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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Group on discrimination against women and girls, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g23/125
/67/pdf/g2312567.pdf, Zugriff 17.12.2024
■ VQ AFGH 2 - Forscher aus Afghanistan [vertrauliche Quelle 2] (12.9.2024): Interview with Afghan 
researcher conducted by EUAA in cooperation with Migrationsverket and Staatendokumentation, 
liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ VQ AFGH 3 - Analyst aus Afghanistan [vertrauliche Quelle 3] (1.10.2024): Interview with Afghan ana­
lyst conducted by EUAA in cooperation with Landinfo, Migrationsverket and Staatendokumentation, 
liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ WB - Weltbank (10.2023): Afghanistan Welfare Monitoring Survey (AWMS); Round 3, https://thedoc
s.worldbank.org/en/doc/975d25c52634db31c504a2c6bee44d22-0310012023/original/Afghanistan
-Welfare-Monitoring-Survey-3.pdf , Zugriff 22.3.2024
20.1.2 Bildung für Frauen und Mädchen
Letzte Änderung 2025-01-31 09:34
Laut einer Studie der Weltbank stieg die Zahl der Mädchen im Alter von 7 bis 12 Jahren, die eine 
Schule besuchen, bis Juni 2023 auf 60 %. Vor der Machtübernahme der Taliban lag dieser Wert 
bei 36% (WB 10.2023). Die International Crisis Group führt diesen Anstieg auf das Ende des 
Konfliktes zurück, weist aber auch darauf hin, dass einige Familien von den Taliban geführte 
Schulen als religiös oder kulturell akzeptabler ansehen als jene des vorherigen Regimes (ICG 
14.8.2024).
Nachdem die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan übernommen hatten, verhäng­
ten sie jedoch ein Verbot der Sekundarschulbildung für Mädchen (USIP 13.4.2023; vgl. AA 
26.6.2023). Am 23.3.2022, als die Schülerinnen der weiterführenden Schulen zum ersten Mal 
nach sieben Monaten wieder in die Klassenzimmer zurückkehrten, gab die Taliban-Führung 
bekannt, dass die Mädchenschulen geschlossen bleiben würden (HRW 12.1.2023; vgl. HRW 
20.12.2022). Demnach wird Mädchen eine Ausbildung über die Primarstufe hinaus weiterhin 
verweigert (UNGA 1.12.2023, vgl. UN Women 15.8.2023).
Ende Dezember 2022 verkündeten die Taliban schließlich ein Verbot für Frauen, Universitäten zu 
besuchen (IOM 22.2.2024; vgl. USIP 13.4.2023, FH 1.2023). Proteste gegen die Entscheidung 
der Taliban, den Frauen den Zugang zu Universitäten zu verwehren, wurden mit Gewalt beendet 
und mehrere Personen wurden festgenommen (RFE/RL 22.12.2022; vgl. BBC 22.12.2022). Im 
September 2024 wurde berichtet, dass Frauen nicht daran gehindert werden, eine Ausbildung als 
Krankenschwester oder Hebamme zu absolvieren (VQ AFGH 2 12.9.2024; vgl. REU 8.8.2023), 
wobei ein Forscher aus Afghanistan angibt, dass der Zugang zu Krankenpflegeschulen je nach 
Region sehr unterschiedlich und nur in einigen Provinzen verfügbar ist (VQ AFGH 2 12.9.2024). 
Anfang Dezember 2024 erließen die Taliban jedoch ein Verbot für Frauen, eine Ausbildung an 
medizinischen Einrichtungen zu absolvieren (MSF 6.12.2024; vgl. HRW 3.12.2024).
Es gibt auch Initiativen, um Mädchen online Bildung zu ermöglichen (UNGA 15.6.2023; vgl. 
EUAA 1.11.2024), wobei diese Option auch aufgrund der instabilen Internetverbindung im gan­
zen Land nicht allen zugänglich ist (REU 28.3.2023; vgl. EUAA 1.11.2024). Berichten zufolge 
existieren geheime Untergrundschulen für Mädchen, die trotz des Verbots weitergeführt werden 
(UN Women 7.3.2024; vgl. RFE/RL 20.12.2023), wobei Experten bei einem Workshop in Doha 
im November 2023 berichteten, dass diese Schulen allen bekannt sind und von den Behörden 
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in ihren Gemeinden allgemein als lokale Bildungseinrichtungen akzeptiert werden. Zusätzlich 
wurde die Bildung von Mädchen in einigen Provinzen als „ informell erlaubt“ bezeichnet (PRIO 
12.2023; vgl. EUAA 1.11.2024).
