ugan-lib-2023-03-23-ke

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nicht auszuschließen (BMEIA 13.3.2023). Damit verbunden ist eine starke Militärpräsenz in der
Grenzregion. Gelegentliche Auseinandersetzungen kommen in unmittelbarer Grenznähe vor (AA
13.3.2023). Das österreichische Außenministerium sieht – für eigene Staatsbürger – entlang der 
Grenze zu Kenia, in der Region Karamoja sowie beim Besuch des Kidepo-Nationalparks nahe der 
südsudanesischen Grenze ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3). Zudem besteht ein 
erhöhtes Risiko von Übergriffen bewaffneter Banden (BMEIA 13.3.2023; vgl. AA 13.3.2023).
In sicherheitspolitischer Hinsicht sah sich Uganda 2021 einer erhöhten terroristischen Bedrohung 
ausgesetzt. Zuvor war der letzte Anschlag im Land im Juli 2010 verübt worden, als bei einem von 
der somalischen al Shabaab durchgeführten Doppelanschlag in Kampala 74 Menschen getötet 
wurden. Zwei Anschläge auf ugandischem Boden wurden im Oktober 2021 der Gruppe Allied 
Democratic Force (ADF) zugeschrieben, die im Osten der DR Kongo präsent ist. Am 16.11.2021
verübte die ADF einen Doppelanschlag in Kampala, dabei wurden sechs Menschen getötet (FD
27.4.2022; vgl. AA 13.3.2023). Seit der ugandischen Intervention im Ostkongo gab es keine neuen 
Terroranschläge mehr (FD 27.4.2022).
Die Kriminalitätsrate ist erhöht. Landesweit sind bewaffnete Überfälle, Autodiebstähle und -raub 
(„Carjacking“) sowie Entführungen möglich. Es kommt gerade in Kampala immer wieder zu, von 
Motorradtaxi-Fahrern  verübten,  Raubüberfällen  auf  Fußgänger;  diese  finden  vermehrt  auch 
tagsüber statt (AA 13.3.2023; vgl. BMEIA 13.3.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (13.3.2023): Uganda - Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ugandasicherheit/208752, Zugriff 
13.3.2023 
-BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (13.3.2023): 
Uganda - Reiseinformationen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/uganda/, Zugriff 13.3.2023
-FD - France Diplomatie [Frankreich] (27.4.2022): Présentation de l’Ouganda, 
https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/dossiers-pays/ouganda/presentation-de-l-ouganda/, Zugriff 
27.2.2023
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor (Art. 128), aber die Regierung 
respektiert diese nicht immer (USDOS 12.4.2022; vgl. BS 23.2.2022). Korruption, Personalmangel, 
Ineffizienz und die Einmischung der Exekutive in Gerichtsentscheidungen untergraben häufig die 
Unabhängigkeit der Gerichte (USDOS 12.4.2022). 
Der Präsident ernennt die Richter des Obersten Gerichtshofs und des Berufungsgerichts sowie die 
Mitglieder der Kommission für den Justizdienst (die Empfehlungen zur Ernennung von Richtern 
ausspricht)  mit  Zustimmung  des  Parlaments  (USDOS  12.4.2022;  vgl.  FH  10.3.2023).  Kritiker 
argumentieren, dass der Vorschlag aus dem Jahr 2022, den Obersten Gerichtshof von 11 auf 21 
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Richter zu erweitern, das Gericht weiter zu Gunsten der Regierungspartei (NRM) politisieren
würde. Andere behaupten, es handele sich dabei um eine weitere Ausweitung des politischen
Klientelsystems, da das Kabinett des Präsidenten nicht weiter vergrößert werden kann, und das 
Parlament bereits erheblich erweitert wurde (FH 10.3.2023).
