palg-westbank-lib-2022-06-03-ke

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- Reuters  (3.1.20018):  Israeli  death  penalty  advocates  win  preliminary  vote  in  parliament, 
https://www.reuters.com/article/us-israel-palestinians-deathpenalty/israeli-death-penalty-
advocates-win-preliminary-vote-in-parliament-idUSKBN1ES1DT, Zugriff 5.5.2020
- Stroum –  Stroum Center for Jewish Studies, University of Washington  (Ben-Natan, Smadar)  
(31.3.2022): The shadow of the death penalty in Israel: Why is a legal punishment never used?,  
https://jewishstudies.washington.edu/israel-hebrew/death-penalty-in-israel-history/,  Zugriff  
25.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 24.5.2022
 16. Religionsfreiheit
Die US-Regierung schätzt die palästinensische Bevölkerung der Westbank auf 2,8 Millionen. Die  
überwiegende  Mehrheit  der  palästinensischen  Bewohner  dieser  Gebiete  sind  sunnitische 
MuslimInnen.  Das israelische Zentralamt für Statistik berichtet, dass schätzungsweise  441,600 
jüdische  Israelis  in  israelischen  Siedlungen  im  Westjordanland  (ohne  Ost-Jerusalem)  leben. 
Verschiedenen  Schätzungen  zufolge  leben  50.000  ChristInnen  im  Westjordanland  und  in 
Jerusalem. Die Auswanderung palästinensischer ChristInnen setzte sich fort. Die Mehrheit der  
ChristInnen sind griechisch-orthodox. Ansonsten gibt u.a. ChristInnen folgender Konfessionen:  
römisch-katholisch,  melkitisch-griechisch-katholische,  syrisch-orthodox,  armenisch-apostolisch, 
armenisch-katholisch,  koptisch-orthodox,  maronitisch,  äthiopisch-orthodox,  syrisch-katholisch, 
lutheranisch sowie andere protestantische Konfessionen, einschließlich evangelikaler ChristInnen.  
Die  ChristInnen  konzentrieren  sich  vor  allem  in  Bethlehem,  Ramallah  und  Nablus;  kleinere 
Gemeinschaften gibt es auch an anderen Orten.  Etwa 360 SamaritanerInnen leben vor allem im  
Gebiet von Nablus (USDOS 2.6.2022).
Es gibt kein festgelegtes Verfahren, nach dem religiöse Organisationen offiziell anerkannt werden;  
jede religiöse Gruppe muss ihre Beziehung zur PA bilateral aushandeln. Die PA unterhält einige  
ungeschriebene Absprachen mit offiziell nicht-anerkannten Kirchen, auf Grundlage von Status-quo-
Vereinbarungen: dies betrifft u.a. Assemblies of God, Nazarener und einige evangelikale christliche 
Kirchen, die frei agieren dürfen. Für die Registrierung von Personenstandsangelegenheiten wie  
etwa Eheschließungen bei der PA ist für jeden Fall vorher eine Lizenz bei der PA zu beantragen.  
Missionieren ist ihnen nicht erlaubt (USDOS 2.6.2022).
Islamische oder christliche geistliche Gerichte sind zuständig, über Personenstandsfragen wie  
Ehe, Scheidung und Erbschaft zu entscheiden. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Mitglieder einer  
Religionsgemeinschaft einen Streit betreffs Personenstatus einer anderen Religionsgruppe zur  
Entscheidung vorlegen können, wenn die Streitparteien zustimmen (USDOS 2.6.2022).
Das Grundgesetz der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) erklärt den Islam zur offiziellen  
Religion Palästinas (FH 28.2.2022), und sieht vor, dass die Prinzipien der Scharia die Hauptquelle  
der Gesetzgebung sind. Es sieht jedoch auch die Freiheit des Glaubens, des Gottesdienstes und  
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der Durchführung religiöser Riten vor, sofern diese nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die  
Moral verstoßen (USDOS 2.6.2022). Das Grundgesetz besagt außerdem, dass „Respekt und  
Heiligkeit aller anderen himmlischen Religionen (Judentum, Christentum) gewahrt werden sollen“.  
Blasphemie ist ein  kriminelles Vergehen. Das Gesetz über elektronische  Straftaten  von 2017  
kriminalisiert Äußerungen, die darauf abzielen, moralische und religiöse Werte zu verletzen, ohne  
diese Werte zu definieren, was eine willkürliche Anwendung ermöglicht (FH 28.2.2022).
