thai-lib-2025-08-19-ke

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ernannt hatte, der wegen angeblicher Bestechung eines Richters inhaftiert worden war (FH 2025).  
Srettha wurde als Premierminister durch Paetongtarn Shinawatra ersetzt, die 37-jährige Tochter  
von Thaksin Shinawatra (FH 2025; vgl. AA 14.2.2025).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (14.2.2025):  Thailand  -  Steckbrief,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailand-201556,  Zugriff  
23.6.2025 
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (12.6.2025):  The  World  Factbook  -  Thailand, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 23.6.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 23.6.2025
 3. Sicherheitslage
Es  kann  in  allen  Landesteilen  zu  Demonstrationen  und  anderen  Kundgebungen  kommen. 
Gewaltsame  Zusammenstöße  zwischen  Demonstranten  und  Sicherheitskräften  sind  nicht 
auszuschließen (AA 29.7.2025; vgl. EDA 25.7.2025).
In  Thailand  können  terroristisch  Anschläge  nicht  ausgeschlossen  werden;  es  kann  zu 
Sicherheitskontrollen und der Einrichtungen von Straßen-Check-Points kommen (AA 29.7.2025).
In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla (Bezirke Chana, Na  
Thawi,  Thepha  und  Saba  Yoi)  im  Süden  Thailands  an  der  Grenze  zu  Malaysia  kommt  es 
regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie 
zu terroristischen Anschlägen. Dort gelten Notstandsgesetze (AA 29.7.2025; vgl. EDA 25.7.2025,  
BMEIA 25.7.2025) und es kommt zu Toten und Verletzten (BMEIA 25.7.2025). Gemäß der NGO  
DeepSouthWatch  kam  es  in  den  südlichen  Provinzen  von  4.1.2004  bis  29.6.2021  zu  22.421 
Vorfällen, dabei gab es 7.749 Todesopfer und 14.672 Verletzte (DSW 2025).
Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es in den thailändischen Provinzen  
Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani und Trat zu militärischen Gefechten mit Toten und Verletzten.  
In den Provinzen Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat wurde das Kriegsrecht  
verhängt.  Eine  erneute  Eskalation  sowie  ein  Wiederaufflammen  der  militärischen  
Auseinandersetzungen kann auch nach dem Inkrafttreten des Waffenstillstands am 29.7.2025  
nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind bis  
auf Weiteres geschlossen (AA 29.7.2025). Am 7.8.2025 haben Thailand und Kambodscha eine  
detaillierte Waffenstillstandsvereinbarung beschlossen, um eine weitere Eskalation des Konflikts zu 
vermeiden (DS 7.8.2025).
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Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.7.2025): Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/
201558#content_5, Zugriff 4.8.2025
- BMEIA - Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich]  
(25.7.2025):  Reiseinformation  Thailand,  
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/thailand, Zugriff 4.8.2025 
- DS - Der Standard (7.8.2025): Thailand und Kambodscha einigen sich auf Ausweitung ihrer  
Waffenruhe,  https://www.derstandard.at/story/3000000282666/thailand-und-kambodscha-einigen-
sich-auf-ausweitung-ihrer-waffenruhe, Zugriff 4.8.2025
- DSW  -  DeepSouthWatch  (2025):  Deep  South  Incident  Database,  
https://deepsouthwatch.org/index.php/en, Zugriff 4.8.2025
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (25.7.2025):  
Reisehinweise  für  Thailand,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/thailand/reisehinweise-fuerthailand.html, Zugriff 5.8.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025). Während die  
Regierung die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz im Allgemeinen respektiert, gibt die  
Verfassung der Regierung die Befugnis, „unabhängig von den Auswirkungen auf die Legislative,  
Exekutive oder Judikative“ einzugreifen, um das Land vor Bedrohungen der nationalen Sicherheit  
zu schützen. Menschenrechtsgruppen äußeren sich besorgt über die Nutzung des Justizsystems  
zur Bestrafung von Regierungskritikern (USDOS 23.4.2024). Gerichte sind in der Praxis politisiert  
und mischen sich regelmäßig in politische Angelegenheiten ein (FH 2025). 
