simb-lib-2022-09-21-ke

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Jahren verschiedene politische und institutionelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption  
eingeführt hat (TIZ 8.2022), gab es im Laufe des Jahres 2021 zahlreiche Berichte über Korruption  
in der Regierung (USDOS 12.4.2022). Die Korruption hält sowohl im öffentlichen als auch im  
privaten Sektor an und ist stark institutionalisiert (USDOS 12.4.2022; vgl. TIZ 8.2022). Simbabwe  
belegte 2021 Platz 157 von 180 Plätzen im internationalen Korruptionsvergleich von Transparency  
International (TI 2022).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- TI – Transperancy International (2022): Corruption Perceptions Index, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2021, Zugriff 19.9.2022
- TIZ – Transperancy International Zimbabwe (8.2022): THE NATIONAL ANTI-CORRUPTION 
INDABA 2022: Building Consensus and Resolve to Tackle Public Sector Corruption, 
https://www.tizim.org/wp-content/uploads/2021/11/indaba-report-2022-.pdf, Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Mehrere  inländische  und  internationale  Menschenrechtsgruppen  sind  in  Simbabwe  tätig  und 
untersuchen und veröffentlichen ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle. Diese Gruppen sind  
Einschränkungen durch die Regierung, Einmischung, Überwachung, Beschlagnahme von Material  
und  Unterlagen,  Verhaftung  und  anderen  Formen  der  Schikanierung  ausgesetzt.  Zu  den 
wichtigsten inländischen Akteuren der Zivilgesellschaft gehören der Heal Zimbabwe Trust, die  
Legal Resources Foundation, Women and Men of Zimbabwe Arise, die Women's Coalition, die  
Zimbabwe Coalition on Debt and Development, das Zimbabwe Election Support Network, die  
Zimbabwe Environmental Law Association, das Zimbabwe Human Rights NGO Forum, Zimbabwe  
Lawyers for Human Rights und das Zimbabwe Peace Project (USDOS 12.4.2022). Das Simbabwe  
Human  Rights  NGO  Forum  ist  ein  Zusammenschluss  von  23  Menschenrechts-NGOs  in 
Simbabwe. Zu den Aktivitäten des Forums gehören unter anderem die Herausgabe des Monthly  
Political Violence Report (MPVR), sowie die Vertretung in Fällen von organisierter Gewalt und  
Folter vor nationalen und internationalen Gerichten ( HRFZ o.D.). Das Zimbabwe Peace Project  
(ZPP) berichtet ebenfalls über Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle politischer Gewalt (ZPP  
8.2022a, ZPP 8.2022b).
NGOs unterliegen trotz der in der Verfassung verankerten Rechte Einschränkungen durch Gesetze 
wie  das  Criminal  Law  (Codification  and  Reform)  Act  (CLCRA)  und  das  Gesetz  über  private 
Freiwilligenorganisationen (PVO). Jede Organisation, die wohltätige oder humanitäre Arbeit leistet,  
muss sich als PVO registrieren lassen, und die Unterbrechung der Aktivitäten von PVOs und  
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NGOs durch die Behörden ist relativ häufig. Leiter und Mitglieder von NGOs waren 2021 mit  
Verhaftungen, Entführungen und anhaltender Kontrolle konfrontiert (FH 24.2.2022).