Religiöse  Minderheiten  genießen  nach  den  Gesetzen  der  PA  formelle  politische  
Gleichberechtigung,  und  ChristInnen  haben  6  Sitze  im  seit  2007  disfunktionalen  Palestinian 
Legislative Council (PLC). Allerdings sind sie in politischen Ämtern tendenziell unterrepräsentiert  
und ihre besonderen Interessen werden vom politischen System nicht unbedingt berücksichtigt  
(FH 2020; vgl. USDOS 21.6.2019). Für andere religiöse Minderheiten sind keine Sitze im PLC  
reserviert. Ein Präsidialerlass schreibt vor, dass ChristInnen 9 Gemeinderäte („municipal councils“)  
im  Westjordanland (einschließlich Ramallah, Bethlehem, Birzeit und Beit Jala)  leiten  müssen.  
Obwohl die Palästinensische Autonomiebehörde die Kategorie der Religionszugehörigkeit aus den  
seit  2014  ausgestellten  palästinensischen  Personalausweisen  gestrichen  hat,  sind  ältere 
Personalausweise weiterhin im Umlauf, die den Inhaber entweder als MuslimIn oder als ChristIn  
ausweisen (USDOS 2.6.2022).
Laut Gesetz gewährt die PA islamischen Institutionen und Gotteshäusern finanzielle Unterstützung, 
einige christliche Organisationen und Geistliche erhalten begrenzte finanzielle Unterstützung . Der 
Religionsunterricht  ist  Teil  des  Lehrplans  für  SchülerInnen  der  Klassen  eins  bis  sechs  an 
öffentlichen  Schulen.  Es  gibt  getrennten  Religionsunterricht  für  MuslimInnen  und  ChristInnen. 
Anerkannte Kirchen unterhalten Privatschulen in der Westbank mit Religionsunterricht, ebenso wie  
private islamische Schulen (USDOS 2.6.2022).
Es  gibt  gesellschaftlichen  Druck,  innerhalb  der  eigenen  Religionsgemeinschaft  zu  verbleiben 
(USDOS 2.6.2022). D ie meisten christlichen und muslimischen Familien übten Druck auf ihre  
Kinder – besonders ihre Töchter – aus, innerhalb ihrer jeweiligen Religionsgruppe zu heiraten.  
Interreligiöse  Paare  –  besonders  christliche  oder  muslimische  PalästinenserInnen,  die 
Juden/Jüdinnen –  heirateten, waren  mit erheblichem gesellschaftlichem und familiärem Druck  
konfrontiert (USDOS 2.6.2022).
Sicherheitsbedingte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Vandalismus oder körperliche  
Angriffe gegen Besucher von Gottesdiensten oder Kultstätten betreffen jüdische, muslimische und  
christliche Bewohner des Westjordanlands in unterschiedlichem Maße ( FH 28.2.2022) . Es gab  
tödliche  Vorfälle,  welche  religiös  begründet  wurden  (USDOS  2.6.2022).  Die  Gewalt  zwischen 
PalästinenserInnen und Israelis setzte sich fort, besonders im Westjordanland. E s gab Fälle von  
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Gewalt, deren Täter diese religiös begründeten, Vandalismus und Graffiti mit intolerantem Inhalt,  
Belästigungen von Geistlichen und religiöse Intoleranz  (USDOS 21.6.2019, USDOS 2.6.2022).  
Aber weil Religion und Ethnizität oft eng verbunden waren, ist es schwer, viele Vorfälle als allein  
auf religiöse Identität beruhend zu kategorisieren (USDOS 2.6.2022).
Die  israelischen  Behörden  hindern  palästinensische  Muslime  im  Westjordanland  regelmäßig 
daran, zum Beten nach Jerusalem zu gelangen, und beschränken im Allgemeinen freitags den  
Zugang für junge erwachsene Männer zum Tempelberg/Haram al-Sharif-Gelände (FH 28.2.2022).
Anm.: Zur Lage von KonvertitInnen siehe auch ein Fallbeispiel im Kapitel “Kinder” unter “- Zugang 
zu einer Geburtsurkunde, bzw. Stigmatisierung unehelicher Kinder”. Zu den religiösen 
Personenstandsrechten in Bezug auf die Lage von Frauen siehe auch Kapitel „Frauen“.
