ugan-lib-2023-03-23-ke
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nicht auszuschließen (BMEIA 13.3.2023). Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der Grenzregion. Gelegentliche Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor (AA 13.3.2023). Das österreichische Außenministerium sieht – für eigene Staatsbürger – entlang der Grenze zu Kenia, in der Region Karamoja sowie beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der südsudanesischen Grenze ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3). Zudem besteht ein erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden (BMEIA 13.3.2023; vgl. AA 13.3.2023). In sicherheitspolitischer Hinsicht sah sich Uganda 2021 einer erhöhten terroristischen Bedrohung ausgesetzt. Zuvor war der letzte Anschlag im Land im Juli 2010 verübt worden, als bei einem von der somalischen al Shabaab durchgeführten Doppelanschlag in Kampala 74 Menschen getötet wurden. Zwei Anschläge auf ugandischem Boden wurden im Oktober 2021 der Gruppe Allied Democratic Force (ADF) zugeschrieben, die im Osten der DR Kongo präsent ist. Am 16.11.2021 verübte die ADF einen Doppelanschlag in Kampala, dabei wurden sechs Menschen getötet (FD 27.4.2022; vgl. AA 13.3.2023). Seit der ugandischen Intervention im Ostkongo gab es keine neuen Terroranschläge mehr (FD 27.4.2022). Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und -raub („Carjacking“) sowie Entführungen möglich. Es kommt gerade in Kampala immer wieder zu, von Motorradtaxi-Fahrern verübten, Raubüberfällen auf Fußgänger; diese finden vermehrt auch tagsüber statt (AA 13.3.2023; vgl. BMEIA 13.3.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (13.3.2023): Uganda - Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ugandasicherheit/208752, Zugriff 13.3.2023 -BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (13.3.2023): Uganda - Reiseinformationen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/uganda/, Zugriff 13.3.2023 -FD - France Diplomatie [Frankreich] (27.4.2022): Présentation de l’Ouganda, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/dossiers-pays/ouganda/presentation-de-l-ouganda/, Zugriff 27.2.2023 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor (Art. 128), aber die Regierung respektiert diese nicht immer (USDOS 12.4.2022; vgl. BS 23.2.2022). Korruption, Personalmangel, Ineffizienz und die Einmischung der Exekutive in Gerichtsentscheidungen untergraben häufig die Unabhängigkeit der Gerichte (USDOS 12.4.2022). Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs und des Berufungsgerichts sowie die Mitglieder der Kommission für den Justizdienst (die Empfehlungen zur Ernennung von Richtern ausspricht) mit Zustimmung des Parlaments (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 10.3.2023). Kritiker argumentieren, dass der Vorschlag aus dem Jahr 2022, den Obersten Gerichtshof von 11 auf 21 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 26

Richter zu erweitern, das Gericht weiter zu Gunsten der Regierungspartei (NRM) politisieren würde. Andere behaupten, es handele sich dabei um eine weitere Ausweitung des politischen Klientelsystems, da das Kabinett des Präsidenten nicht weiter vergrößert werden kann, und das Parlament bereits erheblich erweitert wurde (FH 10.3.2023). Trotz eines detaillierten Rechtsrahmens und bestehender Institutionen, die das ordnungsgemäße Funktionieren öffentlicher Einrichtungen und die Kontrolle von Beamten und Amtsträgern gewährleisten sollen, stellt die Korruption Uganda vor große Herausforderungen. Korruption wirkt sich auf fast alle Aspekte des täglichen Lebens aus. Die Polizei und die Justiz werden als die korruptesten Bereiche genannt (BS 23.2.2022). Korruption in der Justiz stellt ein Problem dar, und die lokalen Medien berichteten über zahlreiche