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politisch polarisiert, und die Anwendung des journalistischen des journalistischen Ethikkodex und 
professionellen Standards ist uneinheitlich (EK 8.11.2023).
Die Regierung begann 2022 mit einer Reform der Mediengesetzgebung, hatte sie aber bis zum 
Jahresende nicht abgeschlossen. Durch neue Regeln für die Registrierung von Online-Medien 
verringerte sich die Zahl der Anbieter erheblich. Online-Inhalte wurden weiterhin nur locker 
reguliert, und zivilgesellschaftliche Organisationen warnten, dass Portale sich nicht an ihre
gesetzliche Verpflichtung zur Entfernung von verhetzenden Inhalten hielten (FH 24.5.2023).
Im Laufe des Jahres 2022 wurden 25 tätliche Angriffe auf Journalisten gemeldet. Im September 
2022 bat die Regierung ausländische Experten um Unterstützung bei der erneuten Untersuchung 
historischer Fälle (AI 28.3.2023).
In Montenegro gibt es eine Reihe unabhängiger Medien, und die Medienberichterstattung ist bei 
bestimmten Themen parteiisch und kämpferisch. Die staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt von 
Montenegro (RTCG) hat Fortschritte bei der Umwandlung in eine echte öffentlich-rechtliche 
Rundfunkanstalt gemacht und zeichnet sich durch eine ausgewogenere redaktionelle Politik sowie 
integrativere und vielfältigere politische Inhalte aus. Meinungsumfragen im Jahr 2022 zeigten, dass
das Vertrauen der Öffentlichkeit in RTCG gestiegen ist und die Zuschauerzahlen zugenommen 
haben. Der fehlende Druck von außen in den Jahren 2021 und 2022 führte dazu, dass die interne 
Zensur in den Medienhäusern und die Selbstzensur unter den Journalisten an Bedeutung verloren. 
Reporter, die über Korruption und organisierte Kriminalität berichten, sind nach wie vor der Gefahr 
von Gewalt ausgesetzt (FH 2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- EK - Europäische Kommission (8.11.2023): Montenegro 2023 Report [SWD(2023) 694 final], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2101213/SWD_2023_694+Montenegro+report.pdf,  Zugriff 
30.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092904.html, Zugriff 31.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 35
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8.6. Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert, Einschränkungen von staatlicher Seite bei 
der Religionsausübung bestehen nicht. Vorherrschend sind die orthodoxe Kirche, unterteilt in die 
miteinander rivalisierende serbisch-orthodoxe und montenegrinisch-orthodoxe Kirche, sowie der 
Islam. In den Grenzgebieten zu Serbien, Kosovo und Albanien leben katholische 
Bevölkerungsgruppen. In Podgorica besteht neben einer katholischen auch eine Adventistenkirche 
(AA 26.5.2023).
Die Verfassung sieht Religionsfreiheit sowie das Recht vor, die Religion zu wechseln. Sie legt fest, 
dass es keine Staatsreligion gibt und schreibt Gleichheit und Freiheit für alle 
Religionsgemeinschaften vor. Schätzungen gehen davon aus, dass von den rund 605.000
Kosovaren etwa 72 Prozent orthodox sind und im Allgemeinen entweder der Serbisch Orthodoxen 
Kirche (SOK) oder der Montenegrinisch Orthodoxen Kirche (MOK) angehören. Es besteht jedoch 
kein Konsens darüber, wie groß die SOK und die MOK jeweils sind. Nach NGO-Angaben aus dem 
Jahr 2020 macht die SOK etwa 90 Prozent der orthodoxen Bevölkerung aus. Regierungsbeamte 
schätzen jedoch, dass der Anteil der MOK an der orthodoxen Bevölkerung höher ist. Laut 
Volkszählung 2011 sind 19,1 Prozent der Bevölkerung Muslime, 3,4 Prozent Katholiken und 1,2 
Prozent Atheisten. 2,6 Prozent gaben keine religiöse Präferenz an. Mehrere andere Gruppen, 
darunter die Siebenten-Tags-Adventisten (vor Ort als Christliche Adventistische Kirche registriert), 
die Zeugen Jehovas, andere Christen, Buddhisten und Agnostiker, machen zusammen weniger als 
1 Prozent der Bevölkerung aus. Nach Angaben des Jüdischen Weltkongresses leben etwa 400 bis 
500 Juden im Land. Die Daten spiegeln eine starke Korrelation zwischen ethnischer Zugehörigkeit 
und Religion wider: ethnische Montenegriner und ethnische Serben werden überwiegend mit der 
Orthodoxie in Verbindung gebracht, ethnische Albaner mit dem Islam oder dem Katholizismus und 
ethnische Kroaten mit der katholischen Kirche. Die Gesetze verbieten Diskriminierung aus 
religiösen Gründen. Verstöße werden mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf 
Jahren geahndet (USDOS 15.5.2023).
