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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
finanzielle Ressourcen. Korruption, aber auch allgemein eine mangelnde Bereitschaft, straf rechtliche Ermittlungen durchzuführen, behindern ebenfalls die Bekämpfung von Kinderarbeit (USDOL 9.2024). Eine konsequente Strafverfolgung, mit Ausnahme geringer Geldbußen, findet somit meist nicht statt, nicht zuletzt, da es sich bei den Arbeitgebern häufig um einflussreiche Personen handelt (AA 21.10.2024). Schätzungen gehen von bis zu 12 Millionen Kindern in verschiedenen Formen der Kinderarbeit aus (USDOS 12.4.2022a). Allein als Hausangestellte dürften über 264.000 Kinder eingesetzt werden. Dabei gibt es Berichte über Misshandlungen und sexuelle Gewalt, denen sie dort ausgesetzt sind. Arbeitsschutzgesetze gibt es für diesen Bereich nicht (USDOS 24.6.2024). Die Kinder werden oft zu dieser Arbeit sowie zu langen Arbeitszeiten gezwungen. Viele sind Opfer von Menschenhandel (USDOS 23.4.2024). Es herrschen auch verschiedene Formen der Zwangsarbeit in der Ziegelherstellung, Teppichwe berei, Bettelei, im Bergbau und der kommerziellen sexuellen Ausbeutung. Auch für diese Zwecke gibt es Fälle von Entführungen zum Menschenhandel (USDOL 9.2024). 700.000 Kinder dürften in Schuldknechtschaft allein in der Landwirtschaft von Sindh arbeiten (USDOS 24.6.2024). Außerdem rekrutieren auch bewaffnete nicht-staatliche Gruppierungen Kinder sowohl durch Druck als auch durch Radikalisierung (USDOS 24.6.2024) und auch kriminelle Organisationen setzen Kinder bei illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel und -produktion ein (USDOL 9.2024). Auf Bundesebene ist die staatliche Kinderschutz-Helpline eingerichtet, bei der 1.292 Anrufe im Jahr 2023 eingingen, die zur Rettung von 600 Kindern geführt haben. Im ganzen Land sind staatliche Kinderschutz- und Wohlfahrtsbüros eingerichtet, denen es gelang, rund 10.000 Kinder aus der Kinderarbeit zu befreien und sie mit ihren Familien zusammenzuführen oder in Heimen unterzubringen. Auch die Helpline des Ministeriums für Menschenrechte, die für die Meldung von Menschenrechtsverletzungen eingerichtet ist, schließt den Kinderrechtsbereich mit ein. Sie vermittelt an Rechtshilfe sowie an nicht-staatliche Hilfsorganisationen. Außerdem betreibt es den Zainab Alert, der von den Bezirkspolizeistationen genutzt wird, um z.B. Fälle von vermissten Kindern und Kinderarbeit zu verfolgen. Im Jahr 2023 gingen bei diesem über 2.000 Beschwerden ein (USDOL 9.2024). Im Jahr 2023 gab es leichte Fortschritte bei den Bemühungen, die schlimmsten Formen der Kin derarbeit zu beseitigen. Die Provinzversammlung von Punjab verabschiedete 2023 das Gesetz über Heimarbeit, das die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren in Heimarbeit verbietet. Arbeitsinspektoren führten im Punjab außerdem über 85.000 Inspektionen zu Kinderarbeit durch, die 87 Verhaftungen zur Folge hatten, sowie 8.580 Inspektionen in Ziegelbrennereien, was zu 34 Verhaftungen führte. Von den anderen Provinzen sind keine Daten bekannt (USDOL 9.2024). Kinderehen, Zwangskonversionen Kinderheirat ist nach wie vor ein ernstes Problem. UNICEF schätzt, dass 18,9 Millionen Mädchen vor dem 18. Lebensjahr verheiratet wurden, 4,6 Prozent vor dem 15. Viele Mädchen werden dann in gefährliche frühe Schwangerschaften gedrängt (HRW 16.1.2025). Bundesgesetze legen 150

das Heiratsalter auf 18 Jahre für Männer und 16 für Frauen fest. In Sindh wurde per Provinz gesetz das Heiratsalter für beide Geschlechter auf 18 Jahre gelegt. Der Council of Islamic Ideology erklärte dies für unislamisch, diese Feststellung hat allerdings keine Rechtskraft. In ärmeren, ländlichen Gegenden verkaufen Familien ihre Töchter manchmal in eine Ehe und bei einigen traditionellen Praktiken werden Mädchen zur Beilegung von Konflikten oder zur Tilgung von Schulden übergeben. Trotz Verbots von Zwangsehen werden viele Anzeigen nicht verfolgt (USDOS 23.4.2024). Außerdem gibt es Fälle von Entführungen mit Zwangsverheiratungen und Zwangskonversio nen zum Islam von christlichen und hinduistischen Mädchen (USDOS 30.6.2024; vgl. USCIRF 1.5.2024, FH 5.2024a, HRCP 8.5.2024). Die Zahl an Entführungen soll in die Hunderte gehen und besonders Minderheiten betreffen, da sie aufgrund ihrer marginalen ökonomischen Lage ungeschützter sind und ihre Konversion zum Islam als religiös wünschenswert gesehen wird (DFAT 25.1.2022). Die pakistanische christliche NGO Centre for Social Justice nahm