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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA“
KAMWIER DER STEUERBERATER UND WERTSCHAFTSPRÜFER Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) Empfohlen vom Vorstand der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zuletzt mit Beschluss vom 18.04.2018 Präambei und Allgemelnes (1) Aufirag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechliglen in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faklsche Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechtsgeschäflen oder Rechishandlungen, jeweils im Rahmen der $$ 2 oder 3 Wirschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden In Folge zum einen „Auftragnehmer“, zum anderen „Auftraggeber genannt). (2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedem sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die Auftragsertsilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers (Unternehmer ISd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfle gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 3.3.1979/BGBI Nr.140 in der derzeit güligen Fassung) gelten sie insoweit der ll. Teil keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält. (9) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen. I.TEIL 1. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4): (2) Bel Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: a)-Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden odar (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für dia Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. b) Prüfung der Bescheide zu den unler 8) genannten Erklärungen. c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genarınten Erklärungen und Bescheiden. d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern, Ermält der Auftragnehmer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweiliger schrifllicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. ()) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren Jahressteuarerklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung. (4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß 55 2 und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten Beauftragung. (5) Vorstehende Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit. (6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Wamung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus. (7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erlüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten substituleren zu lassen. Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundfage. (8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches Recht Ist nur bei ausdrücklicher schrifticher Vereinbarung zu berücksichtigen. (9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriflichen als auch mündlichen bersflichen Äußerung, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages. (10) Der Auftraggeberist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. (41) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er — mangeis ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung — lediglich als Bote und stellt dies keine Ihm oder einem einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens- oder Wissenserklärung dar. (12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auflragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet. 2. Aufklärungspfiicht des Auftraggebers: Vollständigkeitserklärung (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterisgen zum vereinbarten Termin und In Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterfagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. (2) Der Auftragnehmer Ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, Insbesondere Zahlenangaben, als richlig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren. (3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftich zu bestätigen. (4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten. (5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend, Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind Jedoch stets unverbindlich. (6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle Kontaktdaten (Insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen,
- Seite 7/von 7 - EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen Prüfungsvertrag vom 6. November 2020. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbe- dingungen haben wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. In Kenntnis des Absatzes betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind mit dem dort vereinbarten Haftungsausschluss einverstanden. NÖ Landesgesundheitsagentur BETRITT, 2311-2 Ort, Datılm Unterschrift(en)