Frauen und Mädchen wurde der Zugang zu Bildung in Madrassas nicht verwehrt (EUAA 
1.11.2024; vgl. AAN 27.8.2024). Dies hat zu einem Anstieg der Anzahl der Schülerinnen geführt 
(FR24 16.3.2023; vgl. AMU 2.10.2024) und einige Frauen haben ihre eigenen Madrassas 
eröffnet (EUAA 1.11.2024; vgl. AAN 27.8.2024). Obwohl Madrassas Religionsunterricht an­
bieten, werden in der Regel auch nichtreligiöse Fächer (EUAA 1.11.2024) wie Mathematik, 
Naturwissenschaft, Geografie und Sprachen gelehrt (AfW 7.11.2023), jedoch empfinden viele 
Mädchen die Qualität des Unterrichts als rudimentär und schlecht (AAN 27.8.2024). Seit der 
Machtübernahme der Taliban wird jedoch verstärkt Wert auf die Interpretation der islamischen 
Lehren durch die Gruppierung gelegt, wobei Themen wie der Dschihad an Bedeutung gewin­
nen. Das Bildungsministerium der Taliban genehmigt den Lehrplan, der auf die religiösen und 
ideologischen Überzeugungen der Taliban abgestimmt ist (AfW 7.11.2023).
Quellen
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schiebungsrelevante Lage in Afghanistan - Lagefortschreibung - (Stand: Juni 2023), https://www.ec
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■ AAN - Afghanistan Analysts Network (27.8.2024): The Daily Hustle: Why one Afghan girl decided 
to open her own madrasa, https://www.afghanistan-analysts.org/en/the-daily-hustle/rights-and-fre
edoms-the-daily-hustle/the-daily-hustle-why-one-afghan-girl-decided-to-open-her-own-madrasa , 
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Information Resilience, https://www.info-res.org/afghan-witness/articles/afghanistans-madrasa-sys
tem-under-the-taliban , Zugriff 17.12.2024
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//amu.tv/127523, Zugriff 17.12.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (22.12.2022): Afghanistan: Taliban arrest women protesting 
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paign=KARANGA, Zugriff 29.12.2022
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (1.11.2024): Afghanistan Country Focus, https://www.ec
oi.net/en/file/local/2117560/2024_11_EUAA_COI_Report_Afghanistan_Country_Focus.pdf, Zugriff 
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■ FH - Freedom House (1.2023): Report on the protection needs of human rights defenders, https:
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■ FR24 - France 24 (16.3.2023): Banned from school, Afghan girls turn to madrassas, https://www.fr
ance24.com/en/live-news/20230316-banned-from-school-afghan-girls-turn-to-madrassas , Zugriff 
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127

■ MSF - Ärzte ohne Grenzen (6.12.2024): Excluding women from medical institutes threatens the 
future of healthcare in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2118866.html , Zugriff 
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omen-retrain-as-nurses-idUSL8N3934R3 , Zugriff 17.12.2024
■ REU - Reuters (28.3.2023): Afghan girls struggle with poor internet as they turn to online classes, 
https://www.reuters.com/world/asia-pacific/afghan-girls-struggle-with-poor-internet-they-turn-onlin
e-classes-2023-03-27 , Zugriff 17.12.2024
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■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (22.12.2022): Taliban Violently Disperses Women’s 
Protest Against University Ban, https://www.ecoi.net/en/document/2084556.html, Zugriff 29.12.2022
■ UNGA - United Nations General Assembly (1.12.2023): The situation in Afghanistan and its implica­
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Zugriff 14.2.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (15.6.2023): Situation of women and girls in Afghanistan. 
Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Afghanistan and the Working 
Group on discrimination against women and girls, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g23/125
/67/pdf/g2312567.pdf, Zugriff 17.12.2024
■ UN Women - United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women (7.3.2024): 
Photo essay: A glimpse into the lives of Afghan women UN Women Headquarters, https://www.un
women.org/en/news-stories/photo-essay/2024/03/photo-essay-a-glimpse-into-the-lives-of-afgha
n-women, Zugriff 17.12.2024
■ UN Women - United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women (15.8.2023): 
Women in Afghanistan: From almost everywhere to almost nowhere, https://www.unwomen.org/en
/news-stories/feature-story/2023/08/women-in-afghanistan-from-almost-everywhere-to-almost-n
owhere, Zugriff 8.9.2023
■ USIP - United States Institute of Peace [USA] (13.4.2023): Taking a Terrible Toll: The Taliban’s 
Education Ban, https://www.usip.org/publications/2023/04/taking-terrible-toll-talibans-education-b
an, Zugriff 29.8.2023
■ VQ AFGH 2 - Forscher aus Afghanistan [vertrauliche Quelle 2] (12.9.2024): Interview with Afghan 
researcher conducted by EUAA in cooperation with Migrationsverket and Staatendokumentation, 
liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ WB - Weltbank (10.2023): Afghanistan Welfare Monitoring Survey (AWMS); Round 3, https://thedoc
s.worldbank.org/en/doc/975d25c52634db31c504a2c6bee44d22-0310012023/original/Afghanistan
-Welfare-Monitoring-Survey-3.pdf , Zugriff 22.3.2024
20.1.3 Frauenhäuser, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, Zwangsehe
Letzte Änderung 2025-01-31 12:06
Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein allgegenwärtiges Problem in Afghanistan (UNFPA 
27.12.2021; vgl. IOM 9.1.2025a)und war auch schon vor der Machtübernahme der Taliban 
fast doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt (IOM 9.1.2025a). Sie ist das Ergebnis 
komplexer Ungleichheiten und kultureller Praktiken, die in Verbindung mit Armut und mangeln­
dem Bewusstsein dazu führen, dass Frauen den Männern untergeordnet werden und keine 
Unterstützung erhalten oder nicht selbst aktiv werden können (UNFPA 27.12.2021). Seit dem 
Sommer 2021 werden in Afghanistan, einem Land mit einer der höchsten Raten von Gewalt 
gegen Frauen weltweit, viele der grundlegendsten Rechte von Frauen eingeschränkt oder 
außer Kraft gesetzt. Afghanische Frauen haben auch eine deutliche Verschlechterung des 
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Zugangs zu koordinierten, umfassenden und hochwertigen Dienstleistungen für Überlebende 
geschlechtsspezifischer Gewalt zu verzeichnen. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach diesen 
Diensten höher als je zuvor (AI 7.2022; vgl. UNAMA 29.12.2022). Zuvor hatten viele Frauen 
und Mädchen zumindest Zugang zu einem Netz von Unterkünften und Diensten, einschließlich 
kostenloser Rechtsberatung, medizinischer Behandlung und psychosozialer Unterstützung. Das 
System hatte zwar seine Grenzen, aber es half jedes Jahr Tausenden von Frauen und Mädchen. 
Diejenigen, die in die Schutzräume kamen, blieben je nach ihren besonderen Bedürfnissen oft 
monatelang oder jahrelang dort und erhielten eine Ausbildung in beruflichen Fähigkeiten oder 
andere Möglichkeiten, ein langfristiges Einkommen zu erzielen. In einigen Fällen wurden die 
Überlebenden auch dabei unterstützt, eine neue Unterkunft zu finden (AI 7.2022).
Als die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, brach das Netz zur Unterstützung von 
Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt - einschließlich rechtlicher Vertretung, medizi­
nischer Behandlung und psychosozialer Unterstützung - zusammen (AI 7.2022). Das Gesetz 
zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Violence against Women and Girls - VAWG) und 
die damit verbundenen Fachgerichte und Familieneinheiten der nationalen Polizei wurden nach 
der Machtübernahme der Taliban abgeschafft. Die Scharia unterscheidet auch nicht zwischen 
einvernehmlichen sexuellen Beziehungen außerhalb der Ehe und Vergewaltigung. Beides wird 
als „ Zina“ definiert und mit Steinigung oder Auspeitschen bestraft (IOM 9.1.2025a). Laut einem 
in Kabul praktizierenden Anwalt gibt es in Afghanistan derzeit kein wirksames System, um Mäd­
chen und Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen (RA KBL 4.12.2024). Schutzräume für Frauen 
wurden geschlossen (AA 26.6.2023; vgl. FH 1.2023), und viele wurden von Taliban-Mitgliedern 
geplündert und in Beschlag genommen (AI 7.2022; vgl. RFE/RL 26.9.2021). Eine andere Quel­
le weißt jedoch darauf hin, dass die Taliban keine Schutzräume geschlossen hätten, sondern 
dass vielmehr das Personal das Land verlassen hätte und es niemanden mehr gibt, der diese 
Einrichtungen betreuen würde (MaA 29.6.2023). In einigen Fällen belästigten oder bedrohten 
Taliban-Mitglieder Mitarbeiter und als die Unterkünfte geschlossen wurden, waren die Mitarbei­
ter gezwungen, viele überlebende Frauen und Mädchen zu ihren Familien zurückzuschicken. 
