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Polizisten  in  öffentliche  Ämter  berufen.  Hinsichtlich  der  Frage,  inwieweit  die  Justiz 
unabhängig von Einflüssen von Regierungsmitgliedern, Bürgern oder Unternehmen ist, hat 
der  Global Competitiveness Report  (2014 - 2015) Nicaragua auf den 131. Platz von 144 
Ländern eingestuft (BS 2016).
Angeklagte gelten als unschuldig, bis ihre Schuld bewiesen ist. Sie haben nach dem Gesetz 
das Recht auf ein faires Verfahren. Verfahren sind öffentlich und es gibt die Möglichkeit 
eines Geschworenenprozesses. Angeklagte haben das Recht auf einen Rechtsbeistand und 
ein  Beschwerderechte  Verurteilung  anzufechten.  Der  Staat  bietet  Pflichtverteidiger  für 
bedürftige Personen auf. Diese Rechte gelten für alle Bürger gleich. Das Gesetz sieht vor, 
dass  Einzelpersonen  und  Organisationen  vor  Zivilgerichten  wegen  erlittener 
Menschenrechtsverletzungen klagen können. Das Fehlen eines effektiven zivilrechtlichen 
Systems  führt  oft  dazu,  dass  Zivilsachen  als  Strafverfahren  verfolgt  werden  (USDOS 
13.4.2016). Das Gerichtssystem leidet jedoch unter Korruption, Verfahrensverzögerungen,
einem  großen  Arbeitsrückstand  und  einem  gravierenden  Mangel  an  Pflichtverteidigern. 
Zugang zur Justiz ist speziell in ländlichen Gegenden und an der Karibikküste mangelhaft 
(FH 27.1.2016). 
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Nicaragua Country Report, 
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 21.10.2016
- FH - Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 21.10.2016
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
20.10.2016
5. Sicherheitsbehörden
Die Verfassung sieht die nationale Polizei (NNP) als unpolitische, überparteiliche Institution 
zum Schutz aller Bürger vor. Sie untersteht dem Präsidenten und ist als einzige Kraft für die 
Wahrung  der  inneren  Sicherheit  zuständig.  Die  Armee  ist  verantwortlich  für  die  äußere 
Sicherheit, hat aber auch einige Aufgaben im Inneren, einschließlich der Bekämpfung des 
illegalen  Handels  mit  Betäubungsmitteln  und  der  Bereitstellung  für  den  Transport  von 
wahlbezogenen Materialien. Es gab Fälle, in denen das Innenministerium keine effektive 
Kontrolle über die nationale Polizei mehr ausüben konnte und die Regierung es versäumte, 
Missbräuche und Korruption zu untersuchen und zu bestrafen. Es gibt zahlreiche Berichte 
über  Straflosigkeit  durch  Sicherheitskräfte.  Das  Amt  der  nationalen  Polizei  für  innere 
Angelegenheiten  und  in  geringerem  Maße  das  Office  of  the  Inspector  General,  sind 
verantwortlich für die Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen gegen die Polizei. Jedoch
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tragen Korruption, Ineffizienz und mangelnde Transparenz der Justiz zu der öffentlichen 
Wahrnehmung von Straflosigkeit in der Polizei bei. Die Regierung unternimmt generell nichts 
bezüglich Beschwerden gegen die Sicherheitskräfte. NGOs zufolge hat die Position Ortegas 
als  Oberbefehlshaber  zu  einer  Politisierung  der  nationalen  Polizei  geführt  und  viele 
veranlasst hat, deren Professionalität in Frage zu stellen (USDOS 13.4.2016).
Während  die  Armee  nominell  dem  Verteidigungsministerium  untersteht,  meinen  viele 
informierte Beobachter, dass die Kontrolle durch das Ministerium seit 2007 begrenzt wurde 
und die Armee als eine autonome und dem Präsidenten untergeordnete Kraft agiert (USDOS 
13.4.2016).
