konvolut_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA“
-Selte5von6- Jegliche Änderung von auf elektronischem Wege übersandten Dokumenten ebenso wie jede Weitergabe von solchen Dokumenten auf elektronischem Wege an Dritte darf nur nach unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses senden Sie uns bitte die beigefügte Kopie dieses Schreibens unterschrieben (bzw. firmenmäßig gefertigt) zurück. merksamkelt widmen Wir versichern Ihnen, dass wir dem uns erteilten Auftrag unsere volle Aufi werden. Br Grüßen HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen
- Seite 6 von6- EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen Prüfungsvertrag vom 2. November 2021. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen haben wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. es betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der Versendung von In Kenntnis des Absatz arten Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind mit dem dort vereinb: Haftungsausschluss einverstanden. / | NÖ Landesgesundheitsagentur / A AL T— / Sslrs 35.M.2Ä ü bs Ort, Datum ! or Unterschrift(en) M
It. TEIL
15. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte
(1) Für Verträge zwischen Wirtschaflstreuhändemn und Verbrauchern
gelten die zwingenden Beslir des Konsumentenschutzgesatzes.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig
verschuldste Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.
(3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normlarten Begrenzung ist auch im
Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers nicht
begrenzt.
(4) Punkt 6 Abs 2 (Frist für Mängelbeseitigungsanspruch) und Punkt 7
Abs 4 (Geltendmachung der Schadenersatzansprüche innerhalb einer
bestimmten Frist) gilt nicht.
(5) _Rücktrittsracht gemäß $ 3 KSchG:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom
Auftragnehmer dauernd benützien Kanzlelräumen abgegeben, so kann er
von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt
kann bis-zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer
Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde,
die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers sawie
eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher,
frühestens Jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das
Rücktrittsrecht staht dem Verbraucher nicht zu,
4, wenn er selbst die gsschäfliche Verbindung mit dem
Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses
Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine
Besprechungen zwischen den Beteiligten oder Ihren Beauftragten
vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort
zu erbringen sind, wenn sle üblicherweise von Auflragnehmemn außsrhalb
Ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15
nicht übersteigt.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es
genügt, wenn der Verbraucher sin Schrifistück, das Jeine
Vertragserklänung oder die des Auftragnehmers enthält, dem
Auftragnehmer mit einem Vermerk zurücksteiit, der erkennen lässt, dass
dar Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechlerhaltung des
Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche
abgesendet wird.
Tritt der Verbraucher gemäß & 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug
um Zug
4, der Auftrannehmer alle empfangenen leistungen samt
gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom
Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen
Aufwand zu ersetzen,
2. der Verbraucher dem Auftragnehmer den Wert der Leistungen zu
vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
Gemäß 8 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüchs unberührt.
(6) _Kastenvoranschläge gemäß $ 5 KSchG:
Für die Erstellung sines Kostenvoranschlages im Sinn des $ 1170a ABGB
durch den Auftragnehmer hat der Verbraucher ein Enigell nur dann zu
zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.
Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zugrunde
gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistel, wenn nicht das
Gegenteil ausdrücklich erklärt Ist.
(7) Mängelbeseitigung: Punkt 6 wird ergänzt:
Ist der Auftragnehmer nach $ 992 ABGB verpflichlel, seine Leistungen zu
rb oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu
erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für
den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer
gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr
und Kosten vomehmen.
(6) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt:
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt oder ist er im Inland beschäfligt, so kann für eins Klage gegen
ihn nach den $$ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit
eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der
gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.
(9) Verträge über wiederkehrende Leistungen:
(a) Verträge, durch die sich der Auftragnehmer zu Werkleistungen
und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die
für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen
worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen
Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jewails eines
halben Jahres kündigen.
(b) Istdie Gesamtheit der Leistungen eins nach ihrer Art untellbare
Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung
bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des
zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die
Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.
{c) Eifordert die Erfüllung elnes bestimmten, In I. a) genannten
Vertrages erhebliche Aufwandungen des Auftragnehmers und hal er dies
dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt
gegeben, so können den Umständen angemessene, var den init. a) und
b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen
vereinbart werden.