Quellen:
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (o.D.): HR Forum Zim: About us, 
https://www.hrforumzim.org/contact-us/members/about/, Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
- ZPP – Zimbabwe Peace Project (8.2022a): Empowering YPwD to Monitor & Document Human 
Rights Violations affecting their Constituency, 
https://data.zimpeaceproject.com/api/files/1662977895783dqffqcahuwp.pdf, Zugriff 19.9.2022
- ZPP – Zimbabwe Peace Project (8.2022b): Politics Ruling Law in Zimbabwe, 
https://data.zimpeaceproject.com/api/files/1663135878106mpsqb25trhp.pdf, Zugriff 19.9.2922
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es besteht keine Wehrpflicht, im Alter von 18-22 Jahren kann freiwilliger Militärdienst absolviert 
werden. Frauen sind auch berechtigt, Militärdienst zu leisten (CIA 2.9.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 16.9.2022
 11. Allgemeine Menschenrechtslage
Simbabwe ist Vertragspartei einiger internationaler Menschenrechtsabkommen ( HRFZ 24.6.2022; 
vgl. IWGIA 1.4.2022) . Die Verwirklichung der grundlegenden Menschenrechte ist allerdings nach  
wie vor eine Herausforderung (IWGIA 1.4.2022), wodurch sich die Menschenrechtslage im Land  
weiter verschlechtert (AI 29.3.2022). Die Regierung von Präsident Emmerson Mnangagwa hat es  
versäumt, sinnvolle Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte zu ergreifen und Gerechtigkeit  
für schwere Übergriffe zu gewährleisten, die im Jahr 2021 hauptsächlich von Sicherheitskräften  
begangen wurden (HRW 13.1.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Hinzu kommt, dass die Regierung  
Lockdowns im Zuge der Covid-19-Pandemie dazu verwendet hat, um politische Aktivitäten weiter  
einzuschränken  (AI  29.3.2022;  vgl  OHCHR  21.9.2021).  Entführungen,  Folter,  willkürliche 
Verhaftungen  und  andere  Übergriffe  gegen  Oppositionspolitiker  und  Aktivisten  werden  nicht 
ernsthaft untersucht (HRW 13.1.2022; USDOS 12.4.2022, AI 29.3.2022), wodurch Straflosigkeit  
nach wie vor ein Problem bleibt (USDOS 12.4.2022). Es kommt auch zu extralegalen Tötungen  
durch Sicherheitskräfte (AI 29.3.2022).
Die  Regierung  arbeitet  häufig  mit  dem  UNHCR  und  anderen  humanitären  Organisationen 
zusammen,  um  Flüchtlingen,  zurückkehrenden  Flüchtlingen,  Asylbewerbern  und  anderen 
gefährdeten  Personen  Schutz  und  Hilfe  zu  bieten.  Nach  Schätzungen  internationaler  
Organisationen gab es in Simbabwe im Jänner 2022 mehr als 20.000 Binnenflüchtlinge (IDPs).  
Viele  Binnenvertriebene  aus  früheren  Notsituationen  leben  weiterhin  unter  katastrophalen 
Bedingungen  und  ohne  sanitäre  Grundversorgung.  Auch  bei   Zwangsräumungen  in  Städten 
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werden Menschen vertrieben, die genauen Zahlen hierzu sind nicht bekannt. Binnenvertriebene  
gehören  zu  den  am  stärksten  von  Ernährungsunsicherheit  bedrohten  Menschen  (USDOS 
12.4.2022).
Die staatliche Simbabwische Menschenrechtskommission (ZHRC) führt weiterhin Seminare zur  
Sensibilisierung für die Menschenrechte im Land durch (IWGIA 1.4.2022). Über ihre Website, eine  
Hotline  und  mobile  Rechtsberatungsstellen,  die  nach  der  Aussetzung  während  der  Covid-19-
Lockdownregelungen wieder in Betrieb genommen wurden, informiert die ZHRC die Öffentlichkeit  
und nimmt Beschwerden aus der Bevölkerung zur Untersuchung entgegen. Die ZHRC verfügt  
jedoch  nicht  über  genügend  Ressourcen,  um  die  Zahl  der  eingegangenen  Beschwerden  zu 
untersuchen (USDOS 12.4.2022).