Trotz langfristiger Verbesserungen, bleiben die Sicherheitskräfte unterbesetzt und schlecht 
finanziert. Menschenrechtsverletzungen kommen weiterhin vor. Erzwungene Geständnisse 
und willkürliche Verhaftungen setzen sich fort (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World  2016, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 21.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2012, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
21.10.2016
6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl das Gesetz solche Praktiken verbietet, gab es Berichte, dass die Polizei häufig 
Verdächtige  bei  der  Festnahme  misshandelt  sowie  exzessiv  Gewalt  und erniedrigende 
Behandlung  anwendet.  Zwischen  Januar  und  September  2015  erhielt  das  Nicaraguan 
Human Rights Center (CENIDH) insgesamt 419 Beschwerden wegen exzessiver Gewalt 
gegen  die  nationale Polizei,  willkürliche  Inhaftierung  und  grausame  oder erniedrigende 
Behandlung, einschließlich in Gefängnissen. Ebenso gab es im Laufe des Jahres 2015 
zahlreiche Berichte bezüglich Folter durch Vertreter des Directorate of Judicial Assistance 
(DAJ),  insbesondere  während  hochkarätiger  Verhaftungen  im  Zusammenhang  mit 
organisierter Kriminalität. Menschenrechtsorganisationen behaupten, dass DAJ außerhalb 
der Struktur der nationalen Polizei stehe und sich vor dieser intern nicht verantworten muss 
(USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
21.10.2016
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7. Korruption
Das Gesetz sieht Strafen für Korruption im öffentlichen Bereich vor, aber die Regierung setzt 
das Gesetz nicht effektiv durch und Beamte sind häufig ungestraft in korrupte Praktiken 
verwickelt. Die Gerichte sind weiterhin besonders anfällig für Bestechung, Manipulation und 
andere  Formen  der  Korruption,  vor  allem  durch  die  FSLN,  die  dem  Anschein  nach 
Entscheidungen  des  Obersten  Gerichts  (CSJ)  stark  beeinflusst.  Beamte  unterliegen 
finanziellen Offenlegungspflichten und das Gesetz sieht Sanktionen bei Nichteinhaltung vor. 
Ein Rechnungshof ist für die Bekämpfung der Korruption innerhalb der Regierungsstellen 
zuständig. Die Unparteilichkeit der Rechnungsprüfer wurde von Beobachtern jedoch
ernsthaft in Frage gestellt, besonders im Hinblick auf den Aufsichtsmangel von Geldern die 
direkt  an  die  Regierung  gegeben  werden.  Seit  2007 hat  der  Rechnungshof  keine 
Regierungsbehörde mehr geprüft oder Sanktionen verhängt (USDOS 13.4.2016).
Transparancy  International  platzierte  Nicaragua  2015  in  seinem  Corruption  Perceptions 
Index auf Platz 130 von 168 – bei einer Bewertung von 27, wobei 100 „very clean“ (sehr 
sauber) und 0 „highly corrupt“ (äußerst korrupt) bedeutet (TI 2015).
Quellen:
- TI  -  Transparency  International  (2015):  Corruption  Perceptions  Index  2015, 
http://www.transparency.org/cpi2015, Zugriff 20.10.2016
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights 
Practices  2015,  Nicaragua,  http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, 
Zugriff 20.10.2016
8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitet im Land. 
Während sie im Allgemeinen ohne Einschränkungen humanitären Aktivitäten nachgehen 
können, werden jene, die kritisch gegenüber der Regierung oder der sandinistischen Partei 
sind,  von  Regierungsbeamten  schikaniert  und  eingeschüchtert.  Einige  NGOs  berichten 
weiterhin, dass Einschüchterung durch Regierungsbeamte ein Klima der Angst schafft, das 
dazu  bestimmt  ist,  Kritik  zu  unterdrücken.  Die  Regierung  hindert  nicht  mit  der 
Regierungspartei  verbundene  NGOs  und  zivilgesellschaftliche  Gruppen  weiterhin  an  der 
Teilnahme  an Sozialprogrammen der Regierung. Erhöhte staatliche  Beschränkungen für 
nationale NGOs beim direkten Zugang zu internationalen Fördermitteln, behindern deren 
Handlungsfähigkeit ernsthaft. Heimische NGOs berichteten über Probleme beim Zugang zur 
Justiz, Verzögerungen beim Einreichen von Anträgen und Druck von staatlichen Behörden.
