safr-lib-2022-01-17-ke

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- CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021
- CRS - Congressional Research Service [USA] (17.9.2020): South Africa – Current Issues, 
Economy, and U.S. Relations, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45687, Zugriff 
14.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021
- GOS - Government of South Africa [Südafrika] (23.7.2021): Common core document forming 
part of the reports of States parties - South Africa [10 May 2021] [HRI/CORE/ZAF/2021], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2057386/HRI_CORE_ZAF_2021_9436_E.docx, Zugriff 
17.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043719.html, Zugriff 17.12.2021
- MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, 
Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous-
Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
 16. Relevante Bevölkerungsgruppen
16.1. Frauen
Die Verfassung sieht die rechtliche Gleichstellung von Frauen vor. In staatlichen Institutionen sind  
Frauen  gut  vertreten.  47  Prozent  der  Mandatare  in  der  Nationalversammlung  und  zwei 
Provinzpremiers  sind  weiblich  (FH  3.3.2021).  Auf  lokaler  Ebene,  in  der  Justiz  (UNCEDAW 
15.11.2021) und im höheren Management sind Frauen kaum vertreten. Zudem werden Frauen  
beim Gehalt diskriminiert (FH 3.3.2021).
Südafrika gilt als einer der gefährlichsten Orte für Frauen weltweit. Dies gilt insbesondere für arme,  
schwarze Frauen (MRG 6.2021). Die Rate geschlechtsspezifischer Gewalt liegt in Südafrika fünf  
Mal über dem globalen Durchschnitt (AI 7.4.2021) und ist damit eine der höchsten weltweit (CRS  
17.9.2020)  und  weiter  im Steigen  begriffen  (AI 7.4.2021;  vgl. FH  3.3.2021).  Das  Land muss 
diesbezüglich als in einer Krise befindlich bezeichnet werden (HRW 13.1.2021). Während des  
ersten Lockdowns im Jahr 2020 haben sich Fälle von Gewalt gegen Frauen und Kinder noch  
einmal  drastisch  erhöht.  Alleine  in  den  ersten  neun  Tagen  hat  die  Polizei  2.300  Fälle 
geschlechtsspezifischer Gewalt registriert (AI 2.2021).
Häusliche Gewalt und Vergewaltigung – auch jene in der Ehe – sind strafrechtlich verboten. Die  
Mindeststrafe  bei  Vergewaltigung  beträgt  zehn  Jahre  Haft;  in  schwereren  Fällen,  bei  
Wiederholungsfällen oder wenn der Täter über seine HIV-Infektion Bescheid weiß, auch bis zu  
lebenslang. Die Gesetze werden aber nicht effektiv durchgesetzt. Zudem erstatten Opfer, da die  
Täter oft Bekannte oder Familienangehörige sind, in vielen Fällen keine Anzeige. Im Jahr 2020  
registrierte die Polizei mehr als 87.000 Fälle von Vergewaltigung und geschlechtsspezifischer  
Gewalt.  Aufgrund  von  Stigmatisierung,  unfairer  Behandlung,  Angst  und  Einschüchterung  von 
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Opfern sowie des geringen Vertrauens ins Justizsystem gibt es eine hohe Dunkelziffer (USDOS  
30.3.2021).
Es  gibt  96  eigene  Gerichte  für  Sexualvergehen.  Außerdem  gibt  es  51  sogenannte  Rape 
Management Centers, wo für Opfer u.a. Rechtsberatung angeboten wird (USDOS 30.3.2021). Im  
Zeitraum  2019/2020  wurden  42.289  Vergewaltigungen  registriert  (USDOS  30.3.2021;  vgl.  AI 
7.4.2021), im gleichen Zeitraum kam es zu 5.451 Anklagen und 4.098 Verurteilungen (USDOS  
30.3.2021).  Insgesamt  stellen  soziokulturelle  und  institutionelle  Aspekte  für  weibliche  Opfer 
allerdings eine Barriere dar, wenn es um die Suche nach Gerechtigkeit geht. Diese Barrieren  
haben sich im Zuge der Covid-19-Pandemie noch erhöht. Trotz gesetzlicher Vorschriften zeigen  
Polizisten  gegenüber  Opfern  oft  Gleichgültigkeit  und  verfolgen  derartige  Straftaten  mit  einem 
Mangel an Ernsthaftigkeit (AI 2.2021). Geschlechtsspezifische Gewalt wird durch eine Kultur des  
Stillschweigens  und  der  Straflosigkeit  gefördert;  die  Polizei  versagt  dabei,  Fälle  von  
Amtsmissbrauch zu verfolgen. Zudem gibt es bei Fällen sexueller Gewalt nur eine niedrige Rate an 
Verurteilungen.  Dies  liegt  mitunter  an  eine  unzureichenden  Schulung  von  Richtern  und 
Staatsanwälten sowie an einem Vorherrschen von Stereotypen im Justizwesen und einer damit  
verbundenen Stigmatisierung weiblicher Opfer – v.a. von armen Frauen, Migrantinnen, Frauen im  
ländlichen Raum und Frauen mit Behinderungen oder Albinismus (UNCEDAW 15.11.2021). 
