vrko-lib-2020-02-11-ke

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen
und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend
auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels
Recherche  von  vorhandenen,  vertrauenswürdigen  und  vorrangig  öffentlichen  Informationen
gemäß  den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine
einzelfallunabhängige  Darstellung  über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in
Herkunftsländern  bzw.  in  EU-Mitgliedsstaaten.  Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen
fremdsprachiger Quellen.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5
Abs.  5  letzter  Satz  BFA-G,  d.h.  sie  sind  als  solche  nicht  Teil  der  allgemein  zugänglichen,
öffentlichen  Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren
(Parteiengehör,  Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch
Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch  auf  Vollständigkeit.  Aus  dem  vorliegenden  Produkt  ergeben  sich  keine
Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine
allgemeine  oder  individuelle  Entscheidungsvorgabe  dar.  Das  vorliegende  Dokument  kann
insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder
des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Aktualisierungshinweis
Dieses LIB wird mittels Einbezug relevanter Kurzinformationen der Staatendokumentation auf
aktuellem Stand gehalten. Eine Gesamtaktualisierung des LIB erfolgt entweder in vorgegebenen
Intervallen (TOP-Herkunftsstaaten) oder bei gegebenem Bedarf (andere Herkunftsstaaten). 
Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2von 19
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Länderspezifische Anmerkungen
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3von 19
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen...............................................................5
 2. Politische Lage........................................................................................................................6
3. Sicherheitslage........................................................................................................................7
 4. Rechtsschutz / Justizwesen....................................................................................................8
 5. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................9
 6. Folter und unmenschliche Behandlung.................................................................................10
 7. Korruption.............................................................................................................................10
8. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................11
 9. Allgemeine Menschenrechtslage...........................................................................................11
 10. Todesstrafe............................................................................................................................15
 11. Bewegungsfreiheit.................................................................................................................16
 12. Grundversorgung..................................................................................................................17
13. Medizinische Versorgung......................................................................................................18
 14. Rückkehr...............................................................................................................................19
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. Politische Lage
Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK oder Nordkorea) ist ein autoritärer Staat, der seit
70 Jahren von der Familie Kim geführt wird (USDOS 13.3.2019; vgl. AA 21.10.2019a, HRW
14.1.2020, FH 4.2.2019).  Das Regime nutzt Drohungen mit Hinrichtung, willkürlicher Bestrafung 
sowie  Inhaftierung  und  Zwangsarbeit,  um  den  ängstlichen  Gehorsam  aufrechtzuerhalten. 
Auslandsreisen  und  die  Kommunikation  mit  der  Außenwelt  sind streng  eingeschränkt  (HRW 
14.1.2020; vgl. FH 4.2.2019).
Kurz nach dem Tod von Kim Jong Il Ende 2011 wurde sein Sohn Kim Jong Un zum Marschall der 
DVRK und zum Oberbefehlshaber der koreanischen Volksarmee ernannt (USDOS 13.3.2019; vgl. 
AA  21.10.2019a).  Um  die Mitglieder  der  Kim-Dynastie  wird  ein  ausgeprägter  Personenkult 
begangen (AA 21.10.2019a). Der Großvater von Kim Jong Un, der verstorbene Kim Il Sung, bleibt 
„ewiger Präsident“ (USDOS 13.3.2019). 
Nordkorea  bekennt  sich  formal  zu  den  Prinzipien  des  Sozialismus,  allerdings  in  einer  rein 
koreanischen  Variante,  die  auf  dem  Begriff  Selbständigkeit  beruht  und  im  Alltag  stark 
nationalistische Züge trägt. International hat sich Nordkorea seit dem Ende des Koreakrieges im 
Jahr 1953 zu einem der am meisten isolierten Länder der Erde entwickelt. Zentrale Probleme für 
die internationale Gemeinschaft sind die Entwicklung und die Stationierung von Nuklearwaffen und 
entsprechender Trägersysteme durch das Land. Trotz intensiver Gipfeldiplomatie seit Beginn des 
Jahres  2018  konnte  bisher  keine  Vereinbarung  zur  Abschaffung  des  nordkoreanischen 
Nuklearwaffen- und Raketenprogramms erreicht werden (AA 21.10.2019a).
