ugan-lib-2023-03-23-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
von Korruptionsfällen im öffentlichen Sektor vorweisen; insgesamt fehlt es aber an angemessenen Ressourcen, um Ermittlungen effektiver durchzuführen (BS 23.2.2022). Auf dem Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International rangiert Uganda auf Platz 142 von 180 untersuchten Ländern (TI 2022). Quellen: -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report - Uganda, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069784/country_report_2022_UGA.pdf, Zugriff 13.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2022, https://images.transparencycdn.org/images/Report_CPI2022_English.pdf, Zugriff 24.2.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Es gibt keine Wehrpflicht in Uganda. Das Mindestalter für die Rekrutierung ist 18 Jahre, diese erfolgt freiwillig. Dienstverträge laufen auf neun Jahre (CIA 21.2.2023). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 10. Allgemeine Menschenrechtslage Die ugandischen Behörden haben es wie in den vergangenen Jahren versäumt, die Sicherheitskräfte für schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Polizei und das Militär, die in schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen 2021 verwickelt waren, schränken weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, insbesondere für Regierungskritiker und die politische Opposition. Die Behörden schränken zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien und die Online-Kommunikation ein, während staatliche Vertreter routinemäßig Journalisten schikanieren und einschüchtern (HRW 12.1.2023). In der Verfassung und in den Gesetzen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. Dieses wird jedoch weiterhin eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Im Mediensektor gibt es viele formal unabhängige Medien (FH 10.3.2023). Das Land verfügt über eine aktive Medienlandschaft mit zahlreichen Zeitungen in Privatbesitz sowie Fernseh- und Radiosendern. Die Polizeieinheit für Medien und politische Straftaten und die Kommunikationsaufsichtsbehörde (Uganda Communications Commission / UCC) überwachen alle Radio-, Fernseh- und Printmedien. Journalisten, Oppositionspolitiker und Menschenrechtsaktivisten berichten, dass die Behörden die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 26

Kontrolle über redaktionelle Entscheidungen bei den öffentlichen Rundfunkanstalten und auch bei einigen privaten Medien ausüben (USDOS 12.4.2022). Zudem sind Journalisten Einschüchterungen, Verhaftungen, Schikanen und Übergriffen ausgesetzt, insbesondere wenn sie kritisch über den Präsidenten und seinen engsten Kreis berichten. Insbesondere in Wahljahren führen die Regierungsbehörden Razzien durch, schließen Radiosender und andere Medien und entziehen Journalisten als Vergeltung für kritische Berichterstattung die Akkreditierung. Insgesamt konnten Journalisten im Jahr 2022 mehr regierungskritische Artikel veröffentlichen als in den Jahren zuvor, obwohl Selbstzensur immer noch eine gängige Praxis ist (FH 10.3.2023). Am 9.1.2022 schloss Facebook Dutzende von Konten, von denen behauptet wurde, sie stünden in Verbindung mit dem ICT-Ministerium (Ministry of Information and Communications Technology). Am 12.1.2022 beschuldigte Präsident Museveni Facebook und andere, sich in den Wahlprozess einzumischen. Der Direktor der UCC wies Telekommunikationsunternehmen an, den Zugang zu und die Nutzung von sozialen Medien und Online-Nachrichtenplattformen unverzüglich auszusetzen. Anbieter wie Airtel und MTN Uganda informierten ihre Abonnenten per SMS über die Aussetzung. Am selben Tag blockierte die Regierung das Internet für fünf Tage (AI 29.3.2022). Die Verfassung sieht die Versammlungsfreiheit vor, jedoch respektiert die Regierung dieses Recht nicht. Sie schränkt das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein und nutzte die COVID-19-Beschränkungen, um Versammlungen und Kundgebungen der politischen Opposition zu blockieren und aufzulösen. Das Versäumnis der Regierung, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, führt de facto zu weiteren Einschränkungen dieser Freiheiten (USDOS 12.4.2022). Die Versammlungsfreiheit der politischen Opposition ist in Uganda stark eingeschränkt. Von 2013 bis Anfang 2020 setzte die Polizei das Gesetz zur Verwaltung der öffentlichen Ordnung (Public Order Management Act, POMA) um. Dort ist für jede öffentliche Versammlung eine vorherige