usam-lib-2023-10-23-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 27

Länderspezifische Anmerkungen: keine. Hinweis: COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942 3467b48e9ecf6 . .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 27

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. COVID-19..................................................................................................................................6 3. Politische Lage..........................................................................................................................6 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 5. Rechtsschutz / Justizwesen......................................................................................................8 6. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................9 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10 8. Korruption................................................................................................................................10 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................11 10. Wehrdienst und Rekrutierungen..............................................................................................11 11. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................12 12. Meinungs- und Pressefreiheit.................................................................................................13 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................14 14. Haftbedingungen.....................................................................................................................14 15. Todesstrafe..............................................................................................................................15 16. Religionsfreiheit.......................................................................................................................16 17. Minderheiten...........................................................................................................................16 18. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................18 18.1. Frauen................................................................................................................................18 18.2. Kinder.................................................................................................................................20 18.3. Sexuelle Minderheiten........................................................................................................20 19. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................23 20. IDPs und Flüchtlinge...............................................................................................................23 21. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................24 21.1. Sozialbeihilfen....................................................................................................................25 22. Medizinische Versorgung........................................................................................................26 23. Rückkehr.................................................................................................................................26 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 27

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 27

2. COVID-19 Seit 12. Mai 2023 wurde die Impfpflicht für internationale Flugreisende bei Einreise in die USA aufgehoben. Gleiches gilt für Einreisende auf dem Land- und Seeweg. Es ist für die Einreise in die USA kein COVID Impfnachweis mehr erforderlich ist. Auch ein COVID-Testzeugnis wird nicht verlangt (BMEIA 2.10.2023; vgl. WKO 16.6.2023). Im September erklärte Präsident Biden die Covid-19-Pandemie für "beendet" (HRW 12.1.2023). Quellen: -BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (2.10.2023): Reise und Services, Vereinigte Staaten, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/vereinigte-staaten, Zugriff 2.10.2023 -HRW – Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 – United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085513.html, Zugriff 15.9.2023 -WKO – Wirtschaftskammer Österreich (16.6.2023): USA Wirtschaftslage, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-amerikanische-wirtschaft.html, Zugriff 13.10.2023 3. Politische Lage Die USA sind eine Präsidialrepublik, in der die Inhaberin bzw. der Inhaber der Präsidentschaft sowohl die Position der Staats- als auch der Regierungsführung innehat (Kooperation international, ohne Datum; vgl. FH 2023). Das Staatsoberhaupt wird für bis zu zwei vierjährige Amtszeiten gewählt. Die Präsidentschaftswahlen werden von einem Wahlmännerkollegium (Electoral College) entschieden, wobei die Wahlmänner für jeden Staat auf der Grundlage der Größe seiner Kongressvertretung zugeteilt werden (FH 2023). Bei den Wahlen 2020 erhielt Biden, der Kandidat der Demokratischen Partei, 306 Stimmen im Wahlmännerkollegium, während Trump, der republikanische Amtsinhaber, 232 Stimmen erhielt. Biden besiegte Trump mit mehr als sieben Millionen Stimmen oder etwa 4,4 Prozentpunkten in der landesweiten Volksabstimmung. Die Wahlbeteiligung war so hoch wie seit mehr als einem Jahrhundert nicht mehr: Etwa zwei Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung gaben ihre Stimme ab (FH 2023). Unter den Republikanern bildete sich in den Wochen nach der Wahl eine Kluft zwischen den mit der Durchführung der Wahl befassten Staatsbeamten, die im Allgemeinen die Fairness des Verfahrens und die Genauigkeit der Ergebnisse verteidigten, und vielen Kongressmitgliedern, die Trumps Behauptungen Glauben schenkten und Bidens Sieg anzweifelten. Bidens Amtseinführung verlief am 20. Januar ohne Zwischenfälle (FH 2023). Grundlegende Prinzipien sind Gewaltenteilung und Gewaltenbalance ("Checks and Balances"). Die legislative Gewalt wird auf Bundesebene vom Kongress ausgeübt, der sich aus den zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus zusammensetzt. Jeder Bundesstaat entsendet zwei für sechs Jahre gewählte Senator:innen. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senator:innen neu gewählt. Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden alle zwei Jahre neu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 27

