nami-lib-2024-02-09-ke

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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 2. COVID-19
Das Tragen von MNS-Masken in der Öffentlichkeit ist nicht mehr verpflichtend, es wird jedoch in 
öffentlichen  Verkehrsmitteln  und  bei  öffentlichen  Veranstaltungen  im  Innenbereich  weiterhin 
empfohlen (BMEIA 5.2.2024).
Alle COVID-19-bezogenen Einreisebestimmungen für Namibia wurden aufgehoben. Besucher, die 
nach Namibia einreisen, müssen bei der Ankunft in Namibia keine Impfbescheinigung oder einen 
negativen PCR-Test mehr vorlegen (Visit Namibia ohne Datum).
Quellen:
- BMEIA  –  BM  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]  (5.2.2024): 
Namibia,  Gesundheit  und  Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/namibia, Zugriff 5.2.2024
- Visit  Namibia  (ohne  Datum):  Namibia,  Health,  https://visitnamibia.com.na/health/,  Zugriff 
6.2.2024
 3. Politische Lage
Namibia ist eine verfassungsmäßige Mehrparteiendemokratie (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023).
Der Präsident ist gleichzeitig Staatsoberhaupt und Regierungschef. Der Nationalrat, das Oberhaus 
des Zweikammerparlaments, hat 42 Sitze, deren Mitglieder von den Regionalräten für sechs Jahre 
ernannt  werden.  Das  Unterhaus,  die  Nationalversammlung,  verfügt  über  96  Sitze,  die  in 
Volkswahlen  für  eine  fünfjährige  Amtszeit  nach  dem  Verhältniswahlrecht  der  Parteien  besetzt 
werden (FH 2023).
Bei den Wahlen 2019 behielt die Südwestafrikanische Volksorganisation ihre parlamentarische 
Mehrheit,  indem  sie  63  von  96  Sitzen  in  der  Nationalversammlung  gewann.  Internationale 
Beobachter bezeichneten die Wahlen 2019 als im Allgemeinen frei und fair (USDOS 20.3.2023; 
vgl.  FH  2023).  Die  Demokratische  Volksbewegung  (PDM)  gewann  16  Sitze,  während  die 
Bewegung der Landlosen (LPM) 4 Sitze errang (FH 2023).
Im Jahr 2020 fanden in dem Land Regionalratswahlen statt, bei denen die South West African 
People's  Organisation  28  von  40  Sitzen  im  Nationalrat,  dem  Oberhaus  des 
Zweikammerparlaments, errang (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023).
Bei  den  Präsidentschafts-  und  Parlamentswahlen  2019  gab  es  keine  Berichte  über  politisch 
motivierte Gewalt oder Einschüchterung der Wähler (USDOS 20.3.2023).
Die politische Lage in Namibia ist stabil (EDA 24.11.2023; vgl. AA 5.2.2024).
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Quellen:
- AA -  Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.2.2024): Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise, 
Sicherheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/namibia-node/namibiasicherheit/208314, 
Zugriff 5.2.2024
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angehegenheiten [Schweiz] (24.11.2023): 
Reisehinweise  für  Namibia,  Grundsätzliche  Einschätzung  und  Kriminalität, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/namibia/reisehinweise-
fuernamibia.html, Zugriff 5.2.2024
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 2.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 6.2.2024
 4. Sicherheitslage
Das  österreichische  Außenministerium  stuft  Namibia  auf  Sicherheitsstufe  1  (guter 
Sicherheitsstandard) ein (BMEIA 5.2.2024).
Vorwiegend in den Städten Windhoek und Swakopmund sind Diebstähle und Raubüberfälle mit
Waffeneinsatz häufig (EDA 24.11.2023; vgl. BMEIA 5.2.2024, AA 5.2.2024).
Quellen:
- AA -  Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.2.2024): Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise, 
Sicherheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/namibia-node/namibiasicherheit/208314,
Zugriff 5.2.2024
- BMEIA  –  BM  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]  (5.2.2024): 
Namibia,  Sicherheit  und  Kriminalität, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/namibia, Zugriff 5.2.2024
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angehegenheiten [Schweiz] (24.11.2023): 
Reisehinweise  für  Namibia,  Grundsätzliche  Einschätzung  und  Kriminalität, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/namibia/reisehinweise-
fuernamibia.html, Zugriff 5.2.2024
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektierte im Allgemeinen 
die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023).
