palg-westbank-lib-2022-06-03-ke

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Rechte und Freiheiten zu respektieren. Dies ist jedoch nicht immer der Fall (GIZ 11.2020a). Eine  
andere  Quelle  gibt  an,  dass  die  Palästinensische  Autonomiebehörde  (PA)  die  effektive  zivile 
Kontrolle  über  die  PA-Sicherheitskräfte  habe.  Es  gab  jedoch  auch  glaubhafte  Berichte  über 
Misshandlungen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte (USDOS 12.4.2022).
Im Westjordanland ist die palästinensische Polizei nur in den A-Gebieten für die Sicherheit aktiv,  
d.h. in 17,2 Prozent des Gebietes, jedoch nur tagsüber. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens  
hat das israelische Militär de facto dort das Sagen. Die sehr eingeschränkte Zuständigkeit der  
palästinensischen Sicherheitskräfte hat zur Folge, dass zahlreiche palästinensische Dörfer im B-  
und C-Gebiet selbst Nachtwachen organisieren, um sich vor Aktionen gewalttätiger israelischer  
Siedler  zu  schützen  (GIZ  11.2020a).  Gleichwohl  kommt  es  zuweilen  auch  ohne  offizieller 
israelischer Erlaubnis zu Einsätzen der palästinensischen Sicherheitskräfte in den Gebieten B, C  
und H2 – auch um Personen wegen ihrer politischen Aktivitäten zu schikanieren oder deren  
Häuser zu durchsuchen. Die Palästinensische Behörde hielt jedoch ansonsten im Jahr 2021 die  
[Anm.:  im  Oslo-Abkommen  vorgesehene]  Sicherheitskoordination  mit  Israel  aufrecht  (USDOS 
12.4.2022).
Bei Einsätzen der israelischen Armee können die Palästinenserinnen und Palästinenser generell  
nicht auf den Schutz ihrer Sicherheitskräfte hoffen. In der palästinensischen Gesellschaft verliert  
die PA zunehmend an Vertrauen, denn die Sicherheitskooperation scheint vorrangig der Sicherheit  
Israels und dem Machterhalt der PA zu dienen als dem Schutz der palästinensischen Bevölkerung. 
Innerhalb der Palästinensischen Gebiete kann die PA zudem nur unzureichend für Recht und  
Ordnung sorgen (KAS 9.2021).
Die  israelischen  Behörden  hielten  ihre  Besatzung  in  der  Westbank  durch  israelische 
Sicherheitskräfte aufrecht, die aus der Israeli Defense Force (IDF), der Israeli Security Agency  
(Shin Bet), der Israeli National Police, und der Grenzpolizei bestanden. Israel behält die wirksame  
zivile Kontrolle über seine Sicherheitskräfte im gesamten Westjordanland bei (USDOS 11.3.2020).  
Palästinensische  BewohnerInnen  sowie  israelische  und  palästinensische  NGOs  beschuldigen 
israelische  Sicherheitskräfte,  Misshandlungen  zu  begehen.  Die  israelischen  Militär-  und 
Ziviljustizapparate untersuchten gelegentlich diese Fälle und befanden Mitglieder der israelischen  
Sicherheitskräfte dem Begehen von Misshandlungen für schuldig (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (Stand:  16.5.2022): The World Factbook – West Bank,  
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/west-bank/#military-and-security, Zugriff 24.5.2022
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Länderinformationsportal (11.2020a)  
[Archivversion  vom  14.5.2021]:  Palästinensische  Gebiete,  Geschichte  &  Staat,  
https://web.archive.org/web/20210514035926/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/
geschichte-staat/, Zugriff 19.5.2022
- GS  -  Global  Security  (28.7.2011):  Palestinian  Security  Sector,  
http://www.globalsecurity.org/intell/world/palestine/intro.htm, Zugriff 11.5.2020
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- KAS  –  Konrad-Adenauer-Stiftung  (9.2021):  Ein  Sicherheitsapparat  ohne  Gewaltmonopol,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat.
pdf, Zugriff 28.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
 8. Folter und unmenschliche Behandlung
Das  Grundgesetz  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  (PA)  verbietet  Folter  und  die 
Ausübung von Gewalt gegen Gefangene. Es fehlt jedoch ein Protokoll zur Prävention von Folter  
(USDOS  12.4.2022).  Physische  Misshandlungen  von  Gefangenen  durch  palästinensische 
Behörden in der Westbank sind von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert (FH 28.2.2022).  
