usam-lib-2023-10-23-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß 
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren  (Parteiengehör,
Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch  Verwendung  im  Bescheid 
öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder 
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für 
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der 
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen:
keine.
Hinweis:
COVID-19: 
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. 
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: 
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6 .
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5
 2. COVID-19..................................................................................................................................6
 3. Politische Lage..........................................................................................................................6
 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7
 5. Rechtsschutz / Justizwesen......................................................................................................8
 6. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................9
 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10
 8. Korruption................................................................................................................................10
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.....................................................................................11
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen..............................................................................................11
 11. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................12
 12. Meinungs- und Pressefreiheit.................................................................................................13
 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................14
 14. Haftbedingungen.....................................................................................................................14
 15. Todesstrafe..............................................................................................................................15
 16. Religionsfreiheit.......................................................................................................................16
 17. Minderheiten...........................................................................................................................16
 18. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................18
18.1. Frauen................................................................................................................................18
18.2. Kinder.................................................................................................................................20
18.3. Sexuelle Minderheiten........................................................................................................20
 19. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................23
 20. IDPs und Flüchtlinge...............................................................................................................23
 21. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................24
21.1. Sozialbeihilfen....................................................................................................................25
 22. Medizinische Versorgung........................................................................................................26
 23. Rückkehr.................................................................................................................................26
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Seit 12. Mai 2023 wurde die Impfpflicht für internationale Flugreisende bei Einreise in die USA 
aufgehoben. Gleiches gilt für Einreisende auf dem Land- und Seeweg. Es ist für die Einreise in die 
USA  kein COVID Impfnachweis mehr erforderlich ist. Auch ein COVID-Testzeugnis wird nicht 
verlangt (BMEIA 2.10.2023; vgl. WKO 16.6.2023).
Im September erklärte Präsident Biden die Covid-19-Pandemie für "beendet" (HRW 12.1.2023).
Quellen:
-BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (2.10.2023): Reise 
und  Services,  Vereinigte  Staaten,  Aktuelle  Hinweise, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/vereinigte-staaten, Zugriff 2.10.2023
-HRW  –  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  –  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085513.html, Zugriff 15.9.2023
-WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (16.6.2023):  USA  Wirtschaftslage, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-amerikanische-wirtschaft.html, Zugriff 13.10.2023
 3. Politische Lage
Die USA sind eine Präsidialrepublik, in der die Inhaberin bzw. der Inhaber der Präsidentschaft 
sowohl die Position der Staats- als auch der Regierungsführung innehat (Kooperation international, 
ohne Datum; vgl. FH 2023). Das Staatsoberhaupt wird für bis zu zwei vierjährige Amtszeiten 
gewählt. Die Präsidentschaftswahlen werden von einem Wahlmännerkollegium (Electoral College) 
entschieden,  wobei  die  Wahlmänner  für  jeden  Staat  auf  der  Grundlage  der  Größe  seiner 
Kongressvertretung zugeteilt werden (FH 2023). 
Bei den Wahlen 2020 erhielt Biden, der Kandidat der Demokratischen Partei, 306 Stimmen im 
Wahlmännerkollegium, während Trump, der republikanische Amtsinhaber, 232 Stimmen erhielt. 
Biden besiegte Trump mit mehr als sieben Millionen Stimmen oder etwa 4,4 Prozentpunkten in der 
landesweiten Volksabstimmung. Die Wahlbeteiligung war so hoch wie seit mehr als einem
Jahrhundert nicht mehr: Etwa zwei Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung gaben ihre Stimme ab 
(FH 2023).
Unter den Republikanern bildete sich in den Wochen nach der Wahl eine Kluft zwischen den mit 
der  Durchführung  der  Wahl  befassten  Staatsbeamten,  die  im  Allgemeinen  die  Fairness  des 
Verfahrens und die Genauigkeit der Ergebnisse verteidigten, und vielen Kongressmitgliedern, die 
Trumps Behauptungen Glauben schenkten und Bidens Sieg anzweifelten. Bidens Amtseinführung 
verlief am 20. Januar ohne Zwischenfälle (FH 2023).
