023): Montenegro 2023 Report [SWD(2023) 694 final], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2101213/SWD_2023_694+Montenegro+report.pdf,  Zugriff 
30.1.2024
- KSW - Katholische Seelsorgeeinheit Waldkirch (12.2022): Die „Sicheren Herkunftsstaaten“ des 
Westbalkans,  https://www.kath-waldkirch.de/media/download/integration/1684343/2022-12-12-
die-sicheren-herkunftsstaaten-des-westbalkans_1.pdf, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 6. Korruption
Montenegro hat bei der Korruptionsbekämpfung begrenzte Fortschritte erzielt. Montenegro hat 
seinen rechtlichen und strategischen Rahmen für die Korruptionsprävention und -bekämpfung 
nicht ausreichend im Einklang mit dem EU-Besitzstand und den europäischen und internationalen 
Standards verbessert. Einiges deutet darauf hin, dass Korruption und organisierte Kriminalität tief 
in die staatlichen Strukturen eingedrungen sind, auch auf der höchsten Ebene der Justiz und der 
Strafverfolgungsbehörden. Mehrere Fälle von Korruption, die ins Licht der Öffentlichkeit gerückt 
sind, werden derzeit untersucht. Bei der Korruptionsprävention wurden begrenzte Fortschritte 
erzielt. Die Ergebnisse der Korruptionsbekämpfungsbehörde haben sich quantitativ gesehen 
verbessert. Allerdings sollten ihre Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Unparteilichkeit und 
Proaktivität weiter gewährleistet werden. Das Gesetz zur Korruptionsprävention sollte verbessert 
werden (EK 8.11,2023).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 35
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Die Gesetze sehen strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung 
setzte diese nicht wirksam um, und Korruption bleibt ein großes Problem. Nach Ansicht der 
Öffentlichkeit ist Korruption bei Einstellungen auf der Grundlage persönlicher Beziehungen oder 
politischer Zugehörigkeit in der Regierung und in anderen Bereichen des öffentlichen Sektors 
sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene weit verbreitet, insbesondere in den Bereichen 
Gesundheitswesen, Hochschulbildung, Justiz, Zoll, politische Parteien, Polizei, Streitkräfte, 
Stadtplanung und Baugewerbe. Die Agentur für Korruptionsprävention (APC) setzte im Laufe des 
Jahres 2022 ihre Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten und zur technischen Unterstützung fort, 
doch die inländischen NGOs kritisierten die mangelnde Transparenz und allgemeine Effizienz der 
Agentur. Die NGOs kritisierten weiterhin die Praxis der Korruptionsbekämpfungsbehörde, sich 
nicht mit Fällen mutmaßlicher Korruption zu befassen, die aus der Zeit vor der Gründung der 
Behörde im Jahr 2016 stammen. Die APC argumentierte, solche Fälle lägen außerhalb ihres 
Mandats; ein Argument, das der Verwaltungsgerichtshof 2018 verworfen hat. Die Europäische 
Kommission stellte fest, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Integrität, Unparteilichkeit 
und Rechenschaftspflicht der APC fortbestehen. Die mit der Korruptionsbekämpfung beauftragten 
Agenturen räumten ein, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen ihnen 
unzureichend sind. NGOs stellten fest, dass trotz gelegentlicher Verhaftungen von Prominenten 
die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung durch das Ausbleiben von Anklagen in Fällen von 
Korruption und damit verbundener organisierter Kriminalität weiter beeinträchtigt wird (USDOS 
20.3.2023).
Montenegro liegt im 2022 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit einer 
Bewertung von 45 (von 100) (0=highly corrupt, 100=very clean) über dem Wert der Region 
Osteuropa & Zentralasien von 35. Damit liegt das Land gleichauf mit z.B. China und Kuba. Zum 
Vergleich: Österreich hat im CPI 2022 die Bewertung 71 (von 100) (TI 2023).