Glaubhafte Berichte liegen zu ungesetzlichen oder willkürlichen Tötungen sowie zu Folter oder  
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung durch Vertreter der  
PA-Behörden vor. In den Haftanstalten in der Westbank kommt es regelmäßig zu Folter durch die  
Sicherheitsdienste  der  PA,  besonders  auch  in  den  Haftanstalten  des  Nachrichtendiensts,  der 
Organisation für präventive Sicherheit und des Rats für gemeinsame Sicherheit in Jericho.  Die  
quasi zur Autonomiebehörde gehörende (USDOS 12.4.2022) Independent Commission for Human  
Rights (ICHR) berichtete von 176 Beschwerden von Folter oder Misshandlung gegen die PA  
während des Jahres 2020 (ICHR 2021). Im Jahr 2021 waren es 104 Beschwerden. Bezüglich der  
Folter und dem Tod in Haft von Nizar Banat wurden 14 niedrigrangige Mitarbeiter der  Präventiven  
Sicherheit [Anm.: einer der Nachrichtendienste der PA] im September vor Gericht gestellt (AI  
29.3.2022). Seit dem Tod des Aktivisten führte die Organisation für präventive Sicherheit immer  
wieder Hausdurchsuchungen und Festnahmen von Familienmitgliedern von Nizar Banat mit der  
Begründung durch, „Vorkommnisse von Vergeltung“ zu untersuchen. Die Familie sowie Aktivisten  
werteten dies jedoch nicht als Gewaltprävention, sondern als Einschüchterung von Zeugen und  
Schikane (USDOS 12.4.2022).
Der Tod des Aktivisten hatte zu Demonstrationen für Meinungsfreiheit geführt, bei welchen die  
palästinensischen Sicherheitskräfte exzessive und unnötige Gewalt einsetzten. Demonstranten wie 
Passanten  wurden  verhaftet  und  Berichten  zufolge  gefoltert.  Laut  der  palästinensischen 
Gefangenenhilfsorganisation  Adameer  wurden  mindestens  15  Protestierende,  
Menschenrechtsaktivisten  und  JournalistInnen  „wegen  Aufhetzung  zu  konfessionellem  und 
rassistischem Hass“ in die Haftanstalt in Jericho gebracht (AI 29.3.2022).
Israel verbot den Gebrauch von Folter zur Erlangung von Sicherheitsinformationen im Jahr 1999.  
Aber mildere Formen von Nötigung sind erlaubt, wenn vermutet wird, dass der Gefangene über  
essentielle  Informationen  über  bevorstehende  Terroranschläge  verfügt,  bzw.  wenn  eine 
unmittelbare Bedrohung vorliegt (FH 2020; vgl. USDOS 11.3.2020b).
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Für  Anschuldigungen  gegen  israelische  SoldatInnen  bezüglich  exzessiver  Gewalt  oder 
Misshandlungen  palästinensischer  ZivilistInnen  ist  das  israelische  Militärgesetz  zuständig. 
Verurteilungen  sind  sehr  selten,  und  die  Strafen  milde.  Laut  der  israelischen  
Menschenrechtsorganisation B’Tselem liegt die Chance, dass eine Beschwerde zu einer Anklage  
führt, bei 3 Prozent (FH 28.2.2022).