Auch  häusliche  Gewalt  ist  weit  verbreitet.  Strafrechtlich  wird  sie  gemäß  den  Gesetzen  zu 
Vergewaltigung,  Sittlichkeit,  Sachbeschädigung  und  hinsichtlich  der  Nichteinhaltung  eines 
Kontaktverbots  (protection  order)  verfolgt.  Die  Polizei  ist  angehalten,  Opfer  zu  beschützen; 
allerdings tut sie dies nicht immer. Die Strafandrohung bei häuslicher Gewalt beträgt Geldstrafen  
und Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren (USDOS 30.3.2021).
Die  Regierung  finanziert  zur  Unterstützung  misshandelter  Frauen  Frauenhäuser.  Vor  allem  in 
ländlichen Gebieten mangelt es an derartigen Einrichtungen (USDOS 30.3.2021). Im Zuge des  
ersten aufgrund der Covid-19-Pandemie verhängten Lockdowns verzeichneten Hilfshotlines für  
Frauen einen 54prozentigen Anstieg an Anrufen; Frauenhäuser waren überfordert (MRG 6.2021)  
bzw. wurden Kapazitätsgrenzen ausgeschöpft (AI 2.2021).
Weibliche  Genitalverstümmelung  bzw.  Beschneidung  ist  gesetzlich  verboten,  kommt  aber  in 
vereinzelten  Gebieten  der  Venda  (Provinz  Limpopo)  vor.  Die  Regierung  versucht,  die  Praktik 
auszurotten – etwa mit Sensibilisierungsmaßnahmen (USDOS 30.3.2021). In manchen Gegenden  
kommt  es zur  Entführung von Mädchen und Frauen, um diese einer Zwangsehe zuzuführen  
(ukuthwala) (UNCEDAW 15.11.2021).
Frauen sind in der Familie, der Arbeit, bei Besitz und Erbschaft, beim Staatsbürgerschafts- und  
beim Scheidungs- sowie beim Sorgerecht gleichgestellt. Bei Einkommen, Krediten und Landbesitz  
kommt  es  allerdings  zu  wirtschaftlicher  Diskriminierung.  Viele  ländliche  Gebiete  werden  von 
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traditionellen Institutionen verwaltet (z.B. Ältestenräte). Dort wird Frauen manchmal der Zugang zu  
Landtiteln verwehrt. Derartige Entscheidungen können bei Gericht beeinsprucht werden (USDOS  
30.3.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the 
World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, 
Zugriff 17.12.2021
- AI - Amnesty International (2.2021): Southern Africa: Treated like furniture [AFR 03/3418/2021], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2045021/AFR0334182021ENGLISH.pdf, Zugriff 17.12.2021
- CRS - Congressional Research Service [USA] (17.9.2020): South Africa – Current Issues, 
Economy, and U.S. Relations, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45687, Zugriff 
14.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021
- HRW - Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2043719.html, Zugriff 17.12.2021
- MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, 
Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous-
Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021
- UNCEDAW - UN Committee on the Elimination of Discrimination Against Women (15.11.2021): 
Concluding observations on the fifth periodic report of South Africa [CEDAW/C/ZAF/CO/5], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064361/CEDAW_C_ZAF_CO_5_47190_E.docx, Zugriff 
17.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
16.2. Kinder
Südafrika macht bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit nur minimale  
Fortschritte. Kinder werden zum Betteln gezwungen oder sexuell ausgebeutet. Dabei ist Südafrika  
gleichzeitig  Ursprungs-,  Transit-  und  Zielland  für  Kinderhandel.  Junge  Mädchen  –  meist  aus 
ländlichen  Gebieten  stammend  –  werden  in  Städten  als  Prostituierte  ausgebeutet  oder  als 
Dienstmädchen  verwendet.  Laut  ILO  sind  von  den  1,39  Millionen  Personen,  die  im  Land  zu 
kommerzieller Sexarbeit gezwungen wurden, 40-50 Prozent Kinder. Während hier meist Mädchen  
missbraucht  werden  (USDOL 26.9.2021),  werden  Buben  –  und  hier  v.a.  Migranten  –  in  der 
Landwirtschaft, als Bettler oder als Straßenhändler oder auch für kriminelle Zwecke eingesetzt  
(USDOS 30.3.2021).
