myan-lib-2022-08-26-ke

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ernannte Minister auf Landes- und Regionsebene (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 28.2.2022). Die 
meisten  Beobachter  hielten  diese  Anschuldigungen  für  unbegründet.  Obwohl  Korruption  weit 
verbreitet war, wandte das Regime im Gegensatz zu der von ihm gestürzten Zivilregierung die 
Korruptionsgesetze fast ausschließlich gegen Gegner an. Fälle, die sich häufig auf erzwungene 
Zeugenaussagen stützten, vermittelten kein genaues Bild der tatsächlichen Korruption (USDOS 
12.4.2022).
Korruption war in allen Bereichen des politischen Lebens weit verbreitet, insbesondere auch im
Justizwesen. Neben geringfügiger Erpressung durch die Polizei gab es auch schwerwiegendere 
Formen der Bestechung auf höheren Ebenen, z. B. die Forderung von Bestechungsgeldern von 
Opfern für die Durchführung von Ermittlungen (USDOS 12.4.2022).
Militärische Offiziere scheinen immer noch außerhalb der Reichweite von Korruptionsermittlungen 
zu  liegen  (BS  23.2.2022).  Laut  einem  2019  veröffentlichten  UN-Bericht  besitzt  das  Militär 
außerdem ein ausgedehntes Netz von „Vetternwirtschaft“, deren Einnahmen es ihm ermöglichen, 
sich  der  Rechenschaftspflicht  und  der  öffentlichen  Kontrolle  zu  entziehen  und 
Menschenrechtsverletzungen ungestraft zu begehen.  Die Privatisierung staatlicher Unternehmen 
und andere Wirtschaftsreformen der letzten Jahre sollen Familienmitgliedern und Partnern von 
Militärs und Regierungsbeamten zugutegekommen sein. Nach dem Putsch vom Februar 2021 
sollen die Kinder hochrangiger Militärs versucht haben, ihre Verbindungen zu nutzen, um sich 
lukrative Lieferverträge und andere Schmiergelder zu sichern (FH 28.2.2022).
Im Korruptionsindex 2021 von Transparency International scheint Myanmar auf Platz 140 von 
insgesamt 180 Ländern auf [TI 2022; je niedriger der Rang, desto geringer die wahrgenommene 
Korruption in einem Land, Anm.].
Quellen:
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 23.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 23.8.2022
-TI  –  Transparency  International  (2022):  Corruption  Perception  Index  2021, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2021, Zugriff 23.8.2022
-USDOS – US Department of States [USA] (12.4.2022):  2021 Country Reports on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/en/document/2071145.html, Zugriff 23.8.2022
9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Obwohl  es  keine  offiziellen  Statistiken  über  die  Zahl  der  NGOs  im  Land  gibt,  gehen  einige 
Schätzungen davon aus, dass ihre Zahl gegen Ende der Amtszeit der NLD mehr als 10.000 
betrug. Bei diesen NGOs handelt es sich jedoch häufig um professionelle, von Gebern finanzierte 
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Organisationen, die von Mitgliedern der kleinen, städtischen Mittelschicht geleitet werden. Folglich 
bleibt  es  fraglich,  inwieweit  sie  die  arme  Landbevölkerung  und  andere  Randgruppen  wirklich 
vertreten. Außerdem sind der NGO-Sektor und die Zivilgesellschaft im weiteren Sinne nach wie vor 
entlang ethnischer und religiöser Grenzen zersplittert (BS 23.2.2022).
Die Möglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen, sich im Bereich der Menschenrechte und 
der  Staatsführung  zu  engagieren,  wurden  nach  dem  Militärputsch  von  2021  erheblich 
eingeschränkt (FH 28.2.2022). Das Regime erlaubte den inländischen
Menschenrechtsorganisationen nicht, unabhängig zu arbeiten. Menschenrechts-NGOs konnten
zwar  Büros eröffnen  und  arbeiten, berichteten  aber  über  Schikanen,  Überwachung  durch  die 
Behörden und willkürliche Festnahmen. Das Regime übte beispielsweise Druck auf Hotels und 
andere  Veranstaltungsorte  aus,  damit  diese  keine  von  Aktivisten  oder  zivilgesellschaftlichen 
Gruppen organisierten Treffen ausrichteten. Sicherheitskräfte des Regimes führten auch Razzien 
durch  und  beschädigten  Büros  von  NGOs.  Diese  Einschränkungen  gingen  über  die  üblichen 
COVID-19-Maßnahmen  hinaus  (USDOS  12.4.2022).  Aktivisten  sind  von  Verhaftung  und 
Strafverfolgung bedroht, und viele prominente Aktivisten waren gezwungen, unterzutauchen oder 
ins Exil zu gehen; in einigen Fällen wurden auch Familienmitglieder von Aktivisten als Druckmittel 
verhaftet (FH 28.2.2022).
