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ernannt hatte, der wegen angeblicher Bestechung eines Richters inhaftiert worden war (FH 2025). Srettha wurde als Premierminister durch Paetongtarn Shinawatra ersetzt, die 37-jährige Tochter von Thaksin Shinawatra (FH 2025; vgl. AA 14.2.2025). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.2.2025): Thailand - Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailand-201556, Zugriff 23.6.2025 - CIA - Central Intelligence Agency [USA] (12.6.2025): The World Factbook - Thailand, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 23.6.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 23.6.2025 3. Sicherheitslage Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen (AA 29.7.2025; vgl. EDA 25.7.2025). In Thailand können terroristisch Anschläge nicht ausgeschlossen werden; es kann zu Sicherheitskontrollen und der Einrichtungen von Straßen-Check-Points kommen (AA 29.7.2025). In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen. Dort gelten Notstandsgesetze (AA 29.7.2025; vgl. EDA 25.7.2025, BMEIA 25.7.2025) und es kommt zu Toten und Verletzten (BMEIA 25.7.2025). Gemäß der NGO DeepSouthWatch kam es in den südlichen Provinzen von 4.1.2004 bis 29.6.2021 zu 22.421 Vorfällen, dabei gab es 7.749 Todesopfer und 14.672 Verletzte (DSW 2025). Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten. In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht verhängt. Eine erneute Eskalation sowie ein Wiederaufflammen der militärischen Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29.7.2025 nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis auf Weiteres geschlossen (AA 29.7.2025). Am 7.8.2025 haben Thailand und Kambodscha eine detaillierte Waffenstillstandsvereinbarung beschlossen, um eine weitere Eskalation des Konflikts zu vermeiden (DS 7.8.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 29

Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.7.2025): Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/ 201558#content_5, Zugriff 4.8.2025 - BMEIA - Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (25.7.2025): Reiseinformation Thailand, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/thailand, Zugriff 4.8.2025 - DS - Der Standard (7.8.2025): Thailand und Kambodscha einigen sich auf Ausweitung ihrer Waffenruhe, https://www.derstandard.at/story/3000000282666/thailand-und-kambodscha-einigen- sich-auf-ausweitung-ihrer-waffenruhe, Zugriff 4.8.2025 - DSW - DeepSouthWatch (2025): Deep South Incident Database, https://deepsouthwatch.org/index.php/en, Zugriff 4.8.2025 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2025): Reisehinweise für Thailand, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/thailand/reisehinweise-fuerthailand.html, Zugriff 5.8.2025 4. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025). Während die Regierung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz im Allgemeinen respektiert, gibt die Verfassung der Regierung die Befugnis, „unabhängig von den Auswirkungen auf die Legislative, Exekutive oder Judikative“ einzugreifen, um das Land vor Bedrohungen der nationalen Sicherheit zu schützen. Menschenrechtsgruppen äußeren sich besorgt über die Nutzung des Justizsystems zur Bestrafung von Regierungskritikern (USDOS 23.4.2024). Gerichte sind in der Praxis politisiert und mischen sich regelmäßig in politische Angelegenheiten ein (FH 2025). Das Verfassungsgericht verfügt über weitreichende Befugnisse, darunter die Möglichkeit, Parteien aufzulösen, gewählte Amtsträger abzusetzen und Gesetze zu blockieren. Ein Gesetz aus dem Jahr 2018 stellt Kritik am Verfassungsgericht mit „unhöflichen, sarkastischen oder drohenden Worten“ unter Strafe und schützt das Gremium damit noch stärker vor Rechenschaftspflicht. Das Gericht hat wiederholt gewählte Premierminister abgesetzt, zuletzt Srettha im August 2024, und reformorientierte Politiker und Parteien, die sich gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz und die politische Dominanz nicht gewählter Institutionen stellen, rigoros unterdrückt. Im Jahr 2021 ordnete das Gericht an, dass Protestgruppen ihre Forderungen nach Reformen einstellen müssen, da diese Aktivitäten einen Angriff auf die Monarchie darstellten (FH 2025). Die Behörden setzten die Unterdrückung friedlicher Demonstranten und Regierungskritiker fort (AI 29.4.2025). Die Verfassung sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und eine unabhängige Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch, außer in bestimmten Fällen der nationalen Sicherheit und bei Majestätsdelikten. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, stellen die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 29