Im Laufe des Jahres 2022 wurden mehrere hochkarätige Verfahren gegen Amtsträger wegen
Korruption und organisierter Kriminalität eingeleitet, z.B. gegen den ehemaligen Leiter der Steuer- 
und Zollverwaltung, gegen den ehemaligen Präsidenten des Handelsgerichts, gegen ehemalige 
Vorstandsmitglieder eines staatlichen landwirtschaftlichen Unternehmens, gegen den ehemaligen 
Vorsitzenden des staatlichen Investitions- und Entwicklungsfonds, usw. Der Sonderstaatsanwalt 
beklagte in einem Interview, dass es seiner Behörde an personellen und technischen Ressourcen 
für fortschrittlichere Ermittlungsmethoden fehle. Außerdem wies er auf die mangelnde Vernetzung
der staatlichen Datenbanken und die unzureichende Zusammenarbeit zwischen den staatlichen 
Behörden hin (FH 24.5.2023).
Im April und im Mai 2022 wurde u.a. der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs wegen 
des Verdachts auf Korruption inhaftiert. Der Sonderstaatsanwalt wurde im Dezember wegen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 35
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Amtsmissbrauch festgenommen. Im Oktober forderte die Europäische Kommission Montenegro 
auf, Rechtsvorschriften zur Stärkung der justiziellen Unabhängigkeit, Integrität, 
Rechenschaftspflicht und Professionalität zu erlassen (AI 28.3.2023).
Korruption und Vetternwirtschaft sind nach wie vor weit verbreitet. In den Fortschrittsberichten der 
Europäischen Kommission werden die Integrität, Glaubwürdigkeit, Unparteilichkeit, 
Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Prioritätensetzung der
Korruptionsbekämpfungsbehörde, sowie der Staatsanwaltschaft immer wieder in Frage gestellt. 
Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien sorgen für ein gewisses Maß an 
Rechenschaftspflicht, indem sie über die offizielle Korruption und ihre Auswirkungen berichten. Im 
März 2022 wählte der Rat der Staatsanwaltschaft einen neuen Sonderstaatsanwalt, der sich 
vorrangig mit Korruptions- und Finanzermittlungen auf höchster Ebene befasst und das Vertrauen 
der Öffentlichkeit in die Institution stärkt (FH 2023).
Quellen:
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- EK - Europäische Kommission (8.11.2023): Montenegro 2023 Report [SWD(2023) 694 final], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2101213/SWD_2023_694+Montenegro+report.pdf,  Zugriff 
30.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- FH  -  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092904.html, Zugriff 31.1.2024
- TI  -  Transparency  International  (2023):  Corruption  Perceptions  Index  2022, 
https://images.transparencycdn.org/images/Report_CPI2022_English.pdf, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 7. Wehrdienst und Rekrutierungen
Montenegro hat die Wehrpflicht abgeschafft (AA 26.5.2023).
