neus-lib-2017-08-16-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Aktualisierungshinweis Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt entweder in vorgegebenen Intervallen (TOP-Herkunftsstaaten) oder bei gegebenem Bedarf (andere Herkunftsstaaten). Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 17

Länderspezifische Anmerkungen Bei der Erstellung des LIB wurde der Fokus auf die wesentlichen Bereiche gelegt. Zusätzlich benötigte Informationen können bei Bedarf per Anfrage an die Staatendokumentation recherchiert werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 17

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................5 2. Politische Lage.................................................................................................................. 6 3. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................6 4. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................7 5. Folter und unmenschliche Behandlung.............................................................................7 6. Korruption..........................................................................................................................8 7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten...............................................................................8 8. Ombudsmann....................................................................................................................8 9. Wehrdienst und Rekrutierungen........................................................................................9 10. Allgemeine Menschenrechtslage...................................................................................9 11. Meinungs- und Pressefreiheit......................................................................................10 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition.................................................10 13. Haftbedingungen..........................................................................................................10 14. Religionsfreiheit............................................................................................................11 14.1. Religiöse Gruppen................................................................................................11 15. Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen............................................................11 16. Relevante Bevölkerungsgruppen.................................................................................13 16.1. Frauen...................................................................................................................13 16.2. Kinder....................................................................................................................14 16.3. Homosexuelle.......................................................................................................14 17. Bewegungsfreiheit........................................................................................................15 18. IDPs und Flüchtlinge....................................................................................................15 19. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................15 19.1. Sozialbeihilfen.......................................................................................................16 20. Medizinische Versorgung.............................................................................................16 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 17

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 17

2. Politische Lage Neuseeland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Bürger wählen ihre Vertreter in freien und fairen Mehrparteienwahlen, zuletzt im September 2014. Die Nationalpartei gewann 60 von 121 parlamentarischen Sitzen und bildete eine Koalitionsregierung mit drei anderen Parteien (USDOS 3.3.2017). Neuseeland ist eine konstitutionelle Monarchie mit Einkammer-Parlament (derzeit 121 Abgeordnete). Wahlen werden im dreijährigen Turnus durchgeführt, die letzten fanden am 20. September 2014 statt. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II. Neuseeland wird zentral verwaltet. Daneben besteht in beschränktem Rahmen regionale Selbstverwaltung durch 11 Regionalräte sowie 67 Stadt- und Bezirksräte bzw. zusammengefasste Regional-, Bezirks- und Stadträte („unitary authorities“). Das neuseeländische Verfassungsrecht - es gibt keine geschriebene Verfassung - beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill of Rights von 1689 und auf einer Anzahl neuseeländischer Gesetze, u.a. dem Waitangi- Vertrag von 1840, der die Beziehungen zwischen der Krone und den Maori-Stämmen regelt. In Neuseeland galt bis 1996 das relative Mehrheitswahlrecht, das in einer Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-Prozent-Klausel ersetzt wurde: Das Mixed Member Proportional System (MMP). Eine Besonderheit stellen die 7 nur für Maoris im Parlament reservierten Sitze dar, deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen bestimmt werden (Auswärtiges Amt 2.2017a). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 31.7.2017 - Auswärtiges Amt (2.2017a): Neuseeland - Innenpolitik, http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, Zugriff 31.7.2017 3. Rechtsschutz/Justizwesen In Neuseeland besteht ein unabhängiges Gerichtswesen, die Richter werden vom Generalgouverneur ernannt. Die Justiz ist hierarchisch gegliedert in District Courts (vergleichbar Amtsgerichten), High Courts (Landgerichten), den Court of Appeal (Berufungsgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof), der im Mai 2004 den bisherigen Privy Council in London als höchste Instanz abgelöst hat (Auswärtiges Amt 2.2017a). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 17

Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen können Rechtsmittel für Menschenrechtsverletzungen in Anspruch nehmen, einschließlich des Zugangs zum Menschenrechtsüberprüfungsgericht (USDOS 3.3.2017). Die Anzahl von Māori im Strafjustiz-System blieb überproportional hoch (AI 22.2.2017). Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017 - Auswärtiges Amt (2.2017a): Neuseeland - Innenpolitik, http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, Zugriff 31.7.2017 - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 3.8.2017 4. Sicherheitsbehörden Zivile Behörden hatten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Die Regierung hat wirksame Mechanismen für die Verfolgung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen begehen, es gab jedoch keine Berichte über solche Missbräuche während des Jahres. Das Gesetz verbietet willkürliche Festnahme und Inhaftierung, und die Regierung hat diese Verbote allgemein beachtet. Die Polizei ist für die innere Sicherheit und die Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die externe Sicherheit verantwortlich. Die Zivilbehörden haben eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte, und die Regierung hat wirksame Mechanismen, um Missbrauch und Korruption zu untersuchen und zu bestrafen. Es gab keine Berichte über Straflosigkeit, bei welchen Sicherheitskräfte involviert waren (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 5. Folter und unmenschliche Behandlung Es gab keine Berichte, dass die Regierung oder ihre Beauftragten willkürliche oder rechtswidrige Tötungen begangen haben. Es gab keine Berichte über politisch motiviertes Verschwinden-Lassen. Das Gesetz verbietet Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe, und es gab keine Berichte, dass die Regierungsbeamten solche begangen hätten (USDOS 3.3.2017). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 17

- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 6. Korruption Das Gesetz sieht die strafrechtliche Verfolgung von Korruption vor, und die Regierung hat diese Gesetze in der Regel effektiv umgesetzt. Es gab keine Berichte über staatliche Korruption im Laufe des Jahres [2016] (USDOS 3.3.2017). Transparency International listet im Corruption Perceptions Index 2016 Neuseeland gemeinsam mit Dänemark auf Platz 1 von 176 Ländern (TI 2017). Quellen: - TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2016, https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2017/01/2017-01-25_Corruption- Perceptions-Index-2016-Ergebnisse-gesamt.pdf, Zugriff 3.8.2017 - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Eine Reihe von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitete in der Regel ohne staatliche Beschränkung, recherchierte und veröffentlichte ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle. Die Regierungsbeamten waren kooperativ und reagierten auf deren Ansichten. Das Justizministerium finanzierte die HRC (Human Rights Commission), die als unabhängige Agentur ohne staatliche Eingriffe betrieben wurde. Die HRC hatte ausreichend Personal und Ressourcen, um ihre Mission zu erfüllen. Die Öffentlichkeit betrachtete die HRC als effektiv und sie genoss ein hohes öffentliches Vertrauen. (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 8. Ombudsmann Gefängnisinsassen konnten unzensierte Beschwerden an gesetzlichen Inspektoren oder den Ombudsmann richten. Das Büro des Ombudsmannes berichtet jährlich dem Parlament über seine Ergebnisse. Das Amt des Bürgerbeauftragten, das dem Parlament verantwortlich, aber unabhängig von der Regierung ist, ist beauftragt, Beschwerden über Verwaltungsakte, Entscheidungen, Empfehlungen und Unterlassungen nationaler und lokaler Behörden zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 17

untersuchen. Es ist weiter für Inspektionen von Gefängnissen und bei Beschwerden von Häftlingen zuständig. Das Büro arbeitete mit der Regierung zusammen, jedoch ohne Regierungs- oder Parteibeeinflussung, hatte ausreichende Ressourcen und wurde als wirksam angesehen (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Es gibt keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgesehen. Soldaten können erst im Alter von 18 Jahren eingesetzt werden (CIA 25.7.2017). Quellen: - CIA, World Factbook (25.7.2017): New Zealand, Military and Security, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 3.8.2017 10.Allgemeine Menschenrechtslage Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten unverhältnismäßige gesellschaftliche Probleme für indigene Personen, Kindesmissbrauch, Menschenhandel und gesellschaftliche Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Minderheiten. Die Regierung hat wirksame Mechanismen für die Verfolgung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen begehen, es gab jedoch keine Berichte über solche Missbräuche während des Jahres. Es gab keine Berichte über politische Gefangene. Das Gesetz verbietet die willkürliche oder rechtswidrige Einmischung in die Privatsphäre, Familie, oder Korrespondenz. Es gab keine Berichte, dass die Regierung diese Verbote nicht respektierte. Das Gesetz bietet den Bürgern die Möglichkeit, die Regierung durch freie und faire periodische Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung stattfinden und auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht basieren. Es gibt keine Gesetze, die die Teilnahme von Frauen oder Minderheiten am politischen Prozess einschränken (USDOS 3.3.2017). Neuseeland erhielt Kritik vom UN-Menschenrechtsausschuss und dem Ausschuss für die Rechte des Kindes für seine hohe Anzahl von indigenen Māori-Inhaftierten, für die Kinderarmut und die häusliche Gewalt (AI 22.2.2017). Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 17

- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 31.7.2017 11.Meinungs- und Pressefreiheit Das Gesetz sieht die Meinungs- und Pressefreiheit vor, und die Regierung hat diese Rechte in der Regel respektiert. Die Regierung beschränkte oder störte den Zugang zum Internet oder zensurierte Online-Inhalte nicht. Es gab keine glaubwürdigen Berichte. dass die Regierung private Online-Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnis überwachte. Das Internet war weit verbreitet und genutzt (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 12.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Das Gesetz sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung hat diese Rechte in der Regel respektiert (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 13.Haftbedingungen Es gab keine signifikanten Berichte über Gefängnis- oder Haftzentrumsbedingungen, die Menschenrechtsfragen aufwarfen. Die Regierung erlaubte Besuche durch unabhängige Menschenrechtsbeobachter. Personen, die eines Verbrechens angeklagt sind und 17 Jahre oder älter sind, werden als Erwachsene angesehen und, im Falle der Verurteilung, in Gefängnisse für Erwachsene eingeliefert. Die Behörden hielten männliche Gefangene, die jünger als 17 Jahre sind in Einrichtungen an, die von der nationalen Kinder- und Jugendhilfe betrieben wurden. Es gab keine getrennten Einrichtungen für jugendliche Frauen, da es weniger als fünf von ihnen zu irgendeinem Zeitpunkt im ganzen Land gab. (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 17

14.Religionsfreiheit Die Verfassung und andere Gesetze bestimmen Religionsfreiheit, Das Gesetz verbietet weiters Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung. Jüdische und muslimische Führer berichteten über antisemitische und anti-islamische Vorfälle, und die neuseeländische Menschenrechtskommission (HRC) erhielt 49 Beschwerden über Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung. Laut Daten der Volkszählung 2013 sind 12,6 Prozent der Bevölkerung römisch-katholisch, 11,8 Prozent der Bevölkerung sind Anglikanisch, 8,1 Prozent Presbyterianer, 7,5 Prozent gehören anderen protestantischen Konfessionen an, 5,5 Prozent sind Christen ohne bestimmter Zugehörigkeit, 2,6 Prozent Methodisten, 2,3 Prozent Hindu, 1,5 Prozent Buddhisten, 1,4 Prozent Anhänger der Maori -Religion, 1,2 Prozent Muslime und 0,2 Prozent jüdischen Glaubens. Mehr als 90 zusätzliche religiöse Gruppen bilden zusammen weniger als 1 Prozent der Bevölkerung (USDOS 10.8.2016). Quellen: - USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious Freedom - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/328389/469168_de.html, Zugriff 1.8.2017 14.1. Religiöse Gruppen Die jüdische Gemeinde zählte laut Volkszählung 2013 etwa 7.000 Mitglieder. Antisemitische Vorfälle waren selten (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 15.Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen Die Maori, seit Ende des 19. Jahrhunderts Minderheit in Neuseeland, haben sich dem europäisch geprägten Wirtschafts- und Lebensstil weitgehend angepasst. Aufgrund des Vertrags von Waitangi von 1840 und darauf basierender Gesetze genießen sie volle Gleichberechtigung. Seit 1987 ist die Sprache der Maori neben Englisch Amtssprache in Neuseeland, wenn auch wesentlich weniger verbreitet. Alle Regierungen der letzten Jahre haben sich darum bemüht, die Stellung der Maori in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu stärken.1975 wurde das „Waitangi-Tribunal“ eingerichtet, um die Aufarbeitung des im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts an den Maori begangenen Unrechts (vor allem durch Missachtung der unter dem Waitangi-Vertrag geschützten Eigentumsrechte an Grund und Boden) zu beschleunigen. Seit den 90er Jahren wurden Ansprüche verschiedener Maori- Stämme gegenüber der Regierung in langwierigen Schlichtungsverfahren (settlements) beigelegt. Zwischen 1994 und 2015 sind 68 vollständige Schlichtungsverfahren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 17
