tads-lib-2024-05-10-ke

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der Zeugen Jehovas, Lutheranern und konfessionslosen Protestanten. Außerdem gibt es kleinere
Gemeinschaften von Juden, Bahais und Mitgliedern der Internationalen Gesellschaft für Krishna-
Bewusstsein (USDOS 15.5.2023).
Das harte Vorgehen gegen die religiösen Praktiken der Ismaeliten, einer religiösen Minderheit der 
GBAO, das im Jahr 2022 mit der Zerstörung religiöser Symbole, der Schließung von Gebetsstätten 
und  dem  Verbot  religiöser  Feste  begonnen  hatte,  verschärfte  sich.  Die  Behörden  bestraften 
weiterhin das gemeinsame Gebet in Privathäusern, drohten mit der strafrechtlichen Verfolgung von 
Religionspädagogen, beschlagnahmten religiöses Lehrmaterial und versuchten Berichten zufolge, 
bestimmte  Praktiken  durch  die  der  sunnitischen  muslimischen  Mehrheit  zu  ersetzen  (AI 
24.4.2024).
Es gab keine Berichte über antisemitische Vorfälle. Die kleine jüdische Gemeinde des Landes - der 
Jüdische Weltkongress schätzt ihre Mitgliederzahl auf 200 bis 600 - verfügte über ein Gotteshaus 
und sah sich keinem offenkundigen Druck seitens der Regierung oder anderer gesellschaftlicher 
Kräfte ausgesetzt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 28.4.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious 
Freedom: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091915.html, Zugriff 28.4.2024
 17. Minderheiten
Nationale  Minderheiten  werden  in  Tadschikistan  toleriert  und  bilden  ca.  15,7  Prozent  der 
Gesamtbevölkerung (ÖB 1.2023). Die Verfassung sieht den gleichen Schutz vor dem Gesetz für 
alle Bürger vor, unabhängig von ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft (USOS 23.4.2024).
Das  Verhältnis  zu  den  zahlenmäßig  größten  nationalen  Minderheiten  (usbekisch  14  Prozent, 
kirgisisch  0,8  Prozent,  Pamiris  3  Prozent)  ist  weitgehend  frei  von  staatlicher  Diskriminierung, 
wenngleich sie nicht in allen Bereichen die gleichen Chancen haben wie ethnische Tadschiken (AA 
9.4.2024).
Größere Minderheiten sind auch Angehörige anderer Ethnien, die vor allem unter sowjetischer 
Ägide nach Tadschikistan kamen, deren Zahlen aber deutlich abgenommen haben (z.B. Russen, 
Belarussen, Ukrainer, Tataren, Koreaner etc.). Im Großen und Ganzen unterscheidet sich deren 
Lage  nicht  von  der  der  Mehrheitsbevölkerung.  Gelegentlich  kommt  es zu  öffentlichen 
Anfeindungen.  Langjährige  Beobachter  des  Landes  berichten,  dass  die  Fremdenfeindlichkeit 
zugenommen habe (AA 9.4.2024).
Staatliche  Repressionen  gegen  bestimmte  Personen  aufgrund  ihrer  Ethnie,  Religion  oder 
Nationalität sind die Ausnahme (AA 9.4.2024).
Das Gesetz schränkte die Beteiligung von Angehörigen von Minderheitengruppen am politischen 
Prozess nicht ein, und bis zu einem gewissen Grad nahmen sie daran teil (USDOS 23.4.2024).
