ugan-lib-2023-03-23-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 26
PDF herunterladen
von Korruptionsfällen im öffentlichen Sektor vorweisen; insgesamt fehlt es aber an angemessenen
Ressourcen, um Ermittlungen effektiver durchzuführen (BS 23.2.2022).
Auf dem Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International rangiert Uganda auf 
Platz 142 von 180 untersuchten Ländern (TI 2022).
Quellen:
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report - Uganda, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069784/country_report_2022_UGA.pdf, Zugriff 13.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2022,  
https://images.transparencycdn.org/images/Report_CPI2022_English.pdf, Zugriff 24.2.2023 
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt keine Wehrpflicht in Uganda. Das Mindestalter für die Rekrutierung ist 18 Jahre, diese 
erfolgt freiwillig. Dienstverträge laufen auf neun Jahre (CIA 21.2.2023).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Die  ugandischen  Behörden  haben  es  wie  in  den  vergangenen  Jahren  versäumt,  die 
Sicherheitskräfte  für  schwere  Menschenrechtsverletzungen  zur  Rechenschaft  zu  ziehen.  Die 
Polizei und das Militär, die in schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den 
Parlamentswahlen  2021  verwickelt  waren,  schränken  weiterhin  das  Recht  auf  freie 
Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, insbesondere für Regierungskritiker und die 
politische Opposition. Die Behörden schränken zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien und
die Online-Kommunikation ein, während staatliche Vertreter routinemäßig Journalisten
schikanieren und einschüchtern (HRW 12.1.2023).
In der Verfassung und in den Gesetzen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. 
Dieses wird jedoch weiterhin eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Im Mediensektor gibt es viele 
formal unabhängige Medien (FH 10.3.2023). Das Land verfügt über eine aktive Medienlandschaft 
mit zahlreichen Zeitungen in Privatbesitz sowie Fernseh- und Radiosendern. Die Polizeieinheit für 
Medien  und  politische  Straftaten  und  die  Kommunikationsaufsichtsbehörde  (Uganda 
Communications  Commission  /  UCC)  überwachen  alle  Radio-,  Fernseh-  und  Printmedien. 
Journalisten, Oppositionspolitiker und Menschenrechtsaktivisten berichten, dass die Behörden die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 26
12

Kontrolle über redaktionelle Entscheidungen bei den öffentlichen Rundfunkanstalten und auch bei
einigen privaten Medien ausüben (USDOS 12.4.2022).
Zudem  sind  Journalisten  Einschüchterungen,  Verhaftungen,  Schikanen  und  Übergriffen 
ausgesetzt,  insbesondere  wenn  sie  kritisch  über  den  Präsidenten  und  seinen  engsten  Kreis 
berichten. Insbesondere in Wahljahren führen die Regierungsbehörden Razzien durch, schließen 
Radiosender  und  andere  Medien  und  entziehen  Journalisten  als  Vergeltung  für  kritische 
Berichterstattung  die  Akkreditierung.  Insgesamt  konnten  Journalisten  im  Jahr  2022  mehr 
regierungskritische Artikel veröffentlichen als in den Jahren zuvor, obwohl Selbstzensur immer 
noch eine gängige Praxis ist (FH 10.3.2023). 
Am 9.1.2022 schloss Facebook Dutzende von Konten, von denen behauptet wurde, sie stünden in 
Verbindung mit dem ICT-Ministerium (Ministry  of Information and Communications Technology). 
Am 12.1.2022 beschuldigte Präsident Museveni Facebook und andere, sich in den Wahlprozess 
einzumischen. Der Direktor der UCC wies Telekommunikationsunternehmen an, den Zugang zu 
und  die  Nutzung  von  sozialen  Medien  und  Online-Nachrichtenplattformen  unverzüglich 
auszusetzen. Anbieter wie Airtel und MTN Uganda informierten ihre Abonnenten per SMS über die 
Aussetzung. Am selben Tag blockierte die Regierung das Internet für fünf Tage (AI 29.3.2022).
Die Verfassung sieht die Versammlungsfreiheit vor, jedoch respektiert die Regierung dieses Recht 
nicht. Sie schränkt das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein und nutzte 
die  COVID-19-Beschränkungen,  um  Versammlungen  und  Kundgebungen  der  politischen 
Opposition  zu  blockieren  und  aufzulösen.  Das  Versäumnis  der  Regierung,  Angriffe  auf 
Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu 
verfolgen, führt de facto zu weiteren Einschränkungen dieser Freiheiten (USDOS 12.4.2022).