Der Staatliche Verwaltungsrat (SAC) hat als Reaktion auf die Kampagne des zivilen Ungehorsams 
der  Opposition  Anfang  2022  einen  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Registrierung  von 
Nichtregierungsorganisationen  angekündigt.  Es  wird  erwartet,  dass  der  Entwurf  des  NGO-
Registrierungsgesetzes ein hohes Maß an Kontrolle mit sich bringt und die Registrierung und 
invasive Berichterstattung vorschreibt, wobei die Aktivitäten der Zivilgesellschaft stark überwacht 
werden. Der SAC hat derzeit alle Registrierungs- und Erneuerungsprozesse ausgesetzt. Berichten 
zufolge verschafft dies dem SAC einen erheblichen Einfluss auf die vielen zivilgesellschaftlichen 
Organisationen, deren Registrierung im Dezember 2021 abläuft, so dass das neue NGO-Gesetz 
möglicherweise gar nicht in Kraft treten muss (ICNL 29.6.2022). Obwohl NGOs im Laufe des
Jahres 2021 zunehmend Schikanen und Eingriffen der Behörden ausgesetzt waren, und eine
große Zahl von NGOs faktisch geschlossen oder aufgelöst wurde, berichten einige von ihnen 
weiterhin  im  Stillen  von  Menschenrechtsverletzungen  und  engagieren  sich  bei  internationalen 
Interessengruppen (FH 28.2.2022).
Das Regime verweigerte den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen und 
NGOs systematisch den Versuch, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen oder Zugang zu 
den  Orten  der  mutmaßlichen  Verstöße  zu  erhalten  (USDOS  12.4.2022).  Beamte  des 
Militärregimes in Myanmar haben Mitarbeitern von NGOs aus Sicherheitsgründen seit dem 19. Juli 
2022 den Zugang zu den nördlichen Teilen der Gemeinde Maungdaw im Bundesstaat Rakhine 
untersagt. Zu den betroffenen Gruppen gehört auch die Myanmar Red Cross Society (Crisis24 
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19.7.2022). Das Regime weigerte sich auch, mit dem vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten 
Independent Investigative Mechanism for Myanmar zusammenzuarbeiten oder ihm Zugang zu 
gewähren, um angebliche Gräueltaten im Land zu untersuchen. Das Regime verweigerte dem UN-
Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Lande weiterhin die Einreise. Während die 
frühere Zivilregierung dem Sondergesandten des UN-Generalsekretärs für Myanmar gestattete, 
2019 ein Büro im Land zu eröffnen, verweigerte das Regime Gesandten und ihren Mitarbeitern 
nach dem Militärputsch die Einreise in das Land (USDOS 12.4.2022).
Die Nationale Menschenrechtskommission von Myanmar ist befugt, unabhängige Untersuchungen 
durchzuführen, und kann in einigen Fällen Ermittlungen zu Missständen fordern. In der Tat war die 
Kommission nur begrenzt in der Lage, als glaubwürdiger, unabhängiger Mechanismus zu arbeiten. 