Arbeitsrechtliche Aspekte zu Kindern werden im formellen Arbeitsmarkt überwacht, im informellen  
Sektor hingegen erfolgt eine Überwachung nur inkonsistent. Hinsichtlich der schlimmsten Formen  
von Kinderarbeit wurden Fortschritte erzielt: Mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen, Einführung  
strenger  rechtlicher  Rahmenbedingungen  und  einer  Verschärfung  von  Strafen  (USDOS  
30.3.2021).
Kinder, deren Geburt nicht registriert wurde, haben keinen Zugang zu öffentlichen Diensten (z.B.  
Bildung und Gesundheitswesen) (USDOS 30.3.2021).
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Schätzungsweise 42,8 Prozent der Kinder im Alter zwischen null und vier Jahren besuchen eine  
Tagesbetreuung, mehr als 98 Prozent besuchen die Schule (GOS 23.7.2021). Bis zum Alter von 15 
Jahren bzw. zur neunten Schulstufe gilt eine Schulpflicht (USDOS 30.3.2021; vgl. GOS 23.7.2021). 
Für  öffentliche  Schulen  fallen  Schulgebühren  an.  Diese  werden  für  soziale  Härtefälle  zwar 
erlassen, doch fällt es viele armen Eltern schwer, das Geld für Schuluniformen und -Material  
bereitzustellen (USDOS 30.3.2021). Für sehr arme Gebiete, für arme Familien und Waisen wurden 
eigene, sogenannte No-Fee-Schools eingerichtet. Davon profitieren neun Millionen Schüler (71,8  
Prozent) an rund 21.000 Schulen (87,1 Prozent) (GOS 23.7.2021). 
Trotzdem verfügt Südafrika über eines der sozial am wenigsten ausgewogenen Bildungssysteme  
weltweit. Das System ist von verfallenen Schulen, überfüllten Klassenräumen und schlechten  
Bildungsergebnissen geprägt. Mehr als 75 Prozent der Neunjährigen können nicht richtig lesen.  
Dabei  hat  die  Covid-19-Pandemie  die  Ungleichheit  noch  verstärkt,  da  ärmere  Schüler  über 
geringere  Möglichkeiten  verfügen,  am  Distance  Learning  zu  partizipieren  (AI  7.4.2021).  Nach 
anderen Angaben können 95 Prozent der 15jährigen Lesen und Schreiben (CIA 2.12.2021).
Kinderehe ist verboten; Kinder, die jünger als 18 Jahre alt sind, können nur mit elterlichem oder  
richterlichem Einverständnis heiraten. Trotz des Verbots wird in entlegenen Dörfern der Provinzen  
Western und Eastern Cape sowie in KwaZulu-Natal die Tradition des Ukuthwala praktiziert, wo  
Mädchen ab vierzehn Jahren entführt und zur Ehe gezwungen werden (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the 
World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, 
Zugriff 17.12.2021
- CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021
- GOS - Government of South Africa [Südafrika] (23.7.2021): Common core document forming 
part of the reports of States parties - South Africa [10 May 2021] [HRI/CORE/ZAF/2021], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2057386/HRI_CORE_ZAF_2021_9436_E.docx, Zugriff 
17.12.2021
- USDOL - US Department of Labor [USA] (26.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of 
Child Labor - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2061976.html, Zugriff 17.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
16.3. Hexerei und Albinismus
Personen, die der Hexerei verdächtigt werden, werden mitunter vertrieben oder sogar getötet.  
Dabei  handelt  es  sich  oft  um  ältere  Frauen.  Traditionelle  Führer  arbeiten  mit  den  Behörden 
zusammen und melden Fälle von Drohungen gegen der Hexerei Verdächtigte (USDOS 30.3.2021).