Die Versammlungsfreiheit der politischen Opposition ist in Uganda stark eingeschränkt. Von 2013 
bis Anfang 2020 setzte die Polizei das Gesetz zur Verwaltung der öffentlichen Ordnung (Public 
Order Management Act, POMA) um. Dort ist für jede öffentliche Versammlung eine vorherige 
Anmeldung  bei  der  örtlichen  Polizei  vorgeschrieben.  Im  Juni  2020  verbot  die  Regierung  als 
Reaktion  auf  die  COVID-19-Pandemie  alle  politischen  Versammlungen.  Das  Verbot  wurde  in 
unverhältnismäßiger Weise gegen die Oppositionsparteien durchgesetzt (FH 10.3.2023). 
Am 20.8.2022 ordnete das NGO-Büro, ein offizielles Gremium, das für die Regulierung von NGOs 
zuständig ist, die sofortige Suspendierung von 54 Organisationen an. Es wurde behauptet, dass 
diese NOGs die NGO-Gesetzgebung nicht eingehalten hätten, indem sie unter anderem mit
abgelaufenen Genehmigungen arbeiteten oder es versäumten, Rechenschaft abzulegen oder sich
beim Büro zu registrieren. Das unabhängige Uganda National NGO Forum erklärte, dass die 
meisten Organisationen nicht über die Entscheidung des Amtes informiert wurden und auch keine 
Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten (AI 29.3.2022). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 26
13

Nach zwei Jahrzehnten faktischer Einparteienherrschaft hat Uganda 2005 ein Mehrparteiensystem
eingeführt. Die Gründung von Parteien ist gesetzlich geschützt, und viele Parteien sind registriert.
In der Praxis behindern jedoch restriktive Registrierungsvorschriften, Regeln für die Wählbarkeit 
von  Kandidaten,  eine  begrenzte  Medienberichterstattung  und  gewaltsame  Schikanen  durch 
Behörden und paramilitärische Gruppen die Wettbewerbsfähigkeit der Oppositionsparteien. Die 
Regierungspartei NRM dominiert die politische Sphäre und alle Regierungsebenen und gewinnt 
immer wieder Wahlen, die weder als frei noch als fair gelten (FH 10.3.2023).
Wahlkämpfe  sind  von  Gewalt,  Einschüchterung  und  Schikanen  gegenüber  Kandidaten  und 
Anhängern der Opposition geprägt (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Die oppositionelle 
NUP ist erheblichen Repressionen seitens der Behörden ausgesetzt – insbesondere nach den 
Wahlen im Jänner 2021 (FH 10.3.2023). Die Zeit vor, während und nach diesen Wahlen war
geprägt von der Schließung des politischen Raums, dem Verschwinden von
Oppositionsanhängern,  der  Einschüchterung  von  Journalisten  und  Berichten  über  die 
weitverbreitete  Anwendung  von  Folter  durch  die  Sicherheitskräfte.  Die  Oppositionsparteien 
berichteten, dass die Sicherheitsbehörden in die Parteiaktivitäten eingriffen und führende Vertreter 
der Opposition willkürlich festnahmen und inhaftierten sowie ihre Anhänger einschüchterten und 
schlugen – angeblich, um Gewalt zu verhindern (USDOS 12.4.2022).
Führende Vertreter der Oppositionsparteien und politischen Bewegungen werden manchmal unter 
fadenscheinigen  strafrechtlichen  Anschuldigungen  verhaftet.  So  wurde  beispielsweise 
Oppositionsführer Wine während des Wahlkampfs 2020-21 mehrmals verhaftet und am Wahltag 
unter Hausarrest gestellt. Zuvor war er wegen eines Vorfalls im Jahr 2018 wegen Hochverrats
angeklagt worden. Im Juli 2022 wurden bei Nachwahlen in Soroti und anderen Teilen des Landes
über 70 Mitglieder der Oppositionsparteien verhaftet (FH 10.3.2023).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights - Uganda 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070350.html, Zugriff
3.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 11. Haftbedingungen
Die Bedingungen  in den  Haftanstalten  sind  hart (USDOS 12.4.2022; vgl.  FH 24.2.2022) und 
aufgrund  starker  Überbelegung,  körperlicher  Misshandlung  von  Häftlingen  durch 
Sicherheitspersonal  und  Mitgefangene,  unzureichender  Nahrung  und  Personalausstattung  in 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 26
14

einigen Fällen lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022). Es befinden sich dreimal soviele Häftlinge in
den Gefängnissen, als die Kapazitäten zulassen würden. Untersuchungshäftlinge machen fast die
Hälfte der Insassen aus (FH 24.2.2022).