gewählt. Jeder Bundesstaat ist nach dem Anteil an der Gesamtbevölkerung im Repräsentantenhaus vertreten, die 435 Abgeordneten repräsentieren jeweils den Wahlbezirk, in dem sie gewählt wurden (Kooperation International, ohne Datum; vgl. FH 2023). Die Wahlen zum Zweikammernsystem des Kongresses sind in der Regel frei und Kompetitiv (FH 2023). Für die Verabschiedung eines Gesetzes ist die Zustimmung beider Häuser erforderlich. Gegen verabschiedete Gesetze hat der Präsident ein Veto-Recht, das nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit beider Häuser überstimmt werden kann. Die Präsidentin bzw. der Präsident bedarf der Zustimmung des Senats zur Ratifizierung außenpolitischer Verträge (Zwei-Drittel-Mehrheit) und zur Ernennung der obersten Bundesbeamten und hoher Richter. An der Spitze der Exekutiven steht die Präsidentin bzw. der Präsident, die oder der alle vier Jahre vom Volk über ein Kollegium von Wahlfrauen und - männern ("electoral college") mit einfacher Mehrheit gewählt wird. Amtsinhaber:innen können nur einmal wiedergewählt werden. Die Präsidentin bzw. der Präsident hat nach der Verfassung die Aufgabe, Sorge zu tragen, dass die Gesetze ausgeführt werden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind die Präsidentin bzw. der Präsident Vorgesetzte der gesamten Exekutive der Bundesregierung mit ihrem Verwaltungsapparat und haben die Oberbefehlsgewalt über die Streitkräfte (Kooperation International, ohne Datum). Der Kongress besteht aus zwei Kammern: dem Senat mit 100 Sitzen sowie dem Repräsentantenhaus mit 435 Sitzen. Die Verfassung der Vereinigten Staaten gibt die Struktur der Bundesregierung vor und spezifiziert ihre Befugnisse und Aufgaben. Alle weiteren Regierungstätigkeiten liegen im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesstaaten, die ihre eigenen Verfassungen und Gesetze haben.Die USA bestehen aus 50 Bundesstaaten und dem District of Columbia als Sitz der Bundesregierung (Kooperation international, ohne Datum). Quellen: -FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023 -Kooperation international (ohne Datum): Allgemeine Landesinformationen: USA, https://www.kooperation-international.de/laender/amerika/usa/allgemeine-landesinformationen, Zugriff 15.9.2023 4. Sicherheitslage Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt vereinzelt Todesopfer und Verletzte gefordert. Bei politischer Unzufriedenheit oder auch nach Polizeieinsätzen, die als unverhältnismäßig empfunden werden, kann es zu lokalen Protesten und gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen (EDA 2.10.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 27

Waffengewalt war im ganzen Land nach wie vor weit verbreitet (AI 28.3.2023; vgl. EDA 2.10.2023, AA 2.10.2023). Sowohl die Mordrate in den USA - laut FBI-Daten 6,9 pro 100.000 Einwohner im Jahr 2021 - als auch die Gesamtkriminalitätsrate sind seit den 1990er Jahren deutlich zurückgegangen. Dennoch sind die Zahlen im Vergleich zu anderen wohlhabenden Demokratien hoch (FH 2023). Nach dem gewaltsamen Aufstand vor dem US-Kapitol am 6. Januar 2021 haben Netzwerke von weißen Rassisten und Rechtsextremisten ihre Präsenz im Internet ausgebaut und erweitert. Marginalisierte Gemeinschaften fürchten um ihre Sicherheit, da die Zahl der gemeldeten Hassverbrechen in der ersten Jahreshälfte 2022 weiter gestiegen ist, darunter auch Schießereien, die durch die Ideologie der weißen Vorherrschaft motiviert sind (HRW 12.1.2023). Quellen: -AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.10.2023): USA/Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise, Sicherheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/ 201382, Zugriff 2.10.2023 - AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; USA 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089665.html, Zugriff 15.9.2023 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.10.2023): Reisehinweise für die Vereinigten Staaten von Amerika, Aktuelles, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/vereinigte-staaten/ reisehinweise-fuerdievereinigtenstaaten.html, Zugriff 2.10.2023 -FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023 -HRW – Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 – United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085513.html, Zugriff 15.9.2023 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Rechtsprechung wird von den Gerichten der Einzelstaaten und den Bundesgerichten ausgeübt. Die letzte Instanz liegt beim Obersten Bundesgericht (Supreme Court), bestehend aus neun Richter:innen, die mit Zustimmung des Senats von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden (Kooperation international, ohne Datum). Die Vereinigten Staaten verfügen über ein traditionell unabhängiges Strafverfolgungssystem. Die Gerichte stellen ihre Autonomie regelmäßig unter Beweis, indem sie Maßnahmen der Exekutive und der Legislative blockieren oder einschränken. Das Muster der Richter:innenernennungen in den letzten Jahren hat jedoch die bestehenden Bedenken hinsichtlich einer parteipolitischen Verzerrung des Ernennungs- und Bestätigungsverfahrens verstärkt. In vielen Bundesstaaten werden Richter oder Richterinnen entweder durch parteipolitische oder nicht parteipolitische Wahlen gewählt, und die Zunahme von Wahlkampfspenden und die Beteiligung von Parteien an solchen Wahlen in den letzten zwei Jahrzehnten hat die Gefahr von Voreingenommenheit und Günstlingswirtschaft an staatlichen Gerichten erhöht. Darüber hinaus haben Beamte der Exekutive .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 27