Behörden mittellosen Angeklagten nicht immer einen Pflichtverteidiger zur Verfügung, und es gibt Vorwürfe, dass die Behörden den Angeklagten während des Verfahrens nicht alle ihre Rechte gewährt haben. Es gibt Berichte, wonach Angeklagten verboten wird, sich mit ihrem Anwalt zu treffen oder Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen zur Verhandlung zuzulassen. Berichten zufolge lehnen Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht manchmal die Anträge der Angeklagten auf Beweisaufnahme ab (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 30.6.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 30.6.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 30.6.2025 5. Sicherheitsbehörden Die Königliche Thailändische Polizei und die Sonderermittlungsbehörde gehen aktiv gegen organisierte Verbrechersyndikate vor, doch aufgrund von Korruption, begrenzten Ressourcen und bürokratischer Ineffizienz sind die Festnahmequoten äußerst niedrig; die Strafverfolgungsquoten sind sogar noch niedriger. Die Königliche Thailändische Polizei und die Königlichen Thailändischen Streitkräfte teilen sich die Verantwortung für die Strafverfolgung und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Land. Die Polizei untersteht dem Amt des Premierministers, die Streitkräfte dem Verteidigungsministerium. Die Grenzpolizei hat in den Grenzgebieten besondere Befugnisse und Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Aufständischen. Die Behörden unternahmen einige Schritte, um Beamte zu untersuchen und zu bestrafen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Die Straffreiheit von Amtsträgern blieb jedoch weiterhin ein Problem. Die Polizei reagiert in größeren Städten in der Regel besser als in kleineren Städten und Provinzen. Finanzmangel, unzureichende Ausbildung und Korruption beeinträchtigen die Effizienz der Polizei und ihre Fähigkeit, strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Hinzu kommen häufige Versetzungen, die verhindern, dass die Polizei mit der Effizienz und Professionalität arbeitet, die man von einer modernen Polizei erwartet (OSAC 14.3.2025). Die Royal Thai Police (RTP) ist die nationale Polizei Thailands. Sie ist nicht etwa im Innenministerium angesiedelt, sondern direkt dem Büro des Premierministers unterstellt. Die Personalstärke liegt nach offiziellen Angaben zwischen 210.700 und 230.000 Polizistinnen und Polizisten, was grob 17 % der Staatsdiener Thailands entspricht, ohne Berücksichtigung der Soldaten. Sie ist in zahlreiche Untereinheiten gegliedert und ähnlich wie das Militär strukturiert. Aufgrund der Ähnlichkeit in Struktur, Kultur und Ausbildung wird die Polizei daher oft auch als vierte Teilstreitkraft bezeichnet (BICC 12.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 29

Quellen: - BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte - Thailand, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, Zugriff 30.6.2025 - OSAC - Overseas Advisory Council (14.3.2025): Thailand Country Security Report, https://www.osac.gov/Content/Report/33ef53fa-45cf-409c-8398-1c49361d4481, Zugriff 30.6.2025 6. Folter und unmenschliche Behandlung Thailand ist Vertragsstaat internationaler Übereinkommen gegen Folter und Verschwindenlassen von Personen. Allerdings wird das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und Verschwindenlassen, das 2022 in Kraft getreten ist, nur schwach durchgesetzt (HRW 16.1.2025). Dieses sogenannte Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und Verschwindenlassen enthält Leitlinien zur Verhütung und