Es gibt substantielle Beweise für physische und psychische Misshandlungen durch das israelische  
Militär  (FH  28.2.2022).  Menschenrechtsorganisationen  werfen  den  israelischen  Behörden  vor, 
gegen  palästinensische  Sicherheitshäftlinge  im  Westjordanland  spezielle  Verhörmethoden 
einzusetzen,  darunter  körperliche  Misshandlungen  und  andere  Maßnahmen  wie  Isolation, 
Stresspositionen,  Drohungen,  schmerzhaftes  Fesseln,  Schlafentzug,  etc.  Dazu  kamen  in  den 
Haftanstalten in der Westbank lange Einzelhaft, Nahrungsmangel, der Witterung Aussetzen und  
Drohungen, die Unterkunft der Familie zu zerstören (USDOS 12.4.2022). Laut der israelischen  
NGO Public Committee Against Torture wurden seit 2001 mehr als 1.300 Beschwerden wegen  
Folter,  einschließlich  schmerzhafter  Fesselung,  Schlafentzug  und  Aussetzen  extremer  
Temperaturen,  beim  israelischen  Justizministerium  eingereicht.  Diese  resultierten  in  zwei 
Strafermittlungen und keiner einzigen Anklage (HRW 13.1.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the  
World's  Human  Rights;  Palestine  (State  of)  2021,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2070261.html, Zugriff 24.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- FH  –  Freedom  House  (2020):  Freedom  in  the  World  2020,  West  Bank,  
https://freedomhouse.org/country/west-bank/freedom-world/2020, Zugriff 5.5.2020
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 24.5.2022
- ICHR – Independent Commission for Human Rights (2021): The Status of Human Rights in  
Palestine - Executive Summary 2020, Twenty Sixth Annual Report, 1 January – 31 December  
2020,  https://cdn1.ichr.ps/cached_uploads/download/2021/10/20/executive-summary-of-the-
twenty-sixth-annual-report-of-ichr-2020-1634716818.pdf, Zugriff 24.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (11.3.2020b): 2019 Country Reports on Human Rights  
Practices: Israel, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026369.html, Zugriff 7.5.2020
 9. Korruption
Es  gab  zahlreiche  Berichte  über  Regierungskorruption  im  Jahr  2021.  Das  Gesetz  der 
Palästinensischen Autonomiebehörde sieht Strafen bei Verurteilung wegen behördlicher Korruption 
vor, aber es wurde wenig zur Strafverfolgung korrupter Offizieller getan. Einer Meinungsumfrage  
im  Oktober  2021  durch  die  Coalition  for  Accountability  and  Integrity  zufolge  sehe  die 
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PalästinenserInnen Korruption als das wichtigste Problem an, das gelöst werden muss. Zwei  
Drittel waren nicht von der Effizienz und Unabhängigkeit der Einrichtungen gegen Korruption in der  
Westbank überzeugt (USDOS 12.4.2022).
Die Anti-Korruptionskommission der Palästinensischen Autonomiebehörde ist für die Umsetzung  
einer  Strategie  gegen  Korruption  zuständig.  Ein  Bericht  des  Staatlichen  Büros  für  
Rechnungsprüfung  und  Verwaltungskontrolle  der  PA  konstatierte  jedoch  im  Oktober  2021 
langanhaltende Irregularitäten beim Budgetmanagement der Einrichtung. Für das Jahr 2020 sah  
die  NGO  Coalition  for  Accountability  and  Integrity  (AMAN)  einige  Verbesserungen  bei  der 
Gesetzgebung und bei Maßnahmen zur Einschränkung von Bestechung und der Verbesserung  
des Prozedere im Beschaffungswesen. AMAN identifiziert jedoch weiterhin Herausforderungen bei  
der Bekämpfung von  Günstlingswirtschaft sowie bei der Umsetzung grundsätzlicher Transparenz  
und  der  Anti-Korruptionsgesetze.  Im  Juni  2021  erschienen  Medienberichte,  wonach  71  enge 
Verwandte  von  hochrangigen  Mitgliedern  der  PA  in  den  vergangenen  zehn  Jahren  diverse 
Regierungsposten erhielten (FH 28.2.2022).
Der Aktivist Nizar Banat starb im Jahr 2021 in Haft [siehe Abschnitt “Folter und unmenschliche 
Behandlung], nachdem er die Korruption in der Autonomiebehörde kritisiert hatte (ICNL 11.5.2022).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (11.5.2022): Civic Freedom Monitor: Palestine,  
https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/palestine, Zugriff 24.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
 10. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Im Westjordanland ist ein breites Spektrum von NGOs tätig. Die israelische Einschränkung der  
Bewegungsfreiheit kann jedoch zivilgesellschaftliche Aktivitäten behindern. Islamistische Gruppen  
wurden  von  israelischen  BeamtInnen  oder  MitarbeiterInnen  der  Palästinensischen  
Autonomiebehörde  (PA)  regelmäßig  geschlossen,  und  AktivistInnen,  die  die  Führung  der  PA 
kritisieren, können Schikanen und Misshandlungen durch die Sicherheitsdienste ausgesetzt sein.  
