2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-afghanistan-version-12-3379
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Quelle 22: WB 10.2023 Seit der Machtübernahme ist Berichten zufolge die Kinderarbeit und die Anzahl der Bettler deutlich gestiegen (IOM 12.1.2023; vgl. WB 10.2023). Der Anstieg der Kinderarbeit könnte auch mit der Schließung von Schulen und Universitäten für Frauen sowie mit der vorherrschenden Konzentration auf religiöse Lehren in Schulen für Männer zusammenhängen. In Afghanistan ist Kinderarbeit vor allem in ländlichen Gebieten vorzufinden (IOM 12.1.2023). Kinder werden beispielsweise bei der Herstellung von Ziegeln (AJ 26.9.2022) oder in Kohleminen als Arbeiter eingesetzt (NPR 31.12.2022). Nach Angaben von IOM (Stand Februar 2024) liegt der durchschnittliche Tageslohn in Kabul zwischen 300 und 500 AFN, was die vielfältigen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Möglich keiten in der Hauptstadt widerspiegelt. Für Herat gibt der Bericht an, dass der durchschnittliche Tageslohnempfänger eine etwas geringere Spanne von 250 bis 350 AFN erhält. In Mazar-e Sharif schließlich liegt der durchschnittliche Tageslohn bei 200 AFN. Diese Unterschiede bei den Tageslöhnen in den einzelnen Städten verdeutlichen die lokalen wirtschaftlichen Bedingun gen, die Faktoren wie die Zusammensetzung der Industrie, die Nachfrage nach Arbeitskräften und die regionale wirtschaftliche Entwicklung umfassen und ein differenziertes Verständnis der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit in den verschiedenen städtischen Zentren ermöglichen (IOM 22.2.2024). Laut IOM blieben diese Beträge mit September 2024 aktuell (IOM 17.9.2024). Im Juli 2024 berichtet das World Food Programme (WFP), dass die Löhne für gelernte und unge lernte Arbeiter gestiegen sind. So verdient ein ungelernter Arbeiter im Schnitt 317 AFN pro Tag, während das Durchschnittsgehalt eines gelernten Arbeiters 655 AFN beträgt (WFP 11.7.2024). Das erwartete monatliche Durchschnittseinkommen für ungelernte Vollzeitarbeiter liegt mit Juli 2024 bei 3.362 AFN, womit nur 64% des Warenkorbs des WFP (5.232 AFN) finanziert werden können (WFP 12.8.2024). Laut einer von ATR Consulting im November 2024 durchgeführten Studie in Kabul waren 67% der Befragten in Vollzeit berufstätig (51der Männer und 10% der Frauen), während 8% anga ben, gelegentlich Arbeit zu haben. 28% der Befragten (69 % der weiblichen Befragten) gaben an, Hausfrau zu sein, und 23% der Befragten bezeichneten sich als arbeitslos (STDOK/ATR 14.1.2025). 183

Quellen ■ ACAPS - Assessment Capacities Project, The (30.7.2024): apping informal economies in informal settlements as a local integration pathway for IDPs, https://www.acaps.org/fileadmin/Data_Product /Main_media/20240730_ACAPS_Afghanistan-Mapping_informal_economies_in_informal_settleme nts.pdf, Zugriff 11.12.2024 ■ AI - Amnesty International (7.2022): Death in slow motion: Women and girls under Taliban rule, https://www.ecoi.net/en/document/2076021.html, Zugriff 29.12.2022 ■ AJ - Al Jazeera (26.9.2022): Photos: Poverty pushes Afghan children to work at brick kilns, https://ww w.aljazeera.com/gallery/2022/9/26/photos-poverty-pushes-afghan-children-to-work-at-brick-kilns , Zugriff 2.2.2023 ■ HRW - Human Rights Watch (8.8.2022): Economic Causes of Afghanistans Humanitarian Crisis, https://www.hrw.org/news/2022/08/04/economic-causes-afghanistans-humanitarian-crisis , Zugriff 25.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (17.9.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2115677/Info request_Afghanistan 2024.pdf, Zugriff 8.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (22.2.