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Rechtsanwältinnen und Richterinnen dürfen ihre Arbeit nicht mehr ausüben. Gleichzeitig dür­
fen Frauen und Mädchen ohne einen Mahram keine öffentlichen Plätze, einschließlich Straf­
verfolgungsbehörden, betreten. Insgesamt sind die Möglichkeiten für Frauen und Mädchen, 
Rechtsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, erheblich eingeschränkt (IOM 9.1.2025a).
Anfang Dezember 2021 verkündeten die Taliban ein Verbot der Zwangsverheiratung von Frauen 
in Afghanistan (AP 3.12.2021; vgl. AI 7.2022). In dem Erlass wurde kein Mindestalter für die 
Eheschließung genannt, das bisher auf 16 Jahre festgelegt war. Die Taliban-Führung hat nach 
eigenen Angaben afghanische Gerichte angewiesen, Frauen gerecht zu behandeln, insbeson­
dere Witwen, die als nächste Angehörige ein Erbe antreten wollen. Die Gruppe sagt auch, sie 
habe die Minister ihrer Regierung aufgefordert, die Bevölkerung über die Rechte der Frauen 
aufzuklären (AP 3.12.2021; vgl. AJ 3.12.2021). Berichten zufolge sind Frauen und Mädchen 
allerdings einem erhöhten Risiko von Kinder- und Zwangsheirat (IOM 9.1.2025a; vgl. RA KBL 
4.12.2024) sowie der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt (AA 26.6.2023; vgl. AI 7.8.2023), vor 
allem in ländlichen Gebieten, wobei auch Mädchen im Alter zwischen 9 und 15 zur Heirat ge­
zwungen werden (RA KBL 4.12.2024). NGOs führen dies auf Faktoren zurück, von denen viele 
direkt auf Einschränkungen durch bzw. das Verhalten der Taliban zurückzuführen sind. Zu den 
häufigsten Ursachen für Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung seit August 2021 gehören die 
wirtschaftliche und humanitäre Krise, fehlende Bildungs- und Berufsperspektiven für Frauen (AI 
7.2022), das Bedürfnis der Familien, ihre Töchter vor der Heirat mit einem Taliban-Mitglied zu 
schützen (AI 7.2022; vgl. RFE/RL 14.12.2022), Familien, die Frauen und Mädchen zwingen, 
Taliban-Mitglieder zu heiraten und Taliban-Mitglieder, die Frauen und Mädchen zwingen, sie zu 
heiraten (AI 7.2022).
Eine afghanische Menschenrechtsaktivistin schilderte, dass sexualisierte Gewalt an Mädchen 
und Frauen oft auf die Frage der „ Ehre“ zurückgeführt wird. Während es vor der Machtübernah­
me möglich war, sich an die Justiz zu wenden, ist dies nun nicht mehr möglich. So würde ein 
14-jähriges Mädchen, das von einem männlichen Verwandten missbraucht wurde, durch das 
Rechtssystem entweder gezwungen werden, den Verwandten zu heiraten, oder beide würden 
öffentlich bestraft werden (MaA 29.6.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.6.2023): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Afghanistan - Lagefortschreibung - (Stand: Juni 2023), https://www.ec
oi.net/en/document/2094871.html, Zugriff 9.8.2023 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (7.8.2023): Zukunft auf Null gesetzt, https://www.amnesty.de/informieren
/amnesty-journal/deutschland-exil-afghanistan-frauenrechtlerin-bildung-soraya-sobhrang-zukunft
-auf-null-gesetzt , Zugriff 1.9.2023
■ AI - Amnesty International (7.2022): Death in slow motion: Women and girls under Taliban rule, 
https://www.ecoi.net/en/document/2076021.html, Zugriff 29.12.2022
■ AJ - Al Jazeera (3.12.2021): Taliban bans forced marriage of women in Afghanistan, https://www.