Andere waren gezwungen, bei Mitarbeitern der Unterkünfte, auf der Straße oder in anderen 
schwierigen Situationen zu leben (AI 7.2022; vgl. RFE/RL 26.9.2021). Auch eine afghanische 
Menschenrechtsaktivistin gab an, dass die Betreiber der Frauenhäuser nach der Machtüber­
nahme der Taliban das Land verließen und die Taliban die Frauen in diesen Unterkünften vor 
die Wahl stellten, entweder zurück zu ihren Familien oder ins Gefängnis zu gehen. Sie führt aus, 
dass es in Afghanistan (mit Stand Juli 2023) nur ein Frauenhaus gibt, das von den Taliban sehr 
genau beobachtet wird und welches von einer NGO betrieben wird (MaA 29.6.2023).
Die Bedrohung für Mädchen und Frauen durch sexuelle Gewalt hat durch diskriminierende 
Einschränkungen zugenommen, und die Abschaffung unterstützender Rechtsvorschriften und 
des Zugangs zum Justizsystem ist aufgrund der von Männern dominierten Shura-Strukturen 
auf Gemeindeebene und des Jirga-Systems, bei dem Älteste (Männer) aus jeder Familie zu­
sammenkommen und Entscheidungen in solchen Fällen treffen, eine große Herausforderung. 
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Rechtsanwältinnen und Richterinnen dürfen ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Gleichzeitig dür­
fen Frauen und Mädchen ohne einen Mahram keine öffentlichen Plätze, einschließlich Straf­
verfolgungsbehörden, betreten. Insgesamt sind die Möglichkeiten für Frauen und Mädchen, 
Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, erheblich eingeschränkt (IOM 9.1.2025a).
Anfang Dezember 2021 verkündeten die Taliban ein Verbot der Zwangsverheiratung von Frauen 
in Afghanistan (AP 3.12.2021; vgl. AI 7.2022). In dem Erlass wurde kein Mindestalter für die 
Eheschließung genannt, das bisher auf 16 Jahre festgelegt war. Die Taliban-Führung hat nach 
eigenen Angaben afghanische Gerichte angewiesen, Frauen gerecht zu behandeln, insbeson­
dere Witwen, die als nächste Angehörige ein Erbe antreten wollen. Die Gruppe sagt auch, sie 
habe die Minister ihrer Regierung aufgefordert, die Bevölkerung über die Rechte der Frauen 
aufzuklären (AP 3.12.2021; vgl. AJ 3.12.2021). Berichten zufolge sind Frauen und Mädchen 
allerdings einem erhöhten Risiko von Kinder- und Zwangsheirat (IOM 9.1.2025a; vgl. RA KBL 
4.12.2024) sowie der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt (AA 26.6.2023; vgl. AI 7.8.2023), vor 
allem in ländlichen Gebieten, wobei auch Mädchen im Alter zwischen 9 und 15 zur Heirat ge­
zwungen werden (RA KBL 4.12.2024). NGOs führen dies auf Faktoren zurück, von denen viele 
direkt auf Einschränkungen durch bzw. das Verhalten der Taliban zurückzuführen sind. Zu den 
häufigsten Ursachen für Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung seit August 2021 gehören die 
wirtschaftliche und humanitäre Krise, fehlende Bildungs- und Berufsperspektiven für Frauen (AI 
7.2022), das Bedürfnis der Familien, ihre Töchter vor der Heirat mit einem Taliban-Mitglied zu 
schützen (AI 7.2022; vgl. RFE/RL 14.12.2022), Familien, die Frauen und Mädchen zwingen, 
Taliban-Mitglieder zu heiraten und Taliban-Mitglieder, die Frauen und Mädchen zwingen, sie zu 
heiraten (AI 7.2022).
Eine afghanische Menschenrechtsaktivistin schilderte, dass sexualisierte Gewalt an Mädchen 
und Frauen oft auf die Frage der „ Ehre“ zurückgeführt wird. Während es vor der Machtübernah­
me möglich war, sich an die Justiz zu wenden, ist dies nun nicht mehr möglich. So würde ein 
14-jähriges Mädchen, das von einem männlichen Verwandten missbraucht wurde, durch das 
Rechtssystem entweder gezwungen werden, den Verwandten zu heiraten, oder beide würden 
öffentlich bestraft werden (MaA 29.6.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.6.2023): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Afghanistan - Lagefortschreibung - (Stand: Juni 2023), https://www.ec
oi.net/en/document/2094871.html, Zugriff 9.8.2023 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (7.8.2023): Zukunft auf Null gesetzt, https://www.amnesty.de/informieren
/amnesty-journal/deutschland-exil-afghanistan-frauenrechtlerin-bildung-soraya-sobhrang-zukunft
-auf-null-gesetzt , Zugriff 1.9.2023
■ AI - Amnesty International (7.2022): Death in slow motion: Women and girls under Taliban rule, 
https://www.ecoi.net/en/document/2076021.html, Zugriff 29.12.2022
■ AJ - Al Jazeera (3.12.2021): Taliban bans forced marriage of women in Afghanistan, https://www.