Anmeldung bei der örtlichen Polizei vorgeschrieben. Im Juni 2020 verbot die Regierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie alle politischen Versammlungen. Das Verbot wurde in unverhältnismäßiger Weise gegen die Oppositionsparteien durchgesetzt (FH 10.3.2023). Am 20.8.2022 ordnete das NGO-Büro, ein offizielles Gremium, das für die Regulierung von NGOs zuständig ist, die sofortige Suspendierung von 54 Organisationen an. Es wurde behauptet, dass diese NOGs die NGO-Gesetzgebung nicht eingehalten hätten, indem sie unter anderem mit abgelaufenen Genehmigungen arbeiteten oder es versäumten, Rechenschaft abzulegen oder sich beim Büro zu registrieren. Das unabhängige Uganda National NGO Forum erklärte, dass die meisten Organisationen nicht über die Entscheidung des Amtes informiert wurden und auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten (AI 29.3.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 26

Nach zwei Jahrzehnten faktischer Einparteienherrschaft hat Uganda 2005 ein Mehrparteiensystem eingeführt. Die Gründung von Parteien ist gesetzlich geschützt, und viele Parteien sind registriert. In der Praxis behindern jedoch restriktive Registrierungsvorschriften, Regeln für die Wählbarkeit von Kandidaten, eine begrenzte Medienberichterstattung und gewaltsame Schikanen durch Behörden und paramilitärische Gruppen die Wettbewerbsfähigkeit der Oppositionsparteien. Die Regierungspartei NRM dominiert die politische Sphäre und alle Regierungsebenen und gewinnt immer wieder Wahlen, die weder als frei noch als fair gelten (FH 10.3.2023). Wahlkämpfe sind von Gewalt, Einschüchterung und Schikanen gegenüber Kandidaten und Anhängern der Opposition geprägt (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Die oppositionelle NUP ist erheblichen Repressionen seitens der Behörden ausgesetzt – insbesondere nach den Wahlen im Jänner 2021 (FH 10.3.2023). Die Zeit vor, während und nach diesen Wahlen war geprägt von der Schließung des politischen Raums, dem Verschwinden von Oppositionsanhängern, der Einschüchterung von Journalisten und Berichten über die weitverbreitete Anwendung von Folter durch die Sicherheitskräfte. Die Oppositionsparteien berichteten, dass die Sicherheitsbehörden in die Parteiaktivitäten eingriffen und führende Vertreter der Opposition willkürlich festnahmen und inhaftierten sowie ihre Anhänger einschüchterten und schlugen – angeblich, um Gewalt zu verhindern (USDOS 12.4.2022). Führende Vertreter der Oppositionsparteien und politischen Bewegungen werden manchmal unter fadenscheinigen strafrechtlichen Anschuldigungen verhaftet. So wurde beispielsweise Oppositionsführer Wine während des Wahlkampfs 2020-21 mehrmals verhaftet und am Wahltag unter Hausarrest gestellt. Zuvor war er wegen eines Vorfalls im Jahr 2018 wegen Hochverrats angeklagt worden. Im Juli 2022 wurden bei Nachwahlen in Soroti und anderen Teilen des Landes über 70 Mitglieder der Oppositionsparteien verhaftet (FH 10.3.2023). Quellen: -AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights - Uganda 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070350.html, Zugriff 3.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 11. Haftbedingungen Die Bedingungen in den Haftanstalten sind hart (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022) und aufgrund starker Überbelegung, körperlicher Misshandlung von Häftlingen durch Sicherheitspersonal und Mitgefangene, unzureichender Nahrung und Personalausstattung in .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 26

einigen Fällen lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022). Es befinden sich dreimal soviele Häftlinge in den Gefängnissen, als die Kapazitäten zulassen würden. Untersuchungshäftlinge machen fast die Hälfte der Insassen aus (FH 24.2.2022). Die Regierung unterhält inoffizielle Hafteinrichtungen, in denen sie Verdächtige jahrelang ohne Anklage festhält (USDOS 12.4.2022). Die NGO Anwälte ohne Grenzen berichtet, dass Inhaftierte in Polizeizellen und Gefängnissen gefoltert werden, vornehmlich um an weitere Informationen zu gelangen. Die Gewalt geht demnach von Polizei- und Geheimdienstkräften, Gefängnispersonal sowie Mithäftlingen aus. Obwohl ein Meldesystem für gewaltsame Vorfälle in Haftanstalten existiert, werden die Meldungen häufig nicht bearbeitet (BAMF 30.1.2023). Örtliche Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass die Gefängnisbehörde im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 Monitoring-Besuche eingestellt hatte. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besuchte 14 Haftanstalten. Die Ergebnisse dieser Besuche über die Behandlung und die Lebensbedingungen der Gefangenen wurden den Behörden, einschließlich der Chieftaincy for Military Intelligence (CMI), Polizei und Gefängnisbehörde, vorgelegt und vertraulich mit ihnen erörtert (USDOS 12.4.2022). Quellen: -BAMF - Bundesamt [Deutschland] (30.1.2023): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2023/briefingnotes-kw05-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.2.2023 -FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068832.html, Zugriff 28.2.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 12. Todesstrafe Die Todesstrafe wird nach wie vor verhängt. Uganda hat im Jahr 2021 Todesurteile verhängt, nachdem dies im Jahr 2020 nicht der Fall gewesen ist. 2021 wurden keine Exekutionen vollstreckt. Mindestens 135 zum Tode Verurteilte befanden sich in Haft (AI 5.2022). Zu den besonders schweren, mit dem Tod zu ahnende Straftaten zählen unter anderem Vergewaltigung und Missbrauch an Frauen und Kindern (USDOS 12.4.2022). Quellen: -AI - Amnesty International (5.2022): Death Sentences and Executions 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073393/ACT5054182022ENGLISH.pdf, Zugriff 13.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 13. Religionsfreiheit Die Verfassung verbietet religiöse Diskriminierung und legt fest, dass es keine Staatsreligion geben darf. Sie sieht Glaubensfreiheit vor, das Recht, jede Religion auszuüben und zu fördern .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 26

sowie das Recht, einer religiösen Organisation anzugehören und sich an deren Praktiken zu beteiligen, sofern dies mit der Verfassung vereinbar ist. Religiöse Gruppen sind verpflichtet, sich zu registrieren, um einen rechtlich legalen Status zu erlangen (USDOS 2.6.2022). Die muslimische Gemeinschaft beschuldigt die Sicherheitsbehörden, einige Muslime und muslimische Geistliche, die der Verbindungen zu Radikalismus und Terrorismus verdächtigt wurden, außergerichtlich getötet zu haben. Muslimische Interessengruppen haben die ugandische Menschenrechtskommission ersucht, die Vorwürfe hinsichtlich der außergerichtlichen Tötung von 12 muslimischen Terrorverdächtigen durch die Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Der Uganda Muslim Supreme Council (UMSC) und muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen forderten die Behörden ebenfalls auf, muslimische Verdächtige in einem fairen und zügigen Verfahren zu verurteilen, und wiesen darauf hin, dass das Versäumnis der Regierung, wegen Mordes oder terroristischer Anschuldigungen verhaftete Muslime zu verurteilen, den Eindruck erweckt, sie sei voreingenommen und diskriminiere die muslimische Gemeinschaft (USDOS 2.6.2022). Demografisch betrachtet, sind etwa 45,1 % der Bevölkerung Protestanten (Anglikaner 32,0 %, Pfingstler/Wiedergeborene/Evangelikale 11,1 %, Siebenten-Tags-Adventisten 1,7 %, Baptisten 3 %), 39,3 % sind römisch-katholisch, 13,7 % muslimisch (CIA 21.2.2023). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 14. Minderheiten Zu den ethnischen Gruppen im Land zählen mitunter Baganda 16,5 %, Banyankole 9,6 %, Basoga 8,8 %, Bakiga 7,1 %, Iteso 7 %, Langi 6,3 %, Bagisu 4,9 %, Acholi 4,4 %, Lugbara 3,3 % und andere 32,1 % (CIA 21.2.2023). Das Gesetz verbietet Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Herkunft, sozialer oder wirtschaftlicher Stellung, politischer Meinung und Behinderung, aber die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). Vielen der ethnischen Gruppen mangelt es an ausreichender Vertretung (FH 10.3.2023). Einige indigene Minderheiten beschuldigen die Regierung weiterhin der Marginalisierung, die sie von der Beteiligung an Entscheidungen, die ihren Lebensunterhalt betreffen, ausschließt. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten, dass die Regierung sich weiterhin weigert, das Volk der Batwa zu entschädigen, das sie aus den von ihr als Waldreservate ausgewiesenen Gebieten vertrieben hatte (USDOS 12.4.2022). Gruppen wie Alur, Ik, Bagungu, Bakonzo, Kakwa, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 26