aljazeera.com/news/2021/12/3/taliban-bans-forced-marriage-calls-for-equal-rights-for-women , 
Zugriff 29.12.2022
■ AP - Associated Press (3.12.2021): Taliban chief bans forced marriage of women in Afghanistan, 
https://apnews.com/article/afghanistan-womens-rights-marriage-taliban-72833d684c22d1955622d
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124
130

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■ IOM - International Organization for Migration (9.1.2025a): Information on the situation of girls and 
women in Afghanistan, requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum, https:
//www.ecoi.net/en/document/2120151.html, Zugriff 17.1.2025 [Login erforderlich]
■ MaA - Menschenrechtsaktivistin aus Afghanistan (29.6.2023): Medizinische Versorgung von Frauen 
in Afghanistan. Interview via Videocall. Transkript liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ RA KBL - Lokaler Rechtsanwalt in Kabul (4.12.2024): Informationen zur Stellung von Mädchen in 
Afghanistan, Informationen via E-Mail, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (14.12.2022): Afghans Increasingly Marrying Off Young 
Daughters To Avoid Forced Unions With Taliban, https://www.rferl.org/a/afghanistan-early-marriag
e-avoid-taliban/32157525.html, Zugriff 29.12.2022
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (26.9.2021): Afghan Women’s Shelters Vanishing Under 
Taliban Rule, https://www.rferl.org/a/afghanistan-taliban-women--shelters-disappearing/31477947
.html, Zugriff 29.12.2022
■ UNAMA - United Nations Assistance Mission in Afghanistan (29.12.2022): UN calls for solidarity 
and commitment to end violence against women and girls amidst humanitarian crises - Afghanistan, 
https://reliefweb.int/report/afghanistan/un-calls-solidarity-and-commitment-end-violence-against-w
omen-and-girls-amidst , Zugriff 29.12.2022
■ UNFPA - United Nations Population Fund (27.12.2021): Gender-based Violence, https://afghanista
n.unfpa.org/en/node/15232, Zugriff 30.12.2022
20.2 Kinder
Letzte Änderung 2025-01-31 16:37
Ca. 40% (CIA 1.2.2024) bis 43% (UNFPA 2023) der afghanischen Bevölkerung (ca. 15,6 Millio­
nen) ist unter 14 Jahren und das Bevölkerungswachstum liegt 2023 bei 2,26% (CIA 1.2.2024). 
Das Medianalter in Afghanistan liegt zwischen 17 (WoM 2023) und 19,5 Jahren (CIA 1.2.2024) 
und die Geburtenrate liegt im Jahr 2023 bei ca. 4,5 Kindern pro Frau (CIA 1.2.2024; vgl. UNFPA 
2023).
Weiterhin fortbestehende Probleme sind sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen 
sowie Kinderarbeit und Prostitution (AA 26.6.2023). Die NGO Rawadari dokumentierte Vorfälle 
über sexuellen Missbrauch in Madrassas, die von den Ausbildern dieser Einrichtungen begangen 
werden, wobei aufgrund des hohen Grades der Stigmatisierung viele dieser Fälle verheimlicht 
werden (Rawadari 11.2023). Berichten zufolge sind auch Früh- und Zwangsverheiratungen 
weiterhin weit verbreitet (USDOS 20.3.2023a; vgl. AI 7.8.2023), obwohl die Taliban Anfang 
Dezember 2021 ein Verbot der Zwangsverheiratung in Afghanistan verkündeten. In dem Erlass 
wurde kein Mindestalter für die Eheschließung genannt, das bisher auf 16 Jahre festgelegt war 
(AP 3.12.2021; vgl. AJ 3.12.2021). NGOs führen dies auf Faktoren zurück, von denen viele 
direkt auf Einschränkungen durch und das Verhalten der Taliban zurückzuführen sind. Zu den 
häufigsten Ursachen für Kinder-, Früh- und Zwangsverheiratung seit August 2021 gehören die 
wirtschaftliche und humanitäre Krise, fehlende Bildungs- und Berufsperspektiven für Mädchen 
(AI 7.2022), das Bedürfnis der Familien, ihre Töchter vor der Heirat mit einem Taliban-Mitglied 
zu schützen (AI 7.2022; vgl. RFE/RL 14.12.2022), Familien, die Frauen und Mädchen zwingen, 
Taliban-Mitglieder zu heiraten und Taliban-Mitglieder, die Frauen und Mädchen zwingen, sie 
zu heiraten (AI 7.2022). Rawadari konnte mehrere Fälle von Zwangsverheiratungen junger 
(minderjähriger) Mädchen, beispielsweise in Kandahar und Helmand, mit älteren Männern gegen 
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Geld feststellen und verifizieren. Auch über Zwangsehen von Minderjährigen mit Mitgliedern der 
Taliban wird berichtet (Rawadari 11.2023).