aljazeera.com/news/2021/12/3/taliban-bans-forced-marriage-calls-for-equal-rights-for-women , 
Zugriff 29.12.2022
■ AP - Associated Press (3.12.2021): Taliban chief bans forced marriage of women in Afghanistan, 
https://apnews.com/article/afghanistan-womens-rights-marriage-taliban-72833d684c22d1955622d
d68121381f6, Zugriff 29.12.2022
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130

■ FH - Freedom House (1.2023): Report on the protection needs of human rights defenders, https:
//www.ecoi.net/en/document/2085886.html, Zugriff 6.2.2023
■ IOM - International Organization for Migration (9.1.2025a): Information on the situation of girls and 
women in Afghanistan, requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum, https:
//www.ecoi.net/en/document/2120151.html, Zugriff 17.1.2025 [Login erforderlich]
■ MaA - Menschenrechtsaktivistin aus Afghanistan (29.6.2023): Medizinische Versorgung von Frauen 
in Afghanistan. Interview via Videocall. Transkript liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ RA KBL - Lokaler Rechtsanwalt in Kabul (4.12.2024): Informationen zur Stellung von Mädchen in 
Afghanistan, Informationen via E-Mail, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (14.12.2022): Afghans Increasingly Marrying Off Young 
Daughters To Avoid Forced Unions With Taliban, https://www.rferl.org/a/afghanistan-early-marriag
e-avoid-taliban/32157525.html, Zugriff 29.12.2022
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (26.9.2021): Afghan Women’s Shelters Vanishing Under 
Taliban Rule, https://www.rferl.org/a/afghanistan-taliban-women--shelters-disappearing/31477947
.html, Zugriff 29.12.2022
■ UNAMA - United Nations Assistance Mission in Afghanistan (29.12.2022): UN calls for solidarity 
and commitment to end violence against women and girls amidst humanitarian crises - Afghanistan, 
https://reliefweb.int/report/afghanistan/un-calls-solidarity-and-commitment-end-violence-against-w
omen-and-girls-amidst , Zugriff 29.12.2022
■ UNFPA - United Nations Population Fund (27.12.2021): Gender-based Violence, https://afghanista
n.unfpa.org/en/node/15232, Zugriff 30.12.2022
20.2 Kinder
Letzte Änderung 2025-01-31 16:37
Ca. 40% (CIA 1.2.2024) bis 43% (UNFPA 2023) der afghanischen Bevölkerung (ca. 15,6 Millio­
nen) ist unter 14 Jahren und das Bevölkerungswachstum liegt 2023 bei 2,26% (CIA 1.2.2024). 
Das Medianalter in Afghanistan liegt zwischen 17 (WoM 2023) und 19,5 Jahren (CIA 1.2.2024) 
und die Geburtenrate liegt im Jahr 2023 bei ca. 4,5 Kindern pro Frau (CIA 1.2.2024; vgl. UNFPA 
2023).
Weiterhin fortbestehende Probleme sind sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen 
sowie Kinderarbeit und Prostitution (AA 26.6.2023). Die NGO Rawadari dokumentierte Vorfälle 
über sexuellen Missbrauch in Madrassas, die von den Ausbildern dieser Einrichtungen begangen 
werden, wobei aufgrund des hohen Grades der Stigmatisierung viele dieser Fälle verheimlicht 
werden (Rawadari 11.2023). Berichten zufolge sind auch Früh- und Zwangsverheiratungen 
weiterhin weit verbreitet (USDOS 20.3.2023a; vgl. AI 7.8.2023), obwohl die Taliban Anfang 
Dezember 2021 ein Verbot der Zwangsverheiratung in Afghanistan verkündeten. In dem Erlass 
wurde kein Mindestalter für die Eheschließung genannt, das bisher auf 16 Jahre festgelegt war 
(AP 3.12.2021; vgl. AJ 3.12.2021). NGOs führen dies auf Faktoren zurück, von denen viele 
direkt auf Einschränkungen durch und das Verhalten der Taliban zurückzuführen sind. Zu den 
häufigsten Ursachen für Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung seit August 2021 gehören die 
wirtschaftliche und humanitäre Krise, fehlende Bildungs- und Berufsperspektiven für Mädchen 
(AI 7.2022), das Bedürfnis der Familien, ihre Töchter vor der Heirat mit einem Taliban-Mitglied 
zu schützen (AI 7.2022; vgl. RFE/RL 14.12.2022), Familien, die Frauen und Mädchen zwingen, 
Taliban-Mitglieder zu heiraten und Taliban-Mitglieder, die Frauen und Mädchen zwingen, sie 
zu heiraten (AI 7.2022). Rawadari konnte mehrere Fälle von Zwangsverheiratungen junger 
(minderjähriger) Mädchen, beispielsweise in Kandahar und Helmand, mit älteren Männern gegen 
125
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Geld feststellen und verifizieren. Auch über Zwangsehen von Minderjährigen mit Mitgliedern der 
Taliban wird berichtet (Rawadari 11.2023).
