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und die Antikorruptionskommission berichteten, dass NAMPOL (Namibian Police Force) bei Menschenrechtsuntersuchungen kooperierte und sie unterstützte (USDOS 20.3.2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 5.6.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 6.2.2024 10. Wehrdienst und Rekrutierungen Es besteht keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Militärdienst besteht für Männer und Frauen eine Altersbeschränkung von 18-25 Jahren (CIA 6.2.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#military-and-security, Zugriff 9.2.2024 11. Allgemeine Menschenrechtslage Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten glaubwürdige Berichte über schwerwiegende Korruption in der Regierung und Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellen, obwohl sie nicht durchgesetzt werden (USDOS 20.3.2023). Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Inhaftierte (USDOS 20.3.2023). Die Verfassung verbietet willkürliche oder unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre, die Familie, die Wohnung oder die Korrespondenz, und es gab keine Berichte, dass die Regierung diese Verbote nicht beachtet hätte (USDOS 20.3.2023). Das Recht auf Privateigentum ist gesetzlich garantiert und wird in der Praxis weitgehend respektiert. Die Verfassung verbietet Enteignungen ohne Entschädigung (FH 2023). Sklaverei und Leibeigenschaft sind verfassungsrechtlich verboten (FH 2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 30.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024 11.1. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023), und die Regierung respektierte dieses Recht im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023). In der Praxis unterliegen Journalisten nur wenigen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 19

rechtlichen Beschränkungen und arbeiten im Allgemeinen ohne Gefahr für ihre persönliche Sicherheit (FH 2023). Verleumdung ist eine Straftat, die im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder beidem geahndet wird. Gefängnisstrafen waren selten, und die meisten Verurteilten wurden zu Geldstrafen verurteilt. Es gab keine Berichte darüber, dass die Behörden Verleumdungsgesetze nutzten, um die öffentliche Diskussion einzuschränken oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Journalisten oder politische Gegner zu ergreifen (USDOS 20.3.2023). Die Regierung hat den Zugang zum Internet nicht eingeschränkt oder unterbrochen oder Online- Inhalte zensiert, und es gab keine glaubwürdigen Berichte, dass die Regierung die private Online- Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht hat (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßig stattfindenden, geheimen Wahlen zu wählen, die auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht beruhen (USDOS 20.3.2023). Im März 2021 veröffentlichte die Regierung neue Bestimmungen zum Kommunikationsgesetz von 2009, die das Abhören von Telekommunikation durch den nationalen Geheimdienst und die Polizei ermöglichen (FH 2023). In der Rangliste der Pressefreiheit 2023 liegt Namibia auf Platz 22 von 180 gelisteten Plätzen, was eine Verschlechterung von 4 Plätzen gegenüber dem Vorjahr darstellt (RSF ohne Datum). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 1.2.2024 - RSF – Reporter ohne Grenzen (ohne Datum): Mongolei, https://www.reporter-ohne- grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2023/ RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2023.pdf, Zugriff 30.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 2.2.2024 11.2. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition In der Verfassung und in den Gesetzen ist die Versammlungs- (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023) und Vereinigungsfreiheit verankert, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023). Am 13. Mai 2022 gingen jedoch Polizeikräfte in der Hauptstadt Windhoek mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedlich demonstrierende Händler:innen vor (AI 28.3.2023). Politische Parteien können frei gegründet werden und arbeiten. Allerdings können die Gebühren für die Registrierung von Kandidaten und die Finanzierung von Kampagnen kleinere Parteien übermäßig belasten. Parteien, die einen Parlamentssitz innehaben, erhalten jährlich öffentliche Unterstützung auf der Grundlage der parlamentarischen Vertretung (FH 2023). Die Oppositionsparteien können frei zu den Wahlen antreten und sind im Allgemeinen nicht mit Einschüchterungen oder Schikanen während des Wahlkampfs konfrontiert (FH 2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 19