Personen, die an Albinismus leiden, werden manchmal in Zusammenhang mit rituellen Praktiken  
angegriffen.  Generell  kommt  es  pro  Jahr  zu  schätzungsweise  50  rituellen  Morden,  um  an 
Körperteile für traditionelle Heilmethoden zu gelangen (USDOS 30.3.2021).
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Quellen:
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
16.4. Angehörige sexueller Minderheiten
Südafrika  verfügt  über  einen  der  weltweit  liberalsten  Rechtsrahmen  für  Angehörige  sexueller 
Minderheiten  (FH  3.3.2021).  Es  ist  eines  der  wenigen  Länder  weltweit,  wo  die  Verfassung 
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet (ICJ 2021; vgl. USDOS 30.3.2021).  
Gesetzlich ist eine solche auch hinsichtlich Wohnungsmarkt, Anstellung, nationaler Gesetze und  
Zugang  zu  öffentlichen  Diensten  verboten  (USDOS  30.3.2021).  Gleichgeschlechtliche  
Partnerschaften werden anerkannt, Rechte von Angehörigen sexueller Minderheiten geschützt  
(ICJ 2021).
Allerdings reichen gesetzliche Vorschriften nicht aus, um Angehörige sexueller Minderheiten auch  
in  der  Praxis  effektiv  zu  schützen  (ICJ  2021).  Die  Akzeptanz  unter  der  Bevölkerung  kann 
unterschiedlich  sein,  und  in  ländlichen  Gebieten  oder  Townships  sind  Ressentiments  nicht 
ausgeschlossen (AA 10.1.2022). Es gibt Berichte über Diskriminierung und Misshandlung – z.B.  
über  die  Vergewaltigung  von  Angehörigen  sexueller  Minderheiten  in  Polizeigewahrsam.  In 
manchem Fällen werden solche Personen, wenn sie bei der Polizei Missbrauch melden, von  
letzterer eingeschüchtert, lächerlich gemacht oder sogar angegriffen (USDOS 30.3.2021). Vor  
allem Transgender werden von Behörden diskriminiert und in ihren Rechten eingeschränkt (ICJ  
2021).  Zudem  gibt  es  häufig  Berichte  über  physische  Übergriffe  gegen  Angehörige  sexueller 
Minderheiten  (FH  3.3.2021).  Aufgrund  vorherrschender  kultureller,  religiöser  und  traditioneller 
moralischer Grundsätze sind sie nach wie vor einem Risiko der Gewalt ausgesetzt (ICJ 2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.1.2022): Südafrika – Reise- und Sicherheitshinweise 
(COVID-19-bedingte Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/
suedafrikasicherheit/208400, Zugriff 13.1.2022
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021
- ICJ - International Commission of Jurists (2021): Invisible, Isolated, and Ignored, Human Rights 
Abuses Based on Sexual Orientation and Gender Identity/Expression in Colombia, South 
Africa and Malaysia, https://www.icj.org/wp-content/uploads/2021/03/Colombia-SouthAfrica-
Malaysia-SOGIE-Publications-Reports-Thematic-reports-2021-ENG.pdf, Zugriff 17.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
 17. Bewegungsfreiheit, Meldewesen
Das  Gesetz  sieht  Bewegungsfreiheit  im  Land  vor  und  dieses  Recht  wird  in  der  Regel  auch 
respektiert.  Im  Rahmen  der  Covid-19-Pandemie  wurden  teils  harte  Einschränkungen  der 
Bewegungsfreiheit eingeführt (USDOS 30.3.2021). Zudem schränkt die hohe Verbrechensrate die  
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Bewegungsfreiheit ein. Für im Land befindliche Ausländer kommt Xenophobie als Bedrohung hinzu 
(FH 3.3.2021).
Der öffentliche Fernverkehr funktioniert in aller Regel zuverlässig. Es gibt ein Inlandsflugnetz und  
Busverbindungen  zwischen  allen  großen  Städten,  aber  nur  wenige  Zugverbindungen.  Die 
Verkehrswege  können  aufgrund  von  Maßnahmen  im  Zusammenhang  zur  Eindämmung  von 
COVID-19  beeinträchtigt  sein  (AA  10.1.2022).  Die  meisten  Verkehrsmittel  bzw.  -Wege  
(Hauptstraßen,  Gautrain-Zug,  nationale  Fluglinien)  werden  als  relativ  sicher  erachtet  (GW 
13.1.2022).
