palg-gaza-lib-2022-05-31-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 50
PDF herunterladen
- VP  -  Vertretung  von Palästina  in  Österreich  (o.D.):  Die  Palästinensische  
Befreiungsorganisation  (PLO),  https://www.palestinemission.at/palaestinensische-
befreiungsorganis, Zugriff 19.5.2022
- Zeit  Online  (8.7.2019):  "Es  könnte  eine  Hungerkatastrophe  geben",  
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-07/palaestina-unrwa-gazastreifen-fatah-hamas-
israel/komplettansicht, Zugriff 30.5.2022
 3. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-
palästinensischen  Konflikt  geprägt  (AA 24.5.2022).  Auch  den  komplexen  Verhältnissen  in  der 
Region  muss  stets  Rechnung  getragen  werden.  Bestimmte  Ereignisse  und  Konflikte  in 
Nachbarländern  können  sich  auf  die  Sicherheitslage  im  besetzten Palästinensischen  Gebiet 
auswirken (EDA 8.4.2022). 
1994 begann Israel einen Grenzzaun zu bauen, der im Jahr 2000, während der Intifada, attackiert  
und  danach  durch  eine  Sicherheitsbarriere  ersetzt  wurde.  Dabei  richtete  Israel  auch  eine 
Pufferzone  auf  dem  Gebiet  des  Streifens  ein  (was  ihn  noch  schmäler  macht),  in  die  laut 
israelischen Einsatzregeln scharf hineingeschossen werden kann. Die Breite der Zone, bis zu 300  
Meter, wird variabel festgelegt – dort fanden  in der Vergangenheit  Aufmärsche statt. 2005 zog  
Israel sein Militär und die nach 1967 angesiedelten Israelis aus dem Gazastreifen ab, behielt  
jedoch  die  Kontrolle  über  Außengrenzen  und  Luftraum  unilateral  bei:  Daraus  resultiert  der 
Rechtsstreit, ob der Gazastreifen noch besetzt ist oder nicht. Die letzten Jahre sind geprägt von  
einem  Wechselspiel  von  Raketenangriffen  auf  Israel  aus  dem  Gazastreifen,  dem  Bau  von 
Schmuggel- und Angriffstunnels – und der immer wieder gelockerten und angezogenen Blockade  
durch Israel (DS 17.5.2018) sowie israelischen Militäroffensiven (AA 24.5.2022).
Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021, EU  
4.2.2022, USDOS 16.12.2021). Seit der Übernahme der Kontrolle über den Gazastreifen im Jahr  
2007 hat die Hamas die Verantwortung für zahlreiche Raketenangriffe auf Israel übernommen und  
organisierte Proteste an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Israel, die zu gewaltsamen  
Zusammenstößen, Opfern und militärischen Vergeltungsmaßnahmen der israelischen Streitkräfte  
führten.  Der  Palästinensische  Islamische  Jihad (PIJ)  hat  seit  den  1980er  Jahren  ebenfalls 
zahlreiche Angriffe auf Israel verübt, darunter eine Reihe von Mörser- und Raketenangriffen im  
Jahr  2020,  die  ebenfalls  zu  Gegenschlägen  der  IDF  führten  (CIA 24.5.2022).  Gemäß  einer 
Einschätzung des israelischen Militärs vom April 2022 würde der Islamische  Jihad derzeit keine  
Angriffe  von  Gaza  aus  nach  Israel   ohne  Zustimmung  der  Hamas  durchführen  (Haaretz 
18.4.2022a).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 50
12

Im  Frühjahr  2021  kam  es  in  Ost-Jerusalem  zu  gewaltsamen  Zusammenstößen  zwischen 
Palästinensern und Israelis. Anlass war die geplante Zwangsräumung palästinensischer Häuser  
zugunsten von Siedlern sowie die Stationierung von Polizeieinheiten auf dem Tempelberg. Die  
Auseinandersetzungen breiteten sich auf die jüdisch-arabisch gemischten Städte in Israel, die  
besetzte Westbank und den Gaza-Streifen aus und eskalierten zu einem elftägigen Krieg zwischen 
der Hamas und Israel. Es war der vierte Krieg in vierzehn Jahren [Anm.: nach 2008-2009, 2012  
und  2014  (ICG  10.8.2021)]  (BPB  2.11.2021).  Die  im  Gaza-Streifen  regierende  islamistische 
Hamas,  die  sich  als  Verteidigerin  Jerusalems  und  der  Al-Aqsa-Moschee  stilisierte,  beschoss 
israelisches  Territorium  mit  Raketen  und  Mörsern.  Die  israelische  Armee  antwortete  mit 
Bombenangriffen auf das Waffenarsenal, das Tunnelsystem sowie die militärische und politische  
Führung  der  Hamas.  Mindesten  248  Palästinenser  und  12  Israelis  verloren  in  der   jüngsten 
Eskalation ihr Leben (BPB 2.11.2021). Laut UN starben mindestens 129 palästinensische Zivilisten 
bei  den  israelischen  Angriffen  (OCHA  25.6.2021),  wie  auch  12  israelische  Zivilisten  und 
mindestens  sieben  Palästinenser  im  Gazastreifen  durch  Raketenangriffe  der  Hamas  (HRW 
13.1.2022). Mindestens 2.200 Palästinenser wurden verletzt, von denen manche möglicherweise  
Langzeitschäden erlitten haben (USDOS 12.4.2022). 