Die Judikative der Regierung besteht aus dem Obersten Gerichtshof sowie aus unteren (Richter) 
und oberen Gerichten (wie dem Arbeitsgericht). Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Instanz, die 
über  Berufungen  entscheidet,  und  seine  Entscheidungen  sind  für  alle  anderen  Gerichte 
verbindlich, sofern sie nicht durch einen Parlamentsbeschluss oder eine spätere Aufhebung durch 
den Obersten Gerichtshof selbst aufgehoben werden (USDOS 20.3.2023).
Die  Richter  werden  vom  Präsidenten  auf  Empfehlung  der  Kommission  für  den  Justizdienst 
ernannt, auf die der Präsident einen gewissen Einfluss hat (FH 2023).
Die Verfassung und das Gesetz sehen das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor 
(USDOS  20.3.2023;  vgl.  FH  2023),  doch  der  gleichberechtigte  Zugang  zur  Justiz  wird  durch 
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Faktoren wie wirtschaftliche und geografische Hindernisse, einen Mangel an Pflichtverteidigern,
fehlende Ressourcen und Rückstände bei der Bearbeitung von Fällen behindert (FH 2023; vgl. 
USDOS 20.32023).
Für Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Das Gesetz sieht vor, dass Angeklagte unverzüglich 
und  ausführlich  in  einer  ihnen  verständlichen  Sprache  über  die  gegen  sie  erhobenen 
Anschuldigungen  sowie  über  ihr  Recht  auf  ein  faires,  zeitnahes  und  öffentliches  Verfahren 
informiert werden (USDOS 20.3.2023).
Die Verfassung und das Gesetz verbieten willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sehen 
das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht 
anzufechten.  Die  Regierung  hielt  sich  im  Allgemeinen  an  diese  Bestimmungen  (USDOS 
20.3.2023).
Die Behörden müssen festgenommene Personen über den Grund ihrer Festnahme informieren, 
und  die  Polizei  hat  die  Festgenommenen  im  Allgemeinen  unverzüglich  über  die  gegen  sie 
erhobenen  Anschuldigungen  informiert.  Es  gibt  ein  funktionierendes  Kautionssystem  (USDOS 
20.3.2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 6.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 8.2.2024
 6. Sicherheitsbehörden
Die nationale Polizei ist für die innere Sicherheit zuständig, aber auch das Militär hat durch 
gemeinsame  Operationen  mit  der  Polizei  einige  Aufgaben  im  Bereich  der  inneren  Sicherheit 
(USDOS 20.3.2023). Sie verfügt über eine paramilitärische Spezialeinheit, die für den Schutz von 
Grenzen  und  Regierungseinrichtungen  zuständig  ist  (CIA  6.2.2024).  Die  namibische  Polizei 
untersteht dem Ministerium für Inneres, Einwanderung, Sicherheit und Schutz (USDOS 20.3.2023; 
vgl. CIA 6.2.2024). Es gibt keinen unabhängigen Überwachungsmechanismus für die Polizei, da 
die Ermittlungen von einer internen Ermittlungsbehörde durchgeführt werden (FH 2023).
Die namibischen Verteidigungskräfte bestehen aus dem Heer, der Marine und der Luftwaffe (CIA 
6.2.2024).  Die  namibischen  Verteidigungskräfte  sind  dem  Ministerium  für  Verteidigung  und 
Veteranenangelegenheiten unterstellt (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#military-and-security,  Zugriff 
9.2.2024
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 6.2.2024
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- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassung und das Gesetz verbieten solche Praktiken, und es gab keine glaubwürdigen 
Berichte darüber, dass Regierungsbeamte sie anwenden (USDOS 20.3.2023).
Namibia ratifizierte die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder 
erniedrigende Behandlung oder Strafe im Jahr 1994 (OHCHR ohne Datum).
Quellen:
- OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (ohne Datum): 
UN  Treaty  Database,  Namibia, 
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?
CountryID=120&Lang=EN, Zugriff 6.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024
 8. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für die Verurteilung von Beamtenkorruption vor, aber 
die Regierung hat das Gesetz nicht wirksam umgesetzt (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). 
