myan-lib-2022-08-26-ke

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-USDOS – US Department of State [USA] (29.7.2022): 2022 Trafficking in Persons Report: Burma, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2077649.html, Zugriff 22.8.2022
-USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html  ,   Zugriff 22.8.2022
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Myanmar  ist Vertragspartei mehrerer  Menschenrechtsverträge  und  ist  an  die  Grundsätze  des 
internationalen  Menschenrechtsgewohnheitsrecht  gebunden,  das  willkürlichen  Lebensentzug, 
Folter  und  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  sowie  willkürlichen 
Freiheitsentzug  verbietet,  sowie  an  Aspekte  des  Rechts  auf  ein  faires  Verfahren  (OHCHR 
15.3.2022).  Die  bürgerlichen  Rechte  sind  kodifiziert,  aber  selbst  die  grundlegendsten  Rechte 
werden in der Praxis verletzt (BS 23.2.2022).
Im Zusammenhang mit friedlichen Anti-Putsch-Protesten und militärischen „Säuberungsaktionen“ 
lassen die von der Tatmadaw angewandten Taktiken, einschließlich gezielter Kopfschüsse und 
Brandschatzungen,  darauf  schließen,  dass  es  sich  bei  diesem  Verhalten  nicht  um  ein 
Fehlverhalten einiger weniger handelt, sondern vielmehr um das Ergebnis von Anweisungen, die 
über die Kommandostruktur weitergegeben wurden (OHCHR 15.3.2022).
Laut OHCHR gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass die Handlungen der Tatmadaw 
im Rahmen eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in 
offensichtlicher Verfolgung einer Organisationspolitik durchgeführt wurden. Seit dem 1. Februar 
2021 können Handlungen begangen worden sein, die den Tatbestand von Verbrechen gegen die 
Menschlichkeit  erfüllen  (OHCHR  15.3.2022),  insbesondere:  Mord,  gewaltsame  Verbringung, 
Inhaftierung oder andere schwere Formen des Entzugs der körperlichen Freiheit unter Verletzung 
grundlegender Regeln des Völkerrechts, Folter, Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder
eines identifizierbaren Kollektivs aus politischen Gründen, erzwungenes Verschwindenlassen und
andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, die vorsätzlich großes Leid verursachen, sowie 
schwere  Verletzungen  der  geistigen  oder  körperlichen  Gesundheit  (OHCHR  15.3.2022;  vgl. 
USDOS  12.4.2022).  Seit  dem  Putsch  gibt  es  keine  Informationen  über  Ermittlungen  oder 
strafrechtliche Verfolgung von Soldaten in Myanmar wegen  begangener Menschenrechtsverstöße. 
Dadurch wird die völlige Straffreiheit, die die Tatmadaw-Kräfte in den vergangenen Jahrzehnten 
genossen haben, weiter verfestigt (OHCHR 15.3.2022; AI 29.3.2022).
Der bewaffnete Konflikt zwischen dem Militär und der muslimischen Minderheit der Rohingya hat 
mehrere Hunderttausend zur Flucht nach Bangladesch und anderen Orten gezwungen. Rohingya-
Frauen  und  -  Mädchen  sind  in  den  letzten  Jahrzehnten  Opfer  schwerster  Gewalt  durch  die 
Sicherheitskräfte in Myanmar geworden. Verhaftungen, Folter, Vergewaltigungen, weit verbreitete 
Tötungen,  Zwangsarbeit  und  andere  schwerwiegende  Misshandlungen  führen  zu  Wellen  von 
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Massenvertreibungen (Diplomatist 26.6.2021; vgl. VoIA 11.8.2022). Die UN-Untersuchungsmission 
stellte fest, dass das Vorgehen des Militärs in den Staaten Shan und Kachin seit 2011 Völkermord 
und Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt (Diplomatist 26.6.2021).
