palg-westbank-lib-2022-06-03-ke

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die A-Gebiete. Solche  Razzien sind daher frühzeitig  erkennbar  und  dienen dazu, deutlich zu  
machen, wer die eigentliche Macht und Kontrolle besitzt. Innerhalb des israelischen Militärs gibt es  
aber  auch  eine  Sondereinheit  für  verdeckte  Einsätze.  Bei  Einsätzen  der  israelischen  Armee 
können  die  Palästinenserinnen  und  Palästinenser  generell  nicht  auf  den  Schutz  der  PA-
Sicherheitskräfte hoffen (KAS 9.2021).
Die Sicherheitskooperation beinhaltet, dass die Palästinensische Autonomiebehörde Informationen 
an Israel weitergibt, die relevant sind, um gegen Terrorvorhaben vorzugehen und um damit Israels  
Sicherheit zu gewährleisten. Diese Informationen werden von der israelischen Armee und von der  
Grenzpolizei dazu genutzt, Personen gezielt zu verhaften. Die von der größten palästinensischen  
Partei Fatah dominierte PA nutzt das System aber auch immer wieder, um Informationen über  
oppositionelle Politiker, oftmals jene der Hamas, an Israel weiterzugeben, was häufig zu deren  
Festnahmen durch israelische Sicherheitskräfte führt. Die Sicherheitskooperation wird daher von  
vielen  Palästinenserinnen  und  Palästinensern  als  nachteilig  und  gegen  sie  selbst  gerichtet 
empfunden,  sofern  sie  nicht  im  Sinne  des  von  der  PA kontrollierten  Systems  handeln  (KAS 
9.2021).
Seit  2007  arbeiteten  die  PA und  die  israelischen  Sicherheitskräfte  in  der  Westbank  bei  der 
Überwachung  und  der  Unterdrückung  von  Hamas,  Islamischer  Jihad,  Popular  Front  for  the 
Liberation of Palestine (PFLP) und anderen politischen Fraktionen mit bewaffneten Armen [Anm.:  
ein Teil der Gruppen wird auch in der EU als terroristisch eingestuft.] zusammen, was regelmäßig  
zu  zahlreichen  Verhaftungen  und  dem  Schließen  von  mit  ihnen  in  Verbindung  stehenden 
Einrichtungen führt. Die israelischen Streitkräfte gehen auch gegen militante Mitglieder der Fatah  
vor (FH 28.2.2022).
Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-
palästinensischen Konflikt geprägt (AA 24.5.2022) und kann sich schnell verändern (AA 2.6.2022).  
Zum Beispiel breiteten sich im Mai 2021 Proteste von Ost-Jerusalem gehend in der Westbank aus,  
welche auch eine Anzahl an Toten und Verletzten durch das gewaltsame israelische Vorgehen zur  
Folge hatten. Im Juni folgten durch PA-Behörden gewaltsam aufgelöste Proteste aufgrund des  
Tods von Nizar Banat, einem Zivilaktivisten, der in PA-Haft nach Misshandlungen verstarb (FH  
28.2.2022).
Auch  den  komplexen  Verhältnissen  in  der  Region  muss  stets  Rechnung  getragen  werden. 
Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im  
besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken (EDA 3.6.2022).
Die  Sicherheitslage  im  Westjordanland  ist  ausgesprochen  volatil  und  kann  sich  nach  akuten 
Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das  
israelische  Militär  abgeriegelt  oder  sogenannte  „fliegende“  Checkpoints  eingerichtet  oder 
bestehende  Checkpoints  vorübergehend  geschlossen  werden.  Es  kann  zu  Einsätzen  der 
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israelischen Sicherheitskräfte in Ramallah und anderen palästinensischen Städten und Dörfern  
kommen. Protestaktionen sind jederzeit möglich (AA 2.6.2022).
Es kommt immer wieder zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen  
zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf 
beiden Seiten. Eine Häufung der Vorfälle ist in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen  
und Siedler-Außenposten sowie in der Region Jenin zu beobachten. Auch bei zunächst friedlichen  
Versammlungen besteht das Risiko, dass die Situation sehr schnell eskaliert (AA 2.6.2022).
Die von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städte Bethlehem, Beit Sahour, Beit Jalla,  
Jericho,  Taybe,  Al-Bireh  und  Ramallah  gelten  im  Augenblick  als  vergleichsweise  ruhig  (AA 
2.6.2022).