Vor  dem  Militärputsch  untersuchte  die  Kommission  einige  Vorfälle  von 
Menschenrechtsverletzungen,  aber  nach  dem  1.  Februar  2021  fanden  keine  Untersuchungen 
mehr  statt.  Die  NUG  richtete  ein  Menschenrechtsministerium  ein,  das  sich  verpflichtet  hat, 
Menschenrechtsverletzungen  durch  Sicherheitskräfte  des  Regimes  zu  dokumentieren.  Die 
unabhängige Untersuchungskommission für den Bundesstaat Rakhine ist seit dem Militärputsch 
nicht mehr tätig (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 22.8.2022
-Crisis 24 (19.7.2022): Myanmar: Officials restrict NGO workers from entering northern Maungdaw, 
Rakhine State, as of July 19, https://crisis24.garda.com/alerts/2022/07/myanmar-officials-restrict-
ngo-workers-from-entering-northern-maungdaw-rakhine-state-as-of-july-19, Zugriff 26.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 22.08.2022
-ICNL  –  International  Center  for  Not-For-Profit-Law  (29.6.2022):  Myanmar  (Burma), 
https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/myanmar, Zugriff 22.8.2022
-USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 22.8.2022
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Die Verteidigung in Myanmar umfasst Armee, Marine und Luftwaffe (CIA 16.8.2022). Es besteht 
keine Wehrpflicht. Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren und Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren 
können einen freiwilligen Militärdienst ableisten. Die Schätzungen zur Anzahl von Streitkräften 
gehen weit auseinander und reichen von 300.000 bis zu 400.000 Personen im aktiven Dienst (CIA 
16.8.2022). Der Vorsitzende des Staatsverwaltungsrates und Premierminister, Seniorgeneral Min 
Aung Hlaing, sprach im Februar 2022 davon, dass jeder Bürger die Pflicht habe, am Militärdienst 
teilzunehmen, aber aufgrund interner Konflikte könne das Gesetz über die Wehrpflicht noch nicht 
umgesetzt werden konnte (Eleven Myanmar 4.2.2022). Berichten zufolge hat die Militärjunta, nach 
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einer  Rekordzahl  von  schweren  Opfern,  die  sie  in  intensiven  Kämpfen  im  ganzen  Land  zu 
beklagen hatte allerdings bereits im Januar 2022 mit der Zwangsrekrutierung an Orten begonnen, 
die durch die Anwesenheit der von der Junta-Armee gesponserten Miliztruppe Pyo Saw Htee 
geprägt  zu  sein  scheinen.  Die  Junta-Armee  soll  in  Begleitung  von  Dorfverwaltern  und  ihrer 
Milizgruppe im Bezirk Thayet in Magway männliche Dorfbewohner im Alter zwischen 20 und 30 
Jahren gewaltsam zum Militärdienst einberufen haben (The Chindwin 20.1.2022).
2022 gab es in Myanmar auch eine große Anzahl bewaffneter Milizen, die viele verschiedene
Formen  annahmen  und  sich  in  Bezug  auf  ihre  Zugehörigkeit  und  Größe  unterschieden,  die 
meisten  waren  pro-militärisch  und  mit  der  Tatmadaw  verbunden.  Einige  waren  als 
Grenzschutztruppen  (BGF)  in  die  Kommandostruktur  der  Tatmadaw  integriert.  Andere 
regierungsnahe Milizen waren nicht in die Kommandostruktur der Tatmadaw integriert, erhielten 
aber Anweisungen vom Militär und wurden als Regierungsmilizen anerkannt. Der Umfang der 
Unterstützung,  die  sie  von  der  Tatmadaw  erhielten,  variierte  je  nach  den  örtlichen 
Sicherheitsbedingungen.  Die  dritte  Art  regierungsnaher  Milizen  waren  kleine  Einheiten  auf 
Gemeindeebene, die von den örtlichen Tatmadaw-Kräften bewaffnet, koordiniert und ausgebildet 
und bei Bedarf aktiviert wurden. Im Jahr 2022 stellte die Militärjunta-Regierung Berichten zufolge 
neue Milizeinheiten auf, um den Volksaufstand zu bekämpfen (CIA 16.8.2022).
Das Militär und einige EAOs (Kachin Independence Army, AA, Ta'ang National Liberation Army, 
Karen National Liberation Army, Shan State Army und Arakan Rohingya Salvation Army) wurden 
im Jahresbericht 2021 des UN-Generalsekretärs über Kinder und bewaffnete Konflikte als Täter 
aufgeführt,  die  unrechtmäßig  Kinder  rekrutieren  und  einsetzen.  Der  Nationale 
Beschwerdemechanismus,  der  unter  anderem  den  Einsatz  und  die  Rekrutierung  von 
Kindersoldaten verbietet, wurde nach dem Militärputsch nur in begrenztem Umfang in Anspruch 
genommen (USDOS 12.4.2022). Internationale Beobachter berichteten im Jahr 2021, dass das 
Militär weiterhin Kinder in unterstützenden Funktionen einsetzt; die formelle Rekrutierung und der 
Einsatz von Kindern für Kampfeinsätze ist nach wie vor gering. Die meisten Kinder, die zum 
Militärdienst  eingezogen  werden,  werden  zunächst  unter  der  Schirmherrschaft  von  zivilen 
Vermittlern oder auf Betreiben ihrer eigenen Familien einberufen (USDOS 29.7.2022).