(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht
ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der
Kündigungsfrist IIsgenden Kündigungstermin wirksam.
(6) Der Auftragnehmer verrechnet die Nebenkosten und die
Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht abschließend im
Folgenden (7) bis (8):
(?) Zu den verrachenbaren Nebenkosten zählen auch belegte ader pauschallerte Barauslagen, Reisespesan (bei Bahnfahrten 1. Klasse), Diäten, Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.
(8) Bel besonderen Hafipflichtversicherungserfordemissen zählen die
betreffanden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungssteuer) zu den
Nebenkosten.
{9) Weiters sind als Nebenkosten such Personal- und
Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä.
anzusehen.
(10) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche
Erledigung mehreren Auftragnehmem übertragen worden ist, wird von
jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.
(11) Enigelle und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für
Entgeitzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistel werden,
können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen
Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen In der In $ 456 1. und 2.
Satz UGB festgelegten Höhe.
(12) Die Verjährung richtet sich nach $ 1486 ABGB und beginnt mit Ende
der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter
Rechnungstegung zu laufen.
(13) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab
Rechnungsdatum schrifllich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben
werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer
Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.
(14) Aufdie Anwendung des $ 934 ABGB im Sinne des $ 351 UGB, das
ist die Anfechtung wegen Verkürzung Über die Hälfte für Geschäfle unter
Unternehmern, wird verzichtet.
(15) Falls bei Aufträgen betreffend die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeilung oder Abgabenverrechnung ein
Pauschalhonorar vereinbart Ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgaben- und beitragsrechliichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss
von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen,
Berichtarstattung, Rechtsmittelerhebung wä gesondert zu hanorleren.
Sofem nichts anderes schrifllich vereinbart Ist, glit das Honorar ats jeweils
für ein Auftragsjahr vereinbart.
(16) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen Im Zusammenhang mit
den im Punkt 12. (15) genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen
über das prinziplelle Vorliegen einer Pflichtversichenung, erfolgt nur
aufgrund eines besonderen Auftrages.
(17) Der Auftragnehmer kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesatzte) Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig
machen. Bel Dauerauflrägen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis
zur Bezahlung früherer Leistungen (sowie allfälliger Vorschüsse gemäß Satz 1) verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener
Teilhonorierung gilt dies sinngemäß,
(18) Elne Beanstandung der Arbellen des Auftragnehmers berechligt,
‚außer bei offenkundigen wesenllichen Mängeln, nicht zur auch nur teilweisen Zurückhaltung dar ihm nach Punkt 12. zustehenden Honorare,
sonstigen Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen).
(19) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütungen nach Punkt 12. ist nur mit unbestrittenen oder rachtskräflig
festgestellten Forderungen zulässig.
13. Sonstiges
(1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche
Zurückbehaltungsrecht ($ 471 ABGB, $ 369 UGB) verwiesen; wird das
Zurückbehallungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer
grundsätziich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe
seinar noch offenen Forderung.
(2) Der Auftraggeber hat kalnen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge
der Auftragssrfüllung vom Auftragnehmer ersteillen Arbellspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhallungssysteme Ist der Auftragnehmer berechtigt,
nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eins Aufdewahnungspflcht trifft, In einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten In einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer
Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist
eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder
untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden.
Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu.
(3) Der Auftragnehmer nal auf Verlangen und Kosten des
Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner
Tötigkell von diesem erhallen hat. Dies gill Jedoch nicht für den
Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber
und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für
Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den
Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung
von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die
er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Folokopien anfertigen.
Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt
worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes
Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß).
(4) Der Auftraggeber hal die dem Auftragsnehmer übergebenen
Unterisgen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei
Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach
zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber,
übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen
und/oder ein angemessenes Honarar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt
sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des
Auftraggebers durch Dritte erfolgen, Der Auflragnehmer haftet im Weiteren
nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vemichtung der
Unterlagen.