Von 1.12021 bis 8.5.2022 wurden laut UN OCHA insgesamt 128 PalästinenserInnen, darunter 8  
Frauen und 26 Buben, im Westjordanland einschließlich Jerusalem getötet – darunter 6 Tote durch 
Siedler, ansonsten bis auf einen ungeklärten Fall durch israelische Sicherheitskräfte (UN OCHA  
8.5.2022).  Auch  israelisches  Sicherheitspersonal  und  SiedlerInnen  sind  Angriffen  von  
PalästinenserInnen ausgesetzt, aber in kleinerem Maßstab (FH 28.2.2022).
Im Zeitraum 19. April bis 9. Mai 2022 wurden 668 PalästinenserInnen, darunter 24 Kinder, im  
gesamten  Westjordanland  bei  Zusammenstößen  mit  israelischen  Streitkräften  verletzt.  Davon 
erfolgten die meisten Verletzungen (375) nahe den Orten Beita und Beit Dajan (Nablus) und Kafr  
Qaddum  (Qalqiliya)  bei  Demonstrationen  gegen  Siedlungen.  78  Verletzte  gab  es  bei  einer 
Demonstration in Nablus, Qalqiliya und Betlehem bei Protesten gegen die steigende Zahl an  
getöteten PalästinenserInnen. Die übrigen 99 Verletzten gab es in der Altstadt von Jerusalem (UN  
OCHA 13.5.2022).
Der Konflikt zwischen Israel und militanten Palästinensern verschärfte sich: Seit März wurden bei  
antiisraelischer Gewalt durch Palästinenser und arabische Israelis 19 israelische Zivilisten getötet.  
Die israelischen Sicherheitskräfte reagierten mit Einsätzen in Israel und im von Israel besetzten  
Westjordanland  –  vor  allem  in  der  Gegend  um  Jenin,  einer  Hochburg  bewaffneter 
palästinensischer Gruppen. Dabei starben drei israelisch-arabische Angreifer, ein Polizist sowie 35  
Palästinenser in Israel und im Westjordanland. Unter den Toten waren Mitglieder bewaffneter  
Gruppen, aber auch Zivilisten, darunter die Journalistin Shireen Abu Aqla, die erschossen wurde,  
als sie über einen Armeeeinsatz in Jenin berichtete (DS 30.5.2022). Die Palästinenser machen  
Israel für ihren Tod verantwortlich. Nach Darstellung der israelischen Armee ist dagegen nicht  
eindeutig, von wo der tödliche Schuss kam (Spiegel 28.5.2022).
In Reaktion auf den sogenannten „Flaggenmarsch“ Tausender nationalistischer Israelis durch die  
Jerusalemer  Altstadt  am  29.5.2022  fanden  mehrere  Gegenkundgebungen  im  besetzten 
Westjordanland statt. Palästinensische Demonstranten lieferten sich dabei Auseinandersetzungen  
mit israelischen Sicherheitskräften. Mehr als hundert Palästinenser wurden nach Angaben des  
Roten Halbmonds verletzt (DS 30.5.2022).
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Israelische jüdische SiedlerInnen, die PalästinenserInnen, deren Besitz und landwirtschaftliche  
Ressourcen  angreifen,  agieren  im  Allgemeinen  straffrei.  Die  israelische  
Menschenrechtsorganisation  B’Tselem  dokumentierte  451  Angriffe  durch  SiedlerInnen  im  Jahr 
2020 bis September 2021, darunter mehr als 200 physische Angriffe oder Angriffe unter Einsatz  
scharfer Munition. Bei Anwesenheit von israelischen Sicherheitskräften standen diese dabei oder  
nahmen teil (FH 28.2.2022). Die israelischen Behörden zogen selten die Sicherheitskräfte, welche  
exzessiv  Gewalt  eingesetzt  hatten,  oder  SiedlerInnen,  die  PalästinenserInnen  angriffen,  zur 
Verantwortung (HRW 13.1.2022). Es gibt keine israelische Militärorder spezifisch zum Schutz von  
palästinensischen  ZivilistInnen  oder  mit  Bezug  auf  palästinensische  Rechte.  Der  Schutz  der 
israelischen BürgerInnen  steht im  Zentrum. Eine Einheit für „nationalistische  Verbrechen“ ist  
sowohl für Hassverbrechen im Westjordanland gegen Israelis wie PalästinenserInnen zuständig  
(USDOS 12.4.2022).
- Bestimmte Clans als Faktoren für die örtliche Sicherheitslage, besonders in Hebron und Nablus
Die betreffenden Clans bestehen oft aus 10.000 bis 20.000 Mitgliedern und haben ein soziales  
Netz  für  ihre  Angehörigen  geschaffen.  Sie  sorgen  insbesondere  an  prekären  und  traditionell 
geprägten  Orten  wie  Hebron  anstelle  der  PA  für  die  gesellschaftliche  Ordnung  und  deren 
Einhaltung. Die Familien haben sich dabei ihre eigenen Einflussbereiche und Wirtschaftszweige,  
teils im Disput, aufgeteilt. Teile der lokalen PA sind demgegenüber häufig machtlos oder nur  
informell involviert (KAS 9.2021).