Trotz eines detaillierten Rechtsrahmens und bestehender Institutionen, die das ordnungsgemäße 
Funktionieren  öffentlicher  Einrichtungen  und  die  Kontrolle  von  Beamten  und  Amtsträgern 
gewährleisten sollen, stellt die Korruption Uganda vor große Herausforderungen. Korruption wirkt 
sich auf fast alle Aspekte des täglichen Lebens aus. Die Polizei und die Justiz werden als die 
korruptesten Bereiche genannt (BS 23.2.2022). Korruption in der Justiz stellt ein Problem dar, und 
die lokalen Medien berichteten über zahlreiche Fälle, in denen Justizbeamte an unteren Gerichten 
Bestechungsgelder von den beteiligten Parteien verlangen und annehmen (USDOS 12.4.2022).
Ferner werden Gerichtsverfahren leicht politisiert, indem sich die Richter dem politischen Einfluss 
beugen  (BS  23.2.2022).  Viele  Kritiker  sehen  die  Justiz  als  politisches  Werkzeug  der 
Regierungspartei  (NRM),  zumal  sie  stets  im  Sinne  von  Präsident  Museveni  entscheidet  (FH 
10.3.2023).  Menschenrechtsaktivisten  und  lokale  Medien  berichteten  zudem,  dass  sich  die 
Sicherheitsbehörden mehrfach über gerichtliche Anordnungen zur Freilassung von Gefangenen 
oder zur Anklageerhebung gegen Personen, die sie ohne Anklage inhaftiert hatten, hinwegsetzen 
und dass Sicherheitsbeamte die Justizbeamten einschüchtern, damit sie keine Entscheidungen 
hinsichtlich der Begnadigung politischer Gefangener fällt. Aktivisten berichten auch, dass die Justiz 
aufgrund mangelnder richterlicher Unabhängigkeit Menschenrechtspetitionen unnötig verzögert, 
indem sie Anhörungstermine verweigert oder Verhandlungstermine verlängert (USDOS 12.4.2022).
Aufgrund der unbesetzten Stellen am Obersten Gerichtshof, am Berufungsgericht und an den 
unteren Gerichten kommt es zu Verzögerungen bei der Rechtssprechung. Bisweilen können Fälle 
wegen  der  mangelnden  Beschlussfähigkeit  der  Gerichte  nicht  weiterverfolgt  werden  (USDOS 
12.4.2022). Eine große Herausforderung für die Rechenschaftspflicht in Korruptionsfällen sind die 
langen Verzögerungen beim Abschluss der Fälle. In der Anti-Korruptionsabteilung des Obersten 
Gerichtshofs  gibt  es  einen  wachsenden  Rückstand  an  Fällen  und  zu  wenige  Richter,  die 
Korruptionsfälle verhandeln können (BS 23.2.2022). 
Quellen:
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report - Uganda, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069784/country_report_2022_UGA.pdf, Zugriff 13.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
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6. Sicherheitsbehörden
Die nationale Polizei sorgt für die innere Sicherheit, und das Innenministerium überwacht die 
Polizei. Das Verteidigungsministerium hat die Aufsicht über die Armee. Zivile Behörden behalten 
eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Das Gesetz erlaubt es der Armee, die Polizei 
bei der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu unterstützen (USDOS 12.4.2022).
Die  ugandischen  Armee  (Uganda  People’s  Defense  Force  /  UPDF)  umfasst  Land-  und 
Luftstreitkräfte  sowie  Sondereinheiten, darunter  die  Präsidentengarde.  Das  Kommando  der 
Spezialeinheiten ist eine eigenständige Einheit innerhalb der Streitkräfte; diese hat sich aus der 
früheren  Brigade  der  Präsidentengarde  entwickelt  und  hat  neben  seinen  konventionellen 
Aufgaben, wie der Aufstandsbekämpfung, auch weiterhin Aufgaben zum Schutz des Präsidenten 
übernommen.  2018  schuf  Präsident  Museveni  eine  dem  Militär  unterstellte  Freiwilligentruppe 
lokaler  Verteidigungseinheiten,  um  die  lokale  Sicherheit  in  bestimmten  Teilen  des  Landes  zu 
erhöhen (CIA 21.2.2023).