Die Verfassung befreit Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, einschließlich derjenigen, 
die aus religiösen Gründen verweigern, vom Militärdienst. Ein Ersatzdienst ist nicht erforderlich 
(USDOS 15.5.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious 
Freedom: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2092384.html, Zugriff 2.2.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 35
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8. Allgemeine Menschenrechtslage
Die Verfassung Montenegros vom 19. Oktober 2007 enthält einen umfassenden 
Menschenrechtskatalog, der neben allgemeinen Bestimmungen und Verfahrensrechten die 
politischen Rechte und Freiheiten und umfangreiche wirtschaftliche, soziale und kulturelle 
Grundrechte festschreibt. Internationale Abkommen, denen Montenegro beigetreten ist, sowie die 
Grundsätze des Völkerrechts sind vorrangig anwendbares Recht, sofern die nationalen Gesetze 
hiervon abweichen. Die Verfassung sieht die Möglichkeit vor, sich im Falle einer 
Grundrechtsverletzung nach Ausschöpfung des Rechtsweges an das Verfassungsgericht zu
wenden. In der Praxis gibt es im Umgang mit individuellen Verfassungsbeschwerden jedoch keine 
einheitliche Entscheidungslinie. Für die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte wurde 
das Büro eines Menschenrechts-Ombudsmanns eingerichtet. Die Effektivität des Rechtssystems 
wird zudem von mehreren Menschenrechtsorganisationen aufmerksam und kritisch beobachtet, 
die insbesondere über Einzelfälle von Menschenrechtsverletzungen berichten. Die persönliche 
Freiheit und das Leben des Einzelnen sind durch staatliche Stellen nicht gefährdet. Staatliche 
Repression findet nicht statt. Es gibt keine Anzeichen für eine diskriminierende Strafverfolgungs- 
und Strafzumessungspraxis. Eine Verwicklung staatlicher Stellen in Fälle von vermissten Personen 
ist ebenfalls nicht bekannt. In Montenegro gibt es keine Blutrache. Es liegen keine Erkenntnisse 
über eine systematische nichtstaatliche Verfolgung vor, es gibt keine Repressionen wie 
Misshandlungen, Entführungen, Verhaftungen, psychische Gewalt oder sonstige willkürliche 
Handlungen gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer Hautfarbe, 
Herkunft/Abstammung, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer 
bestimmten ethnischen/sozialen Gruppe. Menschenrechtsorganisationen können sich in 
Montenegro frei betätigen und finden breites öffentliches Gehör sowie auch finanzielle, 
internationale Unterstützung. Auf die Beobachtung von Wahlen spezialisierte Organisationen 
haben Zugang zum Wahlprozess (AA 26.5.2023).
Auf dem Gebiet der Grundrechte ist der gesetzliche und institutionelle Rahmen weitgehend 
vorhanden und Montenegro erfüllt weiterhin weitgehend seine internationalen Verpflichtungen im
Bereich der Menschenrechte. Allerdings sind laut der Europäischen Kommission zusätzliche 
Anstrengungen erforderlich, um diesen Rahmen vollständig umzusetzen (EK 8.11.2023). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- EK - Europäische Kommission (8.11.2023): Montenegro 2023 Report [SWD(2023) 694 final], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2101213/SWD_2023_694+Montenegro+report.pdf,  Zugriff 
30.1.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 35
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8.1. Folter
Die Verfassung schützt die physische und mentale Integrität der Menschen und verbietet Folter, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Montenegro hat das Europäische 
Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung 
oder Strafe (CPT) sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere 
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) ratifiziert. Folter und 
Misshandlung sind Straftatbestände. Systematische Folter kommt nicht vor. Es wird jedoch immer 
wieder von einzelnen Fällen von Misshandlung im Gewahrsam von Polizei und 
Strafvollzugsbehörden berichtet. Entsprechende Fälle werden auch von Menschenrechts- und 
Nichtregierungsorganisationen sowie vom Menschenrechts-Ombudsmann dokumentiert. Die 
mangelhafte disziplinarische Ahndung solcher Fälle, sowie die schwerfällige justizielle Aufarbeitung
werden kritisiert (AA 26.5.2023).
Es gibt Berichte über Folter von Verdächtigen durch die Polizei und über Gewaltanwendung in 
Gefängnissen und Haftanstalten. Die Regierung hat einige Polizeibeamte und Gefängniswärter 
strafrechtlich verfolgt, aber es kam zu Verzögerungen bei den Gerichtsverfahren. NGOs stellten 
fest, dass mehrere beschuldigte Polizeibeamte weiterhin im Dienst blieben. Das Büro des 
Ombudsmanns erhielt Beschwerden wegen angeblicher polizeilicher Folter, doch bei den meisten 
Beschwerden welche zu Strafverfahren führten, gab es keine schweren Strafen. Die NGO Human 
Rights Action (HRA) berichtete, dass in den Jahren 2020 und 2021 mindestens 19 Personen 
ernsthafte Beschwerden über die Erpressung von Geständnissen durch Folter eingereicht haben. 