Viele geben an, von Rechnungshof und Steuerbehörden als Mittel der Einschüchterung 
geprüft worden zu sein. NGOs berichten von Feindseligkeit oder Aggression, wenn Beamte 
zu Themen wie Korruption und Rechtsstaatlichkeit befragt werden (USDOS 13.4.2016).
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Obwohl NGOs aktiv sind, haben sie in den letzten Jahren Schikanen und gelegentliche 
Gewalt  erfahren.  Sie  werden  auch  vom  System  der  Citizens’  Power  Councils  (CPC) 
geschwächt,  welche  stark  politisiert  sind  und  die  Grenze  zwischen  staatlichen  und 
Parteiinstitutionen verwischen (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 20.10.2016
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights 
Practices  2015,  Nicaragua,  http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, 
Zugriff 20.10.2016
9. Ombudsmann
Im  April  2014  wurde  Omar  Cabezas  zum  Ombudsmann  für  Menschenrechte  ernannt 
(PDDH). Die Öffentlichkeit sieht den Ombudsmann als politisiert und unwirksam an. Die 
Nationalversammlung betreibt einen Ausschuss für Menschenrechte der in erster Linie für 
Amnestien  und  Begnadigungen  zuständig  ist.  Zivilgesellschaftliche  Organisationen 
betrachten ihn als parteipolitisch festgefahren und unglaubwürdig (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
19.10.2016
10.Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt  keinen  verpflichtenden  Wehrdienst  in  Nicaragua.  Für  einen  freiwilligen 
Militärdienst  ist  ein  Alter  zwischen  18  und  30  Jahren  vorgesehen  und  eine 
Verpflichtung zwischen 18 und 36 Monaten. Des Weiteren wird die nicaraguanische 
Staatsangehörigkeit  und  einen  Abschluss  der  sechsten  Klasse  benötigt  (CIA 
27.10.2016).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (27.10.2016):  The  World  Factbook  -  Nicaragua, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nu.html, Zugriff
31.10.2016
11.Allgemeine Menschenrechtslage
Klassische staatliche Menschenrechtsverletzungen gibt es nicht, wohl aber demokratische
Defizite.  Die  Gewaltenteilung  wird  zunehmend  ausgehöhlt.  Systematische  Verhaftungen,
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Verschwindenlassen  von  Personen,  Folter  oder  unmenschliche  Behandlung  sind  nicht 
bekannt geworden. Sämtliche Regierungen seit 1990 bekennen sich uneingeschränkt zu den 
Menschenrechten.  Nicaragua  ist  Mitglied  der  wichtigsten  internationalen 
Menschenrechtspakte und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. (AA 10.2016e)
Zu den wichtigsten Menschenrechtsverletzungen zählen hauptsächlich Einschränkungen des 
Wahlrecht, der Meinungs- und Pressefreiheit und verbreitete Korruption (auch in Polizei, 
Justiz  und  anderen  Regierungsorganen),  sowie  gesellschaftliche  Gewalt  (hauptsächlich 
gegen  Frauen  und  LGBT-Personen).  Weitere  erhebliche  Menschenrechtsverletzungen 
umfassen eine stark parteiische Politik, Polizeigewalt, harte Haftbedingungen, willkürliche 
und  lange  Untersuchungshaft,  Einschüchterung  von  Journalisten,  Medien  und  NGOs, 
Diskriminierung von ethnischen Minderheiten, Menschen mit Behinderung und HIV/AIDS-
Kranke sowie Verletzung der Gewerkschaftsrechte (USDOS 13.4.2016)
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (10.2016e):  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 18.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
18.10.2016
12.Meinungs- und Pressefreiheit
Meinungs- und Pressefreiheit sind gegeben. Regierungskritische Medien werden aber zu 
offiziellen  Terminen  nicht  eingeladen.  Es  wird  subtiler  Druck  ausgeübt,  Tendenzen  der 
Selbstzensur  steigen.  Die  Medienlandschaft  konzentriert  sich  in  zwei  Blöcken:  Einem 
regierungsnahen, der finanziell teilweise mit der Familie Ortega verflochten ist, und einem 
oppositionellen Block, der sich um die Familie der früheren Präsidentin Chamorro gruppiert 
(AA 10.2016e).