Der Präsident hat Armeeangehörige in Führungspositionen bei der Polizei und in der Exekutive, 
einschließlich  der  Ministerien,  eingesetzt  (USDOS  12.4.2022).  Viele  staatliche  Stellen  – 
insbesondere aber die Polizei – sind von Korruption geprägt (FH 10.3.2023). Es gibt glaubwürdige 
Berichte,  dass  Angehörige  der  Sicherheitskräfte  für  zahlreiche  Übergriffe  verantwortlich  sind 
(USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen sind 
laut Verfassung und per Gesetz verboten. Bei Folter sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 15 
Jahren  vor,  eine  Geldstrafe  oder  beides.  Schwere  Folter  kann  zu  lebenslanger  Haft  führen 
(USDOS 12.4.2022). 
Dennoch gibt es glaubwürdige Berichte, dass Sicherheitskräfte Verdächtige foltern und körperlich 
misshandeln. Menschenrechtsorganisationen, Oppositionspolitiker und lokale Medien berichten, 
dass die Sicherheitskräfte Verdächtige und Dissidenten foltern, um ihnen Geständnisse zu
entlocken, was bereits zu mehreren Todesfällen führte. Medien zitieren zahlreiche NUP-Anhänger,
die aus der Haft entlassen worden waren. Demnach hatten Sicherheitsbeamte ihnen in die Beine 
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geschossen, mit Stöcken und Schlagstöcken auf Gelenke geschlagen und Zehennägel
ausgerissen. Gleichzeitig waren sie aufgefordert worden, ein Geständnis abzulegen (USDOS
12.4.2022). Auch die NGO Anwälte ohne Grenze berichtet, dass Inhaftierte in Polizeizellen und 
Gefängnissen gefoltert werden – vornehmlich um an weitere Informationen zu gelangen. Für ihren 
aktuellen  Bericht  befragte  die  NGO  ehemalige  Insassen  aus  zwölf  Gefängnissen  und  fünf 
Polizeistationen.  Die  Gewalt  geht  demnach  von  Polizei-  und  Geheimdienstkräften, 
Gefängnispersonal sowie Mitinhaftierten aus. Obwohl ein Meldesystem für gewaltsame Vorfälle in 
Haftanstalten existiert, werden solche Meldungen häufig nicht bearbeitet (BAMF 30.1.2023).
Überhaupt  bleibt  Straflosigkeit  ein  Problem.  Am  9.8.2021  sprach  ein  Gericht  dem  NUP-
Parlamentarier Francis Zaake 75 Millionen Schilling (21.125 US-Dollar) als Entschädigung für die 
Folter zu, die er im Jahr 2020 durch Polizisten und Armeeangehörige des Chieftaincy for Military
Intelligence (CMI) erlitten hatte. Bis Ende 2021 hatte die Regierung diese Entschädigung nicht
gebezahlt (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-BAMF - Bundesamt  für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.1.2023): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw05-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.2.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 8. Korruption
Korruption bleibt weiterhin ein großes Problem (FH 10.3.2023; vgl. BS 23.2.2022). Sie betrifft fast 
alle Aspekte des täglichen Lebens (BS 23.2.2022). Im Laufe des Jahres 2021 gab es zahlreiche
Berichte über Korruption in der Regierung. Beamte verüben häufig ungestraft korrupte Praktiken,
und viele Korruptionsfälle bleiben über Jahre hinweg anhängig (USDOS 12.4.2022). In einem 
Bericht des Inspectorate of Government vom Dezember 2021 wurde festgestellt, dass das Land 
jährlich  schätzungsweise  5,5  Milliarden  US-Dollar  durch  Korruption  in  wichtigen 
Regierungsbehörden und 161,7 Millionen US-Dollar durch betrügerische Beschaffungsgeschäfte 
verliert.  Zudem  sind  viele  staatliche  Stellen,  insbesondere  die  ugandische  Polizei,  von 
Kleinkorruption betroffen (FH 10.3.2023).