Fälle, in denen Justizbeamte an unteren Gerichten Bestechungsgelder von den beteiligten Parteien verlangen und annehmen (USDOS 12.4.2022). Ferner werden Gerichtsverfahren leicht politisiert, indem sich die Richter dem politischen Einfluss beugen (BS 23.2.2022). Viele Kritiker sehen die Justiz als politisches Werkzeug der Regierungspartei (NRM), zumal sie stets im Sinne von Präsident Museveni entscheidet (FH 10.3.2023). Menschenrechtsaktivisten und lokale Medien berichteten zudem, dass sich die Sicherheitsbehörden mehrfach über gerichtliche Anordnungen zur Freilassung von Gefangenen oder zur Anklageerhebung gegen Personen, die sie ohne Anklage inhaftiert hatten, hinwegsetzen und dass Sicherheitsbeamte die Justizbeamten einschüchtern, damit sie keine Entscheidungen hinsichtlich der Begnadigung politischer Gefangener fällt. Aktivisten berichten auch, dass die Justiz aufgrund mangelnder richterlicher Unabhängigkeit Menschenrechtspetitionen unnötig verzögert, indem sie Anhörungstermine verweigert oder Verhandlungstermine verlängert (USDOS 12.4.2022). Aufgrund der unbesetzten Stellen am Obersten Gerichtshof, am Berufungsgericht und an den unteren Gerichten kommt es zu Verzögerungen bei der Rechtssprechung. Bisweilen können Fälle wegen der mangelnden Beschlussfähigkeit der Gerichte nicht weiterverfolgt werden (USDOS 12.4.2022). Eine große Herausforderung für die Rechenschaftspflicht in Korruptionsfällen sind die langen Verzögerungen beim Abschluss der Fälle. In der Anti-Korruptionsabteilung des Obersten Gerichtshofs gibt es einen wachsenden Rückstand an Fällen und zu wenige Richter, die Korruptionsfälle verhandeln können (BS 23.2.2022). Quellen: -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report - Uganda, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069784/country_report_2022_UGA.pdf, Zugriff 13.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 26

6. Sicherheitsbehörden Die nationale Polizei sorgt für die innere Sicherheit, und das Innenministerium überwacht die Polizei. Das Verteidigungsministerium hat die Aufsicht über die Armee. Zivile Behörden behalten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Das Gesetz erlaubt es der Armee, die Polizei bei der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu unterstützen (USDOS 12.4.2022). Die ugandischen Armee (Uganda People’s Defense Force / UPDF) umfasst Land- und Luftstreitkräfte sowie Sondereinheiten, darunter die Präsidentengarde. Das Kommando der Spezialeinheiten ist eine eigenständige Einheit innerhalb der Streitkräfte; diese hat sich aus der früheren Brigade der Präsidentengarde entwickelt und hat neben seinen konventionellen Aufgaben, wie der Aufstandsbekämpfung, auch weiterhin Aufgaben zum Schutz des Präsidenten übernommen. 2018 schuf Präsident Museveni eine dem Militär unterstellte Freiwilligentruppe lokaler Verteidigungseinheiten, um die lokale Sicherheit in bestimmten Teilen des Landes zu erhöhen (CIA 21.2.2023). Der Präsident hat Armeeangehörige in Führungspositionen bei der Polizei und in der Exekutive, einschließlich der Ministerien, eingesetzt (USDOS 12.4.2022). Viele staatliche Stellen – insbesondere aber die Polizei – sind von Korruption geprägt (FH 10.3.2023). Es gibt glaubwürdige Berichte, dass Angehörige der Sicherheitskräfte für zahlreiche Übergriffe verantwortlich sind (USDOS 12.4.2022). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 7. Folter und unmenschliche Behandlung Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen sind laut Verfassung und per Gesetz verboten. Bei Folter sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren vor, eine Geldstrafe oder beides. Schwere Folter kann zu lebenslanger Haft führen (USDOS 12.4.2022). Dennoch gibt es glaubwürdige Berichte, dass Sicherheitskräfte Verdächtige foltern und körperlich misshandeln. Menschenrechtsorganisationen, Oppositionspolitiker und lokale Medien berichten, dass die Sicherheitskräfte Verdächtige und Dissidenten foltern, um ihnen Geständnisse zu entlocken, was bereits zu mehreren Todesfällen führte. Medien zitieren zahlreiche NUP-Anhänger, die aus der Haft entlassen worden waren. Demnach hatten Sicherheitsbeamte ihnen in die Beine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 26