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- FH  –  Freedom  House  (2020):  Freedom  in  the  World  2020,  West  Bank,  
https://freedomhouse.org/country/west-bank/freedom-world/2020, Zugriff 5.5.2020
- USDOS – United States Department of State (2.6.2022): 2020 Report on International Religious  
Freedom:  Israel:  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.state.gov/wp-content/uploads/2022/05/ISRAEL-INCLUDES-WEST-BANK-AND-
GAZA-2021-INTERNATIONAL-RELIGIOUS-FREEDOM-REPORT.pdf, Zugriff 3.6.2022
- USDOS – United States Department of State (12.5.2021): 2020 Report on International Religious  
Freedom:  Israel:  West  Bank  and  Gaza,  https://www.state.gov/reports/2020-report-on-
international-religious-freedom/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022
- USDOS  –  US  Department  of  State  [USA]  (21.6.2019):  2018  Report  on  International  Religious 
Freedom:  Israel:  West  Bank  and  Gaza,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2011172.html,  Zugriff 
7.5.2020
 17. Relevante Bevölkerungsgruppen
17.1. Frauen
Das Personenstandsrecht ist grundsätzlich abhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit  
(WCLAC/DCAF 5.2012; vgl. USDOS 12.4.2022). Seine Gesetze diskriminieren Frauen in Bezug  
auf Heirat, Scheidung, Obsorge für Kinder und im Erbrecht (HRW 13.1.2022). Auch Christinnen  
können im jeweiligen für sie zuständigen kirchlichen Gericht in Personenstandsangelegenheiten  
einigen Nachteilen ausgesetzt sein. Auch soziale Normen benachteiligen Frauen in den Bereichen  
Heirat  und  Scheidung  (FH  28.2.2022):  Sie  können  für  den  Fall  von  Scheidung  oder 
Sorgerechtsstreitigkeiten zusätzliche Konditionen in den Ehevertrag einfügen lassen, werden aber  
generell  sozial unter Druck gesetzt, dies nicht zu tun (USDOS 12.4.2022). Die beschränkten  
Möglichkeiten einiger PA-Gesetze für die Gleichberechtigung von Frauen sind oft in der Praxis den  
sozialen Normen untergeordnet, und es fehlt an der Durchsetzung der Gesetze (FH 28.2.2022) .
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Palästinensische Frauen sind in den meisten Berufen unterrepräsentiert und mit Diskriminierung  
bei der Beschäftigung konfrontiert, obwohl sie gleichen Zugang zu Universitäten haben. Sie sind  
zudem  vom  Gesetz  her  von  Berufen  ausgeschlossen,  welche  als  „gefährlich“  gelten  (FH 
28.2.2022).  Ein  großer  Teil  von  Frauen  ist  in  traditionellen  Frauenberufen  tätig,  d.h.  im 
Bildungswesen (34,7 %), im Sektor Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei (20,5 %) oder im  
Gesundheitsbereich (9,4 %). Trotz guter Ausbildung haben sie eher niedrigere Positionen inne und  
sie  erhalten  nur  70,7%  des  Durchschnittslohns  ihrer  männlichen  Kollegen.  Mit  nur  15,4%  im 
Vergleich zu 66,6% bei den Männern im 3. Quartal 2020 gehört die Erwerbstätigkeitsquote bei den  
Frauen zu den niedrigsten weltweit (GIZ 2020c).
Einem Präsidialdekret von Präsident Abbas zufolge ist aktuell das legale Heiratsalter für beide  
Parteien  18  Jahre,  und  beide  Parteien  müssen  die  Heirat  wollen.  Richter  können  bei 
Minderjährigen im Fall des “besten Interesses für beide Parteien” eine Ausnahme bewilligen. Mit  
Stand Ende Oktober 2021 hatte der Chefrichter des Scharia-Gerichts 400 Ausnahmen bei 2000  
Anträgen genehmigt – in einigen Fällen mit unzureichenden Begründungen für eine Ausnahme  
(USDOS 12.4.2022).
Einer  Studie  von  2020  zufolge  waren  11.4%  der  Frauen  im  Alter  von  20  bis  24  Jahren  im 
Westjordanland bereits im Alter von unter 18 Jahren verheiratet (UNICEF 20.12.2021).
Frauen genießen eine formelle politische Gleichstellung nach den Gesetzen der Palästinensischen  
Autonomiebehörde (PA), und sie haben bei den Wahlen im Jahr 2006 Sitze im Legislativrat (PLC)  
gewonnen. An Versammlungen der Zivilgesellschaft zu politischen Themen nehmen Frauen aktiv  
teil, auch wenn die Politik der PA von Männern dominiert bleibt. Quoten für die Legislativ- und  
Lokalwahlen führen zu einem Frauenanteil von etwa 20 Prozent auf Kandidatenlisten und bei den  
gewählten Personen – auch jüngst bei den Lokalwahlen im Dezember 2021 (FH 28.2.2022).