Bestrafung dieser Tatbestände (USDOS 23.4.2024). Das UN Committee against Torture hat im November 2024 die Inkonsistenz von Bestimmungen dieses Gesetzes mit internationalen Standards kritisiert (AI 29.4.2025). In der Verfassung heißt es: "Folter, brutale Handlungen oder Bestrafung durch grausame oder unmenschliche Mittel sind nicht zulässig." Dennoch gewährt ein Notstandsdekret, das seit 2005 in den südlichsten Provinzen in Kraft ist, Sicherheitsbeamten Straffreiheit für Handlungen, die sie in Ausübung ihrer Pflichten begehen. Das Dekret wurde in elf Bezirken in den südlichsten Provinzen aufgehoben, bleibt jedoch in 22 Bezirken in den Provinzen Yala, Narithiwat und Pattani in Kraft (USDOS 23.4.2024). Zahlreiche Vorwürfe, wonach Polizei- und Militärangehörige während der Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen der Regierung in den südlichen Grenzprovinzen inhaftierte malaiische Muslime gefoltert haben sollen, sind nach wie vor ungeklärt. Es gibt auch glaubwürdige Berichte darüber, dass Folter als Form der Bestrafung von Wehrpflichtigen eingesetzt wird (HRW 16.1.2025). Es gibt Berichte, wonach Polizisten Gefangene und Häftlinge misshandelt und erpresst haben, in der Regel ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Nur wenige Beschwerden wegen mutmaßlicher Polizeimisshandlungen führen zu einer Bestrafung der mutmaßlichen Täter, und es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Ermittlungen wegen mutmaßlicher Misshandlungen durch Sicherheitskräfte jahrelang ohne Ergebnis blieben. Vertreter von NGOs und juristischen Personen berichten, dass Polizei- und Militärbeamte manchmal Verdächtige foltern und schlagen, um Geständnisse zu erzwingen, und Zeitungen berichten über zahlreiche Fälle, in denen Bürger Polizei- und andere Sicherheitsbeamte der Brutalität beschuldigten (USDOS 23.4.2024). Polizei und Militär handeln oft ungestraft, wenn es um übermäßige Gewaltanwendung geht (FH 2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 29

Das UN Committee against Torture äußerte im November 2024 Bedenken hinsichtlich der übermäßigen Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten sowie der physischen und digitalen Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger (AI 29.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 30.6.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 30.6.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 1.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025 7. Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor; die Regierung setzt das Gesetz jedoch im Allgemeinen nicht wirksam um. Im Laufe des Jahres 2023 gab es zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 23.4.2024). Thailands Antikorruptionsgesetze werden nur unzureichend durchgesetzt, und Bestechungsgelder und Geschenke sind in der Wirtschaft, bei den Strafverfolgungsbehörden und im Rechtssystem gang und gäbe. Die Nationale Antikorruptionskommission wird zunehmend dazu genutzt, politisch motivierte Verfahren einzuleiten, darunter Ermittlungen gegen oppositionelle Abgeordnete wegen ihrer Unterstützung für eine Reform des Majestätsbeleidigungsgesetzes (FH 2025). Trotz Reformanstrengungen bleibt Korruption ein weitverbreitetes Problem. Aufgrund von Verwicklungen in Korruption und illegale Geschäfte genießen die thailändischen Sicherheitskräfte allerdings einen durchaus zweifelhaften Ruf (BICC 12.2024). Kleinkorruption und Bestechlichkeit sind bei der Polizei weit verbreitet (USDOS 23.4.2024). Bemühungen der thailändischen Regierung, Korruption, Menschenhandel und jeglichen Schmuggel unter Kontrolle zu bringen, werden unter anderem dadurch behindert, dass Mitglieder der Sicherheitskräfte am Menschenhandel beteiligt sind bzw. gegen Annahme von Bestechungsgeldern beim Schmuggel behilflich sind (BICC 12.2024). Quellen: - BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte - Thailand, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, Zugriff 1.7.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 1.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 29