Bei der  „Guardian of the Walls“ genannten Operation der israelischen Streitkräfte im Mai 2021  
wurden insgesamt fast 500 Gebäude im Gazastreifen zerstört oder schwer beschädigt, darunter  
mehrere Hochhäuser, in denen 33 Medienunternehmen ihre Büros hatten, unter ihnen lokale und  
internationale Pressebüros wie Al Jazeera und Associated Press. Ebenso wurden Bildungs- und  
medizinische  Einrichtungen  getroffen,  und  das  Stromnetzwerk  beschädigt.  Der  daraus  
resultierende  Stromausfall  wirkte  sich  auch  auf  die  Wasserversorgung  und  die  
Abwasserentsorgung  im  Gazastreifen  aus  (ICG  10.8.2021).  Auch  wurde  eine  
Wasserentsalzungsanlage bei einem israelischen Angriff getroffen, wodurch die Wasserversorgung 
für mehr als 250.000 Bewohner des Gazastreifens für rund 12 Tage eingestellt werden musste (AI  
2022a). Die WHO warnte unter anderem vor einer verstärkten Ausbreitung von COVID-19, weil  
sich die vertriebenen Bewohner zum Schutz in Schulen drängten (ICG 10.8.2021).
Human Rights Watch dokumentierte nach eigenen Angaben schwerwiegende Verstöße gegen das  
Kriegsrecht und offensichtliche Kriegsverbrechen während der Feindseligkeiten (HRW 13.1.2022;  
vgl.  AI  2022a).  Bei  den  israelischen  Angriffen  wurden  zahlreiche  Zivilisten  getötet  und  unter 
anderem vier Hochhäuser zerstört, ohne dass sich diese in der Nähe offensichtlicher militärischer  
Ziele befunden hätten, wie auch die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen  
willkürliche  Raketenangriffe  auf  israelische  Städte  durchführten  (HRW  13.1.2022).  Militante 
Gruppierungen feuerten aus zivilen Gebieten im Gazastreifen Raketen auf zivile Gebiete in Israel  
ab. Die israelische Regierung gab an, dass die Hamas und andere Gruppierungen in Gaza zivile  
Infrastruktur als Schutzschild verwenden würden (USDOS 12.4.2022). Am 21. Mai 2021 trat eine  
von Ägypten vermittelte Waffenruhe in Kraft (BPB 2.11.2021).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 50
13

Seit den Kampfhandlungen zwischen Israel und militanten Gruppierungen im Gazastreifen im Mai  
2021 konnte noch kein dauerhafter Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien erreicht werden. 