Quellen:
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Myanmar 2021,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2070257.html, Zugriff 
16.8.2022
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 16.8.2022
-Diplomatist (26.6.2021): Rohingyas: A Security Threat or A Matter of Human Rights violation?, 
https://diplomatist.com/2021/06/26/rohingyas-a-security-threat-or-a-matter-of-human-rights-
violation/, Zugriff 16.8.2022
-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Myanmar,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068606.html, Zugriff 16.8.2022
-OHCHR – Office of the High Commissioner for Human Rights (15.3.2022): Situation of human
rights in Myanmar since 1 February 2021 - Report of the UN High Commissioner for Human 
Rights (A/HRC/49/72) (Advance Unedited Version), https://reliefweb.int/report/myanmar/situation-
human-rights-myanmar-1-february-2021-report-un-high-commissioner-human, Zugriff 16.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 16.8.2022
-VoIA – Voice of International Affairs (11.8.2022): The Human Rights Situation of the Rohingya and 
the International Community,  https://internationalaffairsbd.com/the-human-rights-situation-of-the-
rohingya-and-the-international-community/, Zugriff 16.8.2022
 12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung von 2008 sieht vor, dass jeder Bürger seine Überzeugungen und Meinungen frei 
äußern  und  veröffentlichen  kann.  Sie  enthält  jedoch  den  weit  gefassten  und  zweideutigen 
Vorbehalt, dass die Ausübung dieser Rechte nicht gegen die Gesetze verstoßen darf, die zur 
Gewährleistung der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, des 
Friedens und der Ruhe in der Gemeinschaft oder der öffentlichen Ordnung und Moral erlassen 
wurden  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  BS  23.2.2022).  Darüber  hinaus  sieht  die  Verfassung  weder 
Schutzmaßnahmen  für  die  Medienfreiheit  vor,  noch  garantiert  sie  das  Recht  auf  Zugang  zu 
öffentlichen Informationen (BS 23.2.2022).
Nach  dem  Militärputsch  hat  das  Regime  das  Recht  auf  freie  Meinungsäußerung  rigoros 
unterdrückt. Wer sich offen gegen das Regime oder für die NLD, die NUG oder die Demokratie im 
Allgemeinen  ausspricht,  riskiert  Missbrauch  und  Bestrafung  durch  die  Behörden  (USDOS 
12.4.2022).  In  diesem  Kontext  wurden  neue  Bestimmungen  in  die  Strafprozessordnung 
aufgenommen, die Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen, Überwachungen und 
das Abhören der Kommunikation ohne Haftbefehl ermöglichen (AI 29.3.2022).
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Private  Diskussionen  und  persönliche  Meinungsäußerungen  -  die  bereits  durch  staatliche 
Überwachung und  Gesetze zur Unterbindung von Online-Diskussionen eingeschränkt waren  - 
wurden  nach  dem Putsch von 2021 noch schwieriger. Nach  der Machtübernahme erließ  das 
Regime  weitreichende  Änderungen  am  bestehenden  Gesetzbuch  und  hob  mehrere  wichtige 
Menschenrechtsschutzbestimmungen  auf,  darunter  jene  gegen  willkürliche  Überwachung  (FH 
28.2.2022). Die Militärbehörden verhängten in regelmäßigen Abständen landesweite Internet- und 
Telekommunikationsabschaltungen und verletzten damit das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Während der Proteste im Februar waren die sozialen Medien für Demonstranten und führende
Aktivisten  ein  wichtiges  Instrument,  um  die  Unterstützung  der  Demokratiebewegung  zu 
organisieren  und  zu  fördern.  In  jenem  Monat  zensierte  das  Regime  soziale  Netzwerke  wie 
Facebook und Twitter, die von pro demokratischen Gruppen und Demonstranten genutzt wurden, 
um sich dem Regime zu widersetzen.  Hunderte von Menschen wurden auf der Grundlage des 
überarbeiteten Strafgesetzbuchs verhaftet und strafrechtlich verfolgt, in der Regel aufgrund von 
Online-Kommentaren; Hunderte von anderen wurden gezwungen, unterzutauchen oder ins Exil zu 
gehen, um einer Verhaftung zu entgehen (FH 28.2.2022).
Berichten  zufolge  setzte  das  Regime  Gewalt  und  gezielte  Tötungen  ein,  um  Kritiker  in  der 
Zivilgesellschaft  zum  Schweigen  zu  bringen.  Gewalt  gegen  Personen,  die  sich  regimekritisch 
äußerten, wurde angeblich sowohl von ultranationalistischen buddhistischen Gruppen, die dem 
Regime  nahestehen,  als  auch  von  den  Sicherheitskräften  angewandt  und  umfasste 
Verstümmelungen,  Entführungen  und  Folter.  Das  Regime  schüchterte  viele  prodemokratische 
Stimmen in der Öffentlichkeit ein, die zuvor offen über politisch sensible Themen gesprochen 
hatten (USDOS 12.4.2022).
