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dokumentierten auch die weit verbreitete Anwendung von Folter durch Sicherheitskräfte gegen 
Inhaftierte, die in einigen Fällen zum Tod führte (AI 29.3.2022). Viele Personen, die wegen ihrer 
Teilnahme an pro-demokratischen Demonstrationen inhaftiert waren, gaben nach ihrer Freilassung 
an,  dass  sie  und  andere  in  Haft  befindliche  Personen  vom Sicherheitspersonal  gefoltert  und 
anderweitig misshandelt wurden. Zu den Foltermethoden gehörten Schläge, Scheinhinrichtungen 
mit  Gewehren,  Verbrennungen  mit  Zigaretten  sowie  Vergewaltigung  und  angedrohte 
Vergewaltigung (HRW 13.1.2022).
Nach dem Staatsstreich nahmen auch sexuelle Gewalt, geschlechtsspezifische Belästigungen und
Demütigungen  durch  Beamte  zu  (USDOS  12.3.2022).  Einige  inhaftierte  Frauen  und  LGBTI-
Personen waren während der Verhöre und der Haft sexueller Gewalt, Belästigung und Demütigung 
ausgesetzt, einschließlich invasiver Körperdurchsuchungen als Foltermethode (AI 2.8.2022).
Allein im Juni 2022 gab es landesweit mindestens sechs Gefängnisproteste, während es 2021 
mindestens 22  gegeben hat. Sechs davon fanden im Insein-Gefängnis in Yangon statt, und auch 
in den Gefängnissen von Obo, Pathein, Hpa-an, Monywa und Dawei haben politische Gefangene 
protestiert. Mindestens neun Insassen wurden bei der Niederschlagung der Gefängnisproteste 
getötet, während Hunderte von Häftlingen wegen ihrer Teilnahme an den Protesten verprügelt 
wurden.  Einem  Bericht  der  AAPP  zufolge  bedrohen  Überbelegung,  Nahrungsmangel  sowie 
psychische und physische Folter das Leben der Gefangenen (Irrawady 8.7.2022).
Quellen:
-AI – Amnesty International (2.8.2022):  15 days felt like 15 years: Torture in detention since the 
Myanmar  coup  [ASA  16/5884/2022], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2076405/ASA1658842022ENGLISH.pdf, Zugriff 12.8.2022
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Myanmar 2021,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2070257.html, Zugriff 
12.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 12.8.2022
-HRW  –  Human  Rights Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068606.html, Zugriff 12.8.2022
-Irrawady  (8.7.2022):  Revolutionary  Spirit  Still  Strong  in  Myanmar’s  Deadly  Prisons, 
https://www.irrawaddy.com/news/burma/revolutionary-spirit-still-strong-in-myanmars-deadly-
prisons.html, Zugriff 12.8.2022
-PD – Peoples Dispatch (20.7.2022): Workers and political prisoners not safe in Myanmar, say 
union  representatives,  https://peoplesdispatch.org/2022/07/20/workers-and-political-prisoners-
not-safe-in-myanmar-say-union-representatives/, Zugriff 12.08.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 12.8.2022
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15. Todesstrafe
Die Militärjunta von Myanmar hat am 25. Juli 2022 die Hinrichtung von vier Männern bekannt
gegeben. Es handelt sich um die ersten Hinrichtungen in Myanmar seit 1988 (AI 25.7.2022; vgl. 
HRW 25.7.2022).