Die Oppositionsparteien konnten bei den Wahlen ihren Anteil von 19 auf 33 Sitze in der Nationalversammlung erhöhen. Außerdem gibt es acht nicht stimmberechtigte Sitze in der Versammlung, die vom Präsidenten ernannt werden. Bei den Regionalwahlen im Jahr 2020 erhielt die SWAPO 28 von 40 Sitzen im Nationalrat (Oberhaus des Parlaments, in dem die gewählten Regionalräte sitzen). 2020 fanden auch Kommunalwahlen statt, die dazu führten, dass in wirtschaftlichen Zentren wie Windhoek, Swakopmund und Walvis Bay zum ersten Mal von der Opposition geführte Bürgermeister an die Macht kamen (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz sieht das Recht vor, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, legale Streiks durchzuführen und Tarifverhandlungen zu führen; das Gesetz verbietet jedoch Beschäftigten in bestimmten Sektoren, wie etwa bei der Polizei, beim Militär und im Strafvollzug, Gewerkschaften beizutreten oder zu streiken (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Quellen: - AI – Amnesty International (28.3.2023): Namibia 2022, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/namibia-2022, Zugriff 5.2.2024 - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 5.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024 12. Haftbedingungen Die Haftbedingungen waren hart und lebensbedrohlich aufgrund von Nahrungsmittelknappheit, starker Überbelegung, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen. Die Bedingungen in den Untersuchungsgefängnissen waren deutlich schlechter als in den Gefängnissen (USDOS 20.3.2023). Die Regierung macht weiterhin Fortschritte, um sicherzustellen, dass die Rechte und das Wohlergehen von Straftätern in Haftanstalten geschützt und gefördert werden. Die Gesundheitspolitik des namibischen Strafvollzugsdienstes setzt sich dafür ein, dass den Insassen die gleichen Gesundheitsstandards geboten werden, wie sie auch der Allgemeinheit gewährt werden (UN Human Rights Committee 23.5.2022). Die Regierung gewährte lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) Zugang zu Gefängnissen und Gefangenen. Vertreter des Büros des Ombudsmanns besuchten Gefängnisse und Untersuchungshaftanstalten (USDOS 20.3.2023). Quellen: - UN Human Rights Committee (23.5.2022): Third periodic report submitted by Namibia under article 40 of the Covenant, due in 2020, https://www.ecoi.net/en/file/local/2072771/G2234962.pdf, Zugriff 9.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 19

13. Todesstrafe In Namibia ist die Todesstrafe vollständig abgeschafft (Frankreich Diplomatie 10.2022; vgl. AI 22.6.2018). Quellen: - AI – Amnesty International (22.6.2018): Staaten mit und ohne Todesstrafe, https://amnesty- todesstrafe.de/2018/06/staaten-mit-und-ohne-todesstrafe/, Zugriff 5.2.2024 - Frankreich Diplomatie [Frankreich] (10.2022): Abschaffung der Todesstrafe, https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-und-humanitare- hilfe/abschaffung-der-todesstrafe/, Zugriff 6.2.2024 14. Religionsfreiheit Die Verfassung legt fest, dass das Land ein säkularer Staat ist und verbietet religiöse Diskriminierung, sieht Glaubensfreiheit und das Recht vor, jede Religion auszuüben, sich dazu zu bekennen und zu fördern. Das Gesetz erlaubt die Anerkennung jeder religiösen Gruppe als freiwillige Vereinigung und erfordert keine Registrierung bei der Regierung. Die Verfassung erlaubt es religiösen Gruppen, Privatschulen zu betreiben, solange die Aufnahme in die Schule nicht von der Religion des Schülers abhängt (USDOS 15.5.2023). Die Religionsfreiheit wird in der Praxis im Allgemeinen geachtet (FH 2023). Die US-Regierung schätzt