Rivalisierende  Großfamilien  tragen  ihre  Konflikte  offen  außerhalb  des  palästinensischen 
Rechtssystems aus und untergraben damit die Autorität der PA. Sie leben nach ihren eigenen  
Rechtssystemen und erkennen die staatliche Gewalt oft nicht an. Morde werden mit Blut vergolten,  
es sei denn, die Angelegenheiten können zwischen den Ältesten der Familien vermittelt werden.  
Dabei spielen Geldzahlungen und die Ehre der jeweiligen Familie eine große Rolle. Staatliche  
Ermittlungen lassen Clanfamilien nicht immer zu (KAS 9.2021).
Die  Bewaffnung  dieser  Familien  scheinen  sowohl  die  PA als  auch  Israel  stillschweigend  zu 
akzeptieren. Letzteres geht offenbar davon aus, dass sie keine Gefahr für israelische Staatsbürger  
darstellen, denn die Waffen, die sich im Privatbesitz einiger Großfamilien befinden, werden fast nie  
gegen israelische Ziele eingesetzt, denn sie dienen hauptsächlich der internen Rivalität in den  
patriarchalischen  Strukturen  einiger  Großfamilien,  die  in  vielen  Fällen  über  eigene  gut 
funktionierende Kontakte nach Israel verfügen – oftmals eine Notwendigkeit um wirtschaftlichen  
Erfolg zu generieren. Die Familienclans nutzen diese Schwäche der PA und eigene israelische  
Kontakte, um somit autonome Strukturen innerhalb des Westjordanlandes aufzubauen und zu  
erhalten. Ein  führendes  Mitglied  der  al-Jabari-Familie  pflegt  auch  z.B.  offen  Beziehungen  mit 
israelischen Siedlern, die in Hebron leben, und als besonders radikal gelten. Normalerweise würde  
ein Palästinenser, der offensichtlich mit Israel in Besatzungsfragen kooperiert, in der Gesellschaft  
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als Verräter angesehen werden. Die al-Jabaris haben aber eine gefestigte Machtbasis in Hebron  
(KAS 9.2021).  
Häufig sind Mitglieder von Großfamilien auch im palästinensischen Sicherheitsapparat tätig. Die  
PA verfügt somit nicht über das alleinige Gewaltmonopol in ihren formal zuständigen Gebieten des  
Westjordanlandes (in Ost-Jerusalem hat es Israel inne, im Gaza-Streifen liegt es seit 2007 bei der  
Hamas). Stattdessen liegt die lokale Macht über sicherheitsrelevante Entscheidungen in eher  
traditionell geprägten Regionen wie Hebron oder Nablus bei den relevanten Großfamilien.  Die 
Clanstrukturen  haben  ein  Machtpotential  entwickelt,  mit  dem  die  PA  aufgrund  ihrer  
eingeschränkten Ressourcen kaum Schritt halten kann (KAS 9.2021).
Anm.:  Weitere  mit  der  israelischen  Besatzung  und  der  resultierenden  Sicherheitslage  in 
Zusammenhang  stehende  Informationen  befinden  sich  in  den  anderen  Kapiteln  des  
Länderinformationsblatts.
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (24.5.2022):  Palästinensische  Gebiete:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise  (Teilreisewarnung),  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/
palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 24.5.2022
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (2.6.2022):  Palästinensische  Gebiete:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise  (Teilreisewarnung),  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/
palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 2.5.2022
- DS – Der Standard (30.5.2022): Dutzende Festnahmen und Verletzte bei "Flaggenmarsch" in  
Jerusalem,  https://www.derstandard.at/story/2000136135086/dutzende-festnahmen-und-
verletzte-bei-flaggenmarsch-in-jerusalem, Zugriff 30.5.2022
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (3.6.2022): Reisehinweise 
für  Besetztes  Palästinensisches  Gebiet,  Gültig  am:  03.06.2022  
Publiziert  am:  08.04.2022,  https://www.eda.admin.ch/countries/occupied-palestinian-territory/de/
home/reisehinweise/vor-ort.html, Zugriff 3.6.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- Haaretz  (21.5.2022):  From  Lebanon  to  Jenin:  The  'Gray  Rhinos'  on  Israel's  Doorstep, 
https://www.haaretz.com/israel-news/2022-05-21/ty-article/.premium/from-lebanon-to-jenin-the-
gray-rhinos-on-israels-doorstep/00000180-f6c0-d18b-a787-f7e9368e0000, Zugriff 28.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 28.5.2022
- KAS  –  Konrad-Adenauer-Stiftung  (9.2021):  Ein  Sicherheitsapparat  ohne  Gewaltmonopol, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat.