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Im April [2023] äußerte sich der CERD-Ausschuss besorgt über die Marginalisierung und
Diskriminierung  der  Pamiris,  einer  ethnischen  und  religiösen  Minderheit,  die  hauptsächlich  in 
GBAO  lebt.  Obwohl  Tadschikistan  im  Jahr  2022  ein  Gesetz  über  die  Gleichstellung  und  die 
Beseitigung aller Formen von Diskriminierung verabschiedet hatte, wurden die Pamiris durch die 
Gesetzgebung nicht geschützt, da die Behörden bestritten, dass sie eine ethnisch oder sprachlich 
unterschiedliche  Gruppe  seien.  Die  Behörden  setzten  die  gewaltsame  Assimilierung  der 
pamirischen Bevölkerung fort und unterdrückten den Gebrauch der pamirischen Sprache und die 
Behauptung  der  pamirischen  Identität  in  staatlichen  Einrichtungen,  Schulen,  Medien, 
künstlerischen Darbietungen und öffentlichen Räumen (AI 24.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 30.4.2024
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Tajikistan 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107932.html, Zugriff 2.5.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
3.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 29.4.2024
17.1. Frauen
Es gibt kein Gesetz, das Frauen oder Männer diskriminiert, die Verfassung stipuliert die Gleichheit 
der Geschlechter. Tadschikistan bleibt jedoch eine konservative Gesellschaft mit hoher sozialer 
Kontrolle, in der traditionelle Rollenmuster vorherrschen (AA 9.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz schränkte die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess nicht ein, und bis zu 
einem gewissen Grad nahmen sie daran teil (USDOS 23.4.2024). Frauen sind in öffentlichen 
Ämtern und Unternehmen deutlich unterrepräsentiert. In der laufenden Legislaturperiode sind nur 
19 % der Parlamentssitze und 6 % der stellvertretenden Ministerposten (von 13 %) mit Frauen 
besetzt (gegenüber 23 %) (BS 2024). 
Frauen  waren  in  Entscheidungsprozessen  auf  allen  Ebenen  der  politischen  Institutionen 
unterrepräsentiert.  Kulturelle  Gepflogenheiten  verhinderten  die  Beteiligung  von  Frauen  an  der 
Politik, obwohl die Regierung und die politischen Parteien einige Anstrengungen unternahmen, die 
Beteiligung von Frauen zu fördern (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz stellte Vergewaltigung unter Strafe, die mit bis zu 20 Jahren Haft geahndet werden 
konnte.  Es  gab  weder  ein  gesondertes  Gesetz  für  Vergewaltigung  in  der  Ehe  noch  für  die 
Vergewaltigung von Männern. Die Polizei riet den Frauen in der Regel davon ab, Anzeige zu 
erstatten (USDOS 23.4.2024).
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Häusliche Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor weit verbreitet (AA 9.4.2024; vgl. USDOS
23.4.2024, HRW 11.1.2024, BS 2024), Trotz eines entsprechend verabschiedeten Gesetzes 2013 
ist staatlicher Schutz vor sexueller Gewalt innerhalb der Ehe kaum gegeben, Gesetzesentwürfe 
zur Kriminalisierung von häuslicher Gewalt wurden bislang nicht verabschiedet (AA 9.4.2024; vgl. 
USDOS  23.4.2024).  Behörden,  die  die  traditionellen  Geschlechterrollen  fördern  wollten,  taten 
häusliche Gewalt häufig als "Familienangelegenheit" ab, gingen gemeldeten Fällen von häuslicher 
Gewalt nur selten nach und verfolgten nur wenige mutmaßliche Täter (USDOS 23.4.2024).
Das staatliche Komitee für Frauenangelegenheiten verfügte nur über begrenzte Mittel, um Opfer 
häuslicher Gewalt zu unterstützen, aber die Vertreter des Komitees verwiesen die Frauen zur 
Unterstützung an Notunterkünfte (USDOS 23.4.2024).
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz war nicht gesetzlich verboten. Das Komitee für Frauen- und 
Familienangelegenheiten  unterhielt  ein  Callcenter  für  Opfer  von  sexueller  Belästigung  am 
Arbeitsplatz, über das ein Spezialist den Opfern rechtlichen und psychologischen Beistand leisten 
konnte (USDOS 23.4.2024).
Hanafi-Sunniten-Moscheen  setzten  weiterhin  ein  religiöses  Edikt  des  von  der  Regierung 
unterstützten Ulema-Rates durch, das Frauen das Beten in diesen Moscheen untersagt (USDOS 
15.5.2023).
Ehen werden oftmals nicht formalisiert, sondern (auch wegen der Verwaltungskosten) nur vor 
einem  Imam  eingegangen.  So  können  die  gesetzlichen  Verbote  von  Eheschließungen  vor 
Erreichen der Volljährigkeit umgangen werden (AA 9.4.2024). 