und Legislative in einer wachsenden Zahl von Staaten in den letzten Jahren versucht, mehr Kontrolle über die staatlichen Gerichte auszuüben (FH 2023). Trumps Bemühungen, seine Niederlage gegen Biden im Jahr 2020 und Anfang 2021 rückgängig zu machen, setzten das politische System und das Wahlsystem ernsthaft unter Druck, untergruben die langjährige Tradition des Respekts vor offiziellen Ergebnissen und zeigten potenzielle strukturelle Schwächen auf, die von künftigen Kandidaten ausgenutzt werden könnten. Im Oktober 2022 verabschiedete das Justizministerium formell Vorschriften, die es Bundesbehörden - mit engen Ausnahmen - untersagen, die Unterlagen von Journalisten und Journalistinnen zu beschlagnahmen oder ihre Aussagen zu verlangen, um vertrauliche Quellen im Rahmen von Ermittlungen gegen undichte Stellen zu identifizieren (FH 2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023 -Kooperation international (ohne Datum): Allgemeine Landesinformationen: USA, Politisches System, https://www.kooperation-international.de/laender/amerika/usa/allgemeine- landesinformationen, Zugriff 15.9.2023 6. Sicherheitsbehörden Zum Personal der US-Strafverfolgungsbehörden gehören die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Bundesbehörden wie dem Heimatschutzministerium und dem Justizministerium, der 50 Bundesstaaten, spezieller Gerichtsbarkeiten, lokaler Sheriff-Büros sowie der Polizeibehörden von Gemeinden, Landkreisen, Regionen (CIA 13.9.2023). Die Polizei tötete 2022 durch Schusswaffeneinsatz mindestens 1.093 Menschen (AI 28.3.2023). Der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung äußerte sich bei seiner Überprüfung der USA besorgt über die Anwendung von übermäßiger bzw. tödlicher Polizeigewalt gegen ethnische Minderheiten und die anhaltende Straffreiheit für Verstöße der Polizei. Der Ausschuss empfahl, die auf Bundesebene und in den Bundesstaaten geltenden Gesetze zur Gewaltanwendung durch die Polizei zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie dem Völkerrecht und internationalen Standards entsprechen. Um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, schlug der Ausschuss vor, unabhängige Kontrollinstanzen zu schaffen bzw. vorhandene auszubauen (AI 28.3.2023). Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten bestehen aus: US Army (USA), US Navy (USN; einschließlich US Marine Corps oder USMC), US Air Force (USAF), US Space Force (USSF); US Coast Guard (USCG); National Guard (Army National Guard und Air National Guard) (CIA 13.9.2023). In den USA gibt es bundesstaatliche Verteidigungskräfte (State Defense Forces, SDF), d. h. Militäreinheiten, die unter der alleinigen Autorität der Regierungen der Bundesstaaten operieren; .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 27