Seit Februar 2021 ist in Myanmar eine alarmierende Zunahme der Todesstrafe zu verzeichnen, die 
das  Militär  als  Mittel  für  die  andauernde  und  weit  verbreitete  Verfolgung,  Einschüchterung, 
Schikanierung und Gewalt gegen die Bevölkerung, einschließlich Demonstranten und Journalisten, 
einsetzt. Amnesty International hat Medienberichte und andere Informationen über mindestens 114 
Todesurteile gesammelt, die seit Februar 2021 verhängt wurden. Alle diese Todesurteile wurden 
von  Militärgerichten  oder,  in  einem  Fall,  von  einem  Jugendgericht  auf  Überweisung  eines 
Militärgerichts verhängt (AI 2.8.2022)
Quellen:
-AI – Amnesty International (2.8.2022): 15 days felt like 15 years: Torture in detention since the 
Myanmar coup [ASA 16/5884/2022],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2076405/ASA1658842022ENGLISH.pdf, Zugriff 12.8.2022
-AI - Amnesty International (25.7.2022): Myanmar: First executions in decades mark atrocious 
escalation in state repression, https://www.ecoi.net/de/dokument/2075959.html, Zugriff 5.8.2022
-HRW  –  Human  Rights  Watch  (25.7.2022):  Myanmar  Junta  Executes  Four, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2075961.html, Zugriff 5.8.2022
 16. Religionsfreiheit
Die Verfassung sieht Religionsfreiheit vor (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 2.6.2022), vorbehaltlich der 
Wahrung  der  öffentlichen  Ordnung,  Moral  oder  Gesundheit  oder  sonstiger 
Verfassungsbestimmungen (USDOS 2.6.2022). Sie weist den Buddhismus als Mehrheitsreligion 
aus, erkennt aber auch das Christentum, den Islam, den Hinduismus und den Animismus an (FH 
28.2.2022).  Nach  den  letzten  verfügbaren  Schätzungen  sind  etwa  88  %  der  Bevölkerung  in 
Myanmar  Theravada-Buddhisten.  Etwa  6  %  sind  Christen,  vor  allem  Baptisten,  römische 
Katholiken und Anglikaner sowie mehrere kleine protestantische Konfessionen. Die Muslime (meist 
Sunniten) machen etwa 4 % der Bevölkerung aus.  Es gibt kleine Gemeinschaften von Hindus und 
Anhängern des Judentums, traditioneller chinesischer Religionen und animistischer Religionen. 
Das  U.S.  Department  of  State  berichtet  von  Bedenken  der  U.S.  Regierung  hinsichtlich  der 
Religionsfreiheit, einschließlich der Notlage der mehrheitlich muslimischen Rohingya im Rakhine-
Staat  und  der  Schwierigkeiten,  denen  sich  christliche  religiöse  Minderheiten  in  den  Kachin-, 
nördlichen Shan- und Chin-Staaten angesichts der anhaltenden Gewalt gegenübersehen (USDOS 
2.6.2022). Antimuslimische Hassreden und Diskriminierung wurden durch soziale Medien, einige 
staatliche Institutionen und Mainstream-Nachrichten-Websites verstärkt (FH 28.2.2022).
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Im Dezember 2021 stellte das OHCHR fest, dass die Sicherheitskräfte des Regimes seit dem 
Militärputsch  eine  alarmierende  Eskalation  schwerer  Menschenrechtsverletzungen  begangen 
haben (USDOS 2.6.2022). Einige der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen des Landes, die 
in der Regel von den Streitkräften des Bundes begangen werden, richten sich gegen ethnische 
und  religiöse  Minderheiten  (FH  28.2.2022).  Wie  bereits  in  den  Vorjahren  und  nach  dem 
Militärputsch im Februar 2021 war es manchmal schwierig, Vorfälle allein auf der Grundlage der
religiösen Identität zu kategorisieren, da Religion und ethnische Zugehörigkeit eng miteinander
verknüpft sind. Im Laufe des Jahres gab es Berichte über Drohungen, Verhaftungen und Gewalt 
gegen  religiöse  und  ethn-religiöse  Minderheitengruppen.  Es  gab  zahlreiche  Angriffe  auf 
Gotteshäuser, bei denen Menschen verletzt und getötet wurden. Es gibt außerdem einige Berichte 
über  Verhaftungen  und  Verurteilungen  von  einflussreichen  Mönchen  und  anderen  religiösen 
Vertretern,  die  Vertriebene  unterstützten  und  sich  für  den  Frieden  im  Land  einsetzten.  Im 
November 2021 verurteilte das Burma Human Rights Network (BHRN) die Angriffe des Militärs auf 
die Zivilbevölkerung und nannte als Beispiele den anhaltenden Beschuss der Stadt Thantlang und 
das Niederbrennen von Häusern und Kirchen durch das Militär.  Laut BHRN sind diese Angriffe Teil 
der Strategie „alle töten, alle verbrennen und alle zerstören“, die das Militär nachweislich gegen 
andere ethnische und religiöse Minderheiten anwendet (USDOS 2.6.2022).
Die  christlichen  Minderheiten  in  Myanmar  wurden  schon  lange  vor dem  Militärputsch  vom 1. 