Grundlegende Prinzipien sind Gewaltenteilung und Gewaltenbalance ("Checks and Balances"). 
Die legislative Gewalt wird auf Bundesebene vom Kongress ausgeübt, der sich aus den zwei 
Kammern,  dem  Senat  und  dem  Repräsentantenhaus  zusammensetzt.  Jeder  Bundesstaat 
entsendet  zwei  für  sechs  Jahre  gewählte  Senator:innen.  Alle  zwei  Jahre  wird  ein  Drittel  der 
Senator:innen neu gewählt. Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden alle zwei Jahre neu 
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gewählt. Jeder Bundesstaat ist nach dem Anteil an der Gesamtbevölkerung im
Repräsentantenhaus vertreten, die 435 Abgeordneten repräsentieren jeweils den Wahlbezirk, in 
dem sie gewählt wurden (Kooperation International, ohne Datum; vgl. FH 2023). Die Wahlen zum 
Zweikammernsystem des Kongresses sind in der Regel frei und Kompetitiv (FH 2023).
Für die Verabschiedung eines Gesetzes ist die Zustimmung beider Häuser erforderlich. Gegen 
verabschiedete Gesetze hat der Präsident ein Veto-Recht, das nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit beider 
Häuser überstimmt werden kann.  Die Präsidentin bzw. der Präsident bedarf der Zustimmung des 
Senats zur Ratifizierung außenpolitischer Verträge (Zwei-Drittel-Mehrheit) und zur Ernennung der 
obersten Bundesbeamten und hoher Richter. An der Spitze der Exekutiven steht die Präsidentin 
bzw. der Präsident, die oder der alle vier Jahre vom Volk über ein Kollegium von Wahlfrauen und -
männern ("electoral college") mit einfacher Mehrheit gewählt wird. Amtsinhaber:innen können nur 
einmal wiedergewählt werden. Die Präsidentin bzw. der Präsident hat nach der Verfassung die 
Aufgabe, Sorge zu tragen, dass die Gesetze ausgeführt werden. Um dieser Aufgabe gerecht zu 
werden,  sind  die  Präsidentin  bzw.  der  Präsident  Vorgesetzte  der  gesamten  Exekutive  der 
Bundesregierung  mit  ihrem  Verwaltungsapparat  und  haben  die Oberbefehlsgewalt  über  die 
Streitkräfte (Kooperation International, ohne Datum). 
Der  Kongress  besteht  aus  zwei  Kammern:  dem  Senat  mit  100  Sitzen  sowie  dem 
Repräsentantenhaus mit 435 Sitzen. Die Verfassung der Vereinigten Staaten gibt die Struktur der 
Bundesregierung  vor  und  spezifiziert  ihre  Befugnisse  und  Aufgaben.  Alle  weiteren 
Regierungstätigkeiten  liegen  im  Verantwortungsbereich  der  einzelnen  Bundesstaaten,  die  ihre 
eigenen Verfassungen und Gesetze haben.Die USA bestehen aus 50 Bundesstaaten und dem
District of Columbia als Sitz der Bundesregierung (Kooperation international, ohne Datum).
Quellen:
-FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023
-Kooperation international (ohne Datum): Allgemeine Landesinformationen: USA,
https://www.kooperation-international.de/laender/amerika/usa/allgemeine-landesinformationen, 
Zugriff 15.9.2023
 4. Sicherheitslage
Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da 
Ausschreitungen möglich sind. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt vereinzelt 
Todesopfer  und  Verletzte  gefordert.  Bei  politischer  Unzufriedenheit  oder  auch  nach 
Polizeieinsätzen, die als unverhältnismäßig empfunden werden, kann es zu lokalen Protesten und 
gewaltsamen  Zusammenstößen  mit  den  Sicherheitskräften  kommen.  Die  Behörden  können 
kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen 
(EDA 2.10.2023).