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104781/Socioeconomic Information Update Afghanistan.pdf, Zugriff 23.2.2024 [Login erforderlich] ■ IOM - International Organization for Migration (12.1.2023): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2085350.html , Zugriff 18.1.2023 [Login erforderlich] ■ NPR - National Public Radio (31.12.2022): In Afghanistan, coal mining relies on the labor of children, https://www.npr.org/2022/12/31/1143143252/afghanistan-taliban-coal-mining-child-labor , Zugriff 2.2.2023 ■ Schwörer - Schwörer, Eva Catharina (30.11.2020): Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Lage in Afghanistan, https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gutachten-Auswirkungen-d er-COVID-19-Pandemie-auf-die-Lage-in-Afghanistan-Eva-Catherina-Schwoerer-1.pdf , Zugriff 11.12.2024 ■ SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (11.12.2024): Focus Afghanistan: Sozioökonomische Lage, https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/internationales/herkunftslaender/asien-nahos t/afg/AFG-sozio-oekonomische-lage-d.pdf.download.pdf/AFG-sozio-oekonomische-lage-d.pdf , Zugriff 11.12.2024 ■ STDOK/ATR - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (14.1.2025): Kabul - Social Economic Survey 2024 ■ UNDP - United Nations Development Programme (18.4.2023): Afghanistan Socio-Economic Outlook 2023, https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/2023-05/SEO 2023_full report.pdf, Zugriff 22.8.2023 ■ WB - Weltbank (3.10.2023): Afghanistan Development Update (October 2023): Uncertainty After Fleeting Stability (October 2023) - Afghanistan, https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanist an-development-update-october-2023-uncertainty-after-fleeting-stability-october-2023 , Zugriff 21.10.2024 ■ WB - Weltbank (10.2023): Afghanistan Welfare Monitoring Survey (AWMS); Round 3, https://thedoc s.worldbank.org/en/doc/975d25c52634db31c504a2c6bee44d22-0310012023/original/Afghanistan -Welfare-Monitoring-Survey-3.pdf , Zugriff 22.3.2024 ■ WFP - World Food Programme (12.8.2024): Afghanistan: Monthly Market Report: Issue 50: July 2024 - Afghanistan, https://reliefweb.int/attachments/e7561947-b39b-47cf-9da7-5ab6b7079f78/ Countrywide Monthly Market Report - Issue 50 - July 2024.pdf, Zugriff 16.1.2025 ■ WFP - World Food Programme (11.7.2024): Afghanistan: Monthly Market Report: Issue 49: June 2024 - Afghanistan, https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanistan-monthly-market-report-iss ue-49-june-2024 , Zugriff 21.10.2024 184

24.4 Bank- und Finanzwesen Letzte Änderung 2025-01-30 10:53 Einem Bericht des United Nations Development Programme (UNDP) zufolge kam es nach dem Regimewechsel zu einer erheblichen Verschlechterung des Bankensystems in Afghanistan, die in erster Linie auf Bank-Runs (d. h., eine große Gruppe von Einlegern zieht ihr Geld gleichzeitig von den Banken ab) und einen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Diese Krise führte zu einem erheblichen Abzug von Einlagen aus den Banken, was zu einem starken Rückgang sowohl der Gesamteinlagen als auch der ausstehenden Kredite führte. Die abrup te Einstellung der internationalen Hilfe in Verbindung mit der Schrumpfung der Bankbilanzen wirkte sich unmittelbar auf die Geldmenge aus und führte zu einem erheblichen Rückgang in realen Werten. Die Tatsache, dass die Zentralbank [Anm.: Da Afghanistan Bank - DAB] nicht in der Lage war, AFN-Banknoten zu produzieren, sowie das Einfrieren der Devisenreserven, ver schärften die Liquiditätsengpässe in der Wirtschaft sowohl im Inland als auch in Fremdwährung (UNDP 12.2023; vgl. IOM 17.9.2024). Probleme im Zusammenhang mit dem Bankensektor - wie eingeschränkte Funktionalität, mangelnde Liquidität und Schwierigkeiten beim Zugang zu Bank krediten - sowie eine mangelnde Verbrauchernachfrage bleiben die wichtigsten geschäftlichen Einschränkungen (WB 19.3.2024). Auch im Jahr 2024 heben mehr und mehr Afghanen ihr Geld von den Banken ab und schließen ihre Konten. Experten zufolge hat die Schließung von Bankkonten durch die Afghanen dazu beigetragen, die Geldmenge im Land weiter einzuschränken und die Wirtschaft weiter unter Druck zu setzen. Die Taliban legten zunächst ein wöchentliches Abhebungslimit von 200 US- Dollar für einzelne Bankkonten fest. Im Dezember 2023 erhöhte die von den Taliban geführte Zentralbank das Limit auf 1.000 US-Dollar (RFE/RL 29.5.2024). Die Herausforderungen im Bankensektor behindern weiterhin sowohl nationale als auch inter nationale Transaktionen (WB 19.3.2024). Jedoch ist es mit Stand September 2024 möglich, Geld sowohl vor Ort als auch aus dem Ausland nach Afghanistan zu überweisen. Empfänger in abgelegenen Gebieten könnten jedoch aufgrund von Einschränkungen der Netzabdeckung und der Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC) Schwierigkeiten