Die meisten Vorfälle sollen sich im Sicherheitszentrum Podgorica ereignet haben, das den 
Inspektoren und Beamten der Einheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der 
Korruption unterstellt ist. Das Komitee des Europarats zur Verhütung von Folter und 
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) stellte in seinem Bericht aus 
dem Jahr 2022 fest, dass die meisten Opfer in der Zeit vor der offiziellen Anklageerhebung 
Foltervorwürfe erheben. Der Staatssekretär des Innenministeriums berichtete, dass es keine 
Beweise für systematische Folter im Land gebe, räumte aber ein, dass es zu einzelnen Vorfällen 
gekommen sein könnte (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 35
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8.2. Haftbedingungen
Die Situation in den überbelegten montenegrinischen Gefängnissen ist angespannt. Durch 
frühzeitige Haftentlassungen und den verstärkten Gebrauch alternativer Sanktionen (z.B. 
gemeinnützige Arbeit, Hausarrest) hat sich das Problem der Überbelegung etwas entspannt – bei 
einer weiterhin unzureichenden Gesamtkapazität. Im Juli 2022 befanden sich 1.018 Häftlinge in 
den Gefängnissen des Landes (Gesamtkapazität sämtlicher Gefängnisse: 1.333 Plätze). 
Mangelhaft sind insbesondere die medizinische Versorgung sowie das Fehlen von 
Besuchsräumen, ansonsten entsprechen die Gefängnisse europäischen Standards. Mit EU-
Unterstützung wurde im ersten Quartal 2023 der Grundstein für den Bau eines Krankenhauses für 
die Haupthaftanstalt Montenegros gelegt, was zu einer Verbesserung der medizinischen 
Versorgung der Insassen führen soll. Der Plan, im Norden des Landes ein neues Gefängnis mit 
einer Kapazität von 200 Plätzen zu bauen, besteht weiterhin nur auf dem Papier (AA 26.5.2023).
In Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten herrschen aufgrund von Überbelegung und
eingeschränktem Zugang zu medizinischer Versorgung teilweise menschenunwürdige 
Bedingungen. Das CPT berichtete über problematische Überbelegung von Gefängnissen und 
unzureichenden Bedingungen in Polizeigefangenenhäusern, welche für eine Inhaftierung von 
Personen bis zu 72 Stunden nicht geeignet befunden wurden. NGOs berichten, dass 
drogenabhängige oder geistig behinderte Gefangene weiterhin Schwierigkeiten haben, während 
ihrer Haft eine angemessene Behandlung zu erhalten. Gewalt zwischen Gefangenen ist in 
Untersuchungs- und Strafhaft ein anhaltendes Problem. Es gab weit verbreitete Vorwürfe, dass 
Gefängnismitarbeiter mit Mitgliedern organisierter krimineller Gruppen zusammenarbeiteten. Es 
gibt einen Ombudsmann innerhalb des Büros für den Schutz der Menschenrechte. Das Büro für 
den Schutz der Menschenrechte kann mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen der Regierung 
untersuchen und Einrichtungen wie Gefängnisse und Untersuchungshaftanstalten ohne vorherige 
Ankündigung inspizieren. Das Büro des Ombudsmannes stellte im Juni 2022 fest, dass sich 
Gefangene über lange Wartezeiten für spezialisierte medizinische Untersuchungen beklagten und 
auf Probleme bei der Kommunikation mit den Psychiatern im Gefängnissystem hinwiesen. Die 
Behörden untersuchten glaubwürdige Misshandlungsvorwürfe, doch in der Regel als Reaktion auf 
Medienkampagnen oder auf Empfehlung des Ombudsmanns. Die Ergebnisse der Untersuchungen 
werden im Allgemeinen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Regierung lässt Besuche
unabhängiger, nichtstaatlicher Beobachter, einschließlich Menschenrechtsgruppen und Medien, 
sowie internationaler Organisationen wie des CPT in den Gefängnissen zu. Im Laufe des Jahres 
2022 wurden die physischen Einrichtungen, die Personalausstattung und die Ausbildung des 
Wachpersonals weiter verbessert. Nach Berichten von NGOs wurden einige Verbesserungen bei 
der Ernährung und der medizinischen Versorgung, der Personalausstattung und der 
Arbeitsumgebung vorgenommen. Auch die Zahl der Familienbesuche nahm zu. Die Behörden 
ergriffen zusätzliche Maßnahmen, um die vom CPT festgestellten Mängel zu beheben, darunter 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 35
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die Renovierung von Teilen des Zentralgefängnisses und der Haftanstalten. Laut dem 
Fortschrittsbericht 2021 der Europäischen Kommission über Montenegro wurden in den letzten 
Jahren einige Fortschritte im Strafvollzugssystem und bei den Haftbedingungen erzielt. Mehrere 
NGOs führten Bildungs-, Freizeit- und Berufsbildungsmaßnahmen für Gefangene durch. 