Es  kam  zuletzt  mehrfach  zu  Raketenbeschuss  aus  dem  Gazastreifen,  der  zum  Teil  mit 
Luftschlägen  der  israelischen  Streitkräfte  beantwortet  wurde  (AA  24.5.2022;  vgl.  USDOS 
12.4.2022,  Haaretz  18.4.2022b,  Al-Jazeera  22.4.2022).  Auch  Demonstrationen  und  
Zusammenstöße  an  der  Sperranlage  sind  weiterhin  möglich  (AA  24.5.2022;  vgl.  USDOS 
12.4.2022, Al-Jazeera 22.4.2022). Beispielsweise im April 2022 folgten tausende Bewohner im  
Norden  des  Gazastreifens  Protestaufrufen  der  Hamas,  nachdem  die  Al-Aqsa-Moschee  in 
Jerusalem zu Beginn des heiligen Monats Ramadan im Zentrum tagelanger Gewalt und erhöhter  
Spannungen gestanden war (Al-Jazeera 22.4.2022). Ende August/Anfang September 2021 warfen  
Palästinenser  im  Grenzbereich  zwischen  dem  Gazastreifen  und  Israel  Sprengkörper  und  die 
israelischen  Streitkräfte  setzten  scharfe  Munition  ein,  es  kam  zu  Todesopfern  und  Verletzten 
(BAMF 6.9.2021, BAMF 23.8.2021). Das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet  
kann  von  Feuerballons  betroffen  sein,  die  Brände  auslösen  (AA  24.5.2022;  vgl.  USDOS 
12.4.2022). Seit dem 22.5.2021 und bis zum 8.5.2022 [Anm.: letzte verfügbare Daten] zählte das  
Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs ( OCHA) der Vereinten Nationen insgesamt elf  
Todesopfer im Gazastreifen, darunter vier ZivilistInnen und drei T ote, deren Status umstritten ist,  
sowie 156 Verletzte [Anm.: insgesamt – hierbei keine Unterscheidung zwischen Kombattanten und  
Zivilisten] (OCHA o.D.a).
Die Hamas  verhaftete in der ersten Jahreshälfte 2019  Hunderte Salafisten. Gruppen wie der  
sogenannte Islamische Staat (IS) sind im Gazastreifen momentan nicht stark organisiert, aber die  
Gefahr, dass sie hier Fuß fassen könnten, ist sehr groß (Zeit Online 8.7.2019). Die Hamas hat in  
den  letzten  Jahren  IS-Elemente  bekämpft,  die  versuchten,  im  Gazastreifen  eine  Präsenz 
aufzubauen, begrüßte jedoch im März 2022 öffentlich IS-inspirierte Angriffe in Israel (France 24  
31.3.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  (24.5.2022):  Palästinensische  Gebiete:  Reise-  und  
Sicherheitshinweise  (Teilreisewarnung),  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-
node/palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 24.5.2022
- AI  –  Amnesty  International  (2022a):  Israel  and  Occupied  Palestinan  Territories,  
https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/israel-and-occupied-
palestinian-territories/report-israel-and-occupied-palestinian-territories/, Zugriff 30.5.2022
- Al-Jazeera (22.4.2022):  Hamas holds rally in Gaza over Israeli raids at Al-Aqsa Mosque,  
https://www.aljazeera.com/news/2022/4/22/hamas-rallies-in-gaza-against-israeli-raids-at-al-
aqsa-mosque, Zugriff 30.5.2022
- BAMF  –  Bundesamt  für  Fremdenwesen  und  Asyl  (6.9.2021):  Briefing  Notes,  
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 50
14

BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw36-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff  
30.5.2022
- BAMF  –  Bundesamt  für  Fremdenwesen  und  Asyl  (23.8.2021):  Briefing  Notes,  
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw34-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff  
30.5.2022
- BPB  –  Bundeszentrale  für  politische  Bildung  (2.11.2021):  Nahost,  
https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54655/nahost/,  Zugriff  
30.5.2022 
- CIA – Central Intelligence Agency (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza  
Strip,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, 
Zugriff 30.5.2022
- DS  -  Der  Standard  (17.5.2018):  Gaza  und  das  Fenster  zur  Welt,  
https://derstandard.at/2000079890527/Gaza-und-das-Fenster-zur-Wel  t  , Zugriff 30.5.2022
- EDA  –  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  (8.4.2022): 
Reisehinweise  für  das  Besetzte  Palästinensische  Gebiet  (dazu  gehören  das  
Westjordanland,  einschliesslich  Ostjerusalem,  und  der  Gazastreifen),  
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/besetztes-