(5) _ Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorerforderungen mit
etwaigen Depotgulhaben, Verrachnungsgeldem, Treuhandgeldern oder
anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei
ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofem der
Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen
musste,
(6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung
ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Gulhaben oder ein
anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein
Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten
Transfer zu verständigen. Danach kanrı der sichergestellte Betrag
entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei
Vollstreckbarkeit der Honararforderung eingezogen werden,
14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
{1} Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hleraus
ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter
Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des
Auftragnehmers.
(3) Gerichtsstand ist — mangels abweichender schriftlicher
Vereinbarung — das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.
ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist oder eine Haftung gegenüber Dritten vom Auftragnehmer ausnahmsweise übernommen wurde, gelten subsidiär diese Haftungsbeschränkungen jedenfalls auch gegenüber Dritten. Dritte können jedenfalls keine Ansprüche stellen, die über einen allfälligen Anspruch des Auftraggebers hinausgehen. Die Haftungshöchstsumme gilt nur Insgesamt einmal für alle Geschädigten, einschließlich der Ersatzansprüche des Auftraggebers selbst, auch wenn mehrere Personen (der Auftraggeber und ein Dritter oder auch mehrere Dritte) geschädigt worden sind; Geschädigte werden nach Ihrem Zuvorkommen befriedigt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Weitergabe schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an diese Dritte schad- und klaglos halten, (9) Punkt7 gilt auch für allfällige Haftungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem verhältnis gegenüber Dritten (Erfüllungs- und Besorgungsgehllfen des Auftragnehmers) und den Substituten des Auftragnehmers. 8. Verschwiegenheltspflicht, Datenschutz (1) Der Auftragnehmer ist gemäß $ 80 WTBG 2017 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen. (2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere Ansprüche auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig ist, ist der Auftragnehmer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden. (3) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. (4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher Im Sinne der Datenschutz-Grundvarordnung („DSGVO*) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart Ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vemichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davan aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist. (5) Ovfann der Auftragnahmar don Auftroggaber daboi untorstützt, dio den Auftraggeber als datenschutzrechtiich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dan entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem rhältnis anfällt, die nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werden. 9, Rücktritt und Kündigung („Beendigung“) (1) Die Erklärung der Beendigung eines Auftrags hat schriflich zu erfolgen (siehe auch Punkt. 4 (4) und (5)). Das Erlöschen einer bestehenden Vollmacht bewirkt keine Beendigung des Auftrags. (2) Soweit nicht etwas anderes schrifllich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beendigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11. (3) Ein Dauerauftrag (befristeter oder unbefristeter Auflrag über, wenn auch nicht ausschließlich, die Erbringung wiederholter Einzelleistungen, auch mit Pauschalvergütung) kann allerdings, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (.Beendigungsfrist‘) zum Ende eines Kalendermonats beendst werden. (4) Nach Erklärung der Beendigung eines Dauerauftrags — sind, soweit im Folgenden nicht abweichend bestimmt, nur jene einzelnen Werke vom Auftragnehmer noch ferligzustellen (verbleibender Auftragsstand), deren vollständige Ausführung Innerhalb der Beendigungsfrist (grundsätzlich) möglich ist, soweit diese innerhalb eines Monats nach Beginn des Laufs der Beendigungsfrist dem Auftraggeber schriftlich im Sinne des Punktes 4 (2) bekannt gegeben werden. Der verbleibende Auftragsstand Ist innerhalb der Beendigungsfrist fertig zu stellen, sofem sämtliche erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und soweit nicht ein wichtiger Grund vorliegt, der dies hindert. (5) Wären bei einem Dauerauftrag mehr als 2 gleichartige, Üblicherweise nur elnmal jährlich zu erstellende Werke (z.B. Jah bschlüsse, St rklärungen etc.) fertig zu stellen, so zählen die über 2 hinaus gehenden Werke nur bei ausdrücklicher Einverständnis des Auftraggebers zum verbleibenden Auftragsstand. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber in der Bekanntgabe gemäß Punkt 9 (4) gegebenenfalls ausdrücklich hinzuweisen. 10. Beendigung bei Annahmeverzug und unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers und rechtlichen Ausführungshindemissen (1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 2. oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristiosen Beendigung des Vertrages berechtigt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber eine (auch teilweise) Durchführung des Auftrages verlangt, die, nach begründetem Dafürhalten des Auftragnehmers, nicht der Rechtsiage oder berufsüblichen Grundsätzen entspricht, Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 11. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. (2) Bei Verträgen Über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung oder Abgabenverrechnung ist eine fristlose Beendigung durch den Auftragnehmer gemäß Punkt 10 (1) zulässig, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 2. (1) zweimal nachweislich nicht nachkommt. 11. Honoraranspruch (1) _ Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B. wegen Rücktritt oder Kündigung), so gebührt dem Auftragnehmer gleichwohl das vereinbarte Entgeit (Honorar), wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Auftraggebers liegen, ein bloßes Mitverschulden des Auftragnehmers bleibt diesbezüglich außer Ansatz, daran gehindert worden ist; der Auftragnehmer braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. (2) Bei Beendigung eines Dauerauftrags gebührt das vereinbarte Entgelt für den verbleibenden Auftragsstand, sofern er fertiggestellt wird oder dies aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, unterbleibt (auf Punkt 11. (1) wird verwiesen). Vereinbarte Pauschalhonorare sind gegebenenfalls zu aliquotieren. (3) _Unterbleibt eine zur Ausführung des Werkes erforderliche Mitwirktung dos Aufsaygubuıs, 30 Ist dar Aufrognahmer auch berachligl, ihm zur Nachholung eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchliosem Verstreichen der Frist der Vertrag als aufgehoben gelte, im Übrigen gelten die Folgen des Punkt 11. (1). (4) Bei Nichteinhaltung der Beendigungsfrist gemäß Punkt 9, (3) durch den Auftraggeber, sowie bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 10. (2) durch den Auftragnehmer behält der Auftragnehmer den vollen Honoraranspruch für drei Monate. 12. Honorar (1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, wird jedenfalls gemäß $ 1004 und $ 1152 ABGB eine angemessene Entlohnung geschuldet. Höhe und Art des Honoraranspruchs des Auftragnehmers ergeben sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen. (2) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine Viertelstunde. (3) Auch die Wegzeit wird im notwendigen Umfang verrechnet. (4) Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlel, das nach Art und Umfang zur Vorbereitung des Auftragnehmers notwendig ist, kann gesondert verrechnet werden. (5) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder auf Grund besonderer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinzuweisen und sind Nachverhandlungen zur Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zu führen (auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren).
3. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhinden, dass die Unabhängigkeit der Milarbeiler des Auftragnehmers gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen, Dies gilt Insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Der Auftraggeber nimmt zur Kenninis, dass seine hlerlür notwendigen personenbezogenen Daten sowie Art und Umfang Inklusive Leistungszeitraum der zwisch Auftragneh und Auftraggeber vereinbarten Leistungen (sowohl Prüfungs- als auch
Nichtprüfungsleistungen) zum Zweck der Überprüfung des Vorliegens von Befangenheits- oder Ausschließungsgründen und Interessenkollisionen In einem allfälligen Netzwerk, dem der Auftragnehmer angehört, verarbeitet
und zu diesem Zweck an die übrigen Mitglieder dieses Netzwerkes auch
ins Ausland übermittelt werden. Hierfür entbindet der Auftraggeber den
Auftragnehmer nach dem Datenschutzgesetz und gemäß $ 80 Abs 42.2 WTBG 2017 ausdrücklich von ‘dessen Verschwiegenheitspflicht. Der Auftraggeber kann die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
jederzeit widerrufen.