Die Regierung unterhält inoffizielle Hafteinrichtungen, in denen sie Verdächtige jahrelang ohne 
Anklage festhält (USDOS 12.4.2022). Die NGO Anwälte ohne Grenzen berichtet, dass Inhaftierte 
in Polizeizellen und Gefängnissen gefoltert werden, vornehmlich um an weitere Informationen zu 
gelangen. Die Gewalt geht demnach von Polizei- und Geheimdienstkräften, Gefängnispersonal 
sowie  Mithäftlingen  aus.  Obwohl  ein  Meldesystem  für  gewaltsame  Vorfälle  in  Haftanstalten 
existiert,  werden  die  Meldungen  häufig  nicht  bearbeitet  (BAMF  30.1.2023).  Örtliche 
Menschenrechtsorganisationen  berichteten,  dass  die  Gefängnisbehörde  im  Rahmen  der 
Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 Monitoring-Besuche eingestellt hatte. Das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz besuchte 14 Haftanstalten. Die Ergebnisse dieser
Besuche über  die  Behandlung  und  die  Lebensbedingungen  der  Gefangenen  wurden  den 
Behörden,  einschließlich  der  Chieftaincy  for  Military  Intelligence  (CMI),  Polizei  und 
Gefängnisbehörde, vorgelegt und vertraulich mit ihnen erörtert (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-BAMF - Bundesamt [Deutschland] (30.1.2023): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw05-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.2.2023
-FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068832.html, Zugriff 28.2.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 12. Todesstrafe
Die Todesstrafe wird nach wie vor verhängt. Uganda hat im Jahr 2021 Todesurteile verhängt, 
nachdem dies im Jahr 2020 nicht der Fall gewesen ist. 2021 wurden keine Exekutionen vollstreckt. 
Mindestens  135  zum  Tode  Verurteilte  befanden  sich  in  Haft  (AI  5.2022).  Zu  den  besonders 
schweren,  mit  dem  Tod  zu  ahnende  Straftaten  zählen  unter  anderem  Vergewaltigung  und 
Missbrauch an Frauen und Kindern (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (5.2022): Death Sentences and Executions 2021, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073393/ACT5054182022ENGLISH.pdf, Zugriff 13.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 13. Religionsfreiheit
Die  Verfassung  verbietet religiöse  Diskriminierung  und  legt  fest,  dass  es  keine  Staatsreligion 
geben darf. Sie sieht Glaubensfreiheit vor, das Recht, jede Religion auszuüben und zu fördern 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 26
15

sowie das Recht, einer religiösen Organisation anzugehören und sich an deren Praktiken zu
beteiligen, sofern dies mit der Verfassung vereinbar ist. Religiöse Gruppen sind verpflichtet, sich zu
registrieren, um einen rechtlich legalen Status zu erlangen (USDOS 2.6.2022).
Die  muslimische  Gemeinschaft  beschuldigt  die  Sicherheitsbehörden,  einige  Muslime  und 
muslimische  Geistliche,  die  der  Verbindungen  zu  Radikalismus  und  Terrorismus  verdächtigt 
wurden, außergerichtlich getötet zu haben. Muslimische Interessengruppen haben die ugandische 
Menschenrechtskommission ersucht, die Vorwürfe hinsichtlich der außergerichtlichen Tötung von 
12 muslimischen Terrorverdächtigen durch die Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Der Uganda 
Muslim Supreme Council (UMSC) und muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen forderten 
die Behörden ebenfalls auf, muslimische Verdächtige in einem fairen und zügigen Verfahren zu 
verurteilen, und wiesen darauf hin, dass das Versäumnis der Regierung, wegen Mordes oder
terroristischer Anschuldigungen verhaftete Muslime zu verurteilen, den Eindruck erweckt, sie sei
voreingenommen und diskriminiere die muslimische Gemeinschaft (USDOS 2.6.2022).