Vergewaltigung ist nach dem Gesetz der PA illegal, aber die gesetzliche Definition bezieht sich  
nicht auf Vergewaltigung in der Ehe. Die Strafe bei Verurteilung wegen Vergewaltigung beträgt fünf 
bis 15 Jahre Haft. Die Palästinensische Autonomiebehörde hob 2018 ein Gesetz auf, das einen  
Vergewaltiger von der strafrechtlichen Verantwortung befreite, wenn er sein Opfer heiratete. Die  
Palästinensische Autonomiebehörde setzt die Gesetze zu Vergewaltigung im Westjordanland nicht  
wirksam durch. Häusliche Gewalt ist laut Gesetz der PA nicht explizit verboten. Die Gesetze  
wurden  in  Fällen  von  häuslicher  Gewalt  von  der  PA  nicht  effektiv  durchgesetzt  (USDOS 
12.4.2022).
Vergewaltigung und häusliche Gewalt werden selten gemeldet und bleiben traditionell straffrei, weil 
die Behörden mutmaßlich zögern, solche Fälle zu verfolgen (FH 28.2.2022).
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Im  Jahr  2019  begann  die  Palästinensische  Autonomiebehörde  mit  der  Ausarbeitung  eines 
Gesetzes, das ein Mindestalter für die Eheschließung [Anm.: aktuell durch ein Präsidialdekret  
geregelt  –  siehe  oben.]  festlegt,  härtere  Strafen  für  Personen  vorsieht,  die  häusliche  Gewalt 
ausüben, und den Schutz für Überlebende häuslicher Gewalt verbessert (FH 28.2.2022). Aktuell  
gibt  es  kein  umfassendes  Gesetz  gegen  häusliche  Gewalt.  Der  Entwurf  für  ein  
Familienschutzgesetz geht Frauenrechtsgruppen zufolge nicht weit genug bei der Prävention von  
Misshandlungen und beim Schutz der Überlebenden (HRW 13.1.2022).
In den letzten Jahren kam es zu einem Anstieg der Zahl getöteter Frauen, was im Zusammenhang  
mit  der  Covid-19-Pandemie  durch  den  Anstieg  häuslicher  Gewalt  während  der  Lockdowns 
verstärkt wurde.  WCLAC dokumentierte 37 Fälle im Jahr 2020 für die Westbank und Gaza im  
Vergleich zu 21 Fällen im Jahr 2019. In den Jahren 2016 bis 2018 waren es insgesamt 76 Morde  
in beiden Gebieten gewesen (Al-Muntada 5.2022). Human Rights Watch berichtet ebenfalls von  
einem Anstieg häuslicher Gewalt, nennt aber als Gesamtzahl getöteter Frauen fünf Gewaltopfer in  
den palästinensischen Gebieten im Jahr 2021 (HRW 13.1.2022).
Die palästinensische Menschenrechtsorganisation al-Haq fordert eine Klarstellung bezüglich der  
Strafrechtsverfolgung  extralegaler  Morde  einschließlich  der  „Ehrenmorde“  gegen  Frauen,  der 
verhängten Strafen gegen die Täter, die Kompensationen für die betroffenen Personen, sowie  
allgemein zu den ergriffenen Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe in Übereinstimmung  
mit dem Zweiten Optionalen Protokoll des ICCPR (Al-Haq 2.5.2022).