Februar 2021 diskriminiert. Doch ihre Lage hat sich nach Angaben einiger Beobachter mit der 
Junta an der Macht noch verschlechtert. Mehrere Dörfer in den Bundesstaaten Chin und Kayah, in 
denen viele Christen leben, waren Schauplatz gewaltsamer Zusammenstöße zwischen der Junta 
und Widerstandsbewegungen, die sich gegen den Putsch stellen. In diesen Regionen wurden 
Dutzende  von  Kirchen  bombardiert,  verbrannt  oder  geplündert,  und  Zivilisten  wurden  getötet 
(OF24 21.7.2022). Nach Angaben der AAPP hat das Militärregime seit dem Militärputsch bis zum 
Jahresende 35 buddhistische Mönche wegen ihrer Teilnahme an Protesten sowie neun christliche
Führer und einen muslimischen Religionsführer aus ungeklärten Gründen inhaftiert. Religiöse
Führer  äußerten  auch  die  Sorge,  dass  das  Regime  religiöse  Versammlungen  als  Teil  von 
prodemokratischen Aktivitäten missverstehen könnte (USDOS 2.6.2022).
Die Behörden diskriminieren in der Praxis religiöse Minderheitengruppen (insbesondere Muslime), 
indem  sie  ihnen  die  Genehmigung  für  Versammlungen  verweigern  und  Bildungsaktivitäten, 
Missionierung sowie den Bau und die Reparatur von Gebetsstätten einschränken (FH 28.2.2022). 
Das  Regime  setzte  mindestens  drei  verschiedene  Gesetze  zur  Einschränkung  von 
Versammlungen, einschließlich religiöser Versammlungen, durch (USDOS 2.6.2022). Die offiziell 
illegale Buddha Dhamma Parahita Foundation, früher bekannt als Ma Ba Tha, setzt sich für den 
Schutz buddhistischer Privilegien ein, ruft zum Boykott muslimisch geführter Unternehmen auf und 
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verbreitet  antimuslimische  Propaganda.  Muslime  werden  bei  der  Ausstellung  von 
Personalausweisen systematisch diskriminiert, und mit der Komplizenschaft der Behörden wurden 
„muslimfreie“ Dörfer eingerichtet (FH 28.2.2022). Die Behörden verlangten von Staatsbürgern und 
Personen mit ständigem Wohnsitz weiterhin das Mitführen eines von der Regierung ausgestellten 
Ausweises,  der  den  Inhabern  den  Zugang  zu  Dienstleistungen  und  den  Nachweis  der 
Staatsbürgerschaft ermöglichte. In diesen Ausweisen wurden die Religionszugehörigkeit und die 
ethnische Zugehörigkeit angegeben. Die Bürger waren auch verpflichtet, ihre
Religionszugehörigkeit auf bestimmten offiziellen Anträgen für Dokumente wie Pässen anzugeben,
obwohl die Pässe selbst keinen Hinweis auf die Religionszugehörigkeit des Inhabers enthielten. 
Angehörige religiöser Minderheiten, insbesondere Muslime, hatten weiterhin Probleme, Ausweise 
und  Staatsangehörigkeitsausweise  zu  erhalten.  Einige  Muslime  berichteten,  dass  von  ihnen 
verlangt  wurde,  auf  ihrem  Antrag  auf  einen  Staatsbürgerschaftsausweis  eine  „ausländische“ 
ethnische Zugehörigkeit anzugeben, wenn sie sich als Muslime identifizierten (USDOS 2.6.2022). 
Die Gesetze zum Schutz von „Rasse und Religion in Myanmar“ (2015), deren Verabschiedung 
größtenteils auf das Eintreten von Ma Ba Tha zurückzuführen ist, kodifizieren schwerwiegende 
Formen der Diskriminierung der muslimischen Minderheit und schränken ihr Recht auf freie Heirat 
und ihre Entscheidung, Kinder zu bekommen (BS 23.2.2022). Quellen gaben allerdings weiterhin 
an, dass sowohl die Behörden der abgesetzten demokratisch gewählten Regierung als auch das 
Regime im Allgemeinen die 2015 verabschiedeten Gesetze zum „Schutz von Rasse und Religion“ 
nicht durchsetzten (USDOS 2.6.2022).