Obwohl die Verfassung Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, verwendet die Regierung 
administrative,  justizielle  und  finanzielle  Möglichkeiten  um  die  Ausübung  dieser  Rechte 
einzuschränken.  Unabhängige  Medien  sind  aktiv  und  verbreiten  eine  Bandbreite  an 
Sichtweisen. Die Regierung versucht durch Schikane, Zensur, willkürliche Anwendung von 
Verleumdungsklagen und den Vorwand der nationalen Sicherheit die Pressefreiheit zu
beschränken. Präsident Ortega nutzt gelegentlich das Recht der Regierung auf Ausstrahlung 
von Notfallbotschaften, um seine Reden zu übertragen bzw. um Sender dazu zu zwingen, 
während  dieser  Zeit  ein  anderes  Programm  einzustellen.  Die  Regierung  setzt  weiterhin 
direkte und indirekte Mittel ein, um unabhängige Radiosender unter Druck zu setzen und 
versucht diese aus angeblich politischen Gründen zu schließen. Regierungsbeamte und
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Unterstützer sollen regelmäßig Journalisten einschüchtern und aggressiv oder verweigernd 
auf  bestimmte  Fragen,  speziell  nach  Korruption,  Rechtsstaatlichkeit,  Verfassung  usw., 
reagieren. Millionenschwere Werbeverträge gehen nur an Medien im Besitz der Familie 
Ortega oder ihrer Unterstützer. Aus Angst vor wirtschaftlichen und physischen Schäden 
praktizieren viele Journalisten Selbstzensur. Ein umstrittenes Gesetz belegt Tinte, Papier, 
Maschinen und andere Dinge die für den Druck gebraucht werden, mit hohen Einfuhrzöllen 
und führt zu bürokratischen Verzögerungen. Es gibt keine Einschränkungen der Regierung 
beim  Zugang  zum  Internet,  dennoch  beklagen  einige  NGOs,  dass  ihre  E-Mails ohne 
entsprechende rechtliche Befugnis überwacht werden (USDOS 13.4.2016).
2015 wurden Reporter Opfer von Polizeischikane, einige wurden festgenommen und einige 
erhielten Todesdrohungen (FH 27.1.2016). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (10.2016e): Innenpolitik,
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 18.10.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 6.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
18.10.2016
13.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die Gesetze garantieren das Demonstrationsrecht, es gibt aber eine Genehmigungspflicht. 
Demonstrationen  der  Regierungspartei  werden  von  der  Polizei  bevorzugt, 
Oppositionsdemonstrationen hingegen aufgelöst oder gar nicht erst genehmigt. NGOs und 
Medien berichteten über mehrere Vorfälle von missbräuchlichen polizeilichen Maßnahmen 
gegen  Oppositionskundgebungen  und  zivilgesellschaftliche  Veranstaltungen.  Das  Gesetz 
garantiert  die  Vereinigungsfreiheit  und  das  Recht  politischen  Parteien  beizutreten  oder 
solche zu gründen. Die oberste Wahlbehörde und die Nationalversammlung nutzen ihre 
Akkreditierungsbefugnisse jedoch für politische Zwecke (USDOS 13.4.2016).