Im März 2021 änderte die PA das Gesetz über die Arbeit von NGOs und Wohlfahrtsorganisationen  
ab, und führte strenge Berichtsvorschriften und invasive Finanzkontrollen für diese Gruppen ein.  
Laut Kritik durch NGO-VertreterInnen laufe dies auf eine Unterstellung der Zivilgesellschaft unter  
die PA-Ministerien hinaus (FH 28.2.2022). Die Unabhängige Menschenrechtskommission (ICHR)  
hat weiterhin eine Ombudsfunktion inne und fungiert als Menschenrechtskommission der PA. Sie  
gibt  Monats-  und  Jahresberichte  über  Menschenrechtsverletzungen  in  den  von  der  PA 
kontrollierten Gebieten heraus; die ICHR veröffentlicht auch formelle Empfehlungen an die PA. Die  
ICHR arbeitet im Allgemeinen unabhängig, hat jedoch mit Ressourcenknappheit zu kämpfen, die  
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ihre Fähigkeit, effektiv zu arbeiten, einschränkt. Lokale und internationale Menschenrechts-NGOs  
arbeiten mit der ICHR zusammen (USDOS 12.4.2022).
Palästinensische, israelische und internationale NGOs überwachten die Praktiken der israelischen  
Regierung  im  Westjordanland  und  veröffentlichten  ihre  Ergebnisse.  Die  israelische  Regierung 
boykottierte  weiterhin  den  Sonderberichterstatter  für  die  Lage  der  seit  1967  besetzten 
palästinensischen Gebiete des UN-Menschenrechtsrats.  Mangels israelischer Visa mussten die  
16 UN-MitarbeiterInnen von außerhalb Israels arbeiten (USDOS 12.4.2022).
Einige  israelische  und  palästinensische  Menschenrechts-NGOs,  die  im  Westjordanland,  im 
Gazastreifen oder in beiden Gebieten tätig sind, berichteten von Schikanen israelischer Siedler  
und  israelischer  Behörden.  Diese  Gruppen,  wie  auch  Yesh  Din  und  Human  Rights  Watch, 
berichteten  über  Befragungen  einiger  ihrer  MitarbeiterInnen  durch  Geheimdienste,  Verhöre, 
Einschüchterung, Todesdrohungen oder physische Angriffe. Am 25.12.2021 schoss ein israelischer 
Soldat  einer  B’Tselem-Mitarbeiterin  mit  einem  Gummigeschoß  ins  Gesicht,  als  sie  die 
wöchentlichen Proteste in Beita aus der Entfernung dokumentierte. Ihrem Dafürhalten nach hatte  
der Soldat auf EinwohnerInnen von Beita gezielt (USDOS 12.4.2022).
Menschenrechtsorganisationen  warfen  den  israelischen  Behörden  vor,  mittels  Gesetze  gegen 
Terrorismus oder zum Schutz der nationalen Sicherheit Regierungskritiker zu verhaften oder zu  
bestrafen, bzw. von Kritik an der Regierung oder von Offiziellen abzuschrecken. Am 22.10.2021  
wurde  die  Klassifizierung  von  sechs  palästinensischen  NGOs  als  Terrororganisationen 
bekanntgegeben:  al-Haq,  Addameer,  Defense  for  Children  International-Palestine,  das  Bisan 
Center for Research and Development, die Union of Palestinian Women’s Committees und die  
Union  of  Agricultural  Work  Committees.  Der  Vorwurf  waren  angebliche  Verbindungen  zur 
Terrorgruppe Volksfront für die Befreiung Palästinas (Popular Front for the Liberation of Palestine – 
PFLP). Die betroffenen Gruppen sind in der Westbank ansässig, aber die Klassifizierung betrifft  
sowohl die Westbank unter israelischem Militärgesetz wie auch Israel (USDOS 12.4.2022). Es  
wurden kaum Beweise für die Klassifizierung vorgelegt (FH 28.2.2022). Einige der Organisationen  
hatten auch Gelder von europäischen Regierungen erhalten, und die israelische Maßnahme wurde 
von internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie UN-Experten als Angriff auf die breitere  
palästinensische  Menschenrechtsbewegung  kritisiert  (FH  28.2.2022).  Der  UN-
Sonderberichterstatter  für  Terrorabwehr  und  Menschenrechte  sah  darin  den  Missbrauch  von 
Gesetzen  gegen  Terrorismus,  und  22  israelische  NGOs  gaben  eine  gemeinsame  
Solidaritätsbekundung mit den betroffenen NGOs ab, und riefen die internationale Gemeinschaft  
auf, die Klassifizierung als Kriminalisierung der Dokumentierung von Menschenrechtsverletzungen  
zu betrachten, die juristisches Eintreten und Hilfe für Menschenrechtsarbeit verhindere (USDOS  
12.4.2022).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
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- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
 11. Wehrdienst und Rekrutierungen
Gemäß  den  Osloer  Abkommen  ist  der  Palästinensischen  Autonomiebehörde  (PA)  kein 
konventionelles Militär erlaubt, sie unterhält jedoch Sicherheits- und Polizeikräfte (CIA 16.5.2022).  