Vor dem Putsch waren unabhängige Medien aktiv und konnten trotz zahlreicher offizieller und 
inoffizieller  Beschränkungen,  wirtschaftlicher  Schwierigkeiten  und  eines  unsicheren 
Geschäftsumfelds arbeiten. Nach dem Putsch berichteten Analysten über die Schließung von 71 
Medien, von bekannten nationalen, regionalen und ethnischen Medien bis hin zu kleinen
Facebook-Seiten. Im Februar 2021 änderte das Militär Teile des Strafgesetzbuchs und des
Gesetzes  über  elektronische  Transaktionen,  um  Bestimmungen  zur  Kriminalisierung 
regimefeindlicher Äußerungen aufzunehmen (USDOS 12.4.2022; vgl. RSF 3.5.2022).  Das harte 
Vorgehen des Regimes gegen die Medien führte zur Verhaftung, Inhaftierung, zum Verlust des 
Arbeitsplatzes und zum erzwungenen Exil von mehr als 1.000 Journalisten, Redakteuren und 
Medienmitarbeitern - etwa 50 % der Gesamtzahl vor Machtübernahme durch das Militär (USDOS 
12.4.2022). Im März 2021 wurden die Lizenzen für mehrere unabhängige Medienorganisationen 
entzogen. Eine Reihe unabhängiger Medien, die im Verborgenen oder im Exil arbeiten, berichteten 
jedoch weiterhin über das Geschehen (FH 28.2.2022). Das Regime setzte Journalisten und andere 
Medienschaffende  wegen  ihrer  Berichterstattung  Gewalt,  Schikanen,  Inhaftierung  und 
Einschüchterung  aus.  Nach  Angaben  von  AAPP  wurden  seit  Februar  2021  mindestens  95 
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Journalisten zu Unrecht verhaftet, und mehr als die Hälfte von ihnen befand sich im November 
2021 noch immer in Haft (USDOS 12.4.2022).
Zu einer Änderung des Strafgesetzbuches durch die Militärregierung gehörte die Hinzufügung von 
Abschnitt  505(a),  der  Kommentare  unter  Strafe  stellt,  die  „Angst  verursachen“  und  „falsche 
Nachrichten“  verbreiten  (HRW  13.1.2022;  vgl  AI  29.3.2022),  sowie  die  Kriminalisierung  von 
Personen, die „direkt oder indirekt eine Straftat gegen einen Regierungsangestellten begehen oder
dazu aufhetzen“. Bis zum 31. Dezember waren 189 Personen nach Abschnitt 505(a) verurteilt
worden. Nach Angaben von AAPP warteten mindestens 1.143 weitere inhaftierte Personen auf ihre 
Verurteilung,  und  gegen  1.545  weitere  Personen  waren  Haftbefehle  erlassen  worden,  unter 
anderem  nach  Paragraf  505(a),  der  eine  Freiheitsstrafe  von  bis  zu  drei  Jahren  vorsieht  (AI 
29.3.2022).
Angesichts des Risikos, inhaftiert, gefoltert oder ermordet zu werden, ist der Beruf des Journalisten 
in Myanmar, das nach China das Land mit den meisten Inhaftierungen von Journalisten ist, extrem 
gefährlich. Im Dezember 2021 und Januar 2022 wurden drei Journalisten von der Junta getötet. 
Zwei von ihnen starben an den Folgen missbräuchlicher Behandlung während der Gefangenschaft 
(RSF 3.5.2022).