8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitet im Allgemeinen ohne Einschränkungen durch die Regierung, um die Menschenrechtslage oder einzelne Fälle zu beobachten oder zu untersuchen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen. Regierungsbeamte zeigen sich gegenüber den Ansichten dieser Gruppen einigermaßen kooperativ und aufgeschlossen. NGOs, die sich mit sensiblen politischen Themen wie politischen Reformen oder dem Widerstand gegen von der Regierung geförderte Entwicklungsprojekte befassen, werden regelmäßig schikaniert (USDOS 23.4.2024). Thailand verfügt über eine lebendige Zivilgesellschaft, doch Gruppen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit oder für die Förderung von Pressefreiheit und Demokratie einsetzen, sehen sich weiterhin rechtlichen und regulatorischen Beschränkungen, Überwachung, Steuer- oder Geldwäscheermittlungen sowie strafrechtlichen Verfolgungen ausgesetzt, unter anderem aufgrund von Gesetzen gegen Aufruhr und Majestätsbeleidigung. Sie können auch mit extralegalen Schikanen oder Cyberangriffen konfrontiert werden. NGOs mit republikanischen Ansichten, wie die Organisation für die Thailändische Föderation, sind weiterhin verboten. Land- und Umweltaktivisten sind ernsthafter und sogar tödlicher Gewalt ausgesetzt; die Umweltrechts-NGO Global Witness hat Thailand als eines der gefährlichsten Länder Asiens für solche Aktivisten bezeichnet. Die Täter dieser Angriffe genießen in der Regel Straffreiheit (FH 2025). Im Oktober 2024 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der NGOs strenge Registrierungs- und Meldepflichten auferlegen würde. Außerdem würde er den Behörden erlauben, Organisationen aufgrund vager staatlicher Interessen wie „öffentlicher Moral” aufzulösen. Der Gesetzentwurf war bis zum Jahresende noch nicht verabschiedet worden (FH 2025). [Anm.: Auch mit Stand Juli 2025 ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten.] Quellen: - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 1.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Die thailändische Armee (RTARF) besteht mit Stand 2021 aus folgenden Teilstreitkräften: die Königliche Thailändische Armee (RTA), die Königliche Thailändische Marine (RTN, einschließlich des Königlichen Marine-Korps) und die Königliche Thailändische Luftwaffe (RTAF). Alle Männer ab dem vollendeten 21. Lebensjahr sind wehrpflichtig. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann man .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 29

im Thailand den freiwilligen Militärdienst ableisten. Alle Männer im Alter von achtzehn Jahren werden registriert. Die Dauer der Wehrpflicht beläuft sich auf zwei Jahre, der freiwillige Wehrdienst kann je nach Bildungsabschluss auch nur sechs oder zwölf Monate betragen (CIA 12.6.2025). In Thailand findet jedes Jahr Anfang April eine Wehrdienst-Lotterie statt. Tausende junge Männer im wehrfähigen Alter nehmen daran teil, es ist Pflicht. Wer im Rekrutierungszentrum eine schwarze Karte zieht, ist vom Militärdienst befreit. Wer hingegen eine rote Karte zieht, muss für zwei Jahre in der Armee dienen (Der Westen 17.4.2025). Quellen: - CIA - Cenrtal Intelligence Agency [USA] (12.6.2025): The World Factbook - Thailand, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 4.7.2025 - Der Westen (17.4.2025): Wehrdienst: Irres Lossystem als Vorbild für Deutschland?, https://www.derwesten.de/politik/wehrdienst-bundeswehr-thailand-lotterie- id301535818.html, Zugriff 4.7.2025 10. Allgemeine Menschenrechtslage Thailand hat als erstes Land Südostasiens die IstGh-Konvention unterzeichnet, jedoch bis heute noch nicht ratifiziert. Interessanterweise hat das Land die Völkermord-Konvention von 1948 ebenso nicht unterschrieben. Das Land ist in letzten Jahren jedoch einigen wichtigen internationalen Verträgen im Bereich der Menschenrechte beigetreten (BICC 12.2024). Im Jahr 2024 untergruben Urteile des Verfassungsgerichts, die die reformorientierte Move Forward Party (MFP) auflösten (HRW 16.1.2025; vgl. AI 29.4.2025) und Premierminister Srettha Thavisin des Amtes enthoben, die „schwankenden“ Bemühungen Thailands um die Wiederherstellung der Demokratie nach vielen Jahren der Militärherrschaft. Die