Der Corruption Perceptions Index 2023 von Transparency International listet Namibia auf Platz 59 
von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 1.2.2024
- TI  –  Transparency  International  (ohne  Datum):  Corruption  Perceptions  Index  2023, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 2.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 2.2.2024
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Reihe inländischer und internationaler Menschenrechtsgruppen arbeiteten im Allgemeinen 
ohne  Einschränkungen  durch  die  Regierung  und  untersuchten  und  veröffentlichten  ihre 
Erkenntnisse  über  Menschenrechtsfälle  (USDOS  20.3.2023).  Manchmal  nutzten 
Regierungsvertreter öffentliche Plattformen, um zivilgesellschaftliche Gruppen zu kritisieren (FH 
2023).
Es gibt einen autonomen Ombudsmann, mit dem die Regierungsstellen zusammenarbeiteten. 
Beobachter  hielten  den  Ombudsmann  für  wirksam  bei  der  Aufdeckung  von 
Menschenrechtsverletzungen, unter anderem durch die Polizei und die Verweigerung des Rechts 
auf ein faires Verfahren; dem Ombudsmann fehlte jedoch ein Durchsetzungsmandat oder andere 
Mittel zur Korrektur von Verstößen. Das Büro des Ombudsmanns, lokale Menschenrechts-NRO 
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und die Antikorruptionskommission berichteten, dass NAMPOL (Namibian Police Force) bei
Menschenrechtsuntersuchungen kooperierte und sie unterstützte (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 5.6.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 6.2.2024
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es besteht keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Militärdienst besteht für Männer und Frauen eine 
Altersbeschränkung von 18-25 Jahren (CIA 6.2.2024). 
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, Military and
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#military-and-security,  Zugriff 
9.2.2024
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Zu  den  wichtigsten  Menschenrechtsproblemen  gehörten  glaubwürdige  Berichte  über 
schwerwiegende  Korruption  in  der  Regierung  und  Gesetze,  die  einvernehmliche 
gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellen, obwohl sie 
nicht durchgesetzt werden (USDOS 20.3.2023).
Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Inhaftierte (USDOS 20.3.2023).
Die Verfassung verbietet willkürliche oder unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre, die Familie, 
die Wohnung oder die Korrespondenz, und es gab keine Berichte, dass die Regierung diese 
Verbote nicht beachtet hätte (USDOS 20.3.2023).
Das  Recht  auf  Privateigentum  ist  gesetzlich  garantiert  und  wird  in  der  Praxis  weitgehend 
respektiert. Die Verfassung verbietet Enteignungen ohne Entschädigung (FH 2023).
Sklaverei und Leibeigenschaft sind verfassungsrechtlich verboten (FH 2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 30.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024
11.1. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse 
und anderer Medien (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023), und die Regierung respektierte dieses 
Recht im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023). In der Praxis unterliegen Journalisten nur wenigen
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rechtlichen Beschränkungen und arbeiten im Allgemeinen ohne Gefahr für ihre persönliche
Sicherheit (FH 2023).
Verleumdung  ist  eine  Straftat,  die  im  Falle  einer  Verurteilung  mit  einer  Freiheitsstrafe,  einer 
Geldstrafe  oder  beidem  geahndet  wird.  Gefängnisstrafen  waren  selten,  und  die  meisten 
Verurteilten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Es gab keine Berichte darüber, dass die Behörden 
Verleumdungsgesetze  nutzten,  um  die  öffentliche  Diskussion  einzuschränken  oder 
Vergeltungsmaßnahmen  gegen  Journalisten  oder  politische  Gegner  zu  ergreifen  (USDOS 
20.3.2023).
Die Regierung hat den Zugang zum Internet nicht eingeschränkt oder unterbrochen oder Online-
Inhalte zensiert, und es gab keine glaubwürdigen Berichte, dass die Regierung die private Online-
Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht hat (USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßig 
stattfindenden, geheimen Wahlen zu wählen, die auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht 
beruhen (USDOS 20.3.2023).
 Im März 2021 veröffentlichte die Regierung neue Bestimmungen zum Kommunikationsgesetz von 
2009, die das Abhören von Telekommunikation durch den nationalen Geheimdienst und die Polizei 
ermöglichen (FH 2023).
