vrko-lib-2020-02-11-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
2. Politische Lage Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK oder Nordkorea) ist ein autoritärer Staat, der seit 70 Jahren von der Familie Kim geführt wird (USDOS 13.3.2019; vgl. AA 21.10.2019a, HRW 14.1.2020, FH 4.2.2019). Das Regime nutzt Drohungen mit Hinrichtung, willkürlicher Bestrafung sowie Inhaftierung und Zwangsarbeit, um den ängstlichen Gehorsam aufrechtzuerhalten. Auslandsreisen und die Kommunikation mit der Außenwelt sind streng eingeschränkt (HRW 14.1.2020; vgl. FH 4.2.2019). Kurz nach dem Tod von Kim Jong Il Ende 2011 wurde sein Sohn Kim Jong Un zum Marschall der DVRK und zum Oberbefehlshaber der koreanischen Volksarmee ernannt (USDOS 13.3.2019; vgl. AA 21.10.2019a). Um die Mitglieder der Kim-Dynastie wird ein ausgeprägter Personenkult begangen (AA 21.10.2019a). Der Großvater von Kim Jong Un, der verstorbene Kim Il Sung, bleibt „ewiger Präsident“ (USDOS 13.3.2019). Nordkorea bekennt sich formal zu den Prinzipien des Sozialismus, allerdings in einer rein koreanischen Variante, die auf dem Begriff Selbständigkeit beruht und im Alltag stark nationalistische Züge trägt. International hat sich Nordkorea seit dem Ende des Koreakrieges im Jahr 1953 zu einem der am meisten isolierten Länder der Erde entwickelt. Zentrale Probleme für die internationale Gemeinschaft sind die Entwicklung und die Stationierung von Nuklearwaffen und entsprechender Trägersysteme durch das Land. Trotz intensiver Gipfeldiplomatie seit Beginn des Jahres 2018 konnte bisher keine Vereinbarung zur Abschaffung des nordkoreanischen Nuklearwaffen- und Raketenprogramms erreicht werden (AA 21.10.2019a). Wahlen sind weder frei noch fair. Die Stimmabgabe wird offen überwacht, was zu einer gemeldeten 100-prozentigen Wahlbeteiligung und einer 100-prozentigen Zustimmung zu den vorgegebenen Regierungskandidaten führt (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Staatsoberhaupt der sozialistischen Volksdemokratie, bei starker Stellung des Militärs und der inneren Sicherheitskräfte, ist Kim Jong Un (offiziell lt. Verfassung seit August 2019). Formelle Bezeichnung des Staatsoberhauptes ist „Vorsitzender der Partei der Arbeit, Vorsitzender der Kommission für Staatsangelegenheiten und Oberbefehlshaber der Streitkräfte“. Vereinfachend, insbesondere in den Medien, wird auch der Ausdruck „Oberster Führer“ verwendet. Die Vertretung des Staatsoberhauptes ist nicht ausdrücklich geregelt. In protokollarischer Hinsicht lässt Kim Jong Un sich vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der Obersten Volksversammlung Choe Ryong Hae vertreten. Premierminister ist seit April 2019 Kim Jae Ryong (AA 21.10.2019b). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6von 19

Quellen: - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019a): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik- node/politisches-portraet/216200, Zugriff 10.2.2020 - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019b): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ koreademokratischevolksrepublik-node/nordkorea/216102, Zugriff 10.2.2020 - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 - HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020 - USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020 3. Sicherheitslage Das politische Leben Nordkoreas ist von allgegenwärtiger Propaganda geprägt. Die gegen das Ausland, besonders gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und Südkorea gerichtete Rhetorik hat zuletzt wieder deutlich an Schärfe gewonnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der schwierige Entspannungsprozess scheitert und es zu einer erneuten Verschlechterung der Lage auf der Koreanischen Halbinsel kommt (AA 5.2.2020). Der repressive Charakter des nordkoreanischen Regimes, die Nichteinhaltung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen, das Streben nach Waffen- und Atomtests und die provokative Haltung gegenüber der internationalen Gemeinschaft schaffen ein Klima von Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit (MEAE 3.2.2020; vgl. FH 4.2.2020). Die Situation im Land ist derzeit stabil (MAE 3.2.2020). Es gab in jüngerer Zeit keine terroristischen Angriffe (FCO 4.2.2020a). Die Kriminalitätsrate ist niedrig (AA 5.2.2020; vgl. BMEIA 20.12.