Die Kinderarbeit ist seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan angestiegen (RFE/RL 
17.5.2023). Die afghanische Nachrichtenagentur Pajhwok Afghan News berichtet im November 
2023, dass jedes fünfte Kind in Afghanistan von Kinderarbeit betroffen ist. Es wird ausgeführt, 
dass die Zahl der arbeitenden Kinder in den Provinzen Khost, Bamyan und Helmand im Landes­
vergleich besonders hoch ist, während andere Provinzen wie Kabul, Badakhshan und Laghman 
weniger davon betroffen sind (PAN 23.11.2023). Laut einem Bericht von Save the Children 
aus dem Jahr 2023, im Zuge dessen Erwachsene und Kinder in sechs Provinzen Afghanistans 
(Balkh, Faryab, Jawzjan, Kabul, Nangarhar und Sar-e-Pul) interviewt wurden, sind mehr als ein 
Drittel der befragten Kinder zur Arbeit gezwungen, um ihren Familien zu helfen. Ebenso gaben 
mehr als 75% der befragten Kinder an, dass sie weniger essen würden, als im selben Zeitraum 
des Vorjahres (STC 15.8.2023). Human Rights Watch schätzt, dass in Afghanistan Millionen 
von Kindern von Unterernährung betroffen sind (HRW 12.2.2024), während UNICEF die Zahl 
der von akuter Unterernährung betroffenen Kinder für das Jahr 2023 auf rund 2,3 Millionen 
schätzt (UNICEF 7.8.2023). Nach Angaben von Save the Children ist das Ausmaß des Hungers 
im Norden Afghanistans höher, wo Familien stark von der Landwirtschaft abhängig sind (STC 
15.8.2023).
Kinder litten bis zur Machtübernahme der Taliban besonders unter dem bewaffneten Konflikt und wurden 
Opfer von Zwangsrekrutierung, vor allem vonseiten der Taliban (AA 26.6.2023; vgl. USDOS 20.3.2023a) 
und einige Quellen berichten, dass es auch nach der Machtübernahme zu Zwangsrekrutierungen von 
Kindern kam (Rawadari 11.2023; vgl. USDOS 15.6.2023a). Einem afghanischen Analysten zufolge haben 
die Taliban eine Kommission gebildet, um Kindersoldaten aus ihren Reihen zu entfernen, und heute 
vermeiden die Taliban in der Regel die Rekrutierung zu junger Männer, indem sie Kinder ohne Bart 
ablehnen (EUAA 12.2023). Rawadari berichtet jedoch, dass beispielsweise einige Moschee-Imame und 
Taliban-Funktionäre in den südlichen Provinzen das Erlernen gewaltsamer Kriegstaktiken offen fördern 
und die Kinder ermutigen, sich den Reihen der Taliban anzuschließen (Rawadari 11.2023).
Bacha Bazi
Während das Eingestehen oder Diskutieren von Sex zwischen Männern in der heutigen Zeit 
ein großes Tabu ist und gleichgeschlechtliche Beziehungen illegal sind, ist Sex zwischen Män­
nern ein offenes Geheimnis in Afghanistan. Die Einstellung zu Homosexualität - ebenso wie 
die sexuelle Gewalt gegen Männer und Jungen - ist stark von Bacha Bazi („ Jungenspiel“) ge­
prägt, einer seit Langem bestehenden Missbrauchspraxis - im Unterschied zu einvernehmlichen 
gleichgeschlechtlichen Beziehungen - bei der feminisierte, vorpubertäre Jungen von Kriegsher­
ren, Polizeikommandeuren und anderen mächtigen Männern in einer Art sexueller Sklaverei 
gehalten werden (HRW 1.2022; vgl. USDOL 28.9.2022).
Die Taliban hatten lange Zeit darauf bestanden, dass Bacha Bazi gegen das islamische Recht 
verstößt; mehrere Menschenrechtsgruppen berichteten jedoch, dass Bacha Bazi in vielen Teilen 
des Landes verbreitet ist, auch durch Taliban-Mitglieder. In mindestens vier Fällen im ganzen 
Land berichteten Jungen im Alter von 14-16 Jahren im Jahr 2022, dass sie von den Taliban 
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missbraucht wurden. Berichten zufolge haben die Vorfälle im Zusammenhang mit Bacha Bazi 
im Laufe des Jahres 2022 zugenommen, obwohl die Praxis verboten ist (USDOS 20.3.2023a).
Außerhalb dieser Praxis werden Jugendliche und vulnerable erwachsene Männer häufig zur 
Zielscheibe sexueller Gewalt, und die Behörden fügen den Opfern oft noch mehr Schaden zu 
und unternehmen kaum Anstrengungen, die Täter zu bestrafen. Aktivisten, die solche Gewalt 
anprangerten, waren manchmal Repressalien ausgesetzt (HRW 1.2022). Da es nicht genü­
gend Heime für Jungen gab, nahmen die Behörden missbrauchte Jungen, darunter viele Opfer 
von Bacha Bazi, in Rehabilitationszentren für Jugendliche in Gewahrsam, weil ihnen Gewalt 
drohte, wenn sie zu ihren Familien zurückkehrten, und keine andere Unterkunft zur Verfügung 
stand (USDOS 20.3.2023a).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.6.2023): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Afghanistan - Lagefortschreibung - (Stand: Juni 2023), https://www.ec
oi.net/en/document/2094871.html, Zugriff 9.8.2023 [Login erforderlich]
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/amnesty-journal/deutschland-exil-afghanistan-frauenrechtlerin-bildung-soraya-sobhrang-zukunft
-auf-null-gesetzt , Zugriff 1.9.2023
■ AI - Amnesty International (7.2022): Death in slow motion: Women and girls under Taliban rule, 
https://www.ecoi.net/en/document/2076021.html, Zugriff 29.12.2022
■ AJ - Al Jazeera (3.12.2021): Taliban bans forced marriage of women in Afghanistan, https://www.
