sene-shks-2024-07-02-ke

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Oppositionspolitikern in den letzten Jahren unterstreichen die Besorgnis über politische
Einflussnahme.  Im  Vorfeld  der  Kommunalwahlen  2022  hat  das  Berufungsgericht  jedoch 
Kandidaten, die zuvor disqualifiziert worden waren, wieder zugelassen (FH 2023).
Die Verfassung sieht vor, dass alle Angeklagten das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren 
haben, und die Justiz hat dieses Recht im Allgemeinen durchgesetzt (USDOS 22.4.2024; vgl. FH 
2023),  aber  willkürliche  Verhaftungen  und  längere  Inhaftierungen  geben  weiterhin  Anlass  zur 
Sorge. Obwohl die Regierung verpflichtet ist, Angeklagten, die sich keinen Anwalt leisten können, 
einen  zur  Verfügung  zu  stellen,  ist  diese  Vertretung  in  der  Praxis  uneinheitlich.  Die  lange 
Untersuchungshaft  bleibt  ein  Problem.  Die  Reichweite  des  Justizsystems  erstreckt  sich  nicht 
durchgängig auf ländliche Gebiete, die sich häufiger auf traditionelle Methoden der Konfliktlösung 
verlassen (FH 2023).
Der Rückstau von Fällen, der Mangel an Rechtsbeistand (insbesondere außerhalb von Dakar), die 
Ineffizienz und Korruption der Justiz und die lange Untersuchungshaft untergruben viele Rechte 
der Angeklagten (USDOS 22.4.2024).
Zum Regionalgericht Dakar gehört ein Militärgericht, das für Verbrechen zuständig ist, die von 
Militärangehörigen begangen wurden (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 6. Sicherheitsbehörden
Polizei und Gendarmerie sind für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zuständig, in 
Ausnahmefällen auch die Armee. Die Nationale Polizei ist Teil des Innenministeriums und ist in den 
größeren Städten tätig. Die Gendarmerie ist Teil des Verteidigungsministeriums und hauptsächlich 
außerhalb der Großstädte tätig.  Die zivilen Behörden behielten im Allgemeinen eine wirksame 
Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Es wurde berichtet, dass Angehörige der Sicherheitskräfte 
Übergriffe begangen haben (USDOS 20.3.2023; vgl. CIA 1.5.2024). 
Die Kriminalpolizei (DIC) der Nationalpolizei ist befugt, Personen bis zu 24 Stunden festzuhalten, 
bevor sie freigelassen oder angeklagt werden. Die Kriminalpolizisten der Nationalen Gendarmerie 
in den Forschungsbrigaden sind ebenfalls befugt, Festnahmen, Inhaftierungen und Ermittlungen 
durchzuführen und konnten Personen bis zu 48 Stunden festhalten. Die Behörden informierten 
viele  Festgenommene  nicht  umgehend  über  die  gegen  sie  erhobenen  Anschuldigungen.  Die 
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Polizei, einschließlich der DIC-Beamten, sind befugt, die Haftdauer ohne Anklageerhebung von 24
auf 48 Stunden zu verdoppeln, wenn sie stichhaltige Gründe für eine künftige Anklage nachweisen 
konnte und wenn ein Staatsanwalt dies genehmigt (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  verbieten  solche  Praktiken.  Menschenrechtsorganisationen 
wiesen  auf  Beispiele  für  körperliche  Misshandlungen  durch  die  Behörden  hin,  einschließlich 
übermäßiger  Gewaltanwendung  sowie  grausamer  und  erniedrigender  Behandlung  in 
Gefängnissen und Haftanstalten (USDOS 22.4.2024).
Die Straffreiheit für solche Handlungen stellt ein großes Problem dar (USDOS 20.3.2023; vgl.
USDOS  22.4.2024).  Zu  den  mit  der  Untersuchung  von  Missbräuchen  beauftragten  Stellen 
gehörten das Justizministerium und der Nationale Beobachter für Orte des Freiheitsentzugs. Die 
DIC und die mit der Untersuchung von polizeilichen Übergriffen beauftragten Einheiten für interne 
Angelegenheiten von Polizei und Gendarmerie gingen nicht wirksam gegen Straflosigkeit und 
Korruption vor (USDOS 20.3.2023).