die Gesamtbevölkerung auf 2,7 Millionen (Mitte des Jahres 2022) (USDOS 15.5.2023). Laut einer 2015 veröffentlichten Umfrage des Pew Forum on Religion and Public Life bezeichnen sich etwa 97 % der Bevölkerung als Christen (USDOS 15.5.2023; vgl. CIA 6.2.2024). Laut kirchlichen Statistiken und dem Demographic and Health Survey der Regierung aus dem Jahr 2013 (den letzten verfügbaren Regierungsdaten) bezeichnen sich etwa 50 % als lutherisch und 20 % als katholisch. Angehörige anderer religiöser Gruppen, darunter Anglikaner, verschiedene reformierte Konfessionen, Adventisten, Baptisten, Methodisten, Pfingstler, Evangelikale, Charismatiker und die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, machen die restlichen 27 %der Bevölkerung aus, die sich als Christen bezeichnen (USDOS 15.5.2023). Muslime, Baha'is, Juden, Buddhisten, Atheisten und andere Nichtchristen machen zusammen etwa 3 % der Bevölkerung aus und leben hauptsächlich in städtischen Gebieten. Die Muslime sind überwiegend Sunniten (USDOS 15.5.2023). Es gibt eine kleine jüdische Gemeinde von weniger als 100 Personen im Land, von denen die meisten in Windhoek leben. Es gab keine Berichte über antisemitische Handlungen (USDOS 20.3.2023). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#people-and-society, Zugriff 9.2.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 19

- FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 30.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 5.2.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious Freedom: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2092386.html, Zugriff 6.2.2024 15. Minderheiten Personen, die nicht von der Regierung registriert sind und in Stammes- und traditionellen Gemeinschaften leben, sind de facto staatenlos. Im September 2022 starteten das Ministerium für Inneres, Einwanderung und Sicherheit und eine ausländische Entwicklungshilfeorganisation eine Kampagne zur Unterstützung staatenloser Stammesangehöriger und anderer im Land lebender Personen bei der Registrierung (USDOS 20.3.2023). Es gibt kein Gesetz, das die Beteiligung von Angehörigen von Minderheitengruppen am politischen Prozess einschränkt, und sie haben sich auch beteiligt (USDOS 20.3.2023). Fast alle ethnischen Gruppen sind im Parlament und in höheren politischen Positionen vertreten. Die Mitglieder der ethnischen Gruppe der San sind jedoch aufgrund weit verbreiteter Diskriminierung und Marginalisierung in ihren politischen Rechten eingeschränkt (FH 2023). Laut Gesetz sind alle traditionellen Gemeinschaften ohne Diskriminierung an Entscheidungen beteiligt, die ihr Land, ihre Kultur, ihre Traditionen und die Verteilung der natürlichen Ressourcen betreffen. Aufgrund ihres nomadischen Lebensstils waren die San, die frühesten bekannten Bewohner des Landes, jedoch nicht in der Lage, diese Rechte wirksam wahrzunehmen, da sie nur minimalen Zugang zu Bildung und begrenzte wirtschaftliche Möglichkeiten hatten und relativ isoliert lebten. Einige San hatten Schwierigkeiten, einen staatlichen Ausweis zu erhalten, da sie keine Geburtsurkunde oder einen anderen Ausweis besaßen. Staatliche Ausweise sind erforderlich, um Zugang zu staatlichen Sozialprogrammen zu erhalten und sich für das Wahlrecht zu registrieren. Der fehlende Zugang zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten hinderte San- Frauen daran, GBV (Gender-based violence) anzuzeigen und Schutz zu suchen (USDOS 20.3.2023). Das Nomadenvolk der San ist in unverhältnismäßig hohem Maße von Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen (FH 2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 29.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 19