Es  gibt  Gesetze  und  Einrichtungen  zur Bekämpfung  von  Amtsmissbrauch, darunter das  Anti-
Korruptionsgesetz von 2009 und das Inspectorate of Government (FH 10.3.2023). Das Gesetz 
sieht für amtliche Korruption strafrechtliche Sanktionen von bis zu zwölf Jahren Haft vor, sowie die
Beschlagnahme des Eigentums der Verurteilten; jedoch setzt die Regierung das Gesetz nicht
wirksam um (USDOS 12.4.2022). Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung sind von mangelnden 
Kapazitäten  und  Ineffizienz  geprägt  und  erbringen  im  Allgemeinen  schlechte  Leistungen  (BS 
23.2.2022). Zwar kann der Generalinspekteur der Regierung einige Erfolge bei der Untersuchung 
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von Korruptionsfällen im öffentlichen Sektor vorweisen; insgesamt fehlt es aber an angemessenen
Ressourcen, um Ermittlungen effektiver durchzuführen (BS 23.2.2022).
Auf dem Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International rangiert Uganda auf 
Platz 142 von 180 untersuchten Ländern (TI 2022).
Quellen:
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report - Uganda, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069784/country_report_2022_UGA.pdf, Zugriff 13.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2022,  
https://images.transparencycdn.org/images/Report_CPI2022_English.pdf, Zugriff 24.2.2023 
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt keine Wehrpflicht in Uganda. Das Mindestalter für die Rekrutierung ist 18 Jahre, diese 
erfolgt freiwillig. Dienstverträge laufen auf neun Jahre (CIA 21.2.2023).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Die  ugandischen  Behörden  haben  es  wie  in  den  vergangenen  Jahren  versäumt,  die 
Sicherheitskräfte  für  schwere  Menschenrechtsverletzungen  zur  Rechenschaft  zu  ziehen.  Die 
Polizei und das Militär, die in schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den 
Parlamentswahlen  2021  verwickelt  waren,  schränken  weiterhin  das  Recht  auf  freie 
Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, insbesondere für Regierungskritiker und die 
politische Opposition. Die Behörden schränken zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien und
die Online-Kommunikation ein, während staatliche Vertreter routinemäßig Journalisten
schikanieren und einschüchtern (HRW 12.1.2023).
In der Verfassung und in den Gesetzen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. 
Dieses wird jedoch weiterhin eingeschränkt (USDOS 12.4.2022). Im Mediensektor gibt es viele 
formal unabhängige Medien (FH 10.3.2023). Das Land verfügt über eine aktive Medienlandschaft 
mit zahlreichen Zeitungen in Privatbesitz sowie Fernseh- und Radiosendern. Die Polizeieinheit für 
Medien  und  politische  Straftaten  und  die  Kommunikationsaufsichtsbehörde  (Uganda 
Communications  Commission  /  UCC)  überwachen  alle  Radio-,  Fernseh-  und  Printmedien. 
Journalisten, Oppositionspolitiker und Menschenrechtsaktivisten berichten, dass die Behörden die 
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Kontrolle über redaktionelle Entscheidungen bei den öffentlichen Rundfunkanstalten und auch bei
einigen privaten Medien ausüben (USDOS 12.4.2022).