neue Regierung von Premierminister Paetongtarn Shinawatra hat wenig getan, um die Achtung der Grundfreiheiten zu verbessern und die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme zu lösen (HRW 16.1.2025). Die Behörden gehen weiter hart gegen die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor. Friedliche Demonstranten und Regierungskritiker werden strafrechtlich verfolgt. Frauen und LGBTI-Menschenrechtsverteidiger werden gezielt überwacht und auch Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, auch mithilfe technologischer Mittel. Die Straflosigkeit wurde durch den Ablauf der Verjährungsfrist in dem symbolträchtigen Fall rechtswidriger Tötungen im Jahr 2004 im Distrikt Tak Bai weiter verfestigt (AI 29.4.2025). Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten laut glaubwürdiger Berichte: willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen; politische Einflussnahme auf die Justiz; politische Gefangene; willkürliche und rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; schwerwiegende Einschränkungen der .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 29

Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Verhaftungen und strafrechtliche Verfolgung von Regierungskritikern, Zensur und Anwendung von Gesetzen gegen Majestätsbeleidigung und strafbare Verleumdung; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; schwerwiegende Korruption in der Regierung; Schikanen gegen inländische Menschenrechtsorganisationen; weit verbreitete geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt oder Gewalt durch Intimpartner und sexuelle Gewalt; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder intersexuelle Personen sowie erhebliche Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 4.7.2025 - BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte - Thailand, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, Zugriff 7.7.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 30.6.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 8.7.2025 11. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse und anderer Medien. Dieses Recht wurde jedoch durch Gesetze und Regierungsmaßnahmen eingeschränkt. So schränkte die Regierung beispielsweise Kritik an Regierung und Monarchie gesetzlich ein, begünstigte regierungsnahe Medienorganisationen bei Regulierungsmaßnahmen, schikanierte regierungskritische Medien, überwachte Medien und das Internet und blockierte Websites (USDOS 23.4.2024). Das Verbot der Majestätsbeleidigung macht es zu einem Verbrechen, das mit einer Geldstrafe oder drei bis 15 Jahren Haft für jeden Verstoß geahndet wird, den König, die Königin, den Thronfolger oder den Regenten zu kritisieren, zu beleidigen oder zu bedrohen. Das Gesetz ermöglicht es den Bürgern, sich gegenseitig wegen Majestätsbeleidigung zu verklagen (USDOS 23.4.2024). Die Äußerung von kritischen und abweichenden Meinungen ist in Thailand nach wie vor eingeschränkt (HRW; vgl. FH 2025, USDOS 23.4.2024). Für vermeintliche Kritiker der Regierung, des Militärs oder der Monarchie besteht nach wie vor ein hohes Risiko der Überwachung, Verhaftung, Inhaftierung, Schikanierung und körperlicher Angriffe. Etwa 140 vom NCPO-Regime .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 29

erlassene Gesetze blieben nach der Machtübergabe an eine Zivilregierung in Kraft, darunter auch Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränken (FH 2025). Die thailändischen Behörden haben Kritiker der Monarchie oft monatelang ohne Kaution inhaftiert, um sie vor Gericht zu stellen. Kritische oder beleidigende Äußerungen über die Monarchie sind auch nach dem Gesetz über Computerkriminalität [Anm.: CCA – Computer Crime Act] eine schwere Straftat (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Hunderte von Menschen wurden in den letzten Jahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerung angeklagt, darunter Lèse- majesté (Majestätsbeleidigung), Aufruhr und Verstöße gegen das CCA, und viele von ihnen werden mehrfach strafrechtlich verfolgt. Das CCA gibt den Behörden weitreichende Befugnisse zur Einschränkung der Meinungsäußerung