4. Berichterstattung und Kommunikation
(1) (Berichterstattung durch den Auftragnehmer) Bei Prüfungen und
Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein schrifilicher
Bericht zu erstatten,
(2) (Kommunikation an dan Auftraggeber) Alle auftragsbezogenen
Auskünfte und Stellungnahmen, einschließlich Berichte, (allesamt Wissenserklärungen) des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, sonstiger
Erfüllungsgehilfen oder Substilute („berufliche Äußerungen”) sind nur dann verbindlich, wenn sie schrifllich erfolgen. Berufliche Berungen in
elektronischen Dateiformaten, welche per Fax oder E-Mail oder unter
Verwendung ähnlicher Formen dar elektronischen Kommunikation
(speicher- und wiedergabefählg und nicht mündlich dh 2B SMS aber nicht.
Telefon) erfolgen, übermittelt oder bestäligt werden, gelten als schrifllich;
dies gilt ausschließlich für berufliche Äußerungen. Das Risiko der Erteilung
der beruflichen n durch dazu Nichtbefugte und das Risiko der
Übersendung dieser trägt der Auftraggeber.
(3) {Kommunikation an den Auftraggeber) Der Auftraggeber stimmt
hiermit zu, dass der Auftragnehmer eleklronische Kommunikation mit dem Auftraggeber (zB via E-Mail) in unverschlüsselter Form vomimmt. Der
Auftraggeber erklärt, über die mit der Verwendung elektronischer
Kommunikation verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhallung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Substitute haften nicht für Schäden, die durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verursacht werden.
(4) (Kommunikation an den Auftragnehmer) Der Empfang und die
Weiterleitung von Informationen an den Auftragnehmer und seine
Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon — Insbesondere in
Verbindung mit automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen Formen der elektronischen Kommunikation — nicht immer
sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem
Auftragnehmer nur dann als zugegangen, wenn sie auch physisch (nicht
(fem-Jmündlich oder elektronisch) zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische
Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt Insbesondere für die Übermittlung von Beschelden und anderen Informationen über Fristen.
Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an dan Auftragnehmer gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an
Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.
(5) (Allgemein) Schriftlich meint insoweit in Punkt 4 (2) nicht anderes bestimmt, Schntlichkelt iSd $ 886 ABGB (Unterschriftlichkeit). Eine fortgeschrittene elektronische Signetur (Art. 26 elDAS- VO, (EU) Nr. 910/2014) erfüllt das Erfordernis der Schrillichkelt iSd 5886
ABGB (Unterschrifllichkeit), soweit dies Innerhalb der Parteiendisposition liegt.
(6) (Werbliche Information) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber wiederkehrend allgemeine steuerrechliche und allgemeine
wirtschaftsrechtiiche Informationen elektronisch (zB per E-Mail) übermitteln. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat, der Zusendung von Direktwerbung jederzeit zu widersprechen,
5. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Gutachten, Organisallonspläöne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für Auftiregszwecke (2.8. gemäß $ 44 Abs 3 ESIG 1988) verwendet warden. Im Übrigen bedart die Weitergabe schriftlicher als auch
mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers anı einen Dritten
zur Nutzung der schrifllichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2) Die Verwendung schriftlicher als auch mündlicher beruflicher
ußerungen das Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein
Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur fristiosen Kündigung aller noch
nicht durchgeführten Aufträgs des Auftraggebers.
(9) Dem Auftragnehmer verbleibt an seinen Leistungen das
Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der
schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers vorbehalten.
6. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich
hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner schriftlichen als
auch mündlichen beruflichen Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den
Auflraggeber hiervon unverzüglich zu verständigen, Er ist berechtigl, auch
übor die ursprüngliche berufliche Äußerung informierte Dritte von der
Änderung zu verständigen.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von
Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind;
dieser Anspruch erlischt sechs Monale nach erbrachler Leistung des
Auftragnehmers bzw. - falls eine schriftliche berufiche Äußerung nicht
abgegeben wird - sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten
Tätigkeit des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung
etwalger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus
Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 7.
7. Haftung
(1) Sämtliche Haftungsregelungen gelten für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis, gleich aus welchem
Rechtsgrund. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang
mit dem Auftragsverhältnis (einschließlich dessen Beendigung) nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Anwendbarkeit des $ 1298 Satz 2
ABGB wird ausgeschlossen.