Quellen:
-BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 - Myanmar Country Report,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 11.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 11.8.2022
-OF24 – Observers France 24 (21.7.2022): Burned churches: Myanmar’s junta accused of abuses 
against the Christian  minority,  https://observers.france24.com/en/asia-pacific/20220722-  burned-   
churches-myanmar-s-junta-accused-of-abuses-against-the-christian-minority, Zugriff 11.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious 
Freedom: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2073989.html, Zugriff 11.8.2022
 17. Minderheiten
Angehörige ethnischer Minderheitengruppen machen 30 bis 40 % der Bevölkerung aus. Die sieben 
Staaten, in denen ethnische Minderheiten leben, machen etwa 60 % des nationalen Territoriums 
aus, eine beträchtliche Anzahl von Minderheiten lebt allerdings auch in mehrheitlich ethnischen 
birmanischen Regionen (USDOS 12.4.2022). Die ca. 57 Millionen Einwohner setzen sich aus 68 % 
Bamar, 9 % Shan, 7 % Karen, 4 % Rakhine, 3 % Chinesen, 2 % Inder, 2 % Mon und 5 % sonstigen 
Volksgruppen zusammen. Die Regierung erkennt zusätzlich 135 indigene ethnische Gruppen an 
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(CIA 2.8.2022). Die offizielle nationale Identität dreht sich um die buddhistische Religion und die 
Sprache der myanmarischen Mehrheitsbevölkerung (Bamar), die in den zentralen Ebenen und im 
Irrawaddy-Delta lebt (BS 23.2.2022). Birmanisch ist auch die obligatorische Unterrichtssprache in 
den öffentlichen Schulen. Der nationale Bildungsplan lässt keine anderen Unterrichtssprachen zu, 
obwohl  einige  öffentliche  Schulen  ethnische  Sprachen  als  zusätzliche  Fächer  unterrichten 
(USDOS  12.4.2022).  Die  ethnischen  Minderheiten  leben  in  den  Außenstaaten,  entlang  der 
Grenzen zu Bangladesch, Indien, China und Thailand. Sie bestreiten das Konzept des
myanmarischen Staates und fordern die Anerkennung ihrer Geschichte, Sprachen und Religionen.
Keiner der sieben ethnischen Minderheitenstaaten (Arakan, Chin, Kachin, Shan, Karen, Kayin, 
Mon) ist mono-ethnisch (BS 23.2.2022).
Ethnische und religiöse Minderheiten erfahren de facto eine starke Diskriminierung (BS 23.2.222; 
vgl. FH 28.2.2022).
Die offizielle Liste der 135 „nationalen Ethnien“ ist höchst umstritten und wurde vor mehr als 100 
Jahren von den Kolonialverwaltern erstellt. Unter der Militärherrschaft wurde diese Liste wieder 
eingeführt und zur Klassifizierung und als Grundlage für die Staatsbürgerschaft verwendet. Die 
Staatsbürgerschaft  basiert  auf  dem  Staatsbürgerschaftsgesetz  von  1982,  das  drei  Arten  von 
Bürgern  anerkennt:  Vollbürger,  assoziierte  Bürger  und  eingebürgerte  Bürger.  Die  volle 
Staatsbürgerschaft erhalten diejenigen, die ihre Abstammung bis in die Zeit vor der Eroberung des 
Landes  durch  die  Briten  im  Jahr  1823  zurückverfolgen  können  und  die  den  acht  offiziell 
anerkannten „nationalen Ethnien“ angehören (d. h. Bamar, Arakan, Chin, Kachin, Shan, Karen, 
Kayin/Karen, Mon) (BS 23.2.2022).
Angehörige historisch marginalisierter Gruppen und Minderheiten waren vor dem Putsch in der 
Regierung  unterrepräsentiert  (USDOS  12.4.2022).  Sie  sehen  sich  mit  Einschränkungen  ihrer 
politischen  Rechte  und  Wahlmöglichkeiten  konfrontiert,  unter  anderem  durch  diskriminierende 
Staatsbürgerschafts-,  Wohnsitz-  und  Parteiregistrierungsgesetze.  Einige  der  schlimmsten 
Menschenrechtsverletzungen des Landes, die in der Regel von den Streitkräften des
Zentralstaates begangen werden, richten sich gegen ethnische und religiöse Minderheiten. Die
Kämpfe zwischen der Armee und ethnischen Minderheiten in den Bundesstaaten Chin, Kachin, 
Karen, Rakhine und Shan haben sich im Laufe des Jahres verschärft, so dass Tausende von 
Zivilisten  vertrieben  und  in  ihrer  Bewegungsfreiheit  eingeschränkt  wurden.  Ethnische 
Rebellengruppen  boten  denjenigen  Zuflucht,  die  dem  Militärregime  entkommen  wollten  (FH 
28.2.2022).  Die weitreichende staatliche und gesellschaftliche Diskriminierung von Mitgliedern von 
Minderheitengruppen hält an, auch in Bereichen wie Bildung, Wohnen, Beschäftigung und Zugang 
zu Gesundheitsdiensten (USDOS 12.4.2022; vgl BS 23.2.2022)
Quellen:
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-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):   BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 10.8.2022
-CIA  –  Central  Intelligence  Agency  (2.8.2022):  The  World  Factbook,  Burma, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/burma/, Zugriff 10.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/en/document/2068763.html, Zugriff 10.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/en/document/2071145.html, Zugriff 10.8.2022
17.1. Rohingya
Die Rohingya sind eine muslimische ethnische Minderheit, die seit Jahrhunderten im überwiegend 
buddhistischen Myanmar lebt. Obwohl die Rohingya seit vielen Generationen in Myanmar leben, 
werden  sie  nicht  als  offizielle  ethnische  Gruppe  anerkannt.  Seit  1982  wird  ihnen  die 
Staatsbürgerschaft verweigert, was sie zur größten staatenlosen Bevölkerung der Welt macht 
(UNHCR 13.7.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Regierung von Myanmar betrachtet die Rohingya 
als relativ neue Migranten aus Bangladesch, obwohl die meisten Rohingya ihre Abstammung bis in 
die späte Kolonialzeit oder sogar bis in die Zeit vor der britischen Kolonisierung zurückverfolgen 
können. Die meisten ihrer Dokumente wurden bei den Wellen von Gewalt und Vertreibung zerstört 
(BS 23.2.2022).