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Waffengewalt war im ganzen Land nach wie vor weit verbreitet (AI 28.3.2023; vgl. EDA 2.10.2023,
AA 2.10.2023).
Sowohl die Mordrate in den USA - laut FBI-Daten 6,9 pro 100.000 Einwohner im Jahr 2021 - als 
auch die Gesamtkriminalitätsrate sind seit den 1990er Jahren deutlich zurückgegangen. Dennoch 
sind die Zahlen im Vergleich zu anderen wohlhabenden Demokratien hoch (FH 2023).
Nach dem gewaltsamen Aufstand vor dem US-Kapitol am 6. Januar 2021 haben Netzwerke von 
weißen  Rassisten  und  Rechtsextremisten  ihre  Präsenz  im  Internet  ausgebaut  und  erweitert. 
Marginalisierte  Gemeinschaften  fürchten  um  ihre  Sicherheit,  da  die  Zahl  der  gemeldeten 
Hassverbrechen in der ersten Jahreshälfte 2022 weiter gestiegen ist, darunter auch Schießereien, 
die durch die Ideologie der weißen Vorherrschaft motiviert sind (HRW 12.1.2023).
Quellen:
-AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (2.10.2023):  USA/Vereinigte  Staaten:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Sicherheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/
201382, Zugriff 2.10.2023
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; USA 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2089665.html, Zugriff 
15.9.2023
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.10.2023): 
Reisehinweise  für  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Aktuelles, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/vereinigte-staaten/
reisehinweise-fuerdievereinigtenstaaten.html, Zugriff 2.10.2023
-FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023
-HRW  –  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  –  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085513.html, Zugriff 15.9.2023
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die  Rechtsprechung  wird  von  den  Gerichten  der  Einzelstaaten  und  den  Bundesgerichten 
ausgeübt. Die letzte Instanz liegt beim Obersten Bundesgericht (Supreme Court), bestehend aus
neun Richter:innen, die mit Zustimmung des Senats von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten auf 
Lebenszeit ernannt werden (Kooperation international, ohne Datum).
Die Vereinigten Staaten verfügen über ein traditionell unabhängiges Strafverfolgungssystem. Die 
Gerichte stellen ihre Autonomie regelmäßig unter Beweis, indem sie Maßnahmen der Exekutive 
und der Legislative blockieren oder einschränken. Das Muster der Richter:innenernennungen in 
den  letzten  Jahren  hat  jedoch  die  bestehenden  Bedenken  hinsichtlich  einer  parteipolitischen 
Verzerrung  des  Ernennungs-  und  Bestätigungsverfahrens  verstärkt.  In  vielen  Bundesstaaten 
werden  Richter  oder  Richterinnen  entweder  durch  parteipolitische  oder  nicht  parteipolitische 
Wahlen gewählt, und die Zunahme von Wahlkampfspenden und die Beteiligung von Parteien an 
solchen Wahlen in den letzten zwei Jahrzehnten hat die Gefahr von Voreingenommenheit und 
Günstlingswirtschaft an staatlichen Gerichten erhöht. Darüber hinaus haben Beamte der Exekutive 
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und Legislative in einer wachsenden Zahl von Staaten in den letzten Jahren versucht, mehr
Kontrolle über die staatlichen Gerichte auszuüben (FH 2023).