haben, Zugang zu Banken zu erhalten. Die KYC-Richtlinie ist ein verbindlicher Rahmen für Banken und Finanzinstitute zur Identifizierung von Kunden. Jeder Kunde muss seine Identität und Adresse durch Vorlage von Ausweispapieren nachweisen (IOM 17.9.2024). Wie bereits erwähnt, trägt der Mangel an Bargeld in Afghanistan zur aktuellen Wirtschaftskrise bei (UNDP 12.2023; vgl. IOM 17.9.2024). Zusätzlich haben die Taliban die Verwendung von Fremdwährungen im November 2021 verboten (RFE/RL 3.11.2021). Da afghanische Banknoten in Europa gedruckt werden, konnten aufgrund der Sanktionen lange keine neuen Banknoten bestellt werden (WB 4.2022). Auch ist nur ein kleiner Teil des existierenden Bargelds in Um lauf, weil einzelne Privatpersonen und Unternehmen große Summen an Bargeld horten (NRC 1.2022). Nach einer Spezialgenehmigung konnte die DAB im Oktober 2022 erstmals wieder neue Banknoten importieren (IOM 17.9.2024; vgl. UNDP 12.2023). 185

Der Afghani (AFN) hat seine Stabilität gegenüber dem USD seit März 2022 durchgehend beibe halten. Diese Stabilität ist auf die anhaltenden Auswirkungen der Bargeldtransporte der Vereinten Nationen und die USD-Auktionen der Zentralbank zurückzuführen. Infolge dieser Maßnahmen und einer daraus resultierenden Währungsverringerung, wertete der AFN im Laufe des Jahres gegenüber den wichtigsten Währungen auf (WFP 11.2.2024). Anfang Dezember 2023 kündigte der Leiter der DAB die Umstellung auf ein komplett islami sches Bankensystem an, bei dem Banken keine Profite machen dürfen (AT 3.12.2023; vgl. BAMF 31.12.2023). Das islamische Bankwesen, das erstmals in den 1970er-Jahren in den Golfstaaten entwickelt wurde, verbietet die Praxis der Geldvergabe gegen Zinsen. Wie kon ventionelle Banken erzielen islamische Banken ihre Gewinne durch die Vergabe von Krediten an Kunden. Während eine Bank jedoch Kredite gegen Zinsen vergibt, tun islamische Banken dies durch Kauf- und Verkaufstransaktionen. Im März 2024 ernannten die Taliban ein Komitee zur Überprüfung der Gesetze für die afghanische Zentralbank und den Geschäftsbankensektor. Die Taliban erklärten, dass islamische Banken „ das Erzielen von Einkommen durch Zinsen auf Investitionen, Darlehen oder Einlagen“ verbieten (RFE/RL 29.5.2024). Die Auswirkungen dieses Schrittes auf das ohnehin stark geschwächte Finanzsystem werden von Beobachtern kritisch gesehen (BAMF 31.12.2023). Hawala-System Wesentlich verbreiteter als Western Union oder MoneyGram (IOM 12.4.2022; vgl. BAMF 12.2022) wird für Geldsendungen von und nach Afghanistan das informelle Hawala-System verwendet (IOM 17.9.2024; vgl. UNDP 12.2023). Hawala ist ein Geld- oder Werttransferdienst (Money or Value Transfer Service, MVTS), der seit Jahrhunderten genutzt wird und seinen Ursprung im Nahen Osten und in Südasien hat. Vor der Machtübernahme der Taliban befand sich das Hawala-System in Afghanistan in einer Grauzone – weder völlig legal noch illegal (IOM 17.9.2024). Das System funktioniert ohne staatliche Regulierung und kann deswegen auch dort praktiziert werden, wo es entweder keine Staatlichkeit gibt oder die Beteiligten den Staat umgehen wollen (BAMF 12.2022). Es funktioniert fast weltweit, wird aber vor allem in muslimischen Ländern genutzt. Hawala wird von Geldwechslern, die Saraf oder Hawaladar genannt werden, betrieben, die über ein weit verflochtenes Netzwerk verfügen. Beispielsweise kann eine Person [Anm.: beispielsweise in Österreich] einem Saraf Geld geben. Dieser Saraf hat eine Handelsbeziehung zu einem Saraf in Afghanistan, den er anweisen kann, das Geld nach der Nennung eines verein barten Passworts an eine bestimmte Person auszuzahlen. Durch Netzwerke zwischen Sarafs kann das Geld auch über mehrere Stationen weitergeschickt werden und so aus dem Ausland über Kabul und ggf. eine Provinzhauptstadt bis in rurale Gegenden Afghanistans geschickt wer den. Transaktionen können in wenigen Minuten bis maximal zwei Tagen abgeschlossen werden. Ähnlich wie bei Sendungen über Western Union oder MoneyGram entstehen Gebühren für das Senden und Wechseln des Geldes. Die Sarafs begleichen ihre Rechnungen durch Überwei sungen in die andere Richtung, Banküberweisungen oder Bargeldsendungen (NRC 1.2022; vgl. BAMF 12.2022). Dieses System wird auch in anderen Ländern angewandt. Bei Transaktionen 186

