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Meinungs-  und  Medienfreiheit,  einschließlich  Verhaftungen  und  strafrechtliche  Verfolgung  von 
Regierungskritikern,  Zensur  und  Anwendung  von  Gesetzen  gegen  Majestätsbeleidigung  und 
strafbare Verleumdung; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; schwerwiegende  
Korruption in der Regierung; Schikanen gegen inländische Menschenrechtsorganisationen; weit  
verbreitete geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt oder Gewalt durch  
Intimpartner und sexuelle Gewalt; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegen lesbische,  
schwule,  bisexuelle,  transgender,  queere  oder  intersexuelle  Personen  sowie  erhebliche  
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 4.7.2025 
- BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern  
deutscher  Rüstungsexporte  -  Thailand,  
https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, 
Zugriff 7.7.2025 
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 30.6.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 8.7.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse  
und anderer Medien. Dieses Recht wurde jedoch durch Gesetze und Regierungsmaßnahmen  
eingeschränkt. So schränkte die Regierung beispielsweise Kritik an Regierung und Monarchie  
gesetzlich ein, begünstigte regierungsnahe Medienorganisationen bei Regulierungsmaßnahmen,  
schikanierte  regierungskritische  Medien,  überwachte  Medien  und  das  Internet  und  blockierte 
Websites (USDOS 23.4.2024).
Das Verbot der Majestätsbeleidigung macht es zu einem Verbrechen, das mit einer Geldstrafe  
oder  drei  bis  15  Jahren  Haft  für  jeden  Verstoß  geahndet  wird,  den  König,  die  Königin,  den 
Thronfolger  oder  den  Regenten  zu  kritisieren,  zu  beleidigen  oder  zu  bedrohen.  Das  Gesetz 
ermöglicht es den Bürgern, sich gegenseitig wegen Majestätsbeleidigung zu verklagen (USDOS  
23.4.2024).
Die  Äußerung  von  kritischen  und  abweichenden  Meinungen  ist  in  Thailand  nach  wie  vor 
eingeschränkt (HRW; vgl. FH 2025, USDOS 23.4.2024). Für vermeintliche Kritiker der Regierung,  
des  Militärs  oder  der  Monarchie  besteht  nach  wie  vor  ein  hohes  Risiko  der  Überwachung, 
Verhaftung, Inhaftierung, Schikanierung und körperlicher Angriffe. Etwa 140 vom NCPO-Regime  
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erlassene Gesetze blieben nach der Machtübergabe an eine Zivilregierung in Kraft, darunter auch  
Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränken (FH 2025). 
Die thailändischen Behörden haben Kritiker der Monarchie oft monatelang ohne Kaution inhaftiert,  
um sie vor Gericht zu stellen. Kritische oder beleidigende Äußerungen über die Monarchie sind  
auch  nach  dem  Gesetz  über  Computerkriminalität  [Anm.:  CCA –  Computer  Crime  Act]  eine 
schwere Straftat (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Hunderte von Menschen wurden in den letzten  
Jahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerung angeklagt, darunter Lèse-
majesté  (Majestätsbeleidigung),  Aufruhr  und  Verstöße  gegen  das  CCA,  und  viele  von  ihnen 
werden mehrfach strafrechtlich verfolgt. Das CCA gibt den Behörden weitreichende Befugnisse zur 
Einschränkung  der  Meinungsäußerung  im  Internet,  zur  Verhängung  von  Zensur  und  zur 
Durchführung  von  Überwachungsmaßnahmen  und  ermöglicht  die  Durchsetzung  von  
Bestimmungen zum Verbot der Majestätsbeleidigung im Internet (FH 2025). 
Die Regierung besitzt alle Rundfunkfrequenzen und verpachtet sie an private Medienbetreiber,  
wodurch die Regierung indirekt Einfluss auf die Medien nehmen kann. Die Nationale Rundfunk-  
und  Telekommunikationskommission  ist  gesetzlich  befugt,  die  Lizenzen  von  Rundfunk-  und 
Fernsehanstalten  auszusetzen  oder  zu  entziehen,  die  Inhalte  ausstrahlen,  die  als  falsch, 
verleumderisch für die Monarchie, schädlich für die nationale Sicherheit oder als regierungskritisch  
angesehen  werden.  Die  Behörden  überwachen  den  Inhalt  aller  Medien,  einschließlich  der 
internationalen Medien. Die örtliche Praxis tendiert zur Selbstzensur, insbesondere bei allem, was  
als kritisch gegenüber der Monarchie oder Mitgliedern der königlichen Familie angesehen werden  
kann (USDOS 23.4.2024).