Die Regierung hat nicht offen versucht, die Arbeit der ZHRC zu behindern, wenn diese kritisch  
gegenüber den Maßnahmen der Regierung oder der Sicherheitsdienste war. Einige NGOs stellen  
allerdings die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der ZHRC in Frage (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2066570.html, Zugriff 19.9.2022
- IWGIA – International Work Group for Indigenous Affairs (1.4.2022): The Indigenous World 
2022: Zimbabwe, https://www.iwgia.org/en/zimbabwe/4646-iw-2022-zimbabwe.html, Zugriff 
16.9.2022
- OHCHR – UN Office of the High Commissioner for Human Rights (21.9.2021): Attacks on 
Human Rights Lawyers 2020/21 Report, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/l4l-
zlhr-report-on-zimbabwe-final-september-2021_0.pdf. Zugriff 19.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
19.9.2022
 12. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht Meinungsfreiheit vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien,  
aber restriktive Gesetzte schränken diese Freiheiten ein (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022,  
IPS 9.5.2022). Die Behörden sind gegenüber Menschen, die abweichende Meinungen äußern,  
zunehmend feindselig (AI 29.3.2022). Die Simbabwer genießen zwar eine gewisse Freiheit und  
Offenheit  bei  privaten  Diskussionen,  aber  die  offizielle  Überwachung  politischer  Aktivitäten 
schreckt  vor  einer  ungehinderten  Meinungsäußerung  ab.  Einzelne  Personen  wurden  wegen 
kritischer Beiträge in den sozialen Medien verhaftet, was zu einer Selbstzensur im Internet geführt  
hat (FH 24.2.2022). Personen, die der Beleidigung des Präsidenten und seines Amtes beschuldigt  
werden,  werden  nach  einem  Gesetz  angeklagt,  das  die  Untergrabung  der  Autorität  des 
Präsidenten oder die Beleidigung eines Präsidenten unter Strafe stellt (USDOS 12.4.2022).
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Im Dezember 2021  trat  das  Gesetz  über  Cybersicherheit  und  Datenschutz  in  Kraft.  Mehrere 
Nichtregierungsorganisationen haben das Gesetz kritisiert, weil es das Recht des Einzelnen auf  
freie Meinungsäußerung im Internet einschränkt und den Behörden die Möglichkeit bietet, private  
Kommunikation  zu  überwachen und  Oppositionelle  ins Visier  zu  nehmen  (FH  24.2.2022;  vgl. 
Pressenza 14.8.2022; HRFZ 24.6.2022).
Am World Press Freedom Index 2022 von Reporter ohne Grenzen (RSF) liegt Simbabwe auf Platz  
137 von 180 untersuchten Staaten (RSF o.D). Damit ist Simbabwe im Vergleich zum Vorjahr um 6  
Plätze zurückgefallen (Pressenza 14.8.2022).
Die  Regierung  verhaftet,  inhaftiert  und  schikaniert  weiterhin  Journalisten,  Kritiker  und  
Oppositionspolitiker (USDOS 12.4.2022; vgl. IPS 9.5.2022; HRFZ 24.6.2022). Die unabhängigen  
Medien  arbeiten  zwar  weiter,  aber  Journalisten  und  Redakteure  üben  sich  in  Selbstzensur 
(USDOS  12.4.2022;  vgl.  FH  24.2.2022;  RSF  5.2022).  Die  Telefongespräche  von  Journalisten 
werden  häufig  überwacht  (RSF  5.2022).  Mindestens  15  Journalisten  wurden  im  Jahr  2021 
verhaftet oder von Sicherheitskräften attackiert (AI 29.3.2022). Auch im Jahr 2022 wurden bereits  
mehrere  Journalisten  während  ihrer  Arbeit  wegen  verschiedener  Delikte  festgenommen  (AJ 
16.6.2022). Laut RSF befinden sich derzeit (Stand September 2022) keine Journalisten in Haft  
(RSF 16.9.2022). Das Land hat zwar einen stetigen Anstieg an Festnahmen von Journalisten zu  
verzeichnen,  welche  allerdings  trotz  oft  wochenlanger  Untersuchungshaft  nicht  zu  Haftstrafen 
führen (Pressenza 14.8.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- AJ – Al Jazeera (16.6.2022): In Zimbabwe, reporter’s conviction sparks fears of renewed 