Religiöse Zeremonien ermöglichten de facto Polygynie und die Verheiratung von Minderjährigen
trotz  der  Illegalität  dieser  Praktiken.  Inoffizielle  Zweit-  und  Drittehen  wurden  immer  häufiger 
geschlossen,  wobei  weder  die  Ehefrauen  noch  die  Kinder  aus  den  nachfolgenden  Ehen 
Rechtsstellung oder Rechte hatten (USDOS 23.4.2024).
Zwangsheiraten kommen vor. „Ehrenmorde“ oder Genitalverstümmelung sind nicht bekannt (AA 
9.4.2024).
Die  Wirtschaftsreform-  und  Armutsbekämpfungsstrategien  des  Landes  enthalten  zwar  solide 
Komponenten,  die  auf  die  Beseitigung  dieser  Ungleichheiten  abzielen,  aber  eine  Reihe 
institutioneller,  sozialer  und  kultureller  Faktoren  haben  die  Umsetzung  dieser  Maßnahmen 
behindert.  Die  politische  Elite  um  Präsident  Rahmon  vertritt  ein  äußerst  konservatives  und 
patriarchalisches Gesellschaftsmodell, in dem Frauen und Jugendliche eine untergeordnete Rolle 
spielen (BS 2024).
Sexuelle Ausbeutung und/oder Zwangsprostitution kommen vor allem aufgrund wirtschaftlicher Not 
vor, sind aber kein leicht auszumachendes Alltagsphänomen. Schutz vor sexueller Gewalt ist 
gesetzlich  gegeben,  in  der  Praxis  dürfte  dieser  jedoch  häufig  nicht  durchsetzbar  sein  (AA 
9.4.2024).
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Es gab keine Berichte über erzwungene Abtreibungen oder unfreiwillige Sterilisationen durch
staatliche Behörden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 6.5.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 30.4.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Tajikistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103198.html, Zugriff 2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious 
Freedom: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091915.html, Zugriff 30.4.2024
17.2. Kinder
Obwohl der Zugang zur Staatsbürgerschaft formell allen Gruppen ohne Diskriminierung gewährt 
wird, gibt es eine deutliche Tendenz zur Nativisierung, die sich in einer offiziellen staatlichen Liste 
zugelassener Babynamen und strengen Vorschriften für "russifizierte" Nachnamen niederschlägt 
(BS 2024).
Kostenlose und allgemeine öffentliche Bildung war bis zum Alter von 16 Jahren oder bis zum 
Abschluss der neunten Klasse Pflicht (USDOS 23.4.2024).
Die Bildungschancen stehen Jungen und Mädchen auf der Primar-, Sekundar- und Tertiärstufe 
gleichermaßen offen (BS 2024). 
Das Bildungs- und Ausbildungssystem Tadschikistans ist nach wie vor unterdurchschnittlich. Die 
Qualität der Schulbildung, insbesondere im Sekundarbereich, wird durch einen Mangel an
qualifizierten  Lehrkräften,  geringe  Motivation,  veraltete  Schulbücher  und  eine  marode 
Schulinfrastruktur erheblich beeinträchtigt (BS 2024).
Mädchen haben es schwerer, Zugang zu Bildung zu erhalten, weil gerade auf dem konservativen 
Land die allgemeine Schulpflicht nicht eingehalten wird und Mädchen aus Kostengründen eher aus 
der Schule genommen werden als Jungen (AA 9.4.2024), oder da die Eltern ihren Söhnen, die sie 
als künftige Ernährer betrachteten, oft Vorrang bei der Bildung einräumten (USDOS 23.4.2024). 
Teilweise besuchen Kinder auch aufgrund der schlechten hygienischen Bedingungen nicht die 
Schule (AA 9.4.2024).
Obwohl  das  Gesetz  den  Kindern  das  Recht  auf  ein  gewaltfreies  Leben  zubilligte,  wurde 
Kindesmissbrauch nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt (USDOS 23.4.2024).