Lokale  und  internationale  Medien  berichteten über  Menschenrechtsverletzungen,  die  von  der 
Polizei und der Gendarmerie als Reaktion auf die Proteste im Juni begangen wurden. Einige 
Demonstranten warfen den Sicherheitskräften schwere körperliche Misshandlungen während der 
Inhaftierung  nach  den  Juni-Protesten  vor.  Die  Behörden  untersuchten  diese  Vorwürfe  weiter 
(USDOS 20.3.2023; vgl. USDOS 22.4.2024).
Einzelpersonen  sind  im  Allgemeinen  vor  der  unrechtmäßigen  Anwendung  körperlicher  Gewalt 
geschützt. Die Sicherheitskräfte gehen jedoch gewaltsam gegen Demonstranten vor und haben in 
den vergangenen zwei Jahren mehr als ein Dutzend Menschen getötet und Hunderte verletzt (FH 
2023).
Dem Nationalen Menschenrechtsausschuss der Regierung gehören Regierungsvertreter, Gruppen 
der Zivilgesellschaft und unabhängige Menschenrechtsorganisationen an. Der Ausschuss hat die 
Befugnis, Missstände zu untersuchen, ist jedoch nicht glaubwürdig, führte keine Untersuchungen 
durch und veröffentlichte zuletzt 2001 einen Jahresbericht (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
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- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089141.html, Zugriff 19.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 8. Korruption
Korruption bleibt ein ernstes Problem (FH 2023). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für 
Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung setzt das Gesetz oft nicht wirksam durch. 
Beamte verüben häufig ungestraft korrupte Praktiken. Es gab zahlreiche Berichte über Korruption 
in der Regierung (USDOS 22.4.2024).
Im Corruption Perceptions Index (CPI) von Transparency International rangiert Senegal 2023 auf 
Rang 70/180 mit einer erreichten Punktezahl von 43/100 (TI 1.2024). Gegenüber dem Vorjahr war 
in 2023 keine Veränderung der Korruption zu verzeichnen. Langfristig betrachtet ist sie in den 
letzten Jahren jedoch moderat gesunken (LI 1.2024).
Aus  NGO-Berichten  und  öffentlichen  Umfragen  aus  dem  Jahr  2022  ging  hervor,  dass  die 
Öffentlichkeit Bestechung, Veruntreuung, Amtsmissbrauch und Betrug innerhalb der staatlichen 
Institutionen, insbesondere im Verkehrssektor, in der Justiz und im öffentlichen Dienst, als weit 
verbreitet wahrnimmt. Die Berichte über Korruption reichen vom Gewinnstreben von Bürokraten,
die an öffentlichen Genehmigungen beteiligt sind, insbesondere in der Rohstoffindustrie, über 
undurchsichtige öffentliche Auftragsvergabe bis hin zu Korruption in der Justiz und der Polizei 
(USDOS 22.4.2024).
Die  Gesetze  zur  Korruptionsbekämpfung  werden  ungleichmäßig  durchgesetzt,  und  die 
Durchsetzungsmaßnahmen werden manchmal als politisch motiviert angesehen (FH 2023).
Im  Juli  2022  unterzeichnete  das  Office  National  de  lutte  contre  la  Fraude  et  la  Corruption 
(OFNAC),  eine  Antikorruptionsbehörde  der  Regierung,  eine  Vereinbarung  mit  mehreren 
Organisationen der Zivilgesellschaft über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der nationalen 
Antikorruptionsstrategie (FH 2023).
Im Dezember 2022 veröffentlichte der Rechnungshof (CDCS) eine Prüfung der für die COVID-19-
Maßnahmen  bereitgestellten  öffentlichen  Mittel.  In  dem  Bericht  wurde  ein  umfangreicher 
Missbrauch von Geldern durch die Regierung festgestellt, was einen öffentlichen Aufschrei und 
Proteste zugunsten rechtlicher Konsequenzen auslöste (FH 2023).
Die  Regierung  hat  Maßnahmen  ergriffen,  um  Beamte  zu  identifizieren,  zu  untersuchen, 
strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, die Missbrauch oder Korruption begangen haben, sei 
es in den Sicherheitskräften oder in anderen Bereichen der Regierung, aber Missbrauch und 
Korruption bleiben weiterhin ungestraft (USDOS 22.4.2024).