Gesetzlich bekommt jedes Kind bei der Geburt die südafrikanische Staatsbürgerschaft, wenn ein  
Elternteil  selbst  Staatsbürger  ist  oder  seinen  ständigen  Wohnsitz  in  Südafrika  hat.  Die 
Geburtsregistrierung erfolgt nur inkonsistent, v.a. Kinder in ländlichen Gebieten und von nicht  
registrierten Ausländern bleiben unregistriert (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.1.2022): Südafrika – Reise- und Sicherheitshinweise 
(COVID-19-bedingte Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/
suedafrikasicherheit/208400, Zugriff 13.1.2022
- CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021
- GW - Gardaworld (13.1.2022): South Africa Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-
intelligence/intelligence/country-reports/south-africa, Zugriff 13.1.2022
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
 18. IDPs, Flüchtlinge und Migranten
Im Land gibt es kaum IDPs; diese werden für 2020 mit 5.000 angegeben (CIA 2.12.2021) und  
wurden nahezu alle durch einen Vorfall in Kapstadt vertrieben, wo es zu Gewalt und Feuer im  
Zuge eines Landstreits gekommen war (IDMC 5.2021).
Die politische Stabilität und das wirtschaftliche Wachstum haben Südafrika allerdings zu einem  
Magneten für Flüchtlinge, Asylwerber und Arbeitsmigranten gemacht (CIA 2.12.2021; vgl. MRG  
6.2021). Die Zahl an Migranten betrug im Jahr 2019 mehr als 4,2 Millionen (SADC 12.8.2021). Die  
meisten dieser Menschen stammen aus dem südlichen Afrika, aber auch aus Nigeria, Somalia  
oder  Bangladesch  (MRG  6.2021).  Die  Regierung  kooperiert  mit  dem  UNHCR  und  anderen 
humanitären Organisationen, um Flüchtlingen, Asylwerbern, Staatenlosen und anderen relevanten  
Personen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen (USDOS 30.3.2021). Allerdings ist das  
Asylsystem von Verzögerungen und Verwaltungsfehlern geprägt – es gibt einen Rückstand von  
hunderttausenden  Anträgen  (FH  3.3.2021)  –  und  schafft  es  nicht,  die  am  meisten  
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schutzbedürftigen Personen aufzufangen. Asylwerber und Migranten befinden sich ohne legalen  
Aufenthaltsstatus in einer rechtlichen Grauzone (AI 7.4.2021). 
Ohne  offizielle  Dokumente  können  diese  Menschen  auch  nicht  auf  öffentliche  Dienste 
zurückgreifen (FH 3.3.2021). Gemäß Angaben von NGOs werden Asylwerber, Flüchtlinge und  
Migranten beim Zugang zu öffentlichen Diensten diskriminiert, obwohl das Gesetz einen Zugang  
absichern  soll.  Auch  Banken  diskriminieren  demnach  diese  Personengruppen.  Dahingegen 
erhalten  sie staatliche Unterstützungszahlungen  im Rahmen der  Covid-19-Pandemie (USDOS  
30.3.2021). Diese musste allerdings eingeklagt werden (AI 7.4.2021) und waren danach auch nur  
dokumentierten  Migranten  und  Flüchtlingen  zugänglich,  während  die  rund  vier  Millionen  nicht 
dokumentierten Migranten keine Unterstützung erhalten haben (MRG 6.2021).
Xenophobie  ist  in  Südafrika  ein  Problem.  Es  kommt  immer  wieder  zu  gewalttätigen  
Ausschreitungen und Plünderungen gegen Ausländer (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021).