Die Kinderarbeit ist seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan angestiegen (RFE/RL 
17.5.2023). Die afghanische Nachrichtenagentur Pajhwok Afghan News berichtet im November 
2023, dass jedes fünfte Kind in Afghanistan von Kinderarbeit betroffen ist. Es wird ausgeführt, 
dass die Zahl der arbeitenden Kinder in den Provinzen Khost, Bamyan und Helmand im Landes­
vergleich besonders hoch ist, während andere Provinzen wie Kabul, Badakhshan und Laghman 
weniger davon betroffen sind (PAN 23.11.2023). Laut einem Bericht von Save the Children 
aus dem Jahr 2023, im Zuge dessen Erwachsene und Kinder in sechs Provinzen Afghanistans 
(Balkh, Faryab, Jawzjan, Kabul, Nangarhar und Sar-e-Pul) interviewt wurden, sind mehr als ein 
Drittel der befragten Kinder zur Arbeit gezwungen, um ihren Familien zu helfen. Ebenso gaben 
mehr als 75% der befragten Kinder an, dass sie weniger essen würden, als im selben Zeitraum 
des Vorjahres (STC 15.8.2023). Human Rights Watch schätzt, dass in Afghanistan Millionen 
von Kindern von Unterernährung betroffen sind (HRW 12.2.2024), während UNICEF die Zahl 
der von akuter Unterernährung betroffenen Kinder für das Jahr 2023 auf rund 2,3 Millionen 
schätzt (UNICEF 7.8.2023). Nach Angaben von Save the Children ist das Ausmaß des Hungers 
im Norden Afghanistans höher, wo Familien stark von der Landwirtschaft abhängig sind (STC 
15.8.2023).
Kinder litten bis zur Machtübernahme der Taliban besonders unter dem bewaffneten Konflikt und wurden 
Opfer von Zwangsrekrutierung, vor allem vonseiten der Taliban (AA 26.6.2023; vgl. USDOS 20.3.2023a) 
und einige Quellen berichten, dass es auch nach der Machtübernahme zu Zwangsrekrutierungen von 
Kindern kam (Rawadari 11.2023; vgl. USDOS 15.6.2023a). Einem afghanischen Analysten zufolge haben 
die Taliban eine Kommission gebildet, um Kindersoldaten aus ihren Reihen zu entfernen, und heute 
vermeiden die Taliban in der Regel die Rekrutierung zu junger Männer, indem sie Kinder ohne Bart 
ablehnen (EUAA 12.2023). Rawadari berichtet jedoch, dass beispielsweise einige Moschee-Imame und 
Taliban-Funktionäre in den südlichen Provinzen das Erlernen gewaltsamer Kriegstaktiken offen fördern 
und die Kinder ermutigen, sich den Reihen der Taliban anzuschließen (Rawadari 11.2023).
Bacha Bazi
Während das Eingestehen oder Diskutieren von Sex zwischen Männern in der heutigen Zeit 
ein großes Tabu ist und gleichgeschlechtliche Beziehungen illegal sind, ist Sex zwischen Män­
nern ein offenes Geheimnis in Afghanistan. Die Einstellung zu Homosexualität - ebenso wie 
die sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen - ist stark von Bacha Bazi („ Jungenspiel“) ge­
prägt, einer seit Langem bestehenden Missbrauchspraxis - im Unterschied zu einvernehmlichen 
gleichgeschlechtlichen Beziehungen - bei der feminisierte, vorpubertäre Jungen von Kriegsher­
ren, Polizeikommandeuren und anderen mächtigen Männern in einer Art sexueller Sklaverei 
gehalten werden (HRW 1.2022; vgl. USDOL 28.9.2022).