pdf, Zugriff 28.5.2022
- Spiegel  (28.5.2022):  15-jähriger  Palästinenser  stirbt  nach  Zusammenstößen  mit  Armee, 
https://www.spiegel.de/ausland/bethlehem-15-jaehriger-palaestinenser-stirbt-nach-
zusammenstoessen-mit-armee-a-4c1525ca-b717-4b93-a2c3-f1c4da30b9ea, Zugriff 28.5.2022
- UN  OCHA –  UN  Office  for  the  Coordination  of  Humanitarian  Affairs:  Occupied  Palestinian 
territory:  Protection  of  Civilians  Report  |  19  April  -  9  May  2022,  13.  Mai  2022
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073341/poc_19-april-9-may_2022.pdf (Zugriff am 2. Juni 2022)
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- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
 6. Rechtsschutz / Justizwesen
Rechtssicherheit  wird  in  Palästina  dadurch  erschwert,  dass  immer  noch  Elemente  des 
osmanischen, britischen, jordanischen, ägyptischen, israelischen (israelische Militärverordnungen)  
und  palästinensischen  Rechts  (seit  1994)  nebeneinander  existieren.  Darüber  hinaus  wird  in 
Palästina Gewohnheitsrecht und religiöses Recht (insbesondere im Familienrecht) angewandt.  
Außerdem kommt immer wieder das Stammesjustizwesen zur Anwendung. Daneben ist es so,  
dass  die  Beschlüsse  des  Obersten  Palästinensischen  Gerichtshofes  nicht  immer  umgesetzt 
werden (GIZ 11.2020a). Durch die innerpalästinensische politische Spaltung werden Gesetze per  
Dekret  in  der  Westbank  umgesetzt,  aber  nicht  in  Gaza,  und  Gesetze  des  Palästinensischen 
Legislativrats in Gaza sind nicht auf das Westjordanland anwendbar (Al-Haq 2.5.2022).
PalästinenserInnen im Westjordanland unterliegen sowohl der palästinensischen Jurisdiktion als  
auch der israelischen Militärgerichtsbarkeit – keines von beiden völlig unabhängig (FH 28.2.2022):  
Israel übt in variierendem Ausmaß die juristische Kontrolle über die besetzten Gebiete aus. Die  
Palästinensische Autonomiebehörde (PA) übt im Westjordanland ein unterschiedliches Maß an  
Autorität  aus,  sie  verfügt  über  keine  Autorität  über  Jerusalem.  Die  PalästinenserInnen  im 
Westjordanland unterliegen Gesetz en, di e vor 1967 in Kraft waren, sowie den vom israelischen  
Militärkommandeur  im  Westjordanland  erlassenen  militärischen  Verordnungen  und  in  den 
relevanten Bereichen dem Recht der PA. Israelis, die in den Siedlungen in der Westbank leben,  
unterliegen einer Kombination aus israelischem Zivil- und Strafrecht sowie Militärverordnungen.  
PalästinenserInnen, die im Gebiet C der Westbank leben, fallen unter das israelische Militärrecht.  
Palästinenser, die in Gebiet B leben, fallen unter das Zivil- und Strafrecht der PA, während Israel  
die vorrangige Verantwortung für die Sicherheit behält. Obwohl nach dem Oslo-II-Abkommen für  
Palästinenser, die in Gebiet A des Westjordanlands leben, nur das Zivil- und Strafrecht der PA gilt,  
wendet Israel im Rahmen seiner vorrangigen Verantwortung für die Sicherheit immer dann, wenn  
sein Militär in Gebiet A eindringt, die vom Militärkommandanten erlassenen militärischen Befehle  
an  (USDOS  21.6.2019).  Die  intransparente  Unterscheidung  zwischen  strafrechtlichen  und 
sicherheitsrelevanten  Straftaten,  die  regelmäßige  Anwendung  von  Inhaftierungen  ohne  
Gerichtsverfahren durch palästinensische und israelische Sicherheitskräfte sowie die Anwendung  
des  Kriegsrechts  und  eines  Militärgerichtssystems  durch  Israel,  das  ausschließlich  für 
Palästinenser  im  Westjordanland  gilt,  verletzen  die  Rechte  der  Palästinenser  auf  ein 
ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren (FH 28.2.2022).