Batwa und Karamojong sind unverhältnismäßig stark von gewaltsamen Konflikten betroffen, haben weniger Zugang zu Bildung und erhalten nur unzureichend Gesundheitsversorgung. Die regierende NRM unterdrückt das Aufkommen freier politischer Teilhabe und das Eintreten für die Interessen verschiedener ethnischer Gruppen, einschließlich derjenigen, die mit subnationalen Königreichen und kleineren indigenen Gruppen verbunden sind (FH 10.3.2023). Laut Medienberichten, kam es zwischen dem 2. und 5.6.2021 im nördlichen Dorf Apaa zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Unbekannten und Einwohnern, bei denen sechs Menschen starben, drei schwer verletzt wurden und mehr als 200 Häuser brannten. Das Gebiet wird von einem jahrzehntelangen Streit zwischen der Regierung und den Gemeinden geplagt, in dessen Verlauf die Behörden die Bewohner von Apaa gewaltsam vertrieben hatten, weil sie behaupteten, das Gebiet gehöre zu den Wild- und Waldschutzgebieten. Sicherheitsbeamte haben bei den Vertreibungen Häuser angezündet, Menschen geschlagen und Eigentum geplündert. Die Behörden haben den Zugang zu Apaa für Außenstehende drei Jahre lang blockiert, ein Gesundheitszentrum und einen Markt in dem Gebiet geschlossen und die Bewohner von der Teilnahme an den allgemeinen Wahlen 2021 ausgeschlossen (HRW 12.1.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Am 13.8.2021 gab Präsident Museveni bekannt, dass er eine Untersuchungskommission zur Untersuchung des Landkonflikts eingesetzt habe, die jedoch bis zum Jahresende 2021 keine Ergebnisse vorlegen konnte (USDOS 12.4.2022). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 15. Relevante Bevölkerungsgruppen 15.1. Frauen Das Gesetz gibt Frauen den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte wie Männern, aber die Regierung setzt dies nicht wirksam durch. Menschenrechtsaktivisten berichten über zahlreiche Fälle von Diskriminierung von Frauen, unter anderem in den Bereichen Scheidung, Beschäftigung, Bildung und Besitz oder Verwaltung von Unternehmen und Eigentum. Traditionelles Recht diskriminiert Frauen bei Adoption, Heirat, Scheidung und Erbschaft. Nach dem Gewohnheitsrecht in vielen Gebieten können verwitwete Frauen keinen Grund besitzen oder erben oder das Sorgerecht für ihre Kinder behalten. In vielen Gebieten verlangt das traditionelle Scheidungsrecht .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 26

im Falle von Ehebruch von Frauen strengere Beweisanforderungen als von Männern. Bei einigen ethnischen Gruppen können Männer die Witwen ihrer verstorbenen Brüder "erben". Lebensgemeinschaften sind gesetzlich nicht anerkannt, und Frauen, die in solchen Beziehungen leben, haben keine Möglichkeit, Rechte gerichtlich geltend zu machen (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz kriminalisiert die Vergewaltigung, diese wird mit lebenslanger Haft oder dem Tod bestraft. Die Vergewaltigung in der Ehe ist nicht Gegenstand des Gesetzes. Vergewaltigungen sind nach wie vor ein landesweites Problem, und die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch. Lokalen Medien berichten über zahlreiche Vergewaltigungsfälle, die häufig mit Entführung und Tötung von Frauen einhergehen, aber die Behörden sind nicht in der Lage, zu ermitteln und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Lokale Regierungsbeamte, Akademiker und Journalisten berichteten, dass geschlechtsspezifische Gewalt häufig vorkommt und sich während der Einschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 verschlimmert haben (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz stellt auch häusliche Gewalt unter Strafe und sieht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und wird nur unzureichend gemeldet (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz stellt auch sexuelle Belästigung unter Strafe und sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren vor, aber die Behörden setzen das Gesetz nicht wirksam durch. Sexuelle Belästigung ist ein weitverbreitetes Problem (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz verbietet die Diskriminierung in der Beschäftigung aufgrund des Geschlechts und anderer Kriterien, gilt jedoch nicht für den informellen Sektor, in dem die meisten Frauen arbeiten. So werden Frauen de facto diskriminiert (FH 10.3.2023). Das Gesetz erlaubt es Frauen, Land zu erben, aber lokale Gewohnheitsregeln und gesellschaftliche Praktiken benachteiligen Frauen in Bezug auf Landbesitz und Erbschaft (FH 10.3.2023). Es gibt kein Gesetz, das die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess einschränkt, und sie beteiligen sich auch. Das Gesetz schreibt zudem auch vor, dass Sitze im Parlament und in den Gemeinderäten für Frauen, Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen reserviert werden müssen, und die Regierung setzt das Gesetz wirksam um (USDOS 12.4.2022). Eine Bewertung der Beteiligung von Frauen an den Wahlen 2016 durch die Women's Democracy Group stellte fest, dass die Auffassung weit verbreitet ist, dass Frauen nicht für Direktmandate kandidieren sollten, um die Konkurrenz für männliche Kandidaten zu verringern, und dass ohnehin einige Sitze für Frauen reserviert sind. Im September 2021 hatten Frauen 33,8 % der Parlamentssitze inne (FH 10.3.2023). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 26