für das Jahr 2023 Berichte zu 136 Fällen von Entführungen und Zwangskonversionen von hinduisti schen oder christlichen Mädchen und Frauen auf. 75 Prozent davon waren unter 18, 18 Prozent unter 14 Jahre alt (CSJPak 3.2024). Marginalisierte Gruppen und Schutzeinrichtungen Das Familienrecht gibt im Falle einer Scheidung klare Richtlinien vor, u.a. in Bezug auf das Sor gerecht und Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder.Vielen Frauen sind diese rechtlichen Schutzbestimmungen nicht bekannt oder sie sind nicht in der Lage, zu deren Durchsetzung einen Rechtsbeistand heranzuziehen.Geschiedene Frauen stehen oft ohne jegliche Unterstützung da, weil sie von ihren Familien geächtet werden. Die Regierung unterhält landesweit zahlreiche staatliche Shaheed-Benazir-Bhutto-Frauenschutzzentren für Opfer von Ausbeutung und Ge walt. Von diesen werden die Frauen und Kinder in eines von landesweit mehreren Hunderten Frauen- und Kinderwohnheimen (Dar-ul-Aman) weitergeleitet (USDOS 23.4.2024). Außerdem gewähren NGOs Schutz in Frauenhäusern [siehe Kapitel Frauen] (ÖB Islamabad 19.12.2023). Bis 2022 konnten Kinder mit nur einem Elternteil nicht bei der National Database and Registration Authority (NADRA) registriert werden, ein Gerichtsurteil des Sindh High Court 2022 zwang die NADRA, diese Politik zu ändern (VAÖB Islamabad 6.3.2024). Dennoch gab es auch danach Berichte zu Fällen, wo alleinerziehenden Müttern die Registrierung durch lokale Büros verweigert worden ist (GenIT 11.9.2023). 4,6 Millionen Kinder sind laut UN-Schätzung Waisen (AFoundationPK 30.3.2024). 1,5 Millionen Kinder leben Schätzungen zufolge auf der Straße (DAWN 11.12.2024; vgl. PAKNGOs 13.4.2024, USDOS 24.6.2024). Sie sind gefährdet, Opfer von allen Arten von Ausbeutung, so auch sexu ellem Missbrauch, zu werden (PAKNGOs 13.4.2024; vgl. Nation 12.4.2024). Es bestehen verschiedene Einrichtungen zum Schutz von Minderjährigen. Die meisten davon sind nicht-staatliche Waisen- bzw. Schutzhäuser. Das UN Committee on the Rights of the Child listet die staatliche Einrichtung von nationalen und regionalen Kinderschutzzentren, Zentren für die Rehabilitation von Kinderarbeitern und Waisenhäusern, den Pakistan Sweet Homes, als 151

Erfolg im Kinderrechtsbereich auf. Allerdings gibt es nach wie vor kein Pflegeelternmodell und Waisen- und Schutzhäuser entsprechen oft nicht den erforderlichen Qualitätsstandards (ÖB Islamabad 19.12.2023). Insgesamt 36 staatliche Waisenhäuser, die Pakistan Sweet Homes, befinden sich in mehreren Städten landesweit (PBM o.D.b). Mehrere Hilfs- und Kinderrechtsorganisationen sind in den meisten größeren Städten Pakistans tätig. Kinderschutzorganisationen im Bereich Hilfe für Stra ßenkinder sind z.B. die Azad Foundation und die Initiator Human Development Foundation. Im Bereich Bildung betreibt z.B. der Children’s Health and Education Fund u.a. Schulen und Ausbil dungseinrichtungen sowie die Child Care Foundation of Pakistan Schulen und Hilfseinrichtungen für Kinderarbeiter. Die NGO Idara Aaghosh ist vor allem in den Bereichen vermisste Kinder und Kinderarbeit tätig und bietet z.B. kostenfreie Rechtshilfe für Kinder. Die NGOs KONPAL Child Abuse Prevention Society und Sahil arbeiten gegen Kindesmisshandlung und -missbrauch und bieten medizinische Betreuung und kostenfreie Rechtshilfe (ÖB Islamabad 19.12.2023). SOS Children Villages Pakistan bietet in 15 SOS Kinderdörfern, 4 SOS Kinderheimen und 13 SOS Judendheimen ein Zuhause für Waisenkinder und Bildung in 22 Hermann-Gmeiner-Schu len sowie 4 SOS Ausbildungszentren (ÖB Islamabad 19.12.2023; vgl. SOS-PK o.D.). Insgesamt werden über 2.600 Kinder in SOS Children’s Pakistan Einrichtungen betreut (SOS-PK o.D.). Die NGO Alkhidmat unterstützt 27.776 Waisenkinder zu Hause und in 253 Lernzentren. 1.873 Wai senkinder sind in ihren 22 Heimen untergebracht (AFoundationPK 30.3.2024). Die NGO Pakistan Children Relief unterhält ein Safe Home für Straßenkinder (PAKCR o.D.a), Projekte für die fi nanzielle Versorgung und Ausbildung von Waisen in 20 Regionen (PAKCR o.D.b), sowie weitere Bildungs- und Sozialarbeitsprojekte für benachteiligte Kinder in 20 Städten (PAKCR o.D.c). Die private Hilfsorganisation Edhi Foundation verfügt über 18 Heime, die Waisen, verlassene Kinder und Frauen, die häuslicher Gewalt entkommen sind, beherbergen (Edhi o.D.b). Alle Zentren der Organisation verfügen auch über Babyklappen für ungewollte Kinder. Sie vermittelt auch an Adoptiveltern (Edhi o.D.c). Obwohl Adoptionen in einem westlichen Verständnis, bei dem alle Rechte von den biologischen auf die Adoptiveltern übergehen, in Pakistan vom Gesetz her nicht vorgesehen sind, können Einzelpersonen die rechtliche Vormundschaft für ein Kind über den Guardians and Wards Act übernehmen (MJFLaw 26.6.2023; vgl. PAKLegal o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.10.