thai-lib-2025-08-19-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 29

Länderspezifische Anmerkungen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 29

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................ 5 2. Politische Lage..........................................................................................................................6 3. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 4. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 8 5. Sicherheitsbehörden................................................................................................................. 9 6. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10 7. Korruption................................................................................................................................11 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................12 9. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................. 13 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................ 13 11. Meinungs- und Pressefreiheit................................................................................................. 14 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................ 16 12.1. Opposition.......................................................................................................................... 17 13. Haftbedingungen.....................................................................................................................18 14. Todesstrafe..............................................................................................................................19 15. Religionsfreiheit.......................................................................................................................19 16. Ethnische Minderheiten...........................................................................................................20 17. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................21 17.1. Frauen................................................................................................................................ 21 17.2. Kinder................................................................................................................................. 22 17.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................ 24 18. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................25 19. IDPs und Flüchtlinge............................................................................................................... 26 20. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................ 27 21. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 28 22. Rückkehr................................................................................................................................. 29 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 29

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 29

2. Politische Lage Thailand ist seit 1932 eine konstitutionelle Monarchie (CIA 12.6.2025). Das Staatsoberhaupt ist Maha Vajiralongkorn Phra Vajiraklaochaoyuhua (Rama X.), der am 1.12.2016 zum König von Thailand proklamiert wurde; Krönung und offizielle Thronbesteigung erfolgten vom 4.–6.5.2019 (AA 14.2.2025); Regierungschefin ist Paetongtarn Shinawatra, Premierministerin seit 16.8.2024 (AA 14.2.2025; vgl. FH 2025). Nach monatelangen massiven Anti-Regierungs-Protesten in Bangkok setzte das Verfassungsgericht 2014 Yinglak ab, woraufhin die Armee unter der Führung von General Prayut Chan-o-cha einen Staatsstreich gegen die Übergangsregierung durchführte. Der militärnahe Nationale Rat für Frieden und Ordnung (NCPO) regierte das Land unter Prayut mehr als vier Jahre lang und entwarf eine neue Verfassung, die es dem Militär ermöglichte, den gesamten 250- köpfigen Senat zu ernennen und eine gemeinsame Sitzung von Repräsentantenhaus und Senat zur Wahl des Premierministers vorzuschreiben, wodurch das Militär faktisch ein Vetorecht bei der Wahl erhielt. König Bhumibol Adulyadej starb 2016 nach 70 Jahren auf dem Thron; sein einziger Sohn, Vajiralongkorn (alias König Rama X.), folgte ihm 2019 offiziell nach. Im selben Jahr ermöglichten lang verzögerte Wahlen Prayut die Fortsetzung seiner Amtszeit als Premierminister, obwohl die Ergebnisse umstritten waren und weithin als zugunsten der mit dem Militär verbündeten Partei verzerrt angesehen wurden. Im Jahr 2020 kam es erneut zu massiven Protesten gegen die Regierung. Die reformistische Move Forward Party gewann bei den Wahlen 2023 die meisten Sitze, konnte jedoch keine Regierung bilden, und Srettha Thravisin von der Pheu Thai Party löste Prayut als Premierminister ab, nachdem er eine Koalition aus moderaten und konservativen Parteien gebildet hatte (CIA 12.6.2025). Nach fünf Jahren direkter Militärherrschaft ging Thailand 2019 zu einer vom Militär dominierten Regierung über. Proteste, die 2020 und 2021 weitere demokratische Reformen forderten, veranlassten die Behörden zu repressiven Maßnahmen wie willkürlichen Verhaftungen, Einschüchterungen, Anklagen wegen Majestätsbeleidigung und Schikanen. Die Wahlen von 2023 verliefen zwar vergleichsweise offen und kompetitiv, doch die führende Oppositionspartei Move Forward wurde vom durch das Militär eingesetzten Senat an der Regierungsbildung gehindert und anschließend vom Verfassungsgericht aufgelöst. Die zweitgrößte Oppositionsgruppe, die Pheu Thai Party (PTP), trat in eine Koalition mit mehreren militärnahen Parteien in die Regierung ein, doch ihr erster Premierminister wurde später vom selben Gericht wegen angeblicher Verstöße gegen die Ethikvorschriften seines Amtes enthoben, was die anhaltende Dominanz der nicht gewählten Institutionen des Landes signalisiert. Im August 2024 enthob das Verfassungsgericht Premierminister Srettha Thavisin von der PTP seines Amtes, weil er einen Kabinettsbeamten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 29