Es gibt keine Wehrpflicht (USDOL 29.9.2021).
Anm.: Die Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen ist nicht Gegenstand des Kapitels und kann bei  
Bedarf im Rahmen von Anfragebeantwortungen recherchiert werden.
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (Stand:  16.5.2022): The World Factbook – West Bank,  
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/west-bank/#military-and-security, Zugriff 24.5.2022
- USDOL – US Department of Labor [USA] (29.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of Child 
Labor:  West  Bank  and  Gaza  Strip,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2061993.html, Zugriff 24.5.2022
 12. Allgemeine Menschenrechtslage
Im Februar 2021 entschied der Internationale Strafgerichtshof, dass er Jurisdiktion über schwere  
Verbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten hat, und im März folgte die Eröffnung  
einer formalen Ermittlung zur dortigen Lage (HRW 13.1.2022).
Die  israelische  Militärbesatzung  des  Westjordanlandes  bringt  schwerwiegende  physische 
Barrieren  und  Einschränkungen  der  Bewegungsfreiheit  mit  sich,  ebenso  wie  den  Abriss  von 
Häusern und anderen Bauten, Restriktionen der politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten  
sowie eine Ausweitung israelischer Siedlungen, die verbreitet als Verletzung des Völkerrechts  
gelten.  Mit  Stand  2021  gab  es  ungefähr  700.000  jüdische  Siedler  im  Westjordanland, 
einschließlich Ost-Jerusalem, welche israelische Staatsbürger mit vollen politischen Rechten in  
Israel sind (FH 28.2.2022).
Mit Stand 1.10.2022 hielt Israel 4.4.60 PalästinenserInnen für sicherheitsbezogene Straftaten fest,  
darunter 200 Kinder – viele für Steinewerfen – sowie 492 Personen in Administrativhaft ohne  
formale  Anklage  oder  Prozeß  und  basierend  auf  geheimen  Beweisen.  Die  meisten  
palästinensischen  Gefangenen  wurden  im  Staat  Israel  festgehalten,  was  Besuche  durch 
Familienangehörige kompliziert, und gegen das Völkerrecht verstößt, das den Transfer außerhalb  
eines besetzten Gebiets untersagt (HRW 13.1.2022).
Anm.: Nähere Informationen zu den menschenrechtlichen Auswirkungen der israelischen Politik  
sind auch in den jeweiligen anderen Kapiteln des Länderinformationsblatts zu finden.
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Aktuell gibt es keine Hinweise auf die Abhaltung der nationalen (Präsidenten- und Parlaments-)  
Wahlen  trotz  ihrer  ursprünglichen  Ankündigung  Anfang  2021.  Die  palästinensische  
Menschenrechtsorganisation Al-Haq konstatiert hierfür einen fehlenden politischen Willen. Dem  
palästinensischen Parlament wird zudem von internationalen Organisationen eine zentrale Rolle  
bei  der  Umsetzung  von  Menschenrechtskonventionen  wie  zum  Beispiel  zu  Frauen-  oder 
Kinderrechten  zugeordnet.  Das  Fehlen  des  Engagements  der  Zivilgesellschaft  und  des 
Palästinensischen Legislativrats [Anm.: offizieller Name des Parlaments] sowie der breite Einsatz  
von Dekreten haben zu einer Monopolisierung von Macht und der Marginalisierung öffentlicher  
Institutionen geführt – und auch zum Niedergang des palästinensischen Justizwesens. Dies hat  
negative Auswirkungen auf die Menschenrechtslage (Al-Haq 2.5.2022).
