neus-lib-2017-08-16-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das  gegenständliche  Produkt  der  Staatendokumentation  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen  und  Asyl  wurde  gemäß  den  vom Staatendokumentationsbeirat 
beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das
beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, 
BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen 
Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt 
eine einzelfallunabhängige Darstellung  über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in 
Herkunftsländern  bzw.  in  EU-Mitgliedsstaaten.  Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen 
fremdsprachiger Quellen.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt 
§ 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, 
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren 
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch 
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen 
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine 
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt 
keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument 
kann  insbesondere  auch  nicht  als  politische  Stellungnahme  seitens  der 
Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für  Fremdenwesen  und  Asyl  gewertet 
werden. 
Aktualisierungshinweis
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation
auf  aktuellem  Stand  gehalten.  Eine  Gesamtaktualisierung  des  LIB  erfolgt  entweder  in 
vorgegebenen  Intervallen  (TOP-Herkunftsstaaten)  oder  bei  gegebenem  Bedarf  (andere 
Herkunftsstaaten). 
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. 
Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet 
werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Bei  der  Erstellung  des  LIB  wurde  der  Fokus  auf  die  wesentlichen  Bereiche  gelegt. 
Zusätzlich  benötigte  Informationen  können  bei  Bedarf  per  Anfrage  an  die 
Staatendokumentation  recherchiert werden. 
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Inhaltsverzeichnis
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................5
2. Politische Lage.................................................................................................................. 6
3. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................6
4. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................7
5. Folter und unmenschliche Behandlung.............................................................................7
6. Korruption..........................................................................................................................8
7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten...............................................................................8
8. Ombudsmann....................................................................................................................8
9. Wehrdienst und Rekrutierungen........................................................................................9
10. Allgemeine Menschenrechtslage...................................................................................9
11. Meinungs- und Pressefreiheit......................................................................................10
12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition.................................................10
13. Haftbedingungen..........................................................................................................10
14. Religionsfreiheit............................................................................................................11
14.1. Religiöse Gruppen................................................................................................11
15. Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen............................................................11
16. Relevante Bevölkerungsgruppen.................................................................................13
16.1. Frauen...................................................................................................................13
16.2. Kinder....................................................................................................................14
16.3. Homosexuelle.......................................................................................................14
17. Bewegungsfreiheit........................................................................................................15
18. IDPs und Flüchtlinge....................................................................................................15
19. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................15
19.1. Sozialbeihilfen.......................................................................................................16
20. Medizinische Versorgung.............................................................................................16
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. Politische Lage
Neuseeland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Bürger wählen ihre Vertreter in freien 
und fairen Mehrparteienwahlen, zuletzt im September 2014. Die Nationalpartei gewann 60 
von 121 parlamentarischen Sitzen und bildete eine Koalitionsregierung mit drei anderen 
Parteien (USDOS 3.3.2017).
Neuseeland  ist  eine  konstitutionelle  Monarchie  mit  Einkammer-Parlament  (derzeit  121 
Abgeordnete). Wahlen werden im dreijährigen Turnus durchgeführt, die letzten fanden am 
20. September 2014 statt. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II. Neuseeland wird zentral 
verwaltet. Daneben besteht in beschränktem Rahmen regionale Selbstverwaltung durch 11
Regionalräte sowie 67 Stadt- und Bezirksräte bzw. zusammengefasste Regional-, Bezirks- 
und Stadträte („unitary authorities“). Das neuseeländische Verfassungsrecht - es gibt keine 
geschriebene Verfassung - beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill 
of Rights von 1689 und auf einer Anzahl neuseeländischer Gesetze, u.a. dem Waitangi-
Vertrag von 1840, der die Beziehungen zwischen der Krone und den Maori-Stämmen regelt. 
