saud-lib-2025-04-23-ke

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Eine Sonderkommission aus Justizfachleuten gibt Stellungnahmen ab, die den Richtern als
Leitlinien  für  die  Auslegung  der  Sharia  (islamisches  Recht)  dienen,  die  die  Grundlage  des 
saudischen Rechts bildet. Richter verfügen über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der 
Auslegung der Sharia und sind nicht verpflichtet, ihre Urteile zu begründen (FH 2024).
Berichten zufolge ist die Justiz Einflussnahme ausgesetzt (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), 
insbesondere  bei  Rechtsentscheidungen  von  spezialisierten  Justizorganen  wie  dem  SCC 
(Specialized  Criminal  Court),  der  Verdächtige  nur  selten  freispricht.  Der  SCC  und  die 
Staatsanwaltschaft  sind  keine  unabhängigen  Einrichtungen,  da  sie  Berichten  zufolge  ihre 
Entscheidungen mit Regierungsbehörden, darunter dem König und dem Kronprinzen, abstimmen 
müssen (USDOS 23.4.2024). 
Das Rechtssystem basiert weitgehend auf der Sharia, wie sie von der hanbalitischen Schule der 
sunnitischen Rechtswissenschaft ausgelegt wird (USDOS 26.6.2024; vgl. USCIRF 5.2024). Da 
Saudi-Arabien  kein  Strafgesetzbuch  besitzt,  existiert  keine  kodifizierte  Rechtsnorm  (BAMF 
1.2024).
Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, aber die Justiz setzt 
dieses  Recht  im  Allgemeinen  nicht  durch  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  AI  24.4.2024).  Dem 
Justizsystem fehlten traditionell veröffentlichte Rechtsprechung in Strafsachen, ein einheitliches 
Strafgesetzbuch, die Unschuldsvermutung und eine Doktrin der Stare Decisis, die Richter an 
Präzedenzfälle bindet (USDOS 23.4.2024).
Berufungsgerichte können Urteile der Vorinstanzen über Schuld oder Unschuld nicht eigenständig
aufheben, sondern sind darauf beschränkt, Urteile zu bestätigen, Strafen abzuändern oder zur 
Abänderung an die Vorinstanz zurück zu verweisen. Selbst wenn Berufungsrichter Urteile nicht 
bestätigten, verweisen sie diese in einigen Fällen an den ursprünglichen Richter zurück, was es 
den Parteien aufgrund der Zurückhaltung der Richter, Fehler einzugestehen, manchmal erschwert, 
eine vom ursprünglichen Urteil abweichende Entscheidung zu erlangen (USDOS 23.4.2024).
Obwohl das Gesetz vorsieht, dass Gerichtsverhandlungen öffentlich sein sollten, schließen Richter 
regelmäßig nach eigenem Ermessen die Gerichte (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz gibt der Staatsanwaltschaft „vollständige und unabhängige Befugnisse“ zur Ermittlung 
schwerer Straftaten, die eine Inhaftierung erfordern (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass keine Stelle die Handlungen einer Person einschränken oder eine 
Person inhaftieren darf, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Gemäß dem Gesetz „darf 
niemand  außer  in  gesetzlich  vorgesehenen  Fällen  festgenommen,  durchsucht,  inhaftiert  oder 
inhaftiert  werden,  und  jeder  Beschuldigte  hat  das  Recht,  während  der  Ermittlungs-  und 
Gerichtsverfahren  einen  Anwalt  oder  einen  Vertreter  zu  seiner  Verteidigung  hinzuzuziehen“ 
(USDOS 23.4.2024). 