Quellen:
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Myanmar 2021,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2070257.html, Zugriff 
16.8.2022
-BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 - Myanmar Country Report,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 16.8.2022
-FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 – Myanmar,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 16.8.2022
-HRW  –  Human  Rights Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068606.html, Zugriff 16.8.2022
-RSF  –  Reporters  Sans  Frontières  (3.5.2022):  Myanmar,  https://rsf.org/en/country/myanmar, 
Zugriff 16.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 16.8.2022
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Verfassung  von  2008  erlaubt die  Vereinigungs-  und  Versammlungsfreiheit,  allerdings  nur, 
solange die Ausübung dieser Freiheiten nicht gegen bestehende Sicherheitsgesetze verstößt. Von 
2011 bis 2020 machten die Behörden immer noch von dem aus der Kolonialzeit stammenden 
Gesetz  über  rechtswidrige  Vereinigungen  von  1908  Gebrauch,  um  politische  Aktivisten 
einzuschüchtern und zu verhaften (BS 23.2.2022). Die Versammlungsfreiheit wurde in den letzten 
Jahren  zunehmend  eingeschränkt.  Seit  2017  gilt  ein  generelles  Verbot  von  Protesten  in  11 
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Stadtbezirken im Zentrum von Yangon, und im Jahr 2020 hat eine ausgedehnte Internetsperre in 
Teilen  der  Bundesstaaten  Rakhine  und  Chin  die  Möglichkeiten  von  Aktivisten,  Proteste  zu 
organisieren, stark eingeschränkt. Ungenehmigte Demonstrationen werden nach dem Gesetz über 
friedliche Versammlungen und friedliche Umzüge mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft; 
eine Reihe anderer, vage definierter Verstöße können mit geringeren Strafen geahndet werden 
(FH 28.2.2022).
Das Regime schränkte die Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit seit Februar
2021 weiter ein. In den ersten Tagen nach dem Militärputsch gingen Hunderttausende von
Menschen  friedlich  auf  die  Straße,  um  gegen  die  Machtübernahme  durch  das  Militär  zu 
protestieren und die Freilassung von Aung San Suu Kyi zu fordern. Am 8. Februar 2021 ordnete 
das  Regime  Ausgangssperren  und  Beschränkungen  für  die  Größe  von  Versammlungen  an, 
wodurch  friedliche  öffentliche  Demonstrationen  im  ganzen  Land  verboten  wurden  (USDOS 
12.4.2022;  vgl.  FH  28.2.2022)  und  mit  tödlicher  und  willkürlicher  Gewalt  gegen  friedliche 
Demonstranten vorgegangen wurde (FH 28.2.2022; vgl. HRW 14.3.2022). Berichten in den lokalen 
Medien zufolge fanden im November 2021 trotz gewaltsamer Einschüchterung und Unterdrückung 
durch die Sicherheitskräfte weiterhin kleinere Proteste für die Demokratie im ganzen Land statt.
Das Gesetz über die Registrierung von Organisationen sieht eine freiwillige Registrierung für lokale 
NGOs vor und hebt die Strafen für die Nichteinhaltung sowohl für lokale als auch für internationale 
NGOs auf. Vor dem Militärputsch legte die Regierung das Gesetz so aus, dass sich NGOs, die aus 
dem  Ausland  finanziert  wurden,  bei  der  Regierung  registrieren  lassen  mussten  (USDOS 
12.4.2022). Es wurden weitreichende Internetbeschränkungen verhängt, um die Organisation von 
Protesten zu verhindern (FH 28.2.2022).
Die  Opposition  in  Myanmar  ist  vielfältig:  Sie  besteht  aus  einem  Ausschuss,  der  die  bei den 
Parlamentswahlen  2020  gewählten  Abgeordneten  vertritt,  einer  auf  der  Grundlage  der 
Wahlergebnisse gebildeten Regierung, Bündnissen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen und 
Basisorganisationen, Partnerschaften mit ethnischen politischen Parteien und mehreren
bewaffneten ethnischen Gruppen, die Gebiete in Myanmar kontrollieren, in denen
Oppositionsmitglieder Schutz vor Verfolgung gefunden haben (The Diplomat 7.6.2022). Myanmars 
Militärmachthaber Min Aung Hlaing lehnt jede Gespräche mit der Opposition kategorisch ab bis hin 
zur Drohung oppositionelle Gruppen und ihre Anhänger bis zum Ende vernichten zu wollen (Zeit 
Online 27.3.2022).