Einige Flüchtlinge erhielten eine permanente Aufenthaltsbewilligung und damit die Chance auf eine 
Staatsbürgerschaft. Anderen wurde in Kooperation mit IOM dabei geholfen, in ihre Heimatländer  
zurückzukehren (USDOS 30.3.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the 
World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, 
Zugriff 17.12.2021
- CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021
- FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - South Africa, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2048602.html, Zugriff 17.12.2021
- IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (5.2021): South Africa; Displacement 
associated with Conflict and Violence; Figures Analysis – 2020, https://www.internal-
displacement.org/sites/default/files/2021-05/figure-analysis-zaf.pdf, Zugriff 17.12.2021
- MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, 
Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous-
Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021
- SADC - Southern African Development Community (12.8.2021): Synthesis Report on the State 
of Food and Nutrition Security and Vulnerability in Southern Africa 2021, 
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Synthesis-Report-2021_English.pdf, 
Zugriff 17.12.2021
- USDOS - US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - South Africa, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048477.html, Zugriff 17.12.2021
 19. Grundversorgung und Wirtschaft
Südafrika ist  eine  reiche  Industrienation, die  fast  ein  Drittel  der  gesamten Wirtschaftsleistung 
Subsahara-Afrikas erwirtschaftet (KFW o.D.). Das Land verfügt über die am meisten diversifizierte  
und industrialisierte Ökonomie Afrikas (CRS 17.9.2020) und zählt als sogenannter Middle-Income  
Emerging Market (CIA 2.12.2021).
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Das Land verfügt über zahlreiche Bodenschätze und Rohstoffen, darunter Platin, Stahl, Gold,  
Diamanten und Kohle. Die gut entwickelte Industrie, deren Basis in der Automobil-, Textil-, Chemie- 
und Nahrungsmittelindustrie liegt, trägt 26 Prozent des jährlichen BIP und ist ein wesentlicher  
Faktor  am  Arbeitsmarkt.  Auch  die  Finanz-,  Rechts-,  Kommunikations-,  Energie-  und  
Transportsektoren sind gut entwickelt, der Dienstleistungssektor trägt 61 Prozent zum BIP bei.  
Zudem beherbergt Südafrika einen der zwanzig größten Aktienmärkte weltweit. Die Landwirtschaft  
trägt lediglich 2 Prozent zum BIP bei (CRS 17.9.2020). 4,6 Prozent der arbeitenden Bevölkerung  
arbeiten  in  der  Landwirtschaft,  23,5  Prozent  in  der  Industrie  und  71,9  Prozent  arbeiten  im 
Dienstleistungssektor (CIA 2.12.2021). 
Das wirtschaftliche Wachstum hat sich in den vergangenen Jahren auf jeweils unter ein Prozent  
verlangsamt (CIA 2.12.2021). Bereits vor der Covid-19-Pandemie befand sich Südafrika in einer  
Rezession  (CRS  17.9.2020).  Natürlich  hat  sich  auch  die  Pandemie  auf  die  Wirtschaft  stark 
ausgewirkt, diese ist im Jahr 2020 um sieben Prozent eingebrochen (WB 18.3.2021; vgl. WKO  
9.2021).  Das  ist  der  größte  Rückgang  seit  1946.  Neben  der  Covid-Krise  ist  auch  die 
unzureichende  Stromversorgung  im  Land  ein  Grund  für  das  schwache  Wirtschaftswachstum. 
Gegen Ende 2020 hatte sich die Wirtschaft aber besser erholt als erwartet (WKO 9.2021). Das  
Wachstum soll 2021 voraussichtlich 3,3 Prozent betragen (GW 13.1.2022), nach anderen Angaben 
sogar 5 Prozent (AQ1 1.2022).
Der durchschnittliche Haushalt gab im Jahr 2015 R103.293 (ca. 5.900 Euro) aus, davon mehr als  
46 Prozent für Nahrungsmittel, Unterkunft und Energie. Von Frauen geführten (R77.671) sowie  
schwarzafrikanischen (R67.828) Haushalten steht dabei beträchtlich weniger Geld zur Verfügung  
(GOS  23.7.2021).  Viele  schwarze  Südafrikaner  leben  in  Armut  und  ihr  jährliches  
Durchschnittseinkommen  beträgt  ca.  ein  Fünftel  des  Durchschnittseinkommens  weißer  
Südafrikaner (CRS 17.9.2020).