Die Verfassung garantiert Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, in der Praxis gestaltet 
sich  die  Anerkennung  dieser  Rechte  jedoch  problematisch.  Während  öffentliche 
Demonstrationen  grundsätzlich  erlaubt  sind,  hat  die  Polizei  oftmals  oppositionelle 
Demonstranten nicht vor regierungstreuen Gegendemonstranten geschützt und daher des 
parteiischen  Verhaltens  bezichtigt.  Die  FSLN  kontrolliert  viele  Gewerkschaften  und  die 
gesetzlichen Rechte von nicht FSLN-Gewerkschaften werden nicht vollständig gewährleistet. 
Berichten  zufolge  wurden  Arbeitgeber  aufgrund  von  Gewerkschaftstätigkeiten  entlassen.
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Bürger  haben  keinen  wirksamen  Rechtsbehelf  gegen  empfundene  Verstöße  gegen  das 
Arbeitsrecht (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 17.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
18.10.2016
14.Haftbedingungen
Die Haftbedingungen sind harsch und lebensbedrohlich (BS 2016). 
Überbelegung,  schlechte  sanitäre  Bedingungen,  Schwierigkeiten  beim  Zugang  zu 
medizinischer Versorgung und Gewalt unter den Häftlingen sind weiterhin ernste Probleme 
in  den  Gefängnissen.  Untersuchungshäftlinge  teilen  sich  oft  eine  Zelle  mit  verurteilten 
Verbrechern.  Wegen  der  Überbelegung  teilen  sich  jugendliche  Gefangene  Zellen  mit 
Erwachsenen. Laut Menschenrechtsorganisationen hält die Polizei Verdächtige oft während 
ihres Prozesses in Arrestzellen, aus Fahrlässigkeit oder aus Mangel an Geld um sie zum 
Gericht  zu  transportieren.  Familienangehörige,  Kirchen  und  Wohltätigkeitsorganisationen 
unterstützen das nationale Budget mit ca. USD 0,36 pro Gefangenem und Tag für Nahrung. 
Für Gesundheits- und Körperpflege gibt es kein Budget. Die Bedingungen in temporären
Hafteinrichtungen sind ebenfalls harsch. Die meisten Einrichtungen verschlechtern sich, sind 
von Ungeziefer befallen, haben unzureichend Belüftung, Strom und Abwassersysteme, und 
es mangelt an Trinkwasser. Viele Gefangene werden Opfer von Misshandlung durch Beamte 
und  andere  Gefangene.  Die  Nachweisführung  über  Häftlinge  ist  unzureichend,  und  die 
Regierung unternimmt keine Schritte dagegen, um dies zu verbessern. Die Haftbedingungen 
für Frauen sind generell besser als die der Männer, aber auch überbelegt und unhygienisch. 
In  bestimmten  Fällen  beschränkt  die  Regierung  den  Zugang  von  Besuchern, 
Rechtsanwälten,  Ärzten  und  Menschenrechtsbeauftragten.  Obwohl  Gefangene 
Beschwerden an die Justizbehörde richten dürfen, ignorieren die Behörden dies oft oder 
bearbeiten die Beschwerden nicht (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Nicaragua  Country  Report, 
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 18.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff
18.10.2016
15.Todesstrafe
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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 21
Die  Todesstrafe  ist  gemäß  Artikel  23  der  nicaraguanischen  Verfassung  untersagt  (AA 
10.2016e).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (10.2016e):  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 17.10.2016
16.Religionsfreiheit
Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund der Religion und legt Glaubens- und 
Religionsfreiheit fest (USDOS 10.8.2016).
58,5% der Bevölkerung sind nach offiziellen Angaben Katholiken, 23,2% Protestanten,
15,7% ohne Bekenntnis, 0,9% Zeugen Jehovas und 1,6% anderen Religionen zugehörig 
(CIA 27.10.2016).