Das Notstandsdekret für die von der Gewalt betroffenen südlichsten Provinzen ermächtigt die  
Regierung, "die Veröffentlichung und Verbreitung von Nachrichten und Informationen zu verbieten,  
die die Bevölkerung in Panik versetzen oder Informationen verfälschen könnten". Außerdem wird  
die  Regierung  ermächtigt, Nachrichten  zu  zensieren,  die  sie  als Bedrohung  für  die nationale 
Sicherheit ansieht (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 24.6.2025
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 4.7.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 23.6.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 29
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12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Verfassung  gewährt  die  Freiheit,  sich  friedlich  zu  versammeln,  vorbehaltlich  der  
Einschränkungen, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses, der Ruhe und Ordnung oder der  
guten Sitten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ erlassen werden. Die Regierung  
respektiert  dieses  Recht  nicht  immer  (USDOS  23.4.2024).  Die  Versammlungsfreiheit  ist 
eingeschränkt,  insbesondere  bei  Versammlungen  zu  politisch  sensiblen  Themen.  Bei  pro-
demokratischen Straßendemonstrationen, die in den Jahren 2020 und 2021 häufig stattfanden,  
gingen  die  Behörden  mit  erheblicher  Gewalt,  einschließlich  scharfer  Munition,  gegen  die 
Demonstranten  vor;  sie  duldeten  Gewalt  gegen  Demonstranten  durch  Sympathisanten  der 
Regierung  und  setzten  Gesetze  zur  Unterdrückung  von  Meinungsverschiedenheiten  ein.  Die 
Demonstrationen  gingen  im  Laufe  des  Jahres  2022  zurück  -  eine  Kombination  aus  der 
Kriminalisierung von Aktivismus, der Inhaftierung von wichtigen Anführern, öffentlicher Ermüdung  
und  Brüchen  innerhalb  der  Protestbewegung.  Auch  im  Jahr  2024  wurden  zahlreiche  
Protestierende strafrechtlich verfolgt (FH 2025). 
Auch  Amnesty  International  (AI)  stellt  fest,  dass  die  Behörden  weiter  hart  gegen  friedliche 
Demonstranten  und  Regierungskritiker  vorgehen.  Die  Verfahren  gegen  Personen,  die  im 
Zusammenhang mit den überwiegend friedlichen Demokratieprotesten zwischen 2020 und 2023  
angeklagt waren, wurden fortgesetzt. Mindestens 22 Personen wurden im Laufe des Jahres 2024  
wegen ihres politischen Online- und Offline-Aktivismus neu angeklagt. Die Verfahren gegen 1.256  
Personen liefen zum Jahresende 2024 noch. Die meisten wurden wegen Majestätsbeleidigung  
(Verleumdung,  Beleidigung  oder  Bedrohung  des  Monarchen),  Aufwiegelung  nach  dem  
Strafgesetzbuch,  Bestimmungen  des  Gesetzes  über  Computerkriminalität  und  einer  
Notverordnung  angeklagt,  die  öffentliche  Versammlungen  während  der  Covid-19-Pandemie 
verbietet (die Ende 2022 aufgehoben wurde) (AI 29.4.2025).
Die Verfassung gewährt dem Einzelnen das Recht, frei Vereinigungen mit anderen zu bilden,  
vorbehaltlich der Einschränkungen durch Gesetze, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses,  
der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder der guten Sitten“ erlassen werden (USDOS 23.4.2024). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 14.7.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 8.7.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 29
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12.1. Opposition
Zwar  können  sich  politische  Parteien  gründen  und  an  Wahlen  teilnehmen,  doch  haben  die 
Gerichte wiederholt verschiedene Rechtsgrundlagen herangezogen, um erfolgreiche Parteien zu  
schwächen  und  aufzulösen,  die  die  Vorherrschaft  nicht  gewählter  Institutionen  zu  gefährden 
schienen (FH 2025).