Quellen:
- Al-Haq (Autor), veröffentlicht von UN Human Rights Committee (2.5.2022): Al-Haq report to the  
Human Rights Committee on the List of Issues in relation to the comprehensive initial report of  
the  State  of  Palestine,  
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared%20Documents/PSE/
INT_CCPR_ICO_PSE_48534_E.pdf, Zugriff 24.5.2022
- Al-Muntada (Autor), The Civil Commission for the Independence of Judiciary (Istiqlal) (Autor),  
WCLAC - Women's Centre for Legal Aid and Counselling (Autor), veröffentlicht von UN Human  
Rights Committee (5.2022): NGO Parallel Report to the Initial Report of the State of Palestine;  
Submitted to the Committee on Civil and Political Rights; In accordance to Article (40) of the UN  
International  Covenant  on  Civil  and  Political  Rights,  
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared%20Documents/PSE/
INT_CCPR_ICO_PSE_48538_E.pdf, Zugriff 31.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  Gaza  S trip, 
https://freedomhouse.org/country/gaza-strip/freedom-world/2022, Zugriff 19.5.2022
- GIZ  –  Deutsche  Gesellschaft  für  Internationale  Zusammenarbeit,  Länderinformationsportal 
(11.2020c)  [Archivversion  vom  14.5.2021]:  Palästinensische  Gebiete,  Gesellschaft,  
https://web.archive.org/web/20210514041258/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/
gesellschaft/, Zugriff 23.5.2022
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (13.1.2022):  World  Report  2022  -  Israel  and  Palestine,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066491.html, Zugriff 24.5.2022
- UNICEF – UN Children's Fund (Autor), veröffentlicht von ReliefWeb (20.12.2021): Children in the  
State of Palestine: Child development data from the 2019/2020 multiple indicator cluster survey  
(MICS), 
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https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Children%20in%20the%20State%20of%20P
alestine.pdf, Zugriff 2.6.2022
- USDOS – United States Department of State (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human  
Rights Practices: West Bank and Gaza,  https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-
human-rights-practices/israel-west-bank-and-gaza/west-bank-and-gaza/, Zugriff 19.5.2022
- WCLAC/DCAF - Women’s Centre for Legal Aid and Counselling (WCLAC), The Geneva Centre  
for the Democratic Control of Armed Forces (DCAF) (5.2012): Palestinian Women and Personal  
Status  Law,  
https://www.dcaf.ch/sites/default/files/publications/documents/Policy_Brief_Perso_Status_EN_Fin
al.pdf, Zugriff 23.5.2022
17.2. Kinder
- Gewalt
Amnesty International weist darauf hin, dass auch viele Kinder von ungesetzlichen Tötungen,  
absichtlichen  Verletzungen,  willkürlichen  Verhaftungen,  Folter  und  anderen  Misshandlungen 
inklusive kollektiver Bestrafung betroffen sind, und verlangt von den israelischen Behörden, dies zu 
unterbinden (AI 11.5.2022).
Anm.: Siehe dazu auch besonders das Kapitel „Sicherheitslage“ und zu Minderjährigen in Haft das  
Kapitel „Rechtsschutz / Justizwesen“.
Das palästinensische Strafgesetz erlaubt die körperliche Bestrafung von Kindern durch ihre Eltern, 
was eine weitverbreitete Praxis bleibt (HRW 13.1.2022).
Anm.: Zu häuslicher Gewalt und Kinderheiraten siehe Kapitel „Frauen“.
- Bildung
Israelische  Beschränkungen  der  Bewegungsfreiheit  [siehe  auch  Kapitel  „Bewegungsfreiheit“] 
wirkten  sich  negativ  auf  akademische  Einrichtungen  und  den  Zugang  zu  Bildung  für 
PalästinenserInnen  aus.  Seit  2017  sind  insgesamt  62  palästinensische  Schulen  im  Gebiet  C 
Abrissanordnungen oder Baustopps [Anm.: durch Israel] ausgesetzt (USDOS 12.4.2022).
Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF dokumentierte im Jahr 2020 85 Vorfälle von „Einmischung in  
Bildung“ durch israelische Kräfte in der Westbank, davon beinhalteten 26% das Abfeuern von  
Waffen nahe oder in Schulen. Im Jahr 2021 beläuft sich die vorläufige Zahl von Vorfällen auf etwa  
100 (USDOS 12.4.2022). Schulen in der Westbank sind auch manchmal Ziel von israelischen  
Razzien (FH 28.2.2022).
96,9% der Kinder (Gaza und Westjordanland) im Grundschulalter gehen zur Schule, wobei der  
Anteil von Buben mit 95,4% unter dem Anteil der Mädchen (98.4%) liegt. 2,8% der Kinder gehen  
nicht zur Schule – auch hier ist der Anteil der Buben mit 4,3% höher als bei Mädchen (1,3%). Unter 
den Sieben- bis Vierzehnjährigen in der Westbank erreichen 57,6% Lesekompetenz (literacy –  
reading level). Insgesamt (Gaza und Westbank) schneiden Kinder aus ländlichen Gebieten mit  
67,6% besser ab als Kinder aus Flüchtlingslagern mit 58,4% [Anm.: UNRWA und seine Schulen  
werden im UNICEF-Bericht nicht namentlich erwähnt] . Kinder aus Flüchtlingsfamilien erreichen zu  
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49,3% das Niveau, im Vergleich zu 55,2% bei Kindern, die nicht aus Flüchtlingsfamilien stammen.  