Das  gesetzliche  Mindestalter  für  die  Heirat  von  Männern  und  Frauen  lag  bei  18  Jahren.  In 
Ausnahmefällen,  über  die  ein  Richter  zu  entscheiden  hatte,  wie  z.  B.  im  Falle  einer 
Schwangerschaft, konnte ein Paar bei einem Gericht eine Herabsetzung des Alters auf 17 Jahre 
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beantragen. Religiöse Eheschließungen von Minderjährigen, die keiner offiziellen zivilen
Registrierung bedurften, waren in ländlichen Gebieten weiter verbreitet (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbot ausdrücklich die Zwangsverheiratung von Mädchen unter 18 Jahren oder den 
Abschluss  eines  Ehevertrags  mit  einem  Mädchen  unter  18  Jahren.  Die  Familien  setzten  die 
Mädchen jedoch häufig unter Druck, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten. Auf eine frühe 
Heirat stand eine Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten, auf eine Zwangsehe eine 
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Da Paare ihre Eheschließung nicht registrieren lassen 
konnten, wenn einer der potenziellen Ehepartner jünger als 18 Jahre war, ließen viele Paare die 
Trauung  einfach  von  einem  örtlichen  religiösen  Führer  durchführen.  Ohne  standesamtliche 
Bescheinigung hatte die Braut nur wenige Rechte (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. 
Das Gesetz verbietet den Kauf und Verkauf von Kindern und enthält eine Bestimmung, die die 
Ausbeutung von Kindern als Menschenhandel qualifiziert. Das Mindestalter für einvernehmlichen 
Sex lag bei 16 Jahren (USDOS 23.4.2024). 
Personen, die wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurden, wurde auf Lebenszeit 
das Recht entzogen, in allen Organisationen und Einrichtungen zu arbeiten, die mit der Erziehung 
und Bildung von Kindern zu tun haben (USDOS 23.4.2024).
Tadschikistan  hat  Übereinkommen  der  Internationalen  Arbeitsorganisation  der  VN  (ILO)  zur 
Abschaffung  der  schlimmsten  Formen  der  Kinderarbeit  ratifiziert  (AA 9.4.2024;  vgl.  USDOS 
23.4.2024).
Das Mindestalter für die Aufnahme der Arbeit lag bei 16 Jahren, obwohl Kinder mit Genehmigung
der örtlichen Gewerkschaft bereits mit 15 Jahren arbeiten durften (USDOS 23.4.2024).
Kinderarbeit findet aus Not oder im familiären Umfeld vor allem in ländlichen Gebieten statt (AA 
9.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Es gab Berichte, wonach die für die Rekrutierung von Soldaten zuständigen Behörden Kinder 
unter 18 Jahren von öffentlichen Plätzen entführten und zum Wehrdienst verpflichteten, um lokale 
Rekrutierungsquoten zu erfüllen (USDOS 23.4.2024).
Es  gab  glaubwürdige  Berichte  über  Familien,  die  ihre  LGBTQI+-Kinder  medizinischen, 
psychologischen  und  religiösen  Zwangspraktiken  unterzogen,  um  ihre  sexuelle  Identität  zu 
"korrigieren" oder zu "heilen" (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 30.4.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 2.5.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 36
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- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 3.5.2024
17.3. Homosexuelle / Sexuelle Minderheiten
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren in dem Land legal (USDOS 
23.4.2024;  vgl.  AA 9.4.2024),  wobei  das  Alter  für  die  Einwilligung  das  gleiche  war  wie  bei 
gegengeschlechtlichen Beziehungen (AA 9.4.2024).
Im Juli 2022 wurde erstmals ein Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet (AA 9.4.2024). Das 
Gesetz verbietet nicht die Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure aufgrund 
der  sexuellen  Ausrichtung,  der  Geschlechtsidentität  oder  des  Geschlechtsausdrucks  oder  der 
Geschlechtsmerkmale (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 9.4.2024). 
Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot homosexueller Handlungen; die gesellschaftliche Akzeptanz 
ist aber vor allem in ländlichen Gebieten gering (AA 10.5.2024; vgl. BMEIA 10.5.2024).
Im  ganzen  Land  gab  es  Berichte  darüber,  dass  lesbische,  schwule,  bisexuelle,  transgender, 
queere  oder  intersexuelle  (LGBTQI+)  Personen  körperlichen  und  psychologischen 
Misshandlungen, Belästigungen, Erpressungen und Ausbeutung ausgesetzt waren, weil sie ihren 
Familien ihren LGBTQI+-Status offenbart hatten oder weil sie verdächtigt wurden, LGBTQI+ zu
sein. Die Polizei, andere Strafverfolgungsbeamte und Einzelpersonen drohten LGBTQI+-Personen 
mit öffentlichen Schlägen (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 9.4.2024, HRW 11.1.2024).