Die Rohingya haben in Myanmar jahrzehntelang unter Gewalt, Diskriminierung und Verfolgung 
gelitten (UNHCR 13.7.2022). Ihr größter Exodus begann im August 2017, als im myanmarischen
Bundesstaat Rakhine eine massive Welle der Gewalt ausbrach, die mehr als 700.000 Menschen -
die Hälfte von ihnen Kinder - zwang, in Bangladesch Zuflucht zu suchen (UNHCR 13.7.2022; vgl. 
USDOS 12.4.2022). Ganze Dörfer wurden niedergebrannt, Tausende von Familien wurden getötet 
oder  getrennt  und  es  wurden  massive  Menschenrechtsverletzungen  gemeldet  (UNHCR 
13.7.2022). Weit verbreitete Berichte deuten auf wahllose Tötungen und das Niederbrennen von 
Rohingya-Dörfern  hin,  was  so  weit  eskalierte,  dass  der  UN-Menschenrechtskommissar  die 
Situation im Bundesstaat Rakhine als „ein Paradebeispiel für ethnische Säuberung“ bezeichnete 
(CFR  12.5.2022).  Vertreter  der  Vereinten  Nationen  und  einzelner  Länder  haben  die  an  den 
Rohingya begangenen Gräueltaten als ethnische Säuberung und/oder Völkermord bezeichnet (BS 
23.2.2022).  Das  oberste  Gericht  der  Vereinten  Nationen  entschied  im  Juli  2022,  dass  ein 
Verfahren, in dem Myanmar beschuldigt wird, Völkermord an den Rohingya-Muslimen begangen 
zu haben, fortgesetzt werden kann. Damit ist der Weg frei für Anhörungen, in denen die Schuld 
des Staates an der Gewalt untersucht wird, die fast 1 Million Rohingya aus ihrer Heimat vertrieben 
hat (Washington Post 22.7.2022).
Die schätzungsweise 600.000 Rohingya, die sich noch im Bundesstaat Rakhine aufhalten, sind 
Verfolgung und Gewalt durch die Regierung ausgesetzt, leben in Lagern und Dörfern, ohne sich 
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frei  bewegen  zu  können,  und  sind  vom  Zugang  zu  angemessener  Nahrung, 
Gesundheitsversorgung, Bildung  und  Lebensunterhalt  abgeschnitten  (HRW  10.8.2022).  Das 
derzeitige Militärregime ist dasselbe Militär, das in der Vergangenheit Wellen der Gewalt gegen die 
Rohingya gebilligt und ausgeführt hat, darunter zuletzt 2017. Seit seiner Machtübernahme hat 
General Hlaing auch das Recht der in Bangladesch lebenden Rohingya-Flüchtlinge auf Rückkehr 
in Frage gestellt (CFR 12.5.2022), obwohl viele der Flüchtlinge sagen, dass sie nach Myanmar 
zurückkehren wollen, das sie als ihre Heimat betrachten, aber nicht ohne eine Sicherheitsgarantie
der Regierung (MSF 4.10.2021).