abuse, https://www.aljazeera.com/features/2022/6/16/in-zimbabwe-reporters-conviction-sparks-
fears-of-renewed-abuse, Zugriff 16.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- IPS – Inter Press Service (9.5.2022): Zimbabwe’s Press Freedom, One Step Forward, Three 
Steps Backward, https://www.ipsnews.net/2022/05/zimbabwes-press-freedom-one-step-
forward-three-steps-backward/, Zugriff 5.10.2022
- Pressenza (14.8.2022): Arrests of journalists begin in Zimbabwe under cybersecurity law, 
https://www.pressenza.com/2022/08/arrests-of-journalists-begin-in-zimbabwe-under-
cybersecurity-law/, Zugriff 16.9.2022
- RSF – Reporter ohne Grenzen (16.9.2022): Abuses in real time in Zimbabwe, 
https://rsf.org/en/barometer?exaction_pays_pays=96&exaction_pays_annee=2022#exaction-
pays, Zugriff 16.9.2022
- RSF – Reporter ohne Grenzen (5.2022): Zimbabwe, https://rsf.org/en/country/zimbabwe, 
Zugriff 16.9.2022
- RSF – Reporter ohne Grenzen (o.D.): World Press Freedom Index 2022, 
https://rsf.org/en/index, Zugriff 16.9.2022
- USDOS – United StatesDepartment of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
16.9.2022
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13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Versammlungsfreiheit  ist  verfassungsmäßig  garantiert,  wird  aber  in  der  Praxis  kaum 
eingehalten  (FH  24.2.2022;  vgl.  USDOS  12.4.2022),  insbesondere  hinsichtlich  der  politischen 
Opposition und Regierungskritikern (USDOS 12.4.2022). Im November 2019 wurde das repressive  
Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch das Gesetz über die Aufrechterhaltung  
von  Frieden  und  Ordnung  (MOPA)  ersetzt,  das  jedoch  nach  wie  vor  strenge  
Versammlungsbeschränkungen enthält (FH 24.2.2022). Die Behörden haben Versammlungsrechte 
beschnitten, indem Covid-19-Regeln instrumentalisiert worden sind. Dabei wurde hauptsächlich  
auf politische Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen mit abweichenden Meinungen  
abgezielt  (AI  29.3.20222;  vgl.  USDOS  12.4.2022).  Einige  solcher  Personen  wurden  
festgenommen.  Die  meisten  kamen  nach  einigen  Tagen  oder  einigen  Wochen  wieder  frei, 
vereinzelt wurden Haftstrafen ausgesprochen (AI 29.3.2022). Kundgebungen zur Unterstützung  
der  Regierungspartei  werden  im  Allgemeinen  nicht  behindert,  ebenso  wie  religiöse  
Versammlungen  von  Gruppen,  die  als  loyal  gegenüber  der  Regierungspartei  gelten  (USDOS 
12.4.2022). Oppositionsgruppen bemühen sich weiterhin, Versammlungen zu organisieren, aber  
ihre Bemühungen werden von den Behörden regelmäßig vereitelt. Das Zimbabwe Peace Project  
(ZPP) verzeichnete im Jahr 2021 weit verbreitete Störungen von Veranstaltungen, Schikanen und  
Einschüchterungsversuche gegen Oppositionsgruppen und -führer (FH 24.2.2022).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung hat auch  
dieses Recht eingeschränkt. Anhänger der Regierungspartei, manchmal mit direkter Unterstützung  
der Regierung oder mit stillschweigender Billigung, schüchtern Mitglieder von Organisationen ein,  
die als regierungsfeindlich angesehen werden (USDOS 12.4.2022).
Am 5.11.2021 haben die simbabwischen Behörden das Private Voluntary Organisations (PVO)  
Amendment Bill zur Änderung des Gesetzes über private Freiwilligenorganisation im Amtsblatt  
veröffentlicht (Veritas o.D.). Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf geben der Regierung die  
uneingeschränkte  Befugnis,  jede  PVO  als  „hochriskant“  oder  „anfällig“  für  terroristischen 
Missbrauch  einzustufen,  was  es  ihr  ermöglicht,  die  Registrierung  einer  PVO  zu  widerrufen. 