64,4% der Kinder aus den wohlhabendsten Haushalten erreichen Lesekompetenz im Vergleich zu  
39,6% aus den ärmsten Haushalten. Die Sekundarstufe wird von 74,5% der Kinder besucht. Im  
Fall der Westbank liegt der Anteil an Burschen, die nicht zur Schule gehen, bei 29,8%, während er  
bei Mädchen 11,6% ausmacht. Der Grund hierfür scheint wirtschaftlicher Natur zu sein (UNICEF  
20.12.2021).
- Zugang zu einer Geburtsurkunde und Registrierung, bzw. Stigmatisierung unehelicher Kinder
Die Autonomiebehörde registriert palästinensische Kinder, die in den besetzten Gebieten geboren  
wurden, und Israel verlangt, dass die PA diese Informationen an die Ziviladministration Israels  
übermittelt.  Die  PA  darf  nicht  die  Staatsbürgerschaft  feststellen  (USDOS  12.4.2022).  Im 
Allgemeinen sind die palästinensischen BewohnerInnen staatenlos (UNHRC 21.3.2022) [Anm.:  
Informationen  zu  den  wenigen  Ausnahmen  bezüglich  Staatenlosigkeit  werden  aufgrund  der 
Komplexität und individueller Faktoren auf Anfrage zur Verfügung gestellt.]
Heiratsurkunden sind eine Vorbedingung für die Ausstellung einer Geburtsurkunde. Uneheliche  
Kinder dürfen nicht einen Namen der Eltern tragen, sondern erhalten fiktive Namen wie im Artikel  
22  des  Zivilstatusgesetzes  Nr.  2  von  1999  vorgesehen.  Das  stigmatisiert  diese  Kinder.  Die 
palästinensische Menschenrechtsorganisation Al-Haq dokumentierte Fälle, bei denen das Recht  
der Kinder auf Registrierung und den Erhalt eines Namens unmittelbar nach der Geburt verletzt  
wurde.  In  einem  Fall  war  die  Registrierung  –  und  damit  die  Geburtsurkunde  –  vom  PA-
Innenministerium  mit der Begründung verweigert worden, dass der Heiratsvertrag illegal sei. Die  
Mutter war nämlich als Muslimin und der Vater als Christ registriert, obgleich die Mutter vor der  
Heirat konvertiert war, und die Heirat in einer Kirche stattgefunden hatte. Das Innenministerium  
schlug eine Registrierung des Kindes als unehelich vor, was von den Eltern abgelehnt wurde. Das  
Kind  ist  bis  heute  unregistriert,  und  beim  zweiten  Kind  verzichteten  die  Eltern  aufgrund  des 
psychischen Schadens vom ersten Versuch auf einen Registrierungsantrag (Al-Haq 2.5.2022).
Gemäß  den  Osloer  Abkommen  verwaltet  die  PA das  palästinensische  Bevölkerungsregister, 
obwohl Statusänderungen im Register der Zustimmung der israelischen Regierung bedürfen. Die  
israelische Regierung hat seit 2000 keine Änderungen des Registers mehr vorgenommen. Es  
existierte bis August 2021 kein Verfahren mehr für ausländische Ehepartner oder im Ausland  
geborene Kinder von Palästinensern, um einen dauerhaften Aufenthaltsstatus im Westjordanland  
zu erhalten. Dann wurde das Stellen von 5.000 Anträgen von Israel erlaubt (USDOS 12.4.2022).  
Aufgrunddessen,  dass  Israel  das  palästinensische  Familienregister  genehmigt,  blieben  viele 
palästinensische Kinder und junge Erwachsene, besonders bei Geburt im Ausland, ohne legalen  
Status in dem Gebiet, in dem sie den Großteil oder ihr ganzes Leben verbracht hatten (USDOS  
12.4.2022). Familienzusammenführungen werden allein von den israelischen Behörden kontrolliert  
(DIS 5.2019).
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Kinder von palästinensischen Eltern dürfen einen palästinensischen Personalausweis, ausgestellt  
von  der  Zivilverwaltung,  erhalten,  wenn  sie  in  der  Westbank  oder  Gaza  geboren,  und  einen 
Elternteil mit palästinensischem Personalausweis haben. Sowohl das PA-Innenministerium wie  
auch die israelische Ziviladministration spielen eine Rolle bei der Bestimmung, ob eine derartige  
Karte einer Person zusteht (USDOS 12.4.2022).
Anm.:  Aufgrund  der  Komplexität  von  Dokumentenbelangen  werden  weitere  Informationen 
bezüglich des Zugangs zu Dokumenten auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
- Kinderarbeit
Die Palästinensische Autonomiebehörde hat Gesetze und Verordnungen zu Kinderarbeit erlassen.  