Die Stellung der religiösen Organisationen im Land - insbesondere der Serbisch-Orthodoxen 
Kirche (SOK) - sorgte weiterhin für Spannungen zwischen den politischen Parteien und der 
Öffentlichkeit. Im Juni 2022 veröffentlichte die Regierung trotz Widerstands den Entwurf eines 
Abkommens mit der SOK. Das Abkommen umfasste Fragen der Rechtssubjektivität und der 
Kontinuität der SOK sowie der gegenseitigen Rechte und Pflichten von Staat und Kirche. Trotz der 
Proteste wurde das Abkommen unterzeichnet. Infolgedessen verlor die Regierung von Dritan 
Abazović Mitte August 2022 ein Misstrauensvotum, nahm aber trotz der anhaltenden Spannungen 
bis zum Jahresende ihre Aufgaben als geschäftsführende Regierung weiter wahr (FH 24.5.2023).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 35
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- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092904.html, Zugriff 31.1.2024
- USDOS – US Department of State (15.5.2023): 2022 Report on International Religious Freedom: 
Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2092384.html, Zugriff 2.2.2024
 9. Todesstrafe
Die Todesstrafe ist in Montenegro durch Artikel 26 der Verfassung verboten (AA 26.5.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
 10. Minderheiten
Schutz ethnischer Minderheiten ist in der Verfassung verankert. Deren Angehörigen wird unter 
anderem das Recht auf Bildung in der Muttersprache, auf Gebrauch dieser Sprache gegenüber 
Behörden, auf Verwendung ihrer nationalen Symbole und auf angemessene Vertretung im 
Staatsapparat garantiert (AA 9.10.2023).
In der Volkszählung von 2011 bekannten sich 45 Prozent der Bevölkerung in Montenegro als 
ethnische Montenegriner, rund 29 Prozent als Serben, 9 Prozent als Bosniaken, 5 Prozent als 
Albaner, 3 Prozent als sonstige Muslime und 1 Prozent als Kroaten. Albaner und Bosniaken sind 
durch eigene Parteien im Parlament vertreten. Die Verfassung enthält ausführliche Bestimmungen 
zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Frage der Verwendung und Bezeichnung der Sprache, 
der verfassungsrechtliche Anspruch einer proportionalen Repräsentanz im öffentlichen Dienst 
sowie der Status von Gemeinden mit hohem Bevölkerungsanteil ethnischer Minderheiten sorgen 
für politischen Zündstoff, ohne das insgesamt friedliche Miteinander der ethnischen Minderheiten 
in Frage zu stellen. Nationalistisch-ethnische Ausfälle einzelner Personen oder kleinerer Gruppen 
werden weiterhin registriert. Montenegro zeichnet sich durch ein weitgehend spannungsfreies 
Zusammenleben der ethnischen Minderheiten aus (AA 26.5.2023).