16. Relevante Bevölkerungsgruppen Relevante ethnische Gruppen in Namibia sind: Ovambo 50 %, Kavangos 9 %, Herero 7 %, Damara 7 %, gemischte europäische und afrikanische Abstammung 6,5 %, Europäer 6 %, Nama 5 %, Caprivianer 4 %, San 3 %, Baster 2 %, Tswana 0,5 % (CIA 6.2.2024). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.2.2024): The World Factbook, Namibia, People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/namibia/#people-and-society, Zugriff 9.2.2024 16.1. Frauen Das Zivilrecht verbietet geschlechtsspezifische Diskriminierung, u. a. in den Bereichen Beschäftigung, Scheidung, Bildung, Wohnen sowie Geschäfts- und Immobilienbesitz. Die Regierung setzte das Gesetz im Allgemeinen wirksam durch (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz verbietet häusliche Gewalt. Geschlechtsspezifische Gewalt (GBV), insbesondere häusliche Gewalt, war ein weitverbreitetes Problem (USDOS 20.3.2023; vgl. AI 28.3.2023). Der Präsident und die First Lady sprachen sich öffentlich gegen GBV aus; das Büro der First Lady förderte aktiv das Bewusstsein für GBV und Abhilfemaßnahmen in jeder Region. Aktivisten reichten bei der Regierung eine Petition ein, in der sie die Einrichtung eines Registers verurteilter Sexualstraftäter, eine Überprüfung der Strafgesetze für Verurteilungen wegen Sexualdelikten und anderer Formen von Gewalt gegen Frauen (einschließlich Mord), die beschleunigte Untersuchung aller gemeldeten Sexualdelikte und anderer Fälle von Gewalt gegen Frauen, die Einrichtung bewaffneter Nachbarschaftspatrouillen und eine Evaluierung der Schulpraktiken in Bezug auf die Beschämung der Opfer forderten (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz sieht Verfahrensgarantien wie Schutzanordnungen zum Schutz von Opfern von GBV vor. Wenn die Behörden Meldungen über häusliche Gewalt erhielten, wurden GBV- Schutzeinheiten aktiv. Die GBV-Einheiten waren mit Polizeibeamten, Sozialarbeitern, Rechtsberatern und medizinischem Personal besetzt, die für die Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt ausgebildet waren (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz stellt die Vergewaltigung von Männern und Frauen, einschließlich der Vergewaltigung in der Ehe, unter Strafe. Das Gesetz definiert Vergewaltigung als jede sexuelle Handlung, die unter Zwang vorgenommen wird (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (USDOS 20.3.2023). Es gibt kein Gesetz, das die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränkt, und sie haben sich auch beteiligt. Während Frauen 44 % der Sitze in der Nationalversammlung innehatten, verfügten sie nur über 14 Sitze im Nationalrat. Angehörige von Minderheitengruppen hatten nur wenige Sitze (USDOS 20.3.2023). Frauen stellen 49 % der Mitglieder lokaler Behörden und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 19

Gemeinden - was auf die gesetzlich festgelegten Geschlechterquoten auf diesen Ebenen zurückzuführen ist - und zwischen 19 und 23 % der Kandidaten bei Regionalwahlen (FH 2023). Es gibt keine rechtlichen Hindernisse für den Zugang von Frauen zu Land. Allerdings schränken die Bräuche in Bezug auf Erbschaftsverfahren und Eigentumsrechte Frauen ein (FH 2023). Frauen sind in der Judikative unterrepräsentiert (FH 2023). Quellen: - AI – Amnesty International (28.3.2023): Namibia 2022, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/namibia-2022, Zugriff 5.2.2024 - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 30.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 29.1.2024 16.2. Kinder Die Verfassung sieht vor, dass die Staatsbürgerschaft durch Geburt im Lande von einem staatsbürgerlichen Elternteil oder einem ausländischen Elternteil mit gewöhnlichem Aufenthalt im Lande oder durch Geburt außerhalb des Landes von staatsbürgerlichen Eltern erworben werden kann (USDOS 20.3.2023). Kindesmissbrauch war ein ernstes Problem und die Behörden verfolgten Verbrechen gegen Kinder, insbesondere Vergewaltigung und Inzest. Das Gesetz sieht bei Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs eine hohe Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder beides vor. Das Ministerium für Geschlechtergleichstellung, Armutsbekämpfung und soziale Wohlfahrt setzte im ganzen Land Sozialarbeiter ein, die sich mit Fällen von Kindesmissbrauch befassten (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz stellt Kinderpornografie, Kinderhandel und die Handlungen sowohl von Sexkäufern als auch von Menschenhändlern in Fällen von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern unter 18 Jahren unter Strafe. Die Regierung