Nach dem Erfolg der progressiven Reformpartei Future Forward Party (FFP) bei den Wahlen 2019  
wurde  der  Parteivorsitzende  Thanathorn  Juangroongruangkit  strafrechtlich  belangt  und  vom 
Verfassungsgericht daran gehindert, seinen Sitz in der Legislative einzunehmen, weil er Anteile an  
einem Medienunternehmen gehalten hatte, als er sich um ein Mandat in der Legislative bewarb.  
Die FFP selbst wurde Anfang 2020 aufgelöst, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte,  
dass ein Darlehen, das sie von Thanathorn erhalten hatte, eine illegale Spende darstellte. Im Jahr  
2023  sah  sich  die  Nachfolgepartei  der  FFP,  die  MFP,  ebenfalls  behördlichen  Schikanen, 
rechtlichen Hindernissen und anderen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Im August 2024 wurde die  
MFP vom Verfassungsgericht aufgelöst, weil sie angeblich das Regierungssystem des Landes  
unterminiert hatte, indem sie eine Reform des Gesetzes über Majestätsbeleidigung forderte. Die  
Mitglieder des Parteivorstands, darunter Pita Limjaroenrat, wurden für zehn Jahre aus der Politik  
ausgeschlossen. Die verbliebenen Abgeordneten der MFP formierten sich rasch zur Volkspartei  
(FH 2025).
Oppositionsparteien  und  demokratische  Machtwechsel  wurden  in  der  Vergangenheit  durch 
Interventionen des Militärs, der Gerichte und anderer nicht gewählter Gremien behindert. Bei den  
Wahlen im Jahr 2023 übertrafen die pro-demokratischen Oppositionsparteien MFP und PTP die  
mit der amtierenden Regierung verbundenen Parteien dramatisch und gewannen zusammen 292  
von 500 Sitzen im Repräsentantenhaus. Sie schlossen sich mit kleineren Parteien zusammen, um  
eine starke Mehrheitskoalition in der unteren Kammer zu bilden, aber die MFP wurde durch den  
ernannten  Senat  und  parallele  Rechtsverfahren  vor  dem  Verfassungsgericht  effektiv  an  der 
Teilnahme an der Regierung gehindert. Der PTP gelang es, eine neue Koalition zu bilden, indem  
sie ihren Kurs änderte und Vereinbarungen mit konservativen und militärisch orientierten Parteien  
traf, und ihr Kandidat, Srettha Thavisin, wurde Premierminister (FH 2025).
Nicht gewählte Institutionen haben im Laufe des Jahres 2024 ihre Autorität auf verschiedene  
Weise wiederhergestellt, indem sie sowohl gegen die MFP als auch gegen die PTP vorgegangen  
sind und deren jüngste Wahlerfolge untergraben haben. Kurz nach der Auflösung der MFP im  
August setzte das Verfassungsgericht auch Srettha als Premierminister ab, weil er angeblich im  
Zusammenhang mit einer seiner Kabinettsernennungen gegen ethische Grundsätze verstoßen  
hatte (FH 2025; vgl. AI 29.4.2025). Unabhängig davon führte das komplizierte Auswahlverfahren  
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für den Senat in diesem Jahr zu einem neuen Oberhaus, das von Mitgliedern der konservativen  
und königstreuen Bhumjaithai-Partei dominiert wird, die nur 14 % der Sitze im vom Volk gewählten  
Unterhaus gewonnen hatte (FH 2025).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 7.7.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 8.7.2025
 13. Haftbedingungen
Die Bedingungen in den Gefängnissen und verschiedenen Haftanstalten, einschließlich in den  
Rehabilitationszentren für Drogenabhängige und Einwanderungshaftzentren (IDCs) sind schlecht  
(USDOS 23.4.2024) bzw. hart (AA 3.7.2025; vgl. EDA 3.7.2025) und von Überbelegung geprägt.  
Im  November  2023  hielten  die  Behörden  mehr  als  275.000  Personen  in  Gefängnissen  und 
Hafteinrichtungen mit einer maximalen Kapazität von etwa 220.000 Personen fest. Beobachter  
berichten über unzureichende medizinische Versorgung in zahlreichen Gefängnissen (USDOS  
23.4.2024).
Die  Bedingungen  in  den  IDCs  unterliegen  nicht  vielen  der  Vorschriften,  die  für  das  reguläre 
Gefängnissystem  gelten.  NGOs,  internationale  Organisationen  und  Häftlinge  in  einigen  IDCs 
berichten, dass die Häftlinge in überfüllten, unhygienischen Zellen ohne Zugang zu körperlicher  
Betätigung, angemessener medizinischer Behandlung oder Halal-Essen für muslimische Häftlinge  
eingesperrt sind (USDOS 23.4.2024).