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Laut Gesetz können die Behörden jede Person zur Untersuchung vorladen und auf der Grundlage
von Beweisen einen Haftbefehl erlassen. Die Behörden verzichten häufig auf Haftbefehle, die 
gesetzlich nicht in allen Fällen vorgeschrieben waren. (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verpflichte die Behörden, innerhalb von 72 Stunden nach der Festnahme Anklage zu 
erheben und innerhalb von sechs Monaten ein Gerichtsverfahren durchzuführen, vorbehaltlich 
Ausnahmen, die durch Änderungen des Strafprozessrechts und des Antiterrorgesetzes festgelegt 
wurden. Die Behörden dürfen eine festgenommene Person ohne schriftliche Anordnung eines 
Staatsanwalts nicht länger als 24 Stunden in Gewahrsam halten. Berichten zufolge halten sich die 
Behörden  häufig  nicht  an  diese  gesetzlichen  Schutzvorschriften,  und  es  besteht  keine 
Verpflichtung, Verdächtige über ihre Rechte aufzuklären (USDOS 23.4.2024).
Laut  Gesetz  haben  Angeklagte  das  Recht,  „innerhalb  einer  von  der  Ermittlungsbehörde 
festzulegenden  angemessenen  Frist“  einen  Anwalt  zu  ihrer  Verteidigung  zu  beauftragen.  Die 
Regierung stellt den Angeklagten, die beim Justizministerium einen formellen Antrag auf einen 
Pflichtverteidiger einbringen und ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen können, einen Anwalt zur 
Verfügung. In Fällen, in denen wegen „Terrorismus“ oder „Staatssicherheit“ angeklagt wird (häufig 
in  politischen  Fällen  oder  Fällen  wegen  Einschränkung  der  Meinungsfreiheit),  dürfen  die 
Inhaftierten in der Regel nicht von einem Anwalt ihrer Wahl vertreten werden (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz gewährt den Angeklagten das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und 
während der Verhandlung einen Anwalt zu konsultieren (USDOS 23.4.2024).
Die Angeklagten haben kein Recht auf Akteneinsicht und können weder ihre eigenen Akten noch 
die Protokolle ihrer Verhöre einsehen (USDOS 23.4.2024).
Häftlingen wird während der Verhöre oft der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert (FH 
2024).
Die Angeklagten haben das Recht, Zeugen zu laden und ins Kreuzverhör zu nehmen (USDOS 
23.4.2024).
Das Gesetz sieht kein Recht auf Selbstbelastungsfreiheit vor (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass „das Gericht die Unterstützung von Dolmetschern in Anspruch nehmen 
sollt“, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dies ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung zu tun, 
und legt auch nicht fest, dass der Staat die Kosten für solche Dienstleistungen zu tragen hat. In der 
Praxis werden häufig kostenlose Dolmetscherdienste bereitgestellt (USDOS 23.4.2024).
Die Sharia, wie sie von der Regierung ausgelegt wird, gilt für alle Bürger und Nichtbürger, aber in 
der Praxis diskriminiert das Gesetz Frauen, Nichtbürger, nicht praktizierende Sunniten, Schiiten 
und  Angehörige  anderer  Religionen (USDOS  23.4.2024).  Quellen  berichten,  dass  Richter 
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manchmal Aussagen von Schiiten völlig ignorieren oder sich weigern, sie anzuhören (USDOS
23.4.2024; vgl. FH 2024).
Es  gibt  regelmäßig  glaubwürdige  Berichte  über  Geständnisse,  die  durch  Folter  und  andere 
Misshandlungen erzwungen werden (USDOS 23.4.2024).
Es kommt regelmäßig zu Isolationshaft (USDOS 23.4.2024).
Für  weniger  schwere  und  unpolitische  Straftaten  gibt  es  ein  funktionierendes  System  der 
Haftentlassung gegen Kaution (USDOS 23.4.2024).
Die lange Untersuchungshaft war ein Problem, und Personen wurden über lange Zeiträume ohne 
Anklage inhaftiert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Berichten zufolge respektieren die Behörden nicht immer das Recht von Inhaftierten, nach ihrer 
Festnahme Kontakt zu ihren Familienangehörigen aufzunehmen, und das Antiterrorismusgesetz 
ermächtigt die Ermittlungsbehörden, einen Angeklagten bis zu 90 Tage (oder länger) ohne Zugang 
zu Familienangehörigen oder Rechtsbeistand in Haft zu halten (USDOS 23.4.2024).