zwischen Iran und Österreich kann beispielsweise in Iran ein Betrag in IRR eingezahlt und ei ne entsprechende Summe in Österreich in EUR ausbezahlt werden (STDOK 23.12.2024; vgl. IRWEX 4.11.2024). Es ist jedoch unklar, ob das Hawala-System, das immer noch auf harte Währungen angewiesen ist, angesichts der allgemeinen Wirtschaftskrise weiterhin ordnungsgemäß funktionieren kann. Der Mangel an Bargeld bedeutet, dass Hawaladar-Händler möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, Gelder wie bisher auszuzahlen, ähnlich wie bei formellen Banken mit Liquiditätseng pässen (IOM 17.9.2024). Gemäß dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist Hawala-Banking ein Finanz transfergeschäft. Das Erbringen von Zahlungsdiensten ohne die hierfür erforderliche Berechti gung (Konzession) ist insb. nach § 99 Abs 1 ZaDiG 2018 strafbar. Anders als bei Geldwäschede likten (§ 165 StGB) kommt es auf eine rechtswidrige Herkunft der weitergeleiteten Gelder nicht an. Darüber hinaus ist das Hawala-Geschäft als solches auch nicht erlaubnisfähig. Die beleglose Durchführung von Zahlungstransfers ohne die jeweilige umfängliche Kundenidentifizierung ist ein Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien. Derartigen Geschäftsmodellen könnte daher weder in Österreich noch in anderen Mitgliedstaaten der EU eine Erlaubnis erteilt werden (STDOK 23.12.2024; vgl. IRRASR 14.11.2024). In Österreich sind keine institutionalisierten Hawaladare bekannt (STDOK 23.12.2024; vgl. IRWEX 4.11.2024). [Anm.: Es darf hier auf den Themenbericht der Staatendokumentation „ Finanztransfers zwischen Iran und Europa“ (STDOK 23.12.2024) hingewiesen werden. Hier finden sich unter anderem auch weitere Informationen zum Hawala-System. Der Themenbericht ist auf COI-CMS und ecoi.net zu finden] Quellen ■ AT - Afghanistan Times (3.12.2023): Da Afghanistan Bank Announces Plans for Full Islamic Banking System, https://www.afghanistantimes.af/da-afghanistan-bank-announces-plans-for-full-islamic-b anking-system, Zugriff 7.2.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (31.12.2023): Briefing Notes Zu sammenfassung: Afghanistan - Juli bis Dezember 2023, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nod es/29188455, Zugriff 22.1.2024 [Login erforderlich] ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (12.2022): Länderreport 55: Afgh anistan; Finanzkrise, Geldsendungen und Lebenshaltungskosten, https://www.ecoi.net/en/docume nt/2085574.html, Zugriff 2.2.2023 ■ IOM - International Organization for Migration (17.9.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2115677/Info request_Afghanistan 2024.pdf, Zugriff 8.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (12.4.2022): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2071112.html , Zugriff 18.1.2023 [Login erforderlich] ■ IRRASR - Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Sanktionsrecht (Iran) (14.11.2024): Interview, per Videotelefonie ■ IRWEX - Wirtschaftsexperte Iran (4.11.2024): Interview, via Videotelefonie ■ NRC - Norwegian Refugee Council (1.2022): Life and Death: NGO access to financial services in Afghanistan, https://www.nrc.no/globalassets/pdf/reports/life-and-death/financial-access-in-afghani stan_nrc_jan-2022.pdf, Zugriff 2.2.2023 187

■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (29.5.2024): Distrustful Of The Taliban, A Growing Num ber Of Afghans Ditch Banks, https://www.rferl.org/a/afghanistan-banking-taliban-islamic-finance/3 2970822.html, Zugriff 30.9.2024 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (3.11.2021): Taliban Bans Use Of Foreign Currencies, https://www.rferl.org/a/afghanistan-taliban-foreign-currencies/31542024.html , Zugriff 3.2.2023 ■ STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (23.12.2024): Iran: Finanztransfers zwischen Iran und Europa - 1, https://coi-cms.staatendo kumentation.at/at.gv.bfa.coicms-p/services/collection/158-1.pdf , Zugriff 23.12.2024 [Login erforderlich] ■ UNDP - United Nations Development Programme (12.2023): 2 Years in Review: Changes in Afghan Economy, Households and Cross-Cutting Sectors (August 2021 to August 2023), https://www.undp .org/sites/g/files/zskgke326/files/2024-01/tyir_0.pdf, Zugriff 23.2.2024 ■ WB - Weltbank (19.3.2024): AFGHANISTAN PRIVATE SECTOR RAPID SURVEY: An Assessment of the Business Environment – Round 3, https://thedocs.worldbank.org/en/doc/98d79f4be6e960479 8353078fab5e480-0310012024/original/Afghanistan-Private-Sector-Rapid-Survey-Round-3.pdf , Zugriff 30.9.2024 ■ WB - Weltbank (4.2022): Afghanistan Development Update - April 2022, https://thedocs.worldbank. org/en/doc/5f01165822f3639224e0d483ba1861fc-0310062022/original/ADU-2022-FINAL-CLEAR ED.pdf, Zugriff 2.2.2023 ■ WFP - World Food Programme (11.2.2024): Afghanistan Food Security Update - 4th Quarter (Decem ber 2023), https://www.ecoi.net/en/document/2104376.html, Zugriff 20.2.2024 25 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2024-03-29 09:47 Die drastische Kürzung der finanziellen und technischen Entwicklungshilfe für das öffentliche Ge sundheitssystem Afghanistans seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 hat das Gesundheitssystem des Landes schwer geschädigt (HRW 12.2.2024; vgl. MaA 29.6.2023). Der daraus resultierende Mangel an ausreichenden Gesundheitsdiensten betrifft Millionen von Afghanen und macht die Bevölkerung anfällig für Krankheiten und andere Folgen unzureichen der medizinischer Versorgung (HRW 12.2.2024; vgl. MSF 18.12.2023). Hilfsorganisationen haben versucht, den Wegfall internationaler Mittel für das öffentliche Ge sundheitswesen auszugleichen, und haben mit dem Rückgang der Mittel für humanitäre Hilfe nach 2022 ihren Schwerpunkt auf unmittelbare Hilfsmaßnahmen verlagert. Durch die vorüber gehende Unterstützung der öffentlichen Krankenhäuser unmittelbar nach August 2021 konnte ein völliger Zusammenbruch verhindert werden. Dennoch mussten aufgrund fehlender Mittel Kliniken schließen und lokale Hilfsgruppen berichten von Engpässen bei Medikamenten und Ausrüstung (HRW 12.2.2024). Auch eine Menschenrechtsaktivistin aus Afghanistan berichtet da von, dass der Zugang zu Medikamenten sehr begrenzt ist. Während Antibiotika, Schmerzmittel und allgemeine Gesundheitsmedikamente noch eingeführt werden, sind spezifische Medika mente, z. B. jene zur Behandlung von Krebs, in Afghanistan nicht erhältlich. Menschen können auch nicht mehr so einfach wie früher in die Nachbarländer reisen, um sich behandeln zu lassen und Medikamente zu kaufen (MaA 29.6.2023). In den öffentlichen Krankenhäusern, die unter direkter Aufsicht der afghanischen Regierung stehen, sind seit dem Regimewechsel sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zahl der Mitarbeiter erheblich zurückgegangen (IOM 12.1.2023). Die Kapazität des Gesundheitsperso nals im öffentlichen Sektor ist gering (HC 31.12.2022; vgl. UNOCHA 1.2023), auch aufgrund 188

der Einschränkungen von Frauen im Hinblick auf Beschäftigung und Bewegungsfreiheit (HRW 12.2.2024; vgl. MaA 29.6.2023). Ebenso konzentrieren sich die am besten qualifizierten Ge sundheitsfachkräfte in den Städten und den gut ausgestatteten Provinzen. Gleichzeitig können Bevölkerungsverschiebungen und die Abwanderung in städtische Zentren die bestehenden Gesundheitsdienste in städtischen Gebieten überlasten. Obwohl es in den städtischen Zen tren zahlreiche Gesundheitseinrichtungen gibt, gab die städtische Bevölkerung häufig an, dass Medikamente oder Behandlungen für sie zu teuer seien (UNOCHA 1.2023). Eine Menschen rechtsaktivistin aus Afghanistan weißt in diesem Zusammenhang auf den generellen Mangel an (vor allem weiblichen) Ärzten hin. Viele seien auch unterqualifiziert bzw. praktizieren, ohne ihre Ausbildung abgeschlossen zu haben (MaA 29.6.2023). Durch die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Afghanen sind diese nicht mehr in der Lage, ihre medizinischen Ausgaben zu bestreiten (HRW 12.2.2024) oder sich und ihre Familien aus reichend mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Viele Afghanen leiden daher an Unterernährung (HRW 12.2.2024; vgl. WFP 7.2.2024), von welcher nach Einschätzung von Human Rights Watch auch Millionen von Kindern betroffen sind (HRW 12.2.2024). UNICEF schätzte die Zahl der von akuter Unterernährung betroffenen Kinder für das Jahr 2023 auf rund 2,3 Millionen (UNICEF 7.8.2023). In Afghanistan gibt es Ausbrüche von Infektionskrankheiten wie beispielsweise Masern, akute Atemwegsinfektionen (ARI) oder akute