para-lib-2025-08-14-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 31

Länderspezifische Anmerkungen keine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 31

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. Politische Lage..........................................................................................................................6 3. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 4. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 8 5. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................10 6. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10 7. Korruption................................................................................................................................11 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................12 9. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................13 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................13 11. Meinungs- und Pressefreiheit.................................................................................................14 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................15 13. Haftbedingungen.....................................................................................................................16 14. Todesstrafe..............................................................................................................................17 15. Religionsfreiheit.......................................................................................................................17 15.1. Religiöse Gruppen..............................................................................................................18 16. Minderheiten........................................................................................................................... 18 17. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 20 17.1. Frauen................................................................................................................................20 17.2. Kinder.................................................................................................................................22 17.3. Sexuelle Minderheiten........................................................................................................ 24 18. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................25 19. IDPs und Flüchtlinge............................................................................................................... 26 20. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................26 20.1. Sozialbeihilfen.................................................................................................................... 28 21. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 29 22. Rückkehr................................................................................................................................. 30 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 31

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 31

2. Politische Lage Paraguay ist seit 1811 unabhängig und eine konstitutionelle Republik mit Präsidial- und Mehrparteiensystem. Der Zentralstaat gliedert sich in 17 Departments, die finanziell und politisch weitgehend von der Zentralregierung abhängig sind (AA 14.4.2025). Der Präsident wird direkt für maximal eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die konservative Colorado-Partei ist seit 1947 an der Macht – zunächst durch Diktaturen, seit 1989 in einer Demokratie – mit nur einer kurzen Oppositionsphase zwischen 2008 und 2013. Santiago Peña von der Colorado-Partei gewann die Präsidentschaftswahlen im April 2023 mit 43 Prozent der Stimmen (FH 2024). Der Kongress besteht aus einer 80-köpfigen Abgeordnetenkammer und einem 45-köpfigen Senat, deren Mitglieder alle für fünf Jahre gewählt werden (FH 2024). Im April 2023 fanden allgemeine Wahlen statt, um einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten, Gouverneure der Departamentos und Mitglieder beider Kammern des Kongresses zu wählen (USDOS 23.4.2024). Die Colorado-Partei errang in beiden Kammern die Mehrheit. Die Wahl fand erstmals nach einem Präferenzwahlsystem statt, bei dem die Wähler innerhalb der Parteilisten einen Kandidaten auswählen konnten, wobei jedoch Kandidaten mit größeren Wahlkampfmitteln begünstigt wurden (FH 2024). Mehrere Abgeordnete und Senatoren der Opposition wechselten innerhalb weniger Monate nach der Wahl die Seiten und stimmten fortan konsequent mit den Colorados, was Fragen aufwarf, ob sie wirklich auf der Seite der Opposition gestanden hatten (FH 2024). Internationale Beobachter bezeichneten die Wahl als weitgehend transparent, stellten jedoch Stimmenkauf, irreguläre Wahlhilfe und den weit verbreiteten Transport von Wählern durch die Parteien fest (FH 2024). Obwohl die Wahlen in Paraguay im Allgemeinen glaubwürdig und gut organisiert sind, wird die Politik seit jeher von der konservativen Colorado-Partei dominiert (FH 2025). Im Februar 2024 führten Verbündete des ehemaligen Präsidenten Horacio Cartes im Senat eine erfolgreiche Abstimmung durch, um Senatorin Kattya González von der oppositionellen Partei Encuentro Nacional (Nationales Treffen) wegen angeblichen Verwaltungsfehlverhaltens auszuschließen. Menschenrechtsgruppen erklärten, dass die Abstimmung gegen González gegen den Grundsatz eines ordnungsgemäßen Verfahrens verstößt, und die Entwicklung löste Proteste in der Hauptstadt aus. González, die für ihre Kritik an der Korruption in der Regierung bekannt ist und eine der wenigen prominenten Oppositionspolitikerinnen des Landes ist, sagte, die Abstimmung ist ein Versuch, sie zum Schweigen zu bringen (FH 2025). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 31