Der Rechtsrahmen im Westjordanland weist jedoch Lücken auf, die einen angemessenen Schutz  
der  Kinder  vor  den  schlimmsten  Formen  der  Kinderarbeit,  einschließlich  des  Kinderhandels, 
verhindern (USDOL 29.9.2021).
Im ersten Quartal 2020 waren drei Prozent der Kinder im Westjordanland im Alter von 10 bis 17  
Jahren  beschäftigt.  Für  das  Jahr  2021  meldete  das  PA-Arbeitsministerium  14  Todesfälle  bei 
arbeitenden Kindern in der Westbank und Gaza (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-  Al-Haq (Autor), veröffentlicht von UN Human Rights Committee (2.5.2022): Al-Haq report to the  
Human Rights Committee on the List of Issues in relation to the comprehensive initial report of  
the  State  of  Palestine,  
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CCPR/Shared%20Documents/PSE/
INT_CCPR_ICO_PSE_48534_E.pdf, Zugriff 24.5.2022
- AI – Amnesty International (11.5.2022): Israel/OPT: Continuing patterns of unlawful killings and  
other  crimes  further  entrench  apartheid  [MDE  15/5589/2022],  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2072791/MDE1555892022ENGLISH.pdf, Zugriff 2.6.2022
- DIS – Danish Immigration Service (5.2019): Palestinians Access and Residency for Palestinians  
in the West Bank, the Gaza Strip and East Jerusalem, Report based on interviews conducted  
from  31  March  to  4  April  2019  in  Jerusalem,  Ramallah  and  Tel  Aviv,  
https://www.ecoi.net/en/file/local/2011580/palestinians_access_and_residency_+g_wb_ej_may_2
019.pdf, Zugriff 12.5.2020
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- UNHRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (21.3.2022):  
Report of the Special Rapporteur on the situation of Human Rights in the Palestinian territories  
occupied  since  1967  [A/HRC/49/87],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2071255/A_HRC_49_87_AdvanceUneditedVersion.docx,  Zugriff 
2.6.2022
- UNICEF – UN Children's Fund (Autor), veröffentlicht von ReliefWeb (20.12.2021): Children in the  
State of Palestine: Child development data from the 2019/2020 multiple indicator cluster survey  
(MICS), 
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Children%20in%20the%20State%20of%20P
alestine.pdf, Zugriff 2.6.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 40 von 52
40

- USDOL – US Department of Labor [USA] (29.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of Child 
Labor:  West  Bank  and  Gaza  Strip,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2061993.html, Zugriff 24.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
17.3. Homosexuelle
Die palästinensische Gesellschaft ist in vielfacher Hinsicht konservativ und traditionell eingestellt  
und steht Homosexualität grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die negativen Reaktionen gehen  
von  sozialer  Ausgrenzung  bis  hin  zu  körperlicher  Gewalt.  Palästinensische  politische 
Organisationen  vermeiden  das  Thema  LGBTI-Rechte.  Dennoch  gibt  es  Organisationen,  die 
versuchen, die Situation für LGBTI in Palästina zu verbessern, u.a. durch rechtliche Beratung und  
psychologische Unterstützung und vereinzelt Personen, die sich offen zu ihrer Homosexualität  
bekennen (GIZ 11.2020c).
Im Westjordanland wurde gleichgeschlechtlicher Sex 1951 entkriminalisiert und ist dies bis heute.  
Es  gibt  es  keine  Gesetze,  die  LGBTQI*-Personen  gegen  Diskriminierung  oder  Belästigung 
schützen (GIZ 11.2020c). Es gab während des Jahres Beispiele für Gewalt, Kriminalisierung oder  
Schikanen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität manchmal auch verübt  
durch PA-Sicherheitskräfte und Nachbarn (USDOS 12.4.2022).
Gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Partnerschaften sind rechtlich nicht anerkannt und  
offen werden solche Beziehungen nicht gelebt (GIZ 11.2020c).