wässrige Diarrhöe (AWD) (WHO 18.3.2024). Infekti onskrankheiten wie AWD und Cholera sind die Folge von und ein Katalysator für schlechte humanitäre Bedingungen, einschließlich schlechter sanitärer Einrichtungen, Wasserqualität und -menge, Unterernährung, geringeren Schulbesuchs, schlechten Gesundheitszustands und ge ringeren Einkommens. Besonders betroffen sind Kinder in ländlichen Haushalten, was teilweise auf Unterschiede in der sanitären Infrastruktur zurückgeführt werden kann (UNOCHA 1.2023). So wurden im Jahr 2023 beispielsweise 25.856 Fälle von Masern und 6,8 Millionen Fälle von AWD berichtet (UNICEF 2024). COVID-19 Bezüglich der aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern emp fiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf, folgende Website der WHO: https://covi d19.who.int/region/emro/country/af mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren. Bis 31.8.2023 gab es laut WHO 232.843 bestätigte Fälle von COVID-19 in Afghanistan. Nach Angaben der WHO haben mehr als 18 Millionen Afghanen zumindest eine Impfdosis erhalten und mehr als 16 Millionen sind vollständig geimpft (WHO 18.3.2024). Seit Beginn der Pandemie hat sich COVID-19 über das ganze Land ausgebreitet. Die erste Welle erstreckte sich Berichten zufolge von Ende April bis Juni 2020; die zweite Welle begann im Oktober 2020 und dauerte bis Ende Dezember 2020; die dritte Welle begann Berichten zufolge im April 2021 und dauerte bis Mitte August 2021. Die vierte Welle endete im März 2022 (Asady/Sediqi/Habibi 28.6.2022). Im Sommer 2022 sah sich Afghanistan einem weiteren Anstieg der COVID-19-Fälle ausgesetzt und innerhalb von zwei Monaten wurden mehr als 11.700 Fälle registriert. Es wurde berichtet, 189

dass die Menschen trotz der Zunahme an Erkrankungen keine Angst mehr haben würden und keine Präventivmaßnahmen ergreifen (PAN 8.9.2022). Bis zur Machtübernahme der Taliban waren landesweit insgesamt 38 COVID-19-Krankenhäuser in Betrieb, die alle von internationalen Gebern finanziert wurden. Daneben wurden im Rahmen der COVID-19-Notfallmaßnahmen auch Krisenreaktionsteams (Rapid Response Teams, RRTs) und Distriktzentren (District Centers, DCs) eingerichtet, um Risikokommunikationsveranstal tungen durchzuführen, Proben von Verdachtsfällen zu sammeln, Kontaktpersonen ausfindig zu machen und Ratschläge für leichte und mittelschwere Fälle zu geben, die zu Hause be handelt werden sollten. Diese Maßnahmen trugen entscheidend dazu bei, die Belastung der für COVID-19 zuständigen Krankenhäuser zu verringern, sodass sie sich auf die Behandlung schwerer und kritischer Fälle konzentrieren konnten. Nach dem Zusammenbruch der vorherigen Regierung wurden alle Finanzmittel und Unterstützungen für die COVID-19-Notfallmaßnahmen gekürzt, und die meisten Krankenhäuser mussten ihren Betrieb einstellen, weil es an Mitteln, Ärzten, Medikamenten und sogar Heizmaterial mangelte. Der Mangel an Gesundheitspersonal für die Entnahme von Proben verdächtiger Personen und der Mangel an Kits für labordiagnos tische Tests waren in den meisten Distrikten Afghanistans auch 2022 nach wie vor die größten Herausforderungen. Das hohe Maß an finanzieller Unsicherheit in mehreren Teilen des Lan des hat große und direkte negative Auswirkungen auf die Bereitstellung und Abdeckung von Gesundheitsdiensten für die breite Öffentlichkeit. Viele Menschen, die ihre erste Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff erhalten haben, konnten die nächste Dosis nicht erhalten, weil der Impfstoff knapp oder nicht verfügbar war (Asady/Sediqi/Habibi 28.6.2022). Quellen ■ Asady/Sediqi/Habibi - Abdullah Asady, Mohammad Faiq Sediqi, Sayed Samir Habibi (28.6.2022): The Fourth Wave of the COVID-19 in Afghanistan: The Way Forward, https://www.dovepress.com/ getfile.php?fileID=81757, Zugriff 6.2.2023 ■ HC - Health Cluster (31.12.2022): Health Cluster Bulletin - December 2022, https://www.ecoi.net/e n/document/2085796.html, Zugriff 30.1.2023 ■ HRW - Human Rights Watch (12.2.2024): “A Disaster for the Foreseeable Future”, https://www.hrw. org/report/2024/02/12/disaster-foreseeable-future/afghanistans-healthcare-crisis#_ftn41 , Zugriff 18.3.