palaestinensisches-gebiet/reisehinweise-besetztes-palaestinensisches-gebiet.html,  Zugriff 
30.5.2022
- Haaretz (18.4.2022a): Gaza Groups Don't Want War, Israel Assesses, but Al-Aqsa Tensions 
Could  Boil  Over  'At  Any  Moment',  https://www.haaretz.com/israel-news/2022-04-18/ty-
article/.premium/gaza-groups-dont-want-war-israel-assesses-but-al-aqsa-tensions-could-
boil-over/00000180-5bec-db1e-a1d4-dfed21dd0000, Zugriff 30.5.2022
- Haaretz  (18.4.2022b):  Israel  Strikes  Gaza  in  Response  to  Rocket  Fire,  
https://www.haaretz.com/israel-news/2022-04-18/ty-article/rocket-sirens-sound-over-gaza-
border/00000180-655c-db2f-a1c0-ef5fb2e30000, Zugriff 30.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2021  -  Israel  and  Palestine, 
https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1,  Zugriff  
19.5.2022
- ICG  –  International  Crisis  Group  (10.8.2021):  Beyond  Business  as  Usual  in  Israel-
Palestine,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2058139/225-israel-palestine.pdf,  Zugriff  
30.5.2022
- OCHA – United Nations Office for the Coordniation of Humanitarian Affairs (25.6.2021):  
Response  to  the  escalation  in  the  oPt  |  Situation  Report  No.  5  (18-24  June  2021), 
https://www.ochaopt.org/content/response-escalation-opt-situation-report-no-5-18-24-
june-2021, Zugriff 30.5.2022
- OCHA  – United  Nations  Office  for  the  Coordniation  of  Humanitarian  Affairs  (o.D.a): 
Occupied  Palestinian  Territories,  Data  on  Casualties,  
https://www.ochaopt.org/data/casualties, Zugriff 23.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Rechtssicherheit  wird  in  Palästina  dadurch  erschwert,  dass  immer  noch  Elemente  des 
osmanischen, britischen, jordanischen, ägyptischen, israelischen (israelische Militärverordnungen)  
und  palästinensischen  Rechts  (seit  1994)  nebeneinander  existieren.  Darüber  hinaus  wird  in 
Palästina Gewohnheitsrecht und religiöses Recht (insbesondere im Familienrecht) angewandt.  
Daneben  werden  die  Beschlüsse  des  Obersten  Palästinensischen  Gerichtshofes  nicht  immer 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 50
15

umgesetzt (GIZ 11.2020a). Obwohl die Gesetze der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) in  
Gaza formal gültig sind, hat die PA nur wenig Autorität, und die Hamas verfügt über die de facto-
Kontrolle (USDOS 11.3.2020; vgl. Spiegel Online 9.11.2021). Die Auseinandersetzungen zwischen 
Fatah und Hamas wirken sich auch auf das Justizwesen aus. Nach der Spaltung untersagte die  
palästinensische  Behörde  ehemaligen  Mitarbeitern  der  Justizbehörden  (und  auch  der  
Sicherheitskräfte)  im  Gazastreifen  für  die  Verwaltung  der  Hamas  zu  arbeiten.  Sie  wurden 
stattdessen  von der  palästinensischen  Behörde  bezahlt, ohne  zu arbeiten. Die  Hamas stellte 
Ersatz-Staatsanwälte und Richter ein, die häufig keine entsprechende Ausbildung und Qualifikation 
für die Aufgaben hatten (GIZ 11.2020a).
Die  Gesetze  der  PA sehen  das  Recht  auf  eine  unabhängige  Justiz  sowie  einen  fairen  und 
öffentlichen Prozess vor. Verfahren sind öffentlich, außer in Sonderfällen, etwa wenn es zum  
Schutz  bestimmter  Interessen  nötig  ist,  das  Verfahren  nicht-öffentlich  abzuhalten.  Es  gilt  die 
Unschuldsvermutung und der Angeklagte hat das Recht, zeitnah über die gegen ihn vorliegende  
Anklage informiert zu werden. Gemäß Amnesty International werden diese Rechte manchmal nicht 
gewahrt. Rechtsbeistand ist vorgesehen, auf Kosten des Staates, wenn nötig. Die Angeklagten  
haben das Recht auf Berufung. Während die PA in der Westbank diese prozeduralen Rechte  
weitgehend gewährleistet, implementiert sie die Hamas-Behörde im Gazastreifen nur inkonsistent  
(USDOS 12.4.2022). Dem Gerichtssystem der Hamas gelingt es üblicherweise nicht, einen fairen  
Prozess zu gewährleisten und in manchen Fällen werden Zivilisten von speziellen Militärgerichten  
verurteilt (FH 28.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). 
Die Hamas unterhält ein ad hoc-Justizsystem, das getrennt von den Strukturen der PA funktioniert.  