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2117687/Deutschland. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan, 21.10.2024.pdf, Zugriff 27.12.2024 ■ AFoundationPK - Alkhidmat Foundation Pakistan (30.3.2024): Alkhidmat orphan care program, https: //alkhidmat.org/blog/alkhidmat-orphan-care-program , Zugriff 27.2.2025 ■ BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (7.8.2024): Soziale Situation: Fortschritte in Gefahr, https://www.bmz.de/de/laender/pakistan/sozia le-situation-15408, Zugriff 29.11.2024 ■ CSJPak - Centre for Social Justice Pakistan (3.2024): Human Rights Observer 2024, https://csjpak .org/pdf/report_hro_final.pdf, Zugriff 11.6.2024 152

■ DAWN - DAWN Newspaper (11.12.2024): Around 1.5m children begging in country’s streets, human rights day rally in Hyderabad told, https://www.dawn.com/news/1877982, Zugriff 27.2.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (25.1.2022): Country Information Report - Pakistan - January 2022, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-pak istan.pdf, Zugriff 14.8.2024 ■ Edhi - Edhi Welfare Organization (o.D.b): Edhi Homes & Orphanage Centres – Edhi Welfare Organ ization, https://edhi.org/edhi-homes-orphanage-centres , Zugriff 8.6.2024 ■ Edhi - Edhi Welfare Organization (o.D.c): Children Services, https://edhi.org/children-services/#150 3394908292-9df103c3-ddd0, Zugriff 6.3.2025 ■ FH - Freedom House (5.2024a): Pakistan - Freedom in the World 2024, https://freedomhouse.org/c ountry/pakistan/freedom-world/2024, Zugriff 10.5.2024 ■ GenIT - GenderIT.org (11.9.2023): Identity Crisis: Roadblocks in Women’s Access to Basic ID Doc umentation in Pakistan, https://genderit.org/feminist-talk/identity-crisis-roadblocks-womens-acces s-basic-id-documentation-pakistan , Zugriff 30.11.2024 ■ HRCP - Human Rights Commission of Pakistan (8.5.2024): State of Human Rights in 2023, https: //hrcp-web.org/hrcpweb/wp-content/uploads/2020/09/2024-State-of-human-rights-in-2023-EN.pdf , Zugriff 10.5.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025: Rights Trends in Pakistan, https: //www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/pakistan#ce2d83, Zugriff 12.2.2025 ■ ITAP - Idara-e-Taleem-o-Aagahi Pakistan (8.3.2024): Annual Status of Education Report (ASER) Pakistan National (Rural), https://aserpakistan.org/document/2024/aser_national_2023.pdf, Zugriff 29.11.2024 ■ KP - Khaama Press (6.10.2024): Pakistan records highest number of unregistered Births and Deaths, https://www.khaama.com/pakistan-records-highest-number-of-unregistered-births-and-deaths , Zugriff 10.2.2025 ■ MJFLaw - Mehmood, Javed and Faisal Law Firm (26.6.2023): Understanding the Legalities of Adop tion in Pakistan, https://mjflaw.pk/2023/06/26/understanding-the-legalities-of-adoption-in-pakistan , Zugriff 6.3.2025 ■ Nation - The Nation (12.4.2024): International Day for Street Children being marked today, https: //www.nation.com.pk/12-Apr-2024/international-day-for-street-children-being-marked-today , Zugriff 27.2.2025 ■ NIPSPAK - National Institute of Population Studies [Pakistan] (1.2019): Demographic and Health Survey 2017-18, https://nips.org.pk/publications, Zugriff 28.11.2024 ■ ÖB Islamabad - Österreichische Botschaft Islamabad [Österreich] (19.12.2023): Asylländerbericht Pakistan ■ PAKCR - Pakistan Children Relief (o.D.a): SafeHome for Street Children Program, https://www.pa kcr.org/street, Zugriff 6.3.2025 ■ PAKCR - Pakistan Children Relief (o.D.b): Orphan Care Program, https://www.pakcr.org/orphan-c are, Zugriff 6.3.2025 ■ PAKCR - Pakistan Children Relief (o.D.c): About Us, https://www.pakcr.org/about, Zugriff 6.3.2025 ■ PAKInstEdu - Pakistan Institute of Education [Pakistan] (25.10.2024): Pakistan Education Stat istics Report 2022-23, https://pie.gov.pk/SiteImage/Publication/PES 2022-23_11zon.pdf, Zugriff 29.11.2024 ■ PAKLegal - Pakistan Legal Forum (o.D.): Adoptions & Guardianships - Pak Legal, https://paklegal.c om.pk/adoptions-guardianships, Zugriff 6.3.2025 ■ PAKNGOs - PAKNGOs (13.4.2024): Empowering street children: A call to action - PakNGOs, https: //pakngos.com.pk/empowering-street-children-a-call-to-action , Zugriff 27.2.2025 ■ PBM - Pakistan Bait-ul-Mal [Pakistan] (o.D.b): List of Pakistan Sweet Homes, https://www.pbm.gov. pk/downloads/psh13-06-2023.pdf, Zugriff 23.6.2024 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (10.9.2024): ’No One Is Safe’: Life Under The Rule Of The Pakistani Taliban, https://www.rferl.org/a/pakistan-ttp-taliban-khyber-pakhtunkhwa/33113386.html , Zugriff 20.9.2024 ■ Sahil - Sahil (o.D.a): Sahil Free Legal Aid, https://sahil.org/free-legal-aid, Zugriff 29.11.2024 ■ Sahil - Sahil (o.D.b): Free Counseling Services, https://sahil.org/free-counseling-services , Zugriff 26.2.2025 ■ Sahil - Sahil (2024): Cruel Numbers 2023: A Compilation of Statistics on Child Sexual Abuse Reported Cases in Pakistan, https://sahil.org/wp-content/uploads/2024/03/Curel-Numbers-2023-Finalll.pdf , Zugriff 29.11.2024 153

■ SOS-PK - SOS Children’s Villages Pakistan (o.D.): SOS Children’s Villages and Shelter Homes Pakistan, https://www.sos.org.pk/, Zugriff 27.2.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (17.4.2024): UNHCR - Pakistan Country Factsheet (March 2024), https://data.unhcr.org/en/documents/details/107961, Zugriff 4.12.2024 ■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (9.2024): Children’s right to identity in Pakistan. 9th pre-session. Combined Sixth and Seventh Periodic Report. CRC/C/PAK/6- 7, https://www.child-identity.org/wp-content/uploads/2024/09/CHIP-factsheet-PAKISTAN-ENG-Aug 2024.pdf, Zugriff 28.11.2024 ■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (6.2023): Pakistan (PAK) - Demo graphics, Health & Infant Mortality - UNICEF DATA, https://data.unicef.org/country/pak , Zugriff 29.11.2024 ■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (1.5.2024): 2024 Annual Report Pakistan, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-05/Pakistan.pdf , Zugriff 11.6.2024 ■ USDOL - United States Department of Labor [USA] (9.2024): Findings on the Worst Forms of Child Labor - Pakistan, https://www.dol.gov/agencies/ilab/resources/reports/child-labor/pakistan, Zugriff 29.11.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Reli gious Freedom - Pakistan, https://www.state.gov/reports/2023-report-on-international-religious-fre edom/pakistan, Zugriff 2.10.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: Pakistan, https://www.state.gov/reports/2024-trafficking-in-persons-report/pakistan , Zugriff 26.2.2025 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices Pakistan, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p ractices/pakistan/, Zugriff 24.4.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Pakistan, https://www.state.gov/reports/2022-country-reports-on-human-rights-p ractices/pakistan, Zugriff 14.9.2023 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022a): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Pakistan, https://www.ecoi.net/en/document/2071127.html, Zugriff 3.11.2022 ■ VAÖB Islamabad - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft in Islamabad [Österreich] (6.3.2024): Anfragebeantwortung Registration and Issuance of Passport to Minor über die öster reichische Verbindungsbeamtin [liegt in der Staatendokumentation auf] 18.4 Sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität Letzte Änderung 2025-05-28 09:39 Homosexualität ist gemäß § 377 des pakistanischen Strafgesetzbuchs als „ gewollter unnatürli cher Geschlechtsverkehr“ verboten. Für eine Verurteilung ist der Beweis des Geschlechtsaktes zwingend erforderlich. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre Haft, in beson ders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Strafverfahren gegen männliche oder weibliche Homosexuelle, die Beziehungen auf einvernehmlicher Basis unterhalten, werden nur selten durchgeführt. Diese können aber leicht Opfer von Erpressungen seitens der Polizeibe hörden werden, sofern ihre Beziehungen bekannt werden (AA 21.10.2024). Die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen setzt Männer, die Sex mit Männern haben und Transgender-Personen dem Risiko polizeilicher Übergriffe und anderer Gewalt und Diskriminie rung aus (HRW 16.1.2025). Homosexualität wird von vielen Pakistanis als Sünde und unethisch gesehen, besonders religiö se Gruppen bzw. ihre Führungspersonen heben sich lautstark hervor (ILGA World 30.11.2023; vgl. OFPRA 24.11.2024). Dabei ist mehreren Quellen zufolge Sex zwischen Männern durchaus 154