Die  Behörden  gestatten  es  den  Gefangenen  oder  ihren  Vertretern,  Beschwerden  bei  den 
Ombudsleuten einzureichen, nicht aber direkt bei den Justizbehörden. Während staatliche Stellen  
Berichten zufolge Vorwürfe über Misshandlungen in der Untersuchungshaft untersuchen, geben  
NGOs  an,  dass  die  Behörden  Beschwerden  über  Misshandlungen  in  Gefängnissen  und 
Untersuchungshaftanstalten fast nie nachgehen (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  erleichterte  die  Überwachung  der  Gefängnisse  durch  die  Nationale  
Menschenrechtskommission  Thailands,  einschließlich  Treffen  mit  Gefangenen  in  Abwesenheit 
Dritter und wiederholter Besuche. Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen fand keine externe  
oder internationale Inspektion des Gefängnissystems statt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 29
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- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.7.2025):  Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise , 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558, 
Zugriff 8.7.2025
- EDA - Eigenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.7.2025):  
Reisehinweise  für  Thailand,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/thailand/reisehinweise-fuerthailand.html, Zugriff 8.7.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 23.6.2025
 14. Todesstrafe
Thailand hat sein de-facto-Moratorium gegen die Todesstrafe mit einer Hinrichtung im Juni 2018  
beendet (AA 3.7.2025; vgl. Bundestag 18.8.2021). Derzeit kann für 65 Delikte, darunter Mord,  
Entführung, Umsturz und Gefährdung der Staatssicherheit, die Todesstrafe verhängt werden. Im  
Zuge von Amnestien 2019 und 2020 hat König Rama X. viele Verurteilungen zur Todesstrafe in  
lebenslängliche Freiheitsstrafen umgewandelt (Bundestag 18.8.2021).  Derzeit gibt es noch etwa  
60 Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. Etwa 30 davon fallen unter das  
Strafgesetzbuch und reichen von Angriffen auf die Monarchie bis hin zu Mord und Totschlag. Etwa  
15 Fälle fallen unter das Militärrecht und betreffen Straftaten, die vom Militär begangen werden,  
wie z. B. Kollaboration mit dem Feind. Weitere 15 Straftaten fallen unter verschiedene andere  
Gesetze, z. B. das Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution oder das Gesetz zur Bekämpfung des  
Menschenhandels;  auch  Straftaten  im  Zusammenhang  mit  illegalem  Waffenbesitz,  weiters 
Flugzeugentführungen  und  Drogendelikte  können  mit  der  Todesstrafe  geahndet  werden  (BP 
22.4.2021). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.7.2025): Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558, 
Zugriff 11.7.2025
- BP  -  Bangkok  Post  (22.4.2021):  Slowly  moving  away  from  the  death  penalty,  
https://www.bangkokpost.com/opinion/opinion/2103711/slowly-moving-away-from-the-
deathpenalty, Zugriff 11.7.2025
- Deutscher  Bundestag  [Deutschland]  (18.8.2021):  Anwendung  der  Todesstrafe  in  Thailand, 
https://www.bundestag.de/presse/hib/855250-855250, Zugriff 11.7.2025 
 15. Religionsfreiheit
Die überwiegende Mehrheit der Thailänder ist buddhistisch, und der König gilt als Beschützer des  
Buddhismus in Thailand. Äußerungen, die als beleidigend für den Buddhismus angesehen werden, 
sind gesetzlich verboten. Vor dem Hintergrund eines langjährigen Bürgerkriegs im Süden, in dem  
sich malaiische Muslime und thailändische Buddhisten gegenüberstehen, wird die Ausübung der  
Religion durch die lokale Bevölkerung weiterhin durch Durchsuchungen, Razzien, Angriffe auf  
Gotteshäuser und Gewalt aufgrund der religiösen Identität beeinträchtigt. Muslimische und andere  
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religiöse Minderheiten sind jedoch gesetzlich anerkannt, und die Religionsfreiheit wird im größten  
Teil des Landes im Allgemeinen respektiert (FH 2025).