Das System  ist  politischer  Einflussnahme  ausgesetzt,  Richtern  mangelt  es an  angemessener 
Ausbildung und Erfahrung (FH 28.2.2022). Von der Hamas ernannte Staatsanwälte und Richter  
arbeiteten de facto vor Gerichten, was die PA als illegal ansah. Die Bewohner des Gazastreifens  
können  zivilrechtliche  Klagen  einreichen,  auch  wenn  es  um  Vorwürfe  von  
Menschenrechtsverletzungen  geht;  dies  ist  jedoch  nicht  üblich  (USDOS  12.4.2022).  Es  gibt 
Berichte über willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Hamas sowie über politisch  
motivierte Festnahmen. Es gibt keine rechtlichen oder unabhängigen Institutionen, die in der Lage  
gewesen wären, die Hamas als de facto-Autorität im Gazastreifen zur Rechenschaft zu ziehen  
(USDOS 12.4.2022).  Die Hamas setzte auch weiterhin Beschränkungen für die Bevölkerung des  
Gazastreifens auf der Grundlage ihrer Auslegung des Islam und der Scharia durch, einschließlich  
eines von den Gerichten der PA getrennten Justizsystems (USDOS 12.5.2021).
Nach  Angaben  der  israelischen  NGO  B'Tselem,  die  darauf  hinweist,  dass  der  Transport  von 
Gefangenen außerhalb des besetzten Gebiets gegen internationales Recht verstößt, befanden  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 50
16

sich Ende September 2020 etwa 254 palästinensische Sicherheitshäftlinge und Gefangene aus  
dem Gazastreifen in israelischen Gefängnissen. Die israelischen Militärgerichte, welche die Fälle  
dieser Gefangenen behandeln, verfügen nicht über die vollständigen Verfahrensgarantien ziviler  
Gerichte (FH 28.2.2022).
Bewohner des Gazastreifens können von der israelischen Regierung keine Wiedergutmachung  
oder  Entschädigung  für  Sach-  oder  Personenschäden  verlangen,  weil  der  Gazastreifen  nach 
israelischem Recht als „feindliches Gebiet“ eingestuft ist (USDOS 12.4.2022).
Stammesgerichte spielen in Gaza eine wichtige Rolle für die Stabilität in der Gesellschaft. Die  
Menschen in Gaza bringen ihre Fälle oftmals lieber vor Stammesgerichte, weil diese meist sehr  
schnell  ein  Urteil  fällen.  Die  Stammesgerichte  stehen  nicht  im  Widerspruch  zur  offiziellen 
Gerichtsbarkeit,  sie  operieren  mit  Unterstützung  der  Letzteren.  Problematisch  ist,  das  die 
Stammesrichter (tribal arbitrators) nicht im selben Maße unparteiisch sind wie offizielle Richter (Al-
Monitor 28.3.2018; vgl. USDOS 12.4.2022). 
Das Personenstandsrecht ist grundsätzlich abhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit  
(WCLAC/DCAF 5.2012; vgl. USDOS 12.4.2022). Islamische oder christliche religiöse Gerichte  
behandeln  Angelegenheiten  des  Personenstandsrechts,  einschließlich  Erbschaft,  Heirat,  
Scheidung und Kindesunterhalt. Für Muslime sind Sharia-Gerichte und für Christen geistliche  
Gerichte der anerkannten Konfessionen zuständig (USDOS 12.5.2021).
Quellen:
- Al-Monitor  (28.3.2018):  Tribal  law  keeps  imperfect  order  in  Gaza,  https://www.al-
monitor.com/pulse/originals/2018/03/customary-law-among-tribes-has-upper-hand-in-gaza-
strip.html, Zugriff 19.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  Gaza  Strip, 
https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal  
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- Spiegel Online (9.11.2021): Todesstrafe für Palästinenser wegen »Kollaboration« mit Israel, 
https://www.spiegel.de/ausland/hamas-todesstrafe-fuer-palaestinenser-wegen-
kollaboration-mit-israel-a-216a8906-5cf5-46e8-adba-4dcf48a3c57c, Zugriff 19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
- USDOS –  United States  Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International  
Religious  Freedom:  Israel:  West  Bank  and  Gaza,  https://www.state.gov/reports/2020-
report-on-international-religious-freedom/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, 
Zugriff 19.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 50
17

5. Sicherheitsbehörden
Im Gazastreifen hat die Hamas in allen Gesellschaftsbereichen de facto die Kontrolle. Es  gibt 
keine  rechtlichen  oder  unabhängigen  Institutionen,  die  in  der  Lage  sind,  die  Hamas  zur 
Verantwortung bzw. Rechenschaft zu ziehen.  Für die  innere Sicherheit in Gaza zuständig sind  
Zivilpolizei, Wach- und Schutztruppen, eine interne Geheimdienst- und Ermittlungseinheit sowie  
der Zivilschutz. Für die nationale Sicherheit  zuständig sind  die nationalen Sicherheitskräfte, die  
Militärjustiz, die Militärpolizei, der medizinische Dienst und die Gefängnisbehörde. In einigen Fällen 
nutzen die „zivilen“ Hamas-Behörden de facto den militärischen Flügel der Hamas-Bewegung, um  
gegen interne Meinungsverschiedenheiten vorzugehen (USDOS 12.4.2022). 