Das Verfassungsgericht verfügt über weitreichende Befugnisse, darunter die Möglichkeit, Parteien  
aufzulösen, gewählte Amtsträger abzusetzen und Gesetze zu blockieren. Ein Gesetz aus dem Jahr 
2018 stellt Kritik am Verfassungsgericht mit „unhöflichen, sarkastischen oder drohenden Worten“  
unter Strafe und schützt das Gremium damit noch stärker vor Rechenschaftspflicht. Das Gericht  
hat  wiederholt  gewählte  Premierminister  abgesetzt,  zuletzt  Srettha  im  August  2024,  und 
reformorientierte Politiker und Parteien, die sich gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz und die  
politische Dominanz nicht gewählter Institutionen stellen, rigoros unterdrückt. Im Jahr 2021 ordnete 
das Gericht an, dass Protestgruppen ihre Forderungen nach Reformen einstellen müssen, da  
diese Aktivitäten einen Angriff auf die Monarchie darstellten (FH 2025).
Die Behörden setzten die Unterdrückung friedlicher Demonstranten und Regierungskritiker fort (AI  
29.4.2025). 
Die  Verfassung  sieht  das  Recht  auf  ein  faires  und  öffentliches  Verfahren  vor,  und  eine 
unabhängige Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch, außer in bestimmten Fällen der  
nationalen Sicherheit und bei Majestätsdelikten. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, stellen die  
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Behörden mittellosen Angeklagten nicht immer einen Pflichtverteidiger zur Verfügung, und es gibt  
Vorwürfe, dass die Behörden den Angeklagten während des Verfahrens nicht alle ihre Rechte  
gewährt haben. Es gibt Berichte, wonach Angeklagten verboten wird, sich mit ihrem Anwalt zu  
treffen oder Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen zur Verhandlung zuzulassen.  
Berichten  zufolge  lehnen  Staatsanwaltschaft,  Polizei  oder  Gericht  manchmal  die  Anträge  der 
Angeklagten auf Beweisaufnahme ab (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 30.6.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff  30.6.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff  30.6.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die  Königliche  Thailändische  Polizei  und  die  Sonderermittlungsbehörde  gehen  aktiv  gegen 
organisierte Verbrechersyndikate vor, doch aufgrund von Korruption, begrenzten Ressourcen und  
bürokratischer Ineffizienz sind die Festnahmequoten äußerst niedrig; die Strafverfolgungsquoten  
sind sogar noch niedriger. Die Königliche Thailändische Polizei und die Königlichen Thailändischen 
Streitkräfte teilen sich die Verantwortung für die Strafverfolgung und die Aufrechterhaltung der  
Ordnung im Land. Die Polizei untersteht dem Amt des Premierministers, die Streitkräfte dem  
Verteidigungsministerium. Die Grenzpolizei hat in den Grenzgebieten besondere Befugnisse und  
Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Aufständischen. Die Behörden unternahmen einige Schritte,  
um Beamte zu untersuchen und zu bestrafen, die möglicherweise Menschenrechtsverletzungen  
begangen haben. Die Straffreiheit von Amtsträgern blieb jedoch weiterhin ein Problem. Die Polizei  
reagiert  in  größeren  Städten  in  der  Regel  besser  als  in  kleineren  Städten  und  Provinzen. 
Finanzmangel, unzureichende Ausbildung und Korruption beeinträchtigen die Effizienz der Polizei  
und  ihre  Fähigkeit,  strafrechtliche  Ermittlungen  durchzuführen.  Hinzu  kommen  häufige  
Versetzungen, die verhindern, dass die Polizei mit der Effizienz und Professionalität arbeitet, die  
man von einer modernen Polizei erwartet (OSAC 14.3.2025).