Zudem  sind  Journalisten  Einschüchterungen,  Verhaftungen,  Schikanen  und  Übergriffen 
ausgesetzt,  insbesondere  wenn  sie  kritisch  über  den  Präsidenten  und  seinen  engsten  Kreis 
berichten. Insbesondere in Wahljahren führen die Regierungsbehörden Razzien durch, schließen 
Radiosender  und  andere  Medien  und  entziehen  Journalisten  als  Vergeltung  für  kritische 
Berichterstattung  die  Akkreditierung.  Insgesamt  konnten  Journalisten  im  Jahr  2022  mehr 
regierungskritische Artikel veröffentlichen als in den Jahren zuvor, obwohl Selbstzensur immer 
noch eine gängige Praxis ist (FH 10.3.2023). 
Am 9.1.2022 schloss Facebook Dutzende von Konten, von denen behauptet wurde, sie stünden in 
Verbindung mit dem ICT-Ministerium (Ministry  of Information and Communications Technology). 
Am 12.1.2022 beschuldigte Präsident Museveni Facebook und andere, sich in den Wahlprozess 
einzumischen. Der Direktor der UCC wies Telekommunikationsunternehmen an, den Zugang zu 
und  die  Nutzung  von  sozialen  Medien  und  Online-Nachrichtenplattformen  unverzüglich 
auszusetzen. Anbieter wie Airtel und MTN Uganda informierten ihre Abonnenten per SMS über die 
Aussetzung. Am selben Tag blockierte die Regierung das Internet für fünf Tage (AI 29.3.2022).
Die Verfassung sieht die Versammlungsfreiheit vor, jedoch respektiert die Regierung dieses Recht 
nicht. Sie schränkt das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein und nutzte 
die  COVID-19-Beschränkungen,  um  Versammlungen  und  Kundgebungen  der  politischen 
Opposition  zu  blockieren  und  aufzulösen.  Das  Versäumnis  der  Regierung,  Angriffe  auf 
Menschenrechtsverteidiger und friedliche Demonstranten zu untersuchen oder strafrechtlich zu 
verfolgen, führt de facto zu weiteren Einschränkungen dieser Freiheiten (USDOS 12.4.2022).
Die Versammlungsfreiheit der politischen Opposition ist in Uganda stark eingeschränkt. Von 2013 
bis Anfang 2020 setzte die Polizei das Gesetz zur Verwaltung der öffentlichen Ordnung (Public 
Order Management Act, POMA) um. Dort ist für jede öffentliche Versammlung eine vorherige 
Anmeldung  bei  der  örtlichen  Polizei  vorgeschrieben.  Im  Juni  2020  verbot  die  Regierung  als 
Reaktion  auf  die  COVID-19-Pandemie  alle  politischen  Versammlungen.  Das  Verbot  wurde  in 
unverhältnismäßiger Weise gegen die Oppositionsparteien durchgesetzt (FH 10.3.2023). 
Am 20.8.2022 ordnete das NGO-Büro, ein offizielles Gremium, das für die Regulierung von NGOs 
zuständig ist, die sofortige Suspendierung von 54 Organisationen an. Es wurde behauptet, dass 
diese NOGs die NGO-Gesetzgebung nicht eingehalten hätten, indem sie unter anderem mit
abgelaufenen Genehmigungen arbeiteten oder es versäumten, Rechenschaft abzulegen oder sich
beim Büro zu registrieren. Das unabhängige Uganda National NGO Forum erklärte, dass die 
meisten Organisationen nicht über die Entscheidung des Amtes informiert wurden und auch keine 
Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten (AI 29.3.2022). 
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Nach zwei Jahrzehnten faktischer Einparteienherrschaft hat Uganda 2005 ein Mehrparteiensystem
eingeführt. Die Gründung von Parteien ist gesetzlich geschützt, und viele Parteien sind registriert.
In der Praxis behindern jedoch restriktive Registrierungsvorschriften, Regeln für die Wählbarkeit 
von  Kandidaten,  eine  begrenzte  Medienberichterstattung  und  gewaltsame  Schikanen  durch 
Behörden und paramilitärische Gruppen die Wettbewerbsfähigkeit der Oppositionsparteien. Die 
Regierungspartei NRM dominiert die politische Sphäre und alle Regierungsebenen und gewinnt 
immer wieder Wahlen, die weder als frei noch als fair gelten (FH 10.3.2023).