Die Verfassung „verbietet Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen“ und schützt die  
Religionsfreiheit, solange deren Ausübung nicht „der Sicherheit des Staates schadet“. Das Gesetz  
erkennt offiziell fünf Religionsgemeinschaften an: Buddhisten, Muslime, Brahmanen-Hindus, Sikhs  
und  Christen.  Das  Justizministerium  erlaubt  die  Anwendung  der  Scharia  als  separates 
Rechtsverfahren  außerhalb  des  nationalen  Zivilgesetzbuches  für  muslimische  Einwohner  des 
„tiefen Südens“ – beschrieben als die vier südlichsten Provinzen nahe der malaysischen Grenze,  
darunter drei mit einer malaiisch-muslimischen Mehrheit – für das Familienrecht, einschließlich des  
Erbrechts. Ausländische Missionare, darunter Christen, Muslime, Hindus und Sikhs, dürfen sich im  
Land registrieren lassen und tätig sein, wobei sie einer vom Ministerium für Kultur festgelegten  
Quote für verschiedene Religionsgemeinschaften unterliegen (USDOS 26.6.2024).
Die  Behörden  wenden  in  den  südlichsten  Provinzen  weiterhin  Notstandsverordnungen  und 
Kriegsrechtsbestimmungen an, die dem Militär, der Polizei und den zivilen Behörden Befugnisse  
zur  Einschränkung  bestimmter  Grundrechte  einräumten,  darunter  die  Verlängerung  der  
Untersuchungshaft  und  die  Ausweitung  von  Durchsuchungen  ohne  Durchsuchungsbefehl.  Die 
Behörden  haben  bestimmte  Befugnisse  im  Bereich  der  inneren  Sicherheit  an  die  Streitkräfte 
übertragen. Die muslimische Gemeinschaft in den südlichsten Provinzen äußert weiterhin ihre  
Frustration über die ihrer Meinung nach diskriminierende Behandlung durch die Sicherheitskräfte  
und über ein Justizsystem, das ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Kontrollmechanismen  
aufweist (USDOS 26.6.2024). Die malaiischen Muslime im Süden Thailands sind nach wie vor  
politisch marginalisiert (FH 2025).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 24.6.2025
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (26.6.2024):  2023  Report  on  International  Religious 
Freedom: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111971.html, Zugriff 7.7.2025
 16. Ethnische Minderheiten
Von den ca. 70 Millionen Einwohnern sind der größte Teil ethnische Thais (97,5 %), Burmesen (1,3 
%) und andere (1,1 %) (CIA 12.6.2025). Die Minorities Rights Group weist ebenfalls darauf hin,  
dass  die  Thai-Ethnie  über  95  %  der  Bevölkerung  ausmacht,  sich  diese  aber  durchaus  in 
Untergruppen aufgliedert, die sich zum Teil wesentlich z.B. in der Sprache unterscheiden können.
Die malaiischen Muslime aus den südlichen Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat und vier Bezirken  
von  Songkhla  sind  mit  geschätzten  1,5  Millionen  Menschen  die  größte  offizielle  
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Minderheitengruppe. Die mangelnde politische Teilhabe und der Druck zur kulturellen Assimilation  
haben zur Entstehung einer separatistischen Bewegung beigetragen.
Zu den kleineren ethnischen Gruppen, die in den Bergen leben, gehören die Akha, Hmong, Karen,  
Lahu, Lisu und Mein. Diese indigenen Völker (ca. 923.000 Personen) kämpfen angesichts von  
Entwicklungsprojekten,  Landbesitzfragen  und  dem  Zuzug  ethnischer  Thailänder  um  ihr  
wirtschaftliches und kulturelles Überleben, was zur Aushöhlung ihrer Rechte auf ihr traditionelles  
Land und ihre Lebensgrundlagen beiträgt (MRG o.D.).
Die malaiischen Muslime aus den tief im Süden gelegenen Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat  
und vier Bezirken von Songkhla bilden mit schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen die größte  
offizielle Minderheitengruppe. Der Mangel an politischer Teilhabe und der Druck der kulturellen  
Assimilation haben dazu beigetragen, eine separatistische Bewegung anzuheizen (MRG o.D.).