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.4.2025): Paraguay: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/paraguay-node/paraguay-politisches- portraet-225074, Zugriff 13.8.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/country/paraguay/freedom-world/2025, Zugriff 8.8.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2115548.html, Zugriff 8.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107755.html, Zugriff 7.8.2025 3. Sicherheitslage Der alarmierende Anstieg der organisierten Kriminalität wurde zu einem dringenden Problem, das zu einer Aufstockung der Streitkräfte für die innere Sicherheit in vier Departements (Verwaltungsbezirken) führte (AI 29.4.2025). Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch (AA 13.8.2025; vgl. FH 2025), besonders in den Städten (EDA 13.8.2025). Es kann zudem vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden führen können (AA 13.8.2025; vgl. EDA 13.8.2025). Die Paraguayanische Volksarmee (EPP), eine kleine kriminelle Gruppe in den nördlichen und zentralen Departamentos, und ihre Splittergruppen sollen weiterhin drei Gefangene festhalten: den seit 2014 vermissten Polizeibeamten Edelio Morínigo, den seit 2016 vermissten Landwirt Félix Urbieta und den seit 2020 vermissten ehemaligen Vizepräsidenten Óscar Denis (USDOS 12.8.2025). Gewalt durch organisierte kriminelle Gruppen breitet sich aus. In den letzten Jahren wurden mehrere Beamte und Journalisten ermordet. Auftragsmorde breiten sich von der Grenze bis in die Hauptstadt aus (FH 2024). Seit 2008 verübt die EPP gewalttätige Übergriffe, um die Bevölkerung und lokale Regierungen in den nördlichen Departamentos Amambay, Concepción und San Pedro zu erpressen und einzuschüchtern (USDOS 12.12.2024; vgl. EDA 13.8.2025, AA 13.8.2025). Die paraguayischen Behörden betrachten die EPP und deren Ableger – die Ejército del Mariscal López (EML) und die Agrupación Campesina Armada (ACA) – offiziell als organisierte kriminelle Gruppen und nicht als terroristische Organisationen (USDOS 12.12.2024). Im Grenzgebiet zwischen Paraguay und Brasilien kann es vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen kommen (AA 13.8.2025; vgl. EDA 13.8.2025). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (13.8.2025): Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise, Sicherheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/paraguay-node/paraguaysicherheit-224964, Zugriff 13.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 31

- AI – Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Paraguay 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124661.html, Zugriff 11.8.2025 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (13.8.2025): Reisehinweise für Paraguay, Grundsätzliche Einschätzung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/paraguay/reisehinweise- fuerparaguay.html, Zugriff 13.8.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/country/paraguay/freedom-world/2025, Zugriff 8.8.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2115548.html, Zugriff 8.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (12.12.2024): Country Report on Terrorism 2023 - Chapter 1 – Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2118989.html, Zugriff 7.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (12.8.2025): 2024 Country Reports on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2128452.html, Zugriff 14.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107755.html, Zugriff 7.8.2025 4. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung sah eine unabhängige Justiz vor, doch die Gerichte arbeiteten ineffizient und waren Korruption und Einflüssen von außen ausgesetzt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Der Richterrat war für die Auswahl der Kandidaten für die Ämter des Generalstaatsanwalts, der Richter, Staatsanwälte und Pflichtverteidiger im gesamten Justizsystem zuständig. Dieser Prozess trug in Verbindung mit ähnlich politisierten Ernennungen und einer parallelen Eignungsprüfung dazu bei, dass die Justiz beeinflusst wurde und es ihr an Unabhängigkeit mangelte (USDOS 23.4.2024). Nichtregierungsorganisationen und Regierungsbeamte behaupteten, einige Richter und Staatsanwälte hätten Bestechungsgelder gefordert oder angenommen, um Anklagen gegen Angeklagte fallen zu lassen oder zu ändern. Interessierte Parteien, darunter Politiker, versuchten regelmäßig, Einfluss auf Ermittlungen zu nehmen und Richter und Staatsanwälte unter Druck zu setzen (USDOS 23.4.2024). Die Auswahl von Richtern und die Verfahren der Disziplinaraufsicht waren häufig politisiert (USDOS 23.4.2024). Die verfassungsmäßigen Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren werden nur unzureichend eingehalten (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024). Eine unzureichende Anzahl von Richtern und Justizbeamten, die Bestechungsgelder forderten, um Verfahren voranzutreiben, führte häufig zu Verzögerungen bei Gerichtsverfahren (USDOS 12.8.2025). Strafverteidiger manipulierten regelmäßig gemeinsam mit komplizenhaften Richtern und Staatsanwälten das Gerichtsverfahren, um vor Abschluss des Verfahrens die Verjährungsfrist zu erreichen. Die Taktik der Verteidigung, Richter und Staatsanwälte zu entfernen oder zu suspendieren, verschärfte die langwierigen Verfahren (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 31

Strafrechtlich Verfolgte hatten das Recht, unverzüglich über die gegen sie erhobenen Anklagen informiert zu werden, doch einige Angeklagte erhielten diese Mitteilung erst bei ihrer Festnahme oder der Beschlagnahme ihres Eigentums (USDOS 23.4.2024). Angeklagte hatten das Recht auf ein Verfahren ohne unangemessene Verzögerungen, doch die Verfahren zogen sich oft in die Länge (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbot willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sah das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten, doch die Regierung hielt diese Vorschriften nicht immer ein (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sah vor, dass die Polizei Personen mit einem Haftbefehl oder bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts festnehmen konnte. Nach der Festnahme war die Polizei verpflichtet, innerhalb von sechs Stunden die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen, die dann innerhalb von 24 Stunden Anklage erheben und einen Richter über ihre Absicht, die Strafverfolgung einzuleiten, informieren musste. Die Regierung achtete diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz ermächtigte Richter, in Fällen von schweren Straftaten Maßnahmen wie Hausarrest und Kaution zu verhängen. Nach Angaben von Vertretern der Zivilgesellschaft und Rechtsexperten setzten Richter in Fällen von Vergehen häufig eine zu hohe Kaution fest, die viele arme Angeklagte nicht aufbringen konnten, während politisch vernetzte oder wohlhabende Angeklagte nur eine minimale Kaution oder gar keine Kaution zahlen mussten oder andere Vergünstigungen erhielten, darunter Hausarrest (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz gewährte den Angeklagten das Recht, einen Rechtsbeistand zu beauftragen, und die Regierung stellte denjenigen, die sich keinen Rechtsbeistand leisten konnten, Pflichtverteidiger zur Verfügung (USDOS 23.4.2024). Die Inhaftierten hatten Zugang zu ihren Familienangehörigen (USDOS 23.4.2024). Lange Untersuchungshaft aufgrund von Rückständen bei der Justiz und Korruption stellten ein Problem dar (USDOS 12.8.2025). Das Gesetz erlaubte eine Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren für einen Zeitraum, der der Mindeststrafe für die mutmaßliche Straftat entsprach, wobei dieser Zeitraum zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen konnte. Einige Häftlinge wurden über die zulässige Höchstdauer hinaus in Untersuchungshaft gehalten (USDOS 12.8.2025). Quellen: - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/country/paraguay/freedom-world/2025, Zugriff 8.8.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2115548.html, Zugriff 8.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (12.8.2025): 2024 Country Reports on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2128452.html, Zugriff 14.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107755.html, Zugriff 7.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 31

5. Sicherheitsbehörden Die Streitkräfte Paraguays (Fuerzas Armadas de Paraguay; auch bekannt als Streitkräfte der Nation oder Fuerzas Armadas de la Nación) bestehen aus: Paraguayer Armee (Ejército Paraguayo), Paraguayer Marine (Armada Paraguaya; einschließlich Marineinfanterie), Paraguayer Luftwaffe (Fuerza Aérea Paraguaya) (CIA 6.8.2025). Dem Innenministerium untersteht die Nationale Polizei von Paraguay (Policía Nacional del Paraguay, PNP) (CIA 6.8.2025). Das paraguayische Militär ist für die Außenverteidigung zuständig und übernimmt Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit. Es leistet Hilfe bei Naturkatastrophen und arbeitet mit der Nationalpolizei und anderen Organisationen der inneren Sicherheit bei der Bekämpfung der Paraguayanischen Volksarmee (Ejército del Pueblo Paraguayo, EPP) und transnationaler krimineller Organisationen, vor allem Drogenhändler, zusammen (CIA 6.8.2025). In den Medien wurde gelegentlich über Vorwürfe berichtet, dass Polizei und andere Sicherheitskräfte bei Sicherheitsoperationen unangemessene tödliche Gewalt angewendet haben (USDOS 12.8.2025). Straflosigkeit war ein Problem innerhalb der Sicherheitskräfte (USDOS 12.8.2025). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.8.2025): The World Factbook, Paraguay, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/paraguay/#military-and-security, Zugriff 11.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (12.8.2025): 2024 Country Report on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2128452.html, Zugriff 14.8.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107755.html, Zugriff 7.8.2025 6. Folter und unmenschliche Behandlung Das Gesetz verbot solche Praktiken, aber es gab glaubwürdige Berichte, dass Regierungsbehörden sie anwendeten (USDOS 12.8.2025). Im Gegensatz zu anderen Straftaten gab es für Folter keine Verjährungsfrist und keinen festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen Anklage erhoben, Ermittlungen durchgeführt oder ein Gerichtsverfahren abgeschlossen werden mussten (USDOS 12.8.2025). Die Sonderabteilung für Menschenrechte und der halb unabhängige Nationale Mechanismus zur Verhütung von Folter (NMPT) setzten ihre Ermittlungen zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte fort. Die gerichtliche Bearbeitung von Anklagen, Ermittlungen und Strafverfolgungen dauerte oft Jahre (USDOS 12.8.2025). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (12.8.2025): 2024 Country Reports on Human Rights Practices: Paraguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2128452.html, Zugriff 14.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 31

7. Korruption Korruption ist nach wie vor weit verbreitet (FH 2025). Das Gesetz sah strafrechtliche Sanktionen im Falle der Verurteilung von Beamten wegen Korruption vor, aber die Regierung setzte das Gesetz im Allgemeinen nicht wirksam um (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Es gab zahlreiche Berichte über Korruption in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Regierung. Investigative Journalisten und Nichtregierungsorganisationen berichteten über Hunderte von Fällen von Unterschlagung, Steuerhinterziehung, illegaler Bereicherung, Vertrauensbruch, Urkundenfälschung und krimineller Vereinigung (USDOS 23.4.2024). Straflosigkeit war unter ehemaligen und amtierenden hochrangigen Regierungsbeamten, denen strafbare Handlungen vorgeworfen wurden, weit verbreitet (USDOS 23.4.2024). Korruptionsermittlungen und Anklagen durch die Staatsanwaltschaft verliefen in der Regel langsam und dauerten mehrere Jahre, bis ein Urteil gefällt wurde, sofern der Fall nicht abgewiesen wurde. Unter Ausnutzung eines Gesetzes, das eine Dauer von Gerichtsverfahren von mehr als vier Jahren untersagte, entzogen sich Politiker und einflussreiche Personen, die in Vorinstanzen verurteilt worden waren, regelmäßig der Bestrafung, indem sie bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Berufung einlegten und Anträge stellten oder erfolgreich die Abberufung oder Suspendierung der mit ihren Fällen befassten Richter und Staatsanwälte beantragten (USDOS 23.4.2024). Zwar kam es gelegentlich zu Anklagen und Verurteilungen im Falle korrupter niedriger und mittlerer Beamter, doch genossen die meisten hochrangigen Beamten ein hohes Maß an Straffreiheit (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024) oder kommen in der Regel in den Genuss von Kaution und Hausarrest (FH 2024). Darüber hinaus waren Politisierung und Korruption in der gesamten Justiz, insbesondere in den unteren Instanzen und regionalen Behörden, weit verbreitet, was die Wirksamkeit der Justiz beeinträchtigte und das Vertrauen der Öffentlichkeit untergrub (USDOS 23.4.2024). Berichte des Nachrichtenportals ABC Color vom Dezember 2023 enthüllten, dass viele Abgeordnete und Beamte Kinder, Ehepartner und Verwandte als Berater beschäftigen. Mehrere der Befragten konnten weder ihre Rolle noch ihre Tätigkeiten beschreiben, mit denen sie ihre lukrativen Gehälter verdienten (FH 2024). Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Paraguay auf Rang 149 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum). Quellen: - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/country/paraguay/freedom-world/2025, Zugriff 8.8.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2115548.html, Zugriff 8.8.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 31