Quellen:
-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 12.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 12.8.2022
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-HRW – Human Rights Wach (14.3.2022): A Year On, No Justice for Myanmar Massacre. Military 
Crackdown in Hlaing Tharyar Continues, https://www.hrw.org/news/2022/03/14/year-no-justice-
myanmar-massacre, Zugriff 12.8.2022
-The Diplomat (7.6.2022): Fighting the Fear: The Execution of Members of Myanmar’s Opposition 
Must be Stopped, https://thediplomat.com/2022/06/fighting-the-fear-the-execution-of-members-of-
myanmars-opposition-must-be-stopped/, Zugriff 12.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 12.8.2022
-Zeit  Online  (27.3.2022):  Myanmars  Junta  droht  Opposition  mit  „Vernichtung“, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-03/myanmar-opposition-demonstrationen-vernichtung, 
Zugriff 12.8.2022
 14. Haftbedingungen
Im Jahr 2020 gab es 48 bekannte Gefängnisse und 50 bekannte Arbeitslager. Mehr als 20.000 
Häftlinge verbüßten im Jahr 2020 gerichtlich angeordnete Strafen in Arbeitslagern im ganzen Land;
für das Berichtsjahr waren keine Daten verfügbar. Die Associated Press berichtete am 28. Oktober
2021, dass das Militär nach dem Putsch landesweit Dutzende von öffentlichen Einrichtungen (z. B. 
Gemeindehäuser)  in  Verhörzentren  umgewandelt  hat  (USDOS  12.3.2022).  Eine  große  Zahl 
politischer  Gefangener  ist  seit  dem  Putsch  im  Februar  2021  in  mehreren  berüchtigten 
Haftanstalten des Landes inhaftiert. Die  Assistance  Association for Political Prisoners (AAPP) 
schätzt, dass fast 11.700 Menschen wegen ihres Widerstands gegen den Militärputsch inhaftiert 
wurden. Von der Gesamtzahl der Inhaftierten wurden mindestens 1.212 zu Haftstrafen verurteilt 
(PD  20.7.2022).  Viele  politische  Gefangene  wurden  in  Isolationshaft  gehalten.  Willkürliche 
Verhaftungen  oder  Inhaftierungen  wurden  laut  AAPP  drastisch  ausgeweitet,  um  politisch 
Andersdenkende zu unterdrücken, und die Inhaftierten hatten nur begrenzte Möglichkeiten, die 
Rechtmäßigkeit der Inhaftierung vor einem Gericht anzufechten, da die Justiz nicht unabhängig 
vom Regime ist (USDOS 12.4.2022).
In mehreren Berichten wird von schlechten Bedingungen in den Gefängnissen berichtet, darunter 
unzureichende Abwassersysteme, unzureichende - und oft ungenießbare - Verpflegung und ein 
Mangel  an  lebensnotwendigen  Gütern.  Die  Überbelegung  war  Berichten  zufolge  in  vielen 
Gefängnissen  und  Arbeitslagern  ein  ernstes  Problem.  Die  medizinische  Versorgung  war 
unzureichend, was Berichten zufolge zu Todesfällen in der Haft beitrug. In den Gefängnissen 
wurden keine Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen vor COVID-19 ergriffen, und es gab 
zahlreiche Berichte über die Übertragung von COVID-19, Krankheiten und Todesfälle unter den
Gefangenen. Es gab auch zahlreiche Berichte über politische Gefangene, denen die medizinische
Versorgung verweigert wurde (USDOS 12.3.2022).
Angehörige, die  inhaftierte Familienmitglieder  besuchen  konnten, berichteten von  körperlichen 
Verletzungen  und  anderen  Anzeichen  von  Folter  oder  Misshandlung.  Die  Vereinten  Nationen 
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dokumentierten auch die weit verbreitete Anwendung von Folter durch Sicherheitskräfte gegen 
Inhaftierte, die in einigen Fällen zum Tod führte (AI 29.3.2022). Viele Personen, die wegen ihrer 
Teilnahme an pro-demokratischen Demonstrationen inhaftiert waren, gaben nach ihrer Freilassung 
an,  dass  sie  und  andere  in  Haft  befindliche  Personen  vom Sicherheitspersonal  gefoltert  und 
anderweitig misshandelt wurden. Zu den Foltermethoden gehörten Schläge, Scheinhinrichtungen 
mit  Gewehren,  Verbrennungen  mit  Zigaretten  sowie  Vergewaltigung  und  angedrohte 
Vergewaltigung (HRW 13.1.2022).
Nach dem Staatsstreich nahmen auch sexuelle Gewalt, geschlechtsspezifische Belästigungen und
Demütigungen  durch  Beamte  zu  (USDOS  12.3.2022).  Einige  inhaftierte  Frauen  und  LGBTI-
Personen waren während der Verhöre und der Haft sexueller Gewalt, Belästigung und Demütigung 
ausgesetzt, einschließlich invasiver Körperdurchsuchungen als Foltermethode (AI 2.8.2022).