Organisationen der Zivilgesellschaft haben Bedenken darüber geäußert, dass das Gesetz zur  
Änderung  der  PVO  gegen  nationale,  regionale  und  internationale  Standards  der  
Vereinigungsfreiheit  verstößt  (RFKHR  2.3.2022).  Sie  betonen,  dass  das  PVO-Gesetz  den 
Behörden einen unkontrollierten Ermessensspielraum einräumt und seine Bestimmungen zu weit  
gefasste und vage Formulierungen enthalten, die einen Missbrauch gegen politisch missliebige  
Organisationen  begünstigen  (RFKHR  2.3.2022;  vgl.  HRFZ  24.6.2022;  INCL  15.6.2022).  Der 
Gesetzentwurf wurde vom parlamentarischen Rechtsausschuss als verfassungskonform eingestuft  
und  durchläuft  derzeit  die  zweite  Verhandlungsrunde  in  der  Nationalversammlung  (TNH 
16.8.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 31
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- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of  
the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report 
Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE-
OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022
- ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (15.6.2022): Civic Freedom Monitor: 
Zimbabwe, https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/zimbabwe, Zugriff 16.9.2022
- RFKHR – Robert F. Kennedy Human Rights (2.3.2022): Zimbabwe must withdraw the Private 
Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill, https://rfkhumanrights.org/zimbabwe-must-
withdraw-the-pvo-amendment-bill, Zugriff 15.9.2022
- TNH – The News Hawks (16.8.2022): International remittances figures expose PVO Bill folly, 
https://thenewshawks.com/international-remittances-figures-expose-pvo-bill-folly/, Zugriff 
15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
- Veritas (o.D.): Private Voluntary Organizations Amendment Bill, H.B. 10, 2021, 
http://www.veritaszim.net/node/5325, Zugriff 15.9.2022
 14. Haftbedingungen
In  den  Gefängnissen  und  Haftanstalten  herrschen  harte  Bedingungen.  Während  einige 
Gefängnisse  unter  ihrer  Kapazität  arbeiten,  berichteten  NGOs,  dass  die  meisten  aufgrund 
veralteter  Infrastruktur  und  gerichtlicher  Rückstände  überbelegt  sind  (USDOS  12.4.2022).  Die 
überfüllten Gefängnisse sind unhygienisch, es herrscht Lebensmittelknappheit (FH 24.2.2022; vgl.  
BT 1.9.2022) und die Gefangenen laufen Gefahr, sich mit Krankheiten wie Covid-19 anzustecken  
(FH 24.2.2022). Krankheiten wie Masern, Tuberkulose und HIV/AIDS-Erkrankungen treten am  
häufigsten in den Gefängnissen mit den schlechtesten Bedingungen auf. Die Häftlinge haben  
Zugang zu einer sehr grundlegenden medizinischen Versorgung, da es in fast jedem Gefängnis  
eine  Klinik  und  einen  Arzt  gibt.  Obwohl  die  Gefangenen  zur  medizinischen  Behandlung  in 
Krankenhäuser gebracht werden können, führen die unhygienischen Bedingungen und die kalten  
Winter zu schweren und manchmal tödlichen Erkrankungen (USDOS 12.4.2022).
Es kommt vor, dass Gefängniswärter Gefangene schlagen und misshandeln (USDOS 12.4.2022;  
FH 24.2.2022). Die Häftlinge sind bei der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln auf  
Familienangehörige oder andere Häftlinge angewiesen. Gefangene, die als unterernährt eingestuft  
werden, erhalten zusätzliche Mahlzeiten. Häftlinge, denen eine Kaution verweigert wurde, werden  
oft mehrere Jahre lang in stark überfüllten Untersuchungshaftanstalten festgehalten, während sie  
auf ihren Prozess warten. Frauen werden in separaten Gefängnistrakten untergebracht und von  
weiblichen Wärtern bewacht. Weibliche Häftlinge berichten über Gewalt und sexuellen Missbrauch  
(USDOS 12.4.2022). Die Kirchen berichten, dass sie mit den simbabwischen Gefängnis- und  
Strafvollzugsdiensten zusammenarbeiten, um die Lebensbedingungen in den Gefängnissen zu  
verbessern (USDOS 2.6.2022).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 31
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- BT – Business Times (1.9.2022): Parly pushes for better prison conditions, 
https://businesstimes.co.zw/parly-pushes-for-better-prison-conditions/, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International 
Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 
15.9.2022
- USDOS – United States [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – 
Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022
 15. Todesstrafe
Die  Todesstrafe  ist  in  der  simbabwischen  Verfassung  vorgesehen  (NC  7.7.2022;  vgl.  CP 
27.4.2022). Laut Amnesty International wurde im Jahr 2021 ein Mal die Todesstrafe verhängt, zu  
Ende des Jahres 2021 befanden sich 66 zum Tode verurteilte Männer in Haft, die alle wegen  
Mordes inhaftiert waren (AI 17.5.2022). Die letzte Hinrichtung wurde im Jahr 2005 vollstreckt. Die  
Gerichte fällen allerdings weiterhin Todesurteile und diese werden auch in der Berufung bestätigt.  