In der Rangliste der Pressefreiheit 2023 liegt Namibia auf Platz 22 von 180 gelisteten Plätzen, was 
eine Verschlechterung von 4 Plätzen gegenüber dem Vorjahr darstellt (RSF ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 1.2.2024
- RSF  –  Reporter  ohne  Grenzen  (ohne  Datum):  Mongolei,  https://www.reporter-ohne-
grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2023/
RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2023.pdf, Zugriff 30.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 2.2.2024
11.2. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
In der Verfassung und in den Gesetzen ist die Versammlungs- (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023) 
und Vereinigungsfreiheit verankert, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen 
(USDOS 20.3.2023). Am 13. Mai 2022 gingen jedoch Polizeikräfte in der Hauptstadt Windhoek mit 
unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedlich demonstrierende Händler:innen vor (AI 28.3.2023).
Politische Parteien können frei gegründet werden und arbeiten. Allerdings können die Gebühren
für die Registrierung von Kandidaten und die Finanzierung von Kampagnen kleinere Parteien 
übermäßig belasten. Parteien, die einen Parlamentssitz innehaben, erhalten jährlich öffentliche 
Unterstützung auf der Grundlage der parlamentarischen Vertretung (FH 2023).
Die Oppositionsparteien können frei zu den Wahlen antreten und sind im Allgemeinen nicht mit 
Einschüchterungen oder Schikanen während des Wahlkampfs konfrontiert (FH 2023).
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Die Oppositionsparteien konnten bei den Wahlen ihren Anteil von 19 auf 33 Sitze in der
Nationalversammlung  erhöhen.  Außerdem  gibt  es  acht  nicht  stimmberechtigte  Sitze  in  der 
Versammlung, die vom Präsidenten ernannt werden. Bei den Regionalwahlen im Jahr 2020 erhielt 
die SWAPO 28 von 40 Sitzen im Nationalrat (Oberhaus des Parlaments, in dem die gewählten 
Regionalräte  sitzen).  2020  fanden  auch  Kommunalwahlen  statt,  die  dazu  führten,  dass  in 
wirtschaftlichen Zentren wie Windhoek, Swakopmund und Walvis Bay zum ersten Mal von der 
Opposition geführte Bürgermeister an die Macht kamen (USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz sieht das Recht vor, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, 
legale  Streiks  durchzuführen  und  Tarifverhandlungen  zu  führen;  das  Gesetz  verbietet  jedoch 
Beschäftigten in bestimmten Sektoren, wie etwa bei der Polizei, beim Militär und im Strafvollzug, 
Gewerkschaften beizutreten oder zu streiken (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (28.3.2023):  Namibia  2022, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/namibia-2022, Zugriff 5.2.2024
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 5.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024
 12. Haftbedingungen
Die Haftbedingungen waren hart und lebensbedrohlich aufgrund von Nahrungsmittelknappheit, 
starker Überbelegung, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen. Die 
Bedingungen  in  den  Untersuchungsgefängnissen  waren  deutlich schlechter  als  in  den 
Gefängnissen (USDOS 20.3.2023). Die Regierung macht weiterhin Fortschritte, um
sicherzustellen, dass die Rechte und das Wohlergehen von Straftätern in Haftanstalten geschützt 
und gefördert werden. Die Gesundheitspolitik des namibischen Strafvollzugsdienstes setzt sich 
dafür ein, dass den Insassen die gleichen Gesundheitsstandards geboten werden, wie sie auch 
der Allgemeinheit gewährt werden (UN Human Rights Committee 23.5.2022).
Die Regierung gewährte lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) Zugang 
zu  Gefängnissen  und  Gefangenen.  Vertreter  des  Büros  des  Ombudsmanns  besuchten 
Gefängnisse und Untersuchungshaftanstalten (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- UN Human Rights Committee (23.5.2022): Third periodic report submitted by Namibia under 
article 40 of the Covenant, due in 2020, https://www.ecoi.net/en/file/local/2072771/G2234962.pdf, 
Zugriff 9.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024
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13. Todesstrafe
In Namibia ist die Todesstrafe vollständig abgeschafft (Frankreich Diplomatie 10.2022; vgl. AI
22.6.2018).