Quellen:
-CIA  – Central  Intelligence  Agency  [USA]  (16.8.2022):  The  World  Factbook  -  Myanmar, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/bm.html, Zugriff 22.8.2022
-Eleven Myanmar (4.2.2022): Every citizen has a responsibility to participate in the military service 
says chair of State administration Council, https://elevenmyanmar.com/news/every-citizen-has-a-
responsibility-to-participate-in-the-military-service-says-chair-of-state, Zugriff 22.8.2022
-The Chindwin (20.1.2022): Myanmar’s military junta starts forced conscription in Magway region: 
Source,  https://www.thechindwin.com/myanmars-military-junta-starts-forced-conscription-in-
magway-region-source/, Zugriff 22.8.2022
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-USDOS – US Department of State [USA] (29.7.2022): 2022 Trafficking in Persons Report: Burma, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2077649.html, Zugriff 22.8.2022
-USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html  ,   Zugriff 22.8.2022
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Myanmar  ist Vertragspartei mehrerer  Menschenrechtsverträge  und  ist  an  die  Grundsätze  des 
internationalen  Menschenrechtsgewohnheitsrecht  gebunden,  das  willkürlichen  Lebensentzug, 
Folter  und  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  sowie  willkürlichen 
Freiheitsentzug  verbietet,  sowie  an  Aspekte  des  Rechts  auf  ein  faires  Verfahren  (OHCHR 
15.3.2022).  Die  bürgerlichen  Rechte  sind  kodifiziert,  aber  selbst  die  grundlegendsten  Rechte 
werden in der Praxis verletzt (BS 23.2.2022).
Im Zusammenhang mit friedlichen Anti-Putsch-Protesten und militärischen „Säuberungsaktionen“ 
lassen die von der Tatmadaw angewandten Taktiken, einschließlich gezielter Kopfschüsse und 
Brandschatzungen,  darauf  schließen,  dass  es  sich  bei  diesem  Verhalten  nicht  um  ein 
Fehlverhalten einiger weniger handelt, sondern vielmehr um das Ergebnis von Anweisungen, die 
über die Kommandostruktur weitergegeben wurden (OHCHR 15.3.2022).
Laut OHCHR gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass die Handlungen der Tatmadaw 
im Rahmen eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in 
offensichtlicher Verfolgung einer Organisationspolitik durchgeführt wurden. Seit dem 1. Februar 
2021 können Handlungen begangen worden sein, die den Tatbestand von Verbrechen gegen die 
Menschlichkeit  erfüllen  (OHCHR  15.3.2022),  insbesondere:  Mord,  gewaltsame  Verbringung, 
Inhaftierung oder andere schwere Formen des Entzugs der körperlichen Freiheit unter Verletzung 
grundlegender Regeln des Völkerrechts, Folter, Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder
eines identifizierbaren Kollektivs aus politischen Gründen, erzwungenes Verschwindenlassen und
andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, die vorsätzlich großes Leid verursachen, sowie 
schwere  Verletzungen  der  geistigen  oder  körperlichen  Gesundheit  (OHCHR  15.3.2022;  vgl. 
USDOS  12.4.2022).  Seit  dem  Putsch  gibt  es  keine  Informationen  über  Ermittlungen  oder 
strafrechtliche Verfolgung von Soldaten in Myanmar wegen  begangener Menschenrechtsverstöße. 
Dadurch wird die völlige Straffreiheit, die die Tatmadaw-Kräfte in den vergangenen Jahrzehnten 
genossen haben, weiter verfestigt (OHCHR 15.3.2022; AI 29.3.2022).