Familienangehörige  von  Personen,  die  sich  in  Untersuchungshaft  oder  in 
Untersuchungsgewahrsam befinden, geben an, dass Familienbesuche in der Regel nicht erlaubt 
sind, während andere angeben, dass Besuche oder Telefonate äußerst kurz sind (weniger als fünf 
Minuten) (USDOS 23.4.2024).
Bürger können Missbräuche durch Sicherheitskräfte bei jeder Polizeidienststelle oder bei der
Human Rights Commission (HRC) oder der National Society for Human Rights (NSHR) melden. 
Bürger und Einwohner können Beschwerden über rechtswidrige Inhaftierungen oder Verletzungen 
der  Rechte  von  Inhaftierten  auch  online,  über  eine  Hotline  oder  persönlich  bei  der 
Staatsanwaltschaft einreichen (USDOS 23.4.2024).
Der  Beschwerdeausschuss,  ein  hochrangiges  Verwaltungsgericht,  das  Fälle  gegen  staatliche 
Stellen  verhandelt  und  direkt  dem  König  unterstellt  ist,  gilt  als  die  wichtigste  Instanz,  um 
Rechtsbehelf bei Missbrauchsvorwürfen einzulegen (USDOS 23.4.2024). 
Der  König  setzt  die  Tradition  fort,  einige  gerichtliche  Strafen  umzuwandeln.  Durch  königliche 
Begnadigungen  können  Verurteilungen  aufgehoben  oder  körperliche  Strafen  gemildert  oder 
aufgehoben werden (USDOS 23.4.2024).
Das Recht ausländischer Häftlinge auf rechtzeitigen Zugang zu konsularischer Unterstützung wird 
im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024).
Sowohl die Todesstrafe als auch Körperstrafen sind in Saudi-Arabien legal und werden auch 
gegen Minderjährige verhängt (BAMF 1.2024).
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Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): Saudi Arabia, 
Annual  Report  2024,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2112012/Saudi+Arabia.pdf,  Zugriff 
18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111948.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die saudischen Streitkräfte (SAAF) sind in zwei Ministerien unterteilt: Verteidigungsministerium: 
Königliche Saudische Landstreitkräfte, Königliche Saudische Seestreitkräfte (einschließlich
Marineinfanterie,  Spezialeinheiten,  Marinefliegertruppe),  Königliche  Saudische  Luftwaffe, 
Königliche Saudische Luftverteidigungskräfte, Königliche Saudische Strategische Raketentruppe; 
Ministerium für die Nationalgarde: Saudische Nationalgarde (SANG) sowie dem Innenministerium: 
Spezialeinheiten  für  Sicherheit  und  Schutz;  Spezialeinheiten  für  Umweltsicherheit; 
Spezialeinheiten für Straßenverkehrssicherheit; Generaldirektion Grenzschutz (CIA 17.4.2025).
Zu  den  weiteren  Sicherheitsbehörden  gehört  die  Staatssicherheit  (SSP):  Generaldirektion  für 
Ermittlungen (Mabahith), Spezialeinheiten, Spezialeinheiten für Notfälle (2024) (CIA 17.4.2025).
Für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung sind das Präsidium für
Staatssicherheit  (ri’asat  amn  al-dawla),  die  Nationalgarde  (al-haras  al-watani),  das 
Innenministerium  (wizaratal-dakhiliyya)  und  das  Verteidigungsministerium  (wizarat  al-difa’a) 
zuständig, die direkt dem König unterstehen. Zum Präsidium für Staatssicherheit gehören der 
Inlandsnachrichtendienst  (al-mubahith  al-‘aama),  die  Sondersicherheitskräfte  und  die 
Sondereinsatzkräfte. Die Polizei ist dem Innenministerium unterstellt (BAMF 1.2024).