ernannt hatte, der wegen angeblicher Bestechung eines Richters inhaftiert worden war (FH 2025). Srettha wurde als Premierminister durch Paetongtarn Shinawatra ersetzt, die 37-jährige Tochter von Thaksin Shinawatra (FH 2025; vgl. AA 14.2.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.2.2025): Thailand - Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailand-201556, Zugriff 23.6.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (12.6.2025): The World Factbook - Thailand, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 23.6.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 23.6.2025 3. Sicherheitslage Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen (AA 29.7.2025; vgl. EDA 25.7.2025). In Thailand können terroristisch Anschläge nicht ausgeschlossen werden; es kann zu Sicherheitskontrollen und der Einrichtungen von Straßen-Check-Points kommen (AA 29.7.2025). In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen. Dort gelten Notstandsgesetze (AA 29.7.2025; vgl. EDA 25.7.2025, BMEIA 25.7.2025) und es kommt zu Toten und Verletzten (BMEIA 25.7.2025). Gemäß der NGO DeepSouthWatch kam es in den südlichen Provinzen von 4.1.2004 bis 29.6.2021 zu 22.421 Vorfällen, dabei gab es 7.749 Todesopfer und 14.672 Verletzte (DSW 2025). Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt. Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29.7.2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen (AA 29.7.2025). Am 7.8.2025 haben Thailand und Kambodscha eine detaillierte Waffenstillstandsvereinbarung beschlossen, um eine weitere Eskalation des Konflikts zu vermeiden (DS 7.8.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 29

Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.7.2025): Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/ 201558#content_5, Zugriff 4.8.2025 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (25.7.2025): Reiseinformation Thailand, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/thailand, Zugriff 4.8.2025 - DS - Der Standard (7.8.2025): Thailand und Kambodscha einigen sich auf Ausweitung ihrer Waffenruhe, https://www.derstandard.at/story/3000000282666/thailand-und-kambodscha-einigen- sich-auf-ausweitung-ihrer-waffenruhe, Zugriff 4.8.2025 - DSW - DeepSouthWatch (2025): Deep South Incident Database, https://deepsouthwatch.org/index.php/en, Zugriff 4.8.2025 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2025): Reisehinweise für Thailand, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/thailand/reisehinweise-fuerthailand.html, Zugriff 5.8.2025 4. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025). Während die Regierung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz im Allgemeinen respektiert, gibt die Verfassung der Regierung die Befugnis, „unabhängig von den Auswirkungen auf die Legislative, Exekutive oder Judikative“ einzugreifen, um das Land vor Bedrohungen der nationalen Sicherheit zu schützen. Menschenrechtsgruppen äußeren sich besorgt über die Nutzung des Justizsystems zur Bestrafung von Regierungskritikern (USDOS 23.4.2024). Gerichte sind in der Praxis politisiert und mischen sich regelmäßig in politische Angelegenheiten ein (FH 2025). Das Verfassungsgericht verfügt über weitreichende Befugnisse, darunter die Möglichkeit, Parteien aufzulösen, gewählte Amtsträger abzusetzen und Gesetze zu blockieren. Ein Gesetz aus dem Jahr 2018 stellt Kritik am Verfassungsgericht mit „unhöflichen, sarkastischen oder drohenden Worten“ unter Strafe und schützt das Gremium damit noch stärker vor Rechenschaftspflicht. Das Gericht hat wiederholt gewählte Premierminister abgesetzt, zuletzt Srettha im August 2024, und reformorientierte Politiker und Parteien, die sich gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz und die politische Dominanz nicht gewählter Institutionen stellen, rigoros unterdrückt. Im Jahr 2021 ordnete das Gericht an, dass Protestgruppen ihre Forderungen nach Reformen einstellen müssen, da diese Aktivitäten einen Angriff auf die Monarchie darstellten (FH 2025). Die Behörden setzten die Unterdrückung friedlicher Demonstranten und Regierungskritiker fort (AI 29.4.2025). Die Verfassung sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und eine unabhängige Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch, außer in bestimmten Fällen der nationalen Sicherheit und bei Majestätsdelikten. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, stellen die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 29