Wahlkämpfe  sind  von  Gewalt,  Einschüchterung  und  Schikanen  gegenüber  Kandidaten  und 
Anhängern der Opposition geprägt (FH 10.3.2023; vgl. USDOS 12.4.2022). Die oppositionelle 
NUP ist erheblichen Repressionen seitens der Behörden ausgesetzt – insbesondere nach den 
Wahlen im Jänner 2021 (FH 10.3.2023). Die Zeit vor, während und nach diesen Wahlen war
geprägt von der Schließung des politischen Raums, dem Verschwinden von
Oppositionsanhängern,  der  Einschüchterung  von  Journalisten  und  Berichten  über  die 
weitverbreitete  Anwendung  von  Folter  durch  die  Sicherheitskräfte.  Die  Oppositionsparteien 
berichteten, dass die Sicherheitsbehörden in die Parteiaktivitäten eingriffen und führende Vertreter 
der Opposition willkürlich festnahmen und inhaftierten sowie ihre Anhänger einschüchterten und 
schlugen – angeblich, um Gewalt zu verhindern (USDOS 12.4.2022).
Führende Vertreter der Oppositionsparteien und politischen Bewegungen werden manchmal unter 
fadenscheinigen  strafrechtlichen  Anschuldigungen  verhaftet.  So  wurde  beispielsweise 
Oppositionsführer Wine während des Wahlkampfs 2020-21 mehrmals verhaftet und am Wahltag 
unter Hausarrest gestellt. Zuvor war er wegen eines Vorfalls im Jahr 2018 wegen Hochverrats
angeklagt worden. Im Juli 2022 wurden bei Nachwahlen in Soroti und anderen Teilen des Landes
über 70 Mitglieder der Oppositionsparteien verhaftet (FH 10.3.2023).
Quellen:
-AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World's Human Rights - Uganda 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070350.html, Zugriff
3.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 11. Haftbedingungen
Die Bedingungen  in den  Haftanstalten  sind  hart (USDOS 12.4.2022; vgl.  FH 24.2.2022) und 
aufgrund  starker  Überbelegung,  körperlicher  Misshandlung  von  Häftlingen  durch 
Sicherheitspersonal  und  Mitgefangene,  unzureichender  Nahrung  und  Personalausstattung  in 
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einigen Fällen lebensbedrohlich (USDOS 12.4.2022). Es befinden sich dreimal soviele Häftlinge in
den Gefängnissen, als die Kapazitäten zulassen würden. Untersuchungshäftlinge machen fast die
Hälfte der Insassen aus (FH 24.2.2022).
Die Regierung unterhält inoffizielle Hafteinrichtungen, in denen sie Verdächtige jahrelang ohne 
Anklage festhält (USDOS 12.4.2022). Die NGO Anwälte ohne Grenzen berichtet, dass Inhaftierte 
in Polizeizellen und Gefängnissen gefoltert werden, vornehmlich um an weitere Informationen zu 
gelangen. Die Gewalt geht demnach von Polizei- und Geheimdienstkräften, Gefängnispersonal 
sowie  Mithäftlingen  aus.  Obwohl  ein  Meldesystem  für  gewaltsame  Vorfälle  in  Haftanstalten 
existiert,  werden  die  Meldungen  häufig  nicht  bearbeitet  (BAMF  30.1.2023).  Örtliche 
Menschenrechtsorganisationen  berichteten,  dass  die  Gefängnisbehörde  im  Rahmen  der 
Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 Monitoring-Besuche eingestellt hatte. Das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz besuchte 14 Haftanstalten. Die Ergebnisse dieser
Besuche über  die  Behandlung  und  die  Lebensbedingungen  der  Gefangenen  wurden  den 
Behörden,  einschließlich  der  Chieftaincy  for  Military  Intelligence  (CMI),  Polizei  und 
Gefängnisbehörde, vorgelegt und vertraulich mit ihnen erörtert (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-BAMF - Bundesamt [Deutschland] (30.1.2023): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw05-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.2.2023
-FH - Freedom House (24.2.2022): Freedom in the World 2022 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068832.html, Zugriff 28.2.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 12. Todesstrafe
Die Todesstrafe wird nach wie vor verhängt. Uganda hat im Jahr 2021 Todesurteile verhängt, 
nachdem dies im Jahr 2020 nicht der Fall gewesen ist. 2021 wurden keine Exekutionen vollstreckt. 