verbreitet, auch zwischen heterosexuellen - ohne dass dies die Gesellschaft kümmert. Eine Quelle führt dies auf die Geschlechtertrennung zurück. Offene homosexuelle Identitäten können hingegen nicht gezeigt werden, dies würde das Risiko von Diskriminierung, Ausgrenzung und sozialem Abstieg, aber auch Gewalt - in manchen Fällen lebensbedrohlicher - bergen (OFPRA 24.11.2024). So können Angehörige sexueller Minderheiten auch Opfer von Ehrenmorden oder Zwangsheiraten werden (UKHO 4.2022). Homosexualität wird von vielen als eine unmorali sche Abweichung gesehen, über die man hinweg auf den „ geraden“ Weg kommen muss (DIP 19.4.2021). Dementsprechend gibt es Berichte zu Exorzismen bzw. spiritueller Umerziehung oder erzwungenen Ehen von Personen, deren homosexuelle Neigungen den Familien bekannt werden (OFPRA 24.11.2024). Legale Orte zum Austausch, wie Schwulenbars oder -clubs gibt es nicht (OFPRA 24.11.2024; vgl. NOBO 17.6.2024). Im Juni 2024 wurde ein Mann verhaftet und in die Psychiatrie eingewiesen, nachdem sein behördlicher Antrag auf Eröffnung einer Schwulenbar in Khyber Pakhtunkhwa öffentlich bekannt geworden war. Darin hatte er argumentiert, dass keine sexuellen Handlungen im Club erlaubt sein würden (Telegraph 9.6.2024). Verschiedene Quellen berichten, dass sich die Community über soziale Medien austauscht und Treffen bzw. Partys organisiert, insbesondere in Karatschi, Islamabad und Lahore. Einschlägige Netzwerke wie Tinder und Grindr bieten ein Austauschforum. Diese sind zwar von den Behörden blockiert, werden allerdings über VPN- Tunnel weiterhin aufgesucht, oder es wird auf weniger bekannte Online-Foren ausgewichen. Soziale Medien bieten neue Formen der Interaktion und im Vergleich zur Kontaktaufnahme auf der Straße mehr Sicherheit, was ein gewisses Maß an sexueller Befreiung darstellt (OFPRA 24.11.2024; vgl.NOBO 17.6.2024). Genderdiverse Personen und das Konzept des dritten Geschlechts werden hingegen als Teil der lokalen Kultur gesehen, wie in den traditionellen Beispielen der Hijra- und Khawaja Sira-Ge meinschaften sowie der intersexuellen Personen, den Khunsa. Sie werden auch in religiösen Schriften anerkannt (ILGA World 30.11.2023). Im Gegensatz zu homo- oder bisexuellen Men schen genießen Transgender-Personen dadurch gesetzlich anerkannte Rechte. So verankert das Transgender Persons (Protection of Rights) Act (TGPA) aus dem Jahr 2018 das Recht auf Anerkennung des selbst gewählten Geschlechts. Es verbietet Diskriminierung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie Belästigung innerhalb und außerhalb der Wohnung, die auf dem Geschlecht, der Geschlechtsidentität oder dem Aus druck des Geschlechts beruht. Durch das Gesetz werden Transgender-Personen alle in der Verfassung des Landes anerkannten Grundrechte garantiert. Das Gesetz erkennt auch das Recht von Transgender-Personen an, zu erben, zu wählen, sich zu versammeln, Zugang zu öffentlichen Plätzen zu haben und ein öffentliches Amt auszuüben (OFPRA 24.11.2024). Der Federal Shariat Court hat allerdings im Mai 2023 einige Artikel des Gesetzes als entge gen den Prinzipien des Islams stehend erklärt. Diese betreffen die selbstständige Wahl des Geschlechts als männlich oder weiblich. Er bestätigte allerdings die Anerkennung, den Schutz vor Diskriminierung und die Möglichkeit affirmativer Maßnahmen für intersexuelle Personen, Eunuchen und Khawaja Sira bzw. Hijras (DAWN 19.5.2023). Dieses Urteil wurde vor dem Su preme Court beeinsprucht (GFAN 8.7.2024; vgl. EUAA 17.12.2024). Nach dem Spruch hatte 155

die National Database and Registration Authority die Ausstellung von ID-Karten mit dem Ein trag des dritten Geschlechts „ X“ gestoppt, allerdings nach einem entsprechenden Spruch der Sharia Appellate Bench des Supreme Courts im September 2023 wieder aufgenommen (LAB 28.9.2023). Ein Gesetz zum Schutz der Rechte aller Angehörigen sexueller Minderheiten gibt es nicht (USDOS 23.4.2024). Trotz der Anerkennung der traditionellen Formen genderdiverser Identität werden Transgender gleichzeitig ebenso geächtet (MBZ 5.7.2024b). Transgender-Personen sind damit häufig von jenen sozialen Netzwerken ausgeschlossen, die andere bei ihrem Auskommen unterstützen (UNDP 6.11.2024). Die meisten Transgender-Personen werden von ihrer Familie verstoßen und haben wenig Möglichkeiten auf Bildung oder eine Anstellung, viele verdingen so ihr Auskommen mit der Darbietung von Tänzen auf Feiern, Bettelei oder Sexarbeit. Ihre soziale Stigmatisierung schränkt auch ihre Unterkunftsmöglichkeit meist auf die Slums ein (JHPublic Health 27.9.2024). Schließlich weigern sich