Behörden mittellosen Angeklagten nicht immer einen Pflichtverteidiger zur Verfügung, und es gibt Vorwürfe, dass die Behörden den Angeklagten während des Verfahrens nicht alle ihre Rechte gewährt haben. Es gibt Berichte, wonach Angeklagten verboten wird, sich mit ihrem Anwalt zu treffen oder Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen zur Verhandlung zuzulassen. Berichten zufolge lehnen Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht manchmal die Anträge der Angeklagten auf Beweisaufnahme ab (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 30.6.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 30.6.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 30.6.2025 5. Sicherheitsbehörden Die Königliche Thailändische Polizei und die Sonderermittlungsbehörde gehen aktiv gegen organisierte Verbrechersyndikate vor, doch aufgrund von Korruption, begrenzten Ressourcen und bürokratischer Ineffizienz sind die Festnahmequoten äußerst niedrig; die Strafverfolgungsquoten sind sogar noch niedriger. Die Königliche Thailändische Polizei und die Königlichen Thailändischen Streitkräfte teilen sich die Verantwortung für die Strafverfolgung und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Land. Die Polizei untersteht dem Amt des Premierministers, die Streitkräfte dem Verteidigungsministerium. Die Grenzpolizei hat in den Grenzgebieten besondere Befugnisse und Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Aufständischen. Die Behörden unternahmen einige Schritte, um Beamte zu untersuchen und zu bestrafen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Die Straffreiheit von Amtsträgern blieb jedoch weiterhin ein Problem. Die Polizei reagiert in größeren Städten in der Regel besser als in kleineren Städten und Provinzen. Finanzmangel, unzureichende Ausbildung und Korruption beeinträchtigen die Effizienz der Polizei und ihre Fähigkeit, strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Hinzu kommen häufige Versetzungen, die verhindern, dass die Polizei mit der Effizienz und Professionalität arbeitet, die man von einer modernen Polizei erwartet (OSAC 14.3.2025). Die Royal Thai Police (RTP) ist die nationale Polizei Thailands. Sie ist nicht etwa im Innenministerium angesiedelt, sondern direkt dem Büro des Premierministers unterstellt. Die Personalstärke liegt nach offiziellen Angaben zwischen 210.700 und 230.000 Polizistinnen und Polizisten, was grob 17 % der Staatsdiener Thailands entspricht, ohne Berücksichtigung der Soldaten. Sie ist in zahlreiche Untereinheiten gegliedert und ähnlich wie das Militär strukturiert. Aufgrund der Ähnlichkeit in Struktur, Kultur und Ausbildung wird die Polizei daher oft auch als vierte Teilstreitkraft bezeichnet (BICC 12.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 29