Palästinenser werden von den israelischen Behörden auch regelmäßig über längere Zeiträume  
ohne Anklage inhaftiert. Das israelische Militär führt häufig Hausdurchsuchungen ohne Haftbefehl  
durch. Nach Angaben der Addameer Prisoner Support and Human Rights Association waren mit  
Stand Dezember 2021 etwa 4,550 palästinensische Sicherheitsgefangene aus der Westbank in  
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israelischen Gefängnissen inhaftiert, darunter 170 Minderjährige aus den besetzten Gebieten.  
Diese Minderjährigen werden in der Regel in Abwesenheit eines Anwalts oder eines elterlichen  
Vormunds verhört und vor ein spezielles Militärgericht gestellt, das wegen seines mangelnden  
Rechtsschutzes kritisiert wird (FH 28.2.2022).
Die  Gesetze  der  PA sehen  das  Recht  auf  eine  unabhängige  Justiz  sowie  einen  fairen  und 
öffentlichen Prozess vor. Verfahren sind öffentlich, außer in Sonderfällen, etwa wenn ein nicht-
öffentliches  Verfahren  zum  Schutz  bestimmter  Interessen  nötig  ist.  Es  gilt  die  
Unschuldsvermutung, und der Angeklagte hat das Recht, zeitnah über die gegen ihn vorliegende  
Anklage informiert zu werden. Gemäß Amnesty International werden diese Rechte manchmal nicht 
gewahrt. Rechtsbeistand ist vorgesehen – auf Kosten des Staates, wenn nötig. Die Angeklagten  
haben das Recht auf Berufung. Die PA in der Westbank gewährleistet diese prozeduralen Rechte  
weitgehend  (USDOS  12.4.2022).  Der  Unabhängigen  Kommission  für  Menschenrechte  (ICHR) 
zufolge war das Justizsystem der PA dem Druck der Sicherheitsbehörden und der Exekutive  
ausgesetzt, was die Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz untergräbt. Die Behörden  
der PA führten Gerichtsbeschlüsse nicht immer aus. Palästinenser haben das Recht, Klage gegen  
die PA zu erheben, haben dies aber selten getan. Neben den gerichtlichen Rechtsmitteln stehen  
selten genutzte administrative Rechtsmittel zur Verfügung (USDOS 11.3.2020).
Im Juli 2019 erließ Präsident Abbas zwei Dekrete, das erste löste den bestehenden High Judicial  
Council auf und ersetzte ihn durch ein Übergangsgremium, das zweite senkte das Rentenalter der  
Richter. Im Dezember 2020 folgten weitere Dekrete von Präsident Abbas zur Absicherung seiner  
Kontrolle von juristischen Schlüsselinstitutionen und bei der Besetzung von Richterämtern sowie  
Entlassungen und Pensionierungen von RichterInnen (FH 28.2.2022). Der High Judicial Council  
war 2002 einberufen worden, um die Unabhängigkeit der Richter zu verbessern, die Transparenz  
und die Leistungsfähigkeit ihrer Arbeit sicherzustellen, die Prozessabläufe zu verbessern und die  
Bearbeitung  der  Fälle  zu  erleichtern  (AI  18.2.2020).  Eine  Reihe  von  Richtern  und  
Menschenrechtsorganisationen prangerten diese Schritte [Auflösung des High Judicial Council] als  
ein Versuch an, die Exekutivkontrolle über die Justiz zu verstärken (FH 2020).
Die Strafprozessordnung der PA sieht im Allgemeinen vor, dass der Generalstaatsanwalt der PA  
einen Durchsuchungsbefehl für den Zutritt und die Durchsuchung von Privateigentum ausstellen  
muss;  jedoch  dürfen  die  Justizbeamten  der  PA  in  Notfällen  palästinensische  Häuser  ohne 
Durchsuchungsbefehl  betreten.  NGOs  berichteten,  dass  es  üblich  sei,  dass  die  PA 
Familienmitglieder wegen angeblicher Vergehen einer Person schikaniert (USDOS 12.4.2022). Die  
Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen wird durch Non-Compliance der PA sowie durch das  
Fehlen  einer  palästinensischen  Gerichtsbarkeit  in  Gebiet  C,  wo  das  israelische  Militär  die 
ausschließliche Kontrolle ausübt, behindert (FH 28.2.2022). Gleichwohl kommt es zuweilen auch  
ohne offizieller israelischer Erlaubnis zu Einsätzen der palästinensischen Sicherheitskräfte in den  
Gebieten B, C und H2 [Anm.: in der Stadt Hebron] – auch um Personen wegen ihrer politischen  
Aktivitäten zu schikanieren oder deren Häuser zu durchsuchen (USDOS 12.4.2022).