Mindestens  135  zum  Tode  Verurteilte  befanden  sich  in  Haft  (AI  5.2022).  Zu  den  besonders 
schweren,  mit  dem  Tod  zu  ahnende  Straftaten  zählen  unter  anderem  Vergewaltigung  und 
Missbrauch an Frauen und Kindern (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-AI - Amnesty International (5.2022): Death Sentences and Executions 2021, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073393/ACT5054182022ENGLISH.pdf, Zugriff 13.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 13. Religionsfreiheit
Die  Verfassung  verbietet religiöse  Diskriminierung  und  legt  fest,  dass  es  keine  Staatsreligion 
geben darf. Sie sieht Glaubensfreiheit vor, das Recht, jede Religion auszuüben und zu fördern 
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sowie das Recht, einer religiösen Organisation anzugehören und sich an deren Praktiken zu
beteiligen, sofern dies mit der Verfassung vereinbar ist. Religiöse Gruppen sind verpflichtet, sich zu
registrieren, um einen rechtlich legalen Status zu erlangen (USDOS 2.6.2022).
Die  muslimische  Gemeinschaft  beschuldigt  die  Sicherheitsbehörden,  einige  Muslime  und 
muslimische  Geistliche,  die  der  Verbindungen  zu  Radikalismus  und  Terrorismus  verdächtigt 
wurden, außergerichtlich getötet zu haben. Muslimische Interessengruppen haben die ugandische 
Menschenrechtskommission ersucht, die Vorwürfe hinsichtlich der außergerichtlichen Tötung von 
12 muslimischen Terrorverdächtigen durch die Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Der Uganda 
Muslim Supreme Council (UMSC) und muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen forderten 
die Behörden ebenfalls auf, muslimische Verdächtige in einem fairen und zügigen Verfahren zu 
verurteilen, und wiesen darauf hin, dass das Versäumnis der Regierung, wegen Mordes oder
terroristischer Anschuldigungen verhaftete Muslime zu verurteilen, den Eindruck erweckt, sie sei
voreingenommen und diskriminiere die muslimische Gemeinschaft (USDOS 2.6.2022).
Demografisch betrachtet, sind etwa 45,1 % der Bevölkerung Protestanten (Anglikaner 32,0 %, 
Pfingstler/Wiedergeborene/Evangelikale 11,1 %, Siebenten-Tags-Adventisten 1,7 %, Baptisten 3 
%), 39,3 % sind römisch-katholisch, 13,7 % muslimisch (CIA 21.2.2023).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 14. Minderheiten
Zu den ethnischen Gruppen im Land zählen mitunter Baganda 16,5 %, Banyankole 9,6 %, Basoga 
8,8 %, Bakiga 7,1 %, Iteso 7 %, Langi 6,3 %, Bagisu 4,9 %, Acholi 4,4 %, Lugbara 3,3 % und 
andere 32,1 % (CIA 21.2.2023). 
Das Gesetz verbietet Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, 
Religion, Herkunft, sozialer oder wirtschaftlicher Stellung, politischer Meinung und Behinderung, 
aber die Regierung setzt das Gesetz nicht wirksam durch (USDOS 12.4.2022). 