Allein im Juni 2022 gab es landesweit mindestens sechs Gefängnisproteste, während es 2021 
mindestens 22  gegeben hat. Sechs davon fanden im Insein-Gefängnis in Yangon statt, und auch 
in den Gefängnissen von Obo, Pathein, Hpa-an, Monywa und Dawei haben politische Gefangene 
protestiert. Mindestens neun Insassen wurden bei der Niederschlagung der Gefängnisproteste 
getötet, während Hunderte von Häftlingen wegen ihrer Teilnahme an den Protesten verprügelt 
wurden.  Einem  Bericht  der  AAPP  zufolge  bedrohen  Überbelegung,  Nahrungsmangel  sowie 
psychische und physische Folter das Leben der Gefangenen (Irrawady 8.7.2022).
Quellen:
-AI – Amnesty International (2.8.2022):  15 days felt like 15 years: Torture in detention since the 
Myanmar  coup  [ASA  16/5884/2022], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2076405/ASA1658842022ENGLISH.pdf, Zugriff 12.8.2022
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights; Myanmar 2021,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2070257.html, Zugriff 
12.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 12.8.2022
-HRW  –  Human  Rights Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068606.html, Zugriff 12.8.2022
-Irrawady  (8.7.2022):  Revolutionary  Spirit  Still  Strong  in  Myanmar’s  Deadly  Prisons, 
https://www.irrawaddy.com/news/burma/revolutionary-spirit-still-strong-in-myanmars-deadly-
prisons.html, Zugriff 12.8.2022
-PD – Peoples Dispatch (20.7.2022): Workers and political prisoners not safe in Myanmar, say 
union  representatives,  https://peoplesdispatch.org/2022/07/20/workers-and-political-prisoners-
not-safe-in-myanmar-say-union-representatives/, Zugriff 12.08.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 12.8.2022
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15. Todesstrafe
Die Militärjunta von Myanmar hat am 25. Juli 2022 die Hinrichtung von vier Männern bekannt
gegeben. Es handelt sich um die ersten Hinrichtungen in Myanmar seit 1988 (AI 25.7.2022; vgl. 
HRW 25.7.2022).
Seit Februar 2021 ist in Myanmar eine alarmierende Zunahme der Todesstrafe zu verzeichnen, die 
das  Militär  als  Mittel  für  die  andauernde  und  weit  verbreitete  Verfolgung,  Einschüchterung, 
Schikanierung und Gewalt gegen die Bevölkerung, einschließlich Demonstranten und Journalisten, 
einsetzt. Amnesty International hat Medienberichte und andere Informationen über mindestens 114 
Todesurteile gesammelt, die seit Februar 2021 verhängt wurden. Alle diese Todesurteile wurden 
von  Militärgerichten  oder,  in  einem  Fall,  von  einem  Jugendgericht  auf  Überweisung  eines 
Militärgerichts verhängt (AI 2.8.2022)
Quellen:
-AI – Amnesty International (2.8.2022): 15 days felt like 15 years: Torture in detention since the 
Myanmar coup [ASA 16/5884/2022],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2076405/ASA1658842022ENGLISH.pdf, Zugriff 12.8.2022
-AI - Amnesty International (25.7.2022): Myanmar: First executions in decades mark atrocious 
escalation in state repression, https://www.ecoi.net/de/dokument/2075959.html, Zugriff 5.8.2022
-HRW  –  Human  Rights  Watch  (25.7.2022):  Myanmar  Junta  Executes  Four, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2075961.html, Zugriff 5.8.2022
 16. Religionsfreiheit
Die Verfassung sieht Religionsfreiheit vor (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 2.6.2022), vorbehaltlich der 
Wahrung  der  öffentlichen  Ordnung,  Moral  oder  Gesundheit  oder  sonstiger 
Verfassungsbestimmungen (USDOS 2.6.2022). Sie weist den Buddhismus als Mehrheitsreligion 
aus, erkennt aber auch das Christentum, den Islam, den Hinduismus und den Animismus an (FH 
28.2.2022).  Nach  den  letzten  verfügbaren  Schätzungen  sind  etwa  88  %  der  Bevölkerung  in 
Myanmar  Theravada-Buddhisten.  Etwa  6  %  sind  Christen,  vor  allem  Baptisten,  römische 
Katholiken und Anglikaner sowie mehrere kleine protestantische Konfessionen. Die Muslime (meist 
Sunniten) machen etwa 4 % der Bevölkerung aus.  Es gibt kleine Gemeinschaften von Hindus und 
Anhängern des Judentums, traditioneller chinesischer Religionen und animistischer Religionen. 