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Die  gesetzlichen  Gegebenheiten  im  Westjordanland  diskriminieren,  indem  Israelis  und 
PalästinenserInnen,  die  dort  wohnen  oder  am  selben  Ort  ein  Verbrechen  begehen, 
unterschiedlichen Gerichten und Gesetzen unterliegen (FH 28.2.2022).
Prozesse  von  PalästinenserInnen  aus  der  Westbank  wegen  Sicherheitsvergehen  gehen  vor 
israelischen Militärgerichten mit einer viel höheren Verurteilungsrate und längeren Strafen einher  
als  bei  Prozessen  vor  zivilen  Gerichten  in  Israel.  Laut  MCW  enden  95  Prozent  der  Fälle  in 
Militärgerichten mit einer Verurteilung, und laut Amnesty International erfüllen manche israelische  
Militärgerichte nicht die internationalen Standards für faire Prozesse (USDOS 12.4.2022).
Die zivilen, israelischen Gerichte, welche die Jurisdiktion für israelische Siedler in der Westbank  
ausüben,  sind  unabhängig  (FH  28.2.2022).  Am  30.3.2022  wurde  eine  Abstimmung  über  die 
Verlängerung der Anwendung israelischen zivilen Rechts auf israelische Siedler im Westjordanland 
verschoben. Die Anwendbarkeit würde sonst Ende Juni auslaufen. Im Gesetzesvorschlag ist eine  
Verlängerung um weitere fünf Jahr vorgesehen (Haaretz 31.3.2022).
Rivalisierende  Großfamilien  tragen  ihre  Konflikte  offen  außerhalb  des  palästinensischen 
Rechtssystems aus und untergraben damit die Autorität der PA. Die Familienclans, besonders in  
Gebieten wie Hebron und Nablus, leben nach ihren eigenen Rechtssystemen und erkennen die
staatliche Gewalt oft nicht an, und verfügen über Waffen wie Kalaschnikows. Morde werden mit  
Blut vergolten, es sei denn, die Angelegenheiten können zwischen den Ältesten der Familien  
vermittelt werden. Dabei spielen Geldzahlungen und die Ehre der jeweiligen Familie eine große  
Rolle. Staatliche Ermittlungen lassen Clanfamilien nicht immer zu (KAS 9.2021).
Islamische oder christliche geistliche Gerichte sind für Personenstandsfragen wie Ehe, Scheidung  
und  Erbschaft  zuständig.  Es  ist  gesetzlich  vorgesehen,  dass  Mitglieder  einer  
Religionsgemeinschaft einen Streit betreffs Personenstatus einer anderen Religionsgruppe ihrer  
Wahl zur Entscheidung vorlegen können, wenn die Streitparteien zustimmen (USDOS 12.5.2021).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (29.3.2022):  Amnesty  International  Report  2021/22;  The  State  of  the 
World's  Human  Rights;  Palestine  (State  of)  2021,  29.  März  2022
https://www.ecoi.net/de/dokument/2070261.html, Zugriff am 20. Mai 2022
- AI – Amnesty International (18.2.2020): Menschenrechte im Nahen Osten und in Nordafrika: 2019;  
Staat Palästina, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026071.html, Zugriff 7.5.2020
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- FH  –  Freedom  House  (2020):  Freedom  in  the  World  2020,  West  Bank,  
https://freedomhouse.org/country/west-bank/freedom-world/2020, Zugriff 5.5.20
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a)  
[Archivversion  vom  14.5.2021]:  Palästinensische  Gebiete,  Geschichte  &  Staat,  
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https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/
geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- Haaretz (31.3.2022): Regulations Applying Israeli Law to Citizens in West Bank May Expire, Causing  
Legal  Havoc ,  https://www.haaretz.com/israel-news/2022-05-31/ty-article/regulations-applying-
israeli-law-to-west-bank-may-expire/00000181-1aad-db47-a5dd-9faf9a340000, Zugriff 1.6.2022
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (12.4.2022):  2021  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (12.5.2021):  2020  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Israel  —  West  Bank  and  Gaza,  12.  Mai  2021
https://www.ecoi.net/de/dokument/2051576.html, Zugriff 20.5.2022
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Israel:  West  Bank  and  Gaza,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011172.html,  Zugriff 
7.5.2020
 7. Sicherheitsbehörden
Gemäß  den  Osloer  Abkommen  ist  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  (PA)  kein 
konventionelles  Militär  erlaubt,  sie  unterhält  jedoch  Sicherheits-  und  Polizeikräfte.  Das 
Sicherheitspersonal der PA ist seit der Machtübernahme der Hamas im Gazastreifen im Jahr 2007  
fast  ausschließlich  im  Westjordanland  tätig.  Die  Sicherheitskräfte  umfassen  die  Nationalen 
Sicherheitskräfte,  die  Präsidentengarde,  die  Zivilpolizei,  den  Zivilschutz  sowie  die  [Anm.: 
Nachrichtendienste] Organisation für präventive Sicherheit, der Allgemeine Nachrichtendienst und  
der Militärische Nachrichtendienst (CIA 16.5.2022).
