simb-lib-2022-09-21-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Jahren verschiedene politische und institutionelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption eingeführt hat (TIZ 8.2022), gab es im Laufe des Jahres 2021 zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 12.4.2022). Die Korruption hält sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor an und ist stark institutionalisiert (USDOS 12.4.2022; vgl. TIZ 8.2022). Simbabwe belegte 2021 Platz 157 von 180 Plätzen im internationalen Korruptionsvergleich von Transparency International (TI 2022). Quellen: - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE- OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022 - TI – Transperancy International (2022): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/en/cpi/2021, Zugriff 19.9.2022 - TIZ – Transperancy International Zimbabwe (8.2022): THE NATIONAL ANTI-CORRUPTION INDABA 2022: Building Consensus and Resolve to Tackle Public Sector Corruption, https://www.tizim.org/wp-content/uploads/2021/11/indaba-report-2022-.pdf, Zugriff 19.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 19.9.2022 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Mehrere inländische und internationale Menschenrechtsgruppen sind in Simbabwe tätig und untersuchen und veröffentlichen ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle. Diese Gruppen sind Einschränkungen durch die Regierung, Einmischung, Überwachung, Beschlagnahme von Material und Unterlagen, Verhaftung und anderen Formen der Schikanierung ausgesetzt. Zu den wichtigsten inländischen Akteuren der Zivilgesellschaft gehören der Heal Zimbabwe Trust, die Legal Resources Foundation, Women and Men of Zimbabwe Arise, die Women's Coalition, die Zimbabwe Coalition on Debt and Development, das Zimbabwe Election Support Network, die Zimbabwe Environmental Law Association, das Zimbabwe Human Rights NGO Forum, Zimbabwe Lawyers for Human Rights und das Zimbabwe Peace Project (USDOS 12.4.2022). Das Simbabwe Human Rights NGO Forum ist ein Zusammenschluss von 23 Menschenrechts-NGOs in Simbabwe. Zu den Aktivitäten des Forums gehören unter anderem die Herausgabe des Monthly Political Violence Report (MPVR), sowie die Vertretung in Fällen von organisierter Gewalt und Folter vor nationalen und internationalen Gerichten ( HRFZ o.D.). Das Zimbabwe Peace Project (ZPP) berichtet ebenfalls über Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle politischer Gewalt (ZPP 8.2022a, ZPP 8.2022b). NGOs unterliegen trotz der in der Verfassung verankerten Rechte Einschränkungen durch Gesetze wie das Criminal Law (Codification and Reform) Act (CLCRA) und das Gesetz über private Freiwilligenorganisationen (PVO). Jede Organisation, die wohltätige oder humanitäre Arbeit leistet, muss sich als PVO registrieren lassen, und die Unterbrechung der Aktivitäten von PVOs und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 31

NGOs durch die Behörden ist relativ häufig. Leiter und Mitglieder von NGOs waren 2021 mit Verhaftungen, Entführungen und anhaltender Kontrolle konfrontiert (FH 24.2.2022). Quellen: - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 19.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (o.D.): HR Forum Zim: About us, https://www.hrforumzim.org/contact-us/members/about/, Zugriff 19.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 19.9.2022 - ZPP – Zimbabwe Peace Project (8.2022a): Empowering YPwD to Monitor & Document Human Rights Violations affecting their Constituency, https://data.zimpeaceproject.com/api/files/1662977895783dqffqcahuwp.pdf, Zugriff 19.9.2022 - ZPP – Zimbabwe Peace Project (8.2022b): Politics Ruling Law in Zimbabwe, https://data.zimpeaceproject.com/api/files/1663135878106mpsqb25trhp.pdf, Zugriff 19.9.2922 10. Wehrdienst und Rekrutierungen Es besteht keine Wehrpflicht, im Alter von 18-22 Jahren kann freiwilliger Militärdienst absolviert werden. Frauen sind auch berechtigt, Militärdienst zu leisten (CIA 2.9.2022). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 16.9.2022 11. Allgemeine Menschenrechtslage Simbabwe ist Vertragspartei einiger internationaler Menschenrechtsabkommen ( HRFZ 24.6.2022; vgl. IWGIA 1.4.2022) . Die Verwirklichung der grundlegenden Menschenrechte ist allerdings nach wie vor eine Herausforderung (IWGIA 1.4.2022), wodurch sich die Menschenrechtslage im Land weiter verschlechtert (AI 29.3.2022). Die Regierung von Präsident Emmerson Mnangagwa hat es versäumt, sinnvolle Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte zu ergreifen und Gerechtigkeit für schwere Übergriffe zu gewährleisten, die im Jahr 2021 hauptsächlich von Sicherheitskräften begangen wurden (HRW 13.1.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Hinzu kommt, dass die Regierung Lockdowns im Zuge der Covid-19-Pandemie dazu verwendet hat, um politische Aktivitäten weiter einzuschränken (AI 29.3.2022; vgl OHCHR 21.9.2021). Entführungen, Folter, willkürliche Verhaftungen und andere Übergriffe gegen Oppositionspolitiker und Aktivisten werden nicht ernsthaft untersucht (HRW 13.1.2022; USDOS 12.4.2022, AI 29.3.2022), wodurch Straflosigkeit nach wie vor ein Problem bleibt (USDOS 12.4.2022). Es kommt auch zu extralegalen Tötungen durch Sicherheitskräfte (AI 29.3.2022). Die Regierung arbeitet häufig mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern und anderen gefährdeten Personen Schutz und Hilfe zu bieten. Nach Schätzungen internationaler Organisationen gab es in Simbabwe im Jänner 2022 mehr als 20.000 Binnenflüchtlinge (IDPs). Viele Binnenvertriebene aus früheren Notsituationen leben weiterhin unter katastrophalen Bedingungen und ohne sanitäre Grundversorgung. Auch bei Zwangsräumungen in Städten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 31

werden Menschen vertrieben, die genauen Zahlen hierzu sind nicht bekannt. Binnenvertriebene gehören zu den am stärksten von Ernährungsunsicherheit bedrohten Menschen (USDOS 12.4.2022). Die staatliche Simbabwische Menschenrechtskommission (ZHRC) führt weiterhin Seminare zur Sensibilisierung für die Menschenrechte im Land durch (IWGIA 1.4.2022). Über ihre Website, eine Hotline und mobile Rechtsberatungsstellen, die nach der Aussetzung während der Covid-19- Lockdownregelungen wieder in Betrieb genommen wurden, informiert die ZHRC die Öffentlichkeit und nimmt Beschwerden aus der Bevölkerung zur Untersuchung entgegen. Die ZHRC verfügt jedoch nicht über genügend Ressourcen, um die Zahl der eingegangenen Beschwerden zu untersuchen (USDOS 12.4.2022). Die Regierung hat nicht offen versucht, die Arbeit der ZHRC zu behindern, wenn diese kritisch gegenüber den Maßnahmen der Regierung oder der Sicherheitsdienste war. Einige NGOs stellen allerdings die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der ZHRC in Frage (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE- OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022 - HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2066570.html, Zugriff 19.9.2022 - IWGIA – International Work Group for Indigenous Affairs (1.4.2022): The Indigenous World 2022: Zimbabwe, https://www.iwgia.org/en/zimbabwe/4646-iw-2022-zimbabwe.html, Zugriff 16.9.2022 - OHCHR – UN Office of the High Commissioner for Human Rights (21.9.2021): Attacks on Human Rights Lawyers 2020/21 Report, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-04/l4l- zlhr-report-on-zimbabwe-final-september-2021_0.pdf. Zugriff 19.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 19.9.2022 12. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung sieht Meinungsfreiheit vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien, aber restriktive Gesetzte schränken diese Freiheiten ein (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022, IPS 9.5.2022). Die Behörden sind gegenüber Menschen, die abweichende Meinungen äußern, zunehmend feindselig (AI 29.3.2022). Die Simbabwer genießen zwar eine gewisse Freiheit und Offenheit bei privaten Diskussionen, aber die offizielle Überwachung politischer Aktivitäten schreckt vor einer ungehinderten Meinungsäußerung ab. Einzelne Personen wurden wegen kritischer Beiträge in den sozialen Medien verhaftet, was zu einer Selbstzensur im Internet geführt hat (FH 24.2.2022). Personen, die der Beleidigung des Präsidenten und seines Amtes beschuldigt werden, werden nach einem Gesetz angeklagt, das die Untergrabung der Autorität des Präsidenten oder die Beleidigung eines Präsidenten unter Strafe stellt (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 31