Im  Jahr  2013  begann  der  rechtliche  Prozess  zur  Abschaffung  der  Todesstrafe.  Die  neue 
Verfassung, die in Kraft trat, beschränkte die Todesstrafe ausschließlich auf schweren Mord, der  
von einem Mann zwischen 18 und 70 Jahren begangen wurde (TH 20.10.2021).
Am 13. April 2021 ordnete der simbabwische Präsident Emmerson Mnangagwa unter anderem die  
Umwandlung der Todesurteile aller Gefangenen, die seit mindestens acht Jahren in der Todeszelle 
sitzen, in lebenslange Haftstrafen an (AI 17.5.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (17.5.2022): Amnesty International Global Report: Death Sentences 
and Executions 2021, https://www.amnesty.org.au/wp-content/uploads/2022/05/REPORT_-
Amnesty-Death-Sentences-and-Executions-2021-v2-web.pdf, Zugriff 15.9.2022
- CP – Constitute Project (27.4.2022): Zimbabwe’s Constitution of 2013, 
https://www.constituteproject.org/constitution/Zimbabwe_2013.pdf, Zugriff 15.9.2022
- NC – News Central (7.7.2022): Amnesty International in Zambabwe Calls for Ban on Death 
Penalty, https://newscentral.africa/amnesty-international-in-zimbabwe-calls-for-ban-on-death-
penalty/, Zugriff 15.9.2022
- TH – The Herald (20.10.2021): Editorial Comment: Time Ripe for Abolition of Death Penalty, 
https://www.herald.co.zw/editorial-comment-time-ripe-for-abolition-of-death-penalty/, Zugriff 
5.10.2022
 16. Religionsfreiheit
86 % der Bevölkerung in Simbabwe sind Christen, 11 % geben keine Glaubenszugehörigkeit an; 2  
% sind Anhänger traditioneller Religionen und 1 % sind Muslime (USDOS 2.6.2022; vgl. CIA  
2.9.2022).  Die  Verfassung  verbietet  religiöse  Diskriminierung  und  sieht  Religionsfreiheit  vor, 
einschließlich der Freiheit, seine Religion öffentlich oder privat, allein oder zusammen mit anderen  
auszuüben, zu verbreiten und zum Ausdruck zu bringen (USDOS 2.6.2022). Im Allgemeinen wird  
die Religionsfreiheit im Land auch geachtet. Glaubensgemeinschaften, die als regierungskritisch  
empfunden werden, sind jedoch Schikanen ausgesetzt (FH 24.2.2022). So berichten einige NGOs,  
dass  Sicherheitsdienste  gegen  einige  religiöse  Amtsträger  vorgingen,  die  sich  an  politischen 
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Diskussionen  beteiligten,  die  als  negativ  gegenüber  der  Regierung  wahrgenommen  wurden 
(USDOS 2.6.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International 
Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 
15.9.2022
 17. Minderheiten
Laut Regierungsstatistiken macht die ethnische Gruppe der Shona 82 % der Bevölkerung aus,  
Ndebele 14 %, Weiße und Asiaten weniger als 1 % und andere Gruppen 3 % (USDOS 12.4.2022;  
vgl.  CIA  2.9.2022).  Die  ethnische  Shona-Mehrheit  in  Simbabwe  dominiert  die  regierende 
Zimbabwe  African  National  Union-Patriotic  Front  (ZANU-PF),  und  Angehörige  der  Ndebele-
Minderheit haben bisweilen ihre Frustration über die politische Marginalisierung sowohl durch die  
ZANU-PF als auch durch die Oppositionspartei Movement for Democratic Change Alliance (MDC  
Allianz) zum Ausdruck gebracht (FH 24.2.2022).