Etwa 919.000 Rohingya-Flüchtlinge leben in den Flüchtlingslagern Kutupalong und Nayapara in 
der Region Cox's Bazar in Bangladesch, die sich zu den größten und am dichtesten besiedelten 
Lagern  der  Welt  entwickelt  haben  (UNHCR  13.7.2022).  Die  Rohingya-Flüchtlinge,  die  in  den 
Lagern  leben,  haben  oft  keinen  Zugang  zu  grundlegenden  Dienstleistungen  und 
lebensnotwendigen Gütern, da die humanitäre Hilfe immer knapper wird und die Lager aufgrund 
der Überbelegung anfällig für extreme Wetterbedingungen sind. Im März 2021 breitete sich im 
Lager Cox's Bazar ein katastrophales Feuer aus, das Dutzende von Todesopfern forderte und fast 
zehntausend Unterkünfte zerstörte. Auch die COVID-19-Pandemie hat die Gesundheitskrisen in 
den Lagern verschärft (CFR 12.5.2022). Im September 2021 erschossen bewaffnete Männer den 
muslimischen Rohingya-Aktivisten und Gemeindeleiter Mohib Ullah im Flüchtlingslager Kutupalong 
in  Bangladesch.  Presseberichten  zufolge  standen  die  Mörder  Ullahs  wahrscheinlich  mit  der 
aufständischen Gruppe Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA) in Verbindung. Ullah hatte sich 
gegen die Militanz der ARSA und gegen Missstände in den Flüchtlingslagern in Bangladesch 
ausgesprochen (USDOS 2.6.2022).
Die  Rohingya  werden  zusätzlich  als  Kriminelle  oder,  während  der  Covid-19-Pandemie,  als 
Krankheitsüberträger stigmatisiert und ihnen wurden grundlegende Rechte und ein angemessener 
Zugang  zu  Dienstleistungen,  einschließlich  der  Gesundheitsversorgung,  verweigert  (MSF 
4.10.2021). Es gab weiterhin Berichte über die soziale Stigmatisierung jeglicher Unterstützung
oder Sympathie für die Rohingya. Einige führende Vertreter der Zivilgesellschaft erklärten, dass
selbst unter ansonsten toleranten Menschen weiterhin eine ablehnende Haltung gegenüber den 
Rohingya vorherrscht (USDOS 2.6.2022). NGOs berichteten das ganze Jahr über regelmäßig, 
dass der Zugang zu Gesundheitsdiensten durch Einschränkungen der humanitären Hilfe und der 
Bewegungsfreiheit der Rohingya begrenzt ist und dazu beiträgt, dass die Müttersterblichkeitsrate 
im Bundesstaat Rakhine höher ist als im Landesdurchschnitt. Im Bundesstaat Rakhine haben die 
lokalen Behörden Rohingya-Familien verboten, mehr als zwei Kinder zu haben, obwohl einige 
Rohingya  mit  Haushaltsregistrierungsdokumenten  dieses  Gesetz  umgangen  haben  sollen 
(USDOS 12.4.2022).
Die  Einschränkungen  der  Bewegungsfreiheit  für  Rohingya  im  Bundesstaat  Rakhine  wurden 
unverändert  beibehalten.  Rohingya  dürfen  sich  nicht  frei  bewegen;  sie  müssen  eine 
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Reisegenehmigung  einholen,  um  ihre  Gemeinde  zu  verlassen  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  AI 
29.3.2022). Den Rohingya werden aufgrund der strengen Staatsbürgerschaftsgesetze Myanmars 
jegliche politischen Rechte (einschließlich des Wahlrechts) verweigert (BS 23.2.2022).