Trumps Bemühungen, seine Niederlage gegen Biden im Jahr 2020 und Anfang 2021 rückgängig 
zu machen, setzten das politische System und das Wahlsystem ernsthaft unter Druck, untergruben 
die  langjährige  Tradition  des  Respekts  vor  offiziellen  Ergebnissen  und  zeigten  potenzielle 
strukturelle Schwächen auf, die von künftigen Kandidaten ausgenutzt werden könnten. Im Oktober 
2022 verabschiedete das Justizministerium formell Vorschriften, die es Bundesbehörden - mit 
engen  Ausnahmen  -  untersagen,  die  Unterlagen  von  Journalisten  und  Journalistinnen  zu 
beschlagnahmen oder ihre Aussagen zu verlangen, um vertrauliche Quellen im Rahmen von 
Ermittlungen gegen undichte Stellen zu identifizieren (FH 2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023
-Kooperation international (ohne Datum): Allgemeine Landesinformationen: USA, Politisches 
System,  https://www.kooperation-international.de/laender/amerika/usa/allgemeine-
landesinformationen, Zugriff 15.9.2023
 6. Sicherheitsbehörden
Zum Personal der US-Strafverfolgungsbehörden gehören die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von 
Bundesbehörden  wie  dem  Heimatschutzministerium  und  dem  Justizministerium,  der  50 
Bundesstaaten, spezieller Gerichtsbarkeiten, lokaler Sheriff-Büros sowie der Polizeibehörden von 
Gemeinden, Landkreisen, Regionen (CIA 13.9.2023).
Die Polizei tötete 2022 durch Schusswaffeneinsatz mindestens 1.093 Menschen (AI 28.3.2023).
Der  UN-Ausschuss  zur  Beseitigung  rassistischer  Diskriminierung  äußerte  sich  bei  seiner 
Überprüfung der USA besorgt über die Anwendung von übermäßiger bzw. tödlicher Polizeigewalt 
gegen  ethnische  Minderheiten  und  die  anhaltende  Straffreiheit  für  Verstöße  der  Polizei.  Der 
Ausschuss empfahl, die auf Bundesebene und in den Bundesstaaten geltenden Gesetze zur 
Gewaltanwendung durch die Polizei zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie dem Völkerrecht 
und internationalen Standards entsprechen. Um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, schlug der 
Ausschuss vor, unabhängige Kontrollinstanzen zu schaffen bzw. vorhandene auszubauen (AI
28.3.2023).
Die  Streitkräfte  der  Vereinigten  Staaten  bestehen  aus:  US  Army  (USA),  US  Navy  (USN; 
einschließlich US Marine Corps oder USMC), US Air Force (USAF), US Space Force (USSF); US 
Coast  Guard  (USCG);  National  Guard  (Army  National  Guard  und  Air  National  Guard)  (CIA 
13.9.2023).
In den USA gibt es bundesstaatliche Verteidigungskräfte (State Defense Forces, SDF), d. h. 
Militäreinheiten, die unter der alleinigen Autorität der Regierungen der Bundesstaaten operieren; 
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die SDF sind durch einzelstaatliche und bundesstaatliche Gesetze autorisiert und stehen unter
dem Kommando des Gouverneurs des jeweiligen Bundesstaates (CIA 13.9.2023).
Quellen:
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; USA 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2089665.html, Zugriff 
15.9.2023
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (13.9.2023): The World Factbook, United States, 
Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/united-states/#military-and-
security, Zugriff 15.9.2023
-HRW  –  Human  Rights  Watch  (12.1.2023):  World  Report  2023  –  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2085513.html, Zugriff 15.9.2023
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Der  fünfte  Zusatzartikel  zur  US-amerikanischen  Verfassung,  als  Teil  der  sogenannten  „Bill  of 
Rights“ die 1791 in Kraft traten, verbietet die Anwendung von Folter zur Erlangung von Beweisen 
(U.S. Diplomatic Mission to Germany, ohne Datum).
Mehr als ein Jahrzehnt nach dem geheimen Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA, das von 
2001 bis 2009 autorisiert war, war immer noch niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen und 
systematischen Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie 
Verschwindenlassen,  zur  Rechenschaft  gezogen  worden.  Der  Bericht  des 
Geheimdienstausschusses des Senats über die CIA-Folter blieb auch mehrere Jahre nach dem 
Abschluss der begrenzten Ermittlungen zu diesen Straftaten, die ohne Anklageerhebung endeten, 
weiter unter Verschluss (AI 28.3.2023).
Polizeibeamte werden nur selten für Gewalt gegen Demonstranten bestraft. In vielen Fällen hindert 
der seit langem geltende strenge Arbeitsschutz die Stadtverwaltungen und Polizeidienststellen 
daran, gegen mutmaßlich misshandelnde Beamte erhebliche Verwaltungsstrafen zu verhängen. 