Jahrelang  ist  die  Wirtschaft  Südafrikas  kontinuierlich  gewachsen.  2009  hat  die  globale 
Wirtschaftskrise  diesem  Wachstum  Einhalt  geboten.  Mehr  als  eine  Million  Arbeitsplätze  sind 
seither verloren gegangen und der Trend hält an. Betroffen sind vor allem Menschen mit geringer  
Bildung und ohne Ausbildung – fast die Hälfte der Bevölkerung (GIZ 31.12.2020). Die offiziell  
angegebene Arbeitslosenrate liegt bei 27 Prozent der Erwerbsbevölkerung. Die Arbeitslosigkeit bei  
Jugendlichen (15-24 Jahre) liegt bei mehr als 59 Prozent (CIA 2.12.2021; vgl. KFW o.D.). Nach  
anderen Angaben gibt es 34,9 Prozent Arbeitslose, bei Jugendlichen sind es demnach sogar 66,5  
Prozent (AQ1 1.2022). Nach wieder anderen Angaben ist die Arbeitslosenrate von 30,1 Prozent im  
ersten Quartal 2020 auf 32,6 Prozent im ersten Quartal 2021 gestiegen – die Covid-19-Pandemie  
hat folglich rund 1,4 Millionen Arbeitsplätze gekostet (SADC 12.8.2021). Nach wieder anderen  
Angaben betrug die Arbeitslosigkeit im zweiten Quartal 2021 bereits 34,4 Prozent. Maßnahmen um 
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die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, wie das „Youth Employment Tax Incentive Programm“,  
haben bisher kaum Wirkung gezeigt (WKO 9.2021). Gleichzeitig ist in der Vergangenheit aber  
auch die Erwerbsquote gewachsen – von 56,8 Prozent im Jahr 2013 auf fast 60 Prozent im Jahr  
2017 (GOS 23.7.2021). Präsident Ramaphosa hat die Bekämpfung v.a. der Jugendarbeitslosigkeit  
zur obersten Priorität gemacht (KFW o.D.; vgl. CRS 17.9.2020). Ein Mangel an gut ausgebildeten  
Arbeitskräften stellt für die Wirtschaftsentwicklung einen limitierenden Faktor dar. Bildung und  
Ausbildung stehen deshalb ganz oben auf der politischen Agenda (GIZ 31.12.2020).
Obwohl gesetzlich verboten, kommt es am Arbeitsmarkt zu Diskriminierung z.B. hinsichtlich Rasse  
und Geschlecht. Seit Jänner 2020 gibt es ein gesetzliches Mindesteinkommen. Dieses liegt über  
der offiziellen Armutsgrenze (USDOS 30.3.2021). Für Angestellte, die mehr als 24 Stunden im  
Monat arbeiten, für einen Teil der öffentlich Bediensteten, für Hausangestellte und Saisonarbeiter  
und  bestimmte  Kategorien  von  Selbständigen  gibt  es  eine  Sozialversicherung.  Die  meisten 
Selbständigen und einige öffentlich Bedienstete sind nicht in die Sozialversicherung inkludiert. Für  
Bedürftige,  die  ihren  ständigen  Wohnsitz  in  Südafrika  haben,  sowie  für  Flüchtlinge  gibt  es 
Sozialhilfe.  Das  Arbeitslosengeld  beträgt  für  Personen,  die  in  die  Arbeitslosenversicherung 
einbezahlt haben, zwischen 38 und 60 Prozent des Einkommens und wird 238 Tage ausbezahlt.  
Danach werden bis zum 365. Tag 20 Prozent des Einkommens ausbezahlt (USSSA 9.2019).
Südafrika  ist  ein  Land  mit  massiven  Ungleichheiten  (KFW  o.D.).  Mehr  als  55  Prozent  der 
Menschen  leben  unter  der  Armutsgrenze  (CIA 2.12.2021),  die  Covid-19-Pandemie  hat  dazu 
geführt, dass sich die arme Bevölkerung um zwei Millionen Menschen vergrößert hat und nun bei  
60 Prozent liegt (WB 18.3.2022). Dabei ist die Armutsrate seit 2006, als 66,6 Prozent unter der  
Armutsgrenze lebten, trotzdem merklich zurückgegangen – trotz Bevölkerungswachstum auch in  
absoluten Zahlen. In der Verfassung ist der Zugang zu staatlicher sozialer Absicherung verankert  
(GOS 23.7.2021). 