Wahlen  sind  weder  frei  noch  fair.  Die  Stimmabgabe  wird  offen  überwacht,  was  zu  einer 
gemeldeten  100-prozentigen  Wahlbeteiligung und  einer  100-prozentigen  Zustimmung  zu  den 
vorgegebenen Regierungskandidaten führt (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019).
Staatsoberhaupt der sozialistischen Volksdemokratie, bei starker Stellung des Militärs und der 
inneren Sicherheitskräfte, ist Kim Jong Un (offiziell lt. Verfassung seit August 2019). Formelle 
Bezeichnung  des  Staatsoberhauptes  ist „Vorsitzender  der  Partei  der  Arbeit,  Vorsitzender  der 
Kommission für Staatsangelegenheiten und Oberbefehlshaber der Streitkräfte“. Vereinfachend, 
insbesondere in den Medien, wird auch der Ausdruck „Oberster Führer“ verwendet. Die Vertretung 
des Staatsoberhauptes ist nicht ausdrücklich geregelt. In protokollarischer Hinsicht lässt Kim Jong 
Un sich vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der Obersten Volksversammlung Choe 
Ryong Hae vertreten. Premierminister ist seit April 2019 Kim Jae Ryong (AA 21.10.2019b).
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Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019a): Korea (Demokratische
Volksrepublik, Nordkorea): Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-
node/politisches-portraet/216200, Zugriff 10.2.2020
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019b): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/
koreademokratischevolksrepublik-node/nordkorea/216102, Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 3. Sicherheitslage
Das politische Leben Nordkoreas ist von allgegenwärtiger Propaganda geprägt. Die gegen das 
Ausland, besonders gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und Südkorea gerichtete Rhetorik
hat zuletzt wieder deutlich an Schärfe gewonnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der
schwierige Entspannungsprozess scheitert und es zu einer erneuten Verschlechterung der Lage 
auf  der  Koreanischen  Halbinsel  kommt  (AA  5.2.2020).  Der  repressive  Charakter  des 
nordkoreanischen Regimes, die Nichteinhaltung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen, das 
Streben nach Waffen- und Atomtests und die provokative Haltung gegenüber der internationalen 
Gemeinschaft schaffen ein Klima von Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit (MEAE 3.2.2020; vgl. 
FH 4.2.2020). 
Die Situation im Land ist derzeit stabil (MAE 3.2.2020). Es gab in jüngerer Zeit keine terroristischen 
Angriffe (FCO 4.2.2020a). Die Kriminalitätsrate ist niedrig (AA 5.2.2020; vgl. BMEIA 20.12.2019).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/
koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik 
Österreich (20.12.2019): Reiseinformation: Korea - Demokratische Volksrepublik (Demokratische
Volksrepublik Korea), https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/korea-dem-
vr/, Zugriff 10.2.2020
- FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (4.2.2020a): Foreign travel advice: North Korea –
Terrorism, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/north-korea/terrorism, Zugriff 11.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- MAE – Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale della Repubblica Italiana 
(3.2.2020): Viaggiare Sicuri informatevi – Repubblica Popolare Democratica di Corea (Corea del 
Nord), http://www.viaggiaresicuri.it/country/PRK, Zugriff 11.2.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7von 19
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- MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020): Conseils aux Voyageurs:
Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-
destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Justiz untersteht der politischen Führung per Gesetz und in der Praxis, eine unabhängige
Justiz  gibt  es  nicht  (FH  4.2.2019;  vgl.  USDOS  13.3.2019).  Die  Strafverfolgung  ist  nicht  an 
rechtsstaatliche Grundsätze gebunden (AA 5.2.2020; vgl. MEAE 3.2.2020, FH 4.2.2019). 
Neben der politisch motivierten Rechtsprechung sind auch die bekannten strafrechtlichen
Paragraphen so formuliert, dass eine Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen unter ihnen erfasst 
werden kann, ohne dass dies dem Beschuldigten vorher deutlich sein muss (AA 5.2.2020; vgl. 
MEAE  3.2.2020).  In  Gerichtsverfahren  wird  fast  ohne  Ausnahme  dem  Antrag  der 
Staatsanwaltschaft stattgegeben. Auch geringe Vergehen können drakonische  Strafen zur Folge 
haben (AA 5.2.2020).  Eine gerichtliche Überprüfung oder Berufung  bei Inhaftierungen  gibt es 
weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis. Über formelle Strafverfahren und -praktiken liegen 
nur wenige Informationen vor (USDOS 13.3.2019). 