Der bewaffnete Konflikt zwischen dem Militär und der muslimischen Minderheit der Rohingya hat 
mehrere Hunderttausend zur Flucht nach Bangladesch und anderen Orten gezwungen. Rohingya-
Frauen  und  -  Mädchen  sind  in  den  letzten  Jahrzehnten  Opfer  schwerster  Gewalt  durch  die 
Sicherheitskräfte in Myanmar geworden. Verhaftungen, Folter, Vergewaltigungen, weit verbreitete 
Tötungen,  Zwangsarbeit  und  andere  schwerwiegende  Misshandlungen  führen  zu  Wellen  von 
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Massenvertreibungen (Diplomatist 26.6.2021; vgl. VoIA 11.8.2022). Die UN-Untersuchungsmission 
stellte fest, dass das Vorgehen des Militärs in den Staaten Shan und Kachin seit 2011 Völkermord 
und Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt (Diplomatist 26.6.2021).
Quellen:
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Myanmar 2021,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2070257.html, Zugriff 
16.8.2022
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 16.8.2022
-Diplomatist (26.6.2021): Rohingyas: A Security Threat or A Matter of Human Rights violation?, 
https://diplomatist.com/2021/06/26/rohingyas-a-security-threat-or-a-matter-of-human-rights-
violation/, Zugriff 16.8.2022
-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Myanmar,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068606.html, Zugriff 16.8.2022
-OHCHR – Office of the High Commissioner for Human Rights (15.3.2022): Situation of human
rights in Myanmar since 1 February 2021 - Report of the UN High Commissioner for Human 
Rights (A/HRC/49/72) (Advance Unedited Version), https://reliefweb.int/report/myanmar/situation-
human-rights-myanmar-1-february-2021-report-un-high-commissioner-human, Zugriff 16.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 16.8.2022
-VoIA – Voice of International Affairs (11.8.2022): The Human Rights Situation of the Rohingya and 
the International Community,  https://internationalaffairsbd.com/the-human-rights-situation-of-the-
rohingya-and-the-international-community/, Zugriff 16.8.2022
 12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung von 2008 sieht vor, dass jeder Bürger seine Überzeugungen und Meinungen frei 
äußern  und  veröffentlichen  kann.  Sie  enthält  jedoch  den  weit  gefassten  und  zweideutigen 
Vorbehalt, dass die Ausübung dieser Rechte nicht gegen die Gesetze verstoßen darf, die zur 
Gewährleistung der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, des 
Friedens und der Ruhe in der Gemeinschaft oder der öffentlichen Ordnung und Moral erlassen 
wurden  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  BS  23.2.2022).  Darüber  hinaus  sieht  die  Verfassung  weder 
Schutzmaßnahmen  für  die  Medienfreiheit  vor,  noch  garantiert  sie  das  Recht  auf  Zugang  zu 
öffentlichen Informationen (BS 23.2.2022).
Nach  dem  Militärputsch  hat  das  Regime  das  Recht  auf  freie  Meinungsäußerung  rigoros 
unterdrückt. Wer sich offen gegen das Regime oder für die NLD, die NUG oder die Demokratie im 
Allgemeinen  ausspricht,  riskiert  Missbrauch  und  Bestrafung  durch  die  Behörden  (USDOS 
12.4.2022).  In  diesem  Kontext  wurden  neue  Bestimmungen  in  die  Strafprozessordnung 
aufgenommen, die Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen, Überwachungen und 
das Abhören der Kommunikation ohne Haftbefehl ermöglichen (AI 29.3.2022).
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Private  Diskussionen  und  persönliche  Meinungsäußerungen  -  die  bereits  durch  staatliche 
Überwachung und  Gesetze zur Unterbindung von Online-Diskussionen eingeschränkt waren  - 
wurden  nach  dem Putsch von 2021 noch schwieriger. Nach  der Machtübernahme erließ  das 
Regime  weitreichende  Änderungen  am  bestehenden  Gesetzbuch  und  hob  mehrere  wichtige 
Menschenrechtsschutzbestimmungen  auf,  darunter  jene  gegen  willkürliche  Überwachung  (FH 
28.2.2022). Die Militärbehörden verhängten in regelmäßigen Abständen landesweite Internet- und 
Telekommunikationsabschaltungen und verletzten damit das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Während der Proteste im Februar waren die sozialen Medien für Demonstranten und führende
Aktivisten  ein  wichtiges  Instrument,  um  die  Unterstützung  der  Demokratiebewegung  zu 
organisieren  und  zu  fördern.  In  jenem  Monat  zensierte  das  Regime  soziale  Netzwerke  wie 
Facebook und Twitter, die von pro demokratischen Gruppen und Demonstranten genutzt wurden, 
um sich dem Regime zu widersetzen.  Hunderte von Menschen wurden auf der Grundlage des 
überarbeiteten Strafgesetzbuchs verhaftet und strafrechtlich verfolgt, in der Regel aufgrund von 
Online-Kommentaren; Hunderte von anderen wurden gezwungen, unterzutauchen oder ins Exil zu 
gehen, um einer Verhaftung zu entgehen (FH 28.2.2022).