Die  sechs  Sicherheitsorganisationen  operieren  in  Teilen  der  Westbank:  Die  palästinensische 
Zivilpolizei trägt die Hauptverantwortung für die zivile und kommunale Polizeiarbeit. Die Nationalen  
Sicherheitskräfte führen Sicherheitsoperationen durch, welche die Möglichkeiten der Zivilpolizei  
übersteigen.  Der  Militärische  Nachrichtendienst  befasst  sich  mit  nachrichtendienstlichen  und 
strafrechtlichen  Angelegenheiten,  an  denen  Mitarbeiter  der  PA-Sicherheitskräfte  beteiligt  sind, 
einschließlich Korruption. Der Allgemeine Nachrichtendienst ist für externe nachrichtendienstliche  
Erhebungen  und  Operationen  zuständig  sowie  interne  strafrechlicthliche  Ermittlungen  und 
Verhaftungen. Die Organisation für präventive Sicherheit ist für die interne Aufklärungsarbeit und  
für  Untersuchungen  im  Zusammenhang  mit  Fällen  der  inneren  Sicherheit,  einschließlich 
abweichender politischer Meinungen, zuständig. Zuweilen wird sie auch zur Niederschlagung von  
politischem Dissens eingesetzt, wenn dieser als Gefährdung der politischen Stabilität angesehen  
wird.  Die  Präsidialgarde  schützt  Einrichtungen  und  sorgt  für  den  Schutz  von  Würdenträgern 
(USDOS  12.4.2022).  Für  israelische  Siedler  in  den  besetzten  Gebieten  sind  die  PA-
Sicherheitskräfte nicht zuständig [Anm.: siehe Kapitel Rechtsschutz/Justizwesen] (Global Security  
28.7.2011).
Mehrere der Organisationen agieren unter der Kontrolle des PA-Innenministeriums und folgen der  
Führung des Premierministers (USDOS 12.4.2022). Die palästinensischen  Sicherheitskräfte und  
die Polizei sind laut Artikel 84 der Verfassung an das Gesetz gebunden und haben die bürgerlichen 
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Rechte und Freiheiten zu respektieren. Dies ist jedoch nicht immer der Fall (GIZ 11.2020a). Eine  
andere  Quelle  gibt  an,  dass  die  Palästinensische  Autonomiebehörde  (PA)  die  effektive  zivile 
Kontrolle  über  die  PA-Sicherheitskräfte  habe.  Es  gab  jedoch  auch  glaubhafte  Berichte  über 
Misshandlungen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte (USDOS 12.4.2022).
Im Westjordanland ist die palästinensische Polizei nur in den A-Gebieten für die Sicherheit aktiv,  
d.h. in 17,2 Prozent des Gebietes, jedoch nur tagsüber. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens  
hat das israelische Militär de facto dort das Sagen. Die sehr eingeschränkte Zuständigkeit der  
palästinensischen Sicherheitskräfte hat zur Folge, dass zahlreiche palästinensische Dörfer im B-  
und C-Gebiet selbst Nachtwachen organisieren, um sich vor Aktionen gewalttätiger israelischer  
Siedler  zu  schützen  (GIZ  11.2020a).  Gleichwohl  kommt  es  zuweilen  auch  ohne  offizieller 
israelischer Erlaubnis zu Einsätzen der palästinensischen Sicherheitskräfte in den Gebieten B, C  
und H2 – auch um Personen wegen ihrer politischen Aktivitäten zu schikanieren oder deren  
Häuser zu durchsuchen. Die Palästinensische Behörde hielt jedoch ansonsten im Jahr 2021 die  
[Anm.:  im  Oslo-Abkommen  vorgesehene]  Sicherheitskoordination  mit  Israel  aufrecht  (USDOS 
12.4.2022).
Bei Einsätzen der israelischen Armee können die Palästinenserinnen und Palästinenser generell  
nicht auf den Schutz ihrer Sicherheitskräfte hoffen. In der palästinensischen Gesellschaft verliert  
die PA zunehmend an Vertrauen, denn die Sicherheitskooperation scheint vorrangig der Sicherheit  
Israels und dem Machterhalt der PA zu dienen als dem Schutz der palästinensischen Bevölkerung. 
Innerhalb der Palästinensischen Gebiete kann die PA zudem nur unzureichend für Recht und  
Ordnung sorgen (KAS 9.2021).