Bezüglich der Palästinensischen Autonomiebehörde liegen glaubhafte Berichte über ungesetzliche  
oder willkürliche Tötungen durch ihre MitarbeiterInnen vor, ebenso Folter oder unmenschliche oder  
herabwürdigende Behandlungen und Bestrafungen, willkürliche Verhaftungen und Haft, politische  
Gefangene,  bedeutende  Probleme  bei  der  Unabhängigkeit  der  Justiz,  willkürliche  oder 
ungesetzliches  Eingreifen  in  die  Privatsphäre,  schwere  Einschränkungen  der  Meinungs-  und 
Pressefreiheit,  einschließlich  durch  Gewalt,  Androhungen  von  Gewalt,  ungerechtfertigten 
Verhaftungen  und  Strafverfolgungen  gegen  JournalistInnen  sowie  Zensur.  Hinzukommen 
substanzielle Eingriffe in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, einschließlich Schikanen  
gegen NGOs und schwerer Restriktionen der politischen Beteiligung mangels nationaler Wahlen  
seit  2006.  Erhebliche  Regierungskorruption,  ein  Mangel  an  Ermittlungen  und  
Zurrechenschaftziehung  bei  geschlechtsspezifischer  Gewalt  sowie  bei  antisemitischer  Gewalt 
liegen  ebenso  vor  wie  Gewaltverbrechen  gegen  sexuelle  Minderheiten  und  Berichte  über 
schlimmste  Formen  von  Kinderarbeit  (USDOS  12.4.2022,  für  Details  zu  Rechtsverstößen  bei 
Verhaftungen vgl. Al-Haq 2.5.2022)
Der anhaltende Ausnahmezustand und die Absage der Legislativ- und Präsidentschaftswahlen im  
April  2021  stellten  große  Rückschritte  für  die  Menschenrechtslage  in  der  Westbank  dar.  Die 
willkürlichen  Verhaftungen  erreichten  nach  der  Ermordung  des  Aktivisten  Nizar  Banat  durch 
palästinensisches  Sicherheitspersonal  am  24.  Juni  2021  ihren  Höhepunkt:  Dutzende  
Protestierende, welche friedlich Gerechtigkeit für Banat und die Abhaltung der Präsidenten- und  
Parlamentswahlen forderten, wurden bei gewaltsamen Auflösungen der Versammlungen und unter 
Einsatz  exzessiver  Gewalt  festgenommen  und  inhaftiert  (Al  Haq  2.5.2022).  Der  
zivilgesellschaftliche  Aktivist  Nizar  Banat,  war  in  Hebron  gewaltsam  festgenommen  und 
misshandelt worden und verstarb in Haft (FH 28.2.2022).
Weil  viele  Palästinenserinnen  und  Palästinenser  für  den  personell  aufgeblähten  
Regierungsapparat  arbeiten,  sind  ihre  Möglichkeiten,  offen  gegen  das  System  von  Präsident 
Abbas und seiner PA-Regierung vorzugehen, jedoch begrenzt. Die Autonomiebehörde hat damit  
„eine  Atmosphäre  der  Angst,  Repression  und  Abhängigkeit“  geschaffen  (KAS  9.2021).  Auch 
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JournalistInnen,  AktivistInnen  und  andere,  welche  die  PA-Politik  hinterfragen,  unterliegen 
Einschüchterungen und Schikanen (FH 28.2.2022).
Die Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten der PA im Westjordanland sind Berichten 
zufolge schlecht, was weitgehend auf Überfüllung und strukturelle Probleme zurückzuführen ist.  