Vielen der ethnischen Gruppen mangelt es an ausreichender Vertretung (FH 10.3.2023). Einige 
indigene Minderheiten beschuldigen die Regierung weiterhin der Marginalisierung, die sie von der 
Beteiligung an Entscheidungen, die ihren Lebensunterhalt betreffen, ausschließt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten, dass die Regierung sich weiterhin weigert, das
Volk der Batwa zu entschädigen, das sie aus den von ihr als Waldreservate ausgewiesenen 
Gebieten vertrieben hatte (USDOS 12.4.2022). Gruppen wie Alur, Ik, Bagungu, Bakonzo, Kakwa, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 26
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Batwa und Karamojong sind unverhältnismäßig stark von gewaltsamen Konflikten betroffen, haben
weniger Zugang zu Bildung und erhalten nur unzureichend Gesundheitsversorgung. Die
regierende NRM unterdrückt das Aufkommen freier politischer Teilhabe und das Eintreten für die 
Interessen verschiedener ethnischer Gruppen, einschließlich derjenigen, die mit subnationalen 
Königreichen und kleineren indigenen Gruppen verbunden sind (FH 10.3.2023).
Laut Medienberichten,  kam  es  zwischen  dem  2.  und  5.6.2021  im  nördlichen  Dorf  Apaa  zu 
gewaltsamen  Zusammenstößen  zwischen  Unbekannten  und  Einwohnern,  bei  denen  sechs 
Menschen starben, drei schwer verletzt wurden und mehr als 200 Häuser brannten. Das Gebiet 
wird von einem jahrzehntelangen Streit zwischen der Regierung und den Gemeinden geplagt, in 
dessen  Verlauf  die  Behörden  die  Bewohner  von  Apaa  gewaltsam  vertrieben  hatten,  weil  sie 
behaupteten, das Gebiet gehöre zu den Wild- und Waldschutzgebieten. Sicherheitsbeamte haben
bei den Vertreibungen Häuser angezündet, Menschen geschlagen und Eigentum geplündert. Die
Behörden  haben  den  Zugang  zu  Apaa  für  Außenstehende  drei  Jahre  lang  blockiert,  ein 
Gesundheitszentrum und einen Markt in dem Gebiet geschlossen und die Bewohner von der 
Teilnahme  an  den  allgemeinen  Wahlen  2021  ausgeschlossen  (HRW  12.1.2023;  vgl.  USDOS 
12.4.2022).  Am  13.8.2021  gab  Präsident  Museveni  bekannt,  dass  er  eine 
Untersuchungskommission zur Untersuchung des Landkonflikts eingesetzt habe, die jedoch bis 
zum Jahresende 2021 keine Ergebnisse vorlegen konnte (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-CIA - Central Intelligence Agency (21.2.2023): The World Factbook - Uganda, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uganda/#military-and-security, Zugriff 
2.3.2023
-FH - Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088502.html, Zugriff 13.3.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Uganda, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085508.html, Zugriff 3.3.2023
-USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices - Uganda, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071218.html, Zugriff 28.2.2023
 15. Relevante Bevölkerungsgruppen
15.1. Frauen
Das Gesetz gibt Frauen den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte wie Männern, aber die 
Regierung setzt dies nicht wirksam durch. Menschenrechtsaktivisten berichten über zahlreiche
Fälle von Diskriminierung von Frauen, unter anderem in den Bereichen Scheidung, Beschäftigung,
Bildung  und  Besitz  oder  Verwaltung  von  Unternehmen  und  Eigentum.  Traditionelles  Recht 
diskriminiert Frauen bei Adoption, Heirat, Scheidung und Erbschaft. Nach dem Gewohnheitsrecht 
in  vielen  Gebieten  können  verwitwete  Frauen  keinen  Grund  besitzen  oder  erben  oder  das 
Sorgerecht für ihre Kinder behalten. In vielen Gebieten verlangt das traditionelle Scheidungsrecht 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 26
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