Berichten  zufolge  setzte  das  Regime  Gewalt  und  gezielte  Tötungen  ein,  um  Kritiker  in  der 
Zivilgesellschaft  zum  Schweigen  zu  bringen.  Gewalt  gegen  Personen,  die  sich  regimekritisch 
äußerten, wurde angeblich sowohl von ultranationalistischen buddhistischen Gruppen, die dem 
Regime  nahestehen,  als  auch  von  den  Sicherheitskräften  angewandt  und  umfasste 
Verstümmelungen,  Entführungen  und  Folter.  Das  Regime  schüchterte  viele  prodemokratische 
Stimmen in der Öffentlichkeit ein, die zuvor offen über politisch sensible Themen gesprochen 
hatten (USDOS 12.4.2022).
Vor dem Putsch waren unabhängige Medien aktiv und konnten trotz zahlreicher offizieller und 
inoffizieller  Beschränkungen,  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten  und  eines  unsicheren 
Geschäftsumfelds arbeiten. Nach dem Putsch berichteten Analysten über die Schließung von 71 
Medien, von bekannten nationalen, regionalen und ethnischen Medien bis hin zu kleinen
Facebook-Seiten. Im Februar 2021 änderte das Militär Teile des Strafgesetzbuchs und des
Gesetzes  über  elektronische  Transaktionen,  um  Bestimmungen  zur  Kriminalisierung 
regimefeindlicher Äußerungen aufzunehmen (USDOS 12.4.2022; vgl. RSF 3.5.2022).  Das harte 
Vorgehen des Regimes gegen die Medien führte zur Verhaftung, Inhaftierung, zum Verlust des 
Arbeitsplatzes und zum erzwungenen Exil von mehr als 1.000 Journalisten, Redakteuren und 
Medienmitarbeitern - etwa 50 % der Gesamtzahl vor Machtübernahme durch das Militär (USDOS 
12.4.2022). Im März 2021 wurden die Lizenzen für mehrere unabhängige Medienorganisationen 
entzogen. Eine Reihe unabhängiger Medien, die im Verborgenen oder im Exil arbeiten, berichteten 
jedoch weiterhin über das Geschehen (FH 28.2.2022). Das Regime setzte Journalisten und andere 
Medienschaffende  wegen  ihrer  Berichterstattung  Gewalt,  Schikanen,  Inhaftierung  und 
Einschüchterung  aus.  Nach  Angaben  von  AAPP  wurden  seit  Februar  2021  mindestens  95 
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Journalisten zu Unrecht verhaftet, und mehr als die Hälfte von ihnen befand sich im November 
2021 noch immer in Haft (USDOS 12.4.2022).
Zu einer Änderung des Strafgesetzbuches durch die Militärregierung gehörte die Hinzufügung von 
Abschnitt  505(a),  der  Kommentare  unter  Strafe  stellt,  die  „Angst  verursachen“  und  „falsche 
Nachrichten“  verbreiten  (HRW  13.1.2022;  vgl  AI  29.3.2022),  sowie  die  Kriminalisierung  von 
Personen, die „direkt oder indirekt eine Straftat gegen einen Regierungsangestellten begehen oder
dazu aufhetzen“. Bis zum 31. Dezember waren 189 Personen nach Abschnitt 505(a) verurteilt
worden. Nach Angaben von AAPP warteten mindestens 1.143 weitere inhaftierte Personen auf ihre 
Verurteilung,  und  gegen  1.545  weitere  Personen  waren  Haftbefehle  erlassen  worden,  unter 
anderem  nach  Paragraf  505(a),  der  eine  Freiheitsstrafe  von  bis  zu  drei  Jahren  vorsieht  (AI 
29.3.2022).