In Neuseeland galt bis 1996 das relative Mehrheitswahlrecht, das in einer Volksabstimmung 
im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 
1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-Prozent-Klausel ersetzt wurde: 
Das Mixed Member Proportional System (MMP). Eine Besonderheit stellen die 7 nur für 
Maoris im Parlament reservierten Sitze dar, deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen 
bestimmt werden (Auswärtiges Amt 2.2017a).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html,
Zugriff 31.7.2017
- Auswärtiges  Amt  (2.2017a):  Neuseeland  -  Innenpolitik,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, 
Zugriff 31.7.2017 
3. Rechtsschutz/Justizwesen
In  Neuseeland  besteht  ein  unabhängiges  Gerichtswesen,  die  Richter  werden  vom 
Generalgouverneur  ernannt.  Die  Justiz  ist  hierarchisch  gegliedert  in  District  Courts 
(vergleichbar  Amtsgerichten),  High  Courts  (Landgerichten),  den  Court  of  Appeal 
(Berufungsgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof), der im Mai 2004 den 
bisherigen  Privy  Council  in  London  als  höchste  Instanz  abgelöst  hat  (Auswärtiges  Amt 
2.2017a).
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Sowohl  Einzelpersonen  als  auch  Organisationen  können  Rechtsmittel  für 
Menschenrechtsverletzungen  in  Anspruch  nehmen,  einschließlich  des  Zugangs  zum 
Menschenrechtsüberprüfungsgericht (USDOS 3.3.2017).
Die Anzahl von Māori im Strafjustiz-System blieb überproportional hoch (AI 22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
- Auswärtiges  Amt  (2.2017a):  Neuseeland  -  Innenpolitik,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html,
Zugriff 31.7.2017 
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 3.8.2017
4. Sicherheitsbehörden
Zivile Behörden hatten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Die Regierung hat 
wirksame Mechanismen für die Verfolgung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen 
begehen, es gab jedoch keine Berichte über solche Missbräuche während des Jahres. Das 
Gesetz  verbietet  willkürliche  Festnahme  und  Inhaftierung,  und  die  Regierung  hat  diese 
Verbote allgemein beachtet. Die Polizei ist für die innere Sicherheit und die Streitkräfte, die 
dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die externe Sicherheit verantwortlich. 
Die  Zivilbehörden  haben  eine  wirksame  Kontrolle  über  die  Sicherheitskräfte,  und  die 
Regierung hat wirksame Mechanismen, um Missbrauch und Korruption zu untersuchen und 
zu  bestrafen.  Es  gab  keine  Berichte  über  Straflosigkeit,  bei  welchen  Sicherheitskräfte 
involviert waren (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
5. Folter und unmenschliche Behandlung
Es  gab  keine  Berichte,  dass  die  Regierung  oder  ihre  Beauftragten  willkürliche  oder 
rechtswidrige Tötungen begangen haben. Es gab keine Berichte über politisch motiviertes
Verschwinden-Lassen.  Das  Gesetz  verbietet  Folter  und  andere  unmenschliche  oder 
erniedrigende  Behandlungen  oder  Strafe,  und  es  gab  keine  Berichte,  dass  die 
Regierungsbeamten solche begangen hätten (USDOS 3.3.2017). 
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 7 von 17
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- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
6. Korruption
Das Gesetz sieht die strafrechtliche Verfolgung von Korruption vor, und die Regierung hat 
diese  Gesetze  in  der  Regel  effektiv  umgesetzt.  Es  gab  keine  Berichte  über  staatliche 
Korruption im Laufe des Jahres [2016] (USDOS 3.3.2017).
Transparency  International  listet  im  Corruption  Perceptions  Index  2016  Neuseeland 
gemeinsam mit Dänemark auf Platz 1 von 176 Ländern (TI 2017).