geschossen, mit Stöcken und Schlagstöcken auf Gelenke geschlagen und Zehennägel ausgerissen. Gleichzeitig waren sie aufgefordert worden, ein Geständnis abzulegen (USDOS 12.4.2022). Auch die NGO Anwälte ohne Grenze berichtet, dass Inhaftierte in Polizeizellen und Gefängnissen gefoltert werden – vornehmlich um an weitere Informationen zu gelangen. Für ihren aktuellen Bericht befragte die NGO ehemalige Insassen aus zwölf Gefängnissen und fünf Polizeistationen. Die Gewalt geht demnach von Polizei- und Geheimdienstkräften, Gefängnispersonal sowie Mitinhaftierten aus. Obwohl ein Meldesystem für gewaltsame Vorfälle in Haftanstalten existiert, werden solche Meldungen häufig nicht bearbeitet (BAMF 30.1.2023). Überhaupt bleibt Straflosigkeit ein Problem. Am 9.8.2021 sprach ein Gericht dem NUP- Parlamentarier Francis Zaake 75 Millionen Schilling (21.125 US-Dollar) als Entschädigung für die Folter zu, die er im Jahr 2020 durch Polizisten und Armeeangehörige des Chieftaincy for Military Intelligence (CMI) erlitten hatte. Bis Ende 2021 hatte die Regierung diese Entschädigung nicht gebezahlt (USDOS 12.4.2022). Quellen: -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.1.2023): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2023/briefingnotes-kw05-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.2.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 8. Korruption Korruption bleibt weiterhin ein großes Problem (FH 10.3.2023; vgl. BS 23.2.2022). Sie betrifft fast alle Aspekte des täglichen Lebens (BS 23.2.2022). Im Laufe des Jahres 2021 gab es zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung. Beamte verüben häufig ungestraft korrupte Praktiken, und viele Korruptionsfälle bleiben über Jahre hinweg anhängig (USDOS 12.4.2022). In einem Bericht des Inspectorate of Government vom Dezember 2021 wurde festgestellt, dass das Land jährlich schätzungsweise 5,5 Milliarden US-Dollar durch Korruption in wichtigen Regierungsbehörden und 161,7 Millionen US-Dollar durch betrügerische Beschaffungsgeschäfte verliert. Zudem sind viele staatliche Stellen, insbesondere die ugandische Polizei, von Kleinkorruption betroffen (FH 10.3.2023). Es gibt Gesetze und Einrichtungen zur Bekämpfung von Amtsmissbrauch, darunter das Anti- Korruptionsgesetz von 2009 und das Inspectorate of Government (FH 10.3.2023). Das Gesetz sieht für amtliche Korruption strafrechtliche Sanktionen von bis zu zwölf Jahren Haft vor, sowie die Beschlagnahme des Eigentums der Verurteilten; jedoch setzt die Regierung das Gesetz nicht wirksam um (USDOS 12.4.2022). Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung sind von mangelnden Kapazitäten und Ineffizienz geprägt und erbringen im Allgemeinen schlechte Leistungen (BS 23.2.2022). Zwar kann der Generalinspekteur der Regierung einige Erfolge bei der Untersuchung .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 26