Immobilienbesitzer häufig, ihnen Wohnraum zu vermieten oder verkau fen (USDOS 23.4.2024). Die meisten leben in sogenannten Deras, in einer Gemeinschaft mit anderen Transgender-Personen unter der Patronage eines Gurus. Ihre soziale Lage stellt für sie auch eine Hürde bei der Erlangung von ID-Karten dar, einer der Gründe warum derzeit nur 221 Transgender-Frauen das Benazir Income Support Programme in Anspruch nehmen, ein Sozialhilfeprogramm, von dem 8,6 Millionen Menschen landesweit profitieren (JHPublic Health 27.9.2024). Das Programm unterstützt Familien über Zahlungen an die Frauen und wurde auch auf Transgender-Frauen ausgedehnt, sofern diese eine ID-Karte mit dem Eintrag als drittes Geschlecht haben (MOFPAKI 11.6.2024). Mehrere Organisationen arbeiten im Bereich der Rechte und Gesundheit sexueller Minderheiten. Angesichts der Stigmatisierung von Homosexualität treten diese offen nur für die Rechte von Transgender-Personen ein. Homosexualität wird nur im Zusammenhang mit der Bekämpfung von HIV thematisiert (OFPRA 24.11.2024). Lokale Organisationen im Bereich sind z. B. Blue Veins (Blue Veins o.D.), Khawaja Sira Society (KhawajaS o.D.), TransAction Pakistan (TransAc tion 14.4.2025), Vision (VPAK o.D.) sowie Wajood, HOPE, Naz Male Health Alliance und Parwaz Male Health Society (HDTrust 16.12.2024). In letzter Zeit haben sexuelle Minderheiten an Orga nisationsgrad und Sichtbarkeit gewonnen, was sich z. B. in verschiedenen Veranstaltungen, wie der aktiven Teilnahme am Aurat March, dem Frauenmarsch, zeigt. Im November 2022 wurde in Karatschi der erste Sindh-Moorat-Marsch, der Marsch der Transgender-Personen, organisiert. Er wurde auch 2023 (OFPRA 24.11.2024) und 2024 abgehalten (DAWN 25.11.2024). Seit der Verabschiedung des TGPA unternahmen staatliche Stellen mehrere progressive Schritte im Sinne des Schutzes und der Inklusion von Transgender-Personen (GFAN 8.7.2024). Im Punjab wurde die erste Schule mit Internat für Transgender- bzw. Intersex-Kinder eingerichtet (GFAN 8.7.2024; vgl. Express Tribune 31.3.2024). Im Sindh wurde im Juli 2022 eine Quote von 0,5 Prozent für Anstellungen von Transgender-Personen im öffentlichen Dienst eingeführt (DAWN 6.7.2022; vgl. ODiplomat 24.1.2025). Im Jänner 2025 folgte mit dem Beschluss der Transgender Education Policy die Einführung verschiedener Maßnahmen zur Förderung der Bildung und Berufsaussichten von Transgender-Personen (ODiplomat 24.1.2025). Die Provinz Sindh und ihre Hauptstadt Karatschi gelten laut einem Interview auch als aufgeschlossener als 156

andere Teile des Landes (MBZ 5.7.2024b). Außerdem kandidierten bei den letzten Allgemeinen Wahlen 2024 fünf Transgender-Personen (UNDP 6.11.2024). Doch haben auch die Anfeindungen zugenommen (OFPRA 24.11.2024). So bereiten die Be hörden Veranstaltungen wie dem Aurat March manchmal Probleme beim Erhalt der Versamm lungserlaubnis mit dem Argument, sie unterstützen sexuelle Minderheiten (USDOS 23.4.2024). Zunehmend attackieren islamistische Gruppen und Parteien Angehörige sexueller Minderhei ten sowie deren Anliegen mit Hassreden und Desinformationskampagnen (GFAN 8.7.2024; vgl. EUAA 17.12.2024). Mehrere Quellen berichten auch über eine Zunahme an Gewaltakten, aufgrund ihrer Sichtbarkeit besonders gegenüber Transfrauen. Regional sticht dabei Khyber Pakhtunkhwa hervor (OFPRA 24.11.2024). In Bezug auf Zahlen zu Gewaltvorkommen dokumentierten Menschenrechtsaktivisten für den Zeitraum von 2019 bis 2022 an die 1.000 Fälle von Gewalt oder anderer unmenschlicher Behand lung von Angehörigen sexueller Minderheiten und eine weitere Quelle 84 Morde an Transperso nen in den Jahren zwischen 2015 und Mitte 2023 (OFPRA 24.11.2024). In Khyber Pakhtunkhwa wurden nach Medienberichten zwischen 2019 und 2024 267 Fälle von Gewalt gegen Trans gender-Personen registriert, wobei es nur in einem Fall zu einer Verurteilung gekommen ist. Im Jahr 2024 wurden in der Provinz mindestens sieben Transgender-Personen getötet (HRW 16.1.2025). Die Verbrechen werden oft nicht gemeldet, und die Polizei unternimmt im Allgemeinen wenig, wenn sie Meldungen erhält. Um dem entgegenzuwirken, hat die Polizei in Rawalpindi im Jahr 2020 ein Pilotprojekt mit der Bezeichnung Tahafuz-Center zum Schutz von Transgender-Perso nen mit dem ersten Transgender-Opferschutzbeauftragten initiiert. Dieser ist selbst Mitglied der Transgendergemeinschaft. Zwischenzeitlich wurden 36 Transgender-Personen verteilt über die Provinz als Opferschutzbeauftragte angestellt. 