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Quellen:
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- LI - Länderdaten.info (1.2024): Korruption in Senegal, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Senegal/korruption.php, Zugriff 19.3.2024
- TI -Transparency International (1.2024): Corruption Perseptions Index 2023, Senegal, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2023, Zugriff 4.4.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl inländischer und internationaler Menschenrechtsgruppen arbeitete im Allgemeinen 
ohne staatliche Einschränkungen (USDOS 22.4.2024; vgl. FH 2023; BS 19.3.2024), untersuchen 
Menschenrechtsfälle und veröffentlichen ihre Ergebnisse. Die Regierungsbeamten zeigten sich 
einigermaßen kooperativ, ergriffen aber nur selten Maßnahmen, um auf ihre Bedenken einzugehen
(USDOS 22.4.2024). Einige NGOs haben sich positiv auf die Achtung der Menschenrechte (z.B. 
Raddho) oder auf die Gesundheit und Bildung von Frauen (z.B. Tostan) ausgewirkt. Das soziale 
Vertrauen ist hoch (BS 19.3.2024).
Obwohl ein 2021 eingebrachter Anti-LGBT+-Gesetzesentwurf im Jänner 2022 abgelehnt wurde, 
werden die Arbeit und die Wirksamkeit von NGOs für LGBT+-Rechte durch Homophobie und die 
Kriminalisierung von Homosexualität behindert (FH 2023).
Im Juni 2021 verabschiedete die Nationalversammlung Überarbeitungen des Strafgesetzbuchs 
und der Strafprozessordnung, die angeblich die Antiterrorgesetze des Senegal stärken sollen und 
Bestimmungen  enthalten,  die es  ermöglichen,  NGO-Führer  für  angebliche  Straftaten  ihrer 
Organisationen  strafrechtlich  zu  belangen.  Lokale  und  internationale  Menschenrechtsgruppen 
haben die Gesetzgebung verurteilt, da die Änderungen zu weit gefasst sind und dazu führen 
könnten, dass NGOs und ihre Mitarbeiter sich selbst zensieren, weil sie befürchten, für ihre Arbeit 
verfolgt zu werden (FH 2023).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
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10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Das Mindestalter für den freiwilligen Militärdienst ist 18 Jahre. Das Mindestalter für selektive
Wehrpflicht ist 20 Jahre. Die Dauer des Militärdienstes ist zwei Jahre. Frauen können ebenfalls 
Militärdienst leisten (CIA 1.5.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Im Laufe des Jahres hat sich die Menschenrechtslage im Senegal nicht wesentlich verändert 
(USDOS 22.4.2024).
In der Verfassung und in den Gesetzen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert, auch 
für die Medien, aber die Regierung schränkt diese Freiheiten gelegentlich ein (USDOS 22.4.2024). 
Die  Behörden  gingen  im  Jahr  2023  hart  gegen  die  Medien  und  Andersdenkende  vor.  Die 
Sicherheitskräfte verhafteten und inhaftierten willkürlich Journalisten und andere abweichende 
Stimmen. Außerdem kam es zur Einschränkung des Internets, wie auch von einigen sozialen 
Medienplattformen (HRW 11.1.2024). Gemäß RSF (Reporter ohne Grenzen), lässt eine Zunahme 
verbaler,  physischer  und  juristischer  Drohungen  gegen  Journalisten  in  den  letzten  Jahren 
befürchten,  dass das Recht auf Information zurückgedrängt wird. Für das Jahr 2023 belegte 
Senegal  im  Ranking  der  Pressefreiheit  Rang  104  von  180  Staaten  und  verschlechterte  sich 
gegenüber  den  Vorjahr  (2022:  Rang  73/180).  Das  Jahr  2022  war  durch  einen  Anstieg  an 
Verhaftungen und Gewalt gegen diesen Berufsstand gekennzeichnet. In den Monaten vor den 
Parlamentswahlen  kam  es  zu  einer  besorgniserregenden  Eskalation  verbaler  und  physischer 
Bedrohungen von Journalisten, insbesondere durch politische Akteure (RSF 2023).