Die  Verfassung  enthält  einen  umfassenden  Verfahrensschutz,  der  vorsieht,  dass  die  Fälle 
öffentlich sind  und gewährt dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung. Bei Gerichtsverfahren 
werden Anwälte von der Regierung gestellt. Es  gibt keinen Hinweis darauf, dass unabhängige, 
nicht-staatliche  Verteidiger existierten.  Einige Berichte  unterscheiden zwischen politischen und 
unpolitischen Straftaten und geben an, die Regierung biete nur bei unpolitischen Gerichtsverfahren 
Rechtsvertretung an. Die Überarbeitung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung in den 
Jahren 2004, 2005 und 2009 führte zu einer Verkürzung der Haftzeiten während der  Ermittlung 
und des Prozesses, zu einer Festnahme durch Haftbefehl und zum Verbot  von erzwungenen 
Geständnissen.  Es  kann  nicht  überprüft  werden,  ob der  Staat  diese  Änderungen  anwendet 
(USDOS 13.3.2019).
Es gibt keinen Mechanismus, die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Für 
Angehörige und andere Betroffene ist es praktisch unmöglich, Informationen über Anklagen oder 
die Dauer der Strafen zu erhalten. Nachforschungen über den Haftstatus eines Familienmitglieds 
können  dazu  führen,  dass  weitere  Familienmitglieder  inhaftiert  werden.  Es  werden  kollektive 
Bestrafungen angewandt (USDOS 13.3.2019).
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Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische
Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/
koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020):  Conseils aux Voyageurs: 
Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-
destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 5. Sicherheitsbehörden
Der Sicherheitsapparat umfasst die Ministerien für Volkssicherheit und Staatssicherheit sowie das 
Militärische  Sicherheitskommando.  Die  Behörden  haben  eine  effektive  Kontrolle  über  die 
Sicherheitskräfte  (USDOS  13.3.2019).  Militär  und  innere  Sicherheitskräfte  haben  eine  starke 
Stellung im Staat (AA 21.10.2019b). Sie spielen eine Rolle bei der Überwachung der Bürger, der 
Aufrechterhaltung  der  Haftbefugnis  und  der  Durchführung  von  nicht-militärischen 
Sonderermittlungen. Zwischen den unterschiedlichen Organisationen besteht eine systematische 
und absichtliche Überschneidung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten, um einer möglichen 
untergeordneten Konsolidierung der Macht vorzubeugen und sicherzustellen, dass jede Einheit 
eine Kontrolle und ein Gleichgewicht für die andere Einheit bietet (USDOS 13.3.2019).
Straflosigkeit in den Sicherheitskräften ist allgegenwärtig. Mutmaßliche Verstöße durch Mitglieder 
der Sicherheitskräfte werden nicht untersucht. Die Regierung ergreift keine Maßnahmen, um die 
Sicherheitskräfte zu reformieren (USDOS 13.3.2019).
Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen. Mitglieder der Sicherheitskräfte verhaften Bürger, die 
unter dem Verdacht stehen, politische Verbrechen begangen zu haben und verbringen diese ohne 
Gerichtsverfahren  in  Gefangenenlager.  Es  gibt keine  Einschränkungen  für  die  Regierung, 
Personen  nach  Belieben  festzuhalten,  zu  inhaftieren  oder  ohne  Kontakt  zur  Außenwelt 
festzuhalten (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019b): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/
koreademokratischevolksrepublik-node/nordkorea/216102, Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
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- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Das Strafgesetzbuch verbietet Folter oder unmenschliche Behandlung, aber dennoch werden
diese  Praktiken  fortgesetzt.  Folter  mit  Wasser  oder  Strom  war  Standardpraxis.  Körperliche 
Misshandlung  durch  Gefängniswärter  erfolgt  systematisch.  Es  gibt  keine  Statistiken  über 
Todesfälle in Gewahrsam, aber Überläufer geben an, dass Todesfälle aufgrund von Hinrichtungen, 
Folter, unzureichender medizinischer Versorgung und Hungersnot an der Tagesordnung  seien 
(USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019).