Die Verfassung enthält ausführliche Bestimmungen zum Schutz spezieller Rechte und Freiheiten 
nationaler Minderheiten. Diese umfassen:
- das Recht, nationale, ethnische, kulturelle und religiöse Eigenarten zu schützen, zu 
entwickeln und ihnen öffentlich Ausdruck zu verleihen,
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- das Recht auf nationale Symbole und Feiertage,
- das Recht zur Verwendung der eigenen Sprache und Schrift (in Gebieten mit
erheblichem Bevölkerungsanteil auch im amts-sprachlichen Verkehr),
- das Recht auf Schulunterricht in der Muttersprache unter Berücksichtigung der eigenen
Geschichte in den Curricula,
- das Recht, Bildungs-, Kultur- und religiöse Vereine zu gründen (mit materieller
Unterstützung des Staates) sowie Kontakte zu entsprechenden Vereinen im Ausland zu
unterhalten,
- das Recht auf „authentische Vertretung“ in Parlament und lokaler Selbstverwaltung
sowie auf „proportionale Vertretung“ im öffentlichen Dienst.
(AA 26.5.2023)
Es gibt keine Gesetze, welche die Beteiligung von Angehörigen von Minderheitengruppen am 
politischen Prozess formell einschränken, und sie beteiligen sich auch daran. Die Gesetze 
gewährleisten den Schutz der Menschenrechte und Freiheiten, einschließlich des Rechts, die 
nationale, ethnische, kulturelle, religiöse und sprachliche Identität öffentlich zu bekunden. Die 
Regierung setzt die Gesetze zum Schutz von Angehörigen ethnischer Minderheiten vor Gewalt 
nicht wirksam durch. Albaner und Bosniaken in den südlichen und nordöstlichen Teilen des Landes 
behaupten häufig, sie seien Opfer von Diskriminierung durch die Regierung und litten unter 
wirtschaftlicher Vernachlässigung. Die von der Regierung unterstützten nationalen Räte für 
Serben, Bosniaken, Albaner, Muslime, Kroaten und Roma vertreten die Interessen dieser Gruppen. 
NGOs, Beobachter und Medien beschuldigten die Regierung, Gelder aus einem zur Finanzierung 
der nationalen Räte eingerichteten Fonds, zu veruntreuen (USDOS 20.3.2023).
Kleine politische Parteien, welche die Interessen ethnischer, religiöser und anderer 
Minderheitengruppen vertreten, nehmen am politischen Leben teil, und Angehörige dieser 
Minderheiten sind auch in größeren Parteien vertreten - obwohl die Roma weiterhin
unterrepräsentiert sind. Angehörige der Roma, Ashkali, Ägypter und anderer ethnischer 
Minderheiten sowie LGBT+-Personen sind Diskriminierungen ausgesetzt (FH 2023). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.10.2023):  Montenegro:  Politisches  Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/montenegro-node/politisches-portraet/
216348, Zugriff 24.1.2024
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im  _Sinne_des_%C2%A7_29_  
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 35
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- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
10.1. Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter (RAE)
Im Gegensatz zur guten Integration der eingesessenen kroatischen, bosniakischen und 
albanischen Minderheiten, leben die ca. 3.000 als Flüchtlinge aus dem Kosovo nach Montenegro 
gekommenen und die ca. 9.000 bereits seit Jahrzehnten in Montenegro ansässigen Roma 
(Roma/Balkan-Ägypter/Ashkali) am Rande der Gesellschaft. Menschenrechtsorganisationen 
kritisieren, dass die für eine Verbesserung der Integration der Roma zugesagten finanziellen Mittel 
über Jahre nur teilweise für diesen Zweck verwendet worden sind. Gleichwohl genießt die 
Problematik sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Regierung und Gemeinden mittlerweile eine 
große Aufmerksamkeit. Die Situation der Roma-Familien zeichnet sich durch weitverbreitete 
Apathie, Abhängigkeit von humanitärer Hilfe und häufige häusliche Gewalt, Kinderehen und 
Kinderarbeit anstelle von Schulbesuch aus. Eines der Haupthindernisse für eine bessere 
Integration von Roma besteht darin, dass ein Teil weiterhin ohne gültige Personaldokumente lebt, 