aljazeera.com/news/2021/12/3/taliban-bans-forced-marriage-calls-for-equal-rights-for-women , 
Zugriff 29.12.2022
■ AP - Associated Press (3.12.2021): Taliban chief bans forced marriage of women in Afghanistan, 
https://apnews.com/article/afghanistan-womens-rights-marriage-taliban-72833d684c22d1955622d
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■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (1.2.2024): Afghanistan - The World Factbook, https://www.
cia.gov/the-world-factbook/countries/afghanistan/#people-and-society , Zugriff 7.2.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (12.2023): Afghanistan Country Focus, https://www.ec
oi.net/en/file/local/2101835/2023_12_EUAA_COI_Report_Afghanistan_Country_Focus.pdf, Zugriff 
7.2.2024
■ HRW - Human Rights Watch (12.2.2024): “A Disaster for the Foreseeable Future”, https://www.hrw.
org/report/2024/02/12/disaster-foreseeable-future/afghanistans-healthcare-crisis#_ftn41 , Zugriff 
18.3.2024
■ HRW - Human Rights Watch (1.2022): Report on lesbian, gay, bisexual and transgender (LGBT) 
people after the Taliban takeover, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067957/afghanistan_lgbt0122_
web_0.pdf, Zugriff 22.12.2022
■ PAN - Pajhwok Afghan News (23.11.2023): 1 in 5 children in Afghanistan engaged in child labor, 
https://pajhwok.com/2023/11/20/1-in-5-children-in-afghanistan-engaged-in-child-labor , Zugriff 
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of Civil and Political Rights – Rawadari, https://rawadari.org/wp-content/uploads/2023/11/RW_Chil
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■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (17.5.2023): ’Life Of Toil’: Growing Number Of Starving 
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■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (14.12.2022): Afghans Increasingly Marrying Off Young 
Daughters To Avoid Forced Unions With Taliban, https://www.rferl.org/a/afghanistan-early-marriag
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into child labour, as country marks two years of Taliban rule, https://www.savethechildren.net/news
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Zugriff 2.4.2024
■ UNFPA - United Nations Population Fund (2023): World Population Dashboard -Afghanistan, https:
//www.unfpa.org/data/world-population/AF, Zugriff 29.8.2023
■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (7.8.2023): Delivering for the 
children of Afghanistan, https://www.unicef.org/emergencies/delivering-support-afghanistans-child
ren, Zugriff 23.8.2023
■ USDOL - United States Department of Labor [USA] (28.9.2022): 2021 Findings on the Worst Forms 
of Child Labor: Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2082643.html, Zugriff 2.1.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.6.2023a): 2023 Trafficking in Persons Report: 
Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2093602.html, Zugriff 23.6.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023a): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2089060.html, Zugriff 15.5.2023
■ WoM - Worldometer (2023): Afghanistan Demographics 2023 (Population, Age, Sex, Trends) - Worl­
dometer, https://www.worldometers.info/demographics/afghanistan-demographics , Zugriff 
29.8.2023
20.2.1 Schulbildung in Afghanistan
Letzte Änderung 2024-04-05 14:58
Hilfsorganisationen warnen davor, dass dem öffentlichen Bildungssektor in Afghanistan aufgrund 
der Geschlechterpolitik der Taliban und des Mangels an ausländischen Geldern der Zusam­
menbruch droht. Ausländische Geber lehnen die Bildungspolitik der Taliban, insbesondere den 
Ausschluss von Mädchen von höheren Schulen, ab. Nach Angaben der Vereinten Nationen 
hatte der jahrzehntelange Konflikt in Afghanistan verheerende Auswirkungen auf das Schulsys­
tem. Im Jänner und Februar 2022 zahlte das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) 
afghanischen Lehrern ein Unterstützungsgehalt von 100 Dollar pro Person, stellte die Zahlun­
gen jedoch ein, nachdem die Taliban ihre Zusage, im März 2022 wieder Sekundarschulen für 
Mädchen zu eröffnen, nicht eingehalten hatten. Hochrangige Taliban-Vertreter, wie der Minister 
für höhere Bildung, haben sich öffentlich über moderne Bildung beschwert und eine strenge Is­
lamisierung des afghanischen Bildungssystems versprochen (VOA 16.9.2022). Darüber hinaus 
wandeln die Taliban öffentliche Schulen zunehmend in religiöse Seminare um (VOA 16.9.2022; 
vgl. RFE/RL 25.6.2022) und überarbeiten den Lehrplan (VOA 16.9.2022; vgl. 8am 17.12.2022, 
DIP 21.12.2022). Es wird auch darüber berichtet, dass die Gewalt gegen Kinder in den Schulen 
zugenommen hat. Nach Angaben der NGO Rawadari geht diese Gewalt vor allem von dem 
neuen Lehrpersonal aus, welches durch die Taliban eingestellt wurde (Rawadari 11.2023).