Im Dezember 2021 trat das Gesetz über Cybersicherheit und Datenschutz in Kraft. Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben das Gesetz kritisiert, weil es das Recht des Einzelnen auf freie Meinungsäußerung im Internet einschränkt und den Behörden die Möglichkeit bietet, private Kommunikation zu überwachen und Oppositionelle ins Visier zu nehmen (FH 24.2.2022; vgl. Pressenza 14.8.2022; HRFZ 24.6.2022). Am World Press Freedom Index 2022 von Reporter ohne Grenzen (RSF) liegt Simbabwe auf Platz 137 von 180 untersuchten Staaten (RSF o.D). Damit ist Simbabwe im Vergleich zum Vorjahr um 6 Plätze zurückgefallen (Pressenza 14.8.2022). Die Regierung verhaftet, inhaftiert und schikaniert weiterhin Journalisten, Kritiker und Oppositionspolitiker (USDOS 12.4.2022; vgl. IPS 9.5.2022; HRFZ 24.6.2022). Die unabhängigen Medien arbeiten zwar weiter, aber Journalisten und Redakteure üben sich in Selbstzensur (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022; RSF 5.2022). Die Telefongespräche von Journalisten werden häufig überwacht (RSF 5.2022). Mindestens 15 Journalisten wurden im Jahr 2021 verhaftet oder von Sicherheitskräften attackiert (AI 29.3.2022). Auch im Jahr 2022 wurden bereits mehrere Journalisten während ihrer Arbeit wegen verschiedener Delikte festgenommen (AJ 16.6.2022). Laut RSF befinden sich derzeit (Stand September 2022) keine Journalisten in Haft (RSF 16.9.2022). Das Land hat zwar einen stetigen Anstieg an Festnahmen von Journalisten zu verzeichnen, welche allerdings trotz oft wochenlanger Untersuchungshaft nicht zu Haftstrafen führen (Pressenza 14.8.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - AJ – Al Jazeera (16.6.2022): In Zimbabwe, reporter’s conviction sparks fears of renewed abuse, https://www.aljazeera.com/features/2022/6/16/in-zimbabwe-reporters-conviction-sparks- fears-of-renewed-abuse, Zugriff 16.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE- OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022 - IPS – Inter Press Service (9.5.2022): Zimbabwe’s Press Freedom, One Step Forward, Three Steps Backward, https://www.ipsnews.net/2022/05/zimbabwes-press-freedom-one-step- forward-three-steps-backward/, Zugriff 5.10.2022 - Pressenza (14.8.2022): Arrests of journalists begin in Zimbabwe under cybersecurity law, https://www.pressenza.com/2022/08/arrests-of-journalists-begin-in-zimbabwe-under- cybersecurity-law/, Zugriff 16.9.2022 - RSF – Reporter ohne Grenzen (16.9.2022): Abuses in real time in Zimbabwe, https://rsf.org/en/barometer?exaction_pays_pays=96&exaction_pays_annee=2022#exaction- pays, Zugriff 16.9.2022 - RSF – Reporter ohne Grenzen (5.2022): Zimbabwe, https://rsf.org/en/country/zimbabwe, Zugriff 16.9.2022 - RSF – Reporter ohne Grenzen (o.D.): World Press Freedom Index 2022, https://rsf.org/en/index, Zugriff 16.9.2022 - USDOS – United StatesDepartment of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 16.9.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 31

13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Versammlungsfreiheit ist verfassungsmäßig garantiert, wird aber in der Praxis kaum eingehalten (FH 24.2.2022; vgl. USDOS 12.4.2022), insbesondere hinsichtlich der politischen Opposition und Regierungskritikern (USDOS 12.4.2022). Im November 2019 wurde das repressive Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch das Gesetz über die Aufrechterhaltung von Frieden und Ordnung (MOPA) ersetzt, das jedoch nach wie vor strenge Versammlungsbeschränkungen enthält (FH 24.2.2022). Die Behörden haben Versammlungsrechte beschnitten, indem Covid-19-Regeln instrumentalisiert worden sind. Dabei wurde hauptsächlich auf politische Aktivisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen mit abweichenden Meinungen abgezielt (AI 29.3.20222; vgl. USDOS 12.4.2022). Einige solcher Personen wurden festgenommen. Die meisten kamen nach einigen Tagen oder einigen Wochen wieder