Die Straffreiheit für Sicherheitskräfte bleibt ein ernstes Problem. Die Staatsanwaltschaft, die dem 
König unterstellt ist, ist dafür zuständig, zu untersuchen, ob das Vorgehen der Sicherheitskräfte 
gerechtfertigt ist, und Strafverfahren einzuleiten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
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- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (17.4.2025): The World Factbook, Saudi Arabia,
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and-
security, Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Obwohl Saudi-Arabien seit 1997 Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter ist (BAMF 
1.2024; vgl. FH 2024) und das Gesetz offiziell Folter verbietet sowie Beamte, die für
strafrechtliche Ermittlungen zuständig sind, für jeden Missbrauch ihrer Befugnisse verantwortlich 
macht  (USDOS  23.4.2024),  existieren  zahlreiche  Berichte  von  staatlichen  Quellen, 
Menschenrechtsorganisationen  sowie  den  Vereinten  Nationen  über  Folter  und  andere 
unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  oder  Bestrafung  durch  Regierungs-  und 
Vollzugsbeamte sowie die Erzwingung von Geständnissen durch Folter (BAMF 1.2024; vgl. FH 
2024, USDOS 23.4.2024).
Gerichte  verurteilen  regelmäßig  Personen  zu  körperlicher  Züchtigung,  obwohl  seit  einem 
königlichen Erlass aus dem Jahr 2020, der diese Praxis mit Ausnahme von Fällen von Trunkenheit, 
sexuellen Handlungen zwischen unverheirateten Personen und falschen Anschuldigungen wegen 
Ehebruchs verbietet, keine Berichte über Auspeitschungen vorliegen (USDOS 23.4.2024).
Es gibt Berichte über Misshandlungen während Verhören. Obwohl in den Kriminalpolizeibehörden 
des Innenministeriums Überwachungskameras installiert waren, um die Verhöre von Verdächtigen 
aufzuzeichnen,  gibt  es  keine  Berichte  darüber,  dass  diese  Videoüberwachung  zur 
Rechenschaftspflicht für Misshandlungen geführt hätte. Die Regierung bot den Sicherheitskräften 
Menschenrechtsschulungen an, aber Nichtregierungsorganisationen äußern sich besorgt über weit 
verbreitete Folter und andere Misshandlungen sowie über die schlechte Haftbedingungen (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderreport 65, 
Saudi  Arabien,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2104658/laenderreport-65-Saudi-Arabien.pdf, 
Zugriff 22.4.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
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7. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption im Amt vor, und die Regierung setzt das
Gesetz im Allgemeinen wirksam um (USDOS 23.4.2024). Korruption und Vetternwirtschaft bleibt 
ein großes Problem (FH 2024).
Nazaha  (die  Nationale  Kontroll-  und  Antikorruptionskommission)  hat  die  alleinige  Befugnis, 
Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsangestellte zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. 
Nazaha  führt  das  ganze  Jahr  über  Kampagnen  zur  Korruptionsbekämpfung  durch  und 
veröffentlicht  monatliche  Berichte  über  ihre  Aktivitäten,  in  denen  sie  die  Gesamtzahl  der 
Ermittlungen und Festnahmen des Vormonats sowie eine Liste der beteiligten Ministerien oder 
Behörden bekannt geben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Der Kronprinz steht an der Spitze der Nationalen Antikorruptionskommission (Nazaha) (FH 2024).
Der Direktor der Nazaha auf Ministerebene untersteht direkt dem König (USDOS 23.4.2024).
Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Saudi Arabien auf 
Rang 38 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- TI  –  Transparency  International  (ohne  Datum):  Corruption  Perceptions  Index  2024,  Saudi 
Arabien, https://www.transparency.org/en/cpi/2024, Zugriff 
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) benötigen für ihre Tätigkeit eine staatliche Genehmigung.
Reformorientierte Organisationen wurden in der Praxis die Genehmigungen verweigert, in einigen 
Fällen durch willkürliche Verzögerungen (FH 2024).
Die  Regierung  schränkt  die  Tätigkeit  inländischer  und  internationaler 
Menschenrechtsorganisationen  ein,  obwohl  das  Gesetz  vorsieht,  dass  „der  Staat  die 
Menschenrechte  in  Übereinstimmung  mit  der  islamischen  Sharia  schützt“,  und  die 
Regierungsbeamten  sind  weder  kooperativ  noch  ansprechbar  für  unabhängige 
Menschenrechtsorganisationen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung arbeitet häufig mit der quasi-staatlichen NSHR, der einzigen staatlich zugelassenen 
Menschenrechtsorganisation der Zivilgesellschaft, zusammen und akzeptiert manchmal deren
Empfehlungen (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  erlaubt  es  internationalen  Menschenrechts-NGOs  nicht,  sich  im  Land 
niederzulassen, und schränkt deren Einreise zu Besuchen ein (USDOS 23.4.2024).