Demografisch betrachtet, sind etwa 45,1 % der Bevölkerung Protestanten (Anglikaner 32,0 %, 
Pfingstler/Wiedergeborene/Evangelikale 11,1 %, Siebenten-Tags-Adventisten 1,7 %, Baptisten 3 
%), 39,3 % sind römisch-katholisch, 13,7 % muslimisch (CIA 21.2.2023).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 14. Minderheiten
Zu den ethnischen Gruppen im Land zählen mitunter Baganda 16,5 %, Banyankole 9,6 %, Basoga 
8,8 %, Bakiga 7,1 %, Iteso 7 %, Langi 6,3 %, Bagisu 4,9 %, Acholi 4,4 %, Lugbara 3,3 % und 
andere 32,1 % (CIA 21.2.2023). 
Das Gesetz verbietet Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, 
Religion, Herkunft, sozialer oder wirtschaftlicher Stellung, politischer Meinung und Behinderung, 
aber die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). 
Vielen der ethnischen Gruppen mangelt es an ausreichender Vertretung (FH 10.3.2023). Einige 
indigene Minderheiten beschuldigen die Regierung weiterhin der Marginalisierung, die sie von der 
Beteiligung an Entscheidungen, die ihren Lebensunterhalt betreffen, ausschließt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten, dass die Regierung sich weiterhin weigert, das
Volk der Batwa zu entschädigen, das sie aus den von ihr als Waldreservate ausgewiesenen 
Gebieten vertrieben hatte (USDOS 12.4.2022). Gruppen wie Alur, Ik, Bagungu, Bakonzo, Kakwa, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 26
16

Batwa und Karamojong sind unverhältnismäßig stark von gewaltsamen Konflikten betroffen, haben
weniger Zugang zu Bildung und erhalten nur unzureichend Gesundheitsversorgung. Die
regierende NRM unterdrückt das Aufkommen freier politischer Teilhabe und das Eintreten für die 
Interessen verschiedener ethnischer Gruppen, einschließlich derjenigen, die mit subnationalen 
Königreichen und kleineren indigenen Gruppen verbunden sind (FH 10.3.2023).
Laut Medienberichten,  kam  es  zwischen  dem  2.  und  5.6.2021  im  nördlichen  Dorf  Apaa  zu 
gewaltsamen  Zusammenstößen  zwischen  Unbekannten  und  Einwohnern,  bei  denen  sechs 
Menschen starben, drei schwer verletzt wurden und mehr als 200 Häuser brannten. Das Gebiet 
wird von einem jahrzehntelangen Streit zwischen der Regierung und den Gemeinden geplagt, in 
dessen  Verlauf  die  Behörden  die  Bewohner  von  Apaa  gewaltsam  vertrieben  hatten,  weil  sie 
behaupteten, das Gebiet gehöre zu den Wild- und Waldschutzgebieten. Sicherheitsbeamte haben
bei den Vertreibungen Häuser angezündet, Menschen geschlagen und Eigentum geplündert. Die
Behörden  haben  den  Zugang  zu  Apaa  für  Außenstehende  drei  Jahre  lang  blockiert,  ein 
Gesundheitszentrum und einen Markt in dem Gebiet geschlossen und die Bewohner von der 
Teilnahme  an  den  allgemeinen  Wahlen  2021  ausgeschlossen  (HRW  12.1.2023;  vgl.  USDOS 
12.4.2022).  Am  13.8.2021  gab  Präsident  Museveni  bekannt,  dass  er  eine 
Untersuchungskommission zur Untersuchung des Landkonflikts eingesetzt habe, die jedoch bis 
zum Jahresende 2021 keine Ergebnisse vorlegen konnte (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 15. Relevante Bevölkerungsgruppen
15.1. Frauen
Das Gesetz gibt Frauen den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte wie Männern, aber die 
Regierung setzt dies nicht wirksam durch. Menschenrechtsaktivisten berichten über zahlreiche
Fälle von Diskriminierung von Frauen, unter anderem in den Bereichen Scheidung, Beschäftigung,
Bildung  und  Besitz  oder  Verwaltung  von  Unternehmen  und  Eigentum.  Traditionelles  Recht 
diskriminiert Frauen bei Adoption, Heirat, Scheidung und Erbschaft. Nach dem Gewohnheitsrecht 
in  vielen  Gebieten  können  verwitwete  Frauen  keinen  Grund  besitzen  oder  erben  oder  das 
Sorgerecht für ihre Kinder behalten. In vielen Gebieten verlangt das traditionelle Scheidungsrecht 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 26
17

im Falle von Ehebruch von Frauen strengere Beweisanforderungen als von Männern. Bei einigen
ethnischen Gruppen können Männer die Witwen ihrer verstorbenen Brüder "erben".