Die Verfassung enthält fortschrittliche und deutliche Formulierungen zum Schutz von Minderheiten  
vor  Gewalt  und  Diskriminierung.  Bei  der  Umsetzung  ergeben  sich  –  teils  schwerwiegende  – 
Lücken,  etwa  beim  Zugang  zu  persönlichen  Identitätsdokumenten  für  bestimmte  ethnische 
Minderheitengruppen  und  den  daraus  resultierenden  Auswirkungen  auf  den  Zugang  zu 
Dienstleistungen und Staatenlosigkeit. In der Praxis gibt es weiterhin Diskriminierung aufgrund von  
Ethnie und Stammeszugehörigkeit (USDOS 12.4.2022).
Die  von  der  Regierung  kontrollierten  Medien  verunglimpfen  keine  weißen  Bürger  mehr  oder 
machen sie für die Probleme des Landes verantwortlich, wie es unter dem früheren Präsidenten  
Robert  Mugabe  üblich  war.  Berichten  zufolge  werden  einige  ethnische  Minderheiten  in  den 
Grenzgebieten,  wie  das  Volk  der  Tonga  in  Binga,  von  Entwicklungsprojekten  der  Regierung 
ausgeschlossen. Die Menschen in diesen Gebieten sind von Ernährungsunsicherheit betroffen und 
verfügen über keine moderne Infrastruktur (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
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18. Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen
Die Verfassung sieht für Frauen und Männer den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte  
vor (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Es gibt einen institutionellen Rahmen für die Rechte  
der  Frauen  und  die  Gleichstellung  der  Geschlechter  durch  das  Ministerium  für  
Frauenangelegenheiten  und  die  Gleichstellungskommission,  eine  der  durch  die  Verfassung 
eingerichteten  unabhängigen  Kommissionen  (USDOS  12.4.2022).  Trotz  des  gesetzlichen 
Schutzes  vor  geschlechtsspezifischer  Diskriminierung  werden  Frauen  in  der  Praxis  erheblich 
benachteiligt,  unter  anderem  bei  Beschäftigung  und  Entlohnung  (FH  24.2.2022;  vgl.  BS 
29.4.2020). Säkulare und religiöse Institutionen in Simbabwe verfestigen Geschlechterstereotypen  
und  die  Konstruktionen  von  Männlichkeit,  die  Macht,  Gewalt  und  Dominanz  betonen  (PR 
19.5.2022).
Obwohl das Gesetz Sexualdelikte, einschließlich Vergewaltigung und Vergewaltigung in der Ehe,  
unter  Strafe  stellt,  sind  diese  Verbrechen  weiterhin  weit  verbreitet.  Frauen  wurden  sexuell 
angegriffen,  wenn  sie  sich  in  öffentlichen  Krankenhäusern  behandeln  ließen,  Wasser  aus 
kommunalen Brunnen holten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln fuhren (USDOS 12.4.2022). Laut  
der  Zimbabwe  Gender  Commission  werden  täglich  mindestens  22  Frauen  vergewaltigt.  Die 
Kommission  berichtet  außerdem,  dass  eines  von  drei  Mädchen  vergewaltigt  oder  sexuell 
missbraucht wird, bevor es 18,5 Jahre alt ist. Die Vorsitzende der Zimbabwe Gender Commission  
verweist auf eine steigende  Zahl  an  Vergewaltigungen  und betont, dass viele Fälle aufgrund  
verschiedener kultureller, religiöser und sozialer Probleme nicht gemeldet werden (SN 7.8.2022).  
Neben  anderen  Faktoren  hemmen  die  soziale  Stigmatisierung  und  die  gesellschaftliche 
Wahrnehmung, dass Vergewaltigung eher ein „Normalfall“ sei, nach wie vor die Anzeige von  
Vergewaltigungen  (USDOS  12.4.2022).  Häusliche  Gewalt  und  geschlechtsspezifische  Gewalt 
haben vor allem während der Covid-19-Pandemie zugenommen (USDOS 12.4.2022; vgl. UNICEF  
15.11.2021). Obwohl häusliche Gewalt mit einer Geldstrafe und einer Höchststrafe von 10 Jahren  
Haft geahndet wird, betrachten die Behörden sie im Allgemeinen als Privatangelegenheit und  
verfolgen sie selten. Vergewaltigungsopfer erhalten vor Gericht nicht durchgängig Schutz (USDOS  
12.4.2022).  Nach  dem  Schwangerschaftsabbruchgesetz  von  1977  ist  ein  
Schwangerschaftsabbruch illegal, es sei denn, er wurde von den staatlichen Behörden, darunter  
auch  von  den  Gerichten,  genehmigt.  Dabei  muss  bestätigt  werden,  dass  die  Empfängnis 
unrechtmäßig  war.  Dies  kann  der  Fall  sein  bei  sexueller  Gewalt,  Inzest  oder  anderen 
gesundheitlichen Umständen, die eine Entbindung unmöglich machen (TH 28.9.2021).