Dennoch  wurden  in  den  letzten  Jahren  einige  Beamte  zu  hohen  Haftstrafen  verurteilt,  unter 
anderem für den Mord an George Floyd im Jahr 2020 (FH 2023).
Quellen:
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; USA 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2089665.html, Zugriff 
15.9.2023
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023
- U.S. Diplomatic Mission to Germany (ohne Datum): Verfassung der Vereinigten Staaten von 
Amerika, https://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf, Zugriff 25.10.2023
 8. Korruption
Die Vereinigten Staaten verfügen über starke strukturelle Schutzmechanismen gegen Korruption 
im öffentlichen Dienst, darunter ein traditionell unabhängiges Strafverfolgungssystem, eine freie 
und starke Presse und ein aktiver zivilgesellschaftlicher Sektor. Eine Vielzahl von Vorschriften und 
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Aufsichtsinstitutionen innerhalb der Regierung sollen Interessenkonflikte eindämmen und andere
Situationen verhindern, die zu Fehlverhalten führen könnten. Die Vorschriften über den Einfluss 
von Geld in der US-Politik werden jedoch seit langem als unzureichende Barriere gegen Korruption 
kritisiert (FH 2023).
Die Biden-Administration hat Durchführungsverordnungen erlassen, die die Ethikregeln innerhalb 
der  Exekutive  verschärften,  und  Überwachungsgruppen  bezeichneten  ihre  Bemühungen  zur 
Begrenzung der Interessenkonflikte von Kabinettsmitgliedern als wirksam (FH 2023).
Der  Corruption  Perceptions  Index  2022  von  Transparency  International  listet  die  Vereinigten 
Staaten auf Platz 24 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023
-TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2022, United 
States of America, https://www.transparency.org/en/cpi/2022, Zugriff 18.9.2023
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Die Gesetze und Praktiken in den USA lassen NRO und Aktivisten und Aktivistinnen große Freiheit 
bei der Verfolgung ihrer zivilgesellschaftlichen oder politischen Ziele, einschließlich solcher, die 
sich  direkt  gegen  die  Regierungspolitik  richten.  Organisationen,  die  sich  für  den  Schutz  der 
bürgerlichen  Freiheiten,  die  Rechte  von  Einwanderern,  die  Gleichstellung  von  Frauen  und 
Minderheiten und die Redefreiheit einsetzen, wurden während der Trump-Administration aktiver 
und  blieben  es  auch  2022,  indem  sie  Kampagnen  starteten  und  Klagen  einreichten,  um 
Regierungsmaßnahmen zu blockieren, die sie für schädlich hielten. In den letzten Jahren wurde
auch eine Reihe von privat unterstützten NRO-Projekten ins Leben gerufen, um Mängel im Wahl- 
und Strafrechtssystem zu beheben (FH 2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  United  States, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088499.html, Zugriff 18.9.2023
 10. Wehrdienst und Rekrutierungen
18 Jahre (17 Jahre mit Zustimmung der Eltern) für den freiwilligen Dienst für Männer und Frauen; 
keine Wehrpflicht (derzeit inaktiv, aber Männer im Alter von 18-25 Jahren müssen sich beim 
Selective  Service  melden,  falls  die  Wehrpflicht  wieder  eingeführt  wird);  Höchstalter  für  die 
Einberufung 34 Jahre (Heer), 39 Jahre (Luftwaffe), 39 Jahre (Marine), 28 Jahre (Marineinfanterie), 
31 Jahre (Küstenwache); 8-jährige Dienstverpflichtung, davon 2-5 Jahre aktiver Dienst (Heer), 2 
Jahre aktiver Dienst (Marine), 4 Jahre aktiver Dienst (Luftwaffe, Marineinfanterie, Küstenwache); 
alle militärischen Berufe und Positionen für Frauen zugänglich (2023) (CIA 13.9.2023).
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