Lebensgemeinschaften sind gesetzlich nicht anerkannt, und Frauen, die in solchen Beziehungen 
leben, haben keine Möglichkeit, Rechte gerichtlich geltend zu machen (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz kriminalisiert die Vergewaltigung, diese wird mit lebenslanger Haft oder dem Tod 
bestraft. Die Vergewaltigung in der Ehe ist nicht Gegenstand des Gesetzes. Vergewaltigungen sind 
nach wie vor ein landesweites Problem, und die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch. 
Lokalen Medien berichten über zahlreiche Vergewaltigungsfälle, die häufig mit Entführung und 
Tötung von Frauen einhergehen, aber die Behörden sind nicht in der Lage, zu ermitteln und die 
Täter  zur  Rechenschaft  zu  ziehen.  Lokale  Regierungsbeamte,  Akademiker  und  Journalisten 
berichteten, dass geschlechtsspezifische Gewalt häufig vorkommt und sich während der
Einschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 verschlimmert haben (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz stellt auch häusliche Gewalt unter Strafe und sieht im Falle einer Verurteilung eine 
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Häusliche 
Gewalt ist weit verbreitet und wird nur unzureichend gemeldet (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz stellt auch sexuelle Belästigung unter Strafe und sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 
14 Jahren vor, aber die Behörden setzen das Gesetz nicht wirksam durch. Sexuelle Belästigung ist 
ein weitverbreitetes Problem (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz verbietet die Diskriminierung in der Beschäftigung aufgrund des Geschlechts und 
anderer Kriterien, gilt jedoch nicht für den informellen Sektor, in dem die meisten Frauen arbeiten. 
So werden Frauen de facto diskriminiert (FH 10.3.2023).
Das  Gesetz  erlaubt  es  Frauen,  Land  zu  erben,  aber  lokale  Gewohnheitsregeln  und 
gesellschaftliche Praktiken benachteiligen Frauen in Bezug auf Landbesitz und Erbschaft (FH 
10.3.2023).  Es  gibt  kein  Gesetz,  das  die  Beteiligung  von  Frauen  am  politischen  Prozess 
einschränkt, und sie beteiligen sich auch. Das Gesetz schreibt zudem auch vor, dass Sitze im 
Parlament und in den Gemeinderäten für Frauen, Jugendliche, ältere Menschen und Menschen 
mit Behinderungen reserviert werden müssen, und die Regierung setzt das Gesetz wirksam um 
(USDOS 12.4.2022). Eine Bewertung der Beteiligung von Frauen an den Wahlen 2016 durch die 
Women's Democracy Group stellte fest, dass die Auffassung weit verbreitet ist, dass Frauen nicht 
für Direktmandate kandidieren sollten, um die Konkurrenz für männliche Kandidaten zu verringern, 
und dass ohnehin einige Sitze für Frauen reserviert sind. Im September 2021 hatten Frauen 33,8
% der Parlamentssitze inne (FH 10.3.2023).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 26
18

-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 – Uganda,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
15.2. Kinder
Das  Gesetz  verleiht Kindern, die  innerhalb  oder  außerhalb des Landes  geboren  wurden, die 
Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil zum Zeitpunkt der Geburt 
Staatsbürger ist (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz sieht die Schulpflicht bis zum Abschluss der Grundschule im Alter von 13 Jahren vor, 
und die Regierung bietet in ausgewählten öffentlichen Grund- und Sekundarschulen (im Alter von 
sechs bis 18 Jahren) eine gebührenfreie Ausbildung an (USDOS 12.4.2022).
Lokale  Medien  und  zivilgesellschaftliche  Organisationen  berichteten,  dass  Kinder-,  Früh-  und 
Zwangsverheiratungen sowie Schwangerschaften im Teenageralter bei Mädchen zu einer höheren 
Schulabbrecherquote führten als bei Burschen (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz verbietet zahlreiche Formen des Kindesmissbrauchs und sieht Geldstrafen, fünf Jahre 
Haft oder beides vor. Es wird von der Regierung aber nicht wirksam durchgesetzt. Körperliche 
Züchtigung in Schulen ist illegal (USDOS 12.4.2022). Laut einem Bericht des UN-Kinderhilfswerks 
aus dem Jahr 2019 haben mehr als 60 % der jungen Erwachsenen als Kinder körperliche Gewalt 
erfahren (FH 10.3.2023). 