Die  Royal  Thai  Police  (RTP)  ist  die  nationale  Polizei  Thailands.  Sie  ist  nicht  etwa  im 
Innenministerium  angesiedelt,  sondern  direkt  dem  Büro  des  Premierministers  unterstellt.  Die 
Personalstärke liegt nach offiziellen Angaben zwischen 210.700 und 230.000 Polizistinnen und  
Polizisten,  was  grob  17  %  der  Staatsdiener  Thailands  entspricht,  ohne  Berücksichtigung  der 
Soldaten. Sie ist in zahlreiche Untereinheiten gegliedert und ähnlich wie das Militär strukturiert.  
Aufgrund der Ähnlichkeit in Struktur, Kultur und Ausbildung wird die Polizei daher oft auch als  
vierte Teilstreitkraft bezeichnet (BICC 12.2024).
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Quellen:
- BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern  
deutscher  Rüstungsexporte  -  Thailand,  
https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, 
Zugriff 30.6.2025 
- OSAC  -  Overseas  Advisory  Council  (14.3.2025):  Thailand  Country  Security  Report, 
https://www.osac.gov/Content/Report/33ef53fa-45cf-409c-8398-1c49361d4481, Zugriff 30.6.2025
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Thailand ist Vertragsstaat internationaler Übereinkommen gegen Folter und Verschwindenlassen  
von  Personen.  Allerdings  wird  das  Gesetz  zur  Verhütung  und  Bekämpfung  von  Folter  und 
Verschwindenlassen, das 2022 in Kraft getreten ist, nur schwach durchgesetzt (HRW 16.1.2025).  
Dieses sogenannte Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und Verschwindenlassen  
enthält Leitlinien zur Verhütung und Bestrafung dieser Tatbestände (USDOS 23.4.2024). Das UN 
Committee against Torture hat im November 2024 die Inkonsistenz von Bestimmungen dieses  
Gesetzes mit internationalen Standards kritisiert (AI 29.4.2025). 
In der Verfassung heißt es: "Folter, brutale Handlungen oder Bestrafung durch grausame oder  
unmenschliche Mittel sind nicht zulässig." Dennoch gewährt ein Notstandsdekret, das seit 2005 in  
den südlichsten Provinzen in Kraft ist, Sicherheitsbeamten Straffreiheit für Handlungen, die sie in  
Ausübung ihrer Pflichten begehen. Das Dekret wurde in elf Bezirken in den südlichsten Provinzen  
aufgehoben, bleibt jedoch in 22 Bezirken in den Provinzen Yala, Narithiwat und Pattani in Kraft  
(USDOS 23.4.2024).
Zahlreiche  Vorwürfe,  wonach  Polizei-  und  Militärangehörige  während  der  
Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen der Regierung in den südlichen Grenzprovinzen inhaftierte  
malaiische Muslime gefoltert haben sollen, sind nach wie vor ungeklärt. Es gibt auch glaubwürdige  
Berichte darüber, dass Folter als Form der Bestrafung von Wehrpflichtigen eingesetzt wird (HRW  
16.1.2025).
Es gibt Berichte, wonach Polizisten Gefangene und Häftlinge misshandelt und erpresst haben, in  
der Regel ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Nur wenige Beschwerden wegen  
mutmaßlicher Polizeimisshandlungen führen zu einer Bestrafung der mutmaßlichen Täter, und es  
gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Ermittlungen wegen mutmaßlicher Misshandlungen durch  
Sicherheitskräfte jahrelang ohne Ergebnis blieben. Vertreter von NGOs und juristischen Personen  
berichten,  dass  Polizei-  und  Militärbeamte  manchmal  Verdächtige  foltern  und  schlagen,  um 
Geständnisse  zu  erzwingen,  und  Zeitungen  berichten  über  zahlreiche  Fälle, in  denen Bürger 
Polizei- und andere Sicherheitsbeamte der Brutalität beschuldigten (USDOS 23.4.2024). Polizei  
und Militär handeln oft ungestraft, wenn es um übermäßige Gewaltanwendung geht (FH 2025).  