Psychologische, soziale und resozialisierende Dienste wurden auch im Haft- und 
Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Podgorica angeboten. Der Ombudsmann berichtete von 
einer passiven Haltung der Beamten in den Haftanstalten, wenn Berichte über schwere
Misshandlungen vorlagen. Der Ombudsmann stellte fest, dass es an effektiven und effizienten 
Untersuchungen mangelte, was die öffentliche Wahrnehmung der Straffreiheit für 
Sicherheitsbeamte oft noch verstärkte (USDOS 20.3.2023).
Im Mai 2022 äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter erneut Besorgnis über die Haftbedingungen 
und Rechte von Gefangenen in Polizeigewahrsam und in Gefängnissen. Auch bemängelte er, dass 
die Misshandlung von Personen in Gewahrsam nicht hinreichend unabhängig untersucht werde (AI 
28.3.2023).
Die Haftbedingungen entsprechen nicht den internationalen Standards für Bildung und 
Gesundheitsversorgung, und die Gefängniswärter misshandeln die Insassen Berichten zufolge 
ungestraft (FH 2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
8.3. NGOs/Menschenrechtsaktivisten
Mehrere inländische und internationale Menschenrechtsgruppen untersuchen und veröffentlichen 
ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle im Allgemeinen ohne staatliche Einschränkungen. Die 
Regierungsbeamten sind in der Regel kooperativ und gehen auf die Ansichten internationaler 
Gruppen ein, aber einige inländische NGOs bewerteten diese Zusammenarbeit als uneinheitlich 
und stellen fest, dass die Regierung ihre Ersuchen um Informationen gemäß dem Gesetz über den 
freien Zugang zu Informationen selektiv ignoriert (USDOS 20.3.2023).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 35
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Obwohl die meisten Nichtregierungsorganisationen ohne Einmischung arbeiten, wurden 
diejenigen, die Korruption untersuchten oder die frühere DPS-Regierung kritisierten, unter Druck 
gesetzt. Nachfolgende Regierungen erkannten zivilgesellschaftliche Akteure als strategische 
Partner bei der Ausarbeitung von Regierungsreformen an, obwohl einige Mitglieder der 
Zivilgesellschaft ihre erklärten Reformverpflichtungen als oberflächlich kritisiert haben. NGOs, die 
der Regierung kritisch gegenüberstanden, wurde unterstellt gegen Montenegro zu arbeiten (FH 
2023).
Die Rolle der Zivilgesellschaft wird anerkannt und gefördert. Der rechtliche und institutionelle 
Rahmen, der die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft 
regelt, muss jedoch laut der Europäischen Kommission verbessert werden. Politiker, auch auf 
höchster Ebene, haben die Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft häufig verunglimpft und 
es wurden einzelne Fälle von verbalen Angriffen gemeldet (EK 8.11.2023).
Quellen:
- EK - Europäische Kommission (8.11.2023): Montenegro 2023 Report [SWD(2023) 694 final], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2101213/SWD_2023_694+Montenegro+report.pdf,  Zugriff 
30.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
8.4. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die Betätigungsmöglichkeiten für die politische Opposition sind nicht eingeschränkt. Die 
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind verfassungsrechtlich garantiert und in der Praxis 
geschützt (AA 26.5.2023).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die 
Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023).