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/ koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020 - BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich (20.12.2019): Reiseinformation: Korea - Demokratische Volksrepublik (Demokratische Volksrepublik Korea), https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/korea-dem- vr/, Zugriff 10.2.2020 - FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (4.2.2020a): Foreign travel advice: North Korea – Terrorism, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/north-korea/terrorism, Zugriff 11.2.2020 - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 - MAE – Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale della Repubblica Italiana (3.2.2020): Viaggiare Sicuri informatevi – Repubblica Popolare Democratica di Corea (Corea del Nord), http://www.viaggiaresicuri.it/country/PRK, Zugriff 11.2.2020 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7von 19

- MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020): Conseils aux Voyageurs: Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays- destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020 4. Rechtsschutz / Justizwesen Die Justiz untersteht der politischen Führung per Gesetz und in der Praxis, eine unabhängige Justiz gibt es nicht (FH 4.2.2019; vgl. USDOS 13.3.2019). Die Strafverfolgung ist nicht an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden (AA 5.2.2020; vgl. MEAE 3.2.2020, FH 4.2.2019). Neben der politisch motivierten Rechtsprechung sind auch die bekannten strafrechtlichen Paragraphen so formuliert, dass eine Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen unter ihnen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Beschuldigten vorher deutlich sein muss (AA 5.2.2020; vgl. MEAE 3.2.2020). In Gerichtsverfahren wird fast ohne Ausnahme dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Auch geringe Vergehen können drakonische Strafen zur Folge haben (AA 5.2.2020). Eine gerichtliche Überprüfung oder Berufung bei Inhaftierungen gibt es weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis. Über formelle Strafverfahren und -praktiken liegen nur wenige Informationen vor (USDOS 13.3.2019). Die Verfassung enthält einen umfassenden Verfahrensschutz, der vorsieht, dass die Fälle öffentlich sind und gewährt dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung. Bei Gerichtsverfahren werden Anwälte von der Regierung gestellt. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass unabhängige, nicht-staatliche Verteidiger existierten. Einige Berichte unterscheiden zwischen politischen und unpolitischen Straftaten und geben an, die Regierung biete nur bei unpolitischen Gerichtsverfahren Rechtsvertretung an. Die Überarbeitung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung in den Jahren 2004, 2005 und 2009 führte zu einer Verkürzung der Haftzeiten während der Ermittlung und des Prozesses, zu einer Festnahme durch Haftbefehl und zum Verbot von erzwungenen Geständnissen. Es kann nicht überprüft werden, ob der Staat diese Änderungen anwendet (USDOS 13.3.2019). Es gibt keinen Mechanismus, die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Für Angehörige und andere Betroffene ist es praktisch unmöglich, Informationen über Anklagen oder die Dauer der Strafen zu erhalten. Nachforschungen über den Haftstatus eines Familienmitglieds können dazu führen, dass weitere Familienmitglieder inhaftiert werden. Es werden kollektive Bestrafungen angewandt (USDOS 13.3.2019). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8von 19

Quellen: - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/ koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020 - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 - MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020): Conseils aux Voyageurs: Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays- destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020 - USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020 5. Sicherheitsbehörden Der Sicherheitsapparat umfasst die Ministerien für Volkssicherheit und Staatssicherheit sowie das Militärische Sicherheitskommando. Die Behörden haben eine effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte (USDOS 13.3.2019). Militär und innere Sicherheitskräfte haben eine starke Stellung im Staat (AA 21.10.2019b). Sie spielen eine Rolle