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Das  UN  Committee  against  Torture  äußerte  im  November  2024  Bedenken  hinsichtlich  der 
übermäßigen Anwendung von Gewalt gegen friedliche Demonstranten sowie der physischen und  
digitalen Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger (AI 29.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 30.6.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 30.6.2025
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 1.7.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025
 7. Korruption
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor; die Regierung setzt  
das Gesetz jedoch im Allgemeinen nicht wirksam um. Im Laufe des Jahres 2023 gab es zahlreiche  
Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 23.4.2024).
Thailands Antikorruptionsgesetze werden nur unzureichend durchgesetzt, und Bestechungsgelder  
und Geschenke sind in der Wirtschaft, bei den Strafverfolgungsbehörden und im Rechtssystem  
gang und gäbe. Die Nationale Antikorruptionskommission wird zunehmend dazu genutzt, politisch  
motivierte Verfahren einzuleiten, darunter Ermittlungen gegen oppositionelle Abgeordnete wegen  
ihrer Unterstützung für eine Reform des Majestätsbeleidigungsgesetzes (FH 2025).
Trotz  Reformanstrengungen  bleibt  Korruption  ein  weitverbreitetes  Problem.  Aufgrund  von 
Verwicklungen in Korruption und illegale Geschäfte genießen die thailändischen Sicherheitskräfte  
allerdings einen durchaus zweifelhaften Ruf (BICC 12.2024). Kleinkorruption und Bestechlichkeit  
sind  bei  der  Polizei  weit  verbreitet  (USDOS  23.4.2024).  Bemühungen  der  thailändischen 
Regierung, Korruption, Menschenhandel  und jeglichen  Schmuggel  unter Kontrolle zu  bringen, 
werden  unter  anderem  dadurch  behindert,  dass  Mitglieder  der  Sicherheitskräfte  am  
Menschenhandel beteiligt sind bzw. gegen Annahme von Bestechungsgeldern beim Schmuggel  
behilflich sind (BICC 12.2024).
Quellen:
- BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern  
deutscher  Rüstungsexporte  -  Thailand,  
https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, 
Zugriff 1.7.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 1.7.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025
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8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitet im Allgemeinen  
ohne Einschränkungen durch die Regierung, um die Menschenrechtslage oder einzelne Fälle zu  
beobachten oder zu untersuchen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen. Regierungsbeamte  
zeigen  sich  gegenüber  den  Ansichten  dieser  Gruppen  einigermaßen  kooperativ  und  
aufgeschlossen. NGOs, die sich mit sensiblen politischen Themen wie politischen Reformen oder  
dem Widerstand gegen von der Regierung geförderte Entwicklungsprojekte befassen, werden  
regelmäßig schikaniert (USDOS 23.4.2024).
Thailand verfügt über eine lebendige Zivilgesellschaft, doch Gruppen, die sich für die Verteidigung  
der  Menschenrechte  und  der  Meinungsfreiheit oder  für  die  Förderung von  Pressefreiheit und 
Demokratie  einsetzen,  sehen  sich  weiterhin  rechtlichen  und  regulatorischen  Beschränkungen, 
Überwachung,  Steuer-  oder  Geldwäscheermittlungen  sowie  strafrechtlichen  Verfolgungen  
ausgesetzt, unter anderem aufgrund von Gesetzen gegen Aufruhr und Majestätsbeleidigung. Sie  
können  auch  mit  extralegalen  Schikanen  oder  Cyberangriffen  konfrontiert  werden.  NGOs  mit 
republikanischen Ansichten, wie die Organisation für die Thailändische Föderation, sind weiterhin  
verboten. Land- und Umweltaktivisten sind ernsthafter und sogar tödlicher Gewalt ausgesetzt; die  
Umweltrechts-NGO Global Witness hat Thailand als eines der gefährlichsten Länder Asiens für  
solche Aktivisten bezeichnet. Die Täter dieser Angriffe genießen in der Regel Straffreiheit (FH  
2025).