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (12.1.2023): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2085350.html , Zugriff 18.1.2023 [Login erforderlich] ■ MaA - Menschenrechtsaktivistin aus Afghanistan (29.6.2023): Medizinische Versorgung von Frauen in Afghanistan. Interview via Videocall. Transkript liegt im Archiv der Staatendokumentation auf ■ MSF - Ärzte ohne Grenzen (18.12.2023): Critical gaps in paediatric and neonatal care in Afgh anistan’s northern provinces, https://www.ecoi.net/en/document/2102400.html, Zugriff 18.3.2024 ■ PAN - Pajhwok Afghan News (8.9.2022): Afghanistan records 11,700 positive Covid-19 cases in 2 months, https://pajhwok.com/2022/09/08/afghanistan-records-11700-positive-covid-19-cases-in-2 -months, Zugriff 6.2.2023 ■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (2024): Afghanistan Human itarian Situation Report, End-of-Year 2023, https://www.unicef.org/media/151571/file/Afghanistan Humanitarian Situation Report No. 12 - 1 January - 31 December 2023.pdf, Zugriff 18.3.2024 ■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (7.8.2023): Delivering for the children of Afghanistan, https://www.unicef.org/emergencies/delivering-support-afghanistans-child ren, Zugriff 23.8.2023 190

■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (1.2023): Humanitarian Needs Overview - Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2086031.html, Zugriff 30.1.2023 ■ WFP - World Food Programme (7.2.2024): WFP Afghanistan: Situation Report, 05 February 2023 - Afghanistan, https://reliefweb.int/report/afghanistan/wfp-afghanistan-situation-report-05-february-2 023, Zugriff 18.3.2024 ■ WHO - World Health Organization (18.3.2024): Infectious disease outbreak situation reports - Epi demiological Week 10, 03 - 09 Mar 2024, https://www.emro.who.int/images/stories/afghanistan/Ou tbreak-Situation-Report-Week-10-2024.pdf?ua=1 , Zugriff 18.3.2024 25.1 Zugangsbedingungen für Frauen und Mädchen Letzte Änderung 2024-03-29 09:48 Frauen und Mädchen sind von der Krise im Gesundheitswesen unverhältnismäßig stark be troffen (HRW 12.2.2024), wobei sich die Zugangsbedingungen von Frauen und Mädchen zu medizinischer Versorgung nach der Machtübernahme durch die Taliban noch verschlechtert haben. Die zunehmenden Restriktionen für Frauen in den Bereichen Bildung (HRW 12.2.2024; vgl. RFE/RL 22.12.2022), Arbeit (OHCHR 27.12.2022; vgl. Guardian 26.12.2022) und Bewe gungsfreiheit (HRW 12.2.2024; vgl. Rukhshana 28.11.2022) haben auch Auswirkungen auf den Zugang von Frauen zu medizinischer Versorgung. Nach der Machtübernahme der Taliban flohen viele Ärztinnen aus Afghanistan (WP 5.11.2022). Wenn sie trotz aller Schwierigkeiten versuch ten, an ihren Arbeitsplätzen zu bleiben und die Patienten zu versorgen, sahen sich weibliche Gesundheitsfachkräfte fast täglich Schikanen und Gewaltandrohungen durch die Taliban ausge setzt, wenn sie ohne Mahram oder männliche Begleitung zur Arbeit kamen. Auch von Schlägen wurde berichtet (JHU 11.2022). Die Einschränkungen im Hinblick auf Bewegungsfreiheit und Bildung dürften in den kommenden Jahren die Zahl der Frauen, die eine Ausbildung zur Ärz tin machen können, einschränken und erschweren auch die Arbeitsbedingungen von bereits praktizierenden Ärztinnen (WP 5.11.2022; vgl. HRW 12.2.2024). Nach außen hin wirbt die Taliban-Regierung stark für die Ausbildung und Beschäftigung von Frauen im Gesundheitsbereich. Die Ausbildung von Ärztinnen und Krankenschwestern ist Teil der Bemühungen der Taliban, zu beweisen, dass sie wichtige Dienstleistungen erbringen und gleichzeitig eine Gesellschaft aufbauen können, die auf Geschlechtertrennung beruht. Der stell vertretende Minister für öffentliche Gesundheit sagte in einem Interview, sein Ministerium habe „ klare Anweisungen von höchster Ebene“ erhalten, um die Politik mit der strengen Auslegung der Scharia oder des islamischen Rechts durch die Taliban in Einklang zu bringen. Eine neue Richtlinie, die dem obersten Führer der Taliban, Haibatullah Akhundzada, zur Genehmigung vorgelegt wurde, würde eine bereits in einigen Krankenhäusern geltende Regel formalisieren, wonach weibliches Gesundheitspersonal Frauen behandeln sollte, während männliches Ge sundheitspersonal Männer behandeln sollte. Der stellvertretende Minister führte weiter aus, dass Patientinnen einen Arzt aufsuchen können, wenn keine qualifizierte Ärztin zur Verfügung steht (WP 5.11.2022). Demgegenüber steht die Vielzahl von Einschränkungen, mit denen Frauen in Afghanistan konfrontiert sind. Denn auch wenn der Erlass der Taliban vom Dezember 2022, der Mitarbeiterinnen von internationalen NGOs die Arbeit verbot (OHCHR 27.12.2022; vgl. Guardian 26.12.2022), nicht für den Gesundheitssektor gilt (HRW 12.2.2024; vgl. WHO 16.1.2023) und das Gesundheitsministerium der Taliban den NGOs im Gesundheitssektor riet, ihre Dienste 191