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Es gibt zahlreiche Berichte über Drohungen oder Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger
(HRDs) (USDOS 23.4.2024).  Menschenrechtsverteidiger sind weiterhin willkürlich in Haft oder 
unterliegen Reiseverboten, nachdem man sie unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen hatte 
(AI 24.4.2024).
Die  Regierung  verfügt  offiziell  über  Mechanismen  zur  Untersuchung  und  Ahndung  von 
Menschenrechtsverletzungen,  deren  Wirksamkeit  jedoch  begrenzt  ist.  Die 
Menschenrechtskommission  war  Teil  der  Regierung  und  benötigt  die  Genehmigung  des 
Außenministeriums, bevor er sich mit Diplomaten, Wissenschaftlern oder Forschern internationaler 
Menschenrechtsorganisationen treffen darf, obwohl der Präsident der Menschenrechtskommission 
offiziell  den  Status  eines  Ministers  hat  und  dem  König  unterstellt  ist.  Die 
Menschenrechtskommission  arbeitet  direkt  mit  dem  Königlichen  Hof  und  dem  Ministerrat,  mit 
einem  Ausschuss  aus  Vertretern  des  Shura-Rates  und  der  Ministerien  für  Arbeit  und  soziale 
Entwicklung sowie für Inneres und mit den Ausschüssen des Shura-Rates für Justiz, islamische 
Angelegenheiten und Menschenrechte zusammen (USDOS 23.4.2024).
LGBTQI+-Organisationen  und  die  Interessenvertretung  für  LGBTQI+-Themen  sind  illegal.  Die 
Regierung erlaubt keine derartigen Organisationen (USDOS 23.4.2024).
Die öffentliche Verteidigung der Menschenrechte von LGBTQI+-Personen ist illegal, und Aktivisten 
müssen mit Verhaftung und Inhaftierung rechnen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verwehrt Menschenrechts- und humanitären Organisationen wie dem
Internationalen  Komitee  vom  Roten  Kreuz  den  Zugang  zu  politischen  Gefangenen  (USDOS 
23.4.2024).
Menschenrechtsorganisationen wie die Saudi Civil and Political Rights Association werden von der 
Regierung als illegale politische Bewegungen betrachtet und entsprechend behandelt (USDOS 
23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Saudi Arabien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108021.html, 
Zugriff 18.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Männer (17-40) und Frauen (21-40) können sich freiwillig zum Militärdienst melden. Es besteht 
keine Wehrpflicht (CIA 17.4.2025).
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Quellen:
- CIA –  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (17.4.2025):  The  World  Factbook,  Saudi  Arabia, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/saudi-arabia/#military-and-
security, Zugriff 22.4.2025
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Zu  den  schwerwiegenden  Menschenrechtsproblemen  gehören  glaubwürdige  Berichte  über: 
willkürliche  oder  rechtswidrige  Tötungen,  einschließlich  außergerichtlicher  Tötungen; 
Verschleppungen;  Folter  und  grausame,  unmenschliche  oder  erniedrigende  Behandlung  oder 
Bestrafung durch Regierungsbeamte; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche 
Festnahmen und Inhaftierungen; schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit der 
Justiz; politische Gefangene oder Häftlinge; grenzüberschreitende Repressionen gegen Personen
in einem anderen Land; willkürliche oder rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Bestrafung 
von  Familienangehörigen  für  mutmaßliche  Straftaten  eines  Verwandten;  schwerwiegende 
Einschränkungen  der  Meinungs-  und  Medienfreiheit,  darunter  Gewalt  oder  Gewaltandrohung 
gegen  Journalisten,  ungerechtfertigte  Festnahmen  oder  Strafverfolgung  von  Journalisten  und 
Zensur; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; erhebliche Beeinträchtigungen der 
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, darunter übermäßig restriktive Gesetze zur Organisation, 
Finanzierung  oder  Tätigkeit  von  Nichtregierungsorganisationen  und  zivilgesellschaftlichen 
Organisationen; Einschränkungen der Religionsfreiheit; Einschränkungen  der Bewegungs-  und 