Die  nordkoreanische  Regierung  fordert  von  einem  Großteil  ihrer  Bevölkerung  systematisch 
unbezahlte  Zwangsarbeit  ein,  um  die  Bevölkerung  zu  kontrollieren  und  die  Wirtschaft 
aufrechtzuerhalten.  Inhaftierte  in  Arbeitslagern  werden  zu  schwerer  körperlicher  Arbeit  unter 
gefährlichen Bedingungen gezwungen (USDOS 13.3.2019; vgl. HRW 14.1.2020). 
Es gibt Fälle, in denen weibliche Gefangene sexuell missbraucht oder ausgebeutet wurden. In 
einigen  Fällen  wurden  Lebendgeburten  im  Gefängnis  verboten  und  Zwangsabtreibungen 
angeordnet. In einigen Fällen töteten Gefängniswärter das Neugeborene oder ließen es sterben 
(USDOS 13.3.2019).
Quellen:
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 7. Korruption
Berichten zufolge ist Korruption in allen Teilen der Wirtschaft und der Gesellschaft verbreitet und in 
den  Sicherheitskräften  endemisch  (USDOS  13.3.2019;  vgl.  FH  4.2.2019).  Internationale 
Organisationen berichten über hochrangige Beamte, die straflos in Korruptionspraktiken verwickelt 
sind  (USDOS  13.3.2019).  Es  liegen  keine  überprüfbaren  Informationen  darüber  vor,  ob 
strafrechtliche Sanktionen wegen Korruption tatsächlich verhängt werden (USDOS 13.3.2019; vgl.
FH 4.2.2019).
Im Corruptions Perceptions Index 2019 von Transparency International liegt Nordkorea auf Rang 
172 von 180 untersuchten Staaten (TI 23.1.2020).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 19
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Quellen:
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- TI – Transparency International (23.1.2020): Corruptions Perceptions Index 2019 – Full Data Set, 
https://files.transparency.org/content/download/2450/14822/file/2019_CPI_FULLDATA.zip, Zugriff 
11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Der Wehrdienst ist für Männer und Frauen ab 17 Jahren verpflichtend. Die Wehrpflicht dauert für 
Männer zehn Jahre, für Frauen drei Jahre, doch kann sie auf sieben Jahre erweitert werden (KBS 
28.3.2019; vgl. CIA 5.2.2020). Personen über 60 werden aus dem Reservedienst entlassen. Vom 
Wehrdienst ausgeschlossen sind politische Gefangene und Nachkommen der sogenannten
feindlichen Klasse. Talentierte Schüler und Studenten der Künste oder Naturwissenschaften sowie
besonders fähige Arbeiter in der Industrie können sich  vom Militärdienst  befreien lassen (KBS 
28.3.2019).
Stand Dezember 2018 hatte Nordkorea 1,28 Millionen Soldaten, das sind etwa fünf Prozent der
Bevölkerung. Dazu gehören die Bodentruppen mit einer Stärke von 1,1 Millionen, die Marine mit 
60.000, die Luftstreitkräfte mit 110.000 sowie die neuen strategischen Kräfte mit 10.000. Ein Drittel 
der Militärzeit verbringen die Soldaten mit nicht-militärischen Aktivitäten wie etwa Feldarbeit oder 
im Bauwesen (KBS 28.3.2019).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (5.2.2019): The World Factbook: Korea, North, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/kn.html, Zugriff 11.2.2020
- KBS World Radio (28.3.2019): Das Militär in Nordkorea, 
http://world.kbs.co.kr/service/contents_view.htm?lang=g&board_seq=360718, Zugriff 11.2.2020
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Nordkorea hat zahlreiche wichtige Menschenrechtsverträge ratifiziert (HRW 14.1.2020). Dennoch 
werden die Menschenrechte trotz häufigen Protests durch die internationale Gemeinschaft auf 
breiter Front regelmäßig verletzt (AA 21.10.2019a; vgl. HRW 14.1.2020). Grundrechte werden in 
vielen Fällen nicht beachtet (MEAE 3.2.2020). Im Jahr 2018 konnte keine sichtbare Verbesserung 
der Menschenrechtssituation verzeichnet werden (USDOS 13.3.2019). 
Menschenrechtsprobleme beinhalten:  rechtswidrige  oder  willkürliche  Tötungen  durch  die 
Regierung;  Verschwindenlassen  durch  die  Regierung;  Folter  durch  Behörden;  willkürliche 
Inhaftierungen durch Sicherheitskräfte; Haftanstalten, einschließlich politischer Gefangenenlager, 
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