Quellen:
- TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2016,
https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2017/01/2017-01-25_Corruption-
Perceptions-Index-2016-Ergebnisse-gesamt.pdf, Zugriff 3.8.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine  Reihe  von  nationalen  und  internationalen  Menschenrechtsgruppen  arbeitete  in  der 
Regel ohne  staatliche Beschränkung, recherchierte und veröffentlichte ihre Erkenntnisse 
über Menschenrechtsfälle.  Die  Regierungsbeamten waren  kooperativ und  reagierten  auf 
deren Ansichten. Das Justizministerium finanzierte die HRC (Human Rights Commission), 
die  als  unabhängige  Agentur  ohne  staatliche  Eingriffe  betrieben  wurde.  Die  HRC hatte 
ausreichend  Personal  und  Ressourcen,  um  ihre  Mission  zu  erfüllen.  Die  Öffentlichkeit 
betrachtete die HRC als effektiv und sie genoss ein hohes öffentliches Vertrauen. (USDOS 
3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
8. Ombudsmann
Gefängnisinsassen konnten unzensierte Beschwerden an gesetzlichen Inspektoren oder den 
Ombudsmann richten. Das Büro des Ombudsmannes berichtet jährlich dem Parlament über 
seine Ergebnisse. Das Amt des Bürgerbeauftragten, das dem Parlament verantwortlich, aber 
unabhängig  von  der  Regierung  ist,  ist  beauftragt,  Beschwerden  über  Verwaltungsakte, 
Entscheidungen, Empfehlungen und Unterlassungen nationaler und lokaler Behörden zu 
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untersuchen. Es ist weiter für Inspektionen von Gefängnissen und bei Beschwerden von 
Häftlingen  zuständig.  Das  Büro  arbeitete  mit  der  Regierung  zusammen,  jedoch  ohne 
Regierungs-  oder  Parteibeeinflussung,  hatte  ausreichende  Ressourcen  und  wurde  als 
wirksam angesehen (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 17 Jahren 
vorgesehen. Soldaten können erst im Alter von 18 Jahren eingesetzt werden (CIA
25.7.2017).
Quellen:
- CIA,  World  Factbook  (25.7.2017):  New  Zealand,  Military  and  Security,  
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 3.8.2017
10.Allgemeine Menschenrechtslage
Zu  den  wichtigsten  Menschenrechtsproblemen  gehörten  unverhältnismäßige 
gesellschaftliche Probleme für indigene Personen, Kindesmissbrauch, Menschenhandel und 
gesellschaftliche Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Minderheiten. Die Regierung 
hat  wirksame  Mechanismen  für  die  Verfolgung  von  Beamten,  die 
Menschenrechtsverletzungen  begehen,  es  gab  jedoch  keine  Berichte  über  solche 
Missbräuche während des Jahres. Es gab keine Berichte über politische Gefangene.  Das 
Gesetz verbietet die willkürliche oder rechtswidrige Einmischung in die Privatsphäre, Familie, 
oder  Korrespondenz.  Es  gab  keine  Berichte,  dass  die  Regierung  diese  Verbote  nicht 
respektierte. Das Gesetz bietet den Bürgern die Möglichkeit, die Regierung durch freie und 
faire periodische Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung stattfinden und auf dem 
allgemeinen und gleichen Wahlrecht basieren. Es gibt keine Gesetze, die die Teilnahme von 
Frauen oder Minderheiten am politischen Prozess einschränken (USDOS 3.3.2017). 