im Internet, zur Verhängung von Zensur und zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen und ermöglicht die Durchsetzung von Bestimmungen zum Verbot der Majestätsbeleidigung im Internet (FH 2025). Die Regierung besitzt alle Rundfunkfrequenzen und verpachtet sie an private Medienbetreiber, wodurch die Regierung indirekt Einfluss auf die Medien nehmen kann. Die Nationale Rundfunk- und Telekommunikationskommission ist gesetzlich befugt, die Lizenzen von Rundfunk- und Fernsehanstalten auszusetzen oder zu entziehen, die Inhalte ausstrahlen, die als falsch, verleumderisch für die Monarchie, schädlich für die nationale Sicherheit oder als regierungskritisch angesehen werden. Die Behörden überwachen den Inhalt aller Medien, einschließlich der internationalen Medien. Die örtliche Praxis tendiert zur Selbstzensur, insbesondere bei allem, was als kritisch gegenüber der Monarchie oder Mitgliedern der königlichen Familie angesehen werden kann (USDOS 23.4.2024). Das Notstandsdekret für die von der Gewalt betroffenen südlichsten Provinzen ermächtigt die Regierung, "die Veröffentlichung und Verbreitung von Nachrichten und Informationen zu verbieten, die die Bevölkerung in Panik versetzen oder Informationen verfälschen könnten". Außerdem wird die Regierung ermächtigt, Nachrichten zu zensieren, die sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit ansieht (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 24.6.2025 - HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 4.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 23.6.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 29

12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Verfassung gewährt die Freiheit, sich friedlich zu versammeln, vorbehaltlich der Einschränkungen, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses, der Ruhe und Ordnung oder der guten Sitten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ erlassen werden. Die Regierung respektiert dieses Recht nicht immer (USDOS 23.4.2024). Die Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt, insbesondere bei Versammlungen zu politisch sensiblen Themen. Bei pro- demokratischen Straßendemonstrationen, die in den Jahren 2020 und 2021 häufig stattfanden, gingen die Behörden mit erheblicher Gewalt, einschließlich scharfer Munition, gegen die Demonstranten vor; sie duldeten Gewalt gegen Demonstranten durch Sympathisanten der Regierung und setzten Gesetze zur Unterdrückung von Meinungsverschiedenheiten ein. Die Demonstrationen gingen im Laufe des Jahres 2022 zurück - eine Kombination aus der Kriminalisierung von Aktivismus, der Inhaftierung von wichtigen Anführern, öffentlicher Ermüdung und Brüchen innerhalb der Protestbewegung. Auch im Jahr 2024 wurden zahlreiche Protestierende strafrechtlich verfolgt (FH 2025). Auch Amnesty International (AI) stellt fest, dass die Behörden weiter hart gegen friedliche Demonstranten und Regierungskritiker vorgehen. Die Verfahren gegen Personen, die im Zusammenhang mit den überwiegend friedlichen Demokratieprotesten zwischen 2020 und 2023 angeklagt waren, wurden fortgesetzt. Mindestens 22 Personen wurden im Laufe des Jahres 2024 wegen ihres politischen Online- und Offline-Aktivismus neu angeklagt. Die Verfahren gegen 1.256 Personen liefen zum Jahresende 2024 noch. Die meisten wurden wegen Majestätsbeleidigung (Verleumdung, Beleidigung oder Bedrohung des Monarchen), Aufwiegelung nach dem Strafgesetzbuch, Bestimmungen des Gesetzes über Computerkriminalität und einer Notverordnung angeklagt, die öffentliche Versammlungen während der Covid-19-Pandemie verbietet (die Ende 2022 aufgehoben wurde) (AI 29.4.2025). Die Verfassung gewährt dem Einzelnen das Recht, frei Vereinigungen mit anderen zu bilden, vorbehaltlich der Einschränkungen durch Gesetze, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder der guten Sitten“ erlassen werden (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 14.7.2025 - FH - Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 - Thailand, https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 8.7.2025 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 29