bei der Überwachung der Bürger, der Aufrechterhaltung der Haftbefugnis und der Durchführung von nicht-militärischen Sonderermittlungen. Zwischen den unterschiedlichen Organisationen besteht eine systematische und absichtliche Überschneidung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten, um einer möglichen untergeordneten Konsolidierung der Macht vorzubeugen und sicherzustellen, dass jede Einheit eine Kontrolle und ein Gleichgewicht für die andere Einheit bietet (USDOS 13.3.2019). Straflosigkeit in den Sicherheitskräften ist allgegenwärtig. Mutmaßliche Verstöße durch Mitglieder der Sicherheitskräfte werden nicht untersucht. Die Regierung ergreift keine Maßnahmen, um die Sicherheitskräfte zu reformieren (USDOS 13.3.2019). Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen. Mitglieder der Sicherheitskräfte verhaften Bürger, die unter dem Verdacht stehen, politische Verbrechen begangen zu haben und verbringen diese ohne Gerichtsverfahren in Gefangenenlager. Es gibt keine Einschränkungen für die Regierung, Personen nach Belieben festzuhalten, zu inhaftieren oder ohne Kontakt zur Außenwelt festzuhalten (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019b): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ koreademokratischevolksrepublik-node/nordkorea/216102, Zugriff 10.2.2020 - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9von 19

- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020 6. Folter und unmenschliche Behandlung Das Strafgesetzbuch verbietet Folter oder unmenschliche Behandlung, aber dennoch werden diese Praktiken fortgesetzt. Folter mit Wasser oder Strom war Standardpraxis. Körperliche Misshandlung durch Gefängniswärter erfolgt systematisch. Es gibt keine Statistiken über Todesfälle in Gewahrsam, aber Überläufer geben an, dass Todesfälle aufgrund von Hinrichtungen, Folter, unzureichender medizinischer Versorgung und Hungersnot an der Tagesordnung seien (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Die nordkoreanische Regierung fordert von einem Großteil ihrer Bevölkerung systematisch unbezahlte Zwangsarbeit ein, um die Bevölkerung zu kontrollieren und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Inhaftierte in Arbeitslagern werden zu schwerer körperlicher Arbeit unter gefährlichen Bedingungen gezwungen (USDOS 13.3.2019; vgl. HRW 14.1.2020). Es gibt Fälle, in denen weibliche Gefangene sexuell missbraucht oder ausgebeutet wurden. In einigen Fällen wurden Lebendgeburten im Gefängnis verboten und Zwangsabtreibungen angeordnet. In einigen Fällen töteten Gefängniswärter das Neugeborene oder ließen es sterben (USDOS 13.3.2019). Quellen: - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 - HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020 - USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020 7. Korruption Berichten zufolge ist Korruption in allen Teilen der Wirtschaft und der Gesellschaft verbreitet und in den Sicherheitskräften endemisch (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Internationale Organisationen berichten über hochrangige Beamte, die straflos in Korruptionspraktiken verwickelt sind (USDOS 13.3.2019). Es liegen keine überprüfbaren Informationen darüber vor, ob strafrechtliche Sanktionen wegen Korruption tatsächlich verhängt werden (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Im Corruptions Perceptions Index 2019 von Transparency International liegt Nordkorea auf Rang 172 von 180 untersuchten Staaten (TI 23.1.2020). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 19

Quellen: - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 - TI – Transparency International (23.1.2020): Corruptions Perceptions Index 2019 – Full Data Set, https://files.transparency.org/content/download/2450/14822/file/2019_CPI_FULLDATA.zip, Zugriff 11.2.2020 - USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020 8. Wehrdienst und Rekrutierungen Der Wehrdienst ist für Männer und Frauen ab 17 Jahren verpflichtend. Die Wehrpflicht dauert für Männer zehn Jahre, für Frauen drei Jahre, doch kann sie auf sieben Jahre erweitert werden (KBS 28.3.2019; vgl. CIA 5.2.2020). Personen über 60 werden aus dem Reservedienst entlassen. Vom Wehrdienst ausgeschlossen sind politische Gefangene und Nachkommen der sogenannten feindlichen Klasse. Talentierte Schüler und Studenten der Künste oder Naturwissenschaften sowie besonders fähige Arbeiter in der Industrie können sich vom Militärdienst befreien lassen (KBS 28.3.2019). Stand Dezember 2018 hatte Nordkorea 1,28 Millionen Soldaten, das sind etwa fünf Prozent der Bevölkerung. Dazu gehören die Bodentruppen mit einer Stärke von 1,1 Millionen, die Marine mit 60.000, die Luftstreitkräfte mit 110.000 sowie die neuen strategischen Kräfte mit 10.000. Ein Drittel der Militärzeit verbringen die Soldaten mit nicht-militärischen Aktivitäten wie etwa Feldarbeit oder im Bauwesen (KBS 28.3.2019). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (5.2.2019): The World Factbook: Korea, North, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/kn.html, Zugriff 11.2.2020 - KBS World Radio (28.3.2019): Das Militär in Nordkorea, http://world.kbs.co.kr/service/contents_view.htm?lang=g&board_seq=360718, Zugriff 11.2.2020 9. Allgemeine Menschenrechtslage Nordkorea hat zahlreiche wichtige Menschenrechtsverträge ratifiziert (HRW 14.1.2020). Dennoch werden die Menschenrechte trotz häufigen Protests durch die internationale Gemeinschaft auf breiter Front regelmäßig verletzt (AA 21.10.2019a; vgl. HRW 14.1.2020). Grundrechte werden in vielen Fällen nicht beachtet (MEAE 3.2.2020). Im Jahr 2018 konnte keine sichtbare Verbesserung der Menschenrechtssituation verzeichnet werden (USDOS 13.3.2019). Menschenrechtsprobleme beinhalten: rechtswidrige oder willkürliche Tötungen durch die Regierung; Verschwindenlassen durch die Regierung; Folter durch Behörden; willkürliche Inhaftierungen durch Sicherheitskräfte; Haftanstalten, einschließlich politischer Gefangenenlager, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 19

in denen die Bedingungen oft hart und lebensbedrohlich sind; politische Gefangene; strenge Kontrolle über viele Aspekte des Alltagslebens, einschließlich willkürlicher Eingriffe in die Privatsphäre; Zensur und Blockierung von Websites; erhebliche Beeinträchtigung der Rechte auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit; schwere Einschränkungen der Religionsfreiheit; erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit; Einschränkungen der politischen Beteiligung; Zwangsabtreibung; Menschenhandel; schwerwiegende Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Verweigerung des Rechts, unabhängige Gewerkschaften zu gründen, und Zwangsarbeit durch Massenmobilisierungen und als Teil des Umerziehungssystems. Die Regierung unternimmt keine glaubwürdigen Schritte, um Beamte zu verfolgen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Straflosigkeit ist weiterhin ein weit verbreitetes Problem (USDOS 13.3.2019). Über willkürliche Festnahmen wird regelmäßig berichtet. Festgenommene werden nicht unbedingt über den Sachverhalt informiert, der ihnen vorgeworfen wird, und die Ermittlungen werden nicht systematisch durchgeführt. Gefängnisstrafen werden sofort vollstreckt (MEAE 3.2.2020; vgl. AI 30.1.2020). Berichten zufolge sind die Haftbedingungen hart und lebensbedrohlich und es kommt zu systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen (USDOS 13.3.2019; vgl. MEAE 3.2.2020). Es gibt verschiedene Arten von Gefängnissen, Haftanstalten und Lagern, darunter Zwangsarbeitslager und separate Lager für politische Gefangene. Die Lager für politische Gefangene bestehen aus totalen Kontrollzonen, in denen die Inhaftierung lebenslang ist, und „Revolutionszonen“, aus denen Gefangene freigelassen werden können. Personen, die wegen unpolitischer Verbrechen verurteilt wurden, werden in Umerziehungsgefängnissen intensiver Zwangsarbeit ausgesetzt (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Vom Staat als regierungsfeindlich erachtete Personen oder Personen, die politische Verbrechen begangen haben, erhalten unbefristete Haftstrafen in politischen Gefangenenlagern. In vielen Fällen werden auch alle Familienmitglieder festgenommen. Die Regierung bestreitet weiterhin die Existenz politischer Gefangenenlager. Die Schätzungen der Gesamtzahl der Gefangenen und Inhaftierten im Gefängnis- und Haftsystem liegen zwischen 80.000 und 120.000. Es gibt keine öffentlich verfügbaren Informationen, ob die Regierung die Haftbedingungen untersuchte oder überwachte. Die Regierung erlaubt Menschenrechtsbeobachtern nicht, Gefängnisse und Haftanstalten zu inspizieren (USDOS 13.3.2019; vgl. AI 30.1.2020, FH 4.2.2019). Geschätzte 2,6 Millionen Nordkoreaner - jede zehnte Person - ist Opfer moderner Sklaverei. Dies schließt Schüler und Schülerinnen ein, die routinemäßig aus der Schule genommen werden, um an Reis- oder Baumpflanzungen oder anderen gemeinschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen (USDOS 13.3.2019). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 19