Neuseeland erhielt Kritik vom UN-Menschenrechtsausschuss und dem Ausschuss für die 
Rechte  des  Kindes  für  seine  hohe  Anzahl  von  indigenen  Māori-Inhaftierten,  für  die 
Kinderarmut und die häusliche Gewalt (AI 22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
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- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 31.7.2017
11.Meinungs- und Pressefreiheit
Das Gesetz sieht die Meinungs- und Pressefreiheit vor, und die Regierung hat diese Rechte 
in der Regel respektiert. Die Regierung beschränkte oder störte den Zugang zum Internet 
oder  zensurierte  Online-Inhalte  nicht.  Es  gab  keine  glaubwürdigen  Berichte.  dass  die 
Regierung  private  Online-Kommunikation  ohne  entsprechende  rechtliche  Befugnis 
überwachte. Das Internet war weit verbreitet und genutzt (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
12.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Das Gesetz sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung hat 
diese Rechte in der Regel respektiert (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
13.Haftbedingungen
Es gab keine signifikanten Berichte über Gefängnis- oder Haftzentrumsbedingungen, die 
Menschenrechtsfragen  aufwarfen.  Die  Regierung  erlaubte  Besuche  durch  unabhängige 
Menschenrechtsbeobachter. Personen, die eines Verbrechens angeklagt sind und 17 Jahre 
oder älter sind, werden als Erwachsene angesehen und, im Falle der Verurteilung, in
Gefängnisse für Erwachsene eingeliefert. Die Behörden hielten männliche Gefangene, die 
jünger als 17 Jahre sind in Einrichtungen an, die von der nationalen Kinder- und Jugendhilfe 
betrieben wurden. Es gab keine getrennten Einrichtungen für jugendliche Frauen, da es 
weniger  als  fünf  von  ihnen  zu  irgendeinem  Zeitpunkt  im  ganzen  Land  gab.  (USDOS 
3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
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14.Religionsfreiheit
Die  Verfassung  und  andere  Gesetze  bestimmen  Religionsfreiheit,  Das  Gesetz  verbietet 
weiters Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung. Jüdische und muslimische Führer 
berichteten  über  antisemitische  und  anti-islamische  Vorfälle,  und  die  neuseeländische 
Menschenrechtskommission (HRC) erhielt 49 Beschwerden über Diskriminierung aufgrund 
religiöser  Überzeugung.  Laut  Daten  der  Volkszählung  2013  sind  12,6  Prozent  der 
Bevölkerung  römisch-katholisch,  11,8  Prozent  der  Bevölkerung  sind  Anglikanisch,  8,1 
Prozent Presbyterianer, 7,5 Prozent gehören anderen protestantischen Konfessionen an, 5,5 
Prozent sind Christen ohne bestimmter Zugehörigkeit, 2,6 Prozent Methodisten, 2,3 Prozent
Hindu,  1,5 Prozent  Buddhisten,  1,4  Prozent  Anhänger  der  Maori  -Religion,  1,2  Prozent 
Muslime und 0,2 Prozent jüdischen Glaubens. Mehr als 90 zusätzliche religiöse Gruppen 
bilden zusammen weniger als 1 Prozent der Bevölkerung (USDOS 10.8.2016).
Quellen:
- USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious 
Freedom - New Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/328389/469168_de.html, Zugriff 
1.8.2017
14.1. Religiöse Gruppen
Die jüdische Gemeinde zählte laut Volkszählung 2013 etwa 7.000 Mitglieder. Antisemitische 
Vorfälle waren selten (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
15.Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen
Die  Maori,  seit  Ende  des  19.  Jahrhunderts Minderheit  in  Neuseeland,  haben  sich  dem 
europäisch  geprägten  Wirtschafts-  und  Lebensstil  weitgehend  angepasst.  Aufgrund  des 
Vertrags  von  Waitangi  von  1840  und  darauf  basierender  Gesetze  genießen  sie  volle 
Gleichberechtigung. Seit 1987 ist die Sprache der Maori neben Englisch Amtssprache in
Neuseeland, wenn auch wesentlich weniger verbreitet. Alle Regierungen der letzten Jahre 
haben sich darum bemüht, die Stellung der Maori in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu 
stärken.1975 wurde das „Waitangi-Tribunal“ eingerichtet, um die Aufarbeitung des im 19. 
und Anfang des 20. Jahrhunderts an den Maori begangenen Unrechts (vor allem durch 
Missachtung der unter dem Waitangi-Vertrag geschützten Eigentumsrechte an Grund und 
Boden) zu beschleunigen. Seit den 90er Jahren wurden Ansprüche verschiedener Maori-
Stämme  gegenüber  der  Regierung  in  langwierigen  Schlichtungsverfahren  (settlements) 
beigelegt.  Zwischen  1994  und  2015  sind  68  vollständige  Schlichtungsverfahren 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 11 von 17
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