Die Taliban hatten lange Zeit darauf bestanden, dass Bacha Bazi gegen das islamische Recht 
verstößt; mehrere Menschenrechtsgruppen berichteten jedoch, dass Bacha Bazi in vielen Teilen 
des Landes verbreitet ist, auch durch Taliban-Mitglieder. In mindestens vier Fällen im ganzen 
Land berichteten Jungen im Alter von 14-16 Jahren im Jahr 2022, dass sie von den Taliban 
126
132

missbraucht wurden. Berichten zufolge haben die Vorfälle im Zusammenhang mit Bacha Bazi 
im Laufe des Jahres 2022 zugenommen, obwohl die Praxis verboten ist (USDOS 20.3.2023a).
Außerhalb dieser Praxis werden Jugendliche und vulnerable erwachsene Männer häufig zur 
Zielscheibe sexueller Gewalt, und die Behörden fügen den Opfern oft noch mehr Schaden zu 
und unternehmen kaum Anstrengungen, die Täter zu bestrafen. Aktivisten, die solche Gewalt 
anprangerten, waren manchmal Repressalien ausgesetzt (HRW 1.2022). Da es nicht genü­
gend Heime für Jungen gab, nahmen die Behörden missbrauchte Jungen, darunter viele Opfer 
von Bacha Bazi, in Rehabilitationszentren für Jugendliche in Gewahrsam, weil ihnen Gewalt 
drohte, wenn sie zu ihren Familien zurückkehrten, und keine andere Unterkunft zur Verfügung 
stand (USDOS 20.3.2023a).
Quellen
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■ HRW - Human Rights Watch (1.2022): Report on lesbian, gay, bisexual and transgender (LGBT) 
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Rights Practices: Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2089060.html, Zugriff 15.5.2023
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29.8.2023
20.2.1 Schulbildung in Afghanistan
Letzte Änderung 2024-04-05 14:58
Hilfsorganisationen warnen davor, dass dem öffentlichen Bildungssektor in Afghanistan aufgrund 
der Geschlechterpolitik der Taliban und des Mangels an ausländischen Geldern der Zusam­
menbruch droht. Ausländische Geber lehnen die Bildungspolitik der Taliban, insbesondere den 
Ausschluss von Mädchen von höheren Schulen, ab. Nach Angaben der Vereinten Nationen 
hatte der jahrzehntelange Konflikt in Afghanistan verheerende Auswirkungen auf das Schulsys­
tem. Im Jänner und Februar 2022 zahlte das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) 
afghanischen Lehrern ein Unterstützungsgehalt von 100 Dollar pro Person, stellte die Zahlun­
gen jedoch ein, nachdem die Taliban ihre Zusage, im März 2022 wieder Sekundarschulen für 
Mädchen zu eröffnen, nicht eingehalten hatten. Hochrangige Taliban-Vertreter, wie der Minister 
für höhere Bildung, haben sich öffentlich über moderne Bildung beschwert und eine strenge Is­
lamisierung des afghanischen Bildungssystems versprochen (VOA 16.9.2022). Darüber hinaus 
wandeln die Taliban öffentliche Schulen zunehmend in religiöse Seminare um (VOA 16.9.2022; 
vgl. RFE/RL 25.6.2022) und überarbeiten den Lehrplan (VOA 16.9.2022; vgl. 8am 17.12.2022, 
DIP 21.12.2022). Es wird auch darüber berichtet, dass die Gewalt gegen Kinder in den Schulen 
zugenommen hat. Nach Angaben der NGO Rawadari geht diese Gewalt vor allem von dem 
neuen Lehrpersonal aus, welches durch die Taliban eingestellt wurde (Rawadari 11.2023).
Die Taliban-Behörden setzen die Umgestaltung des modernen Bildungssystems fort, indem 
sie Taliban-Mitgliedern neue Lernmöglichkeiten boten und die Möglichkeiten für Frauen und 
Mädchen einschränkten (UNGA 1.12.2023). Zunächst wurde Mädchen den Besuch von höheren 
Schulen untersagt, die Geschlechtertrennung und eine neue Kleiderordnung an öffentlichen 
Universitäten durchgesetzt und versprochen, den nationalen Lehrplan zu überarbeiten (RFE/
RL 25.6.2022). Später wurde Frauen der Besuch von Universitäten komplett verboten (HRW 
20.12.2022; vgl. RFE/RL 22.12.2022). Am 6.11.2023 erklärte der Taliban-Minister für auswärtige 
Angelegenheiten in einem Medieninterview, dass die Frage der Frauenbildung von den Taliban-
Ministerien für Bildung und Hochschulbildung geprüft werde. Die Taliban-Behörden förderten 
weiterhin Madrassas als wichtiges Element ihres Bildungsprogramms. Der Taliban-Minister für 
128
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Bildung trat in ganz Afghanistan öffentlich auf und betonte, dass in öffentlichen Schulen und 
Madrassas sowohl moderne als auch religiöse Fächer unterrichtet werden sollten, um die Kluft 
zwischen beiden zu beseitigen. In den Provinzen wurde mit dem Bau neuer Madrassas für 
männliche und weibliche Schüler begonnen, und es sind weitere geplant, wobei die Mädchen 
jedoch weiterhin nur die Primarstufe der Schulen besuchen können (UNGA 1.12.2023).