was den Zugang zu sozialer Fürsorge, medizinischer Versorgung, Ausbildung und Beschäftigung 
erschwert. Die Roma-Flüchtlingslager in Konik wurden inzwischen geschlossen. Es wurden für die 
bisher dort lebenden Menschen feste Häuser gebaut. Unter den Roma-Flüchtlingen aus dem 
Kosovo hat die überwiegende Mehrheit mittlerweile ihren Status legalisiert. Problemfälle sind 
lediglich in Konik geborene Kinder, deren Eltern noch keine Dokumente aus dem Kosovo besorgt 
haben und einige wenige, die über keinerlei bzw. nur unvollständige Dokumente verfügen. Das 
Bildungs- und Beschäftigungsniveau der Roma liegt deutlich unter dem aller anderen 
Bevölkerungsgruppen in Montenegro. Lediglich 10 Prozent der Schulkarrieren von Roma-Kindern
führen laut NGOs zu einem Abschluss, wobei 2 Prozent eine weiterführende Schule beenden. Im 
Studienjahr 2022 waren insgesamt 14 Roma und sogenannte Balkan-Ägypter mit 
Regierungsstipendium an montenegrinischen Universitäten eingeschrieben. Lag die 
Arbeitslosenquote sowie die Quote der Personen ohne Schul- und Berufsabschluss 2022 in der 
Gesamtbevölkerung bei rund 19 Prozent (inoffizielle Angabe), lag sie unter Roma bei ca. 82 
Prozent. Die Schwierigkeiten der Roma auf dem Arbeitsmarkt sind neben dem niedrigen 
Ausbildungsniveau auch auf eine geringere Bereitschaft zurückzuführen, Roma einzustellen. 2011 
wurde eine Antidiskriminierungskampagne verabschiedet und ein „Nationaler Rat zum Schutz vor 
Diskriminierungen“ gegründet. Während eine gewisse Sensibilisierung der Gesellschaft für den 
Umgang mit Minderheiten feststellbar ist, hat sich die Lebenssituation der Roma bisher wenig 
geändert (AA 26.5.2023).
Das Gesetz sieht zwar vor, dass Parteien, die einer Minderheit angehören und weniger als 3 
Prozent der Stimmen erhalten oder weniger als 15 Prozent der Bevölkerung ausmachen, eine 
Vertretung erhalten, doch gilt das Gesetz nicht für die Gemeinschaft der Roma. Es gibt keine 
politischen Vertreter der Roma, Aschkali oder Balkan-Ägypter auf nationaler oder kommunaler 
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Ebene. Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter sind nach wie vor am meisten gefährdet Opfer von 
Diskriminierung zu werden. Die Regierung behauptet, die Strategie für die soziale Eingliederung 
der Roma und Ägypter 2021-2025 umgesetzt und einen Aktionsplan für 2022-2023 verabschiedet 
zu haben, doch nach Angaben einer NGO tritt die Arbeitsgruppe zur Überwachung der Umsetzung 
nur selten zusammen (USDOS 20.3.2023). 
Angehörige der Roma, Ashkali, Ägypter und anderer ethnischer Minderheiten sind
Diskriminierungen ausgesetzt (FH 2023).
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCR) gab im November 2022 an, dass in 
Montenegro weniger als 500 Menschen staatenlos waren. Hierzu zählten zahlreiche Roma und 
Balkan-Ägypter, die aus dem Kosovo vertrieben worden waren, sowie etwa 250 Roma-Kinder, die 
in Montenegro geboren wurden, allerdings nicht über die für den Zugang zu grundlegenden 
sozialen und wirtschaftlichen Rechten erforderlichen Dokumente verfügten (AI 28.3.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 11. Relevante Bevölkerungsgruppen
11.1. Frauen
Die Verfassung schützt die Gleichberechtigung der Geschlechter und enthält einen Auftrag zur 
tatsächlichen Herstellung von Chancengleichheit. Dies wird in zahlreichen Gesetzen konkretisiert, 
etwa im Familienrecht, im Arbeitsrecht oder im Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Letztere 
ist in Montenegro weiterhin verbreitet. Eine von der OSZE durchgeführte Studie über Gewalt 
gegen Frauen in Montenegro zeigte, dass mehr als zwei von fünf Frauen Opfer psychischer oder 
physischer Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner wurden. Nach Schätzungen des 
United Nations Development Programme (UNDP) soll jede dritte Frau in Montenegro irgendeine 
Form von Gewalt erlebt haben. Die montenegrinische Gesellschaft ist von tief verwurzelten 