Die Verfassung legt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, einschließlich des  
Rechts auf gleichen Schutz. Die Regierung setzt diese Bestimmungen nicht wirksam durch. Im  
Laufe des Jahres 2023 gab es Berichte über Gewalt und Diskriminierung gegenüber Angehörigen  
ethnischer Minderheiten (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die Verfassung Bestimmungen zum Schutz der traditionellen Kultur und Lebensweise der  
indigenen  Völker  enthält,  unterliegen  staatenlose  Mitglieder  (etwa  50  %)  der  Bergstämme 
gesetzlich  Einschränkungen  ihrer  Bewegungsfreiheit,  sie  dürfen  kein  Land  besitzen,  haben 
Schwierigkeiten beim Zugang zu Bankkrediten und sind bei der Beschäftigung Diskriminierungen  
ausgesetzt. Zu den Beschränkungen für staatenlose indigene Personen gehört die Auflage, dass  
diejenigen, die nicht registriert sind, jedes Mal, wenn sie reisen wollen, die Genehmigung des  
Innenministeriums einholen müssen, um ihr zugewiesenes „Kontrollgebiet” zu verlassen. Obwohl  
das Arbeitsrecht ihnen das Recht auf Gleichbehandlung als Arbeitnehmer einräumt, missachten  
Arbeitgeber  diese  Rechte  häufig,  indem  sie  ihnen  weniger  als  ihren  Kollegen  mit  
Staatsbürgerschaft und weniger als den Mindestlohn zahlen. Das Gesetz schließt sie außerdem  
von staatlichen Sozialleistungen aus (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (12.6.2025):  The  World  Factbook  -  Thailand, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 11.7.2025
- MRG - Minority Rights Group (o.D.): World Directory of Minorities and Indigenous Peoples -  
Thailand, https://minorityrights.org/country/thailand/, Zugriff 1.7.2025
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (23.4.2024):  2023  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 29
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17. Relevante Bevölkerungsgruppen
17.1. Frauen
Die Verfassung sieht vor, dass „Männer und Frauen gleiche Rechte und Freiheiten genießen.  
Ungerechte  Diskriminierung  einer  Person  aufgrund  ihres  Geschlechts  […]  ist  nicht  zulässig.“ 
Nichtregierungsorganisationen  berichten,  dass  Diskriminierung  von  Frauen  weit  verbreitet  ist 
(USDOS 23.4.2024). Frauen sind in Thailand mit verschiedenen Benachteiligungen durch das  
Gesetz und gesellschaftliche Praktiken konfrontiert (FH 2025). Frauen sind Diskriminierung am  
Arbeitsplatz  ausgesetzt  (FH  2025;  vgl.  USDOS  23.4.2024),  ein  Problem,  das  durch  die 
Entscheidung  der  Royal  Police  Cadet  Academy  aus  dem  Jahr  2018,  weibliche  Kadetten  zu 
verbieten, deutlich wurde (FH 2025).
Vergewaltigung von Frauen und Männern ist illegal, obwohl die Regierung das Gesetz nicht immer  
wirksam  durchsetzt.  Das  Gesetz  definiert  Vergewaltigung  eng  als  Handlungen,  bei  denen 
männliche  Geschlechtsorgane  verwendet  werden,  um  Opfer  körperlich  zu  verletzen,  wodurch 
diejenigen, die auf andere Weise von Tätern angegriffen werden, keine Rechtsmittel haben. Das  
Gesetz erlaubt es den Behörden, Vergewaltigung in der Ehe strafrechtlich zu verfolgen, und es  
kam zu Strafverfolgungen. Das Gesetz sieht Strafen für Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung  
vor, die von vier Jahren Haft bis zur Todesstrafe sowie Geldstrafen reichen. NGOs geben an, dass  
Vergewaltigung ein ernstes Problem ist und dass Opfer Vergewaltigungen und häusliche Übergriffe 
nur selten anzeigen, was zum Teil auf das mangelnde Verständnis der Behörden zurückzuführen  
ist. Dies wiederum behindert wirksame Untersuchungen von Gewalt gegen Frauen. Die Opfer  
empfinden die Polizei oft als unfähig, die Täter vor Gericht zu bringen (USDOS 23.4.2024).
Häusliche Gewalt gegen Frauen ist ein erhebliches Problem. Das Gesundheitsministerium betreibt  
in  staatlichen  Krankenhäusern  Krisenzentren,  um  Opfern  geschlechtsspezifischer  Gewalt  im 
ganzen  Land  Informationen  und  Dienstleistungen  anzubieten. Laut  einer  NGO sind  nicht  alle 
Krisenzentren in Betrieb, und die Mitarbeiter der Notrufhotline sind oft nicht dafür ausgebildet,  
Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt angemessen zu helfen (USDOS 23.42024).