von Korruptionsfällen im öffentlichen Sektor vorweisen; insgesamt fehlt es aber an angemessenen Ressourcen, um Ermittlungen effektiver durchzuführen (BS 23.2.2022). Auf dem Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International rangiert Uganda auf Platz 142 von 180 untersuchten Ländern (TI 2022). Quellen: -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report - Uganda, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069784/country_report_2022_UGA.pdf, Zugriff 13.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2022, https://images.transparencycdn.org/images/Report_CPI2022_English.pdf, Zugriff 24.2.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Es gibt keine Wehrpflicht in Uganda. Das Mindestalter für die Rekrutierung ist 18 Jahre, diese erfolgt freiwillig. Dienstverträge laufen auf neun Jahre (CIA 21.2.2023). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 10. Allgemeine Menschenrechtslage Die ugandischen Behörden haben es wie in den vergangenen Jahren versäumt, die Sicherheitskräfte für schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Polizei und das Militär, die in schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen 2021 verwickelt waren, schränken weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, insbesondere für Regierungskritiker und die politische Opposition. Die Behörden schränken zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien und die Online-Kommunikation ein, während staatliche Vertreter routinemäßig Journalisten schikanieren und einschüchtern (HRW 12.1.2023). In der Verfassung und in den Gesetzen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. Dieses wird jedoch weiterhin eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Im Mediensektor gibt es viele formal unabhängige Medien (FH 10.3.2023). Das Land verfügt über eine aktive Medienlandschaft mit zahlreichen Zeitungen in Privatbesitz sowie Fernseh- und Radiosendern. Die Polizeieinheit für Medien und politische Straftaten und die Kommunikationsaufsichtsbehörde (Uganda Communications Commission / UCC) überwachen alle Radio-, Fernseh- und Printmedien. Journalisten, Oppositionspolitiker und Menschenrechtsaktivisten berichten, dass die Behörden die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 26

Kontrolle über redaktionelle Entscheidungen bei den öffentlichen Rundfunkanstalten und auch bei einigen privaten Medien ausüben (USDOS 12.4.2022). Zudem sind Journalisten Einschüchterungen, Verhaftungen, Schikanen und Übergriffen ausgesetzt, insbesondere wenn sie kritisch über den Präsidenten und seinen engsten Kreis berichten. Insbesondere in Wahljahren führen die Regierungsbehörden Razzien durch, schließen Radiosender und andere Medien und entziehen Journalisten als Vergeltung für kritische Berichterstattung die Akkreditierung. Insgesamt konnten Journalisten im Jahr 2022 mehr regierungskritische Artikel veröffentlichen als in den Jahren zuvor, obwohl Selbstzensur immer noch eine gängige Praxis ist (FH 10.3.2023). Am 9.1.2022 schloss Facebook Dutzende von Konten, von denen behauptet wurde, sie stünden in Verbindung mit dem ICT-Ministerium (Ministry of Information and Communications Technology). Am 12.1.2022 beschuldigte Präsident Museveni Facebook und andere, sich in den Wahlprozess einzumischen. Der Direktor der UCC wies Telekommunikationsunternehmen an, den Zugang zu und die Nutzung von sozialen Medien und Online-Nachrichtenplattformen unverzüglich auszusetzen. Anbieter wie Airtel und MTN Uganda informierten ihre Abonnenten per SMS über die Aussetzung. Am selben Tag blockierte die Regierung das Internet für fünf Tage (AI 29.3.2022). Die Verfassung sieht die Versammlungsfreiheit vor, jedoch respektiert die Regierung dieses Recht nicht. Sie schränkt das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein und nutzte die COVID-19-Beschränkungen, um Versammlungen und Kundgebungen der politischen Opposition zu blockieren und aufzulösen. Das Versäumnis der Regierung, Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, führt de facto zu weiteren Einschränkungen dieser Freiheiten (USDOS 12.4.2022). Die Versammlungsfreiheit der politischen Opposition ist in Uganda stark eingeschränkt. Von 2013 bis Anfang 2020 setzte die Polizei das Gesetz zur Verwaltung der öffentlichen Ordnung (Public Order Management Act, POMA) um. Dort ist für jede öffentliche Versammlung eine vorherige Anmeldung bei der örtlichen Polizei vorgeschrieben. Im Juni 2020 verbot die Regierung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie alle politischen Versammlungen. Das Verbot wurde in unverhältnismäßiger Weise gegen die Oppositionsparteien durchgesetzt (FH 10.3.2023). Am 20.8.2022 ordnete das NGO-Büro, ein offizielles Gremium, das für die Regulierung von NGOs zuständig ist, die sofortige Suspendierung von 54 Organisationen an. Es wurde behauptet, dass diese NOGs die NGO-Gesetzgebung nicht eingehalten hätten, indem sie unter anderem mit abgelaufenen Genehmigungen arbeiteten oder es versäumten, Rechenschaft abzulegen oder sich beim Büro zu registrieren. Das unabhängige Uganda National NGO Forum erklärte, dass die meisten Organisationen nicht über die Entscheidung des Amtes informiert wurden und auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten (AI 29.3.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 26

Nach zwei Jahrzehnten faktischer Einparteienherrschaft hat Uganda 2005 ein Mehrparteiensystem eingeführt. Die Gründung von Parteien ist gesetzlich geschützt, und viele Parteien sind registriert. In der Praxis behindern jedoch restriktive Registrierungsvorschriften, Regeln für die Wählbarkeit von Kandidaten, eine begrenzte Medienberichterstattung und gewaltsame Schikanen durch Behörden und paramilitärische Gruppen die Wettbewerbsfähigkeit der Oppositionsparteien. Die Regierungspartei NRM dominiert die politische Sphäre und alle Regierungsebenen und gewinnt immer wieder Wahlen, die weder als frei noch als fair gelten (FH 10.3.2023). Wahlkämpfe sind von Gewalt, Einschüchterung und Schikanen gegenüber Kandidaten und Anhängern der Opposition geprägt (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Die oppositionelle NUP ist erheblichen Repressionen seitens der Behörden ausgesetzt – insbesondere nach den Wahlen im Jänner 2021 (FH 10.3.2023). Die Zeit vor, während und nach diesen Wahlen war geprägt von der Schließung des politischen Raums, dem Verschwinden von Oppositionsanhängern, der Einschüchterung von Journalisten und Berichten über die weitverbreitete Anwendung von Folter durch die Sicherheitskräfte. Die Oppositionsparteien berichteten, dass die Sicherheitsbehörden in die Parteiaktivitäten eingriffen und führende Vertreter der Opposition willkürlich festnahmen und inhaftierten sowie ihre Anhänger einschüchterten und schlugen – angeblich, um Gewalt zu verhindern (USDOS 12.4.2022). Führende Vertreter der Oppositionsparteien und politischen Bewegungen werden manchmal unter fadenscheinigen strafrechtlichen Anschuldigungen verhaftet. So wurde beispielsweise Oppositionsführer Wine während des Wahlkampfs 2020-21 mehrmals verhaftet und am Wahltag unter Hausarrest gestellt. Zuvor war er wegen eines Vorfalls im Jahr 2018 wegen Hochverrats angeklagt worden. Im Juli 2022 wurden bei Nachwahlen in Soroti und anderen Teilen des Landes über 70 Mitglieder der Oppositionsparteien verhaftet (FH 10.3.2023). Quellen: -AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the World's Human Rights - Uganda 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070350.html, Zugriff 3.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 11. Haftbedingungen Die Bedingungen in den Haftanstalten sind hart (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 24.2.2022) und aufgrund starker Überbelegung, körperlicher Misshandlung von Häftlingen durch Sicherheitspersonal und Mitgefangene, unzureichender Nahrung und Personalausstattung in .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 26