frei, vereinzelt wurden Haftstrafen ausgesprochen (AI 29.3.2022). Kundgebungen zur Unterstützung der Regierungspartei werden im Allgemeinen nicht behindert, ebenso wie religiöse Versammlungen von Gruppen, die als loyal gegenüber der Regierungspartei gelten (USDOS 12.4.2022). Oppositionsgruppen bemühen sich weiterhin, Versammlungen zu organisieren, aber ihre Bemühungen werden von den Behörden regelmäßig vereitelt. Das Zimbabwe Peace Project (ZPP) verzeichnete im Jahr 2021 weit verbreitete Störungen von Veranstaltungen, Schikanen und Einschüchterungsversuche gegen Oppositionsgruppen und -führer (FH 24.2.2022). Die Verfassung und das Gesetz sehen die Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung hat auch dieses Recht eingeschränkt. Anhänger der Regierungspartei, manchmal mit direkter Unterstützung der Regierung oder mit stillschweigender Billigung, schüchtern Mitglieder von Organisationen ein, die als regierungsfeindlich angesehen werden (USDOS 12.4.2022). Am 5.11.2021 haben die simbabwischen Behörden das Private Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill zur Änderung des Gesetzes über private Freiwilligenorganisation im Amtsblatt veröffentlicht (Veritas o.D.). Bestimmungen in dem Gesetzesentwurf geben der Regierung die uneingeschränkte Befugnis, jede PVO als „hochriskant“ oder „anfällig“ für terroristischen Missbrauch einzustufen, was es ihr ermöglicht, die Registrierung einer PVO zu widerrufen. Organisationen der Zivilgesellschaft haben Bedenken darüber geäußert, dass das Gesetz zur Änderung der PVO gegen nationale, regionale und internationale Standards der Vereinigungsfreiheit verstößt (RFKHR 2.3.2022). Sie betonen, dass das PVO-Gesetz den Behörden einen unkontrollierten Ermessensspielraum einräumt und seine Bestimmungen zu weit gefasste und vage Formulierungen enthalten, die einen Missbrauch gegen politisch missliebige Organisationen begünstigen (RFKHR 2.3.2022; vgl. HRFZ 24.6.2022; INCL 15.6.2022). Der Gesetzentwurf wurde vom parlamentarischen Rechtsausschuss als verfassungskonform eingestuft und durchläuft derzeit die zweite Verhandlungsrunde in der Nationalversammlung (TNH 16.8.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 31

- AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - HRFZ – Zimbabwe Human Rights NGO Forum (24.6.2022): State of Human Rights Report Zimbabwe 2021, https://kubatana.net/wp-content/uploads/2022/06/ZIM-NGO-FORUM-STATE- OF-HUMAN-RIGHTS-REPORT-2021-EBOOK-2-2.pdf, Zugriff 16.9.2022 - ICNL – International Center for Not-for-Profit Law (15.6.2022): Civic Freedom Monitor: Zimbabwe, https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/zimbabwe, Zugriff 16.9.2022 - RFKHR – Robert F. Kennedy Human Rights (2.3.2022): Zimbabwe must withdraw the Private Voluntary Organisations (PVO) Amendment Bill, https://rfkhumanrights.org/zimbabwe-must- withdraw-the-pvo-amendment-bill, Zugriff 15.9.2022 - TNH – The News Hawks (16.8.2022): International remittances figures expose PVO Bill folly, https://thenewshawks.com/international-remittances-figures-expose-pvo-bill-folly/, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 - Veritas (o.D.): Private Voluntary Organizations Amendment Bill, H.B. 10, 2021, http://www.veritaszim.net/node/5325, Zugriff 15.9.2022 14. Haftbedingungen In den Gefängnissen und Haftanstalten herrschen harte Bedingungen. Während einige Gefängnisse unter ihrer Kapazität arbeiten, berichteten NGOs, dass die meisten aufgrund veralteter Infrastruktur und gerichtlicher Rückstände überbelegt sind (USDOS 12.4.2022). Die überfüllten Gefängnisse sind unhygienisch, es herrscht Lebensmittelknappheit (FH 24.2.2022; vgl. BT 1.9.2022) und die Gefangenen laufen Gefahr, sich mit Krankheiten wie Covid-19 anzustecken (FH 24.2.2022). Krankheiten wie Masern, Tuberkulose und HIV/AIDS-Erkrankungen treten am häufigsten in den Gefängnissen mit den schlechtesten Bedingungen auf. Die Häftlinge haben Zugang zu einer sehr grundlegenden medizinischen Versorgung, da es in fast jedem Gefängnis eine Klinik und einen Arzt gibt. Obwohl die Gefangenen zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden können, führen