Das Gesetz sieht auch den Schutz von Kindern vor gefährlicher Beschäftigung und schädlichen 
traditionellen Praktiken, einschließlich Kinderheirat und Genitalverstümmelung, vor. Trotz des
Gesetzes kommt es zu sexuellen Übergriffen, körperlicher Misshandlung, rituellen Tötungen,
Frühverheiratung,  Genitalverstümmelung,  Kinderhandel,  Kindstötung  und  Kinderarbeit  und 
anderen Missständen. Kinderrechtsaktivisten berichteten, dass die Schließung von Schulen im 
Zusammenhang  mit  COVID-19  zu  einem  Anstieg  von  Kindesmissbrauch  in  Haushalten  und 
Gemeinden führte (USDOS 12.4.2022). Ein im Mai 2021 veröffentlichter Bericht des Nordic Africa 
Institute  stellt  fest,  dass  ugandische  Mädchen  aufgrund  von  COVID-19-bedingten 
Schulschließungen  und  strengen  Lockdownmaßnahmen  einem  höheren  Risiko 
geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Nach 
Angaben  des  UN-Bevölkerungsfonds  wurden  zwischen  März  2020  und  September  2021  fast 
645.000  Teenager-Schwangerschaften  gemeldet  (FH  10.3.2023).  In  Uganda  liegt  die 
Schwangerschaftsrate  im  Teenageralter  bei  25  %  -  die  höchste  in  Ostafrika.  Jedes  vierte 
ugandische Mädchen und jede vierte ugandische Frau im Alter von 15 bis 19 Jahren hat ein Kind 
bekommen (HRW 12.1.2023). Die Regierung unterhält eine gebührenfreie Beratungsstelle, bei der 
sich Überlebende und Zeugen von Kindesmissbrauch melden können (USDOS 12.4.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 26
19

Kinderheirat ist weit verbreitet und wurden während der COVID-19 bedingten Schulschließungen
noch häufiger. Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 18 Jahre, aber die
Behörden setzen dieses Gesetz im Allgemeinen nicht durch (USDOS 12.4.2022), und ca. 34 % der 
Mädchen werden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet (HRW 12.1.2023; vgl. FH 10.3.2023). Im 
Juni  2022  verabschiedete  die  Regierung  ihre  zweite  Fünfjahresstrategie  zur  Beendigung  von 
Kinderheirat und Teenagerschwangerschaft, in der sie wichtige Maßnahmen versprach, darunter 
die Durchsetzung der Schulpflicht für alle Kinder für mindestens elf Jahre und die Erleichterung der 
Rückkehr jugendlicher Mütter in die Schule (HRW 12.1.2023).
Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, den Verkauf und die Vermittlung 
sexueller  Dienstleistungen  sowie  Praktiken  im  Zusammenhang  mit  Kinderpornografie.  Das 
Mindestalter für einvernehmlichen Sex beträgt 18 Jahre. Ein Gesetz definiert außerehelichen
Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 18 Jahren – unabhängig vom Alter des Täters oder von
gegebenem  Einverständnis  –  als  Tatbestand der  Vergewaltigung. Die  Regierung  setzt  dieses 
Gesetz jedoch nicht wirksam durch, und das Problem bleibt allgegenwärtig (USDOS 12.4.2022).