Quellen:
- AI – Amnesty International (22.6.2018): Staaten mit und ohne Todesstrafe,  https://amnesty-
todesstrafe.de/2018/06/staaten-mit-und-ohne-todesstrafe/, Zugriff 5.2.2024
- Frankreich Diplomatie [Frankreich] (10.2022): Abschaffung der Todesstrafe,
https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-und-humanitare-
hilfe/abschaffung-der-todesstrafe/, Zugriff 6.2.2024
 14. Religionsfreiheit
Die  Verfassung  legt  fest,  dass  das  Land  ein  säkularer  Staat  ist  und  verbietet  religiöse 
Diskriminierung, sieht Glaubensfreiheit und das Recht vor, jede Religion auszuüben, sich dazu zu 
bekennen  und  zu  fördern.  Das  Gesetz  erlaubt  die  Anerkennung  jeder  religiösen  Gruppe  als 
freiwillige Vereinigung und erfordert keine Registrierung bei der Regierung. Die Verfassung erlaubt 
es religiösen Gruppen, Privatschulen zu betreiben, solange die Aufnahme in die Schule nicht von 
der Religion des Schülers abhängt (USDOS 15.5.2023). Die Religionsfreiheit wird in der Praxis im 
Allgemeinen geachtet (FH 2023).
Die  US-Regierung  schätzt  die  Gesamtbevölkerung  auf  2,7  Millionen  (Mitte  des  Jahres  2022) 
(USDOS 15.5.2023). Laut einer 2015 veröffentlichten Umfrage des Pew Forum on Religion and 
Public Life bezeichnen sich etwa 97 % der Bevölkerung als Christen (USDOS 15.5.2023; vgl. CIA 
6.2.2024). Laut kirchlichen Statistiken und dem Demographic and Health Survey der Regierung 
aus dem Jahr 2013 (den letzten verfügbaren Regierungsdaten) bezeichnen sich etwa 50 % als 
lutherisch und 20 % als katholisch. Angehörige anderer religiöser Gruppen, darunter Anglikaner, 
verschiedene  reformierte  Konfessionen,  Adventisten,  Baptisten,  Methodisten,  Pfingstler, 
Evangelikale, Charismatiker und die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, machen die 
restlichen 27 %der Bevölkerung aus, die sich als Christen bezeichnen (USDOS 15.5.2023).
Muslime, Baha'is, Juden, Buddhisten, Atheisten und andere Nichtchristen machen zusammen
etwa 3 % der Bevölkerung aus und leben hauptsächlich in städtischen Gebieten. Die Muslime sind 
überwiegend Sunniten (USDOS 15.5.2023).
Es gibt eine kleine jüdische Gemeinde von weniger als 100 Personen im Land, von denen die 
meisten in Windhoek leben. Es gab keine Berichte über antisemitische Handlungen (USDOS 
20.3.2023).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, People and 
Society,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#people-and-society,  Zugriff 
9.2.2024
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- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 30.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 5.2.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious 
Freedom: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2092386.html, Zugriff 6.2.2024
 15. Minderheiten
Personen,  die  nicht  von  der  Regierung  registriert  sind  und  in  Stammes-  und  traditionellen 
Gemeinschaften leben, sind de facto staatenlos. Im September 2022 starteten das Ministerium für 
Inneres, Einwanderung und Sicherheit und eine ausländische Entwicklungshilfeorganisation eine 
Kampagne zur Unterstützung staatenloser Stammesangehöriger und anderer im Land lebender 
Personen bei der Registrierung (USDOS 20.3.2023).
Es gibt kein Gesetz, das die Beteiligung von Angehörigen von Minderheitengruppen am politischen 
Prozess einschränkt, und sie haben sich auch beteiligt (USDOS 20.3.2023). Fast alle ethnischen 
Gruppen sind im Parlament und in höheren politischen Positionen vertreten. Die Mitglieder der 
ethnischen  Gruppe  der  San  sind  jedoch  aufgrund  weit  verbreiteter  Diskriminierung  und 
Marginalisierung in ihren politischen Rechten eingeschränkt (FH 2023).