die SDF sind durch einzelstaatliche und bundesstaatliche Gesetze autorisiert und stehen unter dem Kommando des Gouverneurs des jeweiligen Bundesstaates (CIA 13.9.2023). Quellen: - AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; USA 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089665.html, Zugriff 15.9.2023 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (13.9.2023): The World Factbook, United States, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/united-states/#military-and- security, Zugriff 15.9.2023 -HRW – Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 – United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085513.html, Zugriff 15.9.2023 7. Folter und unmenschliche Behandlung Der fünfte Zusatzartikel zur US-amerikanischen Verfassung, als Teil der sogenannten „Bill of Rights“ die 1791 in Kraft traten, verbietet die Anwendung von Folter zur Erlangung von Beweisen (U.S. Diplomatic Mission to Germany, ohne Datum). Mehr als ein Jahrzehnt nach dem geheimen Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA, das von 2001 bis 2009 autorisiert war, war immer noch niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen und systematischen Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie Verschwindenlassen, zur Rechenschaft gezogen worden. Der Bericht des Geheimdienstausschusses des Senats über die CIA-Folter blieb auch mehrere Jahre nach dem Abschluss der begrenzten Ermittlungen zu diesen Straftaten, die ohne Anklageerhebung endeten, weiter unter Verschluss (AI 28.3.2023). Polizeibeamte werden nur selten für Gewalt gegen Demonstranten bestraft. In vielen Fällen hindert der seit langem geltende strenge Arbeitsschutz die Stadtverwaltungen und Polizeidienststellen daran, gegen mutmaßlich misshandelnde Beamte erhebliche Verwaltungsstrafen zu verhängen. Dennoch wurden in den letzten Jahren einige Beamte zu hohen Haftstrafen verurteilt, unter anderem für den Mord an George Floyd im Jahr 2020 (FH 2023). Quellen: - AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; USA 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089665.html, Zugriff 15.9.2023 - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023 - U.S. Diplomatic Mission to Germany (ohne Datum): Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, https://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf, Zugriff 25.10.2023 8. Korruption Die Vereinigten Staaten verfügen über starke strukturelle Schutzmechanismen gegen Korruption im öffentlichen Dienst, darunter ein traditionell unabhängiges Strafverfolgungssystem, eine freie und starke Presse und ein aktiver zivilgesellschaftlicher Sektor. Eine Vielzahl von Vorschriften und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 27

Aufsichtsinstitutionen innerhalb der Regierung sollen Interessenkonflikte eindämmen und andere Situationen verhindern, die zu Fehlverhalten führen könnten. Die Vorschriften über den Einfluss von Geld in der US-Politik werden jedoch seit langem als unzureichende Barriere gegen Korruption kritisiert (FH 2023). Die Biden-Administration hat Durchführungsverordnungen erlassen, die die Ethikregeln innerhalb der Exekutive verschärften, und Überwachungsgruppen bezeichneten ihre Bemühungen zur Begrenzung der Interessenkonflikte von Kabinettsmitgliedern als wirksam (FH 2023). Der Corruption Perceptions Index 2022 von Transparency International listet die Vereinigten Staaten auf Platz 24 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023 -TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2022, United States of America, https://www.transparency.org/en/cpi/2022, Zugriff 18.9.2023 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Die Gesetze und Praktiken in den USA lassen NRO und Aktivisten und Aktivistinnen große Freiheit bei der Verfolgung ihrer zivilgesellschaftlichen oder politischen Ziele, einschließlich solcher, die sich direkt gegen die Regierungspolitik richten. Organisationen, die sich für den Schutz der bürgerlichen Freiheiten, die Rechte von Einwanderern, die Gleichstellung von Frauen und Minderheiten und die Redefreiheit einsetzen, wurden während der Trump-Administration aktiver und blieben es auch 2022, indem sie Kampagnen starteten und Klagen einreichten, um Regierungsmaßnahmen zu blockieren, die sie für schädlich hielten. In den letzten Jahren wurde auch eine Reihe von privat unterstützten NRO-Projekten ins Leben gerufen, um Mängel im Wahl- und Strafrechtssystem zu beheben (FH 2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - United States, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023 10. Wehrdienst und Rekrutierungen 18 Jahre (17 Jahre mit Zustimmung der Eltern) für den freiwilligen Dienst für Männer und Frauen; keine Wehrpflicht (derzeit inaktiv, aber Männer im Alter von 18-25 Jahren müssen sich beim Selective Service melden, falls die Wehrpflicht wieder eingeführt wird); Höchstalter für die Einberufung 34 Jahre (Heer), 39 Jahre (Luftwaffe), 39 Jahre (Marine), 28 Jahre (Marineinfanterie), 31 Jahre (Küstenwache); 8-jährige Dienstverpflichtung, davon 2-5 Jahre aktiver Dienst (Heer), 2 Jahre aktiver Dienst (Marine), 4 Jahre aktiver Dienst (Luftwaffe, Marineinfanterie, Küstenwache); alle militärischen Berufe und Positionen für Frauen zugänglich (2023) (CIA 13.9.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 27