Die Verfassung Nicaraguas legt die Trennung von Staat und Kirche fest. Dennoch ist die 
katholische Kirche eine Institution mit großer politischer Macht und starker Präsenz in der 
nicaraguanischen  Bevölkerung.  Nach  dem  Bündnis  zwischen  Ortega  und  Managuas 
Erzbischof Ovando y Bravo, gewann die konservative katholische Kirche an Einfluss über 
soziale und moralische Angelegenheiten. Obwohl Nicaragua hauptsächlich katholisch ist, 
wächst  die  Präsenz  der  evangelischen  Kirchen.  Es  gibt  aber  keine  Spannungen  oder 
Konflikte zwischen den Religionen (BS 2016).
Die Bestimmungen zur rechtlichen Anerkennung von religiösen Gruppen sind ähnlich zu 
Bestimmungen für andere NGOs. Die Nationalversammlung muss dem Antrag zustimmen, 
danach muss sich die Gruppe im zuständigen Ministerium als Gesellschaft oder Stiftung 
registrieren. Nur so erhalten sie das Recht Verträge etc. abzuschließen. Katholische und 
evangelische Kirchenobere kritisierten die fortgesetzten Bemühungen der Regierung, den 
religiösen Klerus, Symbole etc. zu vereinnahmen um die Bevölkerung in ihrem Sinne zu 
beeinflussen (USDOS 10.8.2016).
Quellen:   
- BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Nicaragua Country Report,
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 21.10.2016
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (27.10.2016):  The  World  Factbook  -  Nicaragua, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nu.html,  Zugriff 
31.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (10.8.2016):  Report  on  International  Religious 
Freedom  -  Nicaragua,  http://www.ecoi.net/local_link/328472/469249_de.html,  Zugriff 
19.10.2016
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17.Ethnische Minderheiten
Verschiedene indigene und andere ethnische Bevölkerungsgruppen aus den autonomen 
Regionen an der Atlantikküste (RACS und RAAN) erachten den Mangel an staatlichen Mittel 
für diese Regionen als  ethnische  Diskriminierung.  Dunkelhäutige Personen afrikanischer 
Abstammung aus diesen Regionen erleben Diskriminierung wie beispielsweise zusätzliche 
Sicherheitsmaßnahmen und illegale Hausdurchsuchungen. Indigene machen ca. 5% der 
Bevölkerung  Nicaraguas  aus.  Sie  leben  hauptsächlich  in  den  erwähnten  Gebieten  am 
Atlantik. An Entscheidungen über ihr Land, ihre Kultur und ihren Traditionen konnten sie oft 
nicht teilhaben, genauso wenig wie über die Nutzung von Energie, Mineralien, Holz und
anderen  natürlichen  Ressourcen  in  ihrem  Land.  Vertreter  von  fünf  großen  indigenen 
Gruppen (Miskito, Sumo/Mayangna, Garifuna, Creolen, und Rama) beklagen Diskriminierung 
durch Unterrepräsentierung in der Gesetzgebung. Indigene aus ländlichen Gebieten haben 
oft  keine  Geburtsurkunden,  Ausweisdokumente  und  Landtitel.  Von  ihnen  gegründete 
politische  Gruppen  haben  wenig  Einfluss  und  werden  oft  entweder  ignoriert  oder 
instrumentalisiert.  Vielen  indigenen  Völkern  in  ländlichen  Gebieten  fehlt  der  Zugang  zu 
öffentlichen  Dienstleistungen.  Schlechte  Infrastruktur  macht  medizinische  Versorgung  für 
viele fast unerreichbar. Die Raten bei Arbeitslosigkeit, Analphabetismus und Kindern, die 
keine  Schule  besuchen,  gehören  zu  den  höchsten  im  Land.  Ethnisch  diskriminierendes 
Verhalten ist besonders in „besseren“ urbanen Gegenden häufig (USDOS 13.4.2016)
Landkonflikte  in  der  RAAN-Region  führten  2015  zu  Zwangsvertreibungen  und 
Zusammenstößen zwischen indigenen  Völkern, Siedlern und der Polizei. Bewohner und 
Menschenrechtsgruppen behaupten, dass die nicaraguanische und die regionale Regierung 
sowie die Polizei wenig getan hätten, um Gewalt zu stoppen oder die Eigentumsrechte der 
indigenen Gemeinschaften zu schützen (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 19.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 
19.10.2016
18.Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen und Kinder
Gewalt gegen Frauen und Kinder, einschließlich sexuellen und häuslichen Missbrauchs, sind
weiterhin verbreitet und werden selten gemeldet. Nur wenige Fälle werden strafrechtlich 
verfolgt (FH 27.1.2016).