2022 eröffnete auch in Islamabad ein Tahafuz- Center. Polizeistationen in Khyber Pakhtunkhwa richteten Schalter für Transgender-Personen ein, die über Empfehlungen aus der Community besetzt werden. Auch wurden Transgender- Rechte in die Polizeiausbildung der Provinz aufgenommen. In Islamabad und Punjab halten lokale NGOs Sensibilisierungsschulungen für Polizisten ab (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.10.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2117687/Deutschland. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan, 21.10.2024.pdf, Zugriff 27.12.2024 ■ Blue Veins - Blue Veins Organization (o.D.): Home Blue Veins Organization, https://www.blueveins. org, Zugriff 16.4.2025 ■ DAWN - DAWN Newspaper (25.11.2024): Sindh Moorat march in Hyderabad seeks equal opportun ities for transgenders, https://www.dawn.com/news/1874559, Zugriff 16.4.2025 ■ DAWN - DAWN Newspaper (19.5.2023): Gender can’t be changed at will, FSC rules on pleas against transgender law, https://www.dawn.com/news/1754350, Zugriff 16.4.2025 ■ DAWN - DAWN Newspaper (6.7.2022): Transgender job quota, https://www.dawn.com/news/1698 479, Zugriff 17.4.2025 ■ DIP - Diplomat, The (19.4.2021): The Flickering Edge of Hope: Pakistan’s LGBTQ+ Community Battles Prejudice and Discrimination, https://thediplomat.com/2021/04/the-flickering-edge-o 157

f-hope-pakistans-lgbtq-community-battles-prejudice-and-discrimination , Zugriff 17.4.2025 [kostenpflichtig] ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (17.12.2024): Pakistan - Country Focus, https://euaa.e uropa.eu/sites/default/files/publications/2024-12/2024_12_EUAA_COI_Report_Pakistan_Country _Focus.pdf, Zugriff 7.3.2025 ■ Express Tribune - The Express Tribune (31.3.2024): From the fringe to inclusive growth, https: //tribune.com.pk/story/2461108/from-the-fringe-to-inclusive-growth , Zugriff 16.4.2025 ■ GFAN - Global Fund Advocates Network (8.7.2024): Bridging the Gap Between Paper and Reality: The Struggle for Transgender Rights in Pakistan, https://globalfundadvocatesnetwork.org/bridg ing-the-gap-between-paper-and-reality-the-struggle-for-transgender-rights-in-pakistan , Zugriff 16.4.2025 ■ HDTrust - Human Dignity Trust (16.12.2024): Human Dignity Trust: Pakistan, https://www.humand ignitytrust.org/country-profile/pakistan, Zugriff 16.4.2025 ■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025: Rights Trends in Pakistan, https: //www.hrw.org/world-report/2025/country-chapters/pakistan#ce2d83, Zugriff 12.2.2025 ■ ILGA World - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association World, the (30.11.2023): Our Identities Under Arrest, https://ilga.org/wp-content/uploads/2024/03/Our_I dentities_Under_Arrest_2023.pdf, Zugriff 14.4.2025 ■ JHPublic Health - Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health (27.9.2024): Pakistan’s Trans Community Is Especially Vulnerable to Climate Crises, https://globalhealthnow.org/2024-09/pakist ans-trans-community-especially-vulnerable-climate-crises , Zugriff 15.4.2025 ■ KhawajaS - Khawaja Sira Society (o.D.): Khawaja Sira Society, https://khawajasirasociety.org.pk , Zugriff 16.4.2025 ■ LAB - Los Angeles Blade (28.9.2023): Pakistan resumes issuing ID cards to Transgender people, https://www.losangelesblade.com/2023/09/28/pakistan-resumes-issuing-id-cards-to-transgender-p eople, Zugriff 16.4.2025 ■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (5.7.2024b): Algemeen Ambtsbericht Pakistan, https://www.rijksoverheid.nl/binaries/rijksoverheid/documenten/ambtsberichten/2024/0 7/05/algemeen-ambtsbericht-pakistan-juli-2024/algemeen-ambtsbericht-pakistan-juli-2024.pdf , Zugriff 17.4.2025 ■ MOFPAKI - Ministry of Finance [Pakistan] (11.6.2024): Pakistan Economic Survey, https://www.fina nce.gov.pk/survey/chapter_24/Economic_Survey_2023_24.pdf, Zugriff 14.6.2024 ■ NOBO - Nomadic Boys (17.6.2024): Gay Pakistani boy Salman tells us about gay life in Pakistan [Blog], https://nomadicboys.com/gay-life-in-pakistan , Zugriff 15.4.2025 ■ ODiplomat - Observer Diplomat (24.1.2025): Sindh Introduces Pakistan’s First-Ever Transgender Education Policy, https://observerdiplomat.com/sindh-introduces-pakistans-first-ever-transgender -education-policy, Zugriff 17.4.2025 ■ OFPRA - Amt zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen [Frankreich] (24.11.2024): Pakistan: La situation des minorités sexuelles et de genre, https://www.ofpra.gouv.fr/libraries/pdf.js/web/vie wer.html?file=/sites/default/files/ofpra_flora/2411_pak_lgbt__157450_web.pdf, Zugriff 