Die  Hamas  verfügt  nicht  über  konventionelles  Militär  im  Gazastreifen,  sondern  unterhält 
verschiedene Einheiten von Sicherheitskräften, zusätzlich zu ihrem bewaffneten Flügel, den Izz al-
Din al-Qassam-Brigaden. Dieser militärische Flügel untersteht dem politischen Büro der Hamas.  
Es gibt mehrere andere militante Gruppierungen, die im Gazastreifen operieren, vor allem die Al-
Quds-Brigaden des Palästinensischen Islamischen Jihad, die normalerweise, aber nicht immer, der 
Autorität der Hamas unterstehen (CIA 24.5.2022). Die Izz al-Din al-Qassam Brigade kann, gemäß  
Informationen  aus  dem  Jahr  2014,  als  etwa  7.000  Mann  starke  „stehende  Armee“  gesehen 
werden, mit einem Mobilisierungspotential von etwa 25.000 Mann (GS 1.5.2017). Einer  Schätzung 
der CIA zufolge betrug ihre Stärke im Jahr 2021 20.000-25.000 Kämpfer (CIA 24.5.2022). Die EU,  
Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021; EU 4.2.2022;  
USDOS 16.12.2021), genauso wie Izz al-Din al-Qassam und der Islamische Jihad von der EU als  
terroristische Gruppierungen eingestuft werden (EU 4.2.2022).
Die Auseinandersetzungen zwischen Fatah und Hamas wirken sich auch auf die Sicherheitskräfte
aus.  Nach  der  Spaltung  im  Jahr  2007  untersagte  die  palästinensische  Behörde  ehemaligen 
Mitarbeitern der Sicherheitskräfte, im Gazastreifen für die Verwaltung der Hamas zu arbeiten. Sie  
wurden stattdessen von der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) bezahlt, ohne zu arbeiten.  
Die Arbeit der palästinensischen Sicherheitsdienste und der Polizei wird jedoch auch durch die  
israelische Armee behindert, z.B. zerstörte sie während des Gaza-Krieges im Dezember 2008 alle  
Gefängnisse und Haftzentren in Gaza durch Bombenangriffe (GIZ 11.2020a).
Quellen:
- BBC – British Broadcasting Corporation News (1.7.2021): Hamas: The Palestinian militant  
group  that  rules  Gaza,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522,  Zugriff 
19.5.2022
- CIA –  Central Intelligence Agency  (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza  
Strip,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, 
Zugriff  30.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 50
18

- EU  –  Europäische  Union  (4.2.2022):  Beschluss  (GASP)  2022/152  des  Rates  vom  3. 
Februar  2022  zur  Aktualisierung  der  Liste  der  Personen,  Vereinigungen  und  
Körperschaften,  für  die  die  Artikel  2,  3  und  4  des  Gemeinsamen  Standpunkts 
2001/931/GASP  über  die  Anwendung  besonderer  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  des 
Terrorismus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/1192 ,  https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32022D0152, Zugriff 20.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal  
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- GS  –  Global  Security  (1.5.2017):  HAMAS  (Islamic  Resistance  Movement),  
https://www.globalsecurity.org/military/world/para/hamas.htm, Zugriff 31.3.2020
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (16.12.2021): Country Reports on Terrorism  
2020,  https://www.state.gov/reports/country-reports-on-terrorism-2020/#Hamas,  Zugriff  
19.5.2022
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Palästina  hat  im  März  2014  die  UN-Konvention  gegen  Folter  (UNCAT)  unterzeichnet  (EU 
30.3.2022) und das Grundgesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) verbietet Folter  
sowie die Ausübung von Gewalt gegen Gefangene. Folter und Misshandlungen kommen jedoch  
weiterhin in Gaza wie im Westjordanland vor (USDOS 12.4.2022; vgl. EU 30.3.2022) bzw. sind sie  
weit verbreitet (AI 2022b; vgl. HRW 29.5.2019). 
