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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA

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KAMWIER 
DER STEUERBERATER 
UND WERTSCHAFTSPRÜFER 
Allgemeine 
Auftragsbedingungen 
für Wirtschaftstreuhandberufe 
(AAB 2018) 
Empfohlen vom Vorstand der Kammer der Steuerberater und 
Wirtschaftsprüfer zuletzt mit Beschluss vom 18.04.2018 
Präambei und Allgemelnes 
(1) Aufirag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über 
vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechliglen in 
Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faklsche 
Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von 
Rechtsgeschäflen oder Rechishandlungen, jeweils im Rahmen der $$ 2 
oder 3 Wirschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien 
des Auftrages werden In Folge zum einen „Auftragnehmer“, zum anderen 
„Auftraggeber genannt). 
(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für 
Wirtschaftstreuhandberufe gliedem sich in zwei Teile: Die 
Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die 
Auftragsertsilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers 
(Unternehmer ISd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfle gemäß 
Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 3.3.1979/BGBI Nr.140 in 
der derzeit güligen Fassung) gelten sie insoweit der ll. Teil keine 
abweichenden Bestimmungen für diese enthält. 
(9) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese 
durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, 
zu ersetzen. 
I.TEIL 
1. Umfang und Ausführung des Auftrages 
(1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der 
schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und 
Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche 
Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4): 
(2) Bel Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die 
Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: 
a)-Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder 
Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom 
Auftraggeber vorzulegenden odar (bei entsprechender Vereinbarung) vom 
Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für dia 
Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht 
ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen 
Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. 
b) Prüfung der Bescheide zu den unler 8) genannten Erklärungen. 
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genarınten Erklärungen und Bescheiden. 
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. 
e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten 
Steuern, 
Ermält der Auftragnehmer für die laufende Steuerberatung ein 
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweiliger schrifllicher 
Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu 
honorieren. 
()) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren 
Jahressteuarerklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu 
nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger 
Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden 
insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen 
worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche 
Beauftragung. 
(4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß 55 2 
und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten 
Beauftragung. 
(5) Vorstehende Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei 
Sachverständigentätigkeit. 
(6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur 
Leistungserbringung, Wamung oder Aufklärung über den Umfang des 
Auftrages hinaus. 
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des 
Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erlüllungsgehilfen 
(Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des 
Auftrages durch einen Berufsbefugten substituleren zu lassen. Mitarbeiter 
im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer 
auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit 
unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundfage. 
(8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen 
ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches 
Recht Ist nur bei ausdrücklicher schrifticher Vereinbarung zu 
berücksichtigen. 
(9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden 
schriflichen als auch mündlichen bersflichen Äußerung, so ist der 
Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder 
sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich 
abgeschlossene Teile eines Auftrages. 
(10) Der Auftraggeberist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von 
ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der 
Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der 
Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren 
datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 
(41) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen 
elektronisch ein, so handelt er — mangeis ausdrücklicher gegenteiliger 
Vereinbarung — lediglich als Bote und stellt dies keine Ihm oder einem 
einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens- oder 
Wissenserklärung dar. 
(12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des 
Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, 
während und binnen eines Jahres nach Beendigung des 
Auflragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm 
nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur 
Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den 
Auftragnehmer verpflichtet. 
2. Aufklärungspfiicht des Auftraggebers: Vollständigkeitserklärung 
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer 
auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des 
Auftrages notwendigen Unterisgen zum vereinbarten Termin und In 
Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt 
werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben 
wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. 
Dies gilt auch für die Unterfagen, Vorgänge und Umstände, die erst 
während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 
(2) Der Auftragnehmer Ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und 
übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, Insbesondere 
Zahlenangaben, als richlig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu 
Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen 
Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt 
dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er 
allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu 
geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu 
wahren. 
(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der 
vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen 
im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit 
schriftich zu bestätigen. 
(4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen 
Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben 
worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken 
schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten. 
(5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die 
Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind 
bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 
nicht bindend, Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden 
nach bestem Wissen erstellt; sie sind Jedoch stets unverbindlich. 
(6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle 
Kontaktdaten (Insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der 
Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die 
Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten 
verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene 
Adresse vornehmen lassen,
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EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN 
Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen 
Prüfungsvertrag vom 6. November 2020. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbe- 
dingungen haben wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. 
In Kenntnis des Absatzes betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der 
Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind 
mit dem dort vereinbarten Haftungsausschluss einverstanden. 
NÖ Landesgesundheitsagentur 
BETRITT, 2311-2 
Ort, Datılm Unterschrift(en)
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