Politische Parteien können sich größtenteils ohne direkte Einmischung bilden und arbeiten. Alle 
Bürger haben volle politische Rechte und Wahlmöglichkeiten. Die Bürger genießen im Allgemeinen 
Versammlungsfreiheit. Gelegentlich kommt es jedoch zu Gewalt, übermäßiger Polizeigewalt oder 
Störungen von Demonstrationen (FH 2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 35
20

- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
8.5. Meinungs- und Pressefreiheit
In der Verfassung ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, auch für Mitglieder der 
Presse und anderer Medien, und die Regierung respektiert dieses Recht im Allgemeinen. Ein 
zunehmender Trend zu Verunglimpfung, verbalen Drohungen und Beleidigungen gegen 
Journalisten und zivile Aktivisten, sowie ungeklärte Angriffe auf Journalisten untergraben das 
Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Medien bringen im Allgemeinen eine breite Palette 
politischer und sozialer Ansichten zum Ausdruck, darunter auch Kritik an der Regierung. Die 
Medienaufsichtsbehörden griffen im Laufe des Jahres 2022 mehrmals ein, um die 
Weiterverbreitung von Material aus serbischen und russischen Staatsmedien zu unterbinden. Es 
gibt keine Berichte darüber, dass die Regierung Gewalt gegen die Medien ausübt; allerdings 
denunzierten Regierungsvertreter regierungskritische Medien. Unabhängige und oppositionelle 
Medien berichteten über unfaire Behandlung und wirtschaftlichen Druck seitens der Ministerien 
und Behörden. Niedrige Gehälter und politischer Druck trugen zur Selbstzensur bei. Journalisten 
sind weiterhin Einschüchterungen, Gewaltandrohungen und Angriffen von unbekannten Personen 
ausgesetzt, weil sie über Korruption und Schmuggel berichten. Am 2. November 2022 meldete das 
Montenegrinische Medieninstitut, dass es in den ersten zehn Monaten des Jahres 19 Angriffe auf 
Journalisten gegeben habe (2021: 28 Angriffe). Nach Angaben der Mediengewerkschaft belief sich
die Zahl der Angriffe und Drohungen gegen Journalisten in den Jahren 2020-2022 auf insgesamt 
70, wobei die meisten Drohungen über soziale Medien erfolgten oder während Journalisten über 
politische Versammlungen und Proteste berichteten. Die Regierung hat den Zugang zum Internet 
nicht eingeschränkt oder unterbrochen oder Online-Inhalte zensiert, und es gab keine 
glaubwürdigen Berichte darüber, dass die Regierung private Online-Kommunikation ohne 
entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht hat (USDOS 20.3.2023).
Die Medienlandschaft in Montenegro ist pluralistisch und stark polarisiert. Bei einigen früheren 
Fällen körperlicher Angriffe auf Journalisten war die polizeiliche und juristische Aufarbeitung nur 
teilweise erfolgreich (AA 26.5.2023).
Montenegro verfügt über eine pluralistische und vielfältige Medienlandschaft und hat im Bereich 
der freien Meinungsäußerung begrenzte Fortschritte erzielt. Im Allgemeinen haben die Behörden 
rasch und wirksam auf neue Fälle von Gewalt gegen Journalisten reagiert. Die Regierung bezog 
die Zivilgesellschaft und die Medienakteure in die Ausarbeitung einer neuen Mediengesetzgebung 
ein, versäumte es jedoch diese Gesetzesvorschläge fertigzustellen und dem Parlament 
vorzulegen. Es sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um die höchsten Standards 
der Medienintegrität und und Rechenschaftspflicht zu erfüllen, Desinformation und die 
Auswirkungen von Online-Verunglimpfung zu bekämpfen. Das Medienumfeld ist nach wie vor stark 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 35
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