Die  israelischen  Behörden  hielten  ihre  Besatzung  in  der  Westbank  durch  israelische 
Sicherheitskräfte aufrecht, die aus der Israeli Defense Force (IDF), der Israeli Security Agency  
(Shin Bet), der Israeli National Police, und der Grenzpolizei bestanden. Israel behält die wirksame  
zivile Kontrolle über seine Sicherheitskräfte im gesamten Westjordanland bei (USDOS 11.3.2020).  
Palästinensische  BewohnerInnen  sowie  israelische  und  palästinensische  NGOs  beschuldigen 
israelische  Sicherheitskräfte,  Misshandlungen  zu  begehen.  Die  israelischen  Militär-  und 
Ziviljustizapparate untersuchten gelegentlich diese Fälle und befanden Mitglieder der israelischen  
Sicherheitskräfte dem Begehen von Misshandlungen für schuldig (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (Stand:  16.5.2022): The World Factbook – West Bank,  
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/west-bank/#military-and-security, Zugriff 24.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a)  
[Archivversion  vom  14.5.2021]:  Palästinensische  Gebiete,  Geschichte  &  Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/
geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- GS  -  Global  Security  (28.7.2011):  Palestinian  Security  Sector,  
http://www.globalsecurity.org/intell/world/palestine/intro.htm, Zugriff 11.5.2020
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- KAS  –  Konrad-Adenauer-Stiftung  (9.2021):  Ein  Sicherheitsapparat  ohne  Gewaltmonopol,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat.
pdf, Zugriff 28.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
 8. Folter und unmenschliche Behandlung
Das  Grundgesetz  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  (PA)  verbietet  Folter  und  die 
Ausübung von Gewalt gegen Gefangene. Es fehlt jedoch ein Protokoll zur Prävention von Folter  
(USDOS  12.4.2022).  Physische  Misshandlungen  von  Gefangenen  durch  palästinensische 
Behörden in der Westbank sind von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert (FH 28.2.2022).  
Glaubhafte Berichte liegen zu ungesetzlichen oder willkürlichen Tötungen sowie zu Folter oder  
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch Vertreter der  
PA-Behörden vor. In den Haftanstalten in der Westbank kommt es regelmäßig zu Folter durch die  
Sicherheitsdienste  der  PA,  besonders  auch  in  den  Haftanstalten  des  Nachrichtendiensts,  der 
Organisation für präventive Sicherheit und des Rats für gemeinsame Sicherheit in Jericho.  Die  
quasi zur Autonomiebehörde gehörende (USDOS 12.4.2022) Independent Commission for Human  
Rights (ICHR) berichtete von 176 Beschwerden von Folter oder Misshandlung gegen die PA  
während des Jahres 2020 (ICHR 2021). Im Jahr 2021 waren es 104 Beschwerden. Bezüglich der  
Folter und dem Tod in Haft von Nizar Banat wurden 14 niedrigrangige Mitarbeiter der  Präventiven  
Sicherheit [Anm.: einer der Nachrichtendienste der PA] im September vor Gericht gestellt (AI  
29.3.2022). Seit dem Tod des Aktivisten führte die Organisation für präventive Sicherheit immer  
wieder Hausdurchsuchungen und Festnahmen von Familienmitgliedern von Nizar Banat mit der  
Begründung durch, „Vorkommnisse von Vergeltung“ zu untersuchen. Die Familie sowie Aktivisten  
werteten dies jedoch nicht als Gewaltprävention, sondern als Einschüchterung von Zeugen und  
Schikane (USDOS 12.4.2022).
Der Tod des Aktivisten hatte zu Demonstrationen für Meinungsfreiheit geführt, bei welchen die  
palästinensischen Sicherheitskräfte exzessive und unnötige Gewalt einsetzten. Demonstranten wie 
Passanten  wurden  verhaftet  und  Berichten  zufolge  gefoltert.  Laut  der  palästinensischen 
Gefangenenhilfsorganisation  Adameer  wurden  mindestens  15  Protestierende,  
Menschenrechtsaktivisten  und  JournalistInnen  „wegen  Aufhetzung  zu  konfessionellem  und 
rassistischem Hass“ in die Haftanstalt in Jericho gebracht (AI 29.3.2022).
Israel verbot den Gebrauch von Folter zur Erlangung von Sicherheitsinformationen im Jahr 1999.  
Aber mildere Formen von Nötigung sind erlaubt, wenn vermutet wird, dass der Gefangene über  
essentielle  Informationen  über  bevorstehende  Terroranschläge  verfügt,  bzw.  wenn  eine 
unmittelbare Bedrohung vorliegt (FH 2020; vgl. USDOS 11.3.2020b).
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