Weit verbreitete kulturelle Normen, die LGBTQI+-Personen stigmatisieren, hielten diese Personen 
oft davon ab, sich offen als LGBTQI+ zu identifizieren oder öffentlich über LGBTQI+-Themen zu 
sprechen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für LGBTQI+-Personen einsetzen, hielten 
sich  aufgrund  der  offenen  Feindseligkeit  der  Regierung  und  der  Öffentlichkeit  gegenüber 
LGBTQI+-Themen  zurück.  Der  Druck  auf  LGBTQI+-NRO  schränkte  die  Möglichkeiten  dieser 
Organisationen  ein,  in  der  Öffentlichkeit  zu  agieren.  LGBTQI+-Personen  wurden  durch 
Sicherheitsbedenken daran gehindert, sich offen und friedlich zu versammeln (USDOS 23.4.2024).
Für Transgender-Personen war es schwierig, von der Regierung neue offizielle Dokumente zu 
erhalten. Das Gesetz erlaubte die Änderung des Geschlechts in den Ausweispapieren nur, wenn 
ein medizinischer Dienstleister das Dokument genehmigte (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (10.5.2024):  Tadschikistan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Reiseinfos, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tadschikistan-node/tadschikistansicherheit/
206756, Zugriff 10.5.2024
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 6.5.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 36
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- BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.5.2024):
Tadschikistan,  Besondere  Bestimmungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/tadschikistan, Zugriff 10.5.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Tajikistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103198.html, Zugriff 2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
 18. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sah Reise-, Auswanderungs- und Rückkehrfreiheit vor, doch die Regierung erließ 
einige  Einschränkungen.  In  einigen  Fällen  hatten  die  Bürger  aufgrund  willkürlicher  und 
uneinheitlicher Beschränkungen nicht das Recht, das Land zu verlassen. Bisweilen schränkten die 
Grenzschutzbeamten Bürger, die ins Ausland reisen wollten, willkürlich ein (USDOS 23.4.2024).
Tadschikische Staatsangehörige können ihren Wohnsitz innerhalb Tadschikistan frei wählen bzw. 
wechseln.  Laut  Binnenmigrationsvorschriften  besteht  allgemeine  Meldepflicht  des  Wohnsitzes 
innerhalb von 15 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft (ÖB 1.2023).
Moskau unterstützte weiterhin die gezielte Verfolgung von in Russland lebenden Exilanten durch 
andere autoritäre Regierungen. Die Regierung Tadschikistans nutzte die seit langem praktizierte 
sicherheitspolitische  Zusammenarbeit  mit  Moskau  für  eine  umfassende  Kampagne 
grenzüberschreitender Repression (FH 4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Mitglieder der Pamiri-
Diaspora, einer ethnischen Gruppe aus dem tadschikischen Autonomen Gebiet Gorno-
Badachschan  (GBAO),  waren  die  Hauptleidtragenden  der  grenzüberschreitenden 
Repressionskampagne der Regierung, die auf die Niederschlagung von Protesten in der Region 
folgte. Elf tadschikische Staatsbürger wurden 2022 aus Russland überstellt und unrechtmäßig 
abgeschoben. Darunter waren auch Personen, die die russische Staatsbürgerschaft angenommen 
hatten (FH 4.2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (4.2023):  Still  Not  Safe:  Transnational  Repression  in  2022, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2097685/FH_TransnationalRepression2023_0.pdf,  Zugriff 
29.4.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
18.1. Meldewesen
In Tadschikistan gibt es kein einheitliches Format von Adressen. Straßennamen existieren zumeist
nur in den größeren Siedlungen und Städten. Einige Straßen verfügen über einen russischen und 
einen tadschikischen Namen. Gibt es keinen Straßennamen, wird oftmals ein Orientierungspunkt 
angegeben. Die Namen vieler Orte kommen mehrfach vor. Meist wird der entsprechende Ort dann 
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durch die nächsthöhere Verwaltungseinheit und die Provinz, in der er belegen ist, näher
bezeichnet (AA 9.4.2024).
In Tadschikistan existiert ein zentrales Meldewesen. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, ihre 
Wohnanschrift  zu  registrieren  und  Änderungen  gegenüber  der  Meldebehörde  mitzuteilen. 