Homosexualität  ist  im  Westjordanland  weiterhin  ein  soziales  und  religiöses  Tabuthema  (AA 
24.5.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (24.5.2022):  Palästinensische  Gebiete:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise  (Teilreisewarnung),  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node/
palaestinensischegebietesicherheit/203674, Zugriff 24.5.2022
- FH  -  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  -  West  Bank*,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2072102.html, Zugriff 19.5.2022
- GIZ  –  Deutsche  Gesellschaft  für  Internationale  Zusammenarbeit,  Länderinformationsportal 
(11.2020c)  [Archivversion  vom  14.5.2021]:  Palästinensische  Gebiete,  Gesellschaft,  
https://web.archive.org/web/20210514041258/https://www.liportal.de/palaestinensische-gebiete/
gesellschaft/, Zugriff 23.5.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights  
Practices:  Israel,  West  Bank  and  Gaza  -  West  Bank  and  Gaza,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2071205.html, Zugriff 20.5.2022
 18. Bewegungsfreiheit
Israel schränkt die Bewegungsfreiheit von PalästinenserInnen in den besetzten palästinensischen  
Gebieten, zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen, nach Israel und ins Ausland ein.  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 52
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Von  diesen  Einschränkungen  sind  nur  PalästinenserInnen  betroffen,  nicht  aber  Israelis  und 
AusländerInnen (B‘tselem 11.11.2017). Israelische Checkpoints, Reisegenehmigungen und andere 
Restriktionen stellen weiterhin schwerwiegende Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit und  
den Handel sowie für den Zugang von PalästinenserInnen zu Arbeitsstellen, Spitälern und Schulen  
dar  (FH  28.2.2022).  Hinzu  kommen  schlechtere  Chancen  am  Arbeitsmarkt,  geringere  Löhne, 
erschwerter Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, Folgen für das soziale Leben (Teilnahme an  
Veranstaltungen, Familienfeiern), und negative Folgen für die journalistische Berichterstattung und  
die Aktivität von humanitären Organisationen und NGOs, sowie Erschwernissen im Bereich der  
Gerichtsbarkeit (USDOS 11.3.2020). Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit betreffen auch  
die Möglichkeiten zur politischen Organisation und Aktivität (FH 2020), sowie den Zugang zu  
Bildung und kulturellen Aktivitäten (USDOS 12.4.2022). Auch internationale Organisationen sind  
von  den  Einschränkungen  betroffen.  UNRWA  berichtete,  dass  die  MitarbeiterInnen  des 
Hauptquartiers  im  Westjordanland  mit  Ende  November  2021  241  Arbeitstage  durch  die 
Bewegungseinschränkungen  im  Westjordanland  einschließlich  Ost-Jerusalem  verloren  hatten 
(USDOS 12.4.2022).
Hinzukamen  die  COVID-19  Lockdowns  2020  und  2021:  Der  erste  von  ihnen  machte  96.000 
Menschen in den palästinensischen Gebieten und 25.000 PalästinenserInnen mit Arbeitsstellen in  
Israel im 2. Quartal 2020 arbeitslos. Die Öffnungen und Lockdowns im Jahr 2021 galten als  
wahrscheinliche  Faktoren  bei  der  Unterbrechung  von  Beschäftigungsverhältnissen  (ACAPS 
19.10.2021).
- Checkpoints innerhalb der Westbank
Mit  Stand  Juni  2020  betrieben  die  israelischen  Behörden  fast  600  Checkpoints  und  andere 
permanente Hindernisse in der Westbank. Dazu kamen beinahe 1.500 „fliegende“ Kontrollpunkte  
im Zeitraum 2019 bis März 2020 (HRW 13.1.2022). Einige der Checkpoints werden auch von  
privaten Sicherheitsfirmen betrieben (USDOS 11.3.2020).
Die  israelischen  Behörden  untersagen  häufig  Reisen  zwischen  einigen  oder  allen  
palästinensischen  Städten  im  Westjordanland  und  setzen  zu  diesem  Zweck  temporäre 
Checkpoints  ein.  Zwei  große  Kontrollpunkte  teilen  zudem  das  Westjordanland  in  drei  Teile: 
Za'atara zwischen Nablus und Ramallah, der zum Teil besetzt ist, und der Container-Checkpoint  
östlich  von  Abu  Dis,  der  immer  besetzt  ist.  Der  gesamte  palästinensische  Verkehr  zwischen 
Norden und Süden der Westbank erfolgt aufgrund von Checkpoints und Straßensperren über die  
Straßen,  die  von  diesen  beiden  Checkpoints  kontrolliert  werden  (B‘tselem  11.11.2017). 
Medienberichten zufolge führt die Schließung von wichtigen Kontrollpunkten wie dem Checkpoint  
Container  bei  Betlehem  und  Za'tara  zu  größeren  Störungen  im  Westjordanland.  Im  Fall  des 
Checkpoints Container kann bei dessen Schließung ein Drittel der Bevölkerung der Westbank  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 52
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