Aufenthaltsfreiheit  innerhalb  des  Staatsgebiets  und  des  Rechts,  das  Land  zu  verlassen; 
Rückführung  von  Flüchtlingen  in  ein  Land,  in  dem  ihnen  Folter  oder  Verfolgung  drohen; 
Unmöglichkeit für die Bürger, ihre Regierung durch freie und faire Wahlen friedlich zu ändern; 
schwerwiegende und unangemessene Einschränkungen der politischen Teilhabe; schwerwiegende 
staatliche  Einschränkungen  für  nationale  und  internationale  Menschenrechtsorganisationen; 
Straftaten mit Gewalt oder Gewaltandrohung gegen Migranten und Flüchtlinge, insbesondere aus 
Äthiopien;  Gesetze,  die  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Handlungen  zwischen 
Erwachsenen unter Strafe stellen, die jedoch nicht durchgesetzt wurden; Straftaten mit Gewalt 
oder  Gewaltandrohung  gegen  lesbische,  schwule,  bisexuellen,  transgender,  queeren  oder 
intersexuellen  Personen;  und  Verbot  unabhängiger  Gewerkschaften  oder  erhebliche 
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024).
In mehreren Fällen hat die Regierung keine Ermittlungen gegen Beamte eingeleitet, die wegen 
Menschenrechtsverletzungen  angeklagt  waren,  und  sie  auch  nicht  strafrechtlich  verfolgt  oder 
bestraft, was zu einem Klima der Straflosigkeit beigetragen hat (USDOS 23.4.2024).
Es  gibt  zahlreiche  Berichte,  wonach  die  Regierung  oder  ihre  Vertreter   willkürliche  oder 
rechtswidrige Tötungen, darunter auch außergerichtliche Tötungen, begehen (USDOS 23.4.2024).
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Es  gibt  zahlreiche  glaubwürdige  Berichte  über  Fälle  von  Verschleppungen,  die  von 
Regierungsbehörden oder in deren Auftrag durchgeführt werden. Die Regierung unternimmt keine 
Anstrengungen, um solche Handlungen zu verhindern, zu untersuchen und zu bestrafen (USDOS 
23.4.2024).
Es gibt zahlreiche Berichte über politische Gefangene oder Häftlinge (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  Saudi-Arabiens  erfüllt  die  Mindeststandards  für  die  Bekämpfung  des 
Menschenhandels nicht vollständig, unternimmt jedoch erhebliche Anstrengungen, um dies zu 
erreichen. Zu diesen Anstrengungen gehören die Verurteilung einer deutlich höheren Zahl von 
Menschenhändlern,  die  Unterzeichnung  einer  Vereinbarung  mit  einer  von  der  Regierung 
unterstützten zivilgesellschaftlichen Organisation über die Verwaltung einer speziellen Unterkunft 
für  Opfer  von  Menschenhandel,  die  Aufstockung  der  Mittel  für  den  Opferschutz  sowie  die 
Ausarbeitung, Fertigstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2024-2027 (USDOS 
24.6.2024).
Nichtstaatsangehörige, die etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmachen, haben keine politischen 
Rechte (FH 2024).
Die akademische Freiheit ist eingeschränkt, und Informanten überwachen die Klassenzimmer auf 
die Einhaltung der Lehrplanvorschriften, darunter ein Verbot der Vermittlung weltlicher Philosophie 
und anderer Religionen als des Islam. Wissenschaftler und Forscher wurden bestraft, weil sie als 
Kritiker der Regierungspolitik wahrgenommen wurden (FH 2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Saudi  Arabia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108065.html; Zugriff 22.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (24.6.2024):  2024 Trafficking in Persons Report: 
Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111752.html, Zugriff 18.4.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Saudi Arabia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107728.html, Zugriff 17.4.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die saudischen Behörden setzen ihre Kampagne zur Unterdrückung friedlicher Aktivitäten in den 
sozialen Medien fort (HRW 16.1.2025; vgl. AI 24.4.2024). Die absolute Monarchie in Saudi-Arabien 
schränkt fast alle politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten ein. Das Regime stützt sich auf 
die allgegenwärtige Überwachung und die Kriminalisierung abweichender Meinungen (FH 2024).