die unhygienischen Bedingungen und die kalten Winter zu schweren und manchmal tödlichen Erkrankungen (USDOS 12.4.2022). Es kommt vor, dass Gefängniswärter Gefangene schlagen und misshandeln (USDOS 12.4.2022; FH 24.2.2022). Die Häftlinge sind bei der Versorgung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln auf Familienangehörige oder andere Häftlinge angewiesen. Gefangene, die als unterernährt eingestuft werden, erhalten zusätzliche Mahlzeiten. Häftlinge, denen eine Kaution verweigert wurde, werden oft mehrere Jahre lang in stark überfüllten Untersuchungshaftanstalten festgehalten, während sie auf ihren Prozess warten. Frauen werden in separaten Gefängnistrakten untergebracht und von weiblichen Wärtern bewacht. Weibliche Häftlinge berichten über Gewalt und sexuellen Missbrauch (USDOS 12.4.2022). Die Kirchen berichten, dass sie mit den simbabwischen Gefängnis- und Strafvollzugsdiensten zusammenarbeiten, um die Lebensbedingungen in den Gefängnissen zu verbessern (USDOS 2.6.2022). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 31

- BT – Business Times (1.9.2022): Parly pushes for better prison conditions, https://businesstimes.co.zw/parly-pushes-for-better-prison-conditions/, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 15. Todesstrafe Die Todesstrafe ist in der simbabwischen Verfassung vorgesehen (NC 7.7.2022; vgl. CP 27.4.2022). Laut Amnesty International wurde im Jahr 2021 ein Mal die Todesstrafe verhängt, zu Ende des Jahres 2021 befanden sich 66 zum Tode verurteilte Männer in Haft, die alle wegen Mordes inhaftiert waren (AI 17.5.2022). Die letzte Hinrichtung wurde im Jahr 2005 vollstreckt. Die Gerichte fällen allerdings weiterhin Todesurteile und diese werden auch in der Berufung bestätigt. Im Jahr 2013 begann der rechtliche Prozess zur Abschaffung der Todesstrafe. Die neue Verfassung, die in Kraft trat, beschränkte die Todesstrafe ausschließlich auf schweren Mord, der von einem Mann zwischen 18 und 70 Jahren begangen wurde (TH 20.10.2021). Am 13. April 2021 ordnete der simbabwische Präsident Emmerson Mnangagwa unter anderem die Umwandlung der Todesurteile aller Gefangenen, die seit mindestens acht Jahren in der Todeszelle sitzen, in lebenslange Haftstrafen an (AI 17.5.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (17.5.2022): Amnesty International Global Report: Death Sentences and Executions 2021, https://www.amnesty.org.au/wp-content/uploads/2022/05/REPORT_- Amnesty-Death-Sentences-and-Executions-2021-v2-web.pdf, Zugriff 15.9.2022 - CP – Constitute Project (27.4.2022): Zimbabwe’s Constitution of 2013, https://www.constituteproject.org/constitution/Zimbabwe_2013.pdf, Zugriff 15.9.2022 - NC – News Central (7.7.2022): Amnesty International in Zambabwe Calls for Ban on Death Penalty, https://newscentral.africa/amnesty-international-in-zimbabwe-calls-for-ban-on-death- penalty/, Zugriff 15.9.2022 - TH – The Herald (20.10.2021): Editorial Comment: Time Ripe for Abolition of Death Penalty, https://www.herald.co.zw/editorial-comment-time-ripe-for-abolition-of-death-penalty/, Zugriff 5.10.2022 16. Religionsfreiheit 86 % der Bevölkerung in Simbabwe sind Christen, 11 % geben keine Glaubenszugehörigkeit an; 2 % sind Anhänger traditioneller Religionen und 1 % sind Muslime (USDOS 2.6.2022; vgl. CIA 2.9.2022). Die Verfassung verbietet religiöse Diskriminierung und sieht Religionsfreiheit vor, einschließlich der Freiheit, seine Religion öffentlich oder privat, allein oder zusammen mit anderen auszuüben, zu verbreiten und zum Ausdruck zu bringen (USDOS 2.6.2022). Im Allgemeinen wird die Religionsfreiheit im Land auch geachtet. Glaubensgemeinschaften, die als regierungskritisch empfunden werden, sind jedoch Schikanen ausgesetzt (FH 24.2.2022). So berichten einige NGOs, dass Sicherheitsdienste gegen einige religiöse Amtsträger vorgingen, die sich an politischen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 31