Quellen: - BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte - Thailand, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, Zugriff 30.6.2025 - OSAC - Overseas Advisory Council (14.3.2025): Thailand Country Security Report, https://www.osac.gov/Content/Report/33ef53fa-45cf-409c-8398-1c49361d4481, Zugriff 30.6.2025 6. Folter und unmenschliche Behandlung Thailand ist Vertragsstaat internationaler Übereinkommen gegen Folter und Verschwindenlassen von Personen. Allerdings wird das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und Verschwindenlassen, das 2022 in Kraft getreten ist, nur schwach durchgesetzt (HRW 16.1.2025). Dieses sogenannte Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und Verschwindenlassen enthält Leitlinien zur Verhütung und Bestrafung dieser Tatbestände (USDOS 23.4.2024). Das UN Committee against Torture hat im November 2024 die Inkonsistenz von Bestimmungen dieses Gesetzes mit internationalen Standards kritisiert (AI 29.4.2025). In der Verfassung heißt es: "Folter, brutale Handlungen oder Bestrafung durch grausame oder unmenschliche Mittel sind nicht zulässig." Dennoch gewährt ein Notstandsdekret, das seit 2005 in den südlichsten Provinzen in Kraft ist, Sicherheitsbeamten Straffreiheit für Handlungen, die sie in Ausübung ihrer Pflichten begehen. Das Dekret wurde in elf Bezirken in den südlichsten Provinzen aufgehoben, bleibt jedoch in 22 Bezirken in den Provinzen Yala, Narithiwat und Pattani in Kraft (USDOS 23.4.2024). Zahlreiche Vorwürfe, wonach Polizei- und Militärangehörige während der Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen der Regierung in den südlichen Grenzprovinzen inhaftierte malaiische Muslime gefoltert haben sollen, sind nach wie vor ungeklärt. Es gibt auch glaubwürdige Berichte darüber, dass Folter als Form der Bestrafung von Wehrpflichtigen eingesetzt wird (HRW 16.1.2025). Es gibt Berichte, wonach Polizisten Gefangene und Häftlinge misshandelt und erpresst haben, in der Regel ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Nur wenige Beschwerden wegen mutmaßlicher Polizeimisshandlungen führen zu einer Bestrafung der mutmaßlichen Täter, und es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Ermittlungen wegen mutmaßlicher Misshandlungen durch Sicherheitskräfte jahrelang ohne Ergebnis blieben. Vertreter von NGOs und juristischen Personen berichten, dass Polizei- und Militärbeamte manchmal Verdächtige foltern und schlagen, um Geständnisse zu erzwingen, und Zeitungen berichten über zahlreiche Fälle, in denen Bürger Polizei- und andere Sicherheitsbeamte der Brutalität beschuldigten (USDOS 23.4.2024). Polizei und Militär handeln oft ungestraft, wenn es um übermäßige Gewaltanwendung geht (FH 2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 29

Das UN Committee against Torture äußerte im November 2024 Bedenken hinsichtlich der übermäßigen Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten sowie der physischen und digitalen Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger (AI 29.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 30.6.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 30.6.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 1.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025 7. Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor; die Regierung setzt das Gesetz jedoch im Allgemeinen nicht wirksam um. Im Laufe des Jahres 2023 gab es zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 23.4.2024). Thailands Antikorruptionsgesetze werden nur unzureichend durchgesetzt, und Bestechungsgelder und Geschenke sind in der Wirtschaft, bei den Strafverfolgungsbehörden und im Rechtssystem gang und gäbe. Die Nationale Antikorruptionskommission wird zunehmend dazu genutzt, politisch motivierte Verfahren einzuleiten, darunter Ermittlungen gegen oppositionelle Abgeordnete wegen ihrer Unterstützung für eine Reform des Majestätsbeleidigungsgesetzes (FH 2025). Trotz Reformanstrengungen bleibt Korruption ein weitverbreitetes Problem. Aufgrund von Verwicklungen in Korruption und illegale Geschäfte genießen die thailändischen Sicherheitskräfte allerdings einen durchaus zweifelhaften Ruf (BICC 12.2024). Kleinkorruption und Bestechlichkeit sind bei der Polizei weit verbreitet (USDOS 23.4.2024). Bemühungen der thailändischen Regierung, Korruption, Menschenhandel und jeglichen Schmuggel unter Kontrolle zu bringen, werden unter anderem dadurch behindert, dass Mitglieder der Sicherheitskräfte am Menschenhandel beteiligt sind bzw. gegen Annahme von Bestechungsgeldern beim Schmuggel behilflich sind (BICC 12.2024). Quellen: - BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte - Thailand, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, Zugriff 1.7.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 1.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 29