Das afghanische Medium Hasht-e Subh veröffentlichte im Dezember 2022 den endgültigen 
Plan der Taliban zur Änderung der Lehrpläne (8am 17.12.2022; vgl. DIP 21.12.2022). Dem­
zufolge werden nicht nur mehrere Lehrbücher und Fächer aus dem Lehrplan gestrichen (8am 
17.12.2022; vgl. HRW 11.12.2023), sondern auch zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die den In­
halt der Lehrbücher weitgehend verändern und den Lehrplänen der früheren Taliban-Herrschaft 
in den späten 1990er-Jahren ähneln. In den Lehrbüchern sollen alle Bilder von Lebewesen ent­
fernt werden; besonders bedenklich sind für die Taliban Darstellungen von kleinen Mädchen und 
Menschen beim Sport sowie Bilder von Anatomie in Biologie-Lehrbüchern. Ebenfalls verboten 
ist jede positive Erwähnung von Demokratie und Menschenrechten, die Förderung von Frieden, 
Frauenrechten und Bildung, die Vereinten Nationen (dem Bericht zufolge eine „ böse Organisa­
tion“), die Erwähnung von Musik, Fernsehen, Partys und Feiern, einschließlich Geburtstagen, 
nicht-muslimische Persönlichkeiten wie Wissenschaftler oder Erfinder (Thomas Edison wird als 
Beispiel genannt), die Erwähnung von Minen und deren Gefahren (wegen ihrer Verbindung 
zu den Taliban), Radio („ koloniale Medien“), Bevölkerungsmanagement und die Erwähnung 
von Wahlen. Selbst historische und literarische Persönlichkeiten Afghanistans, die die Taliban 
ablehnen, wie berühmte Dichter und schiitische Persönlichkeiten, werden aus dem Lehrplan 
gestrichen. Alte afghanische Kulturtraditionen, vom Attan-Tanz und Nawruz bis hin zu einheimi­
schen Musikinstrumenten und der farbenfrohen traditionellen Kleidung der Frauen, sollen aus 
den Lehrbüchern gestrichen werden. Andere Traditionen können zwar erwähnt werden, aber 
nur, um zu erklären, warum sie schändlich sind; so sollen die Lehrer beispielsweise die „ Häss­
lichkeit“ der riesigen Buddhas von Bamyan hervorheben und die Zerstörung solcher Idole durch 
die Taliban feiern. „ Nicht-islamische Überzeugungen“ wie „ Liebe zu allen Menschen“ sollten 
weggelassen werden. Mitglieder des Taliban-Revisionsausschusses erklären, dass der Zweck 
des Lehrplans darin besteht, „ die ideologischen Interessen der Taliban aufrechtzuerhalten und 
zu erweitern“, und nach Einschätzung von Hasht-e Subh „ versuchen die Taliban, eine Ideologie 
zu kultivieren, die in Konflikt mit anderen Religionen und Kulturen steht“. In ihren eigenen Worten 
empfiehlt das Taliban-Komitee, dass die „ Saat des Hasses gegen westliche Länder in die Köpfe 
der Schüler gepflanzt werden sollte“ (8am 17.12.2022; vgl. DIP 21.12.2022).
Im Juli 2023 schlossen die Taliban Lehrerausbildungszentren im ganzen Land (BAMF 31.12.2023; 
vgl. TN 12.7.2023). Laut Bildungsministerium der Taliban seien die Lehrerausbildungszentren 
„ ineffektiv und unnötig“ (KP 13.7.2023; vgl. 8am 16.7.2023). Berichten zufolge ist das Tali­
ban-Bildungsministerium dabei, männliche und weibliche Lehrkräfte, die zuvor in den im Juli 
abgeschafften Lehrerausbildungszentren beschäftigt waren, in andere Abteilungen, Schulen 
und Madrassas zu versetzen. Am 4.9.2023 gab die nationale Prüfungsbehörde die Ergebnisse 
der jährlichen Hochschulaufnahmeprüfung des Landes bekannt. Keiner der 84.234 teilnehmen­
den Abiturienten war weiblich (UNGA 1.12.2023). Human Rights Watch berichtet, dass Frauen 
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