Mit den Auseinandersetzungen zwischen Hamas und Fatah ab 2007 wurden in beiden Gebieten  
Aktivisten  der  jeweils  anderen  Seite  inhaftiert  und  misshandelt (GI Z  11.2020a).  Die  Hamas-
Behörden im Gazastreifen verhaften und foltern routinemäßig friedliche Kritiker und Gegner. Bei  
der unabhängigen palästinensischen Menschenrechtskommission (ICHR) gingen zwischen Januar  
und September 2020 75 Beschwerden über willkürliche Verhaftungen und 72 über Folter und  
Misshandlungen gegen die Hamas-Behörden ein ( HRW  13.1.2022).In den letzten vier Jahren  
wurden insgesamt 782 Beschwerden von Bürgern eingereicht, die angeben, von Vollzugsbeamten  
im Gazastreifen gefoltert und misshandelt worden zu sein. Unter anderem gingen bei der ICHR  
auch Beschwerden von Frauen und Kindern ein (ICHR 4.2022).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (2022):  Palestine  (State  of)  2021,  
https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/palestine-state-of/report-
palestine-state-of/, Zugriff 23.5.2022
- EU – Europäische Union (30.3.2022): EU Annual Report on Human Rights and Democracy  
in  the  World;  2021  Country  Updates,  
http  s://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/220323%202021%20EU  %20Ann  
ual%20Human%20Rights%20and%20Democracy%20Country%20Reports.docx.pdf, 
Zugriff 23.5.2022HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2021 - Israel and  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 50
19

Palestine,  https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/israel/palestine#b9d2a1, 
Zugriff 19.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal  
(11.2020a) [Archivversion vom 14.5.2021]: Palästinensische Gebiete, Geschichte & Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-
gebiete/geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- HRW – Human Rights Watch (29.5.2019): Palestine: No Letup in Arbitrary Arrests, Torture, 
https://www.hrw.org/news/2019/05/29/palestine-no-letup-arbitrary-arrests-torture,  Zugriff  
23.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (10.2018):  Palestine:  Authorities  Crush  Dissent,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/1447616.html, Zugriff 23.5.2022
- ICHR  –  Independent  Commission  for  Human  Rights  (4.2022):  Shadow  Report  of  the 
Independent Commission for Human Rights (ICHR) to the Human Rights Committee on the  
First  Periodic  Review  of  the  State  of  Palestine,  
https://www.ecoi.net/en/document/2072781.html, Zugriff 20.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
 7. Korruption
Gesetzliche  Regelungen  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  (PA)  sehen  Strafen  für 
behördliche Korruption vor (USDOS 12.4.2022). Die von der Hamas kontrollierte Regierung verfügt 
über keine wirksamen oder unabhängigen Mechanismen zur Gewährleistung von Transparenz in  
Sachen Finanzierung, der Beschaffung  oder  ihrer Tätigkeit .  Der Hamas  wird Korruption bei der  
Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verteilung von Hilfsleistungen vorgeworfen (FH  
28.2.2022). Im  Gazastreifen  werfen  örtliche  Beobachter  und  NGOs  der  Hamas  Fälle  von 
Mittäterschaft  bei  korrupten  Vorgängen  vor,  einschließlich  Vergünstigungen  bei  
Einkaufskonditionen für Immobilien und der Generierung von Einnahmen in Zusammenhang mit  
Gebührenforderungen gegenüber Importeuren in den Gazastreifen. Internationale Organisationen  
wiesen auch auf die Korruption bei der Einstellungspraxis der Hamas hin, das ein System des  
Klientelismus schuf, welches das Wirtschaftswachstum behindert (USDOS 12.4.2022).