einigen Fällen lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022). Es befinden sich dreimal soviele Häftlinge in den Gefängnissen, als die Kapazitäten zulassen würden. Untersuchungshäftlinge machen fast die Hälfte der Insassen aus (FH 24.2.2022). Die Regierung unterhält inoffizielle Hafteinrichtungen, in denen sie Verdächtige jahrelang ohne Anklage festhält (USDOS 12.4.2022). Die NGO Anwälte ohne Grenzen berichtet, dass Inhaftierte in Polizeizellen und Gefängnissen gefoltert werden, vornehmlich um an weitere Informationen zu gelangen. Die Gewalt geht demnach von Polizei- und Geheimdienstkräften, Gefängnispersonal sowie Mithäftlingen aus. Obwohl ein Meldesystem für gewaltsame Vorfälle in Haftanstalten existiert, werden die Meldungen häufig nicht bearbeitet (BAMF 30.1.2023). Örtliche Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass die Gefängnisbehörde im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 Monitoring-Besuche eingestellt hatte. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besuchte 14 Haftanstalten. Die Ergebnisse dieser Besuche über die Behandlung und die Lebensbedingungen der Gefangenen wurden den Behörden, einschließlich der Chieftaincy for Military Intelligence (CMI), Polizei und Gefängnisbehörde, vorgelegt und vertraulich mit ihnen erörtert (USDOS 12.4.2022). Quellen: -BAMF - Bundesamt [Deutschland] (30.1.2023): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2023/briefingnotes-kw05-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.2.2023 -FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2068832.html, Zugriff 28.2.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 12. Todesstrafe Die Todesstrafe wird nach wie vor verhängt. Uganda hat im Jahr 2021 Todesurteile verhängt, nachdem dies im Jahr 2020 nicht der Fall gewesen ist. 2021 wurden keine Exekutionen vollstreckt. Mindestens 135 zum Tode Verurteilte befanden sich in Haft (AI 5.2022). Zu den besonders schweren, mit dem Tod zu ahnende Straftaten zählen unter anderem Vergewaltigung und Missbrauch an Frauen und Kindern (USDOS 12.4.2022). Quellen: -AI - Amnesty International (5.2022): Death Sentences and Executions 2021, https://www.ecoi.net/en/file/local/2073393/ACT5054182022ENGLISH.pdf, Zugriff 13.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 13. Religionsfreiheit Die Verfassung verbietet religiöse Diskriminierung und legt fest, dass es keine Staatsreligion geben darf. Sie sieht Glaubensfreiheit vor, das Recht, jede Religion auszuüben und zu fördern .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 26

sowie das Recht, einer religiösen Organisation anzugehören und sich an deren Praktiken zu beteiligen, sofern dies mit der Verfassung vereinbar ist. Religiöse Gruppen sind verpflichtet, sich zu registrieren, um einen rechtlich legalen Status zu erlangen (USDOS 2.6.2022). Die muslimische Gemeinschaft beschuldigt die Sicherheitsbehörden, einige Muslime und muslimische Geistliche, die der Verbindungen zu Radikalismus und Terrorismus verdächtigt wurden, außergerichtlich getötet zu haben. Muslimische Interessengruppen haben die ugandische Menschenrechtskommission ersucht, die Vorwürfe hinsichtlich der außergerichtlichen Tötung von 12 muslimischen Terrorverdächtigen durch die Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Der Uganda Muslim Supreme Council (UMSC) und muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen forderten die Behörden ebenfalls auf, muslimische Verdächtige in einem fairen und zügigen Verfahren zu verurteilen, und wiesen darauf hin, dass das Versäumnis der Regierung, wegen Mordes oder terroristischer Anschuldigungen verhaftete Muslime zu verurteilen, den Eindruck erweckt, sie sei voreingenommen und diskriminiere die muslimische Gemeinschaft (USDOS 2.6.2022). Demografisch betrachtet, sind etwa 45,1 % der Bevölkerung Protestanten (Anglikaner 32,0 %, Pfingstler/Wiedergeborene/Evangelikale 11,1 %, Siebenten-Tags-Adventisten 1,7 %, Baptisten 3 %), 39,3 % sind römisch-katholisch, 13,7 % muslimisch (CIA 21.2.2023). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 14. Minderheiten Zu den ethnischen Gruppen im Land zählen mitunter Baganda 16,5 %, Banyankole 9,6 %, Basoga 8,8 %, Bakiga 7,1 %, Iteso 7 %, Langi 6,3 %, Bagisu 4,9 %, Acholi 4,4 %, Lugbara 3,3 % und andere 32,1 % (CIA 21.2.2023). Das Gesetz verbietet Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Herkunft, sozialer oder wirtschaftlicher Stellung, politischer Meinung und Behinderung, aber die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). Vielen der ethnischen Gruppen mangelt es an ausreichender Vertretung (FH 10.3.2023). Einige indigene Minderheiten beschuldigen die Regierung weiterhin der Marginalisierung, die sie von der Beteiligung an Entscheidungen, die ihren Lebensunterhalt betreffen, ausschließt. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten, dass die Regierung sich weiterhin weigert, das Volk der Batwa zu entschädigen, das sie aus den von ihr als Waldreservate ausgewiesenen Gebieten vertrieben hatte (USDOS 12.4.2022). Gruppen wie Alur, Ik, Bagungu, Bakonzo, Kakwa, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 26

Batwa und Karamojong sind unverhältnismäßig stark von gewaltsamen Konflikten betroffen, haben weniger Zugang zu Bildung und erhalten nur unzureichend Gesundheitsversorgung. Die regierende NRM unterdrückt das Aufkommen freier politischer Teilhabe und das Eintreten für die Interessen verschiedener ethnischer Gruppen, einschließlich derjenigen, die mit subnationalen Königreichen und kleineren indigenen Gruppen verbunden sind (FH 10.3.2023). Laut Medienberichten, kam es zwischen dem 2. und 5.6.2021 im nördlichen Dorf Apaa zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Unbekannten und Einwohnern, bei denen sechs Menschen starben, drei schwer verletzt wurden und mehr als 200 Häuser brannten. Das Gebiet wird von einem jahrzehntelangen Streit zwischen der Regierung und den Gemeinden geplagt, in dessen Verlauf die Behörden die Bewohner von Apaa gewaltsam vertrieben hatten, weil sie behaupteten, das Gebiet gehöre zu den Wild- und Waldschutzgebieten. Sicherheitsbeamte haben bei den Vertreibungen Häuser angezündet, Menschen geschlagen und Eigentum geplündert. Die Behörden haben den Zugang zu Apaa für Außenstehende drei Jahre lang blockiert, ein Gesundheitszentrum und einen Markt in dem Gebiet geschlossen und die Bewohner von der Teilnahme an den allgemeinen Wahlen 2021 ausgeschlossen (HRW 12.1.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Am 13.8.2021 gab Präsident Museveni bekannt, dass er eine Untersuchungskommission zur Untersuchung des Landkonflikts eingesetzt habe, die jedoch bis zum Jahresende 2021 keine Ergebnisse vorlegen konnte (USDOS 12.4.2022). Quellen: -CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 2.3.2023 -FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023 -HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023 -USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023 15. Relevante Bevölkerungsgruppen 15.1. Frauen Das Gesetz gibt Frauen den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte wie Männern, aber die Regierung setzt dies nicht wirksam durch. Menschenrechtsaktivisten berichten über zahlreiche Fälle von Diskriminierung von Frauen, unter anderem in den Bereichen Scheidung, Beschäftigung, Bildung und Besitz oder Verwaltung von Unternehmen und Eigentum. Traditionelles Recht diskriminiert Frauen bei Adoption, Heirat, Scheidung und Erbschaft. Nach dem Gewohnheitsrecht in vielen Gebieten können verwitwete Frauen keinen Grund besitzen oder erben oder das Sorgerecht für ihre Kinder behalten. In vielen Gebieten verlangt das traditionelle Scheidungsrecht .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 26