Das Gesetz sieht weder die freie Meinungsäußerung vor noch schützt es diese, auch nicht für 
Mitglieder der Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024). Es gibt häufig Berichte über 
Einschränkungen der Meinungsfreiheit (USDOS 23.4.2024).
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Saudis können sich bis zu einem gewissen Grad privat über politische und andere Themen
unterhalten, darunter auch Kritik an bestimmten Aspekten der Regierungsarbeit. Kritik am Regime 
und freie Diskussionen über Themen wie Religion oder die Königsfamilie werden mit schweren 
strafrechtlichen Sanktionen geahndet (FH 2024).
Den Medien ist es untersagt, Handlungen zu begehen, die zu Unordnung und Spaltung führen, die 
Sicherheit  des  Staates  oder  seine  öffentlichen  Beziehungen  beeinträchtigen  oder  die 
Menschenwürde  und  -rechte  untergraben“.  Die  Behörden  entscheiden,  welche  Reden  oder 
Äußerungen als „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit“ angesehen werden. Die Regierung kann 
Medien verbieten oder suspendieren, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass sie gegen das 
Presse- und Veröffentlichungsgesetz verstoßen, und sie überwacht und sperrt Hunderttausende 
von Internetseiten (USDOS 23.4.2024). 
Die Regierung verfolgt Personen, die das Internet nutzten, um Regierungsbeamte oder religiöse 
Autoritäten zu kritisieren oder Unterstützung für Terrorismus, Blasphemie und Apostasie zu äußern 
(USDOS 23.4.2024). Apostasie und Blasphemie sind gesetzlich verboten und können mit der 
Todesstrafe  geahndet  werden,  auch  wenn  es  in  jüngster  Zeit  keine  Fälle  gab,  in  denen 
Todesurteile wegen dieser Straftaten vollstreckt wurden (USDOS 23.4.2024; vgl. USCIRF 5.2024).
Das Gesetz stellt die Veröffentlichung oder das Herunterladen „anstößiger“ Websites unter Strafe, 
und die Behörden sperren regelmäßig Websites, deren Inhalte als schädlich, illegal, anstößig oder 
antiislamisch angesehen werden (USDOS 23.4.2024).
Äußerungen, die nach Auffassung der Behörden eine Verunglimpfung des Königs, der Monarchie,
des Regierungssystems oder der Familie Al Saud darstellen - wozu nach Ansicht der Regierung 
auch jegliches Eintreten für Regierungsreformen gehört -, können strafrechtlich verfolgt werden 
(USDOS 23.4.2024). 
Die Regierung zensiert Online- und Druckerzeugnisse, die sie als blasphemisch, extremistisch, 
rassistisch, beleidigend oder als Anstiftung zu Chaos, Gewalt, Sektierertum oder Schädigung der 
öffentlichen Ordnung ansieht, ebenso wie Kritik am Königshaus oder seinen Verbündeten in den 
arabischen Golfstaaten (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung verbietet Staatsbediensteten, direkt oder indirekt mit lokalen oder ausländischen 
Medien in Dialog zu treten oder an Versammlungen teilzunehmen, die sich gegen die staatliche 
Politik richteten (USDOS 23.4.2024).
Die Behörden nehmen Personen ohne Anklage fest, die ihre Meinungsfreiheit ausüben (USDOS 
23.4.2024; vgl. FH 2024), darunter Regierungskritiker, schiitische Religionsführer, Personen mit 
Verbindungen  zu  Menschenrechtsaktivisten,  Personen,  denen  Verstöße  gegen  sogenannte 
religiöse  Normen  vorgeworfen  wurden,  und  sogenannte  Sicherheitsverdächtige  (USDOS 
23.4.2024).
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