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Das Gesetz kriminalisiert alle Formen von Vergewaltigung, auch in der Ehe. Strafen für 
Vergewaltiger schwanken zwischen acht und zwölf Jahren Haft. 15 Jahre sind für schweren 
Missbrauch vorgesehen. Die Regierung setzt das Gesetz jedoch nicht effektiv um, was zu 
einer verbreiteten Straffreiheit und einer Zunahme von Gewalt führte. Viele Frauen zeigen 
Missbräuche nicht an, aus Furcht vor sozialer Stigmatisierung, Vergeltung, Straflosigkeit der 
Täter und Verlust der finanziellen Sicherheit. Das Gesetz stellt auch häusliche Gewalt unter 
Strafe. Zu Strafverfolgung und Verurteilungen sind keine umfassenden Statistiken verfügbar. 
Nach aktuellsten verfügbaren Angaben berichtete die nationale Polizei im Jahr 2013 über 
1.126  Vergewaltigungsfälle  (darunter  schwere  Vergewaltigung)  und  1.090  Fälle  von 
sexuellem Missbrauch. Das Institut für Gerichtsmedizin berichtete im selben Jahr über die 
Untersuchung von 6.069 Fällen von sexueller Gewalt (USDOS 13.4.2016).
Abtreibung ist illegal, selbst aus gesundheitlichen Gründen (um das Leben der Mutter zu 
retten) oder im Falle von Vergewaltigung oder Inzest, und wird mit Freiheitsstrafen geahndet
(FH 27.1.2016). Dies führt dazu, dass Dutzenden Nicaraguanerinnen ein Gerichtsverfahren 
droht (BS 2016).
Nicaragua ist Zielland von Kindersextourismus, obwohl Strafen von fünf bis sieben Jahren 
dafür vorgesehen sind. 2015 gab es keine offiziell gemeldeten Fälle. Die nationale Polizei 
berichtet,  dass  Behörden  im  Jahr  2013  1.242  Klagen  wegen  Sexualverbrechen  gegen 
Mädchen erhielten. Laut einer zivilgesellschaftlichen Organisation, waren 83% der Opfer 
sexueller Gewalt 16 Jahre alt oder jünger. Mehrere NGOs berichten, sexuelle Ausbeutung 
von jungen Mädchen sei verbreitet, wie die Ausbeutung durch ältere Männer unter dem 
Vorwand sie zu unterstützen (USDOS 13.4.2016). 
Menschenhandel ist ein wesentliches Problem in Nicaragua, welches als Ursprungsland für 
Zwangsprostitution von Frauen und Kindern gilt. Erwachsene und Kinder sind in einigen 
Sektoren auch Zwangsarbeit ausgesetzt (FH 27.1.2016). 
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Nicaragua  Country  Report, 
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 02.11.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 21.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 
20.10.2016
18.2. Homosexuelle
Obwohl sexuelle Orientierung nicht extra erwähnt wird, sind laut Gesetz alle Personen vor 
dem Gesetz gleich und  haben  das gleiche  Recht  auf Schutz. LGBT-Personen erfahren
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