Personen ohne festen Wohnsitz existieren offiziell nicht. Diese sind z.B. unter der Adresse der 
Eltern oder anderer Verwandter registriert. Die registrierte Adresse wird im Inlandspass bzw. der 
ID-Card vermerkt (AA 9.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024
 19. IDPs und Flüchtlinge
Tadschikistan ist allen relevanten VN-Flüchtlingskonventionen beigetreten und organisiert mit Hilfe 
des UNHCR und lokaler NROs Schutz- und Integrationsprojekte, wenn auch in sehr rudimentärer
Form (AA 9.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Das Gesetz sieht die Gewährung von Asyl und Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein 
System  für  den  Schutz  von  Asylbewerbern  und  Flüchtlingen  eingerichtet.  Das  Verfahren  zur 
Feststellung des Flüchtlingsstatus und die damit verbundenen Gerichtsverfahren entsprachen nicht 
in vollem Umfang den internationalen Standards (USDOS 23.4.2024).
Bei ausländischen Flüchtlingen in Tadschikistan handelt es sich fast ausschließlich um Personen 
aus Afghanistan (AA 9.4.2024). Die Landgrenze blieb das ganze Jahr über für Asylbewerber aus 
Afghanistan  geschlossen,  und  die  Regierung  verweigerte  vielen,  aber  nicht  allen, 
Neuankömmlingen die Einreise (USDOS 23.4.2024).
Im  Rahmen  des  staatlichen  Binnenmigrationsprogramms  werden  jährlich  Einwohner  aus  den 
Gebieten, die anfällig für Naturkatastrophen sind, in ungefährliche Regionen umgesiedelt. Dieser 
Kategorie von Binnenmigranten stehen Sozialleistungen zu (ÖB 1.2023).
Ausweichmöglichkeiten von politischen oder sozialen Dissidentinnen und Dissidenten werden vor 
allem in einer Ausreise in Drittländer gesehen, in erster Linie nach Russland, in die Türkei oder in 
EU-Mitgliedstaaten.  So  ist  die  „PIWT“-Führung  vor  allem  in  EU-Mitgliedstaaten  ansässig  (AA 
9.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 6.5.2024
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31

- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Die  Grundversorgung  der  Bevölkerung  mit  Nahrungsmitteln  ist  größtenteils  gewährleistet, 
humanitäre Hilfe aus dem Ausland spielt eine geringe Rolle (AA 9.4.2024).
Überweisungen der mindestens 500.000 tadschikischen Migrantinnen und Migranten in Russland 
machen rund ein Drittel des Bruttoinlandsproduktes Tadschikistans aus (AA 9.4.2024), und sind die 
größte externe Einkommensquelle Tadschikistans (CIA 1.5.2024).
Armut, ein Mangel an Arbeitsplätzen und höhere Löhne im Ausland veranlassen Tadschiken zur
Auswanderung.  Russland - insbesondere Moskau - ist das Hauptziel, während eine kleinere 
Anzahl religiöser Muslime, in der Regel usbekischer Abstammung, nach Usbekistan auswandert.  
Obwohl Tadschikistan über den für eine funktionierende Marktwirtschaft erforderlichen rechtlichen 
und  institutionellen  Rahmen  verfügt,  herrscht  nur  in  einigen  Wirtschaftssegmenten  echter 
Marktwettbewerb. Die Rechts- und Verfahrensvorschriften zur Regelung der Wettbewerbsfähigkeit 
des  Marktes  sind  unzuverlässig  und  werden  häufig  ignoriert.  Preisabsprachen,  staatliche 
Subventionen und endemische Korruption prägen weiterhin die heimische Wirtschaft (BS 2024).
Tadschikistans Verfassungssystem ist zwar nominell demokratisch, aber in Wirklichkeit ist das 
Land eine vetternwirtschaftliche Kleptokratie, in der die Familie Rahmon die Wirtschaft und die 
wichtigsten öffentlichen und privaten Vermögenswerte fest im Griff hat (FH 24.5.2023).