Die Taliban-Behörden setzen die Umgestaltung des modernen Bildungssystems fort, indem 
sie Taliban-Mitgliedern neue Lernmöglichkeiten boten und die Möglichkeiten für Frauen und 
Mädchen einschränkten (UNGA 1.12.2023). Zunächst wurde Mädchen den Besuch von höheren 
Schulen untersagt, die Geschlechtertrennung und eine neue Kleiderordnung an öffentlichen 
Universitäten durchgesetzt und versprochen, den nationalen Lehrplan zu überarbeiten (RFE/
RL 25.6.2022). Später wurde Frauen der Besuch von Universitäten komplett verboten (HRW 
20.12.2022; vgl. RFE/RL 22.12.2022). Am 6.11.2023 erklärte der Taliban-Minister für auswärtige 
Angelegenheiten in einem Medieninterview, dass die Frage der Frauenbildung von den Taliban-
Ministerien für Bildung und Hochschulbildung geprüft werde. Die Taliban-Behörden förderten 
weiterhin Madrassas als wichtiges Element ihres Bildungsprogramms. Der Taliban-Minister für 
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Bildung trat in ganz Afghanistan öffentlich auf und betonte, dass in öffentlichen Schulen und 
Madrassas sowohl moderne als auch religiöse Fächer unterrichtet werden sollten, um die Kluft 
zwischen beiden zu beseitigen. In den Provinzen wurde mit dem Bau neuer Madrassas für 
männliche und weibliche Schüler begonnen, und es sind weitere geplant, wobei die Mädchen 
jedoch weiterhin nur die Primarstufe der Schulen besuchen können (UNGA 1.12.2023).
Das afghanische Medium Hasht-e Subh veröffentlichte im Dezember 2022 den endgültigen 
Plan der Taliban zur Änderung der Lehrpläne (8am 17.12.2022; vgl. DIP 21.12.2022). Dem­
zufolge werden nicht nur mehrere Lehrbücher und Fächer aus dem Lehrplan gestrichen (8am 
17.12.2022; vgl. HRW 11.12.2023), sondern auch zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die den In­
halt der Lehrbücher weitgehend verändern und den Lehrplänen der früheren Taliban-Herrschaft 
in den späten 1990er-Jahren ähneln. In den Lehrbüchern sollen alle Bilder von Lebewesen ent­
fernt werden; besonders bedenklich sind für die Taliban Darstellungen von kleinen Mädchen und 
Menschen beim Sport sowie Bilder von Anatomie in Biologie-Lehrbüchern. Ebenfalls verboten 
ist jede positive Erwähnung von Demokratie und Menschenrechten, die Förderung von Frieden, 
Frauenrechten und Bildung, die Vereinten Nationen (dem Bericht zufolge eine „ böse Organisa­
tion“), die Erwähnung von Musik, Fernsehen, Partys und Feiern, einschließlich Geburtstagen, 
nicht-muslimische Persönlichkeiten wie Wissenschaftler oder Erfinder (Thomas Edison wird als 
Beispiel genannt), die Erwähnung von Minen und deren Gefahren (wegen ihrer Verbindung 
zu den Taliban), Radio („ koloniale Medien“), Bevölkerungsmanagement und die Erwähnung 
von Wahlen. Selbst historische und literarische Persönlichkeiten Afghanistans, die die Taliban 
ablehnen, wie berühmte Dichter und schiitische Persönlichkeiten, werden aus dem Lehrplan 
gestrichen. Alte afghanische Kulturtraditionen, vom Attan-Tanz und Nawruz bis hin zu einheimi­
schen Musikinstrumenten und der farbenfrohen traditionellen Kleidung der Frauen, sollen aus 
den Lehrbüchern gestrichen werden. Andere Traditionen können zwar erwähnt werden, aber 
nur, um zu erklären, warum sie schändlich sind; so sollen die Lehrer beispielsweise die „ Häss­
lichkeit“ der riesigen Buddhas von Bamyan hervorheben und die Zerstörung solcher Idole durch 
die Taliban feiern. „ Nicht-islamische Überzeugungen“ wie „ Liebe zu allen Menschen“ sollten 
weggelassen werden. Mitglieder des Taliban-Revisionsausschusses erklären, dass der Zweck 
des Lehrplans darin besteht, „ die ideologischen Interessen der Taliban aufrechtzuerhalten und 
zu erweitern“, und nach Einschätzung von Hasht-e Subh „ versuchen die Taliban, eine Ideologie 
zu kultivieren, die in Konflikt mit anderen Religionen und Kulturen steht“. In ihren eigenen Worten 
empfiehlt das Taliban-Komitee, dass die „ Saat des Hasses gegen westliche Länder in die Köpfe 
der Schüler gepflanzt werden sollte“ (8am 17.12.2022; vgl. DIP 21.12.2022).