Diskussionen beteiligten, die als negativ gegenüber der Regierung wahrgenommen wurden (USDOS 2.6.2022). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom: Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074055.html, Zugriff 15.9.2022 17. Minderheiten Laut Regierungsstatistiken macht die ethnische Gruppe der Shona 82 % der Bevölkerung aus, Ndebele 14 %, Weiße und Asiaten weniger als 1 % und andere Gruppen 3 % (USDOS 12.4.2022; vgl. CIA 2.9.2022). Die ethnische Shona-Mehrheit in Simbabwe dominiert die regierende Zimbabwe African National Union-Patriotic Front (ZANU-PF), und Angehörige der Ndebele- Minderheit haben bisweilen ihre Frustration über die politische Marginalisierung sowohl durch die ZANU-PF als auch durch die Oppositionspartei Movement for Democratic Change Alliance (MDC Allianz) zum Ausdruck gebracht (FH 24.2.2022). Die Verfassung enthält fortschrittliche und deutliche Formulierungen zum Schutz von Minderheiten vor Gewalt und Diskriminierung. Bei der Umsetzung ergeben sich – teils schwerwiegende – Lücken, etwa beim Zugang zu persönlichen Identitätsdokumenten für bestimmte ethnische Minderheitengruppen und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Zugang zu Dienstleistungen und Staatenlosigkeit. In der Praxis gibt es weiterhin Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Stammeszugehörigkeit (USDOS 12.4.2022). Die von der Regierung kontrollierten Medien verunglimpfen keine weißen Bürger mehr oder machen sie für die Probleme des Landes verantwortlich, wie es unter dem früheren Präsidenten Robert Mugabe üblich war. Berichten zufolge werden einige ethnische Minderheiten in den Grenzgebieten, wie das Volk der Tonga in Binga, von Entwicklungsprojekten der Regierung ausgeschlossen. Die Menschen in diesen Gebieten sind von Ernährungsunsicherheit betroffen und verfügen über keine moderne Infrastruktur (USDOS 12.4.2022). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (2.9.2022): The World Factbook – Zimbabwe, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 31

18. Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1. Frauen Die Verfassung sieht für Frauen und Männer den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte vor (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022). Es gibt einen institutionellen Rahmen für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter durch das Ministerium für Frauenangelegenheiten und die Gleichstellungskommission, eine der durch die Verfassung eingerichteten unabhängigen Kommissionen (USDOS 12.4.2022). Trotz des gesetzlichen Schutzes vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Frauen in der Praxis erheblich benachteiligt, unter anderem bei Beschäftigung und Entlohnung (FH 24.2.2022; vgl. BS 29.4.2020). Säkulare und religiöse Institutionen in Simbabwe verfestigen Geschlechterstereotypen und die Konstruktionen von Männlichkeit, die Macht, Gewalt und Dominanz betonen (PR 19.5.2022). Obwohl das Gesetz Sexualdelikte, einschließlich Vergewaltigung und Vergewaltigung in der Ehe, unter Strafe stellt, sind diese Verbrechen weiterhin weit verbreitet. Frauen wurden sexuell angegriffen, wenn sie sich in öffentlichen Krankenhäusern behandeln ließen, Wasser aus kommunalen Brunnen holten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln fuhren (USDOS 12.4.2022). Laut der Zimbabwe Gender Commission werden täglich mindestens 22 Frauen vergewaltigt. Die Kommission berichtet außerdem, dass eines von drei Mädchen vergewaltigt oder sexuell missbraucht wird, bevor es 18,5 Jahre alt ist. Die Vorsitzende der Zimbabwe Gender Commission verweist auf eine steigende Zahl an Vergewaltigungen und betont, dass viele Fälle aufgrund verschiedener kultureller, religiöser und sozialer Probleme nicht gemeldet werden (SN 7.8.2022). Neben anderen Faktoren hemmen die soziale Stigmatisierung und die gesellschaftliche Wahrnehmung, dass Vergewaltigung eher ein „Normalfall“ sei, nach wie vor die Anzeige von Vergewaltigungen (USDOS 12.4.2022). Häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt haben vor allem während der Covid-19-Pandemie zugenommen (USDOS 12.4.2022; vgl. UNICEF 15.11.2021). Obwohl häusliche Gewalt mit einer Geldstrafe und einer Höchststrafe von 10 Jahren Haft geahndet wird, betrachten die Behörden sie im Allgemeinen als Privatangelegenheit und verfolgen sie selten. Vergewaltigungsopfer erhalten vor