Der Staat unterhält ein umfangreiches Wohlfahrtsprogramm, über welches mit Stand März 2019  
mehr als 17,8 Millionen Wohlfahrtsgelder an ca. 11 Millionen Nutznießer zugeteilt wurden. Im  
Finanzjahr 2018/19 wurden dafür 12,4 Milliarden US-Dollar ausgegeben (CRS 17.9.2020). Der  
Social  Assistance  Act  aus  dem  Jahr  2004  bietet  den  Rahmen  für  unterschiedliche  
Unterstützungsmaßnahmen – von Sozialbeihilfe bis hin zu Notsicherung. Es gibt u.a. „grants-in-
aid“, Kindergeld, Pflegekindergeld, Pflegegeld, Veteranengeld, Behindertengeld und Gelder für  
Ältere („grants for older persons“). Die Unterstützungen werden jährlich angepasst – etwa an die  
Inflation (GOS 23.7.2021; vgl. USSSA 9.2019). Der Prozentsatz der Haushalte, die vom Staat bei  
der Unterkunft subventioniert werden, ist von 5,6 Prozent im Jahr 2002 auf 13,6 Prozent im Jahr  
2017 gestiegen (GOS 23.7.2021). Allerdings bleiben öffentliche Dienste und Unterstützungen trotz  
aller – oftmals großer – Investitionen und politischer Anstrengungen unzureichend bzw. ungleich  
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verteilt.  Dadurch  wird  die  schwarze  Bevölkerung  überproportional  benachteiligt  –  jener  
Bevölkerungsteil, der schon an einer hohen Arbeitslosigkeit und schlechter Bildung leidet (CRS  
17.9.2020).
Südafrika ist auch weiterhin in der Lage, den Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung durch eigene  
Produktion und Importe abzudecken. Trotzdem befinden sich mehr als 29 Millionen Einwohner in  
unterschiedlich schwerer Ausprägung in Unsicherheit bei der Nahrungsmittelversorgung. Im März  
2021 befanden sich fast 12 Millionen davon in IPC-Phase 3  [IPC = Integrated Phase Classification  
for Food Security] (SADC 12.8.2021). Laut staatlichen Angaben haben 5,5 Millionen Haushalte im  
Land aufgrund mangelnder Infrastruktur keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser (AI 7.4.2021).  
Überhaupt  mangelt  es  vielen  Menschen  der  armen  Bevölkerungsmehrheit  an  angemessener 
Behausung und damit an z.B. Strom- und Wasserversorgung. Dies gilt v.a. in ländlichen Gebieten  
und in dicht besiedelten Townships (CRS 17.9.2020).
Arbeitslose  sowie  dokumentierte  Migranten  und  Flüchtlinge  erhielten  erhielten  im  Zuge  der 
Covid-19-Pandemie Unterstützung; allerdings lag diese unter der nationalen Armutsgrenze (MRG  
6.2021).
Quellen:
- AI - Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21, The State of the 
World's Human Rights - South Africa 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048756.html, 
Zugriff 17.12.2021
- AQ1 - Anonyme Quelle 1 (1.2022): Bei der Quelle handelt es sich um einen analytischen 
Newsletter
- CIA - Central Intelligence Agency (2.12.2021): The World Factbook – South Africa, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/south-africa/, Zugriff 22.12.2021
- CRS - Congressional Research Service [USA] (17.9.2020): South Africa – Current Issues, 
Economy, and U.S. Relations, https://crsreports.congress.gov/product/pdf/R/R45687, Zugriff 
14.1.2022
- GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (31.12.2020): Südafrika, 
https://www.giz.de/de/weltweit/312.html, Zugriff 14.1.2022
- GOS - Government of South Africa [Südafrika] (23.7.2021): Common core document forming 
part of the reports of States parties - South Africa [10 May 2021] [HRI/CORE/ZAF/2021], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2057386/HRI_CORE_ZAF_2021_9436_E.docx, Zugriff 
17.12.2021
- GW - Gardaworld (13.1.2022): South Africa Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-
intelligence/intelligence/country-reports/south-africa, Zugriff 13.1.2022
- KFW - KfW Entwicklungsbank (o.D.): Unser weltweites Engagement – Südafrika, 
https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/
Weltweite-Pr%C3%A4senz/Subsahara-Afrika/S%C3%Bcdafrika/, Zugriff 14.1.2022
- MRG - Minority Rights Group International (6.2021): Minority and Indigenous Trends 2021, 
Focus on Covid-19, https://www.ecoi.net/en/file/local/2055978/Minority-and-Indigenous-
Trends-2021.pdf, Zugriff 17.12.2021
- SADC - Southern African Development Community (12.8.2021): Synthesis Report on the State 
of Food and Nutrition Security and Vulnerability in Southern Africa 2021, 
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/Synthesis-Report-2021_English.pdf, 
Zugriff 17.12.2021
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