Im Juli 2023 schlossen die Taliban Lehrerausbildungszentren im ganzen Land (BAMF 31.12.2023; 
vgl. TN 12.7.2023). Laut Bildungsministerium der Taliban seien die Lehrerausbildungszentren 
„ ineffektiv und unnötig“ (KP 13.7.2023; vgl. 8am 16.7.2023). Berichten zufolge ist das Tali­
ban-Bildungsministerium dabei, männliche und weibliche Lehrkräfte, die zuvor in den im Juli 
abgeschafften Lehrerausbildungszentren beschäftigt waren, in andere Abteilungen, Schulen 
und Madrassas zu versetzen. Am 4.9.2023 gab die nationale Prüfungsbehörde die Ergebnisse 
der jährlichen Hochschulaufnahmeprüfung des Landes bekannt. Keiner der 84.234 teilnehmen­
den Abiturienten war weiblich (UNGA 1.12.2023). Human Rights Watch berichtet, dass Frauen 
129
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verboten wurde, männliche Schüler zu unterrichten, wodurch weibliche Lehrkräfte ihrer Arbeit 
beraubt wurden und die Schüler in weiterer Folge oft von unqualifizierten männlichen Ersatz­
lehrern unterrichtet werden. Körperliche Züchtigung, schon lange ein Problem an afghanischen 
Schulen, hat ebenso zugenommen (HRW 11.12.2023).
Anm.: Weitere Informationen zur Schulbildung von Mädchen finden sich im Unterkapitel „ Bildung 
für Frauen und Mädchen“ im Kapitel „ Frauen“.
Quellen
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Demand a Reconsideration, https://8am.media/eng/dissolution-of-teacher-training-department-tra
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■ 8am - Hasht-e Sobh (17.12.2022): EXCLUSIVE: Taliban Modify Education Curriculum to Propagate 
Violence and Bigotry - Hasht-e Subh Daily, https://8am.media/eng/exclusive-taliban-modify-educati
on-curriculum-to-propagate-violence-and-bigotry/?fbclid=IwAR3pDgU_RfsRxB679XHZLctkQ7Kv7
B1r2qlFyobzFv6znap0L7n8l1ttoQI, Zugriff 30.1.2023
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (31.12.2023): Briefing Notes Zu­
sammenfassung: Afghanistan - Juli bis Dezember 2023, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nod
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■ DIP - Diplomat, The (21.12.2022): What Does a Taliban School Curriculum Look Like?, https://thed
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■ HRW - Human Rights Watch (11.12.2023): Afghanistan: Taliban Schools Also Failing Boys, https:
//www.hrw.org/news/2023/12/05/afghanistan-taliban-schools-also-failing-boys , Zugriff 22.3.2024
■ HRW - Human Rights Watch (20.12.2022): Afghan University Women Feared This Dark Day, https:
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■ KP - Khaama Press (13.7.2023): Authorities Confirm Closure of Teacher Training Centers Across 
Afghanistan, https://www.khaama.com/authorities-confirm-closure-of-teacher-training-centers-acr
oss-afghanistan, Zugriff 24.1.2024
■ Rawadari - Rawadari (11.2023): The human Rights Situation of Children in Afghanistan: Violations 
of Civil and Political Rights – Rawadari, https://rawadari.org/wp-content/uploads/2023/11/RW_Chil
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■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (22.12.2022): Taliban Violently Disperses Women’s 
Protest Against University Ban, https://www.ecoi.net/en/document/2084556.html, Zugriff 29.12.2022
■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (25.6.2022): ’War On Education’: Taliban Converting 
Secular Schools Into Religious Seminaries, https://www.rferl.org/a/taliban-secular-schools-convert
ed-madrasahs-education/31914672.html, Zugriff 31.1.2023
■ TN - Tolonews (12.7.2023): DeepL UÜbersetzer: Der praäziseste UÜbersetzer der Welt, https:
//www.deepl.com/de/translator, Zugriff 24.1.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (1.12.2023): The situation in Afghanistan and its implica­
tions for international peace and security, https://www.ecoi.net/en/file/local/2102425/N2336960.pdf, 
Zugriff 14.2.2024
■ VOA - Voice of America (16.9.2022): Public Education in Afghanistan Faces Collapse, for Boys and 