Die Gefängnisse der PA sind weiterhin überfüllt und verfügten nicht über Lüftungs-, Heizungs-,  
Kühlungs- und Beleuchtungssysteme, die internationalen Standards entsprachen. Die Behörden  
hielten zeitweise männliche Jugendliche zusammen mit erwachsenen männlichen Gefangenen  
fest. Die Sicherheitsdienste haben getrennte Haftanstalten. Die Haftbedingungen für Frauen sind  
ähnlich wie die für Männer (USDOS 12.4.2022).
Die  PA gestattete  dem  Internationalen  Komitee  des  Roten  Kreuzes  (IKRK)  Zugang  zu  den 
Gefangenen, um die Behandlung und die Bedingungen zu beurteilen. Menschenrechtsgruppen,  
humanitäre  Organisationen  und  Rechtsanwälte  wiesen  darauf  hin,  dass  es  wie  in  den 
vergangenen Jahren einige Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Gefangenen gab, die von 
der PA festgehalten wurden, je nachdem, welche Sicherheitsorganisation der PA die Einrichtung  
verwaltete (USDOS 12.4.2022).
Anm.: Israel hält oft palästinensische Gefangene im Staat Israel fest - für nähere Informationen  
siehe Kapitel „Rechtsschutz / Justizwesen“ sowie „Folter und unmenschliche Behandlung“.
Zu Menschenrechtsverletzungen durch israelische Siedler siehe auch Kapitel „Sicherheitslage“  
und Kapitel „Religionsfreiheit“. Zu Todesfällen allgemein siehe auch Kapitel „Sicherheitslage“.
Quellen:
- Al-Haq (Autor), veröffentlicht von UN Human Rights Committee (2.5.2022): Al-Haq report to the  
Human Rights Committee on the List of Issues in relation to the comprehensive initial report of  
the  State  of  Palestine,  
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared%20Documents/PSE/
INT_CCPR_ICO_PSE_48534_E.pdf, Zugriff 24.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 24.5.2022
- KAS  –  Konrad-Adenauer-Stiftung  (9.2021):  Ein  Sicherheitsapparat  ohne  Gewaltmonopol,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2061704/Pal%C3%A4stinensische+Gebiete+Sicherheitsapparat.
pdf, Zugriff 28.5.2022
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (12.4.2022):  2021  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 52
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13. Meinungs- und Pressefreiheit
Private  offene  Diskussionen  sind  mit  einiger  Freiheit  möglich,  obwohl  israelische  und  PA-
Sicherheitskräfte bekanntermaßen Onlineaktivitäten überwachen, und Verhaftungen wegen des  
Vorwurfes von Aufrufen zu Gewalt oder Kritik an den palästinensischen Behörden durchführen (FH  
28.2.2022)
Die Nachrichtenmedien sind im Westjordanland nicht frei: JournalistInnen werden überwacht und  
sind Repressalien sowohl seitens der palästinensischen wie der israelischen Behörden ausgesetzt. 
Soziale  Medien  blockieren  manchmal  die  Konten  der  palästinensischen  JournalistInnen  (FH 
28.2.2022).
- Die Palästinensische Autonomiebehörde
Im  Jahr  2018  kamen  Beweise  ans  Licht,  wonach  die  PA  eine  breite  Überwachung  von 
RechtsanwältInnen, AktivistInnen, politischen Persönlichkeiten und anderen durchführt, was eine  
abschreckende Wirkung auf die Meinungsäußerung haben könnte (FH 28.2.2022).
Nach  PA-Gesetz  können  JournalistInnen  mit  Geld-  und  Haftstrafen  belegt,  und  Zeitungen 
geschlossen werden, wenn sie Informationen publizieren, welche “der nationalen Einheit schade”,  
“der nationalen Verantwortung widerspräche” oder zu Gewalt aufrufe. Diese und weitere vage  
formulierte Vergehen können auch auf Basis des Electronic Crimes Law (ECL) z.B. zum Blockieren 
von Nachrichtenwebsites herangezogen werden.  Das Palestinian Center for Development and  
Media  Freedoms  (MADA)  berichtete  von  111  Verstößen  in  Form  physischer  Übergriffe, 
Verhaftungen  und  Folter  bis  hin  zu  Drohungen  und  Verhinderung  von  Berichterstattung  (FH 
28.2.2022).