-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 – Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 15.2. Kinder Das Gesetz verleiht Kindern, die innerhalb oder außerhalb des Landes geboren wurden, die Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsbürger ist (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz sieht die Schulpflicht bis zum Abschluss der Grundschule im Alter von 13 Jahren vor, und die Regierung bietet in ausgewählten öffentlichen Grund- und Sekundarschulen (im Alter von sechs bis 18 Jahren) eine gebührenfreie Ausbildung an (USDOS 12.4.2022). Lokale Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten, dass Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratungen sowie Schwangerschaften im Teenageralter bei Mädchen zu einer höheren Schulabbrecherquote führten als bei Burschen (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz verbietet zahlreiche Formen des Kindesmissbrauchs und sieht Geldstrafen, fünf Jahre Haft oder beides vor. Es wird von der Regierung aber nicht wirksam durchgesetzt. Körperliche Züchtigung in Schulen ist illegal (USDOS 12.4.2022). Laut einem Bericht des UN-Kinderhilfswerks aus dem Jahr 2019 haben mehr als 60 % der jungen Erwachsenen als Kinder körperliche Gewalt erfahren (FH 10.3.2023). Das Gesetz sieht auch den Schutz von Kindern vor gefährlicher Beschäftigung und schädlichen traditionellen Praktiken, einschließlich Kinderheirat und Genitalverstümmelung, vor. Trotz des Gesetzes kommt es zu sexuellen Übergriffen, körperlicher Misshandlung, rituellen Tötungen, Frühverheiratung, Genitalverstümmelung, Kinderhandel, Kindstötung und Kinderarbeit und anderen Missständen. Kinderrechtsaktivisten berichteten, dass die Schließung von Schulen im Zusammenhang mit COVID-19 zu einem Anstieg von Kindesmissbrauch in Haushalten und Gemeinden führte (USDOS 12.4.2022). Ein im Mai 2021 veröffentlichter Bericht des Nordic Africa Institute stellt fest, dass ugandische Mädchen aufgrund von COVID-19-bedingten Schulschließungen und strengen Lockdownmaßnahmen einem höheren Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Nach Angaben des UN-Bevölkerungsfonds wurden zwischen März 2020 und September 2021 fast 645.000 Teenager-Schwangerschaften gemeldet (FH 10.3.2023). In Uganda liegt die Schwangerschaftsrate im Teenageralter bei 25 % - die höchste in Ostafrika. Jedes vierte ugandische Mädchen und jede vierte ugandische Frau im Alter von 15 bis 19 Jahren hat ein Kind bekommen (HRW 12.1.2023). Die Regierung unterhält eine gebührenfreie Beratungsstelle, bei der sich Überlebende und Zeugen von Kindesmissbrauch melden können (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 26

Kinderheirat ist weit verbreitet und wurden während der COVID-19 bedingten Schulschließungen noch häufiger. Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 18 Jahre, aber die Behörden setzen dieses Gesetz im Allgemeinen nicht durch (USDOS 12.4.2022), und ca. 34 % der Mädchen werden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet (HRW 12.1.2023; vgl. FH 10.3.2023). Im Juni 2022 verabschiedete die Regierung ihre zweite Fünfjahresstrategie zur Beendigung von Kinderheirat und Teenagerschwangerschaft, in der sie wichtige Maßnahmen versprach, darunter die Durchsetzung der Schulpflicht für alle Kinder für mindestens elf Jahre und die Erleichterung der Rückkehr jugendlicher Mütter in die Schule (HRW 12.1.2023). Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, den Verkauf und die Vermittlung sexueller Dienstleistungen sowie Praktiken im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex beträgt 18 Jahre. Ein Gesetz definiert außerehelichen Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 18 Jahren – unabhängig vom Alter des Täters oder von gegebenem Einverständnis – als Tatbestand der Vergewaltigung. Die Regierung setzt dieses Gesetz jedoch nicht wirksam durch, und das Problem bleibt allgegenwärtig (USDOS 12.4.2022). Kinderarbeit in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und in einer Reihe anderer Branchen ist ein großes Problem, das vor allem in ländlichen Gebieten auftritt. Auch die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen ist ein anhaltendes Problem (FH 10.3.2023). Das Uganda Bureau of Statistics berichtete im April 2021, dass die Kinderarbeitsquote aufgrund des weitverbreiteten Verlusts von Arbeitsplätzen, der Einschränkung der Bewegungsfreiheit während der Schließung von Schulen und der Tatsache, dass die Mehrheit der 15 Millionen schulpflichtigen Kinder seit der Schließung der Schulen im März 2020 nicht mehr zur Schule geht, gestiegen ist. Die staatliche Kinder-Helpline sowie Medien und NGO meldeten weiterhin Fälle von Kinderhandel, auch zum Zwecke der Arbeit und der sexuellen Ausbeutung (USDOS 12.4.2022). Quellen: -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Laut ugandischem Strafgesetzbuch kann Geschlechtsverkehr zwischen Personen desselben Geschlechts mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden (HRW 12.1.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). „Widernatürliche Vergehen“ können mit bis zu sieben Jahren Haft belegt werden. Die Regierung setzt dieses Gesetz gelegentlich durch (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 26

Im August 2021 verweigerte Präsident Museveni seine Zustimmung zum Gesetzentwurf über Sexualdelikte 2021 mit der Begründung, dass dieser überarbeitet werden sollte, um überflüssige Bestimmungen zu beseitigen, die bereits in anderen Gesetzen vorgesehen sind. Das vorgeschlagene Gesetz stellt einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen, Sexarbeit und HIV-Übertragung unter Strafe und sieht ein Register für Sexualstraftäter vor, in das Personen aufgenommen werden sollen, die - auch rückwirkend - einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen und Sexarbeit beschuldigt wurden (AI 29.3.2022). Am 9.3.2023 wurde im Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der gleichgeschlechtliche Handlungen sowie abweichende sexuelle und geschlechtliche Identität kriminalisiert. Dabei handelt es sich um eine Überarbeitung des Anti-Homosexualitätsgesetzes aus dem Jahr 2014, das von einem Gericht verworfen worden war. Derzeit sieht das Gesetz lebenslange Haftstrafen für gleichgeschlechtliche Beziehungen vor. Der aktuelle Entwurf intensiviert die Kriminalisierung von Angehörigen sexueller Minderheiten und sieht bis zu zehnjährige Gefängnisstrafen und hohe Geldstrafen u. a. für gleichgeschlechtliches Verhalten, Personen, die sich als Angehörige sexueller Minderheiten identifizieren, oder die „Förderung von Homosexualität“ vor (BAMF 13.3.2023). Am 21.3.2023 stimmte das Parlament den Gesetzesentwürfen gegen Homosexuelle und Angehörige anderer sexueller Minderheiten zu und verschärfte diese noch weiter (FAZ 22.3.2023; vgl. Tagesschau 22.3.2022). Auch Personen, die wissentlich homosexuelle Menschen beherbergen, medizinisch versorgen oder ihnen Rechtsbeistand leisten, können mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden (Tagesschau 22.3.2023). Das Gesetz sieht für Homosexuelle, die sich "schwerer" Vergehen schuldig machen, die Todesstrafe vor (Tagesschau 22.3.2023; vgl. FAZ 22.3.2023). Welche Vergehen dies sein sollen, definierten die Parlamentarier nicht (Tagesschau 22.3.2023). Für andere „Verstöße“ drohen Strafen bis zu lebenslanger Haft (FAZ 22.3.2023). Die Todesstrafe war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde erst während der Debatte im Parlament am 21.3.2023 aufgenommen (Tagesschau 22.3.2023). Abgesehen von der Einschränkung der Grundrechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit schaffe diese Art der Kriminalisierung von Menschen ein Klima der Angst und fördert Diskriminierung (Kurier 21.3.2023). Schon zuvor war die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten sehr gering; zudem sehen diese sich ernsthafter Verfolgung und physischer Gefahr ausgesetzt (FH 10.3.2023). Vertreter aus z. B. Kirche und Politik haben sich in jüngerer Vergangenheit negativ über die Gemeinschaft sexueller Minderheiten im Land geäußert. Angriffe auf deren Rechte stiegen zuletzt von 1.527 (2020) auf 1.826 (2021) an (BAMF 30.1.2023). Die Behörden lösen Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten aus, verüben diese selbst oder tolerieren sie (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 26