setzte das Gesetz durch. Der Besitz von oder der Handel mit Kinderpornografie ist illegal (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, auch für Kinder (USDOS 20.3.2023), dennoch ist Kinderzwangsarbeit in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich weit verbreitet (FH 2023; vgl. USDOL 26.9.2023). Im Jahr 2022 hat Namibia minimale Fortschritte bei den Bemühungen um die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gemacht. Im März brachte die Regierung die Sozialschutzpolitik auf den Weg, um einen Rahmen für die Stärkung bestehender Schutzmechanismen zu schaffen, einschließlich des Child Disability Grant (Zuschuss für behinderte Kinder) und des Orphans and Vulnerable Children Grant (Zuschuss für Waisen und gefährdete Kinder), die beide monatliche Zusatzzahlungen für von Kinderarbeit bedrohte Kinder vorsehen. Dennoch sind Kinder in Namibia den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 19

einschließlich der kommerziellen sexuellen Ausbeutung, manchmal als Folge des Menschenhandels (USDOL 26.9.2023). Die Verhinderung und Beseitigung von Kinderarbeit ist nicht in die wichtigsten nationalen Politiken integriert, und die Sozialprogramme gehen nicht auf Kinderarbeit in der Landwirtschaft und Hausarbeit ein (USDOL 26.9.2023). Das Gesetz verbietet die zivile Eheschließung sowohl für Buben als auch für Mädchen unter 18 Jahren (USDOS 20.3.2023). 7 % der Mädchen werden jedoch verheiratet, bevor sie 18 Jahre alt sind (FH 2023; vgl. AI 28.3.2023). Quellen: - AI – Amnesty International (28.3.2023): Namibia 2022, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/namibia-2022, Zugriff 5.2.2024 - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 29.1.2024 - USDOL – US Department of Labor [USA] (26.9.2023): 2022 Findings on the Worst Forms of Child Labor: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2098514.html, Zugriff 30.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024 16.3. Sexuelle Minderheiten Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind nach wie vor kriminalisiert, obwohl das Verbot nicht durchgesetzt wird (FH 2023). Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es seit 1990 nicht gegeben (BMEIA 5.2.2024; vgl. AA 5.2.2024). Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen sind straflos (AA 5.2.2024). Trotz der Fortschritte in der Menschenrechtsbewegung für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder intersexuelle Personen (LGBTQI+) gab es weiterhin weitverbreitete Diskriminierung beim Zugang zu Justiz-, Gesundheits- und Sozialdiensten. Übergriffe auf LGBTQI+-Personen wurden aus Angst vor offizieller Diskriminierung und möglichen rechtlichen Konsequenzen nicht gemeldet (USDOS 20.3.2023). Die gleichgeschlechtliche Ehe wird nicht anerkannt (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023) ebenso wenig die eingetragene Partnerschaft (BMEIA 5.2.2024). LGBTQI+-Personen und -Organisationen genossen Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und wurden nicht daran gehindert, Veranstaltungen abzuhalten (USDOS 20.3.2023). Gesellschaftliche Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit HIV sind nach wie vor ein Problem (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.2.2024): Namibia, Reise- und Sicherheitshinweise, Reiseinfos, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/namibia-node/namibiasicherheit/208314, Zugriff 5.2.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 19

- BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (6.2.2024): Namibia, Besondere Bestimmungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/namibia, Zugriff 5.2.2024 - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 29.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 6.2.2024 17. Bewegungsfreiheit Das Gesetz sieht Freizügigkeit von Inlandsreisen, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2097716.html, Zugriff 2.