Quellen:
-AI – Amnesty International (29.3.2022):  Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten 
Lage  der  Menschenrechte;  Myanmar  2021, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/myanmar-2021, Zugriff 10.8.2022
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):   BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 10.8.2022
-CFR  –  Council  on  Foreign  Relations  (12.5.2022):  Instability  in  Myanmar, 
https://www.cfr.org/global-conflict-tracker/conflict/rohingya-crisis-myanmar, Zugriff 10.08.2022
-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Myanmar,
https://www.ecoi.net/en/document/2068606.html, Zugriff 10.8.2022
-MSF – Medicins Sans Frontieres (4.10.2022): Four years after fleeing violence in Myanmar,
Rohingya  refugees  see  no  solutions,  https://www.doctorswithoutborders.org/latest/four-years-
after-fleeing-violence-myanmar-rohingya-refugees-see-no-solutions, Zugriff 10.8.2022
-UNHCR – UN High Commissioner for Refugees (13.7.2022): Rohingya Refugee Crisis Explained, 
https://www.unrefugees.org/news/rohingya-refugee-crisis-explained/, Zugriff 10.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/en/document/2071145.html, Zugriff 10.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious 
Freedom: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2073989.html, Zugriff 11.8.2022
-Washington Post (22.7.2022): U.N. court rejects Myanmar’s opposition to Rohingya genocide 
case, https://www.washingtonpost.com/world/2022/07/22/myanmar-genocide-rohingya-un-icj-
gambia/, Zugriff 10.8.2022
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Laut Gesetz haben Frauen den gleichen rechtlichen Status und die gleichen Rechte wie Männer, 
einschließlich Eigentums- und Erbschaftsrechte sowie religiöser und persönlicher Status, aber die 
Beamten des Regimes setzten das Gesetz nicht durch. Gemeinden im ganzen Land wandten in 
Fragen  der  Ehe,  des  Eigentums  und  der  Erbschaft  Gewohnheitsrecht  an,  das  von  den 
gesetzlichen  Bestimmungen  abwich  und  Frauen  häufig  diskriminierte.  Das  Gesetz  schreibt 
gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor, aber der formelle Sektor hielt sich nicht an diese Vorschrift, 
und das Regime setzte sie nicht aktiv durch. Von der Armut sind Frauen unverhältnismäßig stark 
betroffen (USDOS 12.4.2022).
Frauen sind in der Regierung und im öffentlichen Dienst nach wie vor unterrepräsentiert, was vor
allem auf gesellschaftliche Vorurteile zurückzuführen ist, die sie von einer politischen Beteiligung
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abhalten (FH 28.02.2022). Die politische Teilhabe von Frauen ist nach wie vor gering; Myanmar 
liegt im Gender Inequality Index 2019 auf Platz 147 von 189 Ländern (BS 23.02.2022). Frauen 
sind auch in der Arbeitswelt Diskriminierungen ausgesetzt, gegen die es keinen ausdrücklichen 
rechtlichen  Schutz  gibt.  Laut  einer  UN-Umfrage,  die  auf  eine  Verschlechterung  der 
Entwicklungserfolge im Land hinweist, zwingen zunehmende Gewalt und Unsicherheit Frauen in 
Myanmar, sich von Arbeitsplätzen und Gesundheitsdiensten fernzuhalten. Die Pandemie und die 
durch die Machtübernahme des Militärs verursachte erhöhte Unsicherheit haben schwerwiegende
Auswirkungen auf die finanzielle Lage und die Gesundheit der Frauen. Fast sieben von zehn
Frauen berichten, dass das Haushaltseinkommen seit dem Militärputsch gesunken ist, was durch 
die Pandemie noch verschärft wurde. Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, erleben einen 
kontinuierlichen Rückgang ihres Einkommens (UNDP 8.3.2022).
Die  Vergewaltigung  einer  außerehelichen  Frau  wird  mit  einer  Höchststrafe  von  20  Jahren 
Gefängnis geahndet. Vergewaltigung in der Ehe ist kein Verbrechen, es sei denn, die Ehefrau ist 
jünger  als  das  gesetzliche  Heiratsalter  (das  je  nach  ethnischer  Zugehörigkeit  oder  Religion 
variieren kann), und die Strafe beträgt maximal zwei Jahre Gefängnis. Das Gesetz verbietet es, 
eine  andere  Person  körperlich  zu  verletzen,  aber  es  gibt  keine  Gesetze,  die  speziell  gegen 
häusliche Gewalt oder Missbrauch in der Ehe vorgehen, es sei denn, die Ehefrau ist jünger als das 
gesetzliche  Heiratsalter.  Sich  überschneidende  und  zuweilen  widersprüchliche  gesetzliche 
Bestimmungen  erschweren  die  Umsetzung  dieser  begrenzten  Schutzmaßnahmen.  Häusliche 
Gewalt gegen Frauen, einschließlich des Missbrauchs in der Ehe, ist nach wie vor ein ernstes 
Problem.  Missbrauch  innerhalb  der  Familie  ist  weit  verbreitet  und  galt  als  gesellschaftlich 
akzeptabel. Misshandlungen in der Ehe oder häusliche Gewalt waren schwer zu messen, da die 
Regierung keine umfassenden Statistiken führte und die Überlebenden sie in der Regel nicht 
meldeten (USDOS 12.4.2022). Die NLD-Regierung war vor dem Militärputsch nicht in der Lage, 
das Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen zu verabschieden. Während das Gesetz 
dafür kritisiert wurde, dass es weit hinter internationalen Standards zurückbleibt, hat das Fehlen
einer gezielten Gesetzgebung die Bemühungen, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern,
Überlebende  zu  unterstützen  und  Täter  vor  Gericht  zu  bringen,  ins  Stocken  gebracht  (HRW 
13.1.2022). Bestehende Gesetze, die Frauen vor häuslicher Gewalt und Vergewaltigung schützen 
könnten, sind schwach und werden nur unzureichend durchgesetzt, und solche Gewalt ist ein 
akutes und anhaltendes Problem (FH 28.2.2022).