Sexuelle  Belästigung  ist  illegal,  aber  nach  wie  vor  weit  verbreitet.  NGOs  behaupteten,  die 
rechtliche  Definition  von  Belästigung  ist  vage  und  die  Verfolgung  von  Belästigungsvorwürfen 
schwierig, was zu einer ineffektiven Durchsetzung des Gesetzes führt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 11.7.2025
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (23.4.2024):  2023  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 29
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17.2. Kinder
Das Gesetz sieht vor, dass jedes im Land geborene Kind unabhängig vom rechtlichen Status  
seiner Eltern eine offizielle Geburtsurkunde erhält. In abgelegenen Gebieten beantragen einige  
Eltern  jedoch  aufgrund  administrativer  Komplikationen  und  mangelnder  Anerkennung  der 
Bedeutung dieses Dokuments keine Geburtsurkunden für ihre Kinder. Im Falle von Angehörigen  
von Bergvölkern und anderen Staatenlosen berichten Nichtregierungsorganisationen, dass falsch  
informierte  oder  skrupellose  lokale  Beamte,  Sprachbarrieren  und  eingeschränkte  Mobilität  die 
Registrierung  von  Geburten  erschweren  (USDOS  23.4.2024).  Im  Oktober  2024  legte  die 
Regierung  Pläne  vor,  um  die  Voraussetzungen  für  die  Erlangung  einer  dauerhaften  
Aufenthaltsgenehmigung  und  fünf  Jahre  später  der  Staatsbürgerschaft  für  die  meisten  
Staatenlosen zu lockern. Auch in Thailand geborene Kinder dieser Einwohner sollen gemäß dem  
Vorschlag die Staatsbürgerschaft erhalten können (FH 2025).
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt für beide Geschlechter  17 Jahre;  
Personen unter 20 Jahren benötigen die Zustimmung der Eltern, um heiraten zu können. Ein  
Gericht kann Kindern unter 17 Jahren die Erlaubnis zur Eheschließung erteilen. Die Regierung  
setzt das Gesetz wirksam durch. In den südlichsten Provinzen mit muslimischer Mehrheit erlaubt  
das islamische Recht, das für Familienangelegenheiten und Erbschaftsfragen gilt, die Heirat von  
Mädchen nach ihrer ersten Menstruation mit Zustimmung der Eltern. Das gesetzliche Mindestalter  
für die Eheschließung liegt zwar bei 17 Jahren, aber eine Muslimin unter 17 Jahren kann mit einer  
schriftlichen gerichtlichen Anordnung oder der schriftlichen Zustimmung der Eltern heiraten, die  
von einem speziellen Ausschuss aus drei Mitgliedern, darunter mindestens einer Frau, geprüft  
wird, die alle über Kenntnisse des islamischen Rechts verfügen (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht den Schutz von Kindern vor Missbrauch vor, und Gesetze zu Vergewaltigung und 
Aussetzung sehen härtere Strafen vor, wenn das Opfer ein Kind ist. Das Gesetz bietet Zeugen,  
Opfern  und  Tätern  unter  18  Jahren  in  Fällen  von  Missbrauch  und  Pädophilie  Schutz. 
Interessenverbände geben an, dass die Polizei Fälle von Kindesmissbrauch oft ignoriert oder  
vermeidet (USDOS 23.4.2024).
Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 15 Jahren. Das Gesetz sieht Strafen für  
Personen vor, die Kinder unter 18 Jahren zum Zwecke der kommerziellen sexuellen Ausbeutung  
vermittelt,  gelockt,  gezwungen  oder  bedroht  haben,  wobei  höhere  Strafen  für  Personen 
vorgesehen sind, die Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter 15 Jahren gekauft haben. Die  
Behörden können Eltern, die die sexuelle Ausbeutung ihres Kindes zugelassen haben, bestrafen  
und ihnen das Sorgerecht entziehen. Das Gesetz verbietet die Herstellung, Verbreitung, Einfuhr  
oder  Ausfuhr  von  Kinderpornografie.  Die  Durchsetzung  der  Gesetze  gegen  die  kommerzielle 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 29
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