Girls, https://www.voanews.com/a/public-education-in-afghanistan-faces-collapse-for-boys-and-gir
ls-/6749304.html, Zugriff 31.1.2023
20.3 Mitglieder der ehemaligen Regierung / Streitkräfte / ausländischer Organisationen
Letzte Änderung 2024-03-29 09:57
Die Taliban haben offiziell eine „ Generalamnestie“ für Angehörige der ehemaligen Regierung 
und Sicherheitskräfte angekündigt (AA 26.6.2023; vgl. UNAMA 22.8.2023). Hochrangige Taliban, 
auch das Oberhaupt der Bewegung, Emir Haibatullah Akhundzada, haben die Taliban-Kämpfer 
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wiederholt zur Einhaltung der Amnestie aufgefordert und angeordnet, von Vergeltungsmaßnah­
men abzusehen (AA 26.6.2023; vgl. UNAMA 22.8.2023). Berichte über Verstöße gegen diese 
Amnestie wurden von den Taliban-Behörden zurückgewiesen und erklärt, dass diese Verstöße 
auf „ persönlicher Feindschaft oder Rache“ beruhten und nicht auf einer offiziellen Anweisung zu 
solchen Handlungen (UNAMA 22.8.2023). Außerhalb offizieller Kommunikation jedoch verbrei­
ten Taliban-Offizielle bzw. ihnen nahestehende Kommentatoren, u. a. in den sozialen Medien, 
das Narrativ, dass ehemalige Regierungsmitglieder bzw. -angestellte, aber auch Personen, die 
mit ausländischen Regierungen gearbeitet haben, Verräter am Islam und an Afghanistan sind 
(AA 26.6.2023). Es wird berichtet, dass sich die Kampagnen der Taliban auch gegen die Famili­
enmitglieder ehemaliger Militär- und Polizeikräfte richten (KaN 18.10.2023).
Während zielgerichtete, groß angelegte Vergeltungsmaßnahmen gegen ehemalige Angehöri­
ge der Regierung oder Sicherheitskräfte, oder Verfolgung bestimmter Bevölkerungsgruppen, 
bislang nicht nachgewiesen werden konnten (AA 26.6.2023), berichten Menschenrechtsorgani­
sationen allerdings über Entführungen und Ermordungen ehemaliger Angehöriger des Staats­
apparats und der Sicherheitskräfte (AA 26.6.2023; vgl. HRW 12.1.2023). Diese Fälle lassen sich 
zumindest teilweise eindeutig Taliban-Sicherheitskräften zuordnen. Inwieweit diese Taten poli­
tisch angeordnet wurden, ist nicht zu verifizieren. Sie wurden aber durch die Taliban-Regierung 
trotz gegenteiliger Aussagen mindestens toleriert bzw. nicht juristisch verfolgt (AA 26.6.2023).
Im März 2022 gründeten die Taliban die Kommission für die Verbindungsaufnahme und Rückfüh­
rung afghanischer Persönlichkeiten (KaN 18.10.2023; vgl. SIGAR 2.2023), um mit hochrangigen 
ehemaligen Beamten und Spitzenmilitärs über ihre Rückkehr ins Land zu verhandeln und ih­
nen Sicherheit und Schutz zu versprechen. Die Rückkehrer erhalten „ Immunitätskarten“, um 
sicherzustellen, dass sie nicht aufgrund ihrer früheren Tätigkeit inhaftiert werden. Einige müs­
sen sich die Karten nach ihrer Rückkehr besorgen, was sich als äußerst schwierig erweist, da 
die Taliban keine speziellen Registrierungszentren bekannt gegeben haben und der Zugang 
zur Kommission nach wie vor schwierig ist. Die Kommission wird von Shahabuddin Delawar, 
dem Taliban-Minister für Bergbau und Erdöl, geleitet und umfasst sechs weitere hochrangige 
Taliban-Mitglieder aus Militär und Geheimdienst (KaN 18.10.2023; vgl. TN 17.3.2022). Seit ihrer 
Gründung ist es der Kommission gelungen, eine Reihe ehemaliger Beamter, darunter hoch­
rangige Militär- und Polizeibeamte, zur Rückkehr in das Land zu bewegen. Während einige 
von ihnen der Rückkehr zugestimmt haben, haben viele aus Angst vor den „ falschen Verspre­
chungen“ der Taliban beschlossen, nicht zurückzukehren. Die Taliban haben sich jedoch jeden 
prominenten Rückkehrer zunutze gemacht, indem sie ihn auf dem Flughafen von Kabul gefilmt 
und die Videos dann in den sozialen Medien als Werbematerial verbreitet haben. Die meisten 
Rückkehrer werden später zu Taliban-Unterstützern, befürworten ihre Ideologie und fordern 
weltweite Anerkennung. Manche sehen diese Rückkehr als eine Treueerklärung an die Taliban. 