Senegalesische  Journalisten  wurden  erneut  durch  die  Proteste  im  Zusammenhang  mit  der 
Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, die am 25.2. hätten stattfinden sollen, behindert. Die 
Unterbrechung  des  Signals  eines  privaten  Fernsehsenders  und  des  mobilen  Internetzugangs 
sowie die Angriffe auf Reporter stellen inakzeptable Einschränkungen des Rechts auf Information
dar (RSF 5.2.2024). Der Fernsehsender Walf TV wurde wegen seiner Berichterstattung über die 
von der Opposition angeführten Demonstrationen, am 10.2.2023 für sieben Tage und am 9.6.2023 
für einen Monat gesperrt (HRW 11.1.2024). Von Juli 2022 bis August 2023 wurde ein Dutzend 
Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit verhaftet (RSF 5.2.2024).
Der mobile Internetzugang wurde am 4.2.2023 zum zweiten Mal in weniger als neun Monaten 
abgeschaltet (RSF 5.2.2024).
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Das Gesetz sieht das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit vor, aber die Behörden
verweigerten in mehreren Fällen die Genehmigung für politische Demonstrationen, angeblich um 
die  öffentliche  Ordnung  aufrechtzuerhalten.  Die  Regierung  schränkte  die  Versammlungs-  und 
Vereinigungsfreiheit im Jahr 2023 ein. NGOs und Medien behaupteten zudem, die Regierung 
schließe  den  zivilen  Raum,  indem  sie  die  Versammlungsfreiheit  sowie  die  Presse-  und 
Internetfreiheit einschränke (USDOS 22.4.2024).
Das Gesetz sieht auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit vor, und die Behörden haben es im 
Allgemeinen  respektiert,  obwohl  das  Innenministerium  am  31.7.2022  die  politische 
Oppositionspartei Sonko’s, die PASTEF, per Präsidialdekret aufgelöst hat (USDOS 22.4.2024).
Laut Innenministerium hätten  Sonko und seine Pastef-Partei zum Aufstand aufgerufen. Seine 
Anhänger glauben, dass alle Anschuldigungen gegen ihn politisch motiviert sind - um ihn an der 
Teilnahme an den Wahlen im nächsten Jahr [2024] zu hindern, was die Behörden bestritten. Im 
Juni 2023 stand er im Mittelpunkt eines umstrittenen Vergewaltigungsprozesses, in dem er wegen 
"Verderbnis der Jugend" zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, was bedeutet, dass er sich 
nach den Anschuldigungen einer Masseurin unmoralisch gegenüber einer Person unter 21 Jahren 
verhalten haben soll. Vom Vorwurf der Vergewaltigung und der Morddrohung wurde er jedoch 
freigesprochen (BBC 3.7.2023). 
Die Sicherheitskräfte haben von der Opposition organisierte Demonstrationen verboten (HRW 
11.1.2024). Im Juni 2021 brachen im ganzen Land Unruhen aus, nachdem bekannt wurde das der 
beliebte Oppositionspolitiker Ousmane Sonko wegen Vergewaltigung angeklagt und wegen
"Korruption von Jugendlichen" verurteilt wurde. Die Regierung gab in einer öffentlichen Erklärung 
16 Tote bekannt, laut NGOs wurden bis zu 26 Personen bei den Protesten getötet. Nachdem der 
Verfassungsrat die Ablehnung der nationalen Kandidatenliste der politischen Opposition für die 
Parlamentswahlen im Juli durch die Wahlkommission bestätigt hatte, kam es am 17.6.2022 zu 
Protesten,  bei  denen  vier  Menschen  starben,  von  denen  einige  NGOs  zwei  der  Polizei 
zuschreiben. Die Polizei nahm 130 Demonstranten fest. Nach der Festnahme und Inhaftierung von 
Sonko am 28.7.2023 führten weitere Proteste nach Angaben der Regierung zum Tod von vier 
Zivilisten, obwohl die Medien von drei weiteren Todesfällen berichteten (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- BBC - BBC News.co.uk (31.7.2023): Ousmane Sonko: Senegalese youth hero or rabble-
rouser?, https://www.bbc.co.uk/news/world-africa-66086570.amp, Zugriff 2.5.2024
- HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Senegal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103208.html, Zugriff 18.3.2024
- RSF - Reporters Sans Frontières (5.2.2024): Recht auf Information im Senegal durch Proteste 
gegen Wahlverzögerung beschnitten, https://www.ecoi.net/de/dokument/2104813.html, Zugriff 
20.3.2024
- RSF - Reporters Sans Frontière (2023): Senegal, https://rsf.org/fr/pays-s%C3%A9n
%C3%A9gal, Zugriff 19.3.2024
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- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 12. Haftbedingungen
In einigen Gefängnissen und Haftanstalten herrschten harte und lebensbedrohliche Bedingungen 
aufgrund  von  Nahrungsmittelknappheit,  endemischer  Überbelegung,  schlechten  sanitären 
Einrichtungen  unzureichender  medizinischer  Versorgung  (USDOS  22.4.2024)  und  miserablen 
Hygienebedingungen (BS 19.3.2024).