Das  U.S.  Department  of  State  berichtet  von  Bedenken  der  U.S.  Regierung  hinsichtlich  der 
Religionsfreiheit, einschließlich der Notlage der mehrheitlich muslimischen Rohingya im Rakhine-
Staat  und  der  Schwierigkeiten,  denen  sich  christliche  religiöse  Minderheiten  in  den  Kachin-, 
nördlichen Shan- und Chin-Staaten angesichts der anhaltenden Gewalt gegenübersehen (USDOS 
2.6.2022). Antimuslimische Hassreden und Diskriminierung wurden durch soziale Medien, einige 
staatliche Institutionen und Mainstream-Nachrichten-Websites verstärkt (FH 28.2.2022).
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Im Dezember 2021 stellte das OHCHR fest, dass die Sicherheitskräfte des Regimes seit dem 
Militärputsch  eine  alarmierende  Eskalation  schwerer  Menschenrechtsverletzungen  begangen 
haben (USDOS 2.6.2022). Einige der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen des Landes, die 
in der Regel von den Streitkräften des Bundes begangen werden, richten sich gegen ethnische 
und  religiöse  Minderheiten  (FH  28.2.2022).  Wie  bereits  in  den  Vorjahren  und  nach  dem 
Militärputsch im Februar 2021 war es manchmal schwierig, Vorfälle allein auf der Grundlage der
religiösen Identität zu kategorisieren, da Religion und ethnische Zugehörigkeit eng miteinander
verknüpft sind. Im Laufe des Jahres gab es Berichte über Drohungen, Verhaftungen und Gewalt 
gegen  religiöse  und  ethn-religiöse  Minderheitengruppen.  Es  gab  zahlreiche  Angriffe  auf 
Gotteshäuser, bei denen Menschen verletzt und getötet wurden. Es gibt außerdem einige Berichte 
über  Verhaftungen  und  Verurteilungen  von  einflussreichen  Mönchen  und  anderen  religiösen 
Vertretern,  die  Vertriebene  unterstützten  und  sich  für  den  Frieden  im  Land  einsetzten.  Im 
November 2021 verurteilte das Burma Human Rights Network (BHRN) die Angriffe des Militärs auf 
die Zivilbevölkerung und nannte als Beispiele den anhaltenden Beschuss der Stadt Thantlang und 
das Niederbrennen von Häusern und Kirchen durch das Militär.  Laut BHRN sind diese Angriffe Teil 
der Strategie „alle töten, alle verbrennen und alle zerstören“, die das Militär nachweislich gegen 
andere ethnische und religiöse Minderheiten anwendet (USDOS 2.6.2022).
Die  christlichen  Minderheiten  in  Myanmar  wurden  schon  lange  vor dem  Militärputsch  vom 1. 
Februar 2021 diskriminiert. Doch ihre Lage hat sich nach Angaben einiger Beobachter mit der 
Junta an der Macht noch verschlechtert. Mehrere Dörfer in den Bundesstaaten Chin und Kayah, in 
denen viele Christen leben, waren Schauplatz gewaltsamer Zusammenstöße zwischen der Junta 
und Widerstandsbewegungen, die sich gegen den Putsch stellen. In diesen Regionen wurden 
Dutzende  von  Kirchen  bombardiert,  verbrannt  oder  geplündert,  und  Zivilisten  wurden  getötet 
(OF24 21.7.2022). Nach Angaben der AAPP hat das Militärregime seit dem Militärputsch bis zum 
Jahresende 35 buddhistische Mönche wegen ihrer Teilnahme an Protesten sowie neun christliche
Führer und einen muslimischen Religionsführer aus ungeklärten Gründen inhaftiert. Religiöse
Führer  äußerten  auch  die  Sorge,  dass  das  Regime  religiöse  Versammlungen  als  Teil  von 
prodemokratischen Aktivitäten missverstehen könnte (USDOS 2.6.2022).