Gericht nicht durchgängig Schutz (USDOS 12.4.2022). Nach dem Schwangerschaftsabbruchgesetz von 1977 ist ein Schwangerschaftsabbruch illegal, es sei denn, er wurde von den staatlichen Behörden, darunter auch von den Gerichten, genehmigt. Dabei muss bestätigt werden, dass die Empfängnis unrechtmäßig war. Dies kann der Fall sein bei sexueller Gewalt, Inzest oder anderen gesundheitlichen Umständen, die eine Entbindung unmöglich machen (TH 28.9.2021). Der Multiple Indicator Cluster Survey 2019 schätzte die Müttersterblichkeit auf 462 Todesfälle pro 100.000 Lebendgeburten (USDOS 12.4.2022). Viele schwangere Frauen und Mädchen meiden öffentliche Krankenhäuser, da diese nicht adäquat ausgerüstet und nicht kostenlos sind. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 31

Hausgeburten wiederum führen zu einem Risiko, an mit einer Geburt verbundenen Verletzungen zu leiden (AI 29.3.2022). Die von der Regierung kontrollierten Medien führten verschiedene Initiativen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt durch Radioprogramme und eine nationale Hotline ein (USDOS 12.4.2022). Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten gemeinsam mit der Regierung an Kampagnen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und zur Sensibilisierung der Bevölkerung in allen Provinzen (TH 28.9.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Frauen und ihre Interessen sind im politischen System unterrepräsentiert (FH 24.2.2022). Politische Führerinnen und Menschenrechtsaktivistinnen wurden physisch und durch Drohungen und Einschüchterung über soziale Medien angegriffen (USDOS 12.4.2022). Quellen: - AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22, The State of the World's Human Rights - Zimbabwe 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070286.html, Zugriff 1.9.2022 - BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): BTI 2020 Country Report Zimbabwe, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029547/country_report_2020_ZWE.pdf, Zugriff 15.9.2022 - FH – Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068837.html, Zugriff 15.9.2022 - PR – Peace Review (19.5.2022): Understanding and Addressing Femicide in Peacetime Zimbabwe, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/10402659.2022.2055894?af=R, Zugriff 15.9.2022 - SN – Sunday News (7.8.2022): 22 raped per day in Zimbabwe, https://www.sundaynews.co.zw/22-raped-per-day-in-zimbabwe/, Zugriff 15.9.2022 - TH – The Herald (28.9.2021): Gender-Based Violence Cases Increase Under Lockdown, https://www.herald.co.zw/gender-based-violence-cases-increase-under-lockdown/, Zugriff 5.10.2022 - UNICEF – United Nations Children’s Fund (15.11.2021): Delivering justice to survivors of sexual and gender-based violence through DNA evidence, https://www.unicef.org/zimbabwe/stories/delivering-justice-survivors-sexual-and-gender-based- violence-through-dna-evidence, Zugriff 15.9.2022 - USDOS – United States Department of State [USA] (12.4.2022): Country Report on Human Rights Practices 2021 – Zimbabwe, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071187.html, Zugriff 15.9.2022 18.2. Kinder In Simbabwe gelten 60 % der Kleinkinder als „multidimensional arm“, was bedeutet, dass sie mit mehreren Mangelerscheinungen konfrontiert sind, darunter Unterernährung, unzureichende Bildung und schlechter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum und sauberem Trinkwasser (LFDW 9.2021). Die Grundbildung in Simbabwe ist weder kostenlos noch universell. Die Verfassung besagt, dass jeder Staatsbürger und jeder Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Land das Recht auf eine staatlich finanzierte Grundbildung hat, fügt jedoch den Vorbehalt hinzu, dass der Staat, wenn er Bildung anbietet, „im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel angemessene gesetzliche und andere Maßnahmen ergreifen muss“. Laut der Volkszählung 2012 besuchten 87 % aller Kinder die Grundschule, aber die Schülerzahlen sanken ab dem Alter von 14 Jahren (USDOS 12.4.2022). Laut UNICEF gehen derzeit 47 % der Jugendlichen (13-18 Jahre) des .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 31