Im Oktober 2024 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der NGOs strenge Registrierungs-  
und Meldepflichten auferlegen würde. Außerdem würde er den Behörden erlauben, Organisationen 
aufgrund vager staatlicher Interessen wie „öffentlicher Moral” aufzulösen. Der Gesetzentwurf war  
bis zum Jahresende noch nicht verabschiedet worden (FH 2025). [Anm.: Auch mit Stand Juli 2025  
ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten.]
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 1.7.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Die thailändische Armee (RTARF) besteht mit Stand 2021 aus folgenden Teilstreitkräften: die  
Königliche Thailändische Armee (RTA), die Königliche Thailändische Marine (RTN, einschließlich  
des Königlichen Marine-Korps) und die Königliche Thailändische Luftwaffe (RTAF). Alle Männer ab 
dem vollendeten 21. Lebensjahr sind wehrpflichtig. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann man  
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im Thailand den freiwilligen Militärdienst ableisten. Alle Männer im Alter von achtzehn Jahren  
werden registriert. Die Dauer der Wehrpflicht beläuft sich auf zwei Jahre, der freiwillige Wehrdienst  
kann je nach Bildungsabschluss auch nur sechs oder zwölf Monate betragen (CIA 12.6.2025). 
In Thailand findet jedes Jahr Anfang April eine Wehrdienst-Lotterie statt. Tausende junge Männer  
im wehrfähigen Alter nehmen daran teil, es ist Pflicht. Wer im Rekrutierungszentrum eine schwarze 
Karte zieht, ist vom Militärdienst befreit. Wer hingegen eine rote Karte zieht, muss für zwei Jahre in  
der Armee dienen (Der Westen 17.4.2025).
Quellen:
- CIA  -  Cenrtal  Intelligence  Agency  [USA]  (12.6.2025):  The  World  Factbook  -  Thailand, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 4.7.2025 
- Der  Westen  (17.4.2025): Wehrdienst:  Irres  Lossystem  als  Vorbild  für  Deutschland?, 
https://www.derwesten.de/politik/wehrdienst-bundeswehr-thailand-lotterie-
id301535818.html, Zugriff 4.7.2025 
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Thailand hat als erstes Land Südostasiens die IstGh-Konvention unterzeichnet, jedoch bis heute  
noch  nicht  ratifiziert.  Interessanterweise  hat  das  Land  die  Völkermord-Konvention  von  1948 
ebenso  nicht  unterschrieben.  Das  Land  ist  in  letzten  Jahren  jedoch  einigen  wichtigen 
internationalen Verträgen im Bereich der Menschenrechte beigetreten (BICC 12.2024).
Im Jahr 2024 untergruben Urteile des Verfassungsgerichts, die die reformorientierte Move Forward  
Party (MFP) auflösten (HRW 16.1.2025; vgl. AI 29.4.2025) und Premierminister Srettha Thavisin  
des Amtes enthoben, die „schwankenden“ Bemühungen Thailands um die Wiederherstellung der  
Demokratie nach vielen Jahren der Militärherrschaft. Die neue Regierung von Premierminister  
Paetongtarn Shinawatra hat wenig getan, um die Achtung der Grundfreiheiten zu verbessern und  
die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme zu lösen (HRW 16.1.2025).
Die Behörden gehen weiter hart gegen die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit  
vor. Friedliche Demonstranten und Regierungskritiker werden strafrechtlich verfolgt. Frauen und  
LGBTI-Menschenrechtsverteidiger  werden  gezielt  überwacht  und  auch  Opfer  
geschlechtsspezifischer  Gewalt,  auch  mithilfe  technologischer  Mittel.  Die  Straflosigkeit  wurde 
durch den Ablauf der Verjährungsfrist in dem symbolträchtigen Fall rechtswidriger Tötungen im  
Jahr 2004 im Distrikt Tak Bai weiter verfestigt (AI 29.4.2025).
Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten laut glaubwürdiger Berichte: willkürliche  
Verhaftungen und Inhaftierungen; politische Einflussnahme auf die Justiz; politische Gefangene;  
willkürliche und rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; schwerwiegende Einschränkungen der  
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Meinungs-  und  Medienfreiheit,  einschließlich  Verhaftungen  und  strafrechtliche  Verfolgung  von 
Regierungskritikern,  Zensur  und  Anwendung  von  Gesetzen  gegen  Majestätsbeleidigung  und 
strafbare Verleumdung; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; schwerwiegende  
Korruption in der Regierung; Schikanen gegen inländische Menschenrechtsorganisationen; weit  
verbreitete geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt oder Gewalt durch  
Intimpartner und sexuelle Gewalt; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegen lesbische,  
schwule,  bisexuelle,  transgender,  queere  oder  intersexuelle  Personen  sowie  erhebliche  
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 4.7.2025 
- BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern  
deutscher  Rüstungsexporte  -  Thailand,  
https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, 
Zugriff 7.7.2025 
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 30.6.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 8.7.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse  
und anderer Medien. Dieses Recht wurde jedoch durch Gesetze und Regierungsmaßnahmen  
eingeschränkt. So schränkte die Regierung beispielsweise Kritik an Regierung und Monarchie  
gesetzlich ein, begünstigte regierungsnahe Medienorganisationen bei Regulierungsmaßnahmen,  
schikanierte  regierungskritische  Medien,  überwachte  Medien  und  das  Internet  und  blockierte 
Websites (USDOS 23.4.2024).
Das Verbot der Majestätsbeleidigung macht es zu einem Verbrechen, das mit einer Geldstrafe  
oder  drei  bis  15  Jahren  Haft  für  jeden  Verstoß  geahndet  wird,  den  König,  die  Königin,  den 
Thronfolger  oder  den  Regenten  zu  kritisieren,  zu  beleidigen  oder  zu  bedrohen.  Das  Gesetz 
ermöglicht es den Bürgern, sich gegenseitig wegen Majestätsbeleidigung zu verklagen (USDOS  
23.4.2024).
Die  Äußerung  von  kritischen  und  abweichenden  Meinungen  ist  in  Thailand  nach  wie  vor 
eingeschränkt (HRW; vgl. FH 2025, USDOS 23.4.2024). Für vermeintliche Kritiker der Regierung,  
des  Militärs  oder  der  Monarchie  besteht  nach  wie  vor  ein  hohes  Risiko  der  Überwachung, 
Verhaftung, Inhaftierung, Schikanierung und körperlicher Angriffe. Etwa 140 vom NCPO-Regime  
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erlassene Gesetze blieben nach der Machtübergabe an eine Zivilregierung in Kraft, darunter auch  
Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränken (FH 2025). 
Die thailändischen Behörden haben Kritiker der Monarchie oft monatelang ohne Kaution inhaftiert,  
um sie vor Gericht zu stellen. Kritische oder beleidigende Äußerungen über die Monarchie sind  
auch  nach  dem  Gesetz  über  Computerkriminalität  [Anm.:  CCA –  Computer  Crime  Act]  eine 
schwere Straftat (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Hunderte von Menschen wurden in den letzten  
Jahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerung angeklagt, darunter Lèse-
majesté  (Majestätsbeleidigung),  Aufruhr  und  Verstöße  gegen  das  CCA,  und  viele  von  ihnen 
werden mehrfach strafrechtlich verfolgt. Das CCA gibt den Behörden weitreichende Befugnisse zur 
Einschränkung  der  Meinungsäußerung  im  Internet,  zur  Verhängung  von  Zensur  und  zur 
Durchführung  von  Überwachungsmaßnahmen  und  ermöglicht  die  Durchsetzung  von  
Bestimmungen zum Verbot der Majestätsbeleidigung im Internet (FH 2025). 