Laut  Gesetz  sind  alle  traditionellen  Gemeinschaften  ohne  Diskriminierung  an  Entscheidungen 
beteiligt, die ihr Land, ihre Kultur, ihre Traditionen und die Verteilung der natürlichen Ressourcen 
betreffen.  Aufgrund  ihres  nomadischen  Lebensstils  waren  die  San,  die  frühesten  bekannten 
Bewohner des Landes, jedoch nicht in der Lage, diese Rechte wirksam wahrzunehmen, da sie nur 
minimalen  Zugang  zu  Bildung  und  begrenzte  wirtschaftliche  Möglichkeiten  hatten  und  relativ 
isoliert lebten. Einige San hatten Schwierigkeiten, einen staatlichen Ausweis zu erhalten, da sie 
keine  Geburtsurkunde  oder  einen  anderen  Ausweis  besaßen.  Staatliche  Ausweise  sind 
erforderlich, um Zugang zu staatlichen Sozialprogrammen zu erhalten und sich für das Wahlrecht 
zu registrieren. Der fehlende Zugang zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hinderte San-
Frauen  daran,  GBV  (Gender-based  violence) anzuzeigen  und  Schutz  zu  suchen  (USDOS 
20.3.2023).
Das Nomadenvolk der San ist in unverhältnismäßig hohem Maße von Armut und gesellschaftlicher 
Ausgrenzung betroffen (FH 2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  –  Namibia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 29.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024
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16. Relevante Bevölkerungsgruppen
Relevante ethnische Gruppen in Namibia sind: Ovambo 50 %, Kavangos 9 %, Herero 7 %,
Damara 7 %, gemischte europäische und afrikanische Abstammung 6,5 %, Europäer 6 %, Nama 5 
%, Caprivianer 4 %, San 3 %, Baster 2 %, Tswana 0,5 % (CIA 6.2.2024).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, People and 
Society,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#people-and-society,  Zugriff 
9.2.2024
16.1. Frauen
Das  Zivilrecht  verbietet  geschlechtsspezifische  Diskriminierung,  u.  a.  in  den  Bereichen 
Beschäftigung,  Scheidung,  Bildung,  Wohnen  sowie  Geschäfts-  und  Immobilienbesitz.  Die 
Regierung setzte das Gesetz im Allgemeinen wirksam durch (USDOS 20.3.2023).
Das  Gesetz  verbietet  häusliche  Gewalt.  Geschlechtsspezifische  Gewalt  (GBV),  insbesondere 
häusliche Gewalt, war ein weitverbreitetes Problem (USDOS 20.3.2023; vgl. AI 28.3.2023). Der 
Präsident und die First Lady sprachen sich öffentlich gegen GBV aus; das Büro der First Lady 
förderte  aktiv  das  Bewusstsein  für  GBV  und  Abhilfemaßnahmen  in  jeder  Region.  Aktivisten 
reichten bei der Regierung eine Petition ein, in der sie die Einrichtung eines Registers verurteilter 
Sexualstraftäter, eine Überprüfung der Strafgesetze für Verurteilungen wegen Sexualdelikten und 
anderer Formen von Gewalt gegen Frauen (einschließlich Mord), die beschleunigte Untersuchung 
aller  gemeldeten  Sexualdelikte  und  anderer  Fälle  von  Gewalt  gegen  Frauen,  die  Einrichtung 
bewaffneter Nachbarschaftspatrouillen und eine Evaluierung der Schulpraktiken in Bezug auf die 
Beschämung der Opfer forderten (USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz sieht Verfahrensgarantien wie Schutzanordnungen zum Schutz von Opfern von GBV 
vor.  Wenn  die  Behörden  Meldungen  über  häusliche  Gewalt  erhielten,  wurden  GBV-
Schutzeinheiten  aktiv.  Die  GBV-Einheiten  waren  mit  Polizeibeamten,  Sozialarbeitern, 
Rechtsberatern  und  medizinischem  Personal  besetzt,  die  für  die  Unterstützung  von  Opfern 
sexueller Gewalt ausgebildet waren (USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz stellt die Vergewaltigung von Männern und Frauen, einschließlich der Vergewaltigung
in der Ehe, unter Strafe. Das Gesetz definiert Vergewaltigung als jede sexuelle Handlung, die unter 
Zwang vorgenommen wird (USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (USDOS 20.3.2023).
Es gibt kein Gesetz, das die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränkt, und sie 
haben sich auch beteiligt. Während Frauen 44 % der Sitze in der Nationalversammlung innehatten, 
verfügten sie nur über 14 Sitze im Nationalrat. Angehörige von Minderheitengruppen hatten nur 
wenige  Sitze  (USDOS  20.3.2023).  Frauen  stellen  49  %  der  Mitglieder  lokaler  Behörden  und 
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