Der Multiple Indicator Cluster Survey 2019 schätzte die Müttersterblichkeit auf 462 Todesfälle pro  
100.000 Lebendgeburten (USDOS 12.4.2022). Viele schwangere Frauen und Mädchen meiden  
öffentliche  Krankenhäuser,  da  diese  nicht  adäquat  ausgerüstet  und  nicht  kostenlos  sind. 
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Hausgeburten wiederum führen zu einem Risiko, an mit einer Geburt verbundenen Verletzungen  
zu leiden (AI 29.3.2022).
Die von der Regierung kontrollierten Medien führten verschiedene Initiativen zur Bekämpfung  
geschlechtsspezifischer Gewalt durch Radioprogramme und eine nationale Hotline ein (USDOS  
12.4.2022).  Zivilgesellschaftliche  Organisationen  arbeiten  gemeinsam  mit  der  Regierung  an 
Kampagnen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und zur Sensibilisierung der Bevölkerung  
in allen Provinzen (TH 28.9.2021; vgl. USDOS 12.4.2022).
Frauen  und  ihre  Interessen  sind  im  politischen  System  unterrepräsentiert  (FH  24.2.2022). 
Politische Führerinnen und Menschenrechtsaktivistinnen wurden physisch und durch Drohungen  
und Einschüchterung über soziale Medien angegriffen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the 
World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, 
Zugriff 1.9.2022
- BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): BTI 2020 Country Report Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029547/country_report_2020_ZWE.pdf, Zugriff 15.9.2022
- FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022
- PR – Peace Review (19.5.2022): Understanding and Addressing Femicide in Peacetime 
Zimbabwe, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/10402659.2022.2055894?af=R, Zugriff 
15.9.2022
- SN – Sunday News (7.8.2022): 22 raped per day in Zimbabwe, 
https://www.sundaynews.co.zw/22-raped-per-day-in-zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022
- TH – The Herald (28.9.2021):  Gender-Based Violence Cases Increase Under Lockdown, 
https://www.herald.co.zw/gender-based-violence-cases-increase-under-lockdown/, Zugriff 
5.10.2022
- UNICEF – United Nations Children’s Fund (15.11.2021): Delivering justice to survivors of 
sexual and gender-based violence through DNA evidence, 
https://www.unicef.org/zimbabwe/stories/delivering-justice-survivors-sexual-and-gender-based-
violence-through-dna-evidence, Zugriff 15.9.2022
- USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human 
Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 
15.9.2022
18.2. Kinder
In Simbabwe gelten 60 % der Kleinkinder als „multidimensional arm“, was bedeutet, dass sie mit  
mehreren  Mangelerscheinungen  konfrontiert  sind,  darunter  Unterernährung,  unzureichende 
Bildung und schlechter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum und sauberem Trinkwasser 
(LFDW  9.2021).  Die  Grundbildung  in  Simbabwe  ist  weder  kostenlos  noch  universell.  Die 
Verfassung besagt, dass jeder Staatsbürger und jeder Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Land  
das Recht auf eine staatlich finanzierte Grundbildung hat, fügt jedoch den Vorbehalt hinzu, dass  
der  Staat,  wenn  er  Bildung  anbietet,  „im  Rahmen  der  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Mittel 
angemessene gesetzliche und andere Maßnahmen ergreifen muss“. Laut der Volkszählung 2012  
besuchten 87 % aller Kinder die Grundschule, aber die Schülerzahlen sanken ab dem Alter von 14  
Jahren (USDOS 12.4.2022). Laut UNICEF gehen derzeit 47 % der Jugendlichen (13-18 Jahre) des 
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