Die Regierung besitzt alle Rundfunkfrequenzen und verpachtet sie an private Medienbetreiber,  
wodurch die Regierung indirekt Einfluss auf die Medien nehmen kann. Die Nationale Rundfunk-  
und  Telekommunikationskommission  ist  gesetzlich  befugt,  die  Lizenzen  von  Rundfunk-  und 
Fernsehanstalten  auszusetzen  oder  zu  entziehen,  die  Inhalte  ausstrahlen,  die  als  falsch, 
verleumderisch für die Monarchie, schädlich für die nationale Sicherheit oder als regierungskritisch  
angesehen  werden.  Die  Behörden  überwachen  den  Inhalt  aller  Medien,  einschließlich  der 
internationalen Medien. Die örtliche Praxis tendiert zur Selbstzensur, insbesondere bei allem, was  
als kritisch gegenüber der Monarchie oder Mitgliedern der königlichen Familie angesehen werden  
kann (USDOS 23.4.2024).
Das Notstandsdekret für die von der Gewalt betroffenen südlichsten Provinzen ermächtigt die  
Regierung, "die Veröffentlichung und Verbreitung von Nachrichten und Informationen zu verbieten,  
die die Bevölkerung in Panik versetzen oder Informationen verfälschen könnten". Außerdem wird  
die  Regierung  ermächtigt, Nachrichten  zu  zensieren,  die  sie  als Bedrohung  für  die nationale 
Sicherheit ansieht (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 24.6.2025
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 4.7.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 23.6.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 29
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12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Verfassung  gewährt  die  Freiheit,  sich  friedlich  zu  versammeln,  vorbehaltlich  der  
Einschränkungen, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses, der Ruhe und Ordnung oder der  
guten Sitten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ erlassen werden. Die Regierung  
respektiert  dieses  Recht  nicht  immer  (USDOS  23.4.2024).  Die  Versammlungsfreiheit  ist 
eingeschränkt,  insbesondere  bei  Versammlungen  zu  politisch  sensiblen  Themen.  Bei  pro-
demokratischen Straßendemonstrationen, die in den Jahren 2020 und 2021 häufig stattfanden,  
gingen  die  Behörden  mit  erheblicher  Gewalt,  einschließlich  scharfer  Munition,  gegen  die 
Demonstranten  vor;  sie  duldeten  Gewalt  gegen  Demonstranten  durch  Sympathisanten  der 
Regierung  und  setzten  Gesetze  zur  Unterdrückung  von  Meinungsverschiedenheiten  ein.  Die 
Demonstrationen  gingen  im  Laufe  des  Jahres  2022  zurück  -  eine  Kombination  aus  der 
Kriminalisierung von Aktivismus, der Inhaftierung von wichtigen Anführern, öffentlicher Ermüdung  
und  Brüchen  innerhalb  der  Protestbewegung.  Auch  im  Jahr  2024  wurden  zahlreiche  
Protestierende strafrechtlich verfolgt (FH 2025). 
Auch  Amnesty  International  (AI)  stellt  fest,  dass  die  Behörden  weiter  hart  gegen  friedliche 
Demonstranten  und  Regierungskritiker  vorgehen.  Die  Verfahren  gegen  Personen,  die  im 
Zusammenhang mit den überwiegend friedlichen Demokratieprotesten zwischen 2020 und 2023  
angeklagt waren, wurden fortgesetzt. Mindestens 22 Personen wurden im Laufe des Jahres 2024  
wegen ihres politischen Online- und Offline-Aktivismus neu angeklagt. Die Verfahren gegen 1.256  
Personen liefen zum Jahresende 2024 noch. Die meisten wurden wegen Majestätsbeleidigung  
(Verleumdung,  Beleidigung  oder  Bedrohung  des  Monarchen),  Aufwiegelung  nach  dem  
Strafgesetzbuch,  Bestimmungen  des  Gesetzes  über  Computerkriminalität  und  einer  
Notverordnung  angeklagt,  die  öffentliche  Versammlungen  während  der  Covid-19-Pandemie 
verbietet (die Ende 2022 aufgehoben wurde) (AI 29.4.2025).
Die Verfassung gewährt dem Einzelnen das Recht, frei Vereinigungen mit anderen zu bilden,  
vorbehaltlich der Einschränkungen durch Gesetze, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses,  
der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder der guten Sitten“ erlassen werden (USDOS 23.4.2024). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 14.7.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 8.7.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 29
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