Einige Mitglieder der ehemaligen Streitkräfte, die nach Versprechungen der Taliban nach Af­
ghanistan zurückgekehrt waren, gaben an, wie Feinde behandelt worden zu sein, und dass ihre 
persönlichen Daten über Social-Media verbreitet wurden. Während einer angab, dass er kurz­
fristig verhaftet und verhört und sein Haus im Anschluss mehrfach von den Taliban durchsucht 
wurde, gab ein anderer Rückkehrer an, dass er zusätzlich einen Taliban-Beamten mit 50.000 
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AFN bestechen musste, um eine „ Immunitätskarte“ zu erhalten. Zusätzlich mussten Rückkehrer 
einen Treueid auf die Taliban leisten (KaN 18.10.2023).
Die Vereinten Nationen (VN) (UNAMA 22.1.2023), Nichtregierungsorganisationen (NGOs) (HRW 
11.1.2024) sowie Medien (Afintl 3.2.2024; vgl. RFE/RL 13.11.2023, KaN 18.10.2023, 8am 
23.7.2023) berichten von Entführungen und Ermordungen von ehemaligen Regierungs- und 
Sicherheitskräften seit August 2021 (AA 26.6.2023; vgl. ACLED 11.8.2023). Täter können davon 
ausgehen, dass auch persönlich motivierte Taten gegen diesen Personenkreis nicht geahndet 
werden (AA 26.6.2023).
Für den Zeitraum vom 16.8.2021 - 30.5.2023 verzeichnet ACLED über 400 Gewalttaten gegen 
ehemalige Regierungs- und Sicherheitsbeamte, von denen 290 von den Taliban verübt wur­
den (siehe nachstehende Grafik). Bei vielen Angriffen, die von nicht identifizierten Angreifern 
verübt wurden, haben lokale Quellen oder Familien der Opfer die Taliban beschuldigt, dafür 
verantwortlich zu sein (ACLED 11.8.2023).
Quelle 13: ACLED 11.8.2023
UNAMA dokumentiert für denselben Zeitraum (15.8.2021 - 30.6.2023) sogar mindestens 800 
Menschrechtsverletzungen gegen ehemalige Regierungs- und Sicherheitsbeamte, darunter 
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außergerichtliche Tötungen, gewaltsames Verschwinden, willkürliche Verhaftungen und Inhaf­
tierungen, Folter und Misshandlungen sowie Drohungen (UNAMA 22.8.2023).
Quelle 14: UNAMA 22.8.2023
Nach Angaben von UNAMA sind ehemalige Angehörige der afghanischen Nationalarmee am 
stärksten von Menschenrechtsverletzungen bedroht, gefolgt von der Polizei (sowohl der afgha­
nischen Nationalpolizei (ANP) als auch der afghanischen Lokalpolizei (ALP)) und Beamten der 
National Directorate of Security (NDS). Menschenrechtsverletzungen gegen ehemalige Regie­
rungsbeamte und Angehörige der ANDSF wurden in allen 34 Provinzen registriert, wobei die 
meisten Verletzungen in den Provinzen Kabul, Kandahar und Balkh verzeichnet wurden. Die 
oben genannten Gruppen sind zwar in allen Provinzen gefährdet, doch scheint es in einigen 
Gegenden zu einer verstärkten gezielten Gewalt zu kommen. So dokumentierte UNAMA min­
destens 33 Menschenrechtsverletzungen gegen ehemalige ANP-Mitglieder in Kandahar (mehr 
als ein Viertel aller Menschenrechtsverletzungen gegen ehemalige ANP-Mitglieder im ganzen 
Land) und mindestens elf Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Khost gegen ehemalige 
Mitglieder der Khost Protection Force (KPF), darunter außergerichtliche Tötungen, willkürliche 
Verhaftungen und Inhaftierungen sowie Folter und Misshandlungen (UNAMA 22.8.2023).
Für die meisten der von UNAMA berichteten Verstöße liegen nur begrenzte Informationen über 
die Maßnahmen vor, die von den Taliban-Behörden ergriffen wurden, um die Vorfälle zu untersu­
chen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. In einigen Fällen hat UNAMA Berichte erhalten, 
dass die mutmaßlichen Täter von Vorfällen, die sich gegen ehemalige Regierungsbeamte und 
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