Laut  Korruptionsbericht  2021  der  palästinensischen  Vereinigung  AMAN  –  Coalition  for  
Accountability  and  Integrity  blieben  Machtmissbrauch,  „Wasta“  oder  Vetternwirtschaft  und 
Klientelismus 2021  die  häufigste  Form  der  Korruption  in  Palästina  [Anm.:  Wasta  =  gute 
Beziehungen]. Auch wurde von wirtschaftlicher Korruption wie Geldwäsche, Steuervermeidung und 
der  Anpreisung  von  verdorbenen/abgelaufenen  Lebensmitteln  berichtet.  AMAN  registrierte 
Verbesserungen bei der Transparenz von öffentlichen Beschaffungen durch die palästinensischen  
Behörden.  Im  Gazastreifen  ist  die  Veröffentlichung  von  Verträgen  auf  der  Website  des 
Finanzministeriums nach wie vor unvollständig (AMAN 2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 50
20

- AMAN – The Coalition for Accountability and Integrity (2022): Fourteenth Annual Report –  
The State of Integrity and Combating Corruption in Palestine 2021,  https://www.aman-
palestine.org/cached_uploads/download/2022/05/12/%D8%A7%D9%84%D8%AA%D9%82
%D8%B1%D9%8A%D8%B1-%D8%A7%D9%84%D8%B3%D9%86%D9%88%D9%8A-
%D8%A7%D9%84%D8%A7%D9%86%D8%AC%D9%84%D9%8A%D8%B2%D9%8A-
%D8%A3%D9%8A%D8%A7%D8%B12022-1652347284.pdf, Zugriff 23.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  Gaza  Strip, 
https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: West Bank and Gaza, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-
on-human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/,  Zugriff  
19.5.2022
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Die  Hamas  hat  kein  konventionelles  Militär  im  Gazastreifen,  sondern  unterhält  verschiedene 
Einheiten von Sicherheitskräften zusätzlich zu ihrem bewaffneten Flügel, der Izz al-Din al-Qassam
Brigade. Dieser militärische Flügel untersteht dem politischen Büro der Hamas (CIA 24.5.2022). 
Es gibt mehrere andere militante Gruppier ungen, die im Gaza-Streifen operieren, vor allem die Al-
Quds-Brigaden des Palästinensischen Islamischen Jihad, die normalerweise, aber nicht immer, der 
Autorität der  Hamas unterstehen (CIA 24.5.2022). Die Izz al-Din al-Qassam Brigaden können,  
gemäß Informationen aus dem Jahr 2014 als etwa 7.000 Mann starke „stehende Armee“ gesehen  
werden, mit einem Mobilisierungspotential von etwa 25.000 Mann (GS 1.5.2017). Laut CIA wurde  
ihre Mannstärke im Jahr 2021 auf 20.000-25.000 Kämpfer geschätzt (CIA 24.5.2022).
Im Jahr 2021 wurde berichtet, dass die Hamas Sommercamps unter dem Motto  „Jihad“ abhielt, 
allerdings gibt es laut dem US-amerikanischen Außenministerium für das Jahr keine Berichte, dass 
die Hamas Kindersoldaten rekrutierte oder einsetzte (USDOS 12.4.2022). Die Vereinten Nationen  
verifizierten hingegen im Jahr 2020 die Rekrutierung und den Einsatz von zwei Kindersoldaten  
durch die al-Qassam-Brigaden (UNSC 6.5.2021). 
Die EU, Israel und die USA stufen die Hamas als Terrororganisation ein (BBC 1.7.2021; EU  
4.2.2022; USDOS 16.12.2021), ebenso wie ihre Izz al-Din al-Qassam Brigaden und der Islamische 
Jihad von der EU als terroristische Gruppierungen eingestuft werden (EU 4.2.2022).
Quellen:
- BBC – British Broadcasting Corporation News (1.7.2021): Hamas: The Palestinian militant  
group  that  rules  Gaza,  https://www.bbc.com/news/world-middle-east-13331522,  Zugriff 
19.5.2022
- CIA –  Central Intelligence Agency  (24.5.2022): The World Factbook, Middle East, Gaza  
Strip,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/gaza-strip/#military-and-security, 
Zugriff 30.5.2022
- EU  –  Europäische  Union  (4.2.2022):  Beschluss  (GASP)  2022/152  des  Rates  vom  3. 
Februar  2022  zur  Aktualisierung  der  Liste  der  Personen,  Vereinigungen  und  
Körperschaften,  für  die  die  Artikel  2,  3  und  4  des  Gemeinsamen  Standpunkts 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 50
21

Go to next pages