Auch Beiträge in den Sozialen Medien zu geplanten Protesten, Kritik an der Regierung bezüglich  
der Covid-19-Pandemie oder auch Kritik an der Beziehung der PA zu Israel führten zu scharfen  
Verhören (FH 28.2.2022).
Im Juni 2021 nahmen PA-Sicherheitskräfte den in den Sozialen Medien als PA-kritisch bekannten  
Aktivisten Nizar Banat fest und misshandelten ihn, was zu seinem Tod in Haft führte. Die PA-
Sicherheitskräfte setzten dann Gewalt und willkürlich Verhaftungen ein, um die resultierenden  
Proteste  aufzulösen  (FH  28.2.2022).  Friedliche  politische  Meinungsäußerungen  wurden  mit 
politisch  motivierten  Anklagen  als  Schaffung  “konfessionellen  Unfriedens”  oder  Beleidigung 
“höherer Behörden” kriminalisiert  (HRW 13.1.2022).
- Israel
Das  Palestinian  Center  for  Development  and  Media  Freedoms  (MADA)  berichtete  von  314 
Verstößen in Form physischer Übergriffe, Verhaftungen und Folter bis hin zu Drohungen und  
Verhinderung von Berichterstattung (FH 28.2.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 52
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Die israelischen Behörden überwachen genau die Online-Äußerungen von PalästinenserInnen und 
stützen sich bei der Festlegung der Zielpersonen teilweise auf Vorhersagen von Algorithmen und  
nehmen  PalästinenserInnen  auf  Basis  von  Beiträgen  in  den  Sozialen  Medien  und  anderen 
Meinungsäußerungsaktivitäten fest (HRW 13.1.2022).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 28.5.2022
 14. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Artikel 26 des Grundgesetzes bestätigt das Recht der PalästinenserInnen auf das Gründen von  
politischen Parteien, bzw. den Eintritt in eine Partei. Im „Gesetz über politische Parteien“ von 1955  
sind die Bedingungen und das Prozedere für die Registrierung von Parteien und die Rolle des  
Innenministeriums  festgelegt.  Allerdings  hat  das  PA-Innenministerium  keinen  derartigen 
Mechanismus. Aufgrund der absehbaren Abweisung werden keine Anträge auf die Registrierung  
von  Parteien  behandelt.  Es  können  sich  keine  neuen  Parteien  registrieren  lassen  (Al-Haq 
2.5.2022).
Aktuell  umfasst  die  politische  Bühne  Parteien,  welche  in  der  Palästinensischen  
Befreiungsorganisation (PLO) vertreten sind [Anm.: darunter führend die Fatah von PA-Präsident  
Mahmoud  Abbas]  sowie  Hamas  und  Islamischer  Jihad  [Anm.:  In  der  EU  beide  als 
Terrororganisationen  klassifiziert]  (Al-Haq  2.5.2022).  Mit  den  Auseinandersetzungen  zwischen 
Hamas  und  Fatah  ab  2007  wurden  in  beiden  Gebieten  Aktivisten  der  jeweils  anderen  Seite 
inhaftiert und misshandelt (GIZ 11.2020a).
Human Rights Watch berichtet, dass die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) „DissidentInnen 
systematisch willkürlich verhafte und foltere.“ Zwischen Jänner und September 2021 erhielt die  
ICHR 87 Beschwerden wegen willkürlicher Verhaftung, 15 wegen Haft ohne Gerichtsprozess oder  
Anklage auf Anordnung eines Gouverneurs und 76 Beschwerden wegen Folter und Misshandlung  
(HRW 13.1.2022)
Anm.: Zum Tod von Nizar Banat und den daraus resultierenden Vorfällen siehe auch Kapitel  
Meinungs- und Pressefreiheit.
Im April 2021 verschob die PA die geplanten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Diese  
wären die ersten in 15 Jahren gewesen (HRW 13.1.2022).
Für Details dazu siehe Kapitel “Politische Lage”.
Die  PA  hat  die  Verwaltungsbefugnis  über  das  palästinensische  Bildungssystem.  Politischer 
Aktivismus  an  den  palästinensischen  Universitäten  ist  verbreitet,  und  die  Wahlen  der 
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