Angesichts des Risikos, inhaftiert, gefoltert oder ermordet zu werden, ist der Beruf des Journalisten 
in Myanmar, das nach China das Land mit den meisten Inhaftierungen von Journalisten ist, extrem 
gefährlich. Im Dezember 2021 und Januar 2022 wurden drei Journalisten von der Junta getötet. 
Zwei von ihnen starben an den Folgen missbräuchlicher Behandlung während der Gefangenschaft 
(RSF 3.5.2022).
Quellen:
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Myanmar 2021,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2070257.html, Zugriff 
16.8.2022
-BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 - Myanmar Country Report,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 16.8.2022
-FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 – Myanmar,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 16.8.2022
-HRW  –  Human  Rights Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068606.html, Zugriff 16.8.2022
-RSF  –  Reporters  Sans  Frontières  (3.5.2022):  Myanmar,  https://rsf.org/en/country/myanmar, 
Zugriff 16.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 16.8.2022
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Verfassung  von  2008  erlaubt die  Vereinigungs-  und  Versammlungsfreiheit,  allerdings  nur, 
solange die Ausübung dieser Freiheiten nicht gegen bestehende Sicherheitsgesetze verstößt. Von 
2011 bis 2020 machten die Behörden immer noch von dem aus der Kolonialzeit stammenden 
Gesetz  über  rechtswidrige  Vereinigungen  von  1908  Gebrauch,  um  politische  Aktivisten 
einzuschüchtern und zu verhaften (BS 23.2.2022). Die Versammlungsfreiheit wurde in den letzten 
Jahren  zunehmend  eingeschränkt.  Seit  2017  gilt  ein  generelles  Verbot  von  Protesten  in  11 
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Stadtbezirken im Zentrum von Yangon, und im Jahr 2020 hat eine ausgedehnte Internetsperre in 
Teilen  der  Bundesstaaten  Rakhine  und  Chin  die  Möglichkeiten  von  Aktivisten,  Proteste  zu 
organisieren, stark eingeschränkt. Ungenehmigte Demonstrationen werden nach dem Gesetz über 
friedliche Versammlungen und friedliche Umzüge mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft; 
eine Reihe anderer, vage definierter Verstöße können mit geringeren Strafen geahndet werden 
(FH 28.2.2022).
Das Regime schränkte die Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit seit Februar
2021 weiter ein. In den ersten Tagen nach dem Militärputsch gingen Hunderttausende von
Menschen  friedlich  auf  die  Straße,  um  gegen  die  Machtübernahme  durch  das  Militär  zu 
protestieren und die Freilassung von Aung San Suu Kyi zu fordern. Am 8. Februar 2021 ordnete 
das  Regime  Ausgangssperren  und  Beschränkungen  für  die  Größe  von  Versammlungen  an, 
wodurch  friedliche  öffentliche  Demonstrationen  im  ganzen  Land  verboten  wurden  (USDOS 
12.4.2022;  vgl.  FH  28.2.2022)  und  mit  tödlicher  und  willkürlicher  Gewalt  gegen  friedliche 
Demonstranten vorgegangen wurde (FH 28.2.2022; vgl. HRW 14.3.2022). Berichten in den lokalen 
Medien zufolge fanden im November 2021 trotz gewaltsamer Einschüchterung und Unterdrückung 
durch die Sicherheitskräfte weiterhin kleinere Proteste für die Demokratie im ganzen Land statt.
Das Gesetz über die Registrierung von Organisationen sieht eine freiwillige Registrierung für lokale 
NGOs vor und hebt die Strafen für die Nichteinhaltung sowohl für lokale als auch für internationale 
NGOs auf. Vor dem Militärputsch legte die Regierung das Gesetz so aus, dass sich NGOs, die aus 
dem  Ausland  finanziert  wurden,  bei  der  Regierung  registrieren  lassen  mussten  (USDOS 
12.4.2022). Es wurden weitreichende Internetbeschränkungen verhängt, um die Organisation von 
Protesten zu verhindern (FH 28.2.2022).