patriarchalischen Einstellungen und Normen geprägt, die möglicherweise Grundlage für 
geschlechtsspezifische Gewalt darstellen. Nach Aussage des montenegrinischen Ombudsmanns 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 35
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deuten alle empirischen Indikatoren auf eine Gewaltzunahme gegen Frauen hin. Im August 1999 
wurde die erste Notunterkunft für Frauen gegründet. Neben der Aufnahmemöglichkeit bietet diese 
Institution auch Angebote für Frauen in Gewaltsituationen an wie grundlegende Beratung, 
Kontaktvermittlung zu staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie psychologische und 
praktische Unterstützung. Es existieren ein nationales SOS-Telefon für Opfer häuslicher Gewalt, 
ein sicheres Haus für Frauen, ein SOS-Telefon für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt 
wurden sowie unentgeltliche Prozesskostenhilfe für weibliche Gewaltopfer. Aktuell werden NGOs 
beim Aufbau einer 24-Stunden-Hilfe für Gewaltopfer unterstützt, u.a. bei der Erstellung der 
Anwendung „be safe“ für weibliche Gewaltopfer. Montenegro verfügt über ein gut entwickeltes Netz 
von NGOs, die Opfer von Gewalt unterstützen. Das in Montenegro existierende Schutzsystem 
funktioniert in der Praxis nicht immer angemessen (AA 26.5.2023).
Vergewaltigung ist gesetzlich verboten, einschließlich der Vergewaltigung in der Ehe und 
Partnerschaft. Die Behörden setzen die Gesetze im Allgemeinen durch. Die Strafen reichen von 
einem bis zehn Jahren Gefängnis. Die tatsächlich verhängten Strafen sind im Allgemeinen milde 
mit im Durchschnitt drei Jahren. Häusliche Gewalt wird im Allgemeinen mit einer Geldstrafe oder 
einer einjährigen Haftstrafe geahndet. Nach Gerichtsdaten, die von der NGO Women's Right 
Center (WRC) erhoben wurden, gab es im Jahr 2021 2.176 Fälle des Vergehens der häuslichen 
Gewalt und 282 einschlägige Straftaten. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen 
(UNDP) schätzte, dass im Jahr 2021 eine von drei Frauen im Land im Laufe ihres Lebens 
irgendeine Form von Gewalt erlebt hat, während UNICEF schätzte, dass nur 12 Prozent der Opfer 
dies anzeigen. Berichten von NGOs zufolge haben Opfer häuslicher Gewalt nach wie vor 
Schwierigkeiten, ihre Fälle vor Gericht zu bringen, was eine Atmosphäre der Straffreiheit für die 
Täter fördert. Die Regierung betrieb in Zusammenarbeit mit der NGO "SOS Hotline Niksic" eine 
kostenlose Hotline für Opfer von Gewalt in der Familie. Die SOS Hotline Niksic meldete einen 
stetigen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt ab 2019, Von Januar bis August 2022 nahmen sie 
53 mögliche Opfer häuslicher Gewalt (Frauen und Kinder) in ihrer Unterkunft auf, ein Anstieg um 6
Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021. Von Januar bis August 2022 wurden 
2.230 Personen betreut, das sind 13,9 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2021. In 
den ersten acht Monaten des Jahres 2022 nahm das Frauenhaus der NGO Women's Safe House 
86 Opfer häuslicher Gewalt auf, gegenüber 75 im gesamten Jahr 2021. Die Regierung stellt laut 
NGOs nicht genügend Mittel bereit, um alle Kosten für die SOS-Hotline für Menschenhandel und 
die SOS-Hotline für häusliche Gewalt zu decken. Sexuelle Belästigung ist im Gesetz nicht als 
Straftat definiert. Die Regierung hat nicht ernsthaft versucht, dieses Problem anzugehen. Nach 
Angaben des Zentrums für Frauenrechte kommt sexuelle Belästigung, einschließlich Belästigung 
auf der Straße, häufig vor, aber nur wenige Frauen erstatteten Anzeige. Das öffentliche 
Bewusstsein für das Problem bleibt gering. Die Überlebenden zögern, Belästigungen am 
Arbeitsplatz zu melden, da sie Repressalien des Arbeitgebers befürchteten und nicht über 
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Rechtsmittel informiert sind. Stalking oder sexuelles Bedrängen mit körperlicher Einschüchterung 
wird gesetzlich mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet (USDOS 20.3.2023). 