(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des
Auftragnehmers höchstens das zahnfache der
Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß 8
11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) in der jeweils
geltenden Fassung.
(9) Die Beschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 (2) bezieht sich auf
den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche
Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in
einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind.
Dabei gilt mahrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle
beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung,
wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem und
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden blelbt
ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen
beruht. Weiters ist, außer bel vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung des
Auftragnehmers für entgangenen Gewinn sowie Beglelt-, Folge-, Neben-
oder ähnliche Schäden, ausgeschlossen.
(4) Jeder Schadenersatzanspnich kann nur innerhalb von sechs
Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden
Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab
Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis
gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen
Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.
(5) Im Falle der (tatbestandsmäßigen) Anwendbarkait des $ 275 UGB
gelten dessen Haftungsnormen auch dann, wenn an der Durchführung des
Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz
verpflichtende Handlungen begangen worden sind und ohne Rücksicht
darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.
(6) In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird,
beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des
Bestätigungsvermerkes zu laufen.
(7) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten
verarbeitenden Untemehmens, durchgeführt, so gelten mit
Benachrichtigung des Auftraggebers darüber nach Gesetz oder Vertrag
be- oder entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Auftragnehmer
haftet, unbeschadet Punkt 4. (3), diesfalls nur für Verschulden bei der
Auswahl des Dritten.
(4) Eine Haftung des Auftragnehmers Dritten gegenüber istin jedem Fall
ausgeschlossen. Geraten Dritte mit der Arbeit des Auftragnehmers wegen
des Auftraggebers In welcher Form auch immer in Kontakt hat der Auftraggeber diesa über diesen Umstand ausdrücklich aufzuklären. Soweit
KAMWIER DER STEUERBERATER UND WERTSCHAFTSPRÜFER Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) Empfohlen vom Vorstand der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zuletzt mit Beschluss vom 18.04.2018 Präambei und Allgemelnes (1) Aufirag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechliglen in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faklsche Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechtsgeschäflen oder Rechishandlungen, jeweils im Rahmen der $$ 2 oder 3 Wirschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden In Folge zum einen „Auftragnehmer“, zum anderen „Auftraggeber genannt). (2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedem sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die Auftragsertsilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers (Unternehmer ISd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfle gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 3.3.1979/BGBI Nr.140 in der derzeit güligen Fassung) gelten sie insoweit der ll. Teil keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält. (9) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen. I.TEIL 1. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4): (2) Bel Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: a)-Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden odar (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für dia Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. b) Prüfung der Bescheide zu den unler 8) genannten Erklärungen. c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genarınten Erklärungen und Bescheiden. d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern, Ermält der Auftragnehmer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweiliger schrifllicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. ()) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren Jahressteuarerklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung. (4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß 55 2 und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten Beauftragung. (5) Vorstehende Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit. (6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Wamung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus. (7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erlüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten substituleren zu lassen. Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundfage. (8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches Recht Ist nur bei ausdrücklicher schrifticher Vereinbarung zu berücksichtigen. (9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriflichen als auch mündlichen bersflichen Äußerung, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages. (10) Der Auftraggeberist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. (41) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er — mangeis ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung — lediglich als Bote und stellt dies keine Ihm oder einem einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens- oder Wissenserklärung dar. (12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auflragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet. 2. Aufklärungspfiicht des Auftraggebers: Vollständigkeitserklärung (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterisgen zum vereinbarten Termin und In Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterfagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. (2) Der Auftragnehmer Ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, Insbesondere Zahlenangaben, als richlig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren. (3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftich zu bestätigen. (4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten. (5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend, Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind Jedoch stets unverbindlich. (6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle Kontaktdaten (Insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen,
- Seite 7/von 7 - EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen Prüfungsvertrag vom 6. November 2020. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbe- dingungen haben wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. In Kenntnis des Absatzes betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind mit dem dort vereinbarten Haftungsausschluss einverstanden. NÖ Landesgesundheitsagentur BETRITT, 2311-2 Ort, Datılm Unterschrift(en)