14.4.2025 ■ Telegraph - Telegraph, The (9.6.2024): Man detained in mental hospital after trying to set up Pakistan’s first gay club, https://www.telegraph.co.uk/world-news/2024/06/09/man-detained-in-men tal-hospital-pakistan-gay-club , Zugriff 15.4.2025 ■ TransAction - TransAction Pakistan (14.4.2025): TransAction Pakistan, https://www.facebook.com /TransActionPak, Zugriff 16.4.2025 ■ UKHO - United Kingdom Home Office [United Kingdom] (4.2022): Country Policy and Information Note Pakistan: Sexual orientation and gender identity and expression, https://assets.publishing.se rvice.gov.uk/media/62554b85e90e0729fef7bb5f/Pakistan_Sexual_orientation_and_gender_identit y_or_expression.pdf, Zugriff 17.4.2025 ■ UNDP - United Nations Development Programme (6.11.2024): Transcending Binaries for Gender Justice in Pakistan, https://www.undp.org/pakistan/blog/transcending-binaries-gender-justice-pakis tan, Zugriff 14.4.2025 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices Pakistan, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p ractices/pakistan/, Zugriff 24.4.2024 ■ VPAK - Vision Pakistan (o.D.): Vision, https://www.visionpk.org, Zugriff 16.4.2025 158

19 Bewegungsfreiheit Letzte Änderung 2025-04-10 15:43 Per Gesetz sind die Bewegungsfreiheit im Land sowie ungehinderte internationale Reisen, Emigration und Repatriierung gewährleistet. Diese Rechte werden allerdings eingeschränkt (USDOS 23.4.2024). Die Behörden beschränken aus Sicherheitsbedenken regelmäßig interne Bewegungen bzw. Reisen in einigen Teilen des Landes (FH 5.2024a). So ist der Zugang zu bestimmten Gebieten der ehemaligen FATA und Belutschistans - unter dieser Begründung - eingeschränkt. Für Reisen in Gebiete, die als sensibel eingestuft werden, ist ein beglaubigtes „ No-Objection-Certificate“ notwendig (USDOS 23.4.2024). Die Bewegungsfreiheit wird auch des Öfteren durch Proteste oder Straßensperren für Sicherheitsmaßnahmen eingeschränkt (HRCP 8.5.2024). Alle größeren Städte sind mit Autobahnen verbunden (UKHO 7.2024). Das Hauptinstrument zur Einschränkung von Auslandsreisen ist die Exit Control List (ECL), die namentlich genannte Personen von der Nutzung der offiziellen Ausreisepunkte des Landes ausschließt (FH 5.2024a). Personen auf der ECL ist es verboten, ins Ausland zu reisen. Diese Liste soll Personen, welche in staatsfeindliche Aktivitäten und Terrorismus involviert sind oder in Verbindung zu einer verbotenen Organisation stehen bzw. jene, gegen die ein Strafverfahren vor höheren Gerichten anhängig ist, von Auslandsreisen abhalten (USDOS 23.4.2024). Regelmäßig wird die ECL allerdings als Mittel zur Kontrolle von Dissidenten eingesetzt (FH 5.2024a). Nach gewalttätigen Protesten wurde etwa eine hohe Anzahl an PTI-Anhängern auf die Liste gesetzt (HRCP 8.5.2024). Laut Zivilgesellschaft befinden sich auch Menschenrechtsverteidiger und Kritiker der Regierung und des Militärs auf der Liste. Es ist möglich, vor Gericht Einspruch zu erheben und seinen Namen streichen zu lassen (USDOS 23.4.2024). Für Personen, die auf der Liste stehen, ist es schwierig, aber nicht unmöglich, z.B. über illegale Wege das Land zu verlassen (DFAT 25.1.2022; weiterhin zitiert inUKHO 7.2024). Ausweichmöglichkeiten Interne Migration ist weit verbreitet und es gibt zahlreiche große Städte mit Einwohnerzahlen zwischen 1 und 17 Millionen. Städte, wie Karatschi, Islamabad und Lahore haben eine ethnisch und religiös diverse Bevölkerung (UKHO 7.2024). Die Großstädte, wie z.B. Rawalpindi, Lahore, Karatschi oder Multan bieten potenziell Verfolgten Anonymität (AA 21.10.2024). Schiiten sind über das ganze Land verteilt, und es gibt große schiitische Gemeinschaften in den großen Städten (UKHO 7.2021). Angehörige der schiitischen Minderheit der Hazara al lerdings leben in Pakistan beinahe ausschließlich in der Provinz Belutschistan, die meisten in Quetta (AA 21.10.2024). Einige weitere Gemeinschaften finden sich insbesondere in den großen Städten, wie Karatschi. Nach Einschätzung des britischen Innenministeriums können sich je nach individuellen Umständen bei privater Bedrohung Ausweichmöglichkeiten ergeben (UKHO 7.2022). Die Minderheit ist allerdings aufgrund ihrer zentralasiatischen Abstammung leicht zu identifizieren. Nach Einschätzung des deutschen Auswärtigen Amtes sind inländische Ausweich- oder Fluchtmöglichkeiten zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, erscheinen aber im Falle der Hazara aus Belutschistan deutlich beschränkt (AA 21.10.2024). 159