wieder aufzunehmen (WHO 16.1.2023), gibt es keine formale Zusicherung, dass sie weiterhin ungehindert arbeiten können (MSF 19.1.2023). Afghanistan bleibt auch weiterhin einer der gefährlichsten Orte der Welt, um zu gebären (UNFPA 30.10.2023), wobei Fachleute des Gesundheitswesens einen Anstieg der Mütter-, Säuglings- und Kindersterblichkeit wahrnehmen (JHU 11.2022). Man geht davon aus, dass etwa alle zwei Stunden eine Mutter an vermeidbaren Komplikationen während der Schwangerschaft und bei der Geburt stirbt (RFE/RL 20.5.2023; vgl. UNFPA 30.10.2023). Aufgrund der begrenzten Kapazi täten des Gesundheitssystems können viele Mütter und Kinder entsprechende Leistungen nicht in Anspruch nehmen (HC 18.3.2024), was im Zusammenhang mit Unterernährung weiterhin eine hohe Sterblichkeits- und Krankheitsrate verursacht. Auch die limitierte Bewegungsfreiheit von Frauen schränkt deren Zugang zu lebensrettenden Gesundheitsdiensten, insbesondere zu re produktiver Gesundheitsversorgung, weiterhin ein (UNOCHA 1.2023; vgl. HRW 12.2.2024). Die nationale Wirtschaftskrise sowie der Verlust von qualifiziertem Gesundheitspersonal, schlechte Arbeitsbedingungen, begrenzte Ressourcen und Unsicherheit haben Frauen und ihre Familien gezwungen, den Zugang zu notwendiger Versorgung hinauszuzögern oder sich für eine Haus geburt zu entscheiden, weil sie nicht die Mittel haben, um den Transport oder die Versorgung in einer öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung zu bezahlen (JHU 11.2022). Angesichts der sich weiter verschlechternden humanitären Lage wird der Zugang von Frauen und Mädchen zur medizinischen Grundversorgung in alarmierender Weise beeinträchtigt. Die schätzungswei se 24.000 Frauen, die jeden Monat in schwer zugänglichen Gebieten des Landes entbinden, haben besondere Probleme beim Zugang zu Krankenhäusern oder Gesundheitseinrichtungen (UNFPA 30.10.2023). Quellen ■ Guardian - The Guardian (26.12.2022): UN Afghanistan head meets Taliban over ban on female aid workers, https://www.theguardian.com/world/2022/dec/26/aid-groups-suspend-afghanistan-operati ons-after-ban-on-women-working-for-ngos , Zugriff 2.1.2023 ■ HC - Health Cluster (18.3.2024): Afghanistan Health Cluster Bulletin, November 2023 - Afghanistan, https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanistan-health-cluster-bulletin-november-2023 , Zugriff 18.3.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (12.2.2024): “A Disaster for the Foreseeable Future”, https://www.hrw. org/report/2024/02/12/disaster-foreseeable-future/afghanistans-healthcare-crisis#_ftn41 , Zugriff 18.3.2024 ■ JHU - John Hopkins University (11.2022): The Maternal and Child Health Crisis in Afghanistan, http://hopkinshumanitarianhealth.org/assets/documents/Matern-Child-Health-Afghanistan-Report-F INAL_30-Oct_2.pdf, Zugriff 30.1.2023 ■ MSF - Ärzte ohne Grenzen (19.1.2023): Afghanistan: female healthcare workers voice their fears and concerns, https://www.msf.org/afghanistan-female-healthcare-workers-voice-their-fears-and-c oncerns, Zugriff 30.1.2023 ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (27.12.2022): Afgh anistan: End destructive, destabilizing policies against women, Türk urges, https://www.ohchr.org/ en/press-releases/2022/12/afghanistan-end-destructive-destabilizing-policies-against-women-tur k-urges, Zugriff 2.1.2023 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (20.5.2023): ’Every Midwife Is Afraid’: Worrying Signs Over Maternal Deaths In Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2092305.html , Zugriff 14.6.2023 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (22.12.2022): Taliban Violently Disperses Women’s Protest Against University Ban, https://www.ecoi.net/en/document/2084556.html, Zugriff 29.12.2022 192