Die Behörden diskriminieren in der Praxis religiöse Minderheitengruppen (insbesondere Muslime), 
indem  sie  ihnen  die  Genehmigung  für  Versammlungen  verweigern  und  Bildungsaktivitäten, 
Missionierung sowie den Bau und die Reparatur von Gebetsstätten einschränken (FH 28.2.2022). 
Das  Regime  setzte  mindestens  drei  verschiedene  Gesetze  zur  Einschränkung  von 
Versammlungen, einschließlich religiöser Versammlungen, durch (USDOS 2.6.2022). Die offiziell 
illegale Buddha Dhamma Parahita Foundation, früher bekannt als Ma Ba Tha, setzt sich für den 
Schutz buddhistischer Privilegien ein, ruft zum Boykott muslimisch geführter Unternehmen auf und 
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verbreitet  antimuslimische  Propaganda.  Muslime  werden  bei  der  Ausstellung  von 
Personalausweisen systematisch diskriminiert, und mit der Komplizenschaft der Behörden wurden 
„muslimfreie“ Dörfer eingerichtet (FH 28.2.2022). Die Behörden verlangten von Staatsbürgern und 
Personen mit ständigem Wohnsitz weiterhin das Mitführen eines von der Regierung ausgestellten 
Ausweises,  der  den  Inhabern  den  Zugang  zu  Dienstleistungen  und  den  Nachweis  der 
Staatsbürgerschaft ermöglichte. In diesen Ausweisen wurden die Religionszugehörigkeit und die 
ethnische Zugehörigkeit angegeben. Die Bürger waren auch verpflichtet, ihre
Religionszugehörigkeit auf bestimmten offiziellen Anträgen für Dokumente wie Pässen anzugeben,
obwohl die Pässe selbst keinen Hinweis auf die Religionszugehörigkeit des Inhabers enthielten. 
Angehörige religiöser Minderheiten, insbesondere Muslime, hatten weiterhin Probleme, Ausweise 
und  Staatsangehörigkeitsausweise  zu  erhalten.  Einige  Muslime  berichteten,  dass  von  ihnen 
verlangt  wurde,  auf  ihrem  Antrag  auf  einen  Staatsbürgerschaftsausweis  eine  „ausländische“ 
ethnische Zugehörigkeit anzugeben, wenn sie sich als Muslime identifizierten (USDOS 2.6.2022). 
Die Gesetze zum Schutz von „Rasse und Religion in Myanmar“ (2015), deren Verabschiedung 
größtenteils auf das Eintreten von Ma Ba Tha zurückzuführen ist, kodifizieren schwerwiegende 
Formen der Diskriminierung der muslimischen Minderheit und schränken ihr Recht auf freie Heirat 
und ihre Entscheidung, Kinder zu bekommen (BS 23.2.2022). Quellen gaben allerdings weiterhin 
an, dass sowohl die Behörden der abgesetzten demokratisch gewählten Regierung als auch das 
Regime im Allgemeinen die 2015 verabschiedeten Gesetze zum „Schutz von Rasse und Religion“ 
nicht durchsetzten (USDOS 2.6.2022).
Quellen:
-BS – Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 - Myanmar Country Report,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 11.8.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 11.8.2022
-OF24 – Observers France 24 (21.7.2022): Burned churches: Myanmar’s junta accused of abuses 
against the Christian  minority,  https://observers.france24.com/en/asia-pacific/20220722-  burned-   
churches-myanmar-s-junta-accused-of-abuses-against-the-christian-minority, Zugriff 11.8.2022
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious 
Freedom: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2073989.html, Zugriff 11.8.2022
 17. Minderheiten
Angehörige ethnischer Minderheitengruppen machen 30 bis 40 % der Bevölkerung aus. Die sieben 
Staaten, in denen ethnische Minderheiten leben, machen etwa 60 % des nationalen Territoriums 
aus, eine beträchtliche Anzahl von Minderheiten lebt allerdings auch in mehrheitlich ethnischen 
birmanischen Regionen (USDOS 12.4.2022). Die ca. 57 Millionen Einwohner setzen sich aus 68 % 
Bamar, 9 % Shan, 7 % Karen, 4 % Rakhine, 3 % Chinesen, 2 % Inder, 2 % Mon und 5 % sonstigen 
Volksgruppen zusammen. Die Regierung erkennt zusätzlich 135 indigene ethnische Gruppen an 
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