Kinderarbeit in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und in einer Reihe anderer Branchen ist 
ein großes Problem, das vor allem in ländlichen Gebieten auftritt. Auch die sexuelle Ausbeutung 
von Minderjährigen ist ein anhaltendes Problem (FH 10.3.2023). Das Uganda Bureau of Statistics 
berichtete im April 2021, dass die Kinderarbeitsquote aufgrund des weitverbreiteten Verlusts von 
Arbeitsplätzen, der Einschränkung der Bewegungsfreiheit während der Schließung von Schulen 
und der Tatsache, dass die Mehrheit der 15 Millionen schulpflichtigen Kinder seit der Schließung 
der Schulen im März 2020 nicht mehr zur Schule geht, gestiegen ist. Die staatliche Kinder-Helpline
sowie Medien und NGO meldeten weiterhin Fälle von Kinderhandel, auch zum Zwecke der Arbeit
und der sexuellen Ausbeutung (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Laut  ugandischem  Strafgesetzbuch  kann  Geschlechtsverkehr  zwischen  Personen  desselben 
Geschlechts  mit  bis  zu  lebenslanger  Haft  bestraft  werden  (HRW  12.1.2023;  vgl.  USDOS 
12.4.2022). „Widernatürliche Vergehen“ können mit bis zu sieben Jahren Haft belegt werden. Die 
Regierung setzt dieses Gesetz gelegentlich durch (USDOS 12.4.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 26
20

Im August 2021 verweigerte Präsident Museveni seine Zustimmung zum Gesetzentwurf über
Sexualdelikte 2021 mit der Begründung, dass dieser überarbeitet werden sollte, um überflüssige
Bestimmungen  zu  beseitigen,  die  bereits  in  anderen  Gesetzen  vorgesehen  sind.  Das 
vorgeschlagene  Gesetz  stellt  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  sexuelle  Beziehungen, 
Sexarbeit und HIV-Übertragung unter Strafe und sieht ein Register für Sexualstraftäter vor, in das 
Personen  aufgenommen  werden  sollen,  die  -  auch  rückwirkend  -  einvernehmlicher 
gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen und Sexarbeit beschuldigt wurden (AI 29.3.2022). 
Am  9.3.2023  wurde  im  Parlament  ein  Gesetzentwurf  eingebracht,  der  gleichgeschlechtliche 
Handlungen sowie abweichende sexuelle und geschlechtliche Identität kriminalisiert. Dabei handelt 
es sich um eine Überarbeitung des Anti-Homosexualitätsgesetzes aus dem Jahr 2014, das von 
einem  Gericht  verworfen  worden  war.  Derzeit  sieht  das  Gesetz  lebenslange  Haftstrafen  für 
gleichgeschlechtliche Beziehungen vor. Der aktuelle Entwurf intensiviert die Kriminalisierung von 
Angehörigen  sexueller  Minderheiten  und sieht  bis  zu  zehnjährige  Gefängnisstrafen  und  hohe 
Geldstrafen u. a. für gleichgeschlechtliches Verhalten, Personen, die sich als Angehörige sexueller 
Minderheiten identifizieren, oder die „Förderung von Homosexualität“ vor (BAMF 13.3.2023). 
Am  21.3.2023  stimmte  das  Parlament  den  Gesetzesentwürfen  gegen  Homosexuelle  und 
Angehörige anderer sexueller Minderheiten zu und verschärfte diese noch weiter (FAZ 22.3.2023; 
vgl.  Tagesschau  22.3.2022).  Auch  Personen,  die  wissentlich  homosexuelle  Menschen 
beherbergen, medizinisch versorgen oder ihnen Rechtsbeistand leisten, können mit bis zu zehn 
Jahren Haft bestraft werden (Tagesschau 22.3.2023). Das Gesetz sieht für Homosexuelle, die sich 
"schwerer"  Vergehen  schuldig  machen,  die  Todesstrafe  vor  (Tagesschau  22.3.2023;  vgl.  FAZ 
22.3.2023). Welche Vergehen dies sein sollen, definierten die Parlamentarier nicht (Tagesschau 
22.3.2023). Für andere „Verstöße“ drohen Strafen bis zu lebenslanger Haft (FAZ 22.3.2023). Die 
Todesstrafe war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde erst während der 
Debatte im Parlament am 21.3.2023 aufgenommen (Tagesschau 22.3.2023).
Abgesehen  von  der  Einschränkung  der  Grundrechte  auf  Privatsphäre,  Meinungsfreiheit  und 
Vereinigungsfreiheit schaffe diese Art der Kriminalisierung von Menschen ein Klima der Angst und 
fördert Diskriminierung (Kurier 21.3.2023). Schon zuvor war die Toleranz gegenüber sexuellen 
Minderheiten sehr gering; zudem sehen diese sich ernsthafter Verfolgung und physischer Gefahr 
ausgesetzt  (FH  10.3.2023).  Vertreter  aus  z.  B.  Kirche  und  Politik  haben  sich  in  jüngerer 
Vergangenheit negativ über die Gemeinschaft sexueller Minderheiten im Land geäußert. Angriffe 
auf deren Rechte stiegen zuletzt von 1.527 (2020) auf 1.826 (2021) an (BAMF 30.1.2023). Die 
Behörden lösen Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten aus, verüben diese selbst oder 
tolerieren sie (USDOS 12.4.2022).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 26
21

Go to next pages