NGOs berichten, dass je nach Ort ein Gynäkologe auf 5.000 bis 8.000 Frauen kommt, was den 
Zugang der Frauen zu Routinegesundheitsdiensten während der Schwangerschaft und Geburt 
beeinträchtigt. Frauen werden weiterhin bei der Beschäftigung, den Gehältern und dem Zugang zu 
Rentenleistungen diskriminiert. Die Abteilung für die Gleichstellung der Geschlechter im
Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte bemüht sich um die Aufklärung der Frauen 
über ihre Rechte, und im Parlament gibt es einen Ausschuss für die Gleichstellung der 
Geschlechter. Die Regierung verfügt über eine Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für 
den Zeitraum 2021-25. Der Gleichstellungsindex 2020 für Montenegro liegt mit 55 Punkten 12 
Punkte unter dem EU-28-Durchschnitt, was vor allem auf die unzureichende politische und soziale 
Teilhabe von Frauen, die wirtschaftliche Ungleichheit und die ungleiche Aufgabenteilung 
zurückzuführen ist. Schwierigkeiten bestehen weiterhin, insbesondere in Bezug auf den Zugang 
von Frauen zu Arbeit, Berufsausbildung, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; außerdem sind 
sie in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen weiterhin unterrepräsentiert 
(USDOS 20.3.2023).
Im Mai 2022 beanstandete der UN-Ausschuss gegen Folter die geringe Zahl der Strafverfolgungen 
und die milden Urteile in Fällen häuslicher Gewalt. Frauen, die sich aktiv am öffentlichen Leben 
beteiligten, waren frauenfeindlichen Beleidigungen ausgesetzt, auch durch Staatsbedienstete (AI 
28.3.2023).
Frauen in Montenegro haben einen gesetzlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, 
aber patriarchalische soziale Normen schränken oft ihr Lohnniveau und ihre Bildungschancen ein. 
Häusliche Gewalt ist ein immer größeres Problem (FH 2023). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
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11.2. Sexuelle Minderheiten
Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Vorbehalte gegen 
Homosexuelle sind in der montenegrinischen Gesellschaft weiterhin tief verankert. LGBTI-
Personen vermeiden es im Alltag, ihre sexuelle Orientierung öffentlich auszuleben, um sich nicht 
herabwürdigenden Äußerungen oder im Extremfall Übergriffen auszusetzen. Wiederholt ist es in 
der Vergangenheit zu Übergriffen gegen LGBTI-Personen gekommen. Die strafrechtliche 
Verfolgung dieser Taten verläuft zum Teil schleppend. Die Polizei kommt ihrer Verpflichtung zum 
Schutz von LGBTI-Personen im Gefährdungsfall in aller Regel nach. Seit 2013 gibt es in Podgorica 
eine jährliche Pride-Parade. Musste diese im ersten Jahr noch durch ein massives Polizeiaufgebot 
gegen gewalttätige Protestierende geschützt werden, so bleiben inzwischen nennenswerte 
Proteste aus. Montenegro hat im Juli 2020 als erstes Land am Westbalkan die
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft legalisiert. Die im Nachgang zur Legalisierung 
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften erforderlichen Anpassungen weiterer Gesetze sind 
bislang nicht erfolgt. LGBTI-Personen können in den größeren Städten ein freieres Leben führen 
als z.B. in den ländlichen Gegenden im Norden des Landes (AA 26.5.2023).