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 6.2.2024 18. IDPs und Flüchtlinge Die Regierung hat mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammengearbeitet, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylbewerbern sowie anderen Personen Schutz und Unterstützung zu bieten (USDOS 20.3.2023). Flüchtlinge und legale Einwanderer mit Arbeitserlaubnis genießen den gleichen rechtlichen Schutz, die gleiche Entlohnung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie Staatsbürger (USDOS 20.3.2023). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 2.2.2024 19. Grundversorgung und Wirtschaft Die Wirtschaft Namibias lässt sich in einen modernen, marktorientierten und einen informellen, auf die Subsistenz orientierten Sektor unterteilen. Der Bergbau erwirtschaftet mehr als 50 % der Deviseneinnahmen (GIZ 3.2021). Die namibische Wirtschaft wuchs 2022 um 4,9 % und prolongierte damit den positiven Trend nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Treiber für dieses Wirtschaftswachstum waren die steigenden Rohstoffpreise und die zunehmende Nachfrage Chinas nach Diamanten. Vor allem steigende Produktionsraten bei Kupfer und Uranium sowie insbesondere die voranschreitenden Entwicklungen bei grünem Wasserstoff, welches Namibia aus Wind- und Solarenergie produzieren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 19

möchte, tragen hierzu bei. Man geht von einem durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftswachstum von 3,1 % zwischen 2025 und 2027 aus (WKO 2.2023). Ressourcenreichtum, politische Stabilität (bzw. eine starke Regierungsführung und starke Institutionen) und ein solides makroökonomisches Management haben zur Armutsbekämpfung beigetragen und Namibia zu einem Land mit mittlerem Einkommen der oberen Kategorie werden lassen (WB 24.9.2023). Zu den großen Herausforderungen des Landes zählen die extrem ungleiche Verteilung von Einkommen, Vermögen und Landbesitz sowie die weitverbreitete Armut. Knapp zwei Drittel der Bevölkerung verfügt nicht mal über eine sanitäre Basisausstattung, fast die Hälfte hat keinen Zugang zu Elektrizität. Etwa ein Fünftel der namibischen Bevölkerung war vor Ausbruch der Corona-Pandemie unterernährt. Der Anteil dürfte noch gestiegen sein, denn infolge der Krise stieg die Zahl der unterhalb der Armutsgrenze lebenden Menschen weiter an (BMZ ohne Datum). Die Inflationsrate betrug 2022 6 % und die Arbeitslosenquote 20,8 % (WKO 10.2023; vgl. Laenderdaten.info ohne Datum). Das Gesetz verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit und schreibt gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz verbietet die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Schwangerschaft, familiärer Verantwortung, Behinderung, Alter, Sprache und sozialem Status (USDOS 20.3.2023). Das Ministerium für Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Schaffung von Arbeitsplätzen hat für verschiedene Sektoren Mindestlohnvorschriften erlassen. Es gibt kein nationales Mindestlohngesetz, das für alle Sektoren gilt. Alle branchenspezifischen Mindestlohnsätze gelten auf nationaler Ebene und lagen über der Armutsgrenze (USDOS 20.3.2023). Quellen: - BMZ – BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (ohne Datum): Namibia, soziale Situation, https://www.bmz.de/de/laender/namibia/soziale-situation-11754, Zugriff 5.2.2024 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (3.2021): Namibia, https://www.giz.de/de/downloads/neue-maerkte-neue-chancen_namibia_web_mit %20coronahinweis_neu.pdf, Zugriff 2.2.2024 - laenderdaten.info (ohne Datum): Namibia, Index, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Namibia/index.php, Zugriff 5.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Namibia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089702.html, Zugriff 30.1.2024 - WB – The World Bank (24.9.2023): The World Bank in Namibia, Overview, https://www.worldbank.org/en/country/namibia/overview, Zugriff 2.2.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.2023): Länderprofil Namibia, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-namibia.pdf, Zugriff 2.2.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2023): Namibia, Länderreport Außenwirtschaft, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/namibia-laenderreport.pdf, Zugriff 2.2.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 19