Tadschikistan ist eine der ärmsten der früheren Sowjetrepubliken (ÖB 1.2023; vgl. AA 9.4.2024, 
GIZ  31.12.2023).  Die  hohe  Arbeitslosigkeit  zwingt  große  Teile  der  Bevölkerung,  im  Ausland 
(hauptsächlich in Russland) zu arbeiten und ihre Familien zu Hause durch Überweisungen (42 % 
des BIP 2022) zu unterstützen. Durch diese prekäre Lage sind alte und behinderte Personen auf 
den  Familienverband  angewiesen,  während  sich  dies  für  Menschen  mit  Behinderung  noch 
schwieriger gestaltet. Artikel 39 der tadschikischen Verfassung bestimmt, dass jedem Menschen 
im  Falle  von  Krankheit,  Behinderung,  Arbeitslosigkeit,  Verlust  von  arbeitstätigen 
Familienmitgliedern (Todesfall) und in anderen gesetzlich festgelegten Fällen soziale Versorgung 
garantiert ist. Die einfachgesetzliche Grundlage dafür bilden die Nationale Entwicklungsstrategie 
bis 2030, die Gesundheitsstrategie bis 2030 und das staatliche Programm für sozialen Schutz alter
Menschen für 2022-2030 (ÖB 1.2023).
Laut Schätzungen des Welternährungsprogramms lebten 2020 rund 47 % der Tadschikinnen und 
Tadschiken  von  weniger  als  1,33  USD  pro  Tag,  wobei  ein  Drittel  der  Bevölkerung  an 
Unterernährung  leidet.  Lebensmittelpreise  steigen,  nur  fünf  Prozent  der  Haushalte  erhalten 
staatliche Beihilfen (AA 9.4.2024).
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Die Regierung legte einen monatlichen Mindestlohn fest, der unter der Armutsgrenze lag (USDOS
23.4.2024). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit betrug 40 Stunden, und das Gesetz schrieb die 
Bezahlung von Überstunden vor, aber es gab keine gesetzliche Begrenzung der obligatorischen 
Überstunden (USDOS 23.4.2024).
Die staatliche Aufsichtsbehörde für Arbeit, Migration und Beschäftigung, die dem Ministerium für 
Arbeit,  Migration  und  Beschäftigung  untersteht,  war  für  die  Durchsetzung  des  Arbeitsrechts 
zuständig. Diese  war zwar befugt, unangekündigte Inspektionen durchzuführen und Sanktionen 
zu  verhängen,  aber  Inspektionen  und  Sanktionen  waren  selten.  Aus  Angst  vor 
Vergeltungsmaßnahmen  seitens  des  Arbeitgebers  reichten  die  Beschäftigten  nur  selten 
Beschwerden über Verstöße gegen die Arbeitsrechte ein (USDOS 23.4.2024).
Die Löhne in der Landwirtschaft waren die niedrigsten aller Sektoren, und viele Arbeitnehmer 
wurden in Naturalien bezahlt (USDOS 23.4.2024).
Die  Beschäftigten  hatten  das  Recht  zu  streiken,  aber  das  Gesetz  verlangte  eine  vorherige 
behördliche  Genehmigung  für  Versammlungen  und  andere  Massenaktionen,  wodurch  die 
Möglichkeiten  der  Gewerkschaften,  Versammlungen  oder  Demonstrationen  zu  organisieren, 
eingeschränkt wurden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.4.2024): Bericht über die asyl- und
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 28.4.2024
- CIA – Central Intelligence Agency  [USA] (1.5.2024): The World Factbook, Tajikistan, People 
and  Society,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/tajikistan/#people-and-society, 
Zugriff 8.5.2024
- FH  –  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  –  Tajikistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092914.html, Zugriff 30.4.2024
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für International Zusammenarbeit (31.12.2023): Tadschikistan, 
https://www.giz.de/de/weltweit/382.html, Zugriff 7.5.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
3.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (2.2024):  Länderprofil  Tadschikistan, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-tadschikistan.pdf, Zugriff 10.5.2024
20.1. Sozialbeihilfen
Das integrierte sowjetische Sozialfürsorgesystem ist seit der Unabhängigkeit Tadschikistans immer 
weiter ausgehöhlt worden. In der nationalen Gesetzgebung sind Geld- und Subventionsregelungen 
für  Renten,  Entschädigungen  bei  Krankheit,  Arbeitslosigkeit,  Invalidität  und  Mutterschaft 
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