Es gibt keine Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen 
Erwachsenen oder das so genannte Cross-Dressing kriminalisieren. Die Gesetze verbieten die 
Aufstachelung zum Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder 
Geschlechtsidentität. Die Regierung setzt die Gesetze teilweise durch. LGBTQI+-Personen 
genießen ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz; Diskriminierung und Missbrauch sind 
jedoch weit verbreitet. Die einzige LGBTQI+-Unterkunft wurde im Jänner 2022 wegen fehlender 
Finanzierung geschlossen. Für die Anerkennung eines geänderten Geschlechts von Transgender-
Personen wird weiterhin Sterilisation, geschlechtsangleichende Operationen und die obligatorische 
Scheidung einer bestehenden Ehe als Voraussetzung verlangt. Die Anerkennung einer nicht-
binären Geschlechtsidentität ist nicht möglich. Es gibt keine Einschränkungen der Rechte von 
LGBTQI+ Personen auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit oder friedliche 
Versammlung (USDOS 20.3.2023).
Die Regierung sorgte nicht für die Harmonisierung der Bestimmungen des 2020 verabschiedeten 
Gesetzes über Lebenspartnerschaften, was im Ausland verheiratete Paare daran hindert, ihre
Lebenspartnerschaft in Montenegro zu registrieren (AI 28.3.2023). 
LGBTQI+-Personen sind Diskriminierungen ausgesetzt. Im Juli 2020 hat Montenegro 
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften legalisiert. Die erste gleichgeschlechtliche 
Lebenspartnerschaft wurde im Juli 2021 eingetragen (FH 2023).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 35
30

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
11.3. Kinder
Die besonderen Rechte der Kinder werden im Familiengesetz geschützt. Es herrscht Schulpflicht. 
In der Praxis kann die Schulpflicht allerdings umgangen werden. Falls die Eltern ihrer Aufgabe 
nicht gerecht werden, ist das Einschreiten des örtlichen Jugendamts gesetzlich geregelt. 
Insgesamt kann von einem einigermaßen funktionierenden Schutz der Rechte der Kinder 
gesprochen werden (AA 26.5.2023).
Die Strafen für Kindesmissbrauch reichen bis zu 15 Jahren Gefängnis, wenn sie zum Tod des 
Opfers führen. Schwere Strafen werden jedoch nur selten verhängt, kurze Gefängnisaufenthalte, 
Bewährungsstrafen oder geringe Geldstrafen sind die Regel. Das gesetzliche Mindestalter für die
Eheschließung liegt bei 18 Jahren, doch können auch schon 16-Jährige mit der Zustimmung eines 
Gerichts oder eines Elternteils heiraten. Die Strafen für die Vermittlung von Zwangsehen reichen 
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis, doch kommt es nur selten zu Verurteilungen, 
was in der Regel auf fehlende Beweise oder mangelndes Verständnis des Gesetzes 
zurückzuführen ist. Kinderehen sind nach wie vor ein ernstes Problem in den Gemeinschaften der 
Roma und der Balkan-Ägypter. Die Regierung hat einige Maßnahmen zur Verhinderung von 
Eheschließungen Minderjähriger ergriffen, darunter die Einführung der Schulpflicht. Die Gesetze 
verbieten die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Die Regierung setzt die Gesetze 
teilweise durch. Das Alter der sexuellen Mündigkeit liegt bei 18 Jahren.  Kinderpornografie ist 
illegal, und die Strafen für Verstöße reichen von sechs Monaten Gefängnis für das Zeigen von 
Kinderpornografie bis zu acht Jahren für die Herstellung. Die Behörden setzen die Gesetze durch. 
In ihrem Bericht vom Jänner 2022 stellte die UN-Sonderberichterstatterin fest, dass Kinder auf der 
Durchreise, einschließlich Asylwerber, Migrantenkinder und Flüchtlinge, der Gefahr der 
Ausbeutung ausgesetzt sind. Dem Bericht zufolge gab es Anschuldigungen, dass Kinder zum 
Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Clubs, Hotels und auf Jachten entlang der Küste gehandelt 
wurden. Der Mangel an angemessenen, systematischen, zentralisierten und aufgeschlüsselten 
Daten über die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein anhaltendes Problem. Die Polizei 
berichtete , zwischen 2016 und August 2022 neun Fälle von Kinderpornografie aufgedeckt zu 
haben, in deren Zusammenhang neun Strafanzeigen gestellt wurden. Es gibt eine Einrichtung für 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 35
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