Nach  Angaben  von  Nichtregierungsorganisationen  waren  Frauen  in  Gewahrsam  sexuellen 
Übergriffen, geschlechtsspezifischer Gewalt und Beschimpfungen ausgesetzt. In einigen Fällen 
beschimpften Beamte der Polizei Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten. Frauen, die sexuelle 
Übergriffe  anzeigten,  sahen  sich  mit  weiteren  Misshandlungen  durch  die  Polizei  und  der 
Möglichkeit konfrontiert, wegen Beleidigung der Würde des Täters verklagt zu werden (USDOS 
12.4.2022).
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Der Handel mit Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein ernstes Problem in den Shan- und 
Kachin-Staaten, wo sie aufgrund von Konflikten und wirtschaftlicher Verzweiflung Gefahr laufen, 
unter falschen Versprechungen nach China gelockt und als „Bräute“ in die sexuelle Sklaverei und 
Zwangsreproduktion verkauft zu werden (HRW 13.1.2022).
Die Armee setzt Vergewaltigung als Kriegswaffe gegen Frauen aus ethnischen Minderheiten ein, 
und das gesamte Sicherheitspersonal genießt in der Regel Straffreiheit für sexuelle Gewalt. Nach
dem Militärputsch von 2021 wurden zahlreiche Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt von
Inhaftierten  gemeldet  (FH  28.2.2022).  Frauen  haben  im  Rahmen  der  Bewegung  des  zivilen 
Ungehorsams  (CDM)  Massenproteste  gegen  die  Junta  angeführt  und  daran  teilgenommen. 
Weibliche  Demonstranten  gehörten  zu  den  ersten,  die  von  Sicherheitskräften  getötet  und 
willkürlich festgenommen wurden. Viele Frauen berichteten, dass sie bei ihrer Festnahme von den 
Sicherheitskräften  geschlagen  wurden,  und  einige  berichteten  von  glaubwürdigen  Vorwürfen 
sexueller  Gewalt  und  erniedrigender  Behandlung  durch  die  Sicherheitskräfte  während  ihrer 
Inhaftierung (HRW 13.1.2022).
Das Gesetz schränkt die Möglichkeit buddhistischer Frauen ein, nicht-buddhistische Männer zu 
heiraten, indem es vor einer solchen Heirat eine öffentliche Bekanntmachung vorschreibt und es 
erlaubt,  Einwände  gegen  die  Heirat  vor  Gericht  zu  erheben  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  FH 
28.2.2022).
Es  gab  keine  Berichte  über  Zwangsabtreibungen  oder  unfreiwillige  Sterilisationen  seitens  der 
Regierungsbehörden. Das Gesetz erlaubt es der Regierung, zwangsweise Geburtenabstände - 36 
Monate zwischen den Kindern - vorzuschreiben, wenn der Präsident oder die nationale Regierung 
auf  der  Grundlage  von  Faktoren  wie  Bevölkerung,  Migrationsrate,  natürliche  Ressourcen, 
Geburtenrate  und  Verfügbarkeit  von  Nahrungsmitteln  „besondere  Regionen“  für  die 
Gesundheitsversorgung ausweist. Im Bundesstaat Rakhine haben die lokalen Behörden Rohingya-
Familien verboten, mehr als zwei Kinder zu haben. Das Gesetz schränkt ansonsten das Recht des
Einzelnen ein, über seine reproduktive Gesundheit zu bestimmen. Der Zugang zu sexuellen und
reproduktiven  Gesundheitsdiensten,  einschließlich  Notfallverhütung,  für  Überlebende  sexueller 
Gewalt  durch  öffentliche  und  private  Einrichtungen  war  sehr  begrenzt  und  wurde  durch  den 
Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitssystems nach dem Putsch noch verschärft (USDOS 
12.4.2022).
Quellen:
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):   BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 10.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/en/document/2068763.html, Zugriff 10.08.2022
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