Die  Opposition  in  Myanmar  ist  vielfältig:  Sie  besteht  aus  einem  Ausschuss,  der  die  bei den 
Parlamentswahlen  2020  gewählten  Abgeordneten  vertritt,  einer  auf  der  Grundlage  der 
Wahlergebnisse gebildeten Regierung, Bündnissen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen und 
Basisorganisationen, Partnerschaften mit ethnischen politischen Parteien und mehreren
bewaffneten ethnischen Gruppen, die Gebiete in Myanmar kontrollieren, in denen
Oppositionsmitglieder Schutz vor Verfolgung gefunden haben (The Diplomat 7.6.2022). Myanmars 
Militärmachthaber Min Aung Hlaing lehnt jede Gespräche mit der Opposition kategorisch ab bis hin 
zur Drohung oppositionelle Gruppen und ihre Anhänger bis zum Ende vernichten zu wollen (Zeit 
Online 27.3.2022).
Quellen:
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 12.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 12.8.2022
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-HRW – Human Rights Wach (14.3.2022): A Year On, No Justice for Myanmar Massacre. Military 
Crackdown in Hlaing Tharyar Continues, https://www.hrw.org/news/2022/03/14/year-no-justice-
myanmar-massacre, Zugriff 12.8.2022
-The Diplomat (7.6.2022): Fighting the Fear: The Execution of Members of Myanmar’s Opposition 
Must be Stopped, https://thediplomat.com/2022/06/fighting-the-fear-the-execution-of-members-of-
myanmars-opposition-must-be-stopped/, Zugriff 12.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 12.8.2022
-Zeit  Online  (27.3.2022):  Myanmars  Junta  droht  Opposition  mit  „Vernichtung“, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-03/myanmar-opposition-demonstrationen-vernichtung, 
Zugriff 12.8.2022
 14. Haftbedingungen
Im Jahr 2020 gab es 48 bekannte Gefängnisse und 50 bekannte Arbeitslager. Mehr als 20.000 
Häftlinge verbüßten im Jahr 2020 gerichtlich angeordnete Strafen in Arbeitslagern im ganzen Land;
für das Berichtsjahr waren keine Daten verfügbar. Die Associated Press berichtete am 28. Oktober
2021, dass das Militär nach dem Putsch landesweit Dutzende von öffentlichen Einrichtungen (z. B. 
Gemeindehäuser)  in  Verhörzentren  umgewandelt  hat  (USDOS  12.3.2022).  Eine  große  Zahl 
politischer  Gefangener  ist  seit  dem  Putsch  im  Februar  2021  in  mehreren  berüchtigten 
Haftanstalten des Landes inhaftiert. Die  Assistance  Association for Political Prisoners (AAPP) 
schätzt, dass fast 11.700 Menschen wegen ihres Widerstands gegen den Militärputsch inhaftiert 
wurden. Von der Gesamtzahl der Inhaftierten wurden mindestens 1.212 zu Haftstrafen verurteilt 
(PD  20.7.2022).  Viele  politische  Gefangene  wurden  in  Isolationshaft  gehalten.  Willkürliche 
Verhaftungen  oder  Inhaftierungen  wurden  laut  AAPP  drastisch  ausgeweitet,  um  politisch 
Andersdenkende zu unterdrücken, und die Inhaftierten hatten nur begrenzte Möglichkeiten, die 
Rechtmäßigkeit der Inhaftierung vor einem Gericht anzufechten, da die Justiz nicht unabhängig 
vom Regime ist (USDOS 12.4.2022).
In mehreren Berichten wird von schlechten Bedingungen in den Gefängnissen berichtet, darunter 
unzureichende Abwassersysteme, unzureichende - und oft ungenießbare - Verpflegung und ein 
Mangel  an  lebensnotwendigen  Gütern.  Die  Überbelegung  war  Berichten  zufolge  in  vielen 
Gefängnissen  und  Arbeitslagern  ein  ernstes  Problem.  Die  medizinische  Versorgung  war 
unzureichend, was Berichten zufolge zu Todesfällen in der Haft beitrug. In den Gefängnissen 
wurden keine Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen vor COVID-19 ergriffen, und es gab 
zahlreiche Berichte über die Übertragung von COVID-19, Krankheiten und Todesfälle unter den
Gefangenen. Es gab auch zahlreiche Berichte über politische Gefangene, denen die medizinische
Versorgung verweigert wurde (USDOS 12.3.2022).
Angehörige, die  inhaftierte Familienmitglieder  besuchen  konnten, berichteten von  körperlichen 
Verletzungen  und  anderen  Anzeichen  von  Folter  oder  Misshandlung.  Die  Vereinten  Nationen 
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