Im  Hauptgefängnis  von  Dakar  beispielsweise  sind  mehr  als  doppelt  soviele  Insassenn 
untergebracht als vorgesehen. Bis zum 31.7.2023 hielten die Gefängnisse landesweit insgesamt 
12.158  Insassen  fest,  verglichen  mit  einer  empfohlenen  Kapazität  von  4.924,  was  einer 
Belegungsrate  von  247  %  entspricht.  Weibliche  Häftlinge  hatten  im  Allgemeinen  bessere 
Bedingungen als männliche Häftlinge (USDOS 22.4.2024).
Die Untersuchungshaft wird oft willkürlich verlängert (BS 19.3.2024).
Die  Regierung  erlaubt  Gefängnisbesuche  von  unabhängigen  nichtstaatlichen  Beobachtern, 
einschließlich lokaler Menschenrechtsgruppen sowie durch internationale Beobachter (USDOS 
22.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 13. Todesstrafe
In Senegal wurde die Todesstrafe 2004 vollkommen abgeschafft (AI 26.2.2023).
Quellen:
- AI - Amnesty International (26.2.2023): Wenn der Staat tötet, 
https://amnesty-todesstrafe.de/wp-content/uploads/325/reader_wenn-der-staat-
toetet_laenderliste-5.pdf, Zugriff 2.5.2024
 14. Religionsfreiheit
Die Verfassung definiert das Land als säkularen Staat und sieht die freie Ausübung religiöser 
Überzeugungen vor, sofern die öffentliche Ordnung aufrechterhalten wird, sowie die
Selbstverwaltung religiöser Gruppen frei von staatlichen Eingriffen (USDOS 30.6.2024). Es gibt 
keine Staatsreligion, und die Freiheit der Religionsausübung ist verfassungsrechtlich geschützt 
und wird in der Praxis respektiert. Die Muslime machen 96 % der Bevölkerung aus (FH 2023).
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Etwa 97,2 % sind Muslime (die meisten gehören einer der vier großen Sufi-Bruderschaften an), zu
den Christen zählen sich etwa 2,7 % (meist römisch-katholisch) (Schätzung 2019) (CIA 1.5.2024). 
Es  gibt  ungefähr  100  jüdische  Einwohner.  Es  liegen  keine  Berichte  über  antisemitische 
Handlungen vor (USDOS 22.4.2024).
Es gibt zahlreiche Mischehen. Spannungen zwischen Muslimen und Christen sind äußerst selten 
(BS 19.3.2024).
Alle religiösen Organisationen sind gesetzlich verpflichtet, sich bei der Regierung registrieren zu 
lassen, um den Rechtsstatus einer Vereinigung zu erhalten (USDOS 30.6.2024).
Trotz der verfassungsmäßigen Trennung von Religion und Staat üben die muslimischen Sufi-
Marabuts einen gewissen Einfluss auf Wähler und Politiker aus, insbesondere bei Themen wie 
Homosexualität, Ehe und Abtreibungsrecht (FH 2023).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI Coutry Report Senegal, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105891/country_report_2024_SEN.pdf, Zugriff 26.3.2024
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (30.6.2023): 2023 Report on International Religious 
Freedom: Senegal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111949.html, Zugriff 1.7.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 15. Minderheiten
Das Gesetz verbietet rassistische, ethnische oder religiöse Diskriminierung und die Behörden 
setzten es wirksam durch (USDOS 22.4.2024). Gemäß Schätzungen aus dem Jahr 2019, zählt 
sich die Mehrheit der Bevölkerung mit 39,7 % zur ethnischen Gruppe der Wolof. 7,5 % sehen sich
als Pulaar, 16 % als Sereer, 4,9 % als Mandinka, den Jola zugehöhrig sehen sich 4,2 %, zu den 
Soninke 2,4 %, wie auch andere Gruppen mit 5,4 % (einschließlich Europäer und Personen 
libanesischer Abstammung) (CIA 1.5.2024). 
Ethnische Gruppen lebten im Allgemeinen friedlich nebeneinander, doch kam es unter vielen 
ethnischen Gruppen zu Diskriminierungen, insbesondere gegenüber Personen aus niedrigeren 
Kasten,  und  Intellektuelle  oder  Geschäftsleute  aus  niedrigeren  Kasten  versuchten  oft,  ihre 
Kastenidentität zu verbergen. Solche Diskriminierungen wurden selten offen diskutiert. Es gibt 
keine  Gesetze,  die  die  Beteiligung  von  Angehörigen  von  Minderheitsgruppen  am  politischen 
Prozess einschränken würden, und sie beteiligen sich auch (USDOS 22.4.2024). 
Das  Kastensystem  ist  in  vielen  ethnischen  Gruppen  Senegals  noch  immer  weit  verbreitet. 
Personen  aus  niedrigeren  Kasten  werden  bei  der  Beschäftigung  diskriminiert  (FH  2023).  Zu 
Regierungsprogrammen,  mit  denen  solche  Vorurteile  abgebaut  werden  sollen,  gehörten 
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Maßnahmen, die die Einstellung von Frauen, Menschen mit Behinderungen und Jugendlichen
begünstigten (USDOS 22.4.2024).
Quellen:
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): Senegal - The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/senegal/, Zugriff 2.5.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Senegal, 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2097725.html, Zugriff 20.3.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Senegal, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/, Zugriff 26.4.2024
 16. Relevante Bevölkerungsgruppen
16.1. Frauen
Das Gesetz sieht für Frauen in vielen Bereichen den gleichen Rechtsstatus und die gleichen 
Rechte  wie  für  Männer  vor  (USDOS  22.4.2024).  Allerdings  enthält  das  Familiengesetzbuch 
Bestimmungen, die die "eheliche und väterliche Autorität" ausschließlich den Männern zugestehen 
und den Ehemann als Familienoberhaupt bezeichnen, wodurch Frauen Rechte und Autorität über 
ihren Haushalt und ihre Kinder verweigert werden (AI 24.4.2024; vgl. USDOS 22.4.2024). Die 
gesetzliche Definition der väterlichen Rechte stellt nach wie vor ein Hindernis für die Gleichstellung 
von Männern und Frauen dar. Zudem werden alle staatlichen Leistungen für Kinder an den Vater 
gezahlt. Frauen konnten nur dann rechtliches Haushaltsoberhaupt werden, wenn der Ehemann 
formell auf seine Autorität verzichtet oder wenn er nicht in der Lage ist, als Haushaltsvorstand zu 
handeln (USDOS 22.4.2024). 
Laut  Weltbank  können  nur  51,9  %  der  Bevölkerung  lesen  und  schreiben,  wobei  die 
Alphabetisierungsrate zwischen Männern (64,8 %) und Frauen (39,8 %) sehr unterschiedlich ist. 
Es gibt Anzeichen einer Verbesserung, da derzeit mehr Mädchen als Jungen die Primar- und 
Sekundarstufe besuchen (1,2 Mädchen auf einen Jungen). In der tertiären Bildung sind jedoch 
mehr Männer als Frauen vertreten. Viele Frauen beenden vorzeitig ihre Schulausbildung aufgrund 
von  Frühheirat  (BS  19.3.2024).  Die  Regierung  hat  2016  einen  Plan  zur  Verringerung  der 
Frühverheiratung gestartet, da fast jedes dritte senegalesische Mädchen vor dem 18 Lebensjahr 
verheiratet war (FH 2023).
Obwohl Frauen rechtlich gesehen gleichberechtigten Zugang zu Land haben, ist es aufgrund
traditioneller  Praktiken  für  Frauen  schwierig,  in  ländlichen  Gebieten  Eigentum  zu  erwerben 
(USDOS  22.4.2024), und es kommt zu systematischer Benachteiligung von Frauen durch die 
Erbschaftsgesetze (BS 19.3.2024). Traditionelle Gepflogenheiten schränken die Möglichkeiten von 
Frauen ein, Eigentum zu erwerben, und die lokalen Erbschaftsregeln erschweren es Frauen, 
Erben zu werden (FH 2023).  Diskriminierende Gesetze und politische Maßnahmen schränkten 
auch den Zugang von Frauen zu und die Kontrolle über Kapital ein (USDOS 22.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 28
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Es gibt keine Gesetze, die die Beteiligung von Frauen oder Angehörigen von Minderheitengruppen
am politischen Prozess einschränken, und sie beteiligen sich auch. Das Gesetz schreibt vor, dass 
die Kandidatenlisten der politischen Parteien die gleiche Anzahl von Männern und Frauen für 
gewählte Positionen auf allen Ebenen enthalten müssen. Obwohl die Zahl der Frauen in gewählten 
Positionen gestiegen ist, hat das Gesetz ihre Rolle bei der Ausübung politischer Autorität nicht 
wesentlich erweitert, da es weder für Führungspositionen in den Parteien noch für andere wichtige 
Entscheidungsgremien  wie  das  Kabinett  und  die  Justiz  gilt  (USDOS  22.4.2024).  Durch  das 
Paritätsgesetz  von  2010  hat  sich  die  Zahl  der  weiblichen  Abgeordneten  in  der 
Nationalversammlung deutlich erhöht. Derzeit sind 73 der 165 Abgeordneten weiblich (44 %). 
Innerhalb der politischen Parteien besteht jedoch nach wie vor ein Ungleichgewicht, da die meisten 
Parteiführer Männer sind (BS 19.3.2024).  Frauen, die in ein Amt gewählt wurden, sahen sich 
häufig  zusätzlichem  Druck  ausgesetzt,  die  traditionellen  untergeordneten  Geschlechterrollen 
beizubehalten, was es ihnen erschwerte, substanzielle Führungsrollen im politischen Bereich zu 
übernehmen (USDOS 22.4.2024).
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf kommt vor und ist die am 
weitesten verbreitete Form der Diskriminierung. Frauen werden bei der Beschäftigung und der 
Führung von Unternehmen diskriminiert (USDOS 22.4.2024). Im Durchschnitt verdienten Frauen, 
im gleichen Beruf weniger als die Hälfte des Gehalts von Männern (USDOS 20.3.2023). Offiziellen 
Statistiken  zufolge  machen  Frauen  39,5  %  der  Erwerbsbevölkerung  aus,  vor  allem  in  der 
informellen  Wirtschaft,  insbesondere  als  Haushälterinnen  oder  Marktverkäuferinnen  (BS 
19.3.2024).
Das Gesetz verbietet Vergewaltigung, geht aber nicht auf das Geschlecht der Überlebenden ein. 
Auch die Vergewaltigung in der Ehe ist nicht Gegenstand des Gesetzes. Straftätern drohen 10 bis 
20 Jahre Gefängnis, in besonders schweren Fällen sogar lebenslänglich (USDOS  22.4.2024). 
Vergewaltigung galt als Ordnungswidrigkeit, bevor Präsident Sall im Januar 2020 ein Gesetz 
unterzeichnete, das sie unter Strafe stellt; dies geschah nach Demonstrationen im Jahr 2019, die 
durch  die  Ermordung  einer  23-jährigen  Frau  bei  einer  versuchten  Vergewaltigung  ausgelöst 
wurden (FH 2023). 
Die Regierung setzte die bestehenden Gesetze nicht durch, vor allem bei Gewalt innerhalb der 
Familie. Häusliche Gewalt wird mit einer Gefängnisstrafe von 10 bis 20 Jahren und bei Mord mit 
lebenslanger Haft geahndet. Die Polizei greift allerdings in der Regel bei häuslicher Gewalt nicht 
ein.  Es  gibt  kein  Gesetz  zum  Schutz  von  Überlebenden  von  Vergewaltigungen  (USDOS 
22.4.2024).
Das Justizministerium ist für die Bekämpfung der häuslichen Gewalt zuständig, hat jedoch keine 
Programme zur Bekämpfung durchgeführt. Das von der Regierung betriebene Ginddi-Zentrum in 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 28
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