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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021 - CRS - Congressional Research Service [USA] (17.9.2020): South Africa – Current Issues, Economy, and U.S. Relations, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45687, Zugriff 14.1.2022 - FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021 - GOS - Government of South Africa [Südafrika] (23.7.2021): Common core document forming part of the reports of States parties - South Africa [10 May 2021] [HRI/CORE/ZAF/2021], https://www.ecoi.net/en/file/local/2057386/HRI_CORE_ZAF_2021_9436_E.docx, Zugriff 17.12.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043719.html, Zugriff 17.12.2021 - MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous- Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 16. Relevante Bevölkerungsgruppen 16.1. Frauen Die Verfassung sieht die rechtliche Gleichstellung von Frauen vor. In staatlichen Institutionen sind Frauen gut vertreten. 47 Prozent der Mandatare in der Nationalversammlung und zwei Provinzpremiers sind weiblich (FH 3.3.2021). Auf lokaler Ebene, in der Justiz (UNCEDAW 15.11.2021) und im höheren Management sind Frauen kaum vertreten. Zudem werden Frauen beim Gehalt diskriminiert (FH 3.3.2021). Südafrika gilt als einer der gefährlichsten Orte für Frauen weltweit. Dies gilt insbesondere für arme, schwarze Frauen (MRG 6.2021). Die Rate geschlechtsspezifischer Gewalt liegt in Südafrika fünf Mal über dem globalen Durchschnitt (AI 7.4.2021) und ist damit eine der höchsten weltweit (CRS 17.9.2020) und weiter im Steigen begriffen (AI 7.4.2021; vgl. FH 3.3.2021). Das Land muss diesbezüglich als in einer Krise befindlich bezeichnet werden (HRW 13.1.2021). Während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 haben sich Fälle von Gewalt gegen Frauen und Kinder noch einmal drastisch erhöht. Alleine in den ersten neun Tagen hat die Polizei 2.300 Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt registriert (AI 2.2021). Häusliche Gewalt und Vergewaltigung – auch jene in der Ehe – sind strafrechtlich verboten. Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung beträgt zehn Jahre Haft; in schwereren Fällen, bei Wiederholungsfällen oder wenn der Täter über seine HIV-Infektion Bescheid weiß, auch bis zu lebenslang. Die Gesetze werden aber nicht effektiv durchgesetzt. Zudem erstatten Opfer, da die Täter oft Bekannte oder Familienangehörige sind, in vielen Fällen keine Anzeige. Im Jahr 2020 registrierte die Polizei mehr als 87.000 Fälle von Vergewaltigung und geschlechtsspezifischer Gewalt. Aufgrund von Stigmatisierung, unfairer Behandlung, Angst und Einschüchterung von .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 31

Opfern sowie des geringen Vertrauens ins Justizsystem gibt es eine hohe Dunkelziffer (USDOS 30.3.2021). Es gibt 96 eigene Gerichte für Sexualvergehen. Außerdem gibt es 51 sogenannte Rape Management Centers, wo für Opfer u.a. Rechtsberatung angeboten wird (USDOS 30.3.2021). Im Zeitraum 2019/2020 wurden 42.289 Vergewaltigungen registriert (USDOS 30.3.2021; vgl. AI 7.4.2021), im gleichen Zeitraum kam es zu 5.451 Anklagen und 4.098 Verurteilungen (USDOS 30.3.2021). Insgesamt stellen soziokulturelle und institutionelle Aspekte für weibliche Opfer allerdings eine Barriere dar, wenn es um die Suche nach Gerechtigkeit geht. Diese Barrieren haben sich im Zuge der Covid-19-Pandemie noch erhöht. Trotz gesetzlicher Vorschriften zeigen Polizisten gegenüber Opfern oft Gleichgültigkeit und verfolgen derartige Straftaten mit einem Mangel an Ernsthaftigkeit (AI 2.2021). Geschlechtsspezifische Gewalt wird durch eine Kultur des Stillschweigens und der Straflosigkeit gefördert; die Polizei versagt dabei, Fälle von Amtsmissbrauch zu verfolgen. Zudem gibt es bei Fällen sexueller Gewalt nur eine niedrige Rate an Verurteilungen. Dies liegt mitunter an eine unzureichenden Schulung von Richtern und Staatsanwälten sowie an einem Vorherrschen von Stereotypen im Justizwesen und einer damit verbundenen Stigmatisierung weiblicher Opfer – v.a. von armen Frauen, Migrantinnen, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Behinderungen oder Albinismus (UNCEDAW 15.11.2021). Auch häusliche Gewalt ist weit verbreitet. Strafrechtlich wird sie gemäß den Gesetzen zu Vergewaltigung, Sittlichkeit, Sachbeschädigung und hinsichtlich der Nichteinhaltung eines Kontaktverbots (protection order) verfolgt. Die Polizei ist angehalten, Opfer zu beschützen; allerdings tut sie dies nicht immer. Die Strafandrohung bei häuslicher Gewalt beträgt Geldstrafen und Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren (USDOS 30.3.2021). Die Regierung finanziert zur Unterstützung misshandelter Frauen Frauenhäuser. Vor allem in ländlichen Gebieten mangelt es an derartigen Einrichtungen (USDOS 30.3.2021). Im Zuge des ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängten Lockdowns verzeichneten Hilfshotlines für Frauen einen 54prozentigen Anstieg an Anrufen; Frauenhäuser waren überfordert (MRG 6.2021) bzw. wurden Kapazitätsgrenzen ausgeschöpft (AI 2.2021). Weibliche Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung ist gesetzlich verboten, kommt aber in vereinzelten Gebieten der Venda (Provinz Limpopo) vor. Die Regierung versucht, die Praktik auszurotten – etwa mit Sensibilisierungsmaßnahmen (USDOS 30.3.2021). In manchen Gegenden kommt es zur Entführung von Mädchen und Frauen, um diese einer Zwangsehe zuzuführen (ukuthwala) (UNCEDAW 15.11.2021). Frauen sind in der Familie, der Arbeit, bei Besitz und Erbschaft, beim Staatsbürgerschafts- und beim Scheidungs- sowie beim Sorgerecht gleichgestellt. Bei Einkommen, Krediten und Landbesitz kommt es allerdings zu wirtschaftlicher Diskriminierung. Viele ländliche Gebiete werden von .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 31

traditionellen Institutionen verwaltet (z.B. Ältestenräte). Dort wird Frauen manchmal der Zugang zu Landtiteln verwehrt. Derartige Entscheidungen können bei Gericht beeinsprucht werden (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, Zugriff 17.12.2021 - AI - Amnesty International (2.2021): Southern Africa: Treated like furniture [AFR 03/3418/2021], https://www.ecoi.net/en/file/local/2045021/AFR0334182021ENGLISH.pdf, Zugriff 17.12.2021 - CRS - Congressional Research Service [USA] (17.9.2020): South Africa – Current Issues, Economy, and U.S. Relations, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45687, Zugriff 14.1.2022 - FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021 - HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043719.html, Zugriff 17.12.2021 - MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous- Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021 - UNCEDAW - UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women (15.11.2021): Concluding observations on the fifth periodic report of South Africa [CEDAW/C/ZAF/CO/5], https://www.ecoi.net/en/file/local/2064361/CEDAW_C_ZAF_CO_5_47190_E.docx, Zugriff 17.12.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 16.2. Kinder Südafrika macht bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit nur minimale Fortschritte. Kinder werden zum Betteln gezwungen oder sexuell ausgebeutet. Dabei ist Südafrika gleichzeitig Ursprungs-, Transit- und Zielland für Kinderhandel. Junge Mädchen – meist aus ländlichen Gebieten stammend – werden in Städten als Prostituierte ausgebeutet oder als Dienstmädchen verwendet. Laut ILO sind von den 1,39 Millionen Personen, die im Land zu kommerzieller Sexarbeit gezwungen wurden, 40-50 Prozent Kinder. Während hier meist Mädchen missbraucht werden (USDOL 26.9.2021), werden Buben – und hier v.a. Migranten – in der Landwirtschaft, als Bettler oder als Straßenhändler oder auch für kriminelle Zwecke eingesetzt (USDOS 30.3.2021). Arbeitsrechtliche Aspekte zu Kindern werden im formellen Arbeitsmarkt überwacht, im informellen Sektor hingegen erfolgt eine Überwachung nur inkonsistent. Hinsichtlich der schlimmsten Formen von Kinderarbeit wurden Fortschritte erzielt: Mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen, Einführung strenger rechtlicher Rahmenbedingungen und einer Verschärfung von Strafen (USDOS 30.3.2021). Kinder, deren Geburt nicht registriert wurde, haben keinen Zugang zu öffentlichen Diensten (z.B. Bildung und Gesundheitswesen) (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 31

Schätzungsweise 42,8 Prozent der Kinder im Alter zwischen null und vier Jahren besuchen eine Tagesbetreuung, mehr als 98 Prozent besuchen die Schule (GOS 23.7.2021). Bis zum Alter von 15 Jahren bzw. zur neunten Schulstufe gilt eine Schulpflicht (USDOS 30.3.2021; vgl. GOS 23.7.2021). Für öffentliche Schulen fallen Schulgebühren an. Diese werden für soziale Härtefälle zwar erlassen, doch fällt es viele armen Eltern schwer, das Geld für Schuluniformen und -Material bereitzustellen (USDOS 30.3.2021). Für sehr arme Gebiete, für arme Familien und Waisen wurden eigene, sogenannte No-Fee-Schools eingerichtet. Davon profitieren neun Millionen Schüler (71,8 Prozent) an rund 21.000 Schulen (87,1 Prozent) (GOS 23.7.2021). Trotzdem verfügt Südafrika über eines der sozial am wenigsten ausgewogenen Bildungssysteme weltweit. Das System ist von verfallenen Schulen, überfüllten Klassenräumen und schlechten Bildungsergebnissen geprägt. Mehr als 75 Prozent der Neunjährigen können nicht richtig lesen. Dabei hat die Covid-19-Pandemie die Ungleichheit noch verstärkt, da ärmere Schüler über geringere Möglichkeiten verfügen, am Distance Learning zu partizipieren (AI 7.4.2021). Nach anderen Angaben können 95 Prozent der 15jährigen Lesen und Schreiben (CIA 2.12.2021). Kinderehe ist verboten; Kinder, die jünger als 18 Jahre alt sind, können nur mit elterlichem oder richterlichem Einverständnis heiraten. Trotz des Verbots wird in entlegenen Dörfern der Provinzen Western und Eastern Cape sowie in KwaZulu-Natal die Tradition des Ukuthwala praktiziert, wo Mädchen ab vierzehn Jahren entführt und zur Ehe gezwungen werden (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, Zugriff 17.12.2021 - CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021 - GOS - Government of South Africa [Südafrika] (23.7.2021): Common core document forming part of the reports of States parties - South Africa [10 May 2021] [HRI/CORE/ZAF/2021], https://www.ecoi.net/en/file/local/2057386/HRI_CORE_ZAF_2021_9436_E.docx, Zugriff 17.12.2021 - USDOL - US Department of Labor [USA] (26.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of Child Labor - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2061976.html, Zugriff 17.12.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 16.3. Hexerei und Albinismus Personen, die der Hexerei verdächtigt werden, werden mitunter vertrieben oder sogar getötet. Dabei handelt es sich oft um ältere Frauen. Traditionelle Führer arbeiten mit den Behörden zusammen und melden Fälle von Drohungen gegen der Hexerei Verdächtigte (USDOS 30.3.2021). Personen, die an Albinismus leiden, werden manchmal in Zusammenhang mit rituellen Praktiken angegriffen. Generell kommt es pro Jahr zu schätzungsweise 50 rituellen Morden, um an Körperteile für traditionelle Heilmethoden zu gelangen (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 31

Quellen: - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 16.4. Angehörige sexueller Minderheiten Südafrika verfügt über einen der weltweit liberalsten Rechtsrahmen für Angehörige sexueller Minderheiten (FH 3.3.2021). Es ist eines der wenigen Länder weltweit, wo die Verfassung Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet (ICJ 2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Gesetzlich ist eine solche auch hinsichtlich Wohnungsmarkt, Anstellung, nationaler Gesetze und Zugang zu öffentlichen Diensten verboten (USDOS 30.3.2021). Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt, Rechte von Angehörigen sexueller Minderheiten geschützt (ICJ 2021). Allerdings reichen gesetzliche Vorschriften nicht aus, um Angehörige sexueller Minderheiten auch in der Praxis effektiv zu schützen (ICJ 2021). Die Akzeptanz unter der Bevölkerung kann unterschiedlich sein, und in ländlichen Gebieten oder Townships sind Ressentiments nicht ausgeschlossen (AA 10.1.2022). Es gibt Berichte über Diskriminierung und Misshandlung – z.B. über die Vergewaltigung von Angehörigen sexueller Minderheiten in Polizeigewahrsam. In manchem Fällen werden solche Personen, wenn sie bei der Polizei Missbrauch melden, von letzterer eingeschüchtert, lächerlich gemacht oder sogar angegriffen (USDOS 30.3.2021). Vor allem Transgender werden von Behörden diskriminiert und in ihren Rechten eingeschränkt (ICJ 2021). Zudem gibt es häufig Berichte über physische Übergriffe gegen Angehörige sexueller Minderheiten (FH 3.3.2021). Aufgrund vorherrschender kultureller, religiöser und traditioneller moralischer Grundsätze sind sie nach wie vor einem Risiko der Gewalt ausgesetzt (ICJ 2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.1.2022): Südafrika – Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/ suedafrikasicherheit/208400, Zugriff 13.1.2022 - FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021 - ICJ - International Commission of Jurists (2021): Invisible, Isolated, and Ignored, Human Rights Abuses Based on Sexual Orientation and Gender Identity/Expression in Colombia, South Africa and Malaysia, https://www.icj.org/wp-content/uploads/2021/03/Colombia-SouthAfrica- Malaysia-SOGIE-Publications-Reports-Thematic-reports-2021-ENG.pdf, Zugriff 17.12.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 17. Bewegungsfreiheit, Meldewesen Das Gesetz sieht Bewegungsfreiheit im Land vor und dieses Recht wird in der Regel auch respektiert. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurden teils harte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit eingeführt (USDOS 30.3.2021). Zudem schränkt die hohe Verbrechensrate die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 31

Bewegungsfreiheit ein. Für im Land befindliche Ausländer kommt Xenophobie als Bedrohung hinzu (FH 3.3.2021). Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und Busverbindungen zwischen allen großen Städten, aber nur wenige Zugverbindungen. Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein (AA 10.1.2022). Die meisten Verkehrsmittel bzw. -Wege (Hauptstraßen, Gautrain-Zug, nationale Fluglinien) werden als relativ sicher erachtet (GW 13.1.2022). Gesetzlich bekommt jedes Kind bei der Geburt die südafrikanische Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil selbst Staatsbürger ist oder seinen ständigen Wohnsitz in Südafrika hat. Die Geburtsregistrierung erfolgt nur inkonsistent, v.a. Kinder in ländlichen Gebieten und von nicht registrierten Ausländern bleiben unregistriert (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.1.2022): Südafrika – Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/ suedafrikasicherheit/208400, Zugriff 13.1.2022 - CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021 - FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021 - GW - Gardaworld (13.1.2022): South Africa Country Report, https://crisis24.garda.com/insights- intelligence/intelligence/country-reports/south-africa, Zugriff 13.1.2022 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 18. IDPs, Flüchtlinge und Migranten Im Land gibt es kaum IDPs; diese werden für 2020 mit 5.000 angegeben (CIA 2.12.2021) und wurden nahezu alle durch einen Vorfall in Kapstadt vertrieben, wo es zu Gewalt und Feuer im Zuge eines Landstreits gekommen war (IDMC 5.2021). Die politische Stabilität und das wirtschaftliche Wachstum haben Südafrika allerdings zu einem Magneten für Flüchtlinge, Asylwerber und Arbeitsmigranten gemacht (CIA 2.12.2021; vgl. MRG 6.2021). Die Zahl an Migranten betrug im Jahr 2019 mehr als 4,2 Millionen (SADC 12.8.2021). Die meisten dieser Menschen stammen aus dem südlichen Afrika, aber auch aus Nigeria, Somalia oder Bangladesch (MRG 6.2021). Die Regierung kooperiert mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen, um Flüchtlingen, Asylwerbern, Staatenlosen und anderen relevanten Personen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen (USDOS 30.3.2021). Allerdings ist das Asylsystem von Verzögerungen und Verwaltungsfehlern geprägt – es gibt einen Rückstand von hunderttausenden Anträgen (FH 3.3.2021) – und schafft es nicht, die am meisten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 31

schutzbedürftigen Personen aufzufangen. Asylwerber und Migranten befinden sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in einer rechtlichen Grauzone (AI 7.4.2021). Ohne offizielle Dokumente können diese Menschen auch nicht auf öffentliche Dienste zurückgreifen (FH 3.3.2021). Gemäß Angaben von NGOs werden Asylwerber, Flüchtlinge und Migranten beim Zugang zu öffentlichen Diensten diskriminiert, obwohl das Gesetz einen Zugang absichern soll. Auch Banken diskriminieren demnach diese Personengruppen. Dahingegen erhalten sie staatliche Unterstützungszahlungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie (USDOS 30.3.2021). Diese musste allerdings eingeklagt werden (AI 7.4.2021) und waren danach auch nur dokumentierten Migranten und Flüchtlingen zugänglich, während die rund vier Millionen nicht dokumentierten Migranten keine Unterstützung erhalten haben (MRG 6.2021). Xenophobie ist in Südafrika ein Problem. Es kommt immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Plünderungen gegen Ausländer (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Einige Flüchtlinge erhielten eine permanente Aufenthaltsbewilligung und damit die Chance auf eine Staatsbürgerschaft. Anderen wurde in Kooperation mit IOM dabei geholfen, in ihre Heimatländer zurückzukehren (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, Zugriff 17.12.2021 - CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021 - FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021 - IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (5.2021): South Africa; Displacement associated with Conflict and Violence; Figures Analysis – 2020, https://www.internal- displacement.org/sites/default/files/2021-05/figure-analysis-zaf.pdf, Zugriff 17.12.2021 - MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous- Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021 - SADC - Southern African Development Community (12.8.2021): Synthesis Report on the State of Food and Nutrition Security and Vulnerability in Southern Africa 2021, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Synthesis-Report-2021_English.pdf, Zugriff 17.12.2021 - USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021 19. Grundversorgung und Wirtschaft Südafrika ist eine reiche Industrienation, die fast ein Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung Subsahara-Afrikas erwirtschaftet (KFW o.D.). Das Land verfügt über die am meisten diversifizierte und industrialisierte Ökonomie Afrikas (CRS 17.9.2020) und zählt als sogenannter Middle-Income Emerging Market (CIA 2.12.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 31

Das Land verfügt über zahlreiche Bodenschätze und Rohstoffen, darunter Platin, Stahl, Gold, Diamanten und Kohle. Die gut entwickelte Industrie, deren Basis in der Automobil-, Textil-, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie liegt, trägt 26 Prozent des jährlichen BIP und ist ein wesentlicher Faktor am Arbeitsmarkt. Auch die Finanz-, Rechts-, Kommunikations-, Energie- und Transportsektoren sind gut entwickelt, der Dienstleistungssektor trägt 61 Prozent zum BIP bei. Zudem beherbergt Südafrika einen der zwanzig größten Aktienmärkte weltweit. Die Landwirtschaft trägt lediglich 2 Prozent zum BIP bei (CRS 17.9.2020). 4,6 Prozent der arbeitenden Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft, 23,5 Prozent in der Industrie und 71,9 Prozent arbeiten im Dienstleistungssektor (CIA 2.12.2021). Das wirtschaftliche Wachstum hat sich in den vergangenen Jahren auf jeweils unter ein Prozent verlangsamt (CIA 2.12.2021). Bereits vor der Covid-19-Pandemie befand sich Südafrika in einer Rezession (CRS 17.9.2020). Natürlich hat sich auch die Pandemie auf die Wirtschaft stark ausgewirkt, diese ist im Jahr 2020 um sieben Prozent eingebrochen (WB 18.3.2021; vgl. WKO 9.2021). Das ist der größte Rückgang seit 1946. Neben der Covid-Krise ist auch die unzureichende Stromversorgung im Land ein Grund für das schwache Wirtschaftswachstum. Gegen Ende 2020 hatte sich die Wirtschaft aber besser erholt als erwartet (WKO 9.2021). Das Wachstum soll 2021 voraussichtlich 3,3 Prozent betragen (GW 13.1.2022), nach anderen Angaben sogar 5 Prozent (AQ1 1.2022). Der durchschnittliche Haushalt gab im Jahr 2015 R103.293 (ca. 5.900 Euro) aus, davon mehr als 46 Prozent für Nahrungsmittel, Unterkunft und Energie. Von Frauen geführten (R77.671) sowie schwarzafrikanischen (R67.828) Haushalten steht dabei beträchtlich weniger Geld zur Verfügung (GOS 23.7.2021). Viele schwarze Südafrikaner leben in Armut und ihr jährliches Durchschnittseinkommen beträgt ca. ein Fünftel des Durchschnittseinkommens weißer Südafrikaner (CRS 17.9.2020). Jahrelang ist die Wirtschaft Südafrikas kontinuierlich gewachsen. 2009 hat die globale Wirtschaftskrise diesem Wachstum Einhalt geboten. Mehr als eine Million Arbeitsplätze sind seither verloren gegangen und der Trend hält an. Betroffen sind vor allem Menschen mit geringer Bildung und ohne Ausbildung – fast die Hälfte der Bevölkerung (GIZ 31.12.2020). Die offiziell angegebene Arbeitslosenrate liegt bei 27 Prozent der Erwerbsbevölkerung. Die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen (15-24 Jahre) liegt bei mehr als 59 Prozent (CIA 2.12.2021; vgl. KFW o.D.). Nach anderen Angaben gibt es 34,9 Prozent Arbeitslose, bei Jugendlichen sind es demnach sogar 66,5 Prozent (AQ1 1.2022). Nach wieder anderen Angaben ist die Arbeitslosenrate von 30,1 Prozent im ersten Quartal 2020 auf 32,6 Prozent im ersten Quartal 2021 gestiegen – die Covid-19-Pandemie hat folglich rund 1,4 Millionen Arbeitsplätze gekostet (SADC 12.8.2021). Nach wieder anderen Angaben betrug die Arbeitslosigkeit im zweiten Quartal 2021 bereits 34,4 Prozent. Maßnahmen um .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 31

die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, wie das „Youth Employment Tax Incentive Programm“, haben bisher kaum Wirkung gezeigt (WKO 9.2021). Gleichzeitig ist in der Vergangenheit aber auch die Erwerbsquote gewachsen – von 56,8 Prozent im Jahr 2013 auf fast 60 Prozent im Jahr 2017 (GOS 23.7.2021). Präsident Ramaphosa hat die Bekämpfung v.a. der Jugendarbeitslosigkeit zur obersten Priorität gemacht (KFW o.D.; vgl. CRS 17.9.2020). Ein Mangel an gut ausgebildeten Arbeitskräften stellt für die Wirtschaftsentwicklung einen limitierenden Faktor dar. Bildung und Ausbildung stehen deshalb ganz oben auf der politischen Agenda (GIZ 31.12.2020). Obwohl gesetzlich verboten, kommt es am Arbeitsmarkt zu Diskriminierung z.B. hinsichtlich Rasse und Geschlecht. Seit Jänner 2020 gibt es ein gesetzliches Mindesteinkommen. Dieses liegt über der offiziellen Armutsgrenze (USDOS 30.3.2021). Für Angestellte, die mehr als 24 Stunden im Monat arbeiten, für einen Teil der öffentlich Bediensteten, für Hausangestellte und Saisonarbeiter und bestimmte Kategorien von Selbständigen gibt es eine Sozialversicherung. Die meisten Selbständigen und einige öffentlich Bedienstete sind nicht in die Sozialversicherung inkludiert. Für Bedürftige, die ihren ständigen Wohnsitz in Südafrika haben, sowie für Flüchtlinge gibt es Sozialhilfe. Das Arbeitslosengeld beträgt für Personen, die in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, zwischen 38 und 60 Prozent des Einkommens und wird 238 Tage ausbezahlt. Danach werden bis zum 365. Tag 20 Prozent des Einkommens ausbezahlt (USSSA 9.2019). Südafrika ist ein Land mit massiven Ungleichheiten (KFW o.D.). Mehr als 55 Prozent der Menschen leben unter der Armutsgrenze (CIA 2.12.2021), die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass sich die arme Bevölkerung um zwei Millionen Menschen vergrößert hat und nun bei 60 Prozent liegt (WB 18.3.2022). Dabei ist die Armutsrate seit 2006, als 66,6 Prozent unter der Armutsgrenze lebten, trotzdem merklich zurückgegangen – trotz Bevölkerungswachstum auch in absoluten Zahlen. In der Verfassung ist der Zugang zu staatlicher sozialer Absicherung verankert (GOS 23.7.2021). Der Staat unterhält ein umfangreiches Wohlfahrtsprogramm, über welches mit Stand März 2019 mehr als 17,8 Millionen Wohlfahrtsgelder an ca. 11 Millionen Nutznießer zugeteilt wurden. Im Finanzjahr 2018/19 wurden dafür 12,4 Milliarden US-Dollar ausgegeben (CRS 17.9.2020). Der Social Assistance Act aus dem Jahr 2004 bietet den Rahmen für unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen – von Sozialbeihilfe bis hin zu Notsicherung. Es gibt u.a. „grants-in- aid“, Kindergeld, Pflegekindergeld, Pflegegeld, Veteranengeld, Behindertengeld und Gelder für Ältere („grants for older persons“). Die Unterstützungen werden jährlich angepasst – etwa an die Inflation (GOS 23.7.2021; vgl. USSSA 9.2019). Der Prozentsatz der Haushalte, die vom Staat bei der Unterkunft subventioniert werden, ist von 5,6 Prozent im Jahr 2002 auf 13,6 Prozent im Jahr 2017 gestiegen (GOS 23.7.2021). Allerdings bleiben öffentliche Dienste und Unterstützungen trotz aller – oftmals großer – Investitionen und politischer Anstrengungen unzureichend bzw. ungleich .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 31

verteilt. Dadurch wird die schwarze Bevölkerung überproportional benachteiligt – jener Bevölkerungsteil, der schon an einer hohen Arbeitslosigkeit und schlechter Bildung leidet (CRS 17.9.2020). Südafrika ist auch weiterhin in der Lage, den Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung durch eigene Produktion und Importe abzudecken. Trotzdem befinden sich mehr als 29 Millionen Einwohner in unterschiedlich schwerer Ausprägung in Unsicherheit bei der Nahrungsmittelversorgung. Im März 2021 befanden sich fast 12 Millionen davon in IPC-Phase 3 [IPC = Integrated Phase Classification for Food Security] (SADC 12.8.2021). Laut staatlichen Angaben haben 5,5 Millionen Haushalte im Land aufgrund mangelnder Infrastruktur keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser (AI 7.4.2021). Überhaupt mangelt es vielen Menschen der armen Bevölkerungsmehrheit an angemessener Behausung und damit an z.B. Strom- und Wasserversorgung. Dies gilt v.a. in ländlichen Gebieten und in dicht besiedelten Townships (CRS 17.9.2020). Arbeitslose sowie dokumentierte Migranten und Flüchtlinge erhielten erhielten im Zuge der Covid-19-Pandemie Unterstützung; allerdings lag diese unter der nationalen Armutsgrenze (MRG 6.2021). Quellen: - AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, Zugriff 17.12.2021 - AQ1 - Anonyme Quelle 1 (1.2022): Bei der Quelle handelt es sich um einen analytischen Newsletter - CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021 - CRS - Congressional Research Service [USA] (17.9.2020): South Africa – Current Issues, Economy, and U.S. Relations, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45687, Zugriff 14.1.2022 - GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (31.12.2020): Südafrika, https://www.giz.de/de/weltweit/312.html, Zugriff 14.1.2022 - GOS - Government of South Africa [Südafrika] (23.7.2021): Common core document forming part of the reports of States parties - South Africa [10 May 2021] [HRI/CORE/ZAF/2021], https://www.ecoi.net/en/file/local/2057386/HRI_CORE_ZAF_2021_9436_E.docx, Zugriff 17.12.2021 - GW - Gardaworld (13.1.2022): South Africa Country Report, https://crisis24.garda.com/insights- intelligence/intelligence/country-reports/south-africa, Zugriff 13.1.2022 - KFW - KfW Entwicklungsbank (o.D.): Unser weltweites Engagement – Südafrika, https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/ Weltweite-Pr%C3%A4senz/Subsahara-Afrika/S%C3%Bcdafrika/, Zugriff 14.1.2022 - MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous- Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021 - SADC - Southern African Development Community (12.8.2021): Synthesis Report on the State of Food and Nutrition Security and Vulnerability in Southern Africa 2021, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Synthesis-Report-2021_English.pdf, Zugriff 17.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 31