Das Regime verweigert seinen Bürgern weiterhin die Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit und versucht, die totale Kontrolle über Information und Alltagsleben auszuüben (USDOS 13.3.2019; vgl. USDOS 21.6.2019, AI 30.1.2020, FH 4.2.2019). Die Verfassung sieht freie Meinungsäußerung, auch für die Presse, vor, aber die Regierung untersagte die Ausübung dieser Rechte. Die strikte Durchsetzung der inländischen Medienzensur wird fortgesetzt, ohne dass eine Abweichung von der offiziellen Regierungslinie toleriert wird. Es steht der Presse nicht frei, über die tatsächliche Situation im Land zu berichten, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung in den Medien nicht der Ideologie und Propaganda des Regimes widerspricht. Diejenigen, die den Vorgaben des Regimes nicht folgen, sehen sich mit Gefängnis oder Tod bedroht (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Unkontrollierte Kontakte mit Ausländern sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt (AA 5.2.2020; vgl. MEAE 3.2.2020, USDOS 13.3.2019, BMEIA 20.12.2019). Unabhängige Medien existieren nicht (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt (AA 5.2.2020; vgl. USDOS 13.3.2019, FH 4.2.2019). Personen, denen vorgeworfen wird, ausländische Filme angesehen oder besessen zu haben, werden inhaftiert und möglicherweise hingerichtet (USDOS 13.3.2019). Der Internetzugang für Bürger ist auf hochrangige Beamte und andere Eliten beschränkt. Ein streng kontrolliertes und reguliertes „Intranet“ steht einer etwas größeren Gruppe von Nutzern zur Verfügung. Die Regierung beschränkt die akademische Freiheit und kontrolliert künstlerische Arbeiten (USDOS 13.3.2019; vgl. AI 30.1.2020). Während die Verfassung die Freiheit einer friedlichen Versammlung vorsieht, respektiert die Regierung diese Bestimmung nicht und verbietet weiterhin öffentliche Versammlungen, die nicht zuvor autorisiert wurden und die nicht unter staatlicher Kontrolle stehen. Die Verfassung sieht zwar Vereinigungsfreiheit vor, aber die Regierung respektiert diese Bestimmung nicht (USDOS 13.3.2019). Jede nicht genehmigte politische oder religiöse Handlung, einschließlich des Besitzes von Bibeln oder anderen religiösen Dokumenten, kann zu einer Festnahme führen (MEAE 3.2.2020). Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit. Die Regierung hält für das internationale Publikum ein Erscheinungsbild der Toleranz gegenüber Religion aufrecht. Gleichzeitig werden alle nicht vom Staat genehmigten religiösen Aktivitäten unterdrückt. Religion wird häufig heimlich praktiziert (USDOS 21.6.2019). Die Verfassung garantiert die Gleichstellung von Mann und Frau (USDOS 13.3.2019). Frauen leiden zusätzlich zu den Misshandlungen, denen die Bevölkerung im Allgemeinen ausgesetzt ist, unter weitverbreiteten geschlechtsspezifischen Misshandlungen. In Haftanstalten sind Frauen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 19

Vergewaltigungen und anderer sexueller Gewalt durch das Wachpersonal ausgesetzt (HRW 14.1.2020; vgl. USDOS 13.3.2019, FH 4.2.2019). Menschenhändler, die häufig mit staatlichen Akteuren in Verbindung stehen, setzen Frauen in China sexueller Ausbeutung, Sklaverei und Zwangsheirat aus. Frauen sind am Arbeitsplatz in hohem Maße Diskriminierung, sexueller Belästigung und Körperverletzung sowie - ständig durch die Regierung vermittelten - stereotypen Geschlechterrollen ausgesetzt. Die staatlichen Behörden üben Misshandlungen gegen Frauen aus. Frauen und Mädchen, die Misshandlungen erleiden, erhalten systematisch keinen Schutz oder Gerechtigkeit (HRW 14.1.2020; vgl. FH 4.2.2019). Es gibt keine Gesetze gegen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Aktivitäten (USDOS 13.3.2019; vgl ILGA 3.2019, FH 4.2.2019). Nur wenige Informationen zu Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität dringen nach außen (USDOS 13.3.2019). Laut offiziellen Angaben existiert in Nordkorea keine Homosexualität (FH 4.2.2019). Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden von den Behörden als inakzeptabel angesehen (FCO 4.2.2020b). Die Behörden bestreiten weiterhin Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen und verweigern Menschenrechtsaktivisten den Zugang zum Land (FCO 5.6.2019; vgl. USDOS 13.3.2019). Es gibt keine unabhängigen inländischen Organisationen, die die Menschenrechte überwachen oder sich zu diesem Thema äußern. Es gibt keine anderen bekannten Organisationen als die von der Regierung geschaffenen. Berufsverbände bestehen hauptsächlich zur Erleichterung der staatlichen Überwachung und Kontrolle der Organisationsmitglieder (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019a): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik- node/politisches-portraet/216200, Zugriff 10.2.2020 - AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/ koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020 - AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Right in Asia-Pacific; Review of 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023877.html, Zugriff 11.2.2020 - BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich (20.12.2019): Reiseinformation: Korea - Demokratische Volksrepublik (Demokratische Volksrepublik Korea), https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/korea-dem- vr/, Zugriff 10.2.2020 - FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (4.2.2020b): Foreign travel advice: North Korea - Local laws and customs, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/north-korea/local-laws-and- customs, Zugriff 11.2.2020 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 19

- FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (6.6.2019): Human Rights and Democracy: the 2018 Foreign and Commonwealth Office report, https://www.ecoi.net/de/dokument/2012982.html, Zugriff 10.2.2020 - FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/ de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020 - HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020 - ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (3.2019): State Sponsored Homophobia 2019, https://www.ecoi.net/en/file/local/2004824/ILGA_State_Sponsored_Homophobia_2019.pdf, Zugriff 10.2.2020 - MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020): Conseils aux Voyageurs: Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays- destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020 - USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020 - USDOS – United States Department of State (21.6.2019): 2018 Report on International Religious Freedom: Democratic People’s Republic of Korea, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2019/05/KOREA-DEM-REP-2018-INTERNATIONAL- RELIGIOUS-FREEDOM-REPORT.pdf, Zugriff 11.2.2020 10. Todesstrafe Das Gesetz schreibt die Todesstrafe für die schwerwiegendsten Fälle von „staatsfeindlichen“ Verbrechen vor, einschließlich: Teilnahme an einem Staatsstreich oder einer Verschwörung, um den Staat zu stürzen; Terrorakte zu einem staatsfeindlichen Zweck; Hochverrat, der allgemein so ausgelegt wird, dass hierzu auch die Weitergabe von Informationen über wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklungen zählt, die routinemäßig an anderer Stelle veröffentlicht werden; Unterdrückung der Volksbewegung für die nationale Befreiung und "tückische Zerstörung". Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Todesstrafe bei weniger schweren Straftaten wie Diebstahl, Zerstörung militärischer Einrichtungen und nationaler Vermögenswerte, Betrug, Entführung, Verbreitung von Pornografie und Menschenhandel (USDOS 13.3.2019; vgl. AI 30.1.2020, FH 4.2.2019). Es werden auch an Zivilpersonen öffentliche Hinrichtungen durchgeführt (USDOS 13.3.2019; vgl. AI 30.1.2020, FH 4.2.2019). Es gibt zahlreiche Berichte, denen zufolge die Regierung willkürliche und rechtswidrige Morde begangen hat. In Berichten von Überläufern wurden Fälle vermerkt, in denen die Regierung politische Gefangene, Regierungsgegner, rückgeführte Asylbewerber, Regierungsbeamte und andere wegen Verbrechen angeklagte Personen hingerichtet hatte (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Quellen